Kategorie: Recht, Justiz (Seite 1 von 3)

Ist der 2+4 – Vertrag in Kraft?

Man kann auch die Frage stellen: Ist Deutschland souverän?

!!! Nein !!!

Und warum?

Im 2+4 Vertrag steht Folgendes (übereinstimmend übernommen):

Artikel 1 (1):
Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen.

Also die BRD und die DDR sowie Berlin jeweils allein sind nicht das vereinte Deutschland, es kann nur aus diesen im Ganzen hervorgehen und darum wird hier auch eine neue Bezeichnung benötigt, aus der ein vereintes Deutschland hervorgeht.

Artikel 1 (4):
Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik werden sicherstellen, daß die Verfassung des vereinten Deutschland keinerlei Bestimmungen enthalten wird, die mit diesen Prinzipien unvereinbar sind.

Artikel 9
Dieser Vertrag tritt für das vereinte Deutschland, die Französische Republik, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die Vereinigten Staaten von Amerika am Tag der Hinterlegung der letzten Ratifikations- oder Annahmeurkunde durch diese Staaten in Kraft.

Also erst, wenn das vereinte Deutschland (nicht die BRD, DDR oder Berlin, es darf auch nicht so genannt werden) gegründet ist mit einer „Verfassung“, nicht mit einem Grundgesetz, dann tritt der 2+4 Vertrag in Kraft mit der Bedingung, dass alle Ratifikationsurkunden oder Annahmeurkunden durch die genannten Staaten hinterlegt wurden. Es wird also auch eine Urkunde des vereinten Deutschlands benötigt.

Die DDR hat bis heute als Vertragspartner keine Ratifikationsurkunde noch Annahmeurkunde hinterlegt. Aus heutiger Sicht kann dieser Vertrag nicht mehr in Kraft treten, da die DDR nicht mehr handlungsfähig ist. Die BRD hat eine Urkunde hinterlegt, die das Datum 13. Oktober 1990 trägt.

Die wichtigste Urkunde aus Deutschlands-Seite ist, die des vereinten Deutschlands, das es nicht gibt.

Und Nachfolgendes werden die wenigsten wissen.
Man schweigt hier.

Es gibt eine

„Erklärung zur Aussetzung der Wirksamkeit
der Vier-Mächte-Rechte und -Verantwortlichkeiten“

vom 1. Oktober 1990,
die in New York, vertreten durch die jeweiligen Außenminister, gemacht wurde.

Diese enthält folgenden Text (übereinstimmend übernommen):

Unter Berücksichtigung des am 12. September 1990 in Moskau unterzeichneten Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland, der die Beendigung ihrer Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes festlegt,

Erklären, dass die Wirksamkeiten ihrer Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes mit Wirkung vom Zeitpunkt der Vereinigung Deutschlands bis zum Inkrafttreten des Vertrages über die abschliessende Regelung in bezug auf Deutschland ausgesetzt wird. Als Ergebnis werden die Wirksamkeit der entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken und die Tätigkeit aller entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte ab dem Zeitpunkt der Vereinigung Deutschland ebenfalls ausgesetzt.

Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch ihren Außenminister, und die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik, vertreten durch ihren Minister für Bildung und Wissenschaft, nehmen diese Erklärung zur Kenntnis.

Diese Erklärung wurde von Seite der BRD und der DDR für die Kenntnisnahme mitunterschrieben. Für die BRD hat Hans Dietrich Genscher und für die DDR hat Hans Joachim Meyer unterschrieben.

Der 2+4-Vertrag und diese Erklärung sieht keinen Beitritt der DDR zur BRD vor und dies auch nicht als vereintes Deutschland, sondern ein vereintes Deutschland mit einer Verfassung und nicht mit einem Grundgesetz.

Bei dem Vertrag zwischen DDR und BRD handelt es sich um einen Einigungsvertrag (Wirtschaftsvertrag) und nicht um einen Vereinigungsvertrag.

Das deutsche Volk wurde mit dem Einigungsvertrag und dem Tag der Deutschen Einheit geblendet. Genauer, man hat gegenüber dem deutschen Volk Betrug begonnen, der bis heute hinreicht und weiter fortgeführt wird.

In der Erklärung sind die Zeitpunkte zu beachten:
… mit Wirkung vom Zeitpunkt der Vereinigung Deutschland bis zum Inkrafttreten des Vertrages …

Also ab der Vereinigung Deutschland und nicht vorher. Und dies nur bis zum Inkrafttreten des Vertrages (2+4), da ab dem Inkrafttreten die Vertragsbedingungen gelten.

Und nun alles auf Deutsch:
Da die Vereinigung Deutschland nicht stattgefunden hat, sondern nur ein Einigungsvertrag statt Vereinigungsvertrag gemacht wurde, gilt weiterhin volles alliiertes Recht und alliierten Verantwortlichkeit.

Dieses sagt auch aus, dass das DDR-Gebiet (russische Besatzungszone) somit auch nicht BRD ist und auch nicht werden kann, also auch kein Gebiet der Westalliierten.

Die weiterhin bestehende russische Besatzungszone ist nach diesem in einer Selbstverwaltung, in der BRD-Gesetze keine Rechtsgültigkeit haben, denn eine DDR gibt es nur noch auf dem Papier.

Dies Bedeutet, dass keine Steuergesetze der BRD auf dem Gebiet der russischen Besatzungszone gelten und die Besteuerungsmöglichkeit aller Steuern auf eine stillschweigende Voraussetzung erhoben wurden, zumal die BRD kein Hoheitsrecht in der russischen Besatzungszone hat. Dies ist Betrug nach BRD-Recht und DDR-Recht.

Das DDR-Gebiet ist weiterhin besetztes russisches Gebiet, auf dem keine Gesetze der BRD gültig sind und auch nicht sein können. Entsprechend vorgenannten können die Länder Freistaat Sachsen, Freistaat Thüringen, Land Sachsen-Anhalt, Land Brandenburg, Land Mecklenburg-Vorpommern und das Gebiet Ost-Berlin jeweils kein Land der BRD werden noch sein, hierzu benötigten diese die Erlaubnis der Russischen Föderation und diese wird keine Erlaubnis geben, da diese dann eine Gebietsabtretung machen müsste.

Es ist immer noch der Stand vor 1989 aktuell und
die SHAEF-Gesetze sind somit weiterhin in Kraft.

Aus diesem Grund gilt auch der weitere Regierungsverbot vom 08.06.1990 nur für den westlichen Teil Deutschland, denn in den sogenannten neuen Bundesländern darf die BRD sowieso nicht regieren, da es weiterhin russisches Gebiet ist, entsprechend den 2+4 Vertrag und der „Erklärung zur Aussetzung der Wirksamkeit der Vier-Mächte-Rechte und -Verantwortlichkeiten“.

Wie sieht es momentan aus Sicht der Russischen Föderation aus?

Das Staatsduma der Russischen Föderation berät zurzeit über die Kündigung des 2+4-Vertrages, da Deutschland bis jetzt kein einziges Kriterium erfüllt hat. Aber einen Vertrag, der nicht in Kraft ist, den kann man nicht kündigen, sondern nur aufheben.

Was bedeutet dies für das DDR-Gebiet?

Kommen wir wieder zurück zur „Erklärung zur Aussetzung der Wirksamkeit der Vier-Mächte-Rechte und -Verantwortlichkeiten“.

„… Als Ergebnis werden die Wirksamkeit der entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken und die Tätigkeit aller entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte ab dem Zeitpunkt der Vereinigung Deutschland ebenfalls ausgesetzt. …

Man liest richtig, ab dem Zeitpunkt der Vereinigung Deutschland, die nicht stattgefunden hat, werden die vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken und die Tätigkeit eingestellt.

Auf DEUTSCH:
Wenn der Westen es zu weit treibt, dann kann es passieren, dass die Russische Föderation in ihr besetztes Gebiet zurückkehrt und die DDR-Grenze wieder gesichert wird.

