Kategorie: Nation, Staat, Land, (Seite 1 von 6)

Trump leugnet den Holocaust

Wenn er jetzt nach Deutschland kommt, bekommt er dann ein Verfahren ???

Mal sehen was die Juden dazu sagen!

Trump’s Aussage:

„Die sind eher krank als Betrüger!“

„Am 7. Oktober ist nie passiert, und der Zweite Weltkrieg ist nicht passiert, der Holocaust ist nicht passiert und Dinge sind nicht passiert.“

„Ich denke sie sind kranker als Betrüger, es gibt auch viel Betrug darin.“

Einen fröhlichen Nachmittag.

Was sagt das Wehrpflichtgesetz (WPflG)

Stellen wir folgende Fragen auf:

  1. Hat das WPflG einen räumlichen Geltungsbereich?
  2. Für wem gilt das WPflG, also die Wehrpflicht, auch ohne räumlichen Geltungsbereich?
  3. Ist man verpflichtet eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn man die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen möchte?
  4. Wann befindet man sich in der Bundesrepublik Deutschland?

Zu 1.:

Das WPflG hat keinen räumlichen Geltungsbereich, somit ist es entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE I C 74/61 vom 28.11.1963 / Bestimmtheitsgebot) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 17, 192 = DVBl. 1964, 147 / Gebot der Rechtssicherheit) ungültig, also nichtig.

Zu 2.:

Es gilt nicht für Deutsche!!!

Nach § 1 (1) WPflG wehrpflichtig sind alle Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und …

Also müssen mindestens zwei Bedingungen erfüllt sein. Schon allein die erste Bedingung „Deutsche im Sinne des Grundgesetzes“ ist nicht möglich, da das Grundgesetz entsprechend Artikel 146 nicht in Kraft ist, denn eine Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands gibt es nicht. Denn entsprechend der SHAEF-Gesetze ist Deutschland nicht in den Grenzen vom 31.12.1937 hergestellt und es gibt auch keinen Friedensvertrag.

Ebenfalls fehlt der räumliche Geltungsbereich.

Auch wenn man Deutscher im Sinne eines Gesetzes ist, ist man noch lange nicht Deutscher, da man Deutscher nur durch Geburt werden kann.
Im Sinne eines Gesetzes kann man nicht Deutscher sein und auch nicht werden!!!
Man kann ja auch keine Maus im Sinne eines Gesetzes zu einem Elefanten machen.

Na gut, bei der heutigen Regierung ist alles möglich. 🤣

Zu 3.:

In § 3 (2) WPflG geht es um männliche Personen, also nicht um Menschen. Männliche Personen gibt es nicht, genauso wenig wie natürliche und juristische Personen. Wenn es diese gäbe, dann gäbe es auch eine gerade Kurve und eine krumme Kurve. Also eine Kurve ist eine Kurve und eine Person ist eine Person. Eine Person ist etwas geistig Geschaffenes, das nur in Gedanken und auf dem Papier existiert, wie Zeit, Gewichte, Geschwindigkeit usw.

Aus einem Menschen darf man auch keine Person machen, das wurde vom Bundesverfassungsgericht verboten. Es ist zu Recht verboten, die Menschen als Objekt, also als PERSON zu behandeln. (Bundesverfassungsgericht Beschluss BVerfGE 63, 332/337)

Also immer schön erklären, dass man Mensch ist und nur Nutznießer einer Person ist und für diese keine Haftung noch sonstiges übernommen wird.

Zu 4.:

Ganz einfach, wenn man das Territorium der Bundesrepublik Deutschland (BRD) betritt.

Solange man sich in einem der Kleinstaaten von Deutschland aufhält, also zum Beispiel im Freistaat Sachsen, Freistaat Bayern, Freistaat Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern usw., ist man noch lange nicht in der BRD, denn diese Kleinstaaten gehören der BRD nicht und sind auch kein Gebiet der BRD.

Gebiet der BRD ist das Gebiet, das für diese im Grundbuch steht. Also die Schilder an der Grenze Deutschlands, dass hier die Grenze der BRD ist, sind völliger Unsinn und haben keine Rechtskraft. Diese Schilder dienen nur der Rechtstäuschung.

Gebiet der BRD wäre angenommen zum Beispiel der Reichstag, falls dieser im Grundbuch für die BRD eingetragen ist. Aber die Grundbucheintragung ist nur eine Annahme, dass man Eigentümer ist. Dies bedeutet, dass die BRD hier die Beweislast hat und nachweisen muss, dass sie tatsächlich Eigentümer ist. Und das kann die BRD auf keinen Fall.

Nicht vergessen: Die BRD ist eine Firma, und wenn man das Firmengelände nicht betritt, kann man die BRD auch nicht verlassen. Außerhalb des Firmengeländes hat die BRD kein Handlungsrecht und auch kein Hoheitsrecht.

Selbst wenn man einen Firmenausweis (Personalausweis oder Reisepass) hat, hat die Firma BRD kein Handlungsrecht gegenüber einem Menschen. Die Geschäftsbedingungen gelten nur auf dem Firmengebiet der BRD und nur für Personen.

Aber genauso ist es auch mit den Kleinstaaten Deutschlands. Vor allem, wenn man deren Verfassung in der Zerre hat, dann stellt man fest, dass diese Verfassungen die vorausgegangenen Verfassungen nicht außer Kraft gesetzt haben und somit die jetzigen Verfassungen nicht gültig sind. Man sollte da mal auch in der UPIK nachschauen, was da alles so als Firma auftaucht; und die haben sogar eine Umsatzsteuer-ID-Nr., die ja nur Firmen haben.

Warum ist dies so? Weil man kein Recht hat, die vorangegangene Verfassung außer Kraft zu setzen. Selbst prüfen macht schlau.

Man bekommt einfach nicht mit, dass die Parteien Firmen sind und sich Rechte aneignen, die diese nicht haben und denen auch nicht zustehen.

Einen fröhlichen Nachmittag.

Gibt es in der BRD ein gültiges Wahlgesetz?

!!! NEIN !!!

In Beziehung Wahlgesetz gibt es viele Darstellungen in den sogenannten sozialen Netzwerker, aber man sollte doch mal beim ersten Wahlgesetz anfangen, also den Ausgangspunkt.

Und warum?

Weil das erste Wahlgesetz nie in Kraft ging und alle anderen Wahlgesetze, die danach kamen auf diesen Bezug nehmen.

Und wieso?

Im ersten Wahlgesetz „Wahlgesetz zum ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland“ vom 15 Juni 1949 (Bundesgesetzblatt Seite 21) steht unter § 27 Inkrafttreten folgendes:

Dieses Gesetz tritt zugleich mit dem vom Parlamentarischen Rat beschlossenen Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Kraft.

Da ein Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland nie in Kraft getreten ist, sondern ein Grundgesetz für dieBundesrepublik Deutschland in Kraft trat, ist das Wahlgesetz nie in Kraft getreten.

Und was sind die Folgen?

