Schlagwort: Staatsangehörigkeit

Welche deutsche Staatsangehörigkeit und welche Verfassung des Freistaat Sachsen ist gültig?

Aktualisiert: 09.12.2023

Kompliziert ist es nicht, man muss erstmal davon ausgehen, ob der Mensch eine Staatangehörigkeit braucht. In erster Linie braucht er diese nicht, da der Mensch ein freies Lebewesen ist und nur aus Arten besteht und nicht aus Rassen.

Ein Mensch hat nur Rechte und ist sich nur selbst verpflichtet.

Man kann eine deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, das geht nicht, da es mehrere deutsche Staatsangehörigkeiten gibt. Man kann nur eine der deutschen Staatsangehörigkeiten haben, aber nicht besitzen. Besitzen kann man nur materielle Objekte, aber nicht objektives.

Fangen wir vom Urschleim
der Staatsangehörigkeit und Verfassung an:

Es gibt Menschen, die sich zusammengeschlossen haben und sozusagen eine große Familie gegründeten, der man einen Namen gab, zum Beispiel Sachsen. Diese Familie braucht nun auch einen Wohnrauch, also Land um als große Familie zu existieren. Dieses Land muss nun aber auch einen Namen haben, um sicherzustellen wem das Land gehört und damit es auch jeder wisse. Somit bekam das Gebiet den Namen „Freistaat Sachsen“.

In einer Familie muss es Regeln geben, damit jeder wisse was er zu tun und zu lassen hat, sowie welche Ziele, also Aufgaben man gemeinsam hat. Bezogen auf Sachsen, macht man hierzu eine Verfassung, die gemeinsam abgestimmt wird, also durch die Familienmitglieder (Volk). Es ist also so zu sagen eine Volksabstimmung. In solch einer Verfassung muss auch geregelt sein, wer die Familie lenkt und leitet, damit die Aufgaben und Ziele erfüllt werden.

Hierzu werden keine Parteien (Firmen) gebraucht, die am Ende nicht für die Familie sind, sondern nur für ihren eigenen Profit.

Damit auch man wisse, wer Familienmitglied ist, also der Familie angehört, vergibt man einen übergeordneten Familiennamen, genannt Staatsangehörigkeit, hier „Freistaat Sachsen“. Diesen übergeordneten Familiennamen kann man aber nur durch Geburt bekommen, wenn ein Familienmitglied dieser übergeordnete Familienname hat. Wie es auch in einer kleinen Familie ist.

Das bedeutet, das der übergeordnete Familienname, genannt „Freistaat Sachsen“ (Staatsangehörigkeit), man nicht verliehen bekommen kann. Also, die nicht zur Familie gehören und in dem Land Sachsen leben wollen, können nur Familienbürger werden, also Staatsbürger und eine Staatsbürgerschaft bekommen. Was bedeutet, dass diese für den Staat „Freistaat Sachsen“ mit bürgen.

Wer also eine Staatsbürgerschaft beantragt und bekommt, der bürgt somit mit.

Aus diesem Vorgenannten geht eindeutig hervor, dass nur die Geburtsurkunde mit der Eheurkunde der Eltern (man kann auch das Familienbuch der Eltern nehmen) der Nachweis einer Staatsangehörigkeit ist, wobei der übernommene Familienname und Geburtsort, aus dem der übergeordnete Familienname hervorgeht, des jeweiligen Elternteils maßgebend ist.

Beispiel:
Mann „Anton Mustermann“ heiratet „Berta Musterfrau“ und beide tragen gemeinsame den Familiennamen „Mustermann“. Somit bekommen die Kinder die Staatsangehörigkeit des Vaters. Würde der Familienname „Musterfrau“ als gemeinsamer Familienname übernommen werden, so würden die Kinder die Staatsangehörigkeit von „Musterfrau“ bekommen.

Da man nur eine Staatsangehörigkeit haben darf und auch kann, bekommt somit der Vater die Staatsangehörigkeit der Frau, da der Familienname dem übergeordneten Familiennamen (Staatsangehörigkeit) zugeordnet ist.

Alles andere, was hier sonst betrieben wird ist die Unterwanderung des Staates, des Volkes, die große Familie und dient der Abschaffung der Nationen. Also auch Auslöschung eines Staates.