Die Russen wären dann ein viertes mal in Deutschland.
1760, 1813, 1945, und ????

Hieraus ist auch ersichtlich, warum die BRD nicht gewillt ist, dass es auf dem Gebiet der DDR gut geht und die Infrastruktur blüht, sowie an das Finanzgefüge (Renten, Gehälter, Löhne, Krankenkasse, usw.) der BRD anzupassen. Die BRD behandelt das DDR-Gebiet wie als nicht zugehörig, weil man wisse, dass es tatsächlich so ist.

Jetzt könnte, also es gibt ja immer solche, man sagen, wenn das DDR-Gebiet nicht zur BRD gehört, dann könnten die Menschen dort auch keine Sozialleistungen, Rente, Krankengeld, Kindergeld, Urlaubsgeld, natürlich auch Urlaub usw. bekommen.
Das ist ein Irrtum, da es hierzu Verträge gibt, aber nicht mit der BRD, da diese alles privatisiert hat und nichts verstaatlicht ist.

Zum Beispiel:
Die Rentenversicherung ist ein eigenes Unternehmen und kein Unternehmen der BRD. Die Krankenkassen sind eigene Unternehmen und kein Unternehmen der BRD.

==> (1 PDF-Dokument / 30 MB)
„2+4-Vertrag“, „Ratifikationsurkunden“ und „Erklärung zur Aussetzung der Wirksamkeit der Vier-Mächte-Rechte und -Verantwortlichkeiten“ 

Die Erklärung ist auch nachzulesen beim Bundesanzeiger Teil II Nr. 38 vom 13.10.1990 Seite 1331 bis 1332.

Was schreibt denn die Bundesregierung hierzu?

Man hat hier eine Seite mit der Überschrift „Deutschland erhält volle Souveränität“ und folgenden Text hierzu:
Die Außenminister erklären deshalb jetzt schon, dass „die Wirksamkeit ihrer Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes […] ausgesetzt wird.“

Davon abgesehen, dass nicht der Originaltext wiedergegeben wurde, macht man für das Unangenehme mal […], soll ja auch keiner wissen. Es könnte dann nachvollzogen werden, dass denen ihre Überschrift eine Lüge ist. Wie halt vieles so gelogen wird bei denen.

Bei Texten mit „[…]“ wisse man immer, dass da was nicht stimmt bzw. etwas Wichtiges vorenthalten wird.

==>  (1 PDF-Dokument / 1 MB)
 Deutschland erhält volle Souveränität //
von der Internetseite der Bundesregierung der BRD

Über diesen Beitrag müssen so viel wie möglich die Menschen in Deutschland aufgeklärt werden, damit sie den tatsächlichen Zustand von Deutschland kennen und sie von einer BRD betrogen werden.

Und nicht vergessen, Wolfgang Scheuble hatte damals recht und was heute noch so ist.

Deutschland ist seit 1945 nicht mehr souverän.

Einen fröhlichen Nachmittag.

Das Sächsisches Polizeigesetz und die Person

Das es eine Polizei, also eine unabhängige Polizei von Parteien (sind Firmen) und Firmen wie BRD, Bund usw., für Ordnung und Sicherheit und für den Schutz der Bevölkerung, die hier gegenüber anderen im Vordergrund steht, geben muss gibt es keinen Zweifel daran.

Die Polizisten bekommen viel gelehrt und in ihrer Ausbildung wird auch viel abverlangt. Man sollte dies nicht unterschätzen. Aber es gibt in dem Polizeiapparat auch negative Seiten.

Die Amtssprache ist nicht mehr nur deutsch. Die Demokratie wird mit aller Macht nur zum Schein gemacht. Wer zu viel Kritik macht, muss strammstehen, obwohl das Gegenteil nicht bewiesen werden kann. Ist jemand unangenehm wird er weggelobt bzw. auch versetzt, damit man auch dann gegen rechtliche Vorschriften handeln kann bzw. auch bestimmte Unterlagen beiseitezuschaffen, um gewisse Verbote zu umgehen. Und da gibt es noch vieles mehr.

So ist es, wenn ein Polizeiapparat Parteien (Firmen) dient und nicht dem Staat, also dem Volk.

Die Polizisten werden in ihrer Ausbildung, wie auch in den Schulen, auf einigen Gebieten dumm gelehrt.

Polizisten bekommen in ihrer Ausbildung nicht gelehrt:
(Was aber auch in der Schulbildung genauso ist.)

  1. wer der Staat tatsächlich ist,
  2. welche Staatsangehörigkeiten in Deutschland tatsächlich gibt,
  3. welche Nationsangehörigkeit (Reichsangehörigkeit) es gibt,
  4. was die Parteien, der Bund, die BRD usw. tatsächlich sind,
  5. dass sie keine Beamten sind, sondern nur ein Beamtenverhältnis haben,
  6. dass eine BRD von Anfang an nicht regieren darf und somit keine Gesetze und Verordnungen für Deutschland erlassen darf,
  7. dass das Volk mit seinem Gebiet der Staat ist und nicht die Regierenden
  8. dass die Bewohner einer Stadt die Stadt sind und nicht die Regierenden
  9. dass die Verfassung das höchste Gut ist und nur vom Volk, also dem Staat ratifiziert werden kann,
  10. dass sie nicht dem Volk dienen, sondern Firmen, die sich Parteien nennen und somit auch nicht dem Staat dienen,
  11. dass somit nicht der Staat der Dienstherr ist, sondern Firmen,
  12. dass sie dadurch zum Söldner werden und nicht zum tatsächlichen Polizisten für den Staat,
  13. dass aus diesem Grund auch keine Staatshaftung, die im Bürgerlichen Gesetzbuch gestrichen wurde, für ihn gibt,
  14. dass er ohne Rechtsgrundlagen handelt, da die Gesetze und Verordnungen keinen räumlichen Geltungsbereich haben und auch nicht enthalten, für wem diese gelten,
  15. dass er gegen Verbote handelt, da er aus einem Menschen eine Person macht,
  16. dass er nicht vom Staat für sein Handeln legitimiert wurde, sondern von Firmen beauftragt wird,

Die Ecken und Kanten des sächsischen Polizeigesetz sind sehr interessant.

Denn „kann“ und „darf“ sind zweiverschiedene Tatbestände.

„kann“ nur deswegen, da es keine Beamten sind, sondern nur Polizisten (Söldner) im Beamtenverhältnis, also die Simulation eines Beamten darstellt. Würde es sich tatsächlich um Beamte handeln, dann würde auch im Gesetz „darf“ stehen und das wissen die Gesetzgeber. Man überträgt die Verantwortung auf einen nicht voll fachrechteten ausgebildeten Polizisten, der glaubt das er Beamter ist, denn er wisse es nicht genau. Er hat schließlich einen Dienstausweis und keinen Beamtenausweis, der ihn als Beamter ausweisen soll.

Das Beamtenverhältnis ist deswegen geschuldet, da es keinen Friedensvertrag gibt, Deutschland immer noch besetzt ist, die SHAFE-Gesetze weiterhin in Kraft sind und man eine Lizenz von den Alliierten benötigt, um Beamter zu sein.

Im vorab wird darauf hingewiesen, dass sich das Sächsische Polizeigesetz auf Personen bezieht und nicht auf den Menschen.

Also an der Jacke Schild tragen mit der Aufschrift: „Ich bin ein Mensch und keine Person“.

Siehe hierzu: Der Mensch und die Person

Es ist zu Recht verboten die Menschen als Objekt, also als PERSON zu behandeln (Bundesverfassungsgericht Beschluss BVerfGE 63, 332/337).

Das Nachfolgende kann man sich auch sparen.