  1. Ein Bundestag, auch heute, ist nie rechtlich gewählt wurden.
    Also keine Machtbefugnis, kein Hoheitsrecht, kein Recht Gesetze und Verordnungen für Deutschland und der Deutschen Nation zu erlassen, kein Recht Steuer zu erheben !!!
  2. Es gibt keine rechtliche Zusammensetzung des Bundestages, somit gibt es auch keine rechtlichen Bundeskanzler und Kanzlerin.
  3. Es gab und gibt auch nicht rechtliche Wahlkreise.
  4. Stimmenzählungen wurden und werden nicht nach einem gültigen Wahlgesetz gemacht. Also Scheinstimmzählungen.
  5. Bewerbungen zu einer rechtlichen Wahl gab es nie.
  6. Die Stimmabgaben sind Scheinabgaben, da es kein gültiges Wahlgesetz gibt.
  7. Kreiswahlvorschlage sind Scheinvorschlage, da es kein gültiges Wahlgesetz gibt.
  8. Bewerbungen sind Scheinbewerbungen, da es kein gültiges Wahlgesetz gibt.
  9. Landesergänzungsvorschläge sind Scheinvorschläge, da es kein gültiges Wahlgesetz gibt.
  10. Ein Aufrücken bei Ausfall eines Abgeordneten gibt es nicht, da es kein gültiges Wahlgesetz gibt.
  11. Die Aufstellung der Kandidaten ist eine Scheinaufstellung, da es kein gültiges Wahlgesetz gibt.
  12. Orte der Stimmabgabe sind Scheinorte, da es kein gültiges Wahlgesetz gibt.
  13. Die Bildung von Wahlkreisen sind Scheinkreise, da es kein gültiges Wahlgesetz gibt.
  14. Wahldelikte kann es nicht geben, da es kein gültiges Wahlgesetz gibt.
  15. Wahltermin und Termine kann es nicht geben, da es kein gültiges Wahlgesetz gibt.
  16. Durchführungsbestimmungen in den Ländern kann es nicht geben, da es kein gültiges Wahlgesetz gibt.
  17. Wahl zu Bundesversammlung kann es nicht geben, da es kein gültiges Wahlgesetz gibt.
  18. Zu einer Bundesversammlung kann es keine Verhältniswahl geben, da es kein gültiges Wahlgesetz gibt.
  19. Eine Wahl des ersten Bundespräsidenten kann es nicht geben und auch danach nicht, da es kein gültiges Wahlgesetz gibt.
  20. Abgeordnete von Großberlin in den Bundestag kann es nicht und nie geben, da es kein gültiges Wahlgesetz gibt.
  21. Es gibt kein gültiges bzw. überhaupt kein Wahlgesetz, da das erste kein gültiges Wahlgesetz ist.
  22. Es konnte kein rechtlicher Wahltag am 14. August 1949 stattfinden, da es kein gültiges Wahlgesetz gab und somit auch die „Verordnung über den Wahltag vom 15. Juni 1949“ keinerlei rechtlichen Bezug auf ein gültiges Wahlgesetz hat.

Beweise:

Bundesgesetzblatt Nr. 1, Ausgegeben in Bonn am 23. Mai 1949
Bundesgesetzblatt Nr. 2, Ausgegeben in Bonn am 15. Juni 1949

Keiner hat es bemerkt,
noch nicht einmal das Bundesverfassungsgericht!

Fragen, die man sich stellen sollte:

  • Nach welcher Verfassung ist das Bundesverfassungsgericht ein Gericht?
  • Hat es eine Genehmigung der Alliierten, um tätig zu sein?
  • Haben die Richter eine Genehmigung der Alliierten, um Richter zu sein?

Nicht vergessen, es gelten die Militärgesetze.

———————————— Nachtrag vom 25.02.2026 ————————————

Nachtrag:

Eine Wahl von Richtern des Bundesverfassungsgericht ist somit auch nichtig, da die sogenannten Wahlberechtigten (Bundestag und Bundesrat) ebenfalls nach einem nicht gültigen Wahlgesetz gewählt wurden.

Das Bundesverfassungsgericht mit den Richter sind von Anfang an ein Scheingericht mit Scheinrichtern.

——————————————— Nachtragende ———————————————

Einen fröhlichen Nachmittag. 

Beleidigung – gibt es diese überhaupt?

„NEIN“

Man wird schnell erkennen, dass selbst der § 185 Beleidigung Strafgesetzbuch (StGB) Schwachsinn ist und ins Leere geht. Außerdem hat das StGB keinen räumlichen Geltungsbereich und hat somit keine Gültigkeit!
Siehe hierzu auch „Welche Anforderung muss ein Gesetz haben?

Grundvoraussetzung ist erstmal zu klären, was ist ein Bild, Sprache, Handzeichen und was ist Schrift?

Alle vier dienen zur bildlichen Darstellung für die Kommunikation, also für eine Beschreibung, die mitgeteilt wird. Auch Gerichte haben dies schon festgestellt.

Wenn sich also jemand durch eine bildliche Darstellung beleidigt fühlt, dann mach er das selbst und nicht der, der mit einer bildlichen Darstellung etwas anschaulich macht, also etwas beschreibt, da der Beleidigte sich selbst mit einer Beleidigung identifiziert und hier hat der Darstellende keinerlei Einfluss.

Beispiele:

Man stellt ein Bild her, auf dem ein Scheißhaufen zu sehen ist. Ein andere sieht das Bild und fühlt sich beleidigt, da er sich damit identifiziert, also diesen auf sich bezieht. Der Darstellende hat hier keinerlei Einfluss darauf.

Oder:

Es schreibt einer „Du bist ein Arschloch“. Der Leser, der diese Beschreibung liest, identifiziert sich damit, also er sieht sich als Arschloch. Er macht sich also selbst zu dem. Denn der Schreiber beschreibt es aus seiner Sichtweise und nicht aus der Sichtweise des Lesers, denn der Schreiber hat auf die Sichtweise des Lesers keinen Einfluss.

Wenn der Leser also aus sich etwas macht, dann macht er es aus seiner Sichtweise und nicht aus der Sichtweise des Schreibers und stimmt somit dem Schreiber in seiner Darstellung zu.

Man kann also niemanden beleidigen, nur sich selbst. 

Und nun mal was Kurioses.

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, …, wenn nicht diese Tatsacheerweislich wahr ist, … „

Wenn man sich dieses öfters durch den Kopf gehen lässt, also liest, dann bekommt man diesen Schwachsinn mit. Also, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, sondern eine andere Tatsache.

Man soll also nicht auf eine Tatsache in Beziehung auf einen anderen bestraft werden, sondern auf etwas anderes, was in diesem Paragrafen nicht dargelegt wird.

Es wurde ein Teilsatz verkehrt dargelegt, der eigentlich lauten müsste: „…, wenn diese Tatsache erweislich nicht wahr ist,

Also auch dieser Paragraf ist Schwachsinn!

Zu beachten ist hier, dass es um eine Tatsache geht und nicht um eine Darstellung.

Da die Richter, die von den Alliierten keine Genehmigung haben Richter zu sein, können wahrscheinlich kein Deutsch und Urteilen hier völlig falsch.

Es sind halt keine richtigen gesetzlichen Richter !!!

Einen fröhlichen Nachmittag.

Welche Flagge ist die Richtige?

Es geht hier um zwei Flaggen:

  1. Die Nationalflagge der Deutschen
    Schwarz – Weiß – Rot
  2. Die Nicht-Nationalflagge der Deutschen
    Schwarz – Rot – Gold

Die verschiedenen Deutschland-Flaggen mit unterschiedlichen Farben und Symbolen spiegeln die politischen Umbrüche und den Übergang von einem monarchischen zu einem demokratischen (?) Staat wider. Das reicht von der schwarz-weiß-roten Flagge mit dem kaiserlichen Adler während des Kaiserreichs (1866–1918) bis zur sogenannten aktuellen Nationalflagge, die bereits während der ersten deutschen Republik, der Weimarer Republik (1919–1933) die heutigen Farben trug: Schwarz-Rot-Gold.

Fangen wir mal mit der 2. Flagge an,
die Nicht-Nationalflagge der Deutschen.

Es gibt viele Behauptungen zu den Farben von dieser Nicht-Nationalflagge,
wie zum Beispiel:

Schwarz: schwärze der Knechtschaft
Rot: blutige Schlachten
Gold: Licht der Freiheit

Schwarz: steht für die Farben des alten Reiches (also man verehrt es immer noch)
Rot: für den Freiheitskampf
Gold: steht für die Farben des alten Reiches (also man verehrt es immer noch)

Man schreibt zwar, dass es die erste Flagge der „Demokratie“ ist, aber das ist diese nicht. Schaut man die Reihenfolge der Farben an, dann zeigt das eine Unterdrückung und Sklaverei.

Das sind die wahren Angaben
zu den Farbe Schwarz-Rot-Gold:

Schwarz: steht für Unterdrückung,
Rot: für das Aussaugen des Volkes und Unterdrückung bis hin zum Tot.
Gold: für das Hab und Gut des Volkes, um das es ausgesaugt wird, wie Diebstahl durch Steuern.

Sprichwort:
Wenn die Schwarzen kommen, dann sehen wir Rot, dann sind die goldenen Zeiten vorbei.

Deshalb hat auch die DDR diese Farben beibehalten und hat nur noch Ährenkranz, Hammer und Zirkel hinzugefügt. Also das Sklavenwerkzeug.

Die Flagge Schwarz-Rot-Gold ist von Anfang an die gemeinsame Firmen-Flagge der Parteien (Firmen), die mit Absicht sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschaffen, das Vermögen des Volkes dadurch beschädigt, in dem man durch Vorspiegeln falscher und durch Entstellung und Unterdrückung wahrer Tatsachen erregt und unterhält.

Schauen wir nun mal den Strafparagraphen dazu an:
Strafgesetzbuch [StGB] (ohne räumlichen Geltungsbereich)
§ 263 Betrug:
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Das Vorgenannte zeigt, dass das Firmensystem der Parteien, heute auch mit gemeinsamen Firmennamen BRD Betrug am Volk macht, es ausraubt, andere Meinungen unterdrückt, in den Schulen ihre Meinungen vordiktiert, Menschenrechte einschränkt und verletzt und dies nennt man Demokratie. Was wiederum beweist, dass Demokratie schädlich ist.

Demokratie ist das Gleiche wie Parlamentarismus, also die Herrschaft einer Minderheit über einem Volk mit Unterdrückung / Versklavung.

Kommen wir zur echten Flagge der Deutschen,
Schwarz-Weiß-Rot

Schwarz: Autorität, Selbstbeherrschung, Disziplin, Unabhängigkeit, starker Wille
Weiß: Reinheit, Vollkommenheit, Ganzheit, Neuanfang, Klarheit, Ordnung, Frieden
Rot: steht für die Wärme, Kraft, Mut, Entschlossenheit, Überlebenswille, reine Körperlichkeit

Welche Flagge ist nun die richtige Flagge?

Denn das Grundgesetz ist seit 1990 nicht mehr gültig, aber nicht nur wegen dem fehlenden Artikel 23, wo der räumliche Geltungsbereich dargelegt war. Auch der Artikel 146 hebt das Grundgesetz auf, denn dort steht:

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, …

Die Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschland für das gesamte Deutschland ist nicht vollendet!
Nicht vergessen, das gesamte Deutschland ist Deutschland in den Grenzen vom 31.12.1937!

Kein gültiges Grundgesetz,
keine (National) -Flagge Schwarz-Rot-Gold!

Somit ist die wahre Flagge der Deutschen und des Deutschen Reich / Deutschland Schwarz-Weiß-Rot.

Die Parteien haben damals etwas Feines angestellt mit den Deutschen, sie haben den bürgerlichen Tod eingeführt. Hier braucht man nur mal in den Bundespersonalausweis und Bundesreisepass zuschauen, mit der Großschreibung machte man den Menschen zur Sache.

Mit diesem bürgerlichen Tod, in Regie einer Nationalversammlung, musste das deutsche Volk damals auf dem Boden der Niederlage bleiben, da man unter dem Deckmantel „Demokratie“ vom Mehrparteiensystem die Weimarer Verfassung durchgesetzt hat.
Eine Machtübergabe an die Parteien fand nie statt. Die Abdankungsurkunde ist eine Fälschung, was an der Unterschrift zuerkennen ist.

Und aus den vorgenannten Gründen kann die Firma BRD mit seinen Unterfirmen (Parteien, Bundesministerien, Polizei, Gerichte, Staatsanwälte usw.) die Flagge Schwarz-Weiß-Rot nicht verbieten. Sie ist und bleibt die Flagge der Deutschen Nation.

Die Flagge Schwarz-Rot-Gold bleibt ein Firmenflagge,
also ein Firmenlogo.

———————————— Nachtrag vom 05.02.2026 ————————————

Und hier der Videobeweis!

Der Nachweis vom Sender Spiegel Geschichte, welches die gemeinsame Parteienfahne, also die gemeinsame Firmenfahne, und welches die Fahne der Deutschen Nation ist. Den Film haben wir jeweils mal dort angehalten. Den Ton haben wir weggeschnitten.
Zeuge ist hier auch J.F. Kennedy und Konrad Adenauer.

——————————————— Nachtragende ———————————————

Einen fröhlichen Nachmittag.

Wir.Dienen.Deutschland ???

oder
Wie kann ich mich dem Wehrdient

der Firma Bundeswehr entziehen?

Die Bundeswehr,

  • wem gehört diese,
  • wer ist diese,
  • was ist diese und
  • wem dient diese?

Geht man von dem Slogan aus „Wir.Dienen.Deutschland“ fallen hier schon mal die Punkte zwischen den Wörtern auf. Übrigens findet man diesen auch auf vielen Fahrzeugen der Bundeswehr.

Was bedeutet dieser Spruch?
Wir“ stehen für Bundeswehr (Firma).
dienen“ stehen dafür was die Bundeswehrangehörigen (Söldner) tun.
Deutschland“ steht nicht in Beziehung zur Bundeswehr, denn man grenzt Deutschland durch die Punkte ab. Also dient die Firma Bundeswehr, die aus mehreren Firmen besteht, der Firma BRD und nicht Deutschland. Es kann angenommen werden, dass diese auch gegen Deutschland dient.

Daraus geht eindeutig hervor, dass die Bundeswehr (Firma) einer BRD (Firma) dient und nicht Deutschland/ Deutsches Reich. Die Bundeswehr ist genauso wie die Bundespolizei und Zoll ein Dienstleister der Firma BRD.

Ampel-Koalition gibt grünes Licht für Wehrdienst-Pläne von Pistorius

Das Bundeskabinett hat den gesetzlichen Änderungen zur Einführung eines neuen Wehrdienstes zugestimmt. 

Das Gesetz zum neuen Wehrdienst ermöglicht uns, die Wehrerfassung wieder zu installieren, die es seit Aussetzung der Verpflichtung zum Grundwehrdienst 2011 nicht mehr gibt“, sagte Verteidigungsminister Boris Pistorius. 

Laut Pistorius ist der Bedarf Deutschlands für die NATO-Ziele hoch: 
Der deutsche Beitrag zur Bündnisverteidigung erfordere langfristig einen Verteidigungsumfang von rund 460.000 Soldaten. 

Die kasachischen Kommunisten wollen eure Kinder Töten und Deutschland beseitigen lassen!

Die Firma BRD darf niemanden in Deutschland einziehen, sondern nur ihre eigenen Mitarbeiter der Firma BRD!!!

Dies bedeutet, jeder der einen Bundespersonalausweis [BPA] (Firmenausweis der BRD) und/oder einen Bundesreisepass [BRP] (ebenfalls Firmenausweis der BRD) hat, ist Mitarbeiter der Firma Bundesrepublik Deutschland [BRD].

Das Wehrpflichtgesetz (WPflG) hat keinen räumlichen Geltungsbereich und ist somit gegenüber Deutschland/Deutsches Reich nichtig und gilt nur für die Mitarbeiter der BRD, also die einen BPA und/oder BRP haben.

Muss ich den Erfassungsbogen ausfüllen? Nein!

Auch wenn man Firmenmitglied ist, kann man sich weigern. Wäre ein Grund entlassen zu werden, was die Firma BRD nicht macht.

Als Mitglied einer Firma ist man immer noch ein Mensch und Menschen haben eigene Rechte, die eine Firma nicht aufheben kann. Menschen verwalten sich immer noch selbst, Sklaven nicht. Als Vertragspartner hat man immer noch eigene Rechte und es gelten nur die Verpflichtungen, die beidseitig geregelt sind und nicht einseitig, ansonsten handelt es sich bei der Firma um eine Sklavenhalterung, wie es bei der Firma BRD ist.

Auch in einer Firma muss der räumliche Geltungsbereich dargelegt werden, ansonsten gelten die Vorschriften nur auf dem Firmengelände und sind außerhalb nichtig!

Also sie gelten nicht in den Kleinstaaten Deutschland (sogenannte Bundesländer), denn diese sind keine Gebiete noch Firmengelände der BRD.

Das Wehrpflichtgesetz (WPflG) ist so gestaltet, dass es auch außerhalb des Firmengeländes für seine Mitarbeiter (Sklaven) gilt. Ähnliche Regelungen gibt es auch bei Fernfahrer.

Wie kratzt die Firma BRD die Kurve um außerhalb des Firmengeländes seine Mitarbeiter (Sklaven) zu erreichen?

Hier ist der § 1 des WPflG Allgemeine Wehrpflicht zu betrachten, und zwar „(3)“:

Die Wehrpflicht ruht nicht, wenn Wehrpflichtige ihren ständigen Aufenthalt
3. aus der Bundesrepublik Deutschland hinausverlegen, ohne sie zu verlassen.

Verlassen wird die BRD nur, wenn man den BPA und/oder den BRP abgibt, also kündigt. Es verhält sich wie bei einem Fernfahrer.

Fazit:

Wenn man nicht zum Wehrdienst möchte, gibt es hierfür nur zwei Möglichkeiten:

  1. Die Firma BRD kündigt einen, was nicht passieren wird zwecks Machterhalt.
    oder
  2. Man kündigt der BRD in dem man seinen Bundespersonalausweis und/oder Bundesreisepass (Firmenausweis) abgibt.

Um überall hinreisen zu können reicht der Sozialversicherungsausweis und die Krankenkarte. Mit dem Sozialversicherungsausweis kann man sich ausweisen, da er ein rechtsgültiges Dokument ist, in dem auch der Vor- und Nachname richtig geschrieben ist.
Und man kann sich auch von dem jeweiligen Land ein Visum zusenden lassen, was bei manchen Ländern benötigt wird.

Der Bundespersonalausweis und Bundesreisepass sind wertlose Dokumente, die selbst Richter nicht sehen wollen. Im Falle man diese doch zeigt, werden diese ganz Böse, selbst öfter erlebt.

Bei der Bundeswehr braucht man nicht kündigen, denn diese ist Vertragspartner und Dienstleister mit seinen Unterfirmen der Firma BRD.

Einen fröhlichen Nachmittag.

Ist eine Ausfertigung ein rechtskräftiges Dokument?

Bundesgerichtshof Beschluss XII ZB 132/09 zu Ausfertigungen:

„Eine Ausfertigung ist eine in gesetzlich bestimmter Form gefertigte Abschrift, die dem Zweck dient, die bei den Akten verbleibende Urschrift nach außen zu vertreten (Senatsbeschluss vom 30. Mai 1990 – XII ZB 33/90 – FamRZ 1990, 1227). Durch die Ausfertigung soll dem Zustellungsempfänger die Gewähr der Übereinstimmung mit der bei den Akten verbleibenden Urteilsurschrift geboten werden (BGHZ 100, 234, 237 = NJW 1987, 2868 m.w.N. sowie BGH-Beschlüsse vom 20. Juni 1989 – X ZB 12/87 und vom 28. November 2006 – VIII ZB 116/05 – jeweils veröffentlicht bei juris). 

Der Ausfertigungsvermerk bezeugt als eine besondere Art der Beurkundung, dass die Ausfertigung mit der Urschrift des Urteils übereinstimmt. 

Wegen dieser Besonderheit verlangt das Gesetz, dass die Ausfertigung von einem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu unterschreiben und mit dem Gerichtssiegel zu versehen ist (§ 317 Abs. 4 ZPO).

Mit der Unterschrift erklärt der Urkundsbeamte, dass die in der Ausfertigung wiedergegebenen Teile des Urteils gleich lautend mit denen der Urschrift sind. Diese Erklärung braucht nicht wörtlich in dem Ausfertigungsvermerk enthalten zu sein.

Das Gesetz sieht eine bestimmte äußere Form für den Ausfertigungsvermerk nicht vor (BGH-Urteil vom 13. März 1969 – III ZR 178/67 – VersR 1969, 709, 710). 

Die Urteilsabschrift muss aber zumindest durch die Unterschrift des Urkundsbeamten, das Gerichtssiegel oder den Dienststempel und Worte wie „Ausfertigung“ oder „ausgefertigt“ erkennen lassen, dass es sich um eine Ausfertigung im Sinne des § 317 Abs. 4 ZPO handeln soll (BGH-Urteil vom 18. Mai 1994 – IV ZR 8/94 – VersR 1994, 1495). 

Der Bundesgerichtshof hat deswegen bereits mehrfach die Zustellung beglaubigter Abschriften, die den Beglaubigungsvermerk nicht enthielten oder ihn unvollständig wiedergaben, für unwirksam gehalten, weil es damit für den Zustellungsempfänger an der Gewähr fehle, dass das ihm zugestellte Schriftstück der Urschrift entsprach (vgl. BGHZ 100, 234, 237 f. = NJW 1987, 2868).“

. . .

Dies bedeutet, wenn in der Abschrift nicht dasteht: „Unterschrieben mit …„, dann gibt es auch keine Unterschrift. Hierfür bürgt der Urkundsbeamte. Er bestätigt dann das nicht Vorhandensein einer Unterschrift. Und falls es doch eine Unterschrift gibt, dann ist die Abschrift eine Urkundenfälschung und ebenfalls nichtig.

Aufgepasst!

Hast Du das Vorhergelesene Dir mal richtig durchgelesen?

Nochmal:

Dies bedeutet:

Das ein Original übergeben werden muss, also nicht nur durch Zusendung, sondern durch Übergabe durch einen Zustellungsbeamten. Dies gilt für Urteile, Beschlüsse oder einer Ladungen.

Die Zustellungen durch beglaubigter Abschrift galt also nur für Abschriften, die bis Juni 1977 statt fanden. Alle beglaubigte Abschriften die nach Juni 1977 zugesandt wurden haben keine Rechtswirkung, da diese keine ordnungsgemäße und wirksame Zustellung erfüllen.

Warum macht man diesen Betrug,
also Rechtstäuschung?

Da alle Militärgesetze seit 2007 wieder voll in Kraft sind und jeder Richter, Staatsanwalt, Notar, Rechtsanwalt keine Zulassung der Militärregierung hat.
Das SHAEF-Gesetz Nr. 2 Artikel V schreibt eine Zulassung durch die Militärregierung hervor.

Einen fröhlichen Nachmittag.

Ist man Reichsbürger, wenn man keinen BPA noch Reisepass besitzt?

Video zu Bundespersonalausweis: BPA-Video

Man hat mich folgendes gefragt:

Ich muss dich mal was fragen.
Du schreibst immer, du hast keinen Personalausweis mehr.
Ich Blödmann hatte vor 2 Jahren für den abgelaufenen einen Neuen beantragtDann wurde ich zu einem „Wissenden“ und habe das Ding nie abgeholt.Mir hat jetzt Jemand erzählt, egal ob abgeholt oder nicht, ich wäre die nächsten 10 Jahre in der Angestelltenrolle drin.
Allerdings wäre auch nicht die Nummer – Zerschneiden und abgeben – zu empfehlen, denn da würde man sofort zum Reichsbürger ernannt?

Die Antwort:

Die Gültigkeit der Bundespersonalausweise (BPA) sind nicht 10 Jahre, sondern 10 Jahre minus einen Tag. Im Ausweis steht „bis“ und nicht „einschließlich bis“. Der Grund ist hier das Handelsrecht, das der Vertrag erst gar nicht ausläuft. Genauer gesagt, dass man noch vorablauf des Handelsvertrags einen neuen beantragt und der Handelsvertrag lückenlos weiterläuft.

Mit der Beantragung geht man noch keinen Vertrag ein, erst wenn man den BPA abholt, stimmt man abschließend dem Vertrag, den man nie zu Gesicht bekommen hat, zu.

Also, solange Du diesen nicht abholst, bist Du auch in keiner angestellten Rolle drin.

Früher musste man extra noch etwas unterschreiben, was schon einige Jahre nicht mehr ist. Ich nehme mal an, dass das ab 2007 so ist, als die Alliierten alle Militärgesetze wieder in Kraft setzten. Heute beantragt man einfach, unterschreibt für den Ausweis und holt diesen später ab. Somit ist also erst mit der Abholung die Vertragsabwicklung abgeschlossen.

Warum bezahlt man für den BPA?

Es geht hier nur um eine Willensbekundung und um weiteres nichts. Also eine Beitrittsgebühr für die Firma Bundesrepublik Deutschland (BRD), na wie bei einem Verein. Es geht hier nicht um eine Willenserklärung, denn diese benötigt eine Unterschrift.

Da man aber für den Beitritt nichts weiter unterschreibt, ist der Beitritt erst vollzogen mit der Annahme des BPA.

Daraus folgt:

Wenn der Beitritt noch nicht vollzogen ist, also das Handelsabkommen vollzogen ist, kann man seine Anteile, hier die Beitrittsgebühr (nicht Ausstellungsgebühr oder Gebühr oder Auslagen wie im PAuswG, die man vortäuscht, Täuschung im Rechtsgeschäft), wieder zurückfordern. Seine Anteile kann man sich per Post zustellen lassen.

Was kann man tun:

Man kann also dem Einwohnermeldeamt mitteilen, dass man von der Antragstellung zurücktritt und die Anteile zurückerstattet sind, aber als Forderung und nicht als Bitte.

Als Begründung, dass die Vertragsbedingungen nicht vorgelegt wurden und eine Beitritt sowie Abschluss des Handelsvertrages nicht erfolgte.

Hinweisen, dass der BPA auf Handelsrecht beruht, da er sich nur auf 10 Jahre bezieht und durch Rechtstäuschung nur auf 10 Jahre minus einen Tag bezieht.

Warum Einwohnermeldeämter kein Bußgeld verlangen?

Wenn die 10 Jahre abgelaufen sind, ist man nicht mehr Mitglied dieser Firma, somit kann man nicht mehr aktiv werden, denn man ist außerhalb des Rechtsbereich der Firma BRD. Nach Handelsrecht gelten Verträge nur 10 Jahre. Auch die DDR hat nach Handelsrecht gehandelt, denn hier gab es auch nur die 10 Jahr für Personalausweis und Reisepass.

Ist der Handelsvertrag gültig, wenn man einen BPA oder Reisepass hat?

Nein!

Da dies mittels einer Rechtstäuschung gemacht wird und nicht legal ist.

Die Rechtstäuschung liegt darin, dass man sich als Staat BRD ausgibt, der man nicht ist und dass man in einem Staat BRD verpflichtet ist, einen BPA oder Reisepass zuhaben. Also auch Täuschung in einer Anwerbung.

Welche Dokumente sind tatsächlich wichtig?

Das Wichtigste an Dokumenten sind der Sozialversicherungsausweis und die Krankenkarte. Mit diesen beiden Dokumenten kann man sich überall ausweisen. Man ist nicht verpflichtet diese auszuhändigen, wie es sich auch mit dem Führerschein verhält.

Wenn man kein BPA oder Reisepass hat, ist man dann Reichsbürger?

Reichsbürger ist man erst, wenn man die Reichsangehörigkeit verliehen bekommt und dies kann nur durch das „Deutsche Reich“ geschehen.

Jeder der die Reichsangehörigkeit nicht verliehen bekommen hat, kann nie Reichsbürger sein. Verliehen kann man diese nur durch eine Urkunde.

In Sachsen bekommt man die Staatsangehörigkeit „Königreich Sachsen“, ist aber damit nicht Reichsangehöriger. Genauso ist es mit den anderen Kleinstaaten in Deutschland/Deutsches Reich.

Da die BRD-Firma (hat kein Regierungsrecht) das Reichs- und Staatsangehörigkeit Gesetz (RuStaG) nicht ändern darf, gilt dieses in der unveränderten Fassung vom 22. Juli 1913. Die geänderte Fassung der BRD ist ungültig und rechtswidrig.

Dies bedeutet, dass die Aufhebung der Staatsangehörigkeiten zwischen 30.01.1933 und 08.05.1945 aufgehoben wurde und die Staatsangehörigkeiten der einzelnen deutschen Staaten weiterhin fort gilt. Die Gerichte wissen das, geben es aber nicht zu. Man sagt immer „Staatsangehörigkeit: deutsch“ und nicht welche deutsche Staatsangehörigkeit. Damit machen die Richter den Angeklagten widerrechtlich zum Reichsbürger und benutzen ein verbotenes Nazigesetz, und zwar das RuStaG vom 05.02.1934.

In der BRD gab es bis zum 14.03.2005 die Reichsangehörigkeit „deutsch“, aber innerhalb einer Firma kann man ja das machen, seine Angestellten zu Reichsbürger. Das sind diese aber nur innerhalb der Firma. Und jeder der sich mit einen BPA oder Reisepass ausweist, weist sich als Reichsbürger aus, obwohl er es nicht ist. Darum wollen auch Richter nicht den BPA noch den Reisepass sehen. Ab dem 14.03.2005 schreibt man Staatsangehörigkeit „deutsch“ ohne Rechtsgrundlage hin, was man auch vorneweg schon tat.

Fazit, man ist nicht Reichsbürger und kann wegen der Nichthandlungsfähigkeit des Deutschen Reichs nicht zum Reichsbürger werden, da aber auch die BRD die Handlungsfähigkeit des Deutschen Reichs verhindert.

Es gibt auch juristisch gesehen keine Reichsbürgerszene, nur Reichsbürger, die entsprechend Vorgenannten nicht gibt.

Was ist, wenn man wegen nicht Besitz eines BPA oder Reisepass als Reichsbürger oder zur Reichsbürgerszene eingeordnet wird?

Als erstes den schriftlichen Nachweis vorlegen lassen, was man natürlich nicht bringen kann. Und dann Anzeige wegen Nötigung gem. § 240 Strafgesetzbuch (StGB). Denn die einen als Reichsbürger oder zur Reichsbürgerszene machen/einordnen, sind Angestellte der BRD-Firma.

Nicht vergessen, in diesem Paragrafen geht es um Menschen und nicht um Personen.

§ 240 StGB
Wer einen Menschen rechtswidrig … durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer … Duldung … nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Einen fröhlichen Nachmittag.

Mondlandung Apollo 11 ist eine Fälschung!

Ist die Mondlandung eine Fälschung gewesen?

„JA“

Diese war eine Fälschung, denn zu dieser Zeit war der Mond zwischen Erde und Sonne und konnte somit auf der zugewandten Seite zur Erde kein Licht haben von der Sonne. Das Licht, wo man angeblich gelandet war, soll von der Sonne gewesen sein, was auf keinen Fall möglich zu dieser Zeit war.

Und hier die Fakten dazu:

  • 16. Juli 1969 13:32 Uhr Start zur Mondlandung
  • 20. Juli 1969 20:17 Uhr Mondlandung
  • 21 Stunden und 36 Minuten Aufenthalt auf dem Mond
  • 21. Juli 1969 17:54 Uhr Zurück mit der Landefähre zum Kommandoschiff
  • 24. Juli 1969 zurück angekommen auf der Erde
Die Mondphasen im Juli 1969
  • 20. Juli 1969 kein Licht auf dem Mond auf der zugewandten Seite zur Erde.
  • 21. Juli 1969 kein Licht auf dem Mond auf der zugewandten Seite zur Erde.
  • 22. Juli 1969 erst zunehmender Mond auf der zugewandten Seite zur Erde.
    Es werde Licht.
  • Von der Mondrückseite her war kein Funkverkehr möglich. So wurde es berichtet.
  • Man ist auf der zugewandten Seite zur Erde gelandet und der Mond befand sich zwischen Erde und Sonne. Da gab es zu dieser Zeit kein Licht von der Sonne auf dieser Seite. Die Erde gibt kein Licht zum Mond zurück, sonst hätten wir ja ständig Vollmond.
Quelle: Wikipedia
  • Die Sonne hat man vorsichtshalber weggelassen.
    Wo kommt das Licht von den Aufnahmen her, soll ja angeblich von der Sonne stammen, weswegen auch keine Sterne zu sehen sein sollen.

Die sogenannten Verschwörer kamen bis jetzt nicht darauf, ist jedenfalls bis jetzt nicht bekannt, dass jemand die Mondphasen mit der Landung von Apollo 11 in Bezug genommen hat. Bei den Darlegungen wurde die Sonne nie in Bezug genommen, außer dass die Sonne das Licht zu dieser Zeit auf den Mond strahlte.

Physik lass grüßen. 🤣🤣🤣

———————————— Nachtrag vom 24.10.2025 ————————————

Doku-Beitrag „TERRA X“ vom Sender „HISTORY“ bestätigte am 24.10.2025 den hier dargelegten Beitrag. Also es gab zu diesem Zeitpunkt kein Licht auf dem Mond aus Sicht von der Erde!

——————————————— Nachtragende ———————————————

Einen fröhlichen Nachmittag.

Grundsteuer und die Fragen dazu

Muss diese zurückerstattet werden?

„JA“, aber …

Siehe weiter unten und am besten alles lesen.

Begriffserklärung entsprechend Deutscher Bundestag:

Nichtigkeit:

„Nichtigkeit“ bedeutet, dass die für verfassungswidrig erklärte Norm aus der Rechtsordnung eliminiert wird. Diese Wirkung tritt mit Wirksamkeit der Entscheidung kraft Gesetzes ein. Gemäß § 31 Abs. 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz hat die Entscheidung über die Nichtigkeit einer Norm Gesetzeskraft, was bedeutet, dass ihr allgemeinverbindliche Wirkung zukommt.

Verfassungswidrig:

Ist ein Gesetz verfassungswidrig, so ist die Nichtigkeit die Regel, sie kann aber dann keine Anwendung finden, wenn auf diese Weise in die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers eingegriffen würde. Kommen zur Beseitigung eines festgestellten rechtswidrigen Zustandes mehrere gesetzliche Möglichkeiten in Betracht oder würde durch die Nichtigkeitserklärung ein Zustand herbeigeführt, der der verfassungsmäßigen Ordnung noch weniger entspräche als die beanstandete Regelung, so wird ein Gesetz nicht für nichtig, sondern nur für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt.

Unvereinbarkeit:

Auch die Unvereinbarkeitserklärung ergeht gemäß § 31 Abs. 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz in Gesetzeskraft. Sie eliminiert die mit dem Grundgesetz unvereinbare Vorschrift aber nicht aus der Rechtsordnung, sondern lässt sie formell bestehen. Sie verpflichtet den Gesetzgeber nur zur Schaffung einer verfassungsmäßigen Rechtslage, bis dahin besteht eine Rechtsanwendungssperre.

Wie das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 10. April 2018 (1 BvL 11/14, | BvR 889/12, l BvR 639/11, 1 BvL 1/15, 1 BvL 12/14) festgestellt hat, sind die Regelungen des Bewertungsgesetzes zur Einheitsbewertung von Grundvermögen in den „alten“ Bundesländern seit dem Beginn des Jahres 2002 mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar. 

Das Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpunkt von 1964 führt zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundvermögen, für die es keine ausreichende Rechtfertigung gibt. 

Mit dieser Begründung hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts die Vorschriften mit Urteil für verfassungswidrig erklärt.

Im Urteil des Ersten Senats vom 10. April 2018 steht Folgendes:

aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 16. Januar 2018 durch Urteil für Recht erkannt: …

2. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, eine Neuregelung spätestens bis zum 31. Dezember 2019 zu treffen. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen die, als unvereinbar mit Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz festgestellten Regeln über die Einheitsbewertung weiter angewandt werden. Nach Verkündung einer Neuregelung dürfen die beanstandeten Regelungen für weitere fünf Jahre ab der Verkündung, längstens aber bis zum 31. Dezember 2024 angewandt werden.

Die weitere Anwendung der als verfassungswidrig erkannten Normen ist auch für einen begrenzten Zeitraum in der Zukunft gerechtfertigt, weil ansonsten die ernsthafte Gefahr bestünde, dass viele Gemeinden ohne die Einnahmen aus der Grundsteuer in gravierende Haushaltsprobleme gerieten.

Würde die Fortgeltung nicht angeordnet, könnten keine neuen Einheitswertbescheide mehr erlassen werden.

Entsprechend Bundestag besteht eine Rechtsanwendungssperre!

Zwar hat das BVerfG den Gesetzgeber dazu verpflichtet, spätestens bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung zu treffen, längstens bis zum 31. Dezember 2024 und bis zu diesem Zeitpunkt die unvereinbaren und verfassungswidrigen Regeln weiter angewandt werden dürfen, doch besitzt das BVerfG nicht die Rechte, einen unvereinbaren und verfassungswidrigen Zustand zu billigen.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat und hatte nie eine Befugnis, um einen unvereinbaren und verfassungswidrigen Zustand zu heilen, auch wenn es nur für eine zeitlich begrenzte Dauer ist. 

Das Bundesverfassungsgericht kann nur feststellen, ob ein Zustand Verfassungskonform oder

Verfassungswidrig ist, also ob ein Gesetz vereinbar oder unvereinbar oder für nichtig erklärt wird, nicht mehr und nicht weniger und nach Art. 31 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) haben Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Gesetzeskraft.

Betrachtet man die Entscheidung des BVerfG im Konsens mit seinen Grundsatzentscheidungen so bedeutet das, dass das Ausmaß dieser Entscheidungen sehr vielbedeutender ist als es zunächst den Anschein hat. Denn hieraus geht hervor, dass das BVerfG nicht nur dem Recht und Gesetz dient und das deutsche Volk in die Irre leitet, zum Vorteil Dritter. Man nennt dies Betrug.

Dies wird deutlich, wenn man folgende Rechtssätze des Bundesverfassungsgerichts liest:

„Verletzt eine gesetzliche Regelung das Grundgesetz, so hat das grundsätzlich zur Folge, dass sie für nichtig zu erklären ist.“…. (BVerfGE 55, 100)

Stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass ein nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes erlassenes Gesetz wegen Widerspruchs mit dem Grundgesetz nichtig ist, so ist dieses Gesetz von Anfang an rechtsunwirksam.“ BVerfG – 2 BvG 1/51 vom 23. Oktober 1951

Wenn das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit einer Norm feststellt, so hat das ebenso wie eine Nichtigerklärung die Wirkung, dass Gerichte und Verwaltung die Norm, soweit sich das aus der Entscheidung ergibt, nicht mehr anwenden dürfen.“ (vgl. BVerfGE 37, 217

(261)). 

Für den Gesetzgeber begründet eine solche Entscheidung die Pflicht zur Herstellung einer der Verfassung entsprechenden Gesetzeslage.

(Ersten Senats vom 8. Oktober 1980– 1 BvL 122/78, 61/79 und 21/77

Wie sieht es mit der Rückwirkung der Grundsteuer aus?

BVerfG – 1 BVL 5/08 –

  1. Den Inhalt geltenden Rechts kann der Gesetzgeber mit Wirkung für die Vergangenheit nur in den verfassungsrechtlichen Grenzen für eine rückwirkende Rechtsetzung feststellen oder klarstellend präzisieren.
  2. Eine nachträgliche, klärende Feststellung des geltenden Rechts durch den Gesetzgeber ist grundsätzlich als konstitutiv rückwirkende Regelung anzusehen, wenn dadurch eine in der Fachgerichtsbarkeit offene Auslegungsfrage entschieden wird oder eine davon abweichende Auslegung ausgeschlossen werden soll.

Die Verfassungsmäßigkeit eines rückwirkenden Gesetzes ist nur dann fraglich, wenn es sich um ein den Bürger belastendes Gesetz handelt (vgl. BVerfGE 24, 220 <229>; 32, 111 <123>; 50, 177 <193>; 101, 239 <262>; 131, 20 <36f.>).

Bei dem Bewertungsgesetz handelt es sich um ein belastendes Gesetz für den Bürger, somit ist die Verfassungsmäßigkeit des Bewertungsgesetzes rückwirkend nicht gegeben, was das BVerfG selbst beweist.

Fazit:

  • Gemäß der Entscheidung des BVerfG ist das Bewertungsgesetzes spätestens seit 2002 als unvereinbar erklärt. Weiteres weiter unten.
  • Folgt man den Rechtssätzen des BVerfG, so tritt die Unvereinbarkeit bereits mit dem Jahr 1964, dem Jahr der Verkündung ein. (?)
  • Die Anwendung des Bewertungsgesetzes hat durch die Feststellung der Unvereinbarkeit eine Anwendungssperre. Es darf nach Urteilsverkündung nicht mehr angewendet werden.
  • Das Bewertungsgesetz kann zwar formell weiter bestehen, darf aber nicht angewendet werden bis zur Schaffung einer verfassungsgemäßen Rechtslage. Siehe hierzu weiter unten.
  • Rückwirkend können die neuen verfassungsmäßigen Regeln, wegen des Rückwirkungsverbot, nicht greifen. Der Beweis hierzu ist, dass das BVerfG eine weitere Geltung für die Vergangenheit ausspricht, um die Gemeinden und Städte zu schützen, wo zu es nicht befugt ist.
  • Da das Bewertungsgesetz auch rückwirkend unvereinbar ist, hat es auch rückwirkend eine Anwendungssperre. Was bedeutet, dass alle Grundsteuern zurückzuzahlen sind.
  • Folglich ist die Gemeinde sowie Stadt rechtlich verpflichtet, alle erhobenen Grundsteuerzahlungen nebst Zinsen und Zinseszinsen ab dem Jahr 2002 zurückzuzahlen.
    Aber … (siehe weiter unten)
  • Das Urteil des BVerfG ist nicht rechtskonform, da das BVerfG gegen seine Befugnisse verstößt.
  • Es muss nach der Gesetzesänderung eine neue Bewertung gemacht werden, ansonsten verstößt man gegen das Gleichheitsgebot, wenn die Altdaten benutzt werden. Es ist sonst nicht mehr transparent. Aber mit welchem Bewertungsgesetz?

Ist man Eigentümer eines Grundstücks?

Eines der wichtigsten Fragen. Ganz klar und deutlich:

NEIN !!!

Niemanden, damit ist nicht der Mensch gemeint, sondern Personen (die Sache), gehört etwas an Grund und Boden. Da das in der Natur so ist, steht auch im Bürgerlichen-Gesetzbuch (BGB), das sich nur auf Sachrechte bezieht, im § 891 Folgendes:

(1) Ist im Grundbuch für jemand ein Recht eingetragen, so wird vermutet, dass ihm das Recht zustehe.

(2) Ist im Grundbuch ein eingetragenes Recht gelöscht, so wird vermutet, dass das Recht nicht bestehe.

Ein weiterer Beweis ist das Formular zur „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“. Hier wird die eigenhändige Unterschrift der Person, die für die Erstellung der Erklärung zu Feststellung des Grundsteuerwerts verantwortlich ist, verlangt. Eine Person ist eine Sache und diese kann nicht unterschreiben. Wer unterschreibt macht sich zur Sache!

Es wird also alles auf Personen abgewickelt. Eine Person ist eine Sache und eine Sache kann nichts besitzen, darum ist auch im BGB nur die Vermutung aufgeschrieben. Man versucht mit dem Wort Person den Menschen irrezuführen.

Apropos, eine Sache kann nichts besitzen, ein Auto kann nicht die Räder besitzen, nur mal so als Beispiel.

Wer ein Grundstück mit Notarvertrag „hat(?)“, sollte mal darein schauen, den hier ist garantiert folgendes sinnbildlich dargelegt: „… alle zur Person ausgewiesen durch Vorlage ihres gültigen deutschen Personalausweises.

Der Notar überschreibt eine Sache einer Sache, also eine Zugehörigkeit einer Sache zu einer Sache. Z.B. „Die Räder gehören zu dem Auto.“

Der Notar hat hier eindeutig die Straftat Betrug gem. § 263 Strafgesetzbuch (StGB) begangen.

Wer in der Absicht, sich (zum Geldverdienen) oder einem Dritten (evtl. zum Geldverdienen) einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen (der Notar hat keine Lizenz, Dritten gehört der Grund und Boden nicht), das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen (das Sachen keine Sachen besitzen können und dass man als Mensch nicht Eigentümer ist) einen Irrtum erregt oder unterhält (es wird beides gemacht), wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Hier kann man einen Strafantrag stellen, da man als Mensch nicht als Eigentümer gemacht wurde und für etwas bezahlt wurde, was es überhaupt nicht stattfand.

Wer muss Grundsteuer bezahlen?

Niemand,

da der Mensch nicht Eigentümer noch Nutzer ist und Personen (Sachen) nicht zahlungsfähig sind.

Hierzu muss man erst einmal das System dazu verstehen, was die Bediensteten und Kämmerer von Gemeinden und Städten nicht so wissen.

Hierzu mal eine Grafik zum besseren Verständnis.

Grafik im neuen Fenster öffnen.

Was hat das BVerfG nicht gemacht, also geschlammt?

Das BVerfG hat hier völlig versagt, es ist ja nicht das erste Mal, und dient somit einer korrupten Vereinigung und Firmen. Es hat nicht die Rechtsmäßigkeit des Bewertungsgesetzes, das zur Grundsteuererhebung benutzt wird, geprüft.

Richter habe erst einmal im Urschleim anzufangen, bevor sie überhaupt einen Fall angehen. Und dann steht die Frage: Haben diese Richter überhaupt eine Lizenz der Alliierten?

Kommen wir zum wichtigsten Ausschlags-Punkt.

Die Entscheidung des Tribunal Général de la Zone Francaise d´Occupation in Rastatt vom 06.01.1947 hat das gesamte in der Zeit vom 05.03.1933 bis 08.05.1945 nationalsozialistisch geprägte Recht in Deutschland bindend aufgehoben.

Das Bewertungsgesetz wie das Einkommensteuergesetz ist vom 16.10.1934 und ist somit ein nationalsozialistisch geprägte Recht, das aufgehoben wurde.

Das Grundsteuergesetz ist vom 07.08.1973. Aber da die BRD Regierungsverbot hat, kann sie auch keine Gesetze erlassen.

Im Grundsteuergesetz steht Folgendes:

„§ 13 Steuermesszahl und Steuermessbetrag

Bei der Berechnung der Grundsteuer ist von einem Steuermessbetrag auszugehen. Dieser ist durch Anwendung eines Promillesatzes (Steuermesszahl) auf den Grundsteuerwert oder seinen steuerpflichtigen Teil zu ermitteln, der nach dem Bewertungsgesetz im Veranlagungszeitpunkt (§ 16 Absatz 1, § 17 Absatz 3, § 18 Absatz 3) für den Steuergegenstand maßgebend ist.“

Da es also nach dem Bewertungsgesetz gemacht wird, ist somit die Grundsteuer nicht errechenbar, da das Bewertungsgesetz durch o.a. Tribunal aufgehoben wurde. Somit ist sämtliche Erhebung der Grundsteuer rechtswidrig und kann somit für alle Jahre rückwirkend zurückgefordert werden, da hier immer eine Rechtstäuschung bzw. Betrug vorlag.

In welche Richtung geht der Rechtsweg?

Er geht in Richtung Kommune und nicht in erster Richtung Finanzamt, denn der Schaden und Betrug wurde durch die Kommune gemacht. Sie hat das Bewertungsgesetz zur Erhebung der Grundsteuer angewendet.

Die Finanzämter spielen schon immer ein falsches Spiel und schieben andere vor, aber sie sind mit Täter (Mittäterschaft), da in den Formularen „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ Folgendes unter Datenschutzhinweis dargelegt ist: „… sowie § 228 des Bewertungsgesetzes erhoben. …“. 

Man hat es unter dem Abschnitt „Unterschrift“ im Kleingedruckten gemacht, obwohl ein Datenschutzhinweis nicht zur Unterschrift gehört. Auch hier wird eine Rechtstäuschung vorgespielt. Für den Datenschutzhinweis muss ein extra Abschnitt gemacht werden, dass dieser hervorgehoben wird.

Schon allein die Datenerhebung ist ein Verstoß gegen den Datenschutz, unerlaubte Erhebung, die ebenfalls zum Betrug führt, also mitbenutzt wird! Zumal das Finanzamt die Daten erhebt, damit die Kommunen die Grundsteuer eintreiben können, also zu Gunsten Dritter.

Wichtig:

Man unterliegt nicht den Verwaltungsgesetzen, da die Verwaltungen nach außen handeln. Dies bedeutet, dass zu jeder Zeit ein Widerspruch gemacht werden kann. Man kann dies auch umgehen und eine Rückweisung machen, hierfür gibt es keine festgelegten Zeitlimits. Und immer einen Termin für die Beantwortung stellen.

Und nun zum Nachdenken und appelliere an Eure Vernunft.

Sollte beabsichtigt werden, alle Grundsteuer zurückzufordern bringt das die Kommunen in Zahlungsunfähigkeit. Ihre Kommune wäre nicht mehr die Pflichtaufgaben zu lösen. Hierzu gehört Straßenreinigung, Müllbeseitigung, Schule, Kindergärten, Friedhöfe, Winterdienst und vieles mehr, lässt sich in den Haushaltsatzungen nachlesen.

Das die neue Grundsteuererhebung viel zu hoch ist und man bis jetzt die alte bezahlte Grundsteuer in gut glauben entrichtet hat, sollte man mit der Kommune darüber reden und sich bereit erklären die alte Grundsteuer aus gutem Willen, auch wenn diese rechtswidrig ist, weiter zu tragen, um die Kommune nicht in Zahlungsnot zu bringen.

Die Grundsteuer ist verhandlungsfähig, die Kommune rechtlich kann keine Forderung dazu stellen.

Eine Kommune kann nicht in Insolvenz gehen, wie auch ein Staat, sie werden maximal zahlungsunfähig werden, was eine Zwangsverwaltung nach sich zieht. Ich glaube nicht, dass man das möchte, denn das wird teuer.

Ihr seid Bürger der Kommune und Bürger kommt vom Bürgen. Also ihr steht für die Kommune immer mit gerade, es würde noch mehr dann an Euren Geldbeutel gehen.

Der Beitrag wurde nicht verfasst, um die Grundsteuer zurückzufordern, sondern dass man mit der Kommune darüber verhandeln sollte.

Hinweis zu den kommenden Wahlen

Und man sollte sich überlegen, ob man überhaupt 23.02.2025 wählen geht, denn für dieses korrupte System BRD würde ich meine Souveränität nicht aufgeben und mich 4 Jahre lang diktieren lassen, egal wer dran ist. Regieren tun sie ja nicht, da sie Regierungsverbot haben, also kann es sich hier nur um Diktatur handeln. Genauer gesagt:

Es ist eine Diktatur!

Einen fröhlichen Nachmittag.

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