Schlagwort: Sachsen

Das Sächsisches Polizeigesetz und die Person

Das es eine Polizei, also eine unabhängige Polizei von Parteien (sind Firmen) und Firmen wie BRD, Bund usw., für Ordnung und Sicherheit und für den Schutz der Bevölkerung, die hier gegenüber anderen im Vordergrund steht, geben muss gibt es keinen Zweifel daran.

Die Polizisten bekommen viel gelehrt und in ihrer Ausbildung wird auch viel abverlangt. Man sollte dies nicht unterschätzen. Aber es gibt in dem Polizeiapparat auch negative Seiten.

Die Amtssprache ist nicht mehr nur deutsch. Die Demokratie wird mit aller Macht nur zum Schein gemacht. Wer zu viel Kritik macht, muss strammstehen, obwohl das Gegenteil nicht bewiesen werden kann. Ist jemand unangenehm wird er weggelobt bzw. auch versetzt, damit man auch dann gegen rechtliche Vorschriften handeln kann bzw. auch bestimmte Unterlagen beiseitezuschaffen, um gewisse Verbote zu umgehen. Und da gibt es noch vieles mehr.

So ist es, wenn ein Polizeiapparat Parteien (Firmen) dient und nicht dem Staat, also dem Volk.

Die Polizisten werden in ihrer Ausbildung, wie auch in den Schulen, auf einigen Gebieten dumm gelehrt.

Polizisten bekommen in ihrer Ausbildung nicht gelehrt:
(Was aber auch in der Schulbildung genauso ist.)

  1. wer der Staat tatsächlich ist,
  2. welche Staatsangehörigkeiten in Deutschland tatsächlich gibt,
  3. welche Nationsangehörigkeit (Reichsangehörigkeit) es gibt,
  4. was die Parteien, der Bund, die BRD usw. tatsächlich sind,
  5. dass sie keine Beamten sind, sondern nur ein Beamtenverhältnis haben,
  6. dass eine BRD von Anfang an nicht regieren darf und somit keine Gesetze und Verordnungen für Deutschland erlassen darf,
  7. dass das Volk mit seinem Gebiet der Staat ist und nicht die Regierenden
  8. dass die Bewohner einer Stadt die Stadt sind und nicht die Regierenden
  9. dass die Verfassung das höchste Gut ist und nur vom Volk, also dem Staat ratifiziert werden kann,
  10. dass sie nicht dem Volk dienen, sondern Firmen, die sich Parteien nennen und somit auch nicht dem Staat dienen,
  11. dass somit nicht der Staat der Dienstherr ist, sondern Firmen,
  12. dass sie dadurch zum Söldner werden und nicht zum tatsächlichen Polizisten für den Staat,
  13. dass aus diesem Grund auch keine Staatshaftung, die im Bürgerlichen Gesetzbuch gestrichen wurde, für ihn gibt,
  14. dass er ohne Rechtsgrundlagen handelt, da die Gesetze und Verordnungen keinen räumlichen Geltungsbereich haben und auch nicht enthalten, für wem diese gelten,
  15. dass er gegen Verbote handelt, da er aus einem Menschen eine Person macht,
  16. dass er nicht vom Staat für sein Handeln legitimiert wurde, sondern von Firmen beauftragt wird,

Die Ecken und Kanten des sächsischen Polizeigesetz sind sehr interessant.

Denn „kann“ und „darf“ sind zweiverschiedene Tatbestände.

„kann“ nur deswegen, da es keine Beamten sind, sondern nur Polizisten (Söldner) im Beamtenverhältnis, also die Simulation eines Beamten darstellt. Würde es sich tatsächlich um Beamte handeln, dann würde auch im Gesetz „darf“ stehen und das wissen die Gesetzgeber. Man überträgt die Verantwortung auf einen nicht voll fachrechteten ausgebildeten Polizisten, der glaubt das er Beamter ist, denn er wisse es nicht genau. Er hat schließlich einen Dienstausweis und keinen Beamtenausweis, der ihn als Beamter ausweisen soll.

Das Beamtenverhältnis ist deswegen geschuldet, da es keinen Friedensvertrag gibt, Deutschland immer noch besetzt ist, die SHAFE-Gesetze weiterhin in Kraft sind und man eine Lizenz von den Alliierten benötigt, um Beamter zu sein.