Kommen wir mal zur „Person“:

siehe hierzu auch: Der Mensch und die Person

Person ist nichts weiter wie etwas objektives, wie Maler, Maurer, Klempner usw., also eine bestimmte Gilde, man kann diese Gilde auch Sklave nennen.

Wenn man sich zu einer bestimmten Gilde bekennt, ordnet man sich auch dieser, meist automatisch, unter. Lehnt man die Zugehörigkeit einer Gilde ab, so bezeichnet man sich nicht mit ihrer Benennung.

Eine Gilde kann gegenüber einem Menschen nur Handhabung haben, wer sich zu dieser bekennt, also Mitglied ist.

Beispiel:
siehe hierzu auch: Das Sächsisches Polizeigesetz und die Person

Das sächsische Polizeigesetz erlaubt nur das Handeln gegen Personen nicht gegen Menschen. Also, wenn man denen klar macht (z.B. durch ein kleines Schild), das man Mensch ist und keine Person, dann haben die kein Recht gegenüber einen zu handeln. Man ist nicht Mitglied dieser Gilde.

Wie man liest, geht es mit dem Nennen „Person“ (Gilde) nur darum, dass die Menschen sich zu dieser bekennen, damit Firmen (auch Parteien, die Firmen sind) auf diese Menschen Einfluss nehmen können. Dazu werden auch einige Wischereien in Gesetze und Verfassung gemacht, der Mensch soll denken das er immer eine Person ist, also zu dieser Gilde gehört. Je öfter das Wort Person erscheint um so mehr identifiziert er sich damit, er wird gewollt geblendet.

Es stellt und ist der Straftatbestand des Betruges!!!

Der gelbe Schein
für eine Staatsangehörigkeit ist also nur Augenwischerei, egal wie oft man diesen hat. Zumal die eigentliche Staatsangehörigkeit nicht darauf steht und man sich mit der Beantragung zu dieser Gilde bekennt, denn nur diese Gilde stellt ihn aus und nicht der Staat, dem man auch angehört.

Auch hier wird der Mensch geblendet, um ihn zur Person zu machen, was eine Straftat ist.

Auch welches Recht gilt
ist Augenwischerei, ob See- und Handelsrecht, Landesrecht oder Bundesrecht usw.

Der Mensch, der zu einem Staat gehört, für den gilt nur das Recht dieses Staates und kein anderes. Dies beweisen viele Gesetze und Rechtsvorschriften, da bei diesen der räumliche Geltungsbereich fehlt und sich auf Personen beziehen.

Es gilt für Menschen nur das Recht, für das man sich unterwürft.

Bei einer Verfassung sieht es da ein bisschen anders aus,
hier gilt die Verfassung, für die tatsächlich die Familie (Volk/Menschen) gemeinsam abgestimmt hat, man nennt es Volksabstimmung. In solch einer Verfassung darf das Wort „Person“ nicht vorkommen, da Menschen für Menschen diese Verfassung machen. Sowie einmal das Wort „Person“ vorkommt, ist die Verfassung nicht von Menschen für den Menschen gemacht.

Nur wenn eine Verfassung von Menschen für Menschen gemacht ist, gilt die Verfassung und die dazugehörigen Gesetze sowie Rechtsvorschriften dieser Menschen für sie und für Menschen in deren Gebiet dieser Menschen sich aufhalten.

Damit ist auch bewiesen, dass nur die Verfassung des Freistaat Sachsen von 1920 gilt und immer noch gilt, in dieser erscheint das Wort „Person“ nicht. In den Verfassungen von 1947 und 1992 erscheint das Wort „Person“ und somit sind diese für den Freistaat Sachsen nichtig und ungültig für Menschen, denn diese gelten nur für eine Gilde genannt Person, den Parteien (die Firmen sind) und alle die sich zu dieser bekennen.
Siehe hierzu auch: Die Verfassung des Freistaat Sachsen

Deutsches Reich, Deutschland, Frankreich, Brasilien, Österreich, Schweiz usw. sind Nationen und keine Staaten. Deswegen ist „DEUTSCH“ keine Staatsangehörigkeit, sondern nur eine Nationsangehörigkeit. Mit „DEUTSCH“ ist die Nationsangehörigkeit „Deutsches Reich“ gemeint und mit „Deutsches Reich“ ist Deutschland gemeint.

