Monat: November 2022

Der dumme § 130 Volksverhetzung Strafgesetzbuch (StGB)

Vorwort:

Als erstes sollte man mal den Beitrag „Welche Anforderung muss ein Gesetz haben?“ lesen, um nachzuvollziehen ob dieses Büchlein StGB überhaupt für den Menschen gültig ist.

Apropos Mensch, hier zu sollte man den Beitrag „Der Mensch und die Person“ lesen. Denn hier gibt es einen gewaltigen Unterschied.

Warum ist dieser Paragraph Dumm?

Da geht es schon mal los, wer bestimmt was was ist?

In diesen Paragraph ist das nicht geregelt und im StGB gleich garnicht. Also kann jeder das auslegen wie er möchte.

Wie haben die Gerichte sinngemäß geurteilt? „Schrift und Sprache ist eine bildliche Darstellung.“

Man kann mit diesem niemanden treffen, nur der Empfänger tritt sich selbst.

Aber mal um das Ganze abzukürzen, nehmen wir uns mal den § 130 (2) b und c vor.

Der § 130 (2) b und c bezieht sich auf § 130 (2) a, der sich wiederum auf § 130 (1) Nummer 1 bezieht. Im § 130 (2) b und c spricht man von Personen, wobei man hier die unter „a“ zu Personen macht und hieraus mit Bezug die Genannten in § 130 (1) Nummer 1 zu Personen macht.

Es geht also um Personen in diesem Paragraph.

Also nicht für Menschen!

Im § 130 (3) und (4) spricht man von „unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung“ und „nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft“.

Nur das es bis jetzt keinen Nationalsozialismus gab. Und warum? Hierzu sollte man sich den Beitrag „Der Mensch und der Nationalsozialismus“ durchlesen, um zu verstehen was Nazionalsozialismus überhaupt ist.

Man hätte sich hier mal anders ausdrücken sollen. Ebenfalls gab es, wie es auch den Sozialismus in der DDR nicht gab, der war schließlich im Aufbau, keine nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft. Ach ja, wenn es keinen Nationalsozialismus gab, kann es dies ja auch nicht gegeben haben.

Aber eins wisse man genau, es gibt kapitalistische Gewalt- und Willkürherrschaft!

Darüber will niemand sprechen.

Und nun mal zum Wort „Volksverhetzung“

Das muss man so verstehen, „ver“ ist immer das Gegenteil.

Zum Beispiel: 

„kaufen“ – da bekomme ich was
„verkaufen“ – da gebe ich was ab

„Volkshetzung“ – da wird gegen das Volk gehetzt, es ist nicht willkommen
„Volksverhetzung“ – da wird nicht gegen ein Volk gehetzt, es ist willkommen

Die Überschrift des § 130 StGB ist also das Gegenteil von dem was da inhaltlich wiedergegeben wird.

Zu beachten ist aber auch, dass das StGB Straftaten immer aus der Sicht des „Wer“ sieht und nicht aus der Sicht des „Wem“, denn es muss erstmal einen „Wer“ geben bevor einen „Wem“ etwas angetan werden kann.

Ebenfalls ist an diesem Paragraphen etwas besonderes, er soll dazu dienen die Wahrheit zu schützen, also nicht das Falsche, Leugnung, Lügen usw.
Ein Richter muss also nicht die Wahrheit herausfinden, sondern die Lügen usw. Normalerweise ist ein Richter für die Wahrheitsfindung zuständig und nicht für Lügenfindung.
Der Richter muss nach diesen Paragraph nicht die Wahrheit herausfinden, sondern nur behaupten das es sich um eine Lüge handelt, also etwas dargestellt wird, was nicht mit der Meinung anderer übereinstimmt und braucht dieses noch nicht mal zu beweisen, ob der Angeklagte doch recht hat.

Dieser Paragraph macht die Richter zu Marionetten eines Systems und dienen somit nicht dem Staat, also dem Volk mit seinem Gebieten. Es ist kein Urteil bekannt, in dem ein Richter auch die Beweise bringt, das der Holocaust, die Gaskammern usw. tatsächlich gegeben hat.

Wenn man von einen Schüler erzählt bekommt, das ein Mitarbeiter vom KZ-Museum Dachau (richtiger lautet es KL und nicht KZ) gesagt bekommt, das dieser nicht daran glaube, das hier je Menschen verbrannt wurden, dann sollte es doch einen zu denken geben.

Die Abkürzung „KZ“ wurde nach dem Krieg geprägt, um den Menschen eine Brutalität zu vermitteln, obwohl es in den Unterlagen und Dokumentationen unter der Herrschaft Adolf Hitler immer abgekürzt „KL“ genannt wird. Hier widerspricht sich was und dies sollte doch zudenken geben.
Und wer hat die Abkürzung „KZ“ geprägt und wo zu??? Da brauch man nicht weit schauen, macht die Augen auf.

Wenn man eine Wahrheit (z.B. den Holocaust, die Gaskammern usw.) schütz mit Strafen, dann muss die Wahrheit eine Lüge sein.

Die deutsche Sprache ist schon was feines, da man alles exakt wiedergeben kann. Aber wie lautet es: Deutsche Sprache, schwere Sprache.

Einen fröhlichen Nachmittag.

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Bertolt Brecht
Wer die Wahrheit nicht weiß, der ist bloß ein Dummkopf. Aber wer sie weiß und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher.

Thomas Jefferson
Nur die Lüge braucht die Stütze der Staatsgewalt. Die Wahrheit steht von alleine aufrecht.

Martin Luther
Die Lüge ist wie ein Schneeball: Je länger man ihn wälzt, desto größer wird er.

Bertrand Russell
Auch wenn alle einer Meinung sind, können alle Unrecht haben.

Welche Anforderung muss ein Gesetz haben?

Ein Gesetz, Norm, Ordnung usw. muss einen räumlichen Geltungsbereich haben und für wem, also welche Menschen es gilt. Nicht für die Personen, dieses gilt, da der Mensch keine Person ist.
(siehe hierzu auch „Der Mensch und die Person“)

Besitzen das Gesetz, Norm, Ordnung usw. dies nicht, so ist für den Menschen nichtig, da er nicht wahrnehmen kann ob es für ihm überhaupt gilt.

Rechtsgrundlage:

Bestimmtheitsgebot, Geltungsbereich, Rechtssicherheit

„Gerade diese Norm bewertet erst den unmittelbaren Eingriff in die Rechte des Betroffenen, muss also rechtsstaatlich in jeder Hinsicht einwandfrei sein. Dazu gehört in erster Linie die unbedingte Klarheit und Nachprüfbarkeit ihres rechtlichen Geltungsbereiches“
(BVerfGE I C 74/61 vom 28. 11. 1963 / Bestimmtheitsgebot).

„Jedermann muss in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen zu können, um sein Verhalten entsprechend darauf einzurichten. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.
Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, dass sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegend juristischem Inhalt hinreichend verstehen“
(BVerwGE 17, 192 = DVBl. 1964, 147 / Gebot der Rechtssicherheit).

Dies bedeutet:

Die Strafprozeßordnung (StPO), die Zivilprozeßordnung (ZPO), das Strafgesetzbuch (StGB) usw., also alles was keinen räumlichen Geltungsbereich hat und nicht für den Menschen bestimmt ist ungültig für den Menschen sind.

Siehe hierzu auch „Die Bundesrepublik Deutschland (BRD) und ihre Gesetze“.

Einen fröhlichen Nachmittag.