Kategorie: Recht, Justiz (Seite 2 von 3)

Die Bundesrepublik Deutschland (BRD) und ihre Gesetze

Im vorab wird klarstellt, dass ein Gesetz ohne räumlichen Geltungsbereich keine Rechtskraft besitzt, es ist ungültig.

„Gerade diese Norm bewertet erst den unmittelbaren Eingriff in die Rechte des Betroffenen, muss also rechtsstaatlich in jeder Hinsicht einwandfrei sein. Dazu gehört in erster Linie die unbedingte Klarheit und Nachprüfbarkeit ihres rechtlichen Geltungsbereiches“ (BVerfGE I C 74/61 vom 28. 11. 1963 / Bestimmtheitsgebot).

„Jedermann muss in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen zu können, um sein Verhalten entsprechend darauf einzurichten. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“ (BVerwGE 17, 192 = DVBl. 1964, 147 / Gebot der Rechtssicherheit).

„Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, dass sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegend juristischem Inhalt hinreichend 

verstehen“ (BVerwG a.a.O.) (BVerfG 1 C 74/61 vom 28.11.1963) …

Weiterhin wird bemerkt, dass die Staaten Deutschland (fälschlicherweise Länder genannt) nicht die BRD sind. Dies ergab eine kleine Anfrage an die Staatskanzlei des Freistaat Sachsen.

Die alte BRD hatte in, sowie für, in ihren Gesetzen wie das Grundgesetz (GG), die Strafprozessordnung (StPO), Strafgesetzbuch (StGB), Zivilprozessordnung (ZPO), Ordnungswidrigkeitsgesetz (OWiG), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), usw. räumliche Geltungsbereiche. Einige räumliche Geltungsbereiche wurden in den dazu gehörigen Einführungsgesetzen dargelegt.

Die neue BRD hat dann eine Gesetzesbereinigung durchgeführt. Im Bundesgesetzblatt vom 25.04.2006 und 23.11.2007 wurden im Ersten und Zweiten Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz (1. BMJBBG und 2. BMJBBG, auch Bundesbereinigungsgesetze) die Einführungsgesetze zu Strafprozessordnung (EGStPO), der Zivilprozessordnung (EGZPO), des Gerichtsverfassungsgesetzes (EGGVG) und des Ordnungswidrigkeitengesetzes (EGOWIG) verändert, also die Geltungsbereiche der zugehörigen Gesetze (Strafprozessordnung etc.) gelöscht.

Damit aber die deutschen Menschen das Löschen der räumlichen Geltungsbereiche nicht nachvollziehen können bzw. nicht einfach so wahrnehmen können, hat der Bundesanzeiger vom „Bundesgesetzblatt Teil 1 Nummer 18 vom 24.04.2006“ die Seiten 867 bis einschließlich 893 weggelassen. Es soll also für das Volk das Nachvollziehen der Löschung nicht nachvollziehbar sein bzw. nicht wahrnehmbar sein.

Im Ordnungswidrigkeitsgesetz ist im § 5 ein räumlicher Geltungsbereich dargelegt, dieser bezieht sich aber nur auf Schiffe und Luftfahrzeuge, die berechtigt sind die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen. Alle anderen räumlichen Geltungsbereiche wurden gestrichen.

Das Grundgesetz (GG) für die Bundesrepublik Deutschland hatte einen räumlichen Geltungsbereich im Artikel 23 für die sogenannten Bundesländer und weitere Beitretende, der aber vor dem 3. Oktober 1990 gestrichen wurde. Somit hatte das GG keinen räumlichen Geltungsbereich für einen Beitritt, also für die DDR zur BRD und auch keinen räumlichen Geltungsbereich für die deutschen Staaten (fälschlicherweise Länder genannt). Das GG gilt also nur für die BRD und nicht für die deutschen Staaten, denn es lautet „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“, die aber entsprechend Aussage der Sächsischen Staatskanzlei kein Staat ist.

Die Präambel des GG ist nur ein Vorwort und hat keine Rechtskraft. Davon abgesehen, der Freistaat Bayern war nachweislich nie der Bundesrepublik beigetreten.

Nun steht die Frage offen:

Warum wurden die räumlichen Geltungsbereiche, die für Gesetze notwendig sind, gestrichen?

Weil nach dem „2+4-Vertrag“ es ein vereintes Deutschland geben sollte und keine BRD oder DDR, also nur „ Vereintes Deutschland“ und dies wurde nicht erfüllt. Eine BRD regiert weiter, obwohl nach dem 2+4-Vertrag, der für die BRD von Hans-Dietrich Genscher und für die DDR von Lothar de Maizière unterzeichnet wurde, dies nicht sein dürfte (siehe hierzu weiterunten). Nach dem 2+4-Vertrag hätten die BRD und DDR keinen räumlichen Geltungsbereich mehr, was auch der Grund ist, warum Art. 23 des GG gelöscht wurde und im Nachgang auch die räumlichen Geltungsbereiche von Gesetzen.

Wegen diesem Mango schreiben die Richter auch „Richter am Amtsgericht“ und nicht „Richter im Amtsgericht“. Man muss sich das so vorstellen: „Fahrer am Auto“, also man ist vor dem Auto, und „Fahrer im Auto“, also man ist im Auto drin.

Mit dieser Schreibweise geben auch die Richter selbst zu, dass die SHAFE-Gesetze weiterhin gültig sind, und hier gibt es auch die Todesstrafe, in Deutschland.

Weiterhin wichtig ist, dass die Bundesrepublik Deutschland von Anfang an ein Regierungsverbot durch die Alliierten hat, dieses Verbot besteht weiterhin.

Daraus folgt, dass die Bundesrepublik Deutschland für Deutschland keine Gesetze, Verordnungen usw. von Anfang an erlassen durfte und nicht darf. Denn die BRD besitz keine Hoheitsrechte und ist nur eine Staatssimulation.

Siehe hierzu:

Einen fröhlichen Nachmittag.

Die Hitlertagebücher wurden nie gefälscht!

Um eine Fälschung der Hitlertagebücher nachzuweisen, benötigt man die Originale oder den Nachweis, dass es Originale gab. Da es aber bis heute keine Originale noch Nachweise gibt, sind die gemachten Hitlertagebücher von Konrad Kujau auch keine Fälschung. Er hat sie also nur erzeugt und seine Hitlertagebücher sind die Originale, und zwar so lange bis es einen Nachweis gibt das Hitler Tagebücher geschrieben hat. Der Nachweis kann nicht durch Überlieferungen erbracht werden. Überlieferungen sind kein Nachweis!

Eine Fälschung kann es nur geben, wenn ein Original vorhanden ist oder war. Gibt es von Hitler Tagebücher? Ja, und zwar von Konrad Kujau, das sind die Originale. Eine Fälschung konnte nie nachgewiesen werden.

Eine Fälschung ist zum Beispiel die Frauenkirche in Dresden, sie ist nicht das Original, da das Original zerstört wurde. Man könnte auch sagen: Die Frauenkirche in Dresden ist ein Plagiat. Und warum zieht der Zoll dann die Frauenkirche nicht ein? Hier duldet der Zoll eine Fälschung/Plagiat.

Nun steht die Frage offen: Hat Konrad Kujau die Hitlertagebücher verkauft, als ob diese von „Adolf Hitler“ sind. Also das er gesagt hat diese Bücher sind von „Adolf Hitler“, dann wäre es nur Betrug. Das sagen „die sind von Hitler“ reicht nicht für den Betrug, da es einige Menschen gibt die Hitler sich nennen. Hat er aber nicht dazu gesagt, dass diese Bücher von „Adolf Hitler“ sind, sondern nur das er Hitlertagebücher hat und evtl. diese von Hitler sind, dann wurde hier eindeutig ein Justizfehler begangen, da er sich dann nicht strafbar gemacht hat, denn man kann nur etwas fälschen, was im Original vorhanden ist oder war.

Die Justiz, also Anwälte, Gerichte und der Gleichen haben hier richtig geschlampt zum Nachteil von Konrad Kujau, denn keiner von diesen hat weder Originale gebracht noch den Nachweis das solche Bücher je existierten.

Hier stellt sich auch die Frage: Wieviel Geld ist für diese Schlamperei nebenbei geflossen?

Warum? Das kann ein Mensch leicht rausfinden.

Einen fröhlichen Nachmittag.

Der Mensch und das Impfen

Impfschäden, ihre Beschreibung und
wie kann man diese verhindern

Mein Interesse am Impfen und auftretender Nebenwirkungen stammen aus der Zeit, in der meine Kinder noch klein waren und selbst betroffen waren. Seitdem habe ich Informationen und Materialien gesammelt.

Dass nach Impfungen chronische Beschwerden auftreten können, ist in der Homöopathie seit der ersten Pockenimpfung im letzten Jahrhundert bekannt.

Bei jedem Kind sollte man sich nach der Impfungsgeschichte fragen, welchen Zusammenhang zwischen Impfung und Folgebeschwerden liegen vor.

Wenn schon die Elterngeneration Schwierigkeiten mit Impfungen hatte, oft ohne, dass dies erkannt wurde, gibt es bei den Kindern wahrscheinlich ein erhöhtes Risiko, selbst ein Impfschadensyndrom (ISS) zu bekommen. Ein Hinweis dafür ist, dass oft mehrere Kinder einer Familie während der Impfperiode krank werden.

Man sieht oft Kinder, deren bis dahin gut verlaufene körperliche, geistige und seelische Entwicklung ernsthaft stagniert. Die Gewichtskurve des Kindes sinkt dann auch deutlich sichtbar ab und die Entfaltung des Kindes verläuft von dem Moment der Impfung an problematisch. Weder die Eltern noch die konsultierten Ärzte wissen, was mit dem Kind los ist. Etwas stimmt nicht mit dem Kind und Therapien, die seine Heilung befördern sollen, erreichen das Kind nicht wirklich.

Es hat sich gezeigt, dass Impfungen viel mehr Nebenwirkungen haben als bisher angenommen. Die Impfstoffe setzen sich aus abgeschwächten, getöteten oder aufgespaltenen Krankheitserregern (richtiger Reaktionserreger) oder Giften zusammen sowie Zusätzen, die immer mit Verunreinigungen einhergehen, wie Aluminiumphosphate, Aluminiumhydroxyd, Neomycin, Thiomersal (eine Quecksilberverbindung), Formaldehyd, 2-Fenoxyethanol oder Hühnereiweiß.

Die Impfschäden, Beschreibung als Impfschadensyndrom (ISS), können zweierlei Ursachen haben. Einerseits werden viele Symptome in der Literatur als Impfschäden bezeichnet, andererseits beruhen manche Symptome auf eigenen Wahrnehmungen. Es gilt hierbei der Grundsatz: Wenn ein Symptom nach einer bestimmten Impfung entstanden ist und erst nach Verabreichung des potenzierten Impfstoffes wieder verschwindet, wurde es durch diese Impfung verursacht. Beim Impfschadensyndrom (ISS) gibt es einen akuten und einen chronischen Zustand. Zur akuten Form gehören vor allem: Fieber, Krämpfe, kurze Bewusstlosigkeit, Gehirnentzündungen und Gehirnhautentzündungen oder beides, Schwellungen an der Einstichstelle, keuchhustenartiger Husten, Bronchitis, Durchfall, übermäßiges Schlafbedürfnis, häufiges, untröstliches Weinen, durchdringendes, herzzerreißendes Kreischen (cri encéphalique), Ohnmacht bzw. Schock, Lungenentzündung, Tod, plötzlicher Kindstod.

Zu den chronischen Impfschadensyndroms gehören Erkältungen (den meine Kinder ständig unterlagen), gelblicher oder grünlicher Nasenschleim, Augenentzündungen, Verlust des Blickkontaktes, Schielen, Mittelohrentzündung, Bronchitis, röchelnde Atmung, Husten, Asthma, Ekzeme, Allergien, Gelenkentzündungen, Müdigkeit und Kraftlosigkeit, übermäßiger Durst, Diabetes, Durchfall, Verstopfung, Kopfschmerzen, Schlafstörungen mit nächtlichem Aufschrecken, Epilepsie, Überstreckung des Rückens, Muskelverkrampfungen, Gedächtnisstörungen, Konzentrationsschwierigkeiten, Erinnerungsverlust, Wachstumsstörungen, Koordinationsstörungen, Entwicklungs- und Verhaltensstörungen wie Unruhe, Aggressivität und Reizbarkeit; Stimmungsschwankungen, Unausgeglichenheit, Verwirrung, Herabsetzung der Willenskraft, geistige Stagnation, etc.

Diese Liste ist unvollständig, weil Impfschadensymptome sehr unterschiedlicher Natur sein können. Das Symptom an sich ist meistens nicht der wichtigste Hinweis für die Diagnose, sondern der Zeitpunkt des Auftretens.

Außerdem ist es nicht möglich, bestimmte Mehrfachimpfungen, wie die DKTP- oder DTP-Impfung, die MMR-Impfung oder die HIB-Impfung, verantwortlich zu machen für spezifische Symptome des Impfschadensyndroms. Man muss davon ausgehen, dass praktisch jede Impfung, die oben aufgeführten oder andere Symptome verursachen kann.
Es lässt sich auch keine eindeutige Grenze ziehen zwischen akuten und chronischen Krankheitserscheinungen (richtigerweise Reaktionserscheinungen), weil akute Symptome oft der Anfang chronischer Leiden sind.
Wenn jemand keine direkte oder akute Reaktion auf eine Impfung gezeigt hat, bedeutet das nicht, dass die Impfung nicht die Ursache von chronischen Beschwerden sein kann. Das Krankheitsbild (richtigerweise Reaktionsbild) tritt meistens erst nach ein bis zwei, manchmal sogar erst nach mehreren Wochen oder Jahren deutlich zutage. Deshalb ist die Zurückweisung der Diagnose ISS bei chronischen Krankheitserscheinungen (richtigerweise Reaktionserscheinungen) aufgrund eines zu langen Zeitraumes zwischen Impfung und Symptom von Grund auf unrichtig.

Wie kommt es, dass die homöopathische Potenzierung eines Impfstoffes, der Beschwerden verursacht hat, diese wieder beseitigt?

In Wirklichkeit ist der Impfstoff der Krankheitserreger (richtigerweise Reaktionserreger), und von Anfang an werden in der Homöopathie potenzierte Krankheitserreger (richtigerweise Reaktionserreger) als Heilmittel genutzt.
Mittel wie Tuberculinum (Tuberkulose), Syphilinum (Syphilis) und Medorrhinum (Gonorrhöe) wurden schon im vorigen Jahrhundert mit Erfolg angewendet und sind bis heute viel genutzte Arzneimittel in der Homöopathie. Wenn Beschwerden einmal auf die energetische Ebene durchgedrungen sind – wir sprechen dann von chronischen Beschwerden – ist es möglich, die Störung mit dem potenzierten Krankheitserreger (dem homöopathischen Arzneimittel) wieder zu beseitigen. Solche Beschwerden können nicht nur durch Impfungen verursacht werden, sondern auch durch andere Medikamente.

Auch natürliche Krankheitserreger (richtigerweise Reaktionserreger) wie Windpocken, Grippe, Pfeiffer, Cytomegalievirus, usw. können chronische Krankheitszustände verursachen, lange, nachdem die eigentliche Krankheit (richtigerweise Reaktion) verschwunden ist.

Die Diagnosestellung des ISS stützt sich hauptsächlich auf sorgfältige Befragung des Patienten oder seiner Eltern. Wenn Beschwerden während der Zeit einer Impfung oder in dem Zeitraum danach begonnen haben, muss der Arzt die Diagnose eines Impfschadensyndroms ernsthaft in Betracht ziehen. Es sollte zunächst einmal eine Behandlung vorgenommen werden, um sich endlose Untersuchungen und Therapieversuche zu ersparen.
Bei positivem Ergebnis bestätigt sich der Verdacht auf ISS. Erst, wenn der Patient überhaupt nicht auf die vorgenommene Behandlung anspricht, muss eine andere Diagnose gestellt werden