Beispiele:

§ 18 (1) „Die Polizei kann eine Person vorladen, wenn …
§ 19 (1) „Die Polizei kann die Identität einer Person feststellen, …
§ 20 (1) „Die Polizei kann erkennungsdienstliche Maßnahmen …
§ 21 „Die Polizei kann zur Abwehr einer Gefahr …
§ 22 (1) „Die Polizei kann eine Person in Gewahrsam nehmen, …
§ 23 (1) „Die Polizei kann eine Person durchsuchen, …
§ 24 „Die Polizei kann eine Sache durchsuchen, …

Und so weiter.

Dies bedeutet, dass die Polizei das kann, aber ob sie das darf, steht hier nicht.

Man kann ein Fahrzeug ohne Führerschein fahren, das bedeutet aber nicht das man das darf.

In einem Beamtenverhältnis ist das so, man kann, aber ob man darf, lässt man offen – ist halt nur ein Verhältnis. Man lässt hier das Hoheitsrecht weg, man garantiert es nicht für den Mensch der Polizist ist und somit handelt er auf eigene Rechnung und der sogenannte Dienstherr ist fein raus.

Also, bei einer Demonstration, wo die Polizei einschreitet, handeln alle Polizisten auf eigene Rechnung als Söldner, denn Söldner haben kein Hoheitsrecht. Weiterhin handeln diese gegen Menschen, denn die Erforschung, ob sich diese Menschen zur Person sich bekennen, bleibt offen. Diese Polizisten dürfen in keinem Fall gegen Menschen handeln, diese Polizisten machen sich also strafbar beim Handeln gegen Menschen.

Nur Beamte, die einen Beamtenstatus haben, haben Hoheitsrecht. Beamte die in einem Beamtenverhältnis sind, haben kein Hoheitsrecht, da hier ein Beamtenstatus simuliert wird. Das ist wie die Staatssimulation der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik.

Unmittelbarer Zwang / Schusswaffenanwendung:

Liest man das Sächsische Polizeigesetz weiter, bekommt man schnell mit, dass der unmittelbare Zwang, also auch die Schusswaffenanwendung, nicht gegen den Menschen gerichtet werden darf und auch nicht kann.
Dies bedeutet auch, wenn der Polizist nicht erforscht, dass der Betroffene sich als Person benennt oder sich als Mensch erkennen lässt, hier reicht die Aussage „Ich bin ein Mensch“, dann macht der Polizist bei Anwendung der Schusswaffe strafbar.

Die sächsische Polizei darf nur gegenüber Personen handeln, nicht gegenüber Menschen!

Zur Erinnerung:
Es ist zu Recht verboten die Menschen als Objekt, also als PERSON zu behandeln.(Bundesverfassungsgericht Beschluss BVerfGE 63, 332/337)

Einen fröhlichen Nachmittag.

Welche deutsche Staatsangehörigkeit und welche Verfassung des Freistaat Sachsen ist gültig?

Aktualisiert: 09.12.2023

Kompliziert ist es nicht, man muss erstmal davon ausgehen, ob der Mensch eine Staatangehörigkeit braucht. In erster Linie braucht er diese nicht, da der Mensch ein freies Lebewesen ist und nur aus Arten besteht und nicht aus Rassen.

Ein Mensch hat nur Rechte und ist sich nur selbst verpflichtet.

Man kann eine deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, das geht nicht, da es mehrere deutsche Staatsangehörigkeiten gibt. Man kann nur eine der deutschen Staatsangehörigkeiten haben, aber nicht besitzen. Besitzen kann man nur materielle Objekte, aber nicht objektives.

Fangen wir vom Urschleim
der Staatsangehörigkeit und Verfassung an:

Es gibt Menschen, die sich zusammengeschlossen haben und sozusagen eine große Familie gegründeten, der man einen Namen gab, zum Beispiel Sachsen. Diese Familie braucht nun auch einen Wohnrauch, also Land um als große Familie zu existieren. Dieses Land muss nun aber auch einen Namen haben, um sicherzustellen wem das Land gehört und damit es auch jeder wisse. Somit bekam das Gebiet den Namen „Freistaat Sachsen“.

In einer Familie muss es Regeln geben, damit jeder wisse was er zu tun und zu lassen hat, sowie welche Ziele, also Aufgaben man gemeinsam hat. Bezogen auf Sachsen, macht man hierzu eine Verfassung, die gemeinsam abgestimmt wird, also durch die Familienmitglieder (Volk). Es ist also so zu sagen eine Volksabstimmung. In solch einer Verfassung muss auch geregelt sein, wer die Familie lenkt und leitet, damit die Aufgaben und Ziele erfüllt werden.

Hierzu werden keine Parteien (Firmen) gebraucht, die am Ende nicht für die Familie sind, sondern nur für ihren eigenen Profit.

Damit auch man wisse, wer Familienmitglied ist, also der Familie angehört, vergibt man einen übergeordneten Familiennamen, genannt Staatsangehörigkeit, hier „Freistaat Sachsen“. Diesen übergeordneten Familiennamen kann man aber nur durch Geburt bekommen, wenn ein Familienmitglied dieser übergeordnete Familienname hat. Wie es auch in einer kleinen Familie ist.

Das bedeutet, das der übergeordnete Familienname, genannt „Freistaat Sachsen“ (Staatsangehörigkeit), man nicht verliehen bekommen kann. Also, die nicht zur Familie gehören und in dem Land Sachsen leben wollen, können nur Familienbürger werden, also Staatsbürger und eine Staatsbürgerschaft bekommen. Was bedeutet, dass diese für den Staat „Freistaat Sachsen“ mit bürgen.

Wer also eine Staatsbürgerschaft beantragt und bekommt, der bürgt somit mit.

Aus diesem Vorgenannten geht eindeutig hervor, dass nur die Geburtsurkunde mit der Eheurkunde der Eltern (man kann auch das Familienbuch der Eltern nehmen) der Nachweis einer Staatsangehörigkeit ist, wobei der übernommene Familienname und Geburtsort, aus dem der übergeordnete Familienname hervorgeht, des jeweiligen Elternteils maßgebend ist.

Beispiel:
Mann „Anton Mustermann“ heiratet „Berta Musterfrau“ und beide tragen gemeinsame den Familiennamen „Mustermann“. Somit bekommen die Kinder die Staatsangehörigkeit des Vaters. Würde der Familienname „Musterfrau“ als gemeinsamer Familienname übernommen werden, so würden die Kinder die Staatsangehörigkeit von „Musterfrau“ bekommen.

Da man nur eine Staatsangehörigkeit haben darf und auch kann, bekommt somit der Vater die Staatsangehörigkeit der Frau, da der Familienname dem übergeordneten Familiennamen (Staatsangehörigkeit) zugeordnet ist.

Alles andere, was hier sonst betrieben wird ist die Unterwanderung des Staates, des Volkes, die große Familie und dient der Abschaffung der Nationen. Also auch Auslöschung eines Staates.

Kommen wir mal zur „Person“:

siehe hierzu auch: Der Mensch und die Person

Person ist nichts weiter wie etwas objektives, wie Maler, Maurer, Klempner usw., also eine bestimmte Gilde, man kann diese Gilde auch Sklave nennen.

Wenn man sich zu einer bestimmten Gilde bekennt, ordnet man sich auch dieser, meist automatisch, unter. Lehnt man die Zugehörigkeit einer Gilde ab, so bezeichnet man sich nicht mit ihrer Benennung.

Eine Gilde kann gegenüber einem Menschen nur Handhabung haben, wer sich zu dieser bekennt, also Mitglied ist.

Beispiel:
siehe hierzu auch: Das Sächsisches Polizeigesetz und die Person

Das sächsische Polizeigesetz erlaubt nur das Handeln gegen Personen nicht gegen Menschen. Also, wenn man denen klar macht (z.B. durch ein kleines Schild), das man Mensch ist und keine Person, dann haben die kein Recht gegenüber einen zu handeln. Man ist nicht Mitglied dieser Gilde.