Eine Staatsangehörigkeit sowie Nationsangehörigkeit oder Nationalität der
„Bundesrepublik Deutschland“
gibt es nicht.

Aus diesem Grund mit, darf die Bundesrepublik Deutschland nicht regieren.

siehe hierzu auch:
Die Bundesrepublik Deutschland hat von Anfang an kein Recht zum Regieren!

Warum bekommt man von seinem eigenen Staat (hier Freistaat Sachsen) keinen Pass bzw. Identitätsausweis?

Mit einem Personalausweis, egal von wem, macht man sich zur Person und bekennt sich mit der Beantragung zu dieser Gilde. Gleichfalls verhält es sich mit dem Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, Beantragung ==> Gilde.

Dies zeigt auch, dass der „Freistaat Sachsen“ von 1992 den „Freistaat Sachsen“ von 1920 unterwandert und somit die Sachsen, also dieser großen Familie von Menschen, schadet.

Hier kann man nur sagen:

Ihr Sachsen erhebt euch mit den Rechten des Freistaat Sachsen von 1920 gegen den gegründeten Freistaat Sachsen von 1992, er ist nicht der Freistaat von 1920.
Mit der Verfassung von 1992 will man den Menschen als Person behandeln!

Die Verfassung von 1920 des Freistaat Sachsen
wurde nie aufgehoben,
weder durch die Verfassung von 1947 noch von 1992!

Hinweis:

Der Freistaat Sachsen von 1920 ist weder das Gleiche noch dasselbe wie der Freistaat Sachsen von 1992.

1947 hatte man den „Freistaat Sachsen“ „Land Sachsen“ genannt, was aus dem Befehl 180 der sowjetischen Alliierten hervorgeht. Aus diesem Grund muss der Freistaat Sachsen von 1920 mit seiner Verfassung sich Land Sachsen nennen. Die Staatsangehörigkeit bleibt aber trotzdem „Freistaat Sachsen“, da es in diesem Befehl nur um die Nennung des Freistaat Sachsen als Land Sachsen ging.

!!! Die Sachsen sind Menschen und keine Personen !!!
!!! Die Sachsen haben die Staatsangehörigkeit

„Freistaat Sachsen“ !!!

Einen fröhlichen Nachmittag.

Der Mensch und die Staatsangehörigkeit / Staatszugehörigkeit?

Aktualisiert am: 31.03.2023

Richter sprechen meistens von „Staatsangehörigkeit deutsch“ oder „deutscher Staatangehöriger“ und dies ist völlig falsch.

Warum???

Das hat jetzt nichts mit dem Wörtchen „deutsch“ nur zu tun, sondern auch mit dem Wort „Staatsangehörigkeit“. Es geht um die Beziehung der beiden Wörter.

Um es besser zu verstehen, klären wir doch erstmal was „Angehörigkeit“ und „Zugehörigkeit“ bedeutet.

Angehörigkeit:
= Bindung, Mitglied (wie es auch als Familienangehöriger ist, also z.B. Vater, Mutter, Kinder)

Zugehörigkeit:
= Angliederung, Zuordnung (wie es auch bei einen Familienzugehörigen ist, man lebt in einer Familie, ist aber kein Gebundener der Familie, z.B. eine zweite Frau in der Familie)

Was bedeutet das jetzt???

Nehmen wir mal den Freistaat Sachsen und die Nation „Deutsch“ bzw. „Deutschland“ oder auch das „Deutsche Reich“, wobei hier Deutschland gemeint ist – siehe SHAFE-Gesetze.

Der Freistaat Sachsen gehört zur Nation Deutschland, ist aber kein Angehöriger von Deutschland, somit ist es eine Zugehörigkeit. Demnach kann es auch keine Staatsangehörigkeit „deutsch“ oder „Deutschland“ und auch nicht „Deutsches Reich“ geben, sondern nur eine Nationzugehörigkeit „Deutsch“, „Deutschland“ oder auch „Deutsches Reich“.