Im vorab wird darauf hingewiesen, dass sich das Sächsische Polizeigesetz auf Personen bezieht und nicht auf den Menschen.

Also an der Jacke Schild tragen mit der Aufschrift: „Ich bin ein Mensch und keine Person“.

Siehe hierzu: Der Mensch und die Person

Es ist zu Recht verboten die Menschen als Objekt, also als PERSON zu behandeln (Bundesverfassungsgericht Beschluss BVerfGE 63, 332/337).

Das Nachfolgende kann man sich auch sparen.

Beispiele:

§ 18 (1) „Die Polizei kann eine Person vorladen, wenn …
§ 19 (1) „Die Polizei kann die Identität einer Person feststellen, …
§ 20 (1) „Die Polizei kann erkennungsdienstliche Maßnahmen …
§ 21 „Die Polizei kann zur Abwehr einer Gefahr …
§ 22 (1) „Die Polizei kann eine Person in Gewahrsam nehmen, …
§ 23 (1) „Die Polizei kann eine Person durchsuchen, …
§ 24 „Die Polizei kann eine Sache durchsuchen, …

Und so weiter.

Dies bedeutet, dass die Polizei das kann, aber ob sie das darf, steht hier nicht.

Man kann ein Fahrzeug ohne Führerschein fahren, das bedeutet aber nicht das man das darf.

In einem Beamtenverhältnis ist das so, man kann, aber ob man darf, lässt man offen – ist halt nur ein Verhältnis. Man lässt hier das Hoheitsrecht weg, man garantiert es nicht für den Mensch der Polizist ist und somit handelt er auf eigene Rechnung und der sogenannte Dienstherr ist fein raus.

Also, bei einer Demonstration, wo die Polizei einschreitet, handeln alle Polizisten auf eigene Rechnung als Söldner, denn Söldner haben kein Hoheitsrecht. Weiterhin handeln diese gegen Menschen, denn die Erforschung, ob sich diese Menschen zur Person sich bekennen, bleibt offen. Diese Polizisten dürfen in keinem Fall gegen Menschen handeln, diese Polizisten machen sich also strafbar beim Handeln gegen Menschen.

Nur Beamte, die einen Beamtenstatus haben, haben Hoheitsrecht. Beamte die in einem Beamtenverhältnis sind, haben kein Hoheitsrecht, da hier ein Beamtenstatus simuliert wird. Das ist wie die Staatssimulation der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik.

Unmittelbarer Zwang / Schusswaffenanwendung:

Liest man das Sächsische Polizeigesetz weiter, bekommt man schnell mit, dass der unmittelbare Zwang, also auch die Schusswaffenanwendung, nicht gegen den Menschen gerichtet werden darf und auch nicht kann.
Dies bedeutet auch, wenn der Polizist nicht erforscht, dass der Betroffene sich als Person benennt oder sich als Mensch erkennen lässt, hier reicht die Aussage „Ich bin ein Mensch“, dann macht der Polizist bei Anwendung der Schusswaffe strafbar.

Die sächsische Polizei darf nur gegenüber Personen handeln, nicht gegenüber Menschen!

Zur Erinnerung:
Es ist zu Recht verboten die Menschen als Objekt, also als PERSON zu behandeln.(Bundesverfassungsgericht Beschluss BVerfGE 63, 332/337)

Einen fröhlichen Nachmittag.

Welche deutsche Staatsangehörigkeit und welche Verfassung des Freistaat Sachsen ist gültig?

Aktualisiert: 09.12.2023

Kompliziert ist es nicht, man muss erstmal davon ausgehen, ob der Mensch eine Staatangehörigkeit braucht. In erster Linie braucht er diese nicht, da der Mensch ein freies Lebewesen ist und nur aus Arten besteht und nicht aus Rassen.

Ein Mensch hat nur Rechte und ist sich nur selbst verpflichtet.

Man kann eine deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, das geht nicht, da es mehrere deutsche Staatsangehörigkeiten gibt. Man kann nur eine der deutschen Staatsangehörigkeiten haben, aber nicht besitzen. Besitzen kann man nur materielle Objekte, aber nicht objektives.