Wie man liest, geht es mit dem Nennen „Person“ (Gilde) nur darum, dass die Menschen sich zu dieser bekennen, damit Firmen (auch Parteien, die Firmen sind) auf diese Menschen Einfluss nehmen können. Dazu werden auch einige Wischereien in Gesetze und Verfassung gemacht, der Mensch soll denken das er immer eine Person ist, also zu dieser Gilde gehört. Je öfter das Wort Person erscheint um so mehr identifiziert er sich damit, er wird gewollt geblendet.

Es stellt und ist der Straftatbestand des Betruges!!!

Der gelbe Schein
für eine Staatsangehörigkeit ist also nur Augenwischerei, egal wie oft man diesen hat. Zumal die eigentliche Staatsangehörigkeit nicht darauf steht und man sich mit der Beantragung zu dieser Gilde bekennt, denn nur diese Gilde stellt ihn aus und nicht der Staat, dem man auch angehört.

Auch hier wird der Mensch geblendet, um ihn zur Person zu machen, was eine Straftat ist.

Auch welches Recht gilt
ist Augenwischerei, ob See- und Handelsrecht, Landesrecht oder Bundesrecht usw.

Der Mensch, der zu einem Staat gehört, für den gilt nur das Recht dieses Staates und kein anderes. Dies beweisen viele Gesetze und Rechtsvorschriften, da bei diesen der räumliche Geltungsbereich fehlt und sich auf Personen beziehen.

Es gilt für Menschen nur das Recht, für das man sich unterwürft.

Bei einer Verfassung sieht es da ein bisschen anders aus,
hier gilt die Verfassung, für die tatsächlich die Familie (Volk/Menschen) gemeinsam abgestimmt hat, man nennt es Volksabstimmung. In solch einer Verfassung darf das Wort „Person“ nicht vorkommen, da Menschen für Menschen diese Verfassung machen. Sowie einmal das Wort „Person“ vorkommt, ist die Verfassung nicht von Menschen für den Menschen gemacht.

Nur wenn eine Verfassung von Menschen für Menschen gemacht ist, gilt die Verfassung und die dazugehörigen Gesetze sowie Rechtsvorschriften dieser Menschen für sie und für Menschen in deren Gebiet dieser Menschen sich aufhalten.

Damit ist auch bewiesen, dass nur die Verfassung des Freistaat Sachsen von 1920 gilt und immer noch gilt, in dieser erscheint das Wort „Person“ nicht. In den Verfassungen von 1947 und 1992 erscheint das Wort „Person“ und somit sind diese für den Freistaat Sachsen nichtig und ungültig für Menschen, denn diese gelten nur für eine Gilde genannt Person, den Parteien (die Firmen sind) und alle die sich zu dieser bekennen.
Siehe hierzu auch: Die Verfassung des Freistaat Sachsen

Deutsches Reich, Deutschland, Frankreich, Brasilien, Österreich, Schweiz usw. sind Nationen und keine Staaten. Deswegen ist „DEUTSCH“ keine Staatsangehörigkeit, sondern nur eine Nationsangehörigkeit. Mit „DEUTSCH“ ist die Nationsangehörigkeit „Deutsches Reich“ gemeint und mit „Deutsches Reich“ ist Deutschland gemeint.

Eine Staatsangehörigkeit sowie Nationsangehörigkeit oder Nationalität der
„Bundesrepublik Deutschland“
gibt es nicht.

Aus diesem Grund mit, darf die Bundesrepublik Deutschland nicht regieren.

siehe hierzu auch:
Die Bundesrepublik Deutschland hat von Anfang an kein Recht zum Regieren!

Warum bekommt man von seinem eigenen Staat (hier Freistaat Sachsen) keinen Pass bzw. Identitätsausweis?

Mit einem Personalausweis, egal von wem, macht man sich zur Person und bekennt sich mit der Beantragung zu dieser Gilde. Gleichfalls verhält es sich mit dem Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, Beantragung ==> Gilde.

Dies zeigt auch, dass der „Freistaat Sachsen“ von 1992 den „Freistaat Sachsen“ von 1920 unterwandert und somit die Sachsen, also dieser großen Familie von Menschen, schadet.

Hier kann man nur sagen:

Ihr Sachsen erhebt euch mit den Rechten des Freistaat Sachsen von 1920 gegen den gegründeten Freistaat Sachsen von 1992, er ist nicht der Freistaat von 1920.
Mit der Verfassung von 1992 will man den Menschen als Person behandeln!

Die Verfassung von 1920 des Freistaat Sachsen
wurde nie aufgehoben,
weder durch die Verfassung von 1947 noch von 1992!

Hinweis:

Der Freistaat Sachsen von 1920 ist weder das Gleiche noch dasselbe wie der Freistaat Sachsen von 1992.

1947 hatte man den „Freistaat Sachsen“ „Land Sachsen“ genannt, was aus dem Befehl 180 der sowjetischen Alliierten hervorgeht. Aus diesem Grund muss der Freistaat Sachsen von 1920 mit seiner Verfassung sich Land Sachsen nennen. Die Staatsangehörigkeit bleibt aber trotzdem „Freistaat Sachsen“, da es in diesem Befehl nur um die Nennung des Freistaat Sachsen als Land Sachsen ging.

!!! Die Sachsen sind Menschen und keine Personen !!!
!!! Die Sachsen haben die Staatsangehörigkeit

„Freistaat Sachsen“ !!!

Einen fröhlichen Nachmittag.

Die Verfassung des Freistaat Sachsen

Aktualisiert: 27.11.2023

Auch, wenn in einer Verfassung des Freistaat Sachsen steht: „Der Freistaat Sachsen ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland.“, ist der Freistaat Sachsen noch lange kein Land der BRD und seit wann unterwirft sich ein Land einer Firma.
siehe hierzu:
Die Bundesrepublik Deutschland hat von Anfang an kein Recht zum Regieren!

Fangen wir mal beim Anfang an:

Der Sächsische Landtag hat als verfassungsgebende Landesversammlung am 26. Mai 1992 die Verfassung des Freistaates Sachsen beschlossen. Am 27. Mai 1992 unterzeichneten der damalige Landtagspräsident Erich Iltgen sowie Prof. Dr. Kurt Biedenkopf, erster Ministerpräsident des wiedergegründeten Freistaates, die neue Landesverfassung feierlich im Haus der Kirche (Dreikönigskirche), wo das Parlament damals tagte.

Die Sächsische Verfassung bestimmt Organisation und Struktur des Freistaates und regelt das Grundverhältnis zu seinen Bürgerinnen und Bürgern. Sie kann nur mit Zweidrittelmehrheit durch das Parlament geändert werden. Dies geschah bislang einmal (2013: Neuverschuldungsverbot).

So dargelegt auf der Internetseite des Sächsischen Landtag.

Was ist an diesen beiden Absätzen verkehrt?

Eine Verfassung ist das höchste Gesetz eines Staates, das über allen anderen Gesetzen steht und darum muss eine Verfassung vom Volk beschlossen werden und nicht von Parteien (Firmen). Die Verfassung wurde also unter Parteien (Firmen) ausgemacht. Das, was hier geschah hat weder was mit Demokratie noch mit Volksnahen zu tun, sondern mit Diktatur!

Die Verfassung des Freistaat Sachsen wurde diktatorisch dem Volk auferlegt, es hatte kein Mitspracherecht und es gab durch das Volk auch keine Zustimmung. Was man nicht ausdrücklich zustimmt, hat auch kein Rechtswirkung gegenüber dem nichtzustimmenden Menschen. Denn die Verfassung ist die Grundlage und der gemeinsame Vertrag eines Volkes, nach dem das Volk sich richtet. Demzufolge ist die Verfassung des Freistaat Sachsen rechtswidrig gegen über dem Volk des Land Sachsen.

Warum schreibe ich hier Freistaat Sachsen und Land Sachsen?