Eine Staatsangehörigkeit „Freistaat Sachsen“ und eine Staatszugehörigkeit „Freistaat Sachsen“ das gibt es, aber in Wirklichkeit nicht.
Denn entsprechend Befehl Nr. 180 vom 21. Juli 1947 der sowjetischen Militär-Administration gibt es nur ein „Land Sachsen“. Also dementsprechend nur eine Staatsangehörigkeit „Land Sachsen“.
Da das Gebiet immer noch besetzt ist, es keinen Friedensvertrag gibt, kann das „Land Sachsen“ auch nicht in „Freistaat Sachsen“ umbenennen. Ein Hoheitsrecht für diese Umbenennung gibt es nicht. Siehe ==> Befehl Nr. 180

Aber wann ist man dann Staatsangehöriger oder Staatszugehöriger???

Staatsangehöriger des Land Sachsen wäre man, wenn man eine Staatsangehörigkeitsurkunde beantragt, in der als Staatsangehörigkeit „Land Sachsen“ steht, denn dann ist man Mitglied und gebunden an dem Land Sachsen. Man muss also den Willen bekunden, das man Mitglied sein möchte. Das ist wie bei einen Verein (Vereinigung). Ein Staat ist ja auch eine Vereinigung.

Solange man aber keinen Antrag auf Staatsangehörigkeit stellt, gibt es nur eine Staatszugehörigkeit, also das man sich dem Land Sachsen zuordnen lässt. Dies ist natürlich auch auf freiwilliger Basis. Also mit einer Anmeldung mit Anschrift gehört man erstmal nur dazu, also eine Zuordnung und damit entsteht die Staatszugehörigkeit, aber keine Staatsangehörigkeit. Eine Staatsangehörigkeit muss man verliehen bekommen. Verliehen deswegen, da man diese auch wieder entzogen bekommen kann. Eine Staatsangehörigkeit kann auch durch Gesetz geregelt werden, wo man z.B. die Staatsangehörigkeit Land Sachsen mit der Geburt bekommt usw.

Die Staatsangehörigkeiten der Staaten in der deutschen Nation wurden zu Hitlers-Zeiten den Deutschen genommen und die BRD fährt diesen Kurs von anfangan weiter. Die Staaten der deutschen Nation machen dies mit, aber kein Wunder, das ist so mit Parteiregierungssystemen. Hier spielt nur Geld die Rolle und die Nation als Sklave. Nur schlägt dies alles fehl.

Aber Schauen wir mal die Vergangenheit an, was die zeigt.

Nach 1933, also ab 7. Februar 1934, wurde das Reichs- und Staatsangehörigkeitgesetz durch Hitler geändert und zwar sinngemäß: 

§ 1.
(1) Die Staatsangehörigkeit in den deutschen Ländern fällt fort.
(2) Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehörigkeit (Reichsangehörigkeit)

Durch die Alliierten wurde mit den SHAFE-GESETZEN dieses wieder aufgehoben. Somit gilt wieder das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) von 22. Juli 1933.

Da weder die DDR noch die BRD das RuStAG von 1933 ändern dürfen, da man bloss Verwalter ist und nicht Rechtsnachfolger, hat die DDR hier richtig gehandelt, denn es gab nur Bürger der DDR und keine Staatsangehörigkeit der DDR. Die BRD war hier Hochnäsig und machte Änderungen.

Und nun das Kuriose:

Die BRD schreibt im § 1 ihrem Staatsangehörigkeitsgesetz Folgendes:

„Deutsche im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.“

Was bedeutet dies?

Man muss also erst die deutsche Staatsangehörigkeit haben, bevor man Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist. Es steht hier nicht. „Deutscher ist: wer …“

Man gibt also zu, dass das RuStAG weiterhin gültig ist, da nur hier geregelt ist, wann man und wer Deutscher ist. Und Deutscher ist nach RuStAG, wer die Staatsangehörigkeit eines Bundesstaates oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit hat. Ebenfalls steht hier auch wie diese erworben wird.

Mehr dazu im Artikel:
Wer ist Reichsbürger und wie sieht es mit dem Deutschen Reich aus?

Einen fröhlichen Nachmittag.