Fangen wir vom Urschleim
der Staatsangehörigkeit und Verfassung an:

Es gibt Menschen, die sich zusammengeschlossen haben und sozusagen eine große Familie gegründeten, der man einen Namen gab, zum Beispiel Sachsen. Diese Familie braucht nun auch einen Wohnrauch, also Land um als große Familie zu existieren. Dieses Land muss nun aber auch einen Namen haben, um sicherzustellen wem das Land gehört und damit es auch jeder wisse. Somit bekam das Gebiet den Namen „Freistaat Sachsen“.

In einer Familie muss es Regeln geben, damit jeder wisse was er zu tun und zu lassen hat, sowie welche Ziele, also Aufgaben man gemeinsam hat. Bezogen auf Sachsen, macht man hierzu eine Verfassung, die gemeinsam abgestimmt wird, also durch die Familienmitglieder (Volk). Es ist also so zu sagen eine Volksabstimmung. In solch einer Verfassung muss auch geregelt sein, wer die Familie lenkt und leitet, damit die Aufgaben und Ziele erfüllt werden.

Hierzu werden keine Parteien (Firmen) gebraucht, die am Ende nicht für die Familie sind, sondern nur für ihren eigenen Profit.

Damit auch man wisse, wer Familienmitglied ist, also der Familie angehört, vergibt man einen übergeordneten Familiennamen, genannt Staatsangehörigkeit, hier „Freistaat Sachsen“. Diesen übergeordneten Familiennamen kann man aber nur durch Geburt bekommen, wenn ein Familienmitglied dieser übergeordnete Familienname hat. Wie es auch in einer kleinen Familie ist.

Das bedeutet, das der übergeordnete Familienname, genannt „Freistaat Sachsen“ (Staatsangehörigkeit), man nicht verliehen bekommen kann. Also, die nicht zur Familie gehören und in dem Land Sachsen leben wollen, können nur Familienbürger werden, also Staatsbürger und eine Staatsbürgerschaft bekommen. Was bedeutet, dass diese für den Staat „Freistaat Sachsen“ mit bürgen.

Wer also eine Staatsbürgerschaft beantragt und bekommt, der bürgt somit mit.

Aus diesem Vorgenannten geht eindeutig hervor, dass nur die Geburtsurkunde mit der Eheurkunde der Eltern (man kann auch das Familienbuch der Eltern nehmen) der Nachweis einer Staatsangehörigkeit ist, wobei der übernommene Familienname und Geburtsort, aus dem der übergeordnete Familienname hervorgeht, des jeweiligen Elternteils maßgebend ist.

Beispiel:
Mann „Anton Mustermann“ heiratet „Berta Musterfrau“ und beide tragen gemeinsame den Familiennamen „Mustermann“. Somit bekommen die Kinder die Staatsangehörigkeit des Vaters. Würde der Familienname „Musterfrau“ als gemeinsamer Familienname übernommen werden, so würden die Kinder die Staatsangehörigkeit von „Musterfrau“ bekommen.

Da man nur eine Staatsangehörigkeit haben darf und auch kann, bekommt somit der Vater die Staatsangehörigkeit der Frau, da der Familienname dem übergeordneten Familiennamen (Staatsangehörigkeit) zugeordnet ist.

Alles andere, was hier sonst betrieben wird ist die Unterwanderung des Staates, des Volkes, die große Familie und dient der Abschaffung der Nationen. Also auch Auslöschung eines Staates.

Kommen wir mal zur „Person“:

siehe hierzu auch: Der Mensch und die Person

Person ist nichts weiter wie etwas objektives, wie Maler, Maurer, Klempner usw., also eine bestimmte Gilde, man kann diese Gilde auch Sklave nennen.

Wenn man sich zu einer bestimmten Gilde bekennt, ordnet man sich auch dieser, meist automatisch, unter. Lehnt man die Zugehörigkeit einer Gilde ab, so bezeichnet man sich nicht mit ihrer Benennung.

Eine Gilde kann gegenüber einem Menschen nur Handhabung haben, wer sich zu dieser bekennt, also Mitglied ist.

Beispiel:
siehe hierzu auch: Das Sächsisches Polizeigesetz und die Person

Das sächsische Polizeigesetz erlaubt nur das Handeln gegen Personen nicht gegen Menschen. Also, wenn man denen klar macht (z.B. durch ein kleines Schild), das man Mensch ist und keine Person, dann haben die kein Recht gegenüber einen zu handeln. Man ist nicht Mitglied dieser Gilde.

Wie man liest, geht es mit dem Nennen „Person“ (Gilde) nur darum, dass die Menschen sich zu dieser bekennen, damit Firmen (auch Parteien, die Firmen sind) auf diese Menschen Einfluss nehmen können. Dazu werden auch einige Wischereien in Gesetze und Verfassung gemacht, der Mensch soll denken das er immer eine Person ist, also zu dieser Gilde gehört. Je öfter das Wort Person erscheint um so mehr identifiziert er sich damit, er wird gewollt geblendet.

Es stellt und ist der Straftatbestand des Betruges!!!

Der gelbe Schein
für eine Staatsangehörigkeit ist also nur Augenwischerei, egal wie oft man diesen hat. Zumal die eigentliche Staatsangehörigkeit nicht darauf steht und man sich mit der Beantragung zu dieser Gilde bekennt, denn nur diese Gilde stellt ihn aus und nicht der Staat, dem man auch angehört.

Auch hier wird der Mensch geblendet, um ihn zur Person zu machen, was eine Straftat ist.

Auch welches Recht gilt
ist Augenwischerei, ob See- und Handelsrecht, Landesrecht oder Bundesrecht usw.

Der Mensch, der zu einem Staat gehört, für den gilt nur das Recht dieses Staates und kein anderes. Dies beweisen viele Gesetze und Rechtsvorschriften, da bei diesen der räumliche Geltungsbereich fehlt und sich auf Personen beziehen.

Es gilt für Menschen nur das Recht, für das man sich unterwürft.

Bei einer Verfassung sieht es da ein bisschen anders aus,
hier gilt die Verfassung, für die tatsächlich die Familie (Volk/Menschen) gemeinsam abgestimmt hat, man nennt es Volksabstimmung. In solch einer Verfassung darf das Wort „Person“ nicht vorkommen, da Menschen für Menschen diese Verfassung machen. Sowie einmal das Wort „Person“ vorkommt, ist die Verfassung nicht von Menschen für den Menschen gemacht.

Nur wenn eine Verfassung von Menschen für Menschen gemacht ist, gilt die Verfassung und die dazugehörigen Gesetze sowie Rechtsvorschriften dieser Menschen für sie und für Menschen in deren Gebiet dieser Menschen sich aufhalten.

Damit ist auch bewiesen, dass nur die Verfassung des Freistaat Sachsen von 1920 gilt und immer noch gilt, in dieser erscheint das Wort „Person“ nicht. In den Verfassungen von 1947 und 1992 erscheint das Wort „Person“ und somit sind diese für den Freistaat Sachsen nichtig und ungültig für Menschen, denn diese gelten nur für eine Gilde genannt Person, den Parteien (die Firmen sind) und alle die sich zu dieser bekennen.
Siehe hierzu auch: Die Verfassung des Freistaat Sachsen

Deutsches Reich, Deutschland, Frankreich, Brasilien, Österreich, Schweiz usw. sind Nationen und keine Staaten. Deswegen ist „DEUTSCH“ keine Staatsangehörigkeit, sondern nur eine Nationsangehörigkeit. Mit „DEUTSCH“ ist die Nationsangehörigkeit „Deutsches Reich“ gemeint und mit „Deutsches Reich“ ist Deutschland gemeint.

Eine Staatsangehörigkeit sowie Nationsangehörigkeit oder Nationalität der
„Bundesrepublik Deutschland“
gibt es nicht.

Aus diesem Grund mit, darf die Bundesrepublik Deutschland nicht regieren.

siehe hierzu auch:
Die Bundesrepublik Deutschland hat von Anfang an kein Recht zum Regieren!

Warum bekommt man von seinem eigenen Staat (hier Freistaat Sachsen) keinen Pass bzw. Identitätsausweis?

Mit einem Personalausweis, egal von wem, macht man sich zur Person und bekennt sich mit der Beantragung zu dieser Gilde. Gleichfalls verhält es sich mit dem Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, Beantragung ==> Gilde.

Dies zeigt auch, dass der „Freistaat Sachsen“ von 1992 den „Freistaat Sachsen“ von 1920 unterwandert und somit die Sachsen, also dieser großen Familie von Menschen, schadet.

Hier kann man nur sagen:

Ihr Sachsen erhebt euch mit den Rechten des Freistaat Sachsen von 1920 gegen den gegründeten Freistaat Sachsen von 1992, er ist nicht der Freistaat von 1920.
Mit der Verfassung von 1992 will man den Menschen als Person behandeln!

Die Verfassung von 1920 des Freistaat Sachsen
wurde nie aufgehoben,
weder durch die Verfassung von 1947 noch von 1992!

Hinweis:

Der Freistaat Sachsen von 1920 ist weder das Gleiche noch dasselbe wie der Freistaat Sachsen von 1992.

1947 hatte man den „Freistaat Sachsen“ „Land Sachsen“ genannt, was aus dem Befehl 180 der sowjetischen Alliierten hervorgeht. Aus diesem Grund muss der Freistaat Sachsen von 1920 mit seiner Verfassung sich Land Sachsen nennen. Die Staatsangehörigkeit bleibt aber trotzdem „Freistaat Sachsen“, da es in diesem Befehl nur um die Nennung des Freistaat Sachsen als Land Sachsen ging.

!!! Die Sachsen sind Menschen und keine Personen !!!
!!! Die Sachsen haben die Staatsangehörigkeit

„Freistaat Sachsen“ !!!

Einen fröhlichen Nachmittag.

Die Verfassung des Freistaat Sachsen

Aktualisiert: 27.11.2023

Auch, wenn in einer Verfassung des Freistaat Sachsen steht: „Der Freistaat Sachsen ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland.“, ist der Freistaat Sachsen noch lange kein Land der BRD und seit wann unterwirft sich ein Land einer Firma.
siehe hierzu:
Die Bundesrepublik Deutschland hat von Anfang an kein Recht zum Regieren!

Fangen wir mal beim Anfang an:

Der Sächsische Landtag hat als verfassungsgebende Landesversammlung am 26. Mai 1992 die Verfassung des Freistaates Sachsen beschlossen. Am 27. Mai 1992 unterzeichneten der damalige Landtagspräsident Erich Iltgen sowie Prof. Dr. Kurt Biedenkopf, erster Ministerpräsident des wiedergegründeten Freistaates, die neue Landesverfassung feierlich im Haus der Kirche (Dreikönigskirche), wo das Parlament damals tagte.

Die Sächsische Verfassung bestimmt Organisation und Struktur des Freistaates und regelt das Grundverhältnis zu seinen Bürgerinnen und Bürgern. Sie kann nur mit Zweidrittelmehrheit durch das Parlament geändert werden. Dies geschah bislang einmal (2013: Neuverschuldungsverbot).

So dargelegt auf der Internetseite des Sächsischen Landtag.

Was ist an diesen beiden Absätzen verkehrt?

Eine Verfassung ist das höchste Gesetz eines Staates, das über allen anderen Gesetzen steht und darum muss eine Verfassung vom Volk beschlossen werden und nicht von Parteien (Firmen). Die Verfassung wurde also unter Parteien (Firmen) ausgemacht. Das, was hier geschah hat weder was mit Demokratie noch mit Volksnahen zu tun, sondern mit Diktatur!

Die Verfassung des Freistaat Sachsen wurde diktatorisch dem Volk auferlegt, es hatte kein Mitspracherecht und es gab durch das Volk auch keine Zustimmung. Was man nicht ausdrücklich zustimmt, hat auch kein Rechtswirkung gegenüber dem nichtzustimmenden Menschen. Denn die Verfassung ist die Grundlage und der gemeinsame Vertrag eines Volkes, nach dem das Volk sich richtet. Demzufolge ist die Verfassung des Freistaat Sachsen rechtswidrig gegen über dem Volk des Land Sachsen.

Warum schreibe ich hier Freistaat Sachsen und Land Sachsen?

Der Befehl Nr. 180 der Sowjetischen Militär-Administration vom 21. Juli 1947 ist klargestellt, wie die einzelnen Länder der sowjetischen Besatzungszone lauten. Hier ist der Freistaat Sachsen als Land Sachsen benannt. Dieser Befehl ist bis heute nicht aufgehoben, da es immer noch um eine, heute russische Besatzungszone handelt. Es gibt keinen Friedensvertrag und Deutschland ist immer noch nicht souverän.

Auch die Bundeszentrale für politische Bildung (BPB) stellt den Wortlaut „Freistaat“ in Frage, da es auf seine Internetseite Folgendes schreibt: „Land (Freistaat) Sachsen“.

Den Freistaat Sachsen gibt es also nur auf dem Papier, genauer gesagt als Firma (siehe hierzu weiter unten). Man hätte sich die damalige Länderneuordnung sparen können, da diese entsprechend Befehl Nr. 180 und den dazugehörigen Beschlüssen alles schon festgelegt wurde und die Länderneuordnung diesen Befehl nicht außer Kraft setzen kann. Diese Länderordnung entsprechend Befehl Nr. 180 bestand während der DDR-Zeit weiterhin, auch wenn diese in Bezirke aufgeteilt wurden.

Um zu zeigen, wie fehlerhaft Verfassungen sein können, nehme ich hierzu das Beispiel die Verfassung des Freistaat Sachsen.

Die erste Lüge, was man in dieser Verfassung liest, liest man schon in der Präambel.

hat sich das Volk im Freistaat Sachsen dank der friedlichen Revolution des Oktober 1989 diese Verfassung gegeben.

Im vorab, die Präambel hat keine gesetzgebende Kraft. Diese macht nur eine bestimmte Aussage, wie hier, die eine Lüge ist und Betrug am Volk.

Der Sächsische Landtag hat die Verfassung beschlossen, wie er selbst zu gibt. Wenn ein Landtag etwas beschließt, hat das Volk sich noch lange nicht etwas gegeben! Ein Volk gibt sich erst etwas, wenn es darüber abstimmt und entscheidet.

Das Volk hat also sich diese Verfassung nicht gegeben, da es nicht an der Verfassung beteiligt war. Das Volk hat hierzu keine Zustimmung gegeben. Da das Volk des Land Sachsen hier keine Zustimmung gegeben hat, ist es auch nicht an die Verfassung gebunden. Die Verfassung wurde nicht ratifiziert, sondern diktiert. Und ein Volk im Freistaat Sachsen gibt es nicht. Und außerdem wozu Freistaat? Wir sind immer noch besetz, also nicht frei, wie auch Bayern und Thüringen. Es gibt keine Souveränität sowie Friedensvertrag!

Und dass das Volk des Land Sachsen keine Beteilung an der Verfassung hatte, geht aus der Verfassung hervor, denn hier steht: „Der Sächsische Landtag hat als verfassungsgebende Landesversammlung am 26. Mai 1992 die folgende Verfassung beschlossen:

Erste Landtagswahl war am 14.10.1990, die Verfassung stammt vom 27.05.1992.

Der Sächsische Landtag wurde auch nicht als verfassungsgebende Landesversammlung vom Volk gewählt, da es zu dieser Zeit keine Verfassung gab, die dies erlaubte.
Eines muss hier beachtet werden, ein gesetzgebendes Organ ist noch lange kein verfassungsgebendes Organ und eine Verfassung des Freistaat Sachsen hat im Land Sachsen keine Gültigkeit, denn er ist nicht Rechtsnachfolger des Land Sachsen.

Die letzte gültige Verfassung ist vom 1. November 1920, da diese für Menschen gemacht wurde. Alle nachfolgenden Verfassungen sind für Personen gemacht. Bei der Verfassung vom 27.05.1992 handelt es sich um eine neue Verfassung, also nicht um eine Verfassungsänderung, aber halt für den Freistaat Sachen und nicht für das Land Sachsen.

Nun kommen wir mal zu ein paar Artikeln. Die ganze Verfassung auseinanderzunehmen, würde aber den Rahmen sprengen.

Artikel 1

Der Freistaat Sachsen ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland. Er ist ein demokratischer, dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Kultur verpflichteter sozialer Rechtsstaat.

Wie kann man sich als Staat, als Land einer Firma BRD unterwerfen?

Die BRD hat regierungsverbot von den Alliierten und die Sachsen sollen sich dann von denen regieren lassen? Lässt sich man hier sogar das Eigentum nehmen?

Das ist wie, wenn man sagt: Mein Haus ist eine Wohnung des Nachbarn.

Ich denke, dass dies die Sachsen nicht zugestimmt hätten, vor allem wenn sie die Wahrheit über die BRD im vorab gewusst hätten und mitbekommen hätten, dass Helmut Kohl, genauer gesagt ab Konrad Adenauer bis heute alles Betrüger sind, da diese sich nur am Volk durch Vorspiegelung falscher Tatsachen bereichern.

Das Volk wird immer wieder für dumm gehalten und verkauft. Das schlimme, es wacht nicht auf.

Und nun mal was ganz Kurioses.

Der Sitz des Bundeslandes Sachsen ist in Dresden und der Sitz des Freistaat Sachsen ist in Freiberg. Bei der Überprüfung in Freiberg konnten 2 zugeklebte Briefkästen festgestellt werden. Handelt es sich hier um eine Scheinadresse?

Bei beiden handelt es sich um Firmen und nicht wie dargelegt, dass Sachsen ein Bundesland ist, noch das Sachsen ein Freistaat ist.

Ein „Land Sachsen“ ist in den Firmenregistern nicht zu finden, da es ein Staat ist und keine Firma.

Und wenn man bedenkt, dass die Sächsische Staatskanzlei eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE 286927129 hat, wisse man das es sich hier um Firmen handelt. Umsätze machen Firmen. Verwaltungen, Ämter und der Gleichen machen Einnahmen und Ausgaben, aber keine Umsätze.

Parteien sind Firmen und Parteien arbeiten hier, sie machen keinen Dienst für das Volk. Sie arbeiten nur für ihre eignen Interessen.

Artikel 5 (2)

Das Land gewährleistet und schützt das Recht nationaler und ethnischer Minderheiten deutscher Staatsangehörigkeit auf Bewahrung ihrer Identität sowie auf Pflege ihrer Sprache, Religion, Kultur und Überlieferung.

Was soll dieser Schwachsinn in einer Verfassung?
Haben nicht alle die gleichen Rechte?
Wieso werden Minderheiten ihre Rechte besonders geschützt?
Warum werden den Minderheiten ihre Identität besonders geschützt?
Warum schützt man die Identität der Sachsen nicht? Hier geht es um eine Staatsangehörigkeit „Land Sachsen“! Den Sachsen wird ihre Identität verwehrt, denn diese bekommen nur eine Reichsangehörigkeit „DEUTSCH“ durch einen Bundespersonalausweis bzw. Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, die ein Firmenausweis sind und den die Richter nicht vorgezeigt haben wollen. Diese werden da böse (selbst erlebt).

Auf Deutsch: Die Identität der Sachsen wird nicht geschützt und sie werden ihrer Staatsangehörigkeit „Land Sachsen“ beraut.

Artikel 6

Diesen Artikel kann man komplett streichen, entweder man gehört zusammen oder nicht. Wozu bekommen Sorben in einer Verfassung besondere Rechte eingeräumt, hätte man auch gleich noch die Juden mit aufführen können. Warum hat man Juden nicht mit aufgenommen, sind doch auch in der Minderheit? Die Vogtländer sind aber auch eine Minderheit in Sachsen, da von ihnen Teile in Bayern und in Thüringen sind.

Artikel 13

Das Land hat die Pflicht, nach seinen Kräften die in dieser Verfassung niedergelegten Staatsziele anzustreben und sein Handeln danach auszurichten.

Anzustreben und sein Handeln danach auszurichten ist noch lange nicht „zu erfüllen“. Keine Pflicht zum Erfüllen in der Verfassung vorhanden! Den Artikel hätte man dann auch weglassen können.

Artikel 15

Jeder Mensch hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, …

Ein Mensch kann keine „Persönlichkeit“ haben, denn er ist keine Person, also Sache. Warum schreibt man nicht Menschlichkeit? Weil man immer wieder versucht den Menschen als Person zu verkaufen.

Artikel 17 (1)

Die Freiheit der Person kann nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes und nur unter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen beschränkt werden. Die betroffene Person muß unverzüglich über die Gründe der Freiheitsbeschränkung unterrichtet werden.

Wie schon erwähnt, man macht mit Artikel 15 einen Schachzug, um den Menschen vorzuspiegeln, dass er eine Person ist, um dann ihn seine Freiheit zu beschränken und dass er auch das noch mit macht.

Auf diesen Artikel beruht auch das Sächsische Polizeigesetz.

Also Schild an die Jacke mit der Aufschrift „Ich bin ein Mensch und keine Person“ und schon darf eine Beschränkung der Freiheit nicht vollzogen werden!

Siehe hierzu Beitrag: Der Mensch und die Person

Artikel 18 (1)

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Hier kann man wieder genau rauslesen, den Sinn von Menschen und Person.

Mit „vor dem Gesetz“ meint man die Verfassung, nicht die anderen Gesetze, da hier nicht steht „vor den Gesetzen“.

Aber die Verfassung kann mit „dem Gesetz“ auch nicht gemeint sein, da eine Verfassung kein Gesetz ist, also ein sinnloser Absatz.

Artikel 22 (5)

Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

Warum bekommen nur Mütter den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft?

Dieser Absatz widerspricht den Art. 18 (2) „Frauen und Männer sind gleichberechtigt.“.

Also doch keine Gleichberechtigung, da Väter außen vorgelassen werden.

Artikel 23 (2)

Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Großartige Aussage, wenn es bewölk ist, also der Himmel bedeckt ist, dann ist es nicht mehr unter freiem Himmel, der Himmel ist ja abgedeckt durch Wolken. Oder man nimmt einen Schirm und schon ist man nicht mehr unter freien Himmel.

Artikel 102 (4)

Unterricht und Lernmittel an den Schulen in öffentlicher Trägerschaft sind unentgeltlich.

Und hier wird ständig gegen die Verfassung verstoßen und die Eltern machen immer wieder mit, bezahlen, bezahlen und bezahlen.

Bildung ist Staatsaufgabe und nicht Elternaufgabe.

Siehe hierzu: Die unentgeltliche Schule im Freistaat Sachsen

Artikel 105

Hier geht es um Ethikunterricht und Religionsunterricht. Wozu brauchen die Kinder dieses zum Leben?

Man schickt die Kinder in die Kindertagesstätte, in die Schule, in die Berufsausbildung usw. und sollen sich aber im Leben an Recht und Gesetz halten. Warum nimmt man hier statt dieses Schwachsinns nicht Recht und Gesetz auf? Das ist doch viel wichtiger.

Macht man nicht, da sonst man sich entsprechend zu gut wehren kann und das ist nicht gewollt.

Unsere Kinder werden unter Stressbewältigung dumm gelehrt, vieles müssen sie lernen, was sie im Leben nicht brauchen.

Einen fröhlichen Nachmittag.

Die unentgeltliche Schule im Freistaat Sachsen

Unentgeltlicher Unterricht,
unentgeltlicher Lernmittel,
unentgeltliche Wandertage
unentgeltliche Schulfahrten

unentgeltliche Schülerbeförderung
im Freistaat Sachsen ist durch Gesetze und Verordnungen garantiert!

Entsprechend Anfragen von Menschen zwecks unentgeltlichen Schulbesuches, Schülerbeförderung usw. habe ich hierzu eine PDF erstellt.

Auch wenn Du diese PDF nicht brauchst, aber vielleicht könnte ein Mensch diese gebrauchen, der Kinder in der Schule im Freistaat Sachsen hat, dann hilf ihm und drucke sie für ihn aus oder sende diesem einen Link der Seite zu. Er wird dir dann vielleicht dankbar sein.

Auf die Firmen, die sich Partei nennen, kann man sich nicht verlassen, die sind auch einem nicht behilflich. Kann man der PDF in einem Beispiel entnehmen.

Ach ja, das muss ich mal hier mit erwähnen.

Ich wurde mal in den Sächsischen Landtag eingeladen, wo denen auf dem Podium vorgeworfen wurde, das der Freistaat Sachsen als Schulträge der Blindenschule Chemnitz gegen das Grundgesetz und der Verfassung des Freistaat Sachsen verstößt.

Man hat mich zum Darlegen nicht zugelassen. Sondern man wirbelte mit den SGB’s herum, genauer gesagt, weder die auf den Podium noch die davor Sitzenden haben von der Lernmittelfreiheit und unentgeltlichen Schule Ahnung.
Die auf dem Podium wussten aber um was es genau geht und versuchten die Kurve zu bekommen, um Kosten zu sparen und Eltern sowie volljährige Schüler weiter abzuzocken.

Kurioserweise kamen nach dem Palaver die teilnehmenden Parteien zum mir und fragten mich, ob die da vorn recht haben.

Meine Antwort war hierzu:
„Das, was ich hier erlebt habe, ist Pleiten, Pech und Pannen mit der Muppet-Show zusammen. Ich sende euch hierzu etwas, wie es sich richtig verhält.“

So ähnlich wie die PDF hier ist, haben die Parteien bekommen. Und was hat sich geändert?

NICHTS.

Ich habe mich damals im Alleingang durchgesetzt.

Zur PDF „Unentgeltliche Schule, Lernmittelfreiheit usw.

Einen fröhlichen Nachmittag.