Der Befehl Nr. 180 der Sowjetischen Militär-Administration vom 21. Juli 1947 ist klargestellt, wie die einzelnen Länder der sowjetischen Besatzungszone lauten. Hier ist der Freistaat Sachsen als Land Sachsen benannt. Dieser Befehl ist bis heute nicht aufgehoben, da es immer noch um eine, heute russische Besatzungszone handelt. Es gibt keinen Friedensvertrag und Deutschland ist immer noch nicht souverän.

Auch die Bundeszentrale für politische Bildung (BPB) stellt den Wortlaut „Freistaat“ in Frage, da es auf seine Internetseite Folgendes schreibt: „Land (Freistaat) Sachsen“.

Den Freistaat Sachsen gibt es also nur auf dem Papier, genauer gesagt als Firma (siehe hierzu weiter unten). Man hätte sich die damalige Länderneuordnung sparen können, da diese entsprechend Befehl Nr. 180 und den dazugehörigen Beschlüssen alles schon festgelegt wurde und die Länderneuordnung diesen Befehl nicht außer Kraft setzen kann. Diese Länderordnung entsprechend Befehl Nr. 180 bestand während der DDR-Zeit weiterhin, auch wenn diese in Bezirke aufgeteilt wurden.

Um zu zeigen, wie fehlerhaft Verfassungen sein können, nehme ich hierzu das Beispiel die Verfassung des Freistaat Sachsen.

Die erste Lüge, was man in dieser Verfassung liest, liest man schon in der Präambel.

hat sich das Volk im Freistaat Sachsen dank der friedlichen Revolution des Oktober 1989 diese Verfassung gegeben.

Im vorab, die Präambel hat keine gesetzgebende Kraft. Diese macht nur eine bestimmte Aussage, wie hier, die eine Lüge ist und Betrug am Volk.

Der Sächsische Landtag hat die Verfassung beschlossen, wie er selbst zu gibt. Wenn ein Landtag etwas beschließt, hat das Volk sich noch lange nicht etwas gegeben! Ein Volk gibt sich erst etwas, wenn es darüber abstimmt und entscheidet.

Das Volk hat also sich diese Verfassung nicht gegeben, da es nicht an der Verfassung beteiligt war. Das Volk hat hierzu keine Zustimmung gegeben. Da das Volk des Land Sachsen hier keine Zustimmung gegeben hat, ist es auch nicht an die Verfassung gebunden. Die Verfassung wurde nicht ratifiziert, sondern diktiert. Und ein Volk im Freistaat Sachsen gibt es nicht. Und außerdem wozu Freistaat? Wir sind immer noch besetz, also nicht frei, wie auch Bayern und Thüringen. Es gibt keine Souveränität sowie Friedensvertrag!

Und dass das Volk des Land Sachsen keine Beteilung an der Verfassung hatte, geht aus der Verfassung hervor, denn hier steht: „Der Sächsische Landtag hat als verfassungsgebende Landesversammlung am 26. Mai 1992 die folgende Verfassung beschlossen:

Erste Landtagswahl war am 14.10.1990, die Verfassung stammt vom 27.05.1992.

Der Sächsische Landtag wurde auch nicht als verfassungsgebende Landesversammlung vom Volk gewählt, da es zu dieser Zeit keine Verfassung gab, die dies erlaubte.
Eines muss hier beachtet werden, ein gesetzgebendes Organ ist noch lange kein verfassungsgebendes Organ und eine Verfassung des Freistaat Sachsen hat im Land Sachsen keine Gültigkeit, denn er ist nicht Rechtsnachfolger des Land Sachsen.

Die letzte gültige Verfassung ist vom 1. November 1920, da diese für Menschen gemacht wurde. Alle nachfolgenden Verfassungen sind für Personen gemacht. Bei der Verfassung vom 27.05.1992 handelt es sich um eine neue Verfassung, also nicht um eine Verfassungsänderung, aber halt für den Freistaat Sachen und nicht für das Land Sachsen.

Nun kommen wir mal zu ein paar Artikeln. Die ganze Verfassung auseinanderzunehmen, würde aber den Rahmen sprengen.

Artikel 1

Der Freistaat Sachsen ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland. Er ist ein demokratischer, dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Kultur verpflichteter sozialer Rechtsstaat.

Wie kann man sich als Staat, als Land einer Firma BRD unterwerfen?

Die BRD hat regierungsverbot von den Alliierten und die Sachsen sollen sich dann von denen regieren lassen? Lässt sich man hier sogar das Eigentum nehmen?

Das ist wie, wenn man sagt: Mein Haus ist eine Wohnung des Nachbarn.

Ich denke, dass dies die Sachsen nicht zugestimmt hätten, vor allem wenn sie die Wahrheit über die BRD im vorab gewusst hätten und mitbekommen hätten, dass Helmut Kohl, genauer gesagt ab Konrad Adenauer bis heute alles Betrüger sind, da diese sich nur am Volk durch Vorspiegelung falscher Tatsachen bereichern.

Das Volk wird immer wieder für dumm gehalten und verkauft. Das schlimme, es wacht nicht auf.

Und nun mal was ganz Kurioses.

Der Sitz des Bundeslandes Sachsen ist in Dresden und der Sitz des Freistaat Sachsen ist in Freiberg. Bei der Überprüfung in Freiberg konnten 2 zugeklebte Briefkästen festgestellt werden. Handelt es sich hier um eine Scheinadresse?

Bei beiden handelt es sich um Firmen und nicht wie dargelegt, dass Sachsen ein Bundesland ist, noch das Sachsen ein Freistaat ist.

Ein „Land Sachsen“ ist in den Firmenregistern nicht zu finden, da es ein Staat ist und keine Firma.

Und wenn man bedenkt, dass die Sächsische Staatskanzlei eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE 286927129 hat, wisse man das es sich hier um Firmen handelt. Umsätze machen Firmen. Verwaltungen, Ämter und der Gleichen machen Einnahmen und Ausgaben, aber keine Umsätze.

Parteien sind Firmen und Parteien arbeiten hier, sie machen keinen Dienst für das Volk. Sie arbeiten nur für ihre eignen Interessen.

Artikel 5 (2)

Das Land gewährleistet und schützt das Recht nationaler und ethnischer Minderheiten deutscher Staatsangehörigkeit auf Bewahrung ihrer Identität sowie auf Pflege ihrer Sprache, Religion, Kultur und Überlieferung.

Was soll dieser Schwachsinn in einer Verfassung?
Haben nicht alle die gleichen Rechte?
Wieso werden Minderheiten ihre Rechte besonders geschützt?
Warum werden den Minderheiten ihre Identität besonders geschützt?
Warum schützt man die Identität der Sachsen nicht? Hier geht es um eine Staatsangehörigkeit „Land Sachsen“! Den Sachsen wird ihre Identität verwehrt, denn diese bekommen nur eine Reichsangehörigkeit „DEUTSCH“ durch einen Bundespersonalausweis bzw. Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, die ein Firmenausweis sind und den die Richter nicht vorgezeigt haben wollen. Diese werden da böse (selbst erlebt).

Auf Deutsch: Die Identität der Sachsen wird nicht geschützt und sie werden ihrer Staatsangehörigkeit „Land Sachsen“ beraut.

Artikel 6

Diesen Artikel kann man komplett streichen, entweder man gehört zusammen oder nicht. Wozu bekommen Sorben in einer Verfassung besondere Rechte eingeräumt, hätte man auch gleich noch die Juden mit aufführen können. Warum hat man Juden nicht mit aufgenommen, sind doch auch in der Minderheit? Die Vogtländer sind aber auch eine Minderheit in Sachsen, da von ihnen Teile in Bayern und in Thüringen sind.

Artikel 13

Das Land hat die Pflicht, nach seinen Kräften die in dieser Verfassung niedergelegten Staatsziele anzustreben und sein Handeln danach auszurichten.

Anzustreben und sein Handeln danach auszurichten ist noch lange nicht „zu erfüllen“. Keine Pflicht zum Erfüllen in der Verfassung vorhanden! Den Artikel hätte man dann auch weglassen können.

Artikel 15

Jeder Mensch hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, …

Ein Mensch kann keine „Persönlichkeit“ haben, denn er ist keine Person, also Sache. Warum schreibt man nicht Menschlichkeit? Weil man immer wieder versucht den Menschen als Person zu verkaufen.

Artikel 17 (1)

Die Freiheit der Person kann nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes und nur unter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen beschränkt werden. Die betroffene Person muß unverzüglich über die Gründe der Freiheitsbeschränkung unterrichtet werden.

Wie schon erwähnt, man macht mit Artikel 15 einen Schachzug, um den Menschen vorzuspiegeln, dass er eine Person ist, um dann ihn seine Freiheit zu beschränken und dass er auch das noch mit macht.

Auf diesen Artikel beruht auch das Sächsische Polizeigesetz.

Also Schild an die Jacke mit der Aufschrift „Ich bin ein Mensch und keine Person“ und schon darf eine Beschränkung der Freiheit nicht vollzogen werden!

Siehe hierzu Beitrag: Der Mensch und die Person

Artikel 18 (1)

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Hier kann man wieder genau rauslesen, den Sinn von Menschen und Person.

Mit „vor dem Gesetz“ meint man die Verfassung, nicht die anderen Gesetze, da hier nicht steht „vor den Gesetzen“.

Aber die Verfassung kann mit „dem Gesetz“ auch nicht gemeint sein, da eine Verfassung kein Gesetz ist, also ein sinnloser Absatz.

Artikel 22 (5)

Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

Warum bekommen nur Mütter den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft?

Dieser Absatz widerspricht den Art. 18 (2) „Frauen und Männer sind gleichberechtigt.“.

Also doch keine Gleichberechtigung, da Väter außen vorgelassen werden.

Artikel 23 (2)

Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Großartige Aussage, wenn es bewölk ist, also der Himmel bedeckt ist, dann ist es nicht mehr unter freiem Himmel, der Himmel ist ja abgedeckt durch Wolken. Oder man nimmt einen Schirm und schon ist man nicht mehr unter freien Himmel.

Artikel 102 (4)

Unterricht und Lernmittel an den Schulen in öffentlicher Trägerschaft sind unentgeltlich.

Und hier wird ständig gegen die Verfassung verstoßen und die Eltern machen immer wieder mit, bezahlen, bezahlen und bezahlen.

Bildung ist Staatsaufgabe und nicht Elternaufgabe.

Siehe hierzu: Die unentgeltliche Schule im Freistaat Sachsen

Artikel 105

Hier geht es um Ethikunterricht und Religionsunterricht. Wozu brauchen die Kinder dieses zum Leben?

Man schickt die Kinder in die Kindertagesstätte, in die Schule, in die Berufsausbildung usw. und sollen sich aber im Leben an Recht und Gesetz halten. Warum nimmt man hier statt dieses Schwachsinns nicht Recht und Gesetz auf? Das ist doch viel wichtiger.

Macht man nicht, da sonst man sich entsprechend zu gut wehren kann und das ist nicht gewollt.

Unsere Kinder werden unter Stressbewältigung dumm gelehrt, vieles müssen sie lernen, was sie im Leben nicht brauchen.

Einen fröhlichen Nachmittag.

Muss eine Verwaltung ihre Schreiben unterschreiben?

Ich bekam folgende Frage zugesandt:

Gibt es zufällig in den Verwaltungsvorschriften einen Vermerk, dass die ihre Schreiben unterschreiben müssen?

Antwort:

Bei Schreiben einer Verwaltung nach außen handelt es sich immer um einen Verwaltungsakt.

Kommen wir zum Verwaltungsverfahrensgesetz

§ 35 Begriff des Verwaltungsaktes

Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.

Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft.

„die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.“

Hier geht eindeutig hervor, dass in diesem Moment man sich an die äußeren Rechtsgrundlagen halten muss, da Verwaltungsvorschriften keine Rechtswirkung nach außen haben.

Wird natürliche ein Verwaltungsakt von außen nach innen, also in die Verwaltung angestrebt, erst dann muss man sich an die Verwaltungsvorschrift halten.

Mal auf Deutsch:
Verwaltungsvorschriften, Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) usw. sind ja eigentlich nur Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Da Verwaltungsvorschriften keine Rechtswirkung nach außen haben, also der Verwaltungsakt wird von der Verwaltung nach außen ausgelöst, gelten somit §§ 125 und 126 BGB!!!

Im Rechtsverkehr ist stets das ausgeschriebene Vor (Name) – u. Zuname (Familienname) zu verwenden! Das nicht Vorhandensein einer Unterschrift des Verantwortlichen unter einem per Post zugestellten Schriftstückes verstößt gegen die Rechtsnorm, dass Entscheidungen, Anordnungen, Willenserklärungen o.ä. zur Erlangung ihrer Rechtswirksamkeit grundsätzlich einer eigenhändigen Namensunterschrift des Ausstellers bedürfen und infolge Ermangelung der durch Gesetz vorgeschriebenen Form nichtig ist (vergl. §§ 125 und 126 BGB).
Siehe hierzu auch: Was gehört zur Schriftform, das Unterschrifterfordernis und wie muss eine Unterschrift sein

§ 126 Schriftform BGB

(1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.

Mit „durch Gesetz“ ist das BGB gemeint, da es nur wenige Ausnahmen gibt, die eine Schriftform nicht vorschreibt, z. B. bei beiderseitigem Einverständnis, dass ohne Unterschrift Schriftstücke gültig sind.

(3) Die schriftliche Form kann durch die elektronische Form ersetzt werden, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.
Hiermit ist in (3) der digitale Austausch gemeint, bei der eine Signatur benötigt wird, aber nicht Briefpost, da es sich bei Briefpost um Schriftform handelt.

„bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet“

Hier geht es um einen Personenkreis und nicht um einen Menschenkreis.

Siehe hierzu: Der Mensch und die Person

Zum Widerspruchsrecht:

Tritt die Verwaltung nach außen durch einen Verwaltungsakt, so gilt hier das BGB und keine Verwaltungsvorschrift, und zwar der § 124 (3) Anfechtungsfrist.

Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn seit der Abgabe der Willenserklärung zehn Jahre verstrichen sind.

Also nichts mit 2 Wochen oder 4 Wochen, usw.!

Weiterhin zu beachten, dass Verwaltungsakte außerhalb einer Verwaltung ein Rechtsgeschäft sind, da es im BGB keine Verwaltungsakte gibt und auch nicht geben kann. Wir Menschen sind keine Verwaltung.

Was bedeutet, wenn eine Unterschrift fehlt, ist es ein Formmangel und somit tritt § 125 BGB in Kraft.

Ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, ist nichtig. Der Mangel der durch Rechtsgeschäft bestimmten Form hat im Zweifel gleichfalls Nichtigkeit zur Folge.“ (mit durch Gesetz ist das BGB gemeint)

Zu besseren Verständnis:

Wenn eine Verwaltung einer Firma einen Auftrag gibt, dann muss die Verwaltung sich an die AGB der Firma halten und nicht die Firma an Verwaltungsvorschriften, wobei es sich bei der Verwaltung mit dem Auftrag an einer Firma um einen Verwaltungsakt handelt.

Zum § 133 BGB:

„Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften.“

Also, wenn die Unterschrift, es muss Schrift erkennbar sein, fehlt dann fehlt der wirkliche Wille. Der wirkliche Wille ist zu erforschen, also es ist Pflicht des Empfängers dieses zu erforschen. Ist dieser nicht erkennbar, somit ist die Willenserklärung nichtig und § 125 BGB tritt in Kraft, denn es ermangelt an der fortgeschriebenen Form.

Erklärungsbewusstsein und Erklärungswille bilden mit dem Geschäftswillen eine Einheit. Die „Grundsatznorm“ des § 133 BGB fordert demnach nicht nur die Erforschung des Geschäftswillens, sondern automatisch auch die Erforschung desjenigen Bewusstseins, das den Erklärenden bei seiner Willenskundgabe leitet.

Nun zu den gelben Briefen, bei denen auf der Rückseite zum Einwurf in den Briefkasten Folgendes steht:

Mit der Einlegung gilt das Schriftstück als zugestellt.

Da ist nun absoluter Schwachsinn und redet man den Menschen einfach aus Bequemlichkeit ein.

Kommen wir zum § 130 (1) BGB – Wirksamwerden der Willenserklärung gegenüber Abwesenden.

Eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, wird, wenn sie in dessen Abwesenheit abgegeben wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht. Sie wird nicht wirksam, wenn dem anderen vorher oder gleichzeitig ein Widerruf zugeht.

Hier steht eindeutig „in welchem sie ihm zugeht.“ Also nicht in den Briefkasten durch Einlegen, sondern wenn diese den Empfänger erreicht.

Dies bedeutet, dass sämtliche „Förmliche Zustellungen“ keine „Förmliche Zustellungen“ sind, da diese nicht dem Empfänger direkt übergeben werden. Es gibt aus diesem Grund auch Zustellungsbeauftragte.

Also, wenn eine „Förmliche Zustellung“ im Briefkasten landet, kann man selbst entscheiden wann man diese bekommen hat oder überhaupt bekommen hat. Dies gibt der § 130 (1) BGB her.

Und für die Behörden steht im § 130 (3) BGB „Diese Vorschriften finden auch dann Anwendung, wenn die Willenserklärung einer Behörde gegenüber abzugeben ist.

Also, hier steht nicht „, wenn die Willenserklärung gegenüber einer Behörde abzugeben ist.“. Es geht hier eindeutig um die Willenserklärung einer Behörde.

Hiermit ist auch erwiesen, dass für das Handeln einer Behörde nach außen das BGB gilt.

Einen fröhlichen Nachmittag.

Bargeld kontra Bankkarte!

Mal einfach erklärt. 

Warum sollten wir überall mit Bargeld bezahlen anstatt mit Bankkarte?

Ich habe einen 50-€-Schein in der Tasche und werde ihn in ein Restaurant bringen und mein Abendessen damit bezahlen.

Der Restaurantbesitzer verwendet diese 50 €, um seine Rechnung in der Waschanlage zu bezahlen.

Der Autowaschbesitzer zahlt seinen Haarschnitt bei seinem Friseur.

Der Friseur verwendet diese 50 € für die Kasse im Supermarkt.

Nach einer unbegrenzten Zahl an Zahlungen bleibt und hat mein 50 Euroschein dieselbe Bedeutung, dass er seinen Zweck für alle erfüllt hat, die ihn als Zahlung benutzt haben. Der Wert bleibt 50 €.

Die Bank hat keine Arbeit oder Einmischung in irgendeiner Form. 

ABER WAS – WENN

ich jetzt in ein Restaurant gehe und digital mit meiner Karte bezahle, die Kosten für meine digitale Zahlung, die dem Restaurantbesitzer in Rechnung gestellt wird, inklusive Transaktionskosten in Prozent betragen durchschnittlich 2,5%, was dann auf 1,25 € für jede weitere Zahlungstransaktion hinausgeht.

Das bedeutet, dass jede nächste Zahlungstransaktion 1,25 € kostet.

  • die gleichen Kosten werden umgesetzt, wenn der Restaurantbesitzer seine Rechnung digital an der Waschstraße bezahlt,
  • die Zahlungen des Autowaschbesitzer beim Friseur,
  • die nächsten Zahlungen auch usw.

Daher bleiben nach den ersten 36 Transaktionen von diesen 50 € nur 5 € übrig und die restlichen 45 € sind Eigentum der Bank geworden…

Danke an alle digitalen Transaktionen und Gebühren!

Zudem belaufen sich die Kosten für eine Debitkarte im Schnitt auf 2,25 € pro Monat, also sind deine 50 € nach einem Monat sparen nur 47,75 € wert.

Weg ist weg, man kann es nur einmal ausgeben.

Nur Bar bezahlen erhält den Wert des Geldes.

Siehe hierzu auch das Video: Wer Bargeld abschafft hat nicht alle Latten am Zaun!

Einen fröhlichen Nachmittag.

Die unentgeltliche Schule im Freistaat Sachsen

Unentgeltlicher Unterricht,
unentgeltlicher Lernmittel,
unentgeltliche Wandertage
unentgeltliche Schulfahrten

unentgeltliche Schülerbeförderung
im Freistaat Sachsen ist durch Gesetze und Verordnungen garantiert!

Entsprechend Anfragen von Menschen zwecks unentgeltlichen Schulbesuches, Schülerbeförderung usw. habe ich hierzu eine PDF erstellt.

Auch wenn Du diese PDF nicht brauchst, aber vielleicht könnte ein Mensch diese gebrauchen, der Kinder in der Schule im Freistaat Sachsen hat, dann hilf ihm und drucke sie für ihn aus oder sende diesem einen Link der Seite zu. Er wird dir dann vielleicht dankbar sein.

Auf die Firmen, die sich Partei nennen, kann man sich nicht verlassen, die sind auch einem nicht behilflich. Kann man der PDF in einem Beispiel entnehmen.

Ach ja, das muss ich mal hier mit erwähnen.

Ich wurde mal in den Sächsischen Landtag eingeladen, wo denen auf dem Podium vorgeworfen wurde, das der Freistaat Sachsen als Schulträge der Blindenschule Chemnitz gegen das Grundgesetz und der Verfassung des Freistaat Sachsen verstößt.

Man hat mich zum Darlegen nicht zugelassen. Sondern man wirbelte mit den SGB’s herum, genauer gesagt, weder die auf den Podium noch die davor Sitzenden haben von der Lernmittelfreiheit und unentgeltlichen Schule Ahnung.
Die auf dem Podium wussten aber um was es genau geht und versuchten die Kurve zu bekommen, um Kosten zu sparen und Eltern sowie volljährige Schüler weiter abzuzocken.

Kurioserweise kamen nach dem Palaver die teilnehmenden Parteien zum mir und fragten mich, ob die da vorn recht haben.

Meine Antwort war hierzu:
„Das, was ich hier erlebt habe, ist Pleiten, Pech und Pannen mit der Muppet-Show zusammen. Ich sende euch hierzu etwas, wie es sich richtig verhält.“

So ähnlich wie die PDF hier ist, haben die Parteien bekommen. Und was hat sich geändert?

NICHTS.

Ich habe mich damals im Alleingang durchgesetzt.

Zur PDF „Unentgeltliche Schule, Lernmittelfreiheit usw.

Einen fröhlichen Nachmittag.

Der deutsche Mensch und seine gültige Verfassung

Es kommt immer die Frage auf, ob das Grundgesetz (GG) gültig ist, wann eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen wurde (siehe hierzu Art. 146 GG).

Schon allein, dass das GG für die Bunderepublik Deutschland (BRD) keinen räumlichen Geltungsbereich hat, hat es somit keine Rechtskraft auf Deutschland/Deutsches Reich.

Nimmt man den Art. 146 GG, hier steht:

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Nehmen wir diesen mal auseinander:

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, …

Wurde die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet?

„NEIN“!

Also gilt das Grundgesetz seit 1990 nicht mehr oder war es überhaupt schon mal gültig?

Ebenfalls ein Gesetz ohne räumlichen Geltungsbereich hat keine Gültigkeit. Das GG ist also nur eine Allgemeine Geschäftsbedingung für die BRD. Also nicht „der BRD“, sondern „für die BRD“. Dies bedeutet auch, dass die BRD nicht für Deutschland/Deutsches Reich handelt, sondern für die USA, Frankreich, England.

Weiter im Text des Art. 146 GG:

„.. eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Die Weimarer Verfassung kann hier nicht gemeint sein, da diese von den Besatzungsmächten aus dem Ersten Weltkrieg aufgezwungen wurde und durch inneren Verrat durchgewunken wurde. Es gab also zur Weimarer Verfassung keine freie Entscheidung des deutschen Volkes.

Die einzige Verfassung, die vom deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen wurde, ist die Verfassung des Deutschen Reichs von 1871, die auch weiterhin ihre Gültigkeit besitzt. Die Verfassung des Deutschen Reichs von 1871 wurde nie vom deutschen Volke außer Kraft gesetzt und somit bleibt die Gültigkeit weiterhin bestehen.

Die Verfassung des Deutschen Reichs von 1871 ist wahrscheinliche auch die Verfassung, die ein Bundesverfassungsgericht schützt, es ist ja schließlich die einzig gültige. Was auch begründet, dass das GG für die BRD seine Gültigkeit schon am Tag des in Krafttreten außer Kraft war. Genauer gesagt, das Grundgesetz für die BRD war nie in Kraft und hatte nie Gesetzeskraft. Denn im Art. 146 stand am 23. Mai 1949 im Bundesgesetzblatt Nr. 1, Seite 19:

Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tag, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Alles andere ist Verrat durch Parteien, also Firmen, die sich Partei nennen.

Banditen Räuber Diebe

Video dazu:
Der Weimarer Dolchstoß (oder: Welche Verfassung ist in Deutschland gültig?)

Einen fröhlichen Nachmittag.

Der Mensch und der Zionismus sowie Zionist

Zionismus (von „Zion“, dem Namen des Tempelberges in Jerusalem und Bezeichnung für den Wohnsitz JHWHs [JHWHs ist der unvokalisierte Eigenname des Gottes Israels im Tanach], des Gottes der Israeliten) bezeichnet eine Nationalbewegung und nationalistische Ideologie, die auf einen jüdischen Nationalstaat in Palästina zielt, diesen bewahren und rechtfertigen will.

Der Zionismus bezeichnet also eine politisch-religiöse Bewegung mit dem Ziel, einen jüdischen Nationalstaat in Palästina zu errichten. Schaut man sich das Judentum dazu genauer an, kann man hierzu auch Nationalsozialismus mit jüdischem Glauben es nennen.

Es, ist im Prinzip, die gleiche Form, nur dass man hier die Juden meint, also am Ende was man Adolf Hitler für Deutschland nachsagte, bringt Zionismus für Juden hervor. Nur das die Juden diese Form des „Nationalsozialismus“ halt „Zionismus“ nennen.

Wenn man jemanden als Zionist bezeichnet, dann muss er die Voraussetzungen haben, dass er Jude ist, also jüdischen Glauben hat mit Interesse an Nationalsozialismus.

Das Ziel des Zionismus konnte bis heute nicht erreicht werden, da es keinen Staat noch Nationalstaat mit der Staatsangehörigkeit „Jude“ gibt, auch mit der Gründung Israel konnte dieses Ziel nicht geschaffen und nicht erreicht werden. Demnach gibt es auch kein jüdisches Volk sowie Nation, es bleibt weiterhin eine Gruppe mit jüdischem Glauben.

Eine Volkshetze oder wie man sagt „Volksverhetzung“, was das Gegenteil von Volkshetze ist, gegen Juden kann es auch somit nicht geben.

Volksverhetzung ist nun mal keine Volkshetze, es ist und bleibt das Gegenteil wie bei kaufen und verkaufen.

Einen fröhlichen Nachmittag.

Der TÜV als Versager und Mitschuldiger im Dieselskandal

Da kamen doch welche auf die Idee, einen Abgastest eines Dieselfahrzeug aus Deutschland durchzuführen und hingen dies an die große Glocke.

Der Dieselskandal hat die gesamte Autobranche erfasst. Der Vertrauensverlust vollzieht sich vor dem Hintergrund der über Jahre gewachsenen Strahlkraft des deutschen Exports, die zu einem Großteil gerade durch die Autoindustrie geprägt worden ist.

Aber kommen wir mal zum TÜV

Als Technischer Überwachungsverein (abgekürzt TÜV) werden eingetragene Vereine bezeichnet, die als technische Prüforganisation Sicherheitskontrollen durchführen. Oft handelt es sich hierbei um Sicherheitskontrollen, die durch staatliche Gesetze oder Anordnungen vorgeschrieben sind und auf privatwirtschaftlicher Basis als mittelbare Staatsverwaltung in Form von Beleihungen vollzogen werden. Deren bekannteste ist die Hauptuntersuchung für Kraftfahrzeuge, die umgangssprachlich ebenfalls „TÜV“ genannt wird.

In der breiten Öffentlichkeit wurde „der TÜV“ vor allem über die Hauptuntersuchung bekannt. Die Bezeichnung „TÜV“ hat sich umgangssprachlich zu einem Synonym für technische Prüfungen entwickelt. Man bringt sein Auto „zum TÜV“, auch wenn mittlerweile häufig von einer anderen Organisation geprüft wird, da das frühere Monopol für diese Prüfung aufgelöst wurde. „TÜV-geprüft“ ist umgangssprachlich ein Qualitätssiegel für technische Prüfungen durch eine TÜV-Gesellschaft. Die Bezeichnung „TÜV-geprüft“ darf nur von einem Technischen Überwachungs-Verein oder einer Tochtergesellschaft verwendet werden. Alles andere wäre Irreführung der Verbraucher oder unlauterer Wettbewerb.

Da der TÜV nicht unabhängig arbeitet, was der Dieselskandal gezeigt hat, ist er manipulierbar und somit kann man diesem nicht vertrauen für Qualität.

Was folgt daraus?

  1. Wenn der TÜV nicht unabhängig mit eigener Technik arbeitet, sondern zur Prüfung Technik eines Anbieters (Firma) nimmt, woher will dann der TÜV wissen, ob alles auch tatsächlich rechtens ist bzw. auch das gemessen wird was tatsächlich ist?
  2. Wenn der TÜV den Dieselskandal nicht selbst festgestellt hat, wo ist denn hier die Qualität der Prüfung? Absolutes Versagen des TÜV’s.
  3. Inwieweit war der TÜV beim Dieselskandal mit beteiligt, er hat ja schließlich nicht unabhängig geprüft, ansonsten wäre ihm das aufgefallen?
  4. Wenn der TÜV entsprechende Abgasnormen, die nicht stimmen, in ein Dokument einträgt, eine Plakette vergibt, ist das dann Urkundenfälschung im Zusammenhang mit Betrug?
  5. Warum geht keiner den TÜV an, denn dieser hat hier den Betrug und auch die Urkundenfälschung mitgemacht? Der TÜV hat etwas bestätigt, was nicht ist.
  6. Warum geht kein Rechtsanwalt an den TÜV heran und fordert das Geld hier zurück?
    Es ist schließlich Leistungsbetrug, da die Abgasmessungen vorgetäuscht wurden und nicht richtig gemacht wurden. Abgase misst man am Ende des Austritts, also dann, wenn diese in das Freie kommen.
  7. War der TÜV zu faul am Ende des Abgasrohr zu messen?

Fazit:

Jeder Betroffene sollte Anzeige gegen den TÜV machen, da er Leistungsbetrug und Urkundenfälschung gemacht hat. Ebenfalls sollte hier das Geld für die Überprüfungen zurückgefordert werden, es war schließlich Leistungsbetrug. Auf die Jahre kommt da schon was zusammen.

Der TÜV ist Gehilfe der Autoindustrie und der nichtregierungsfähigen Bundesrepublik Deutschland und darum geht man diesen nicht an. Denn die Bereiche des TÜV sind noch viel weitreichender, wobei hier auch die Arbeit dieser Vereine man auch in Frage stellen könnte.

Einen fröhlichen Nachmittag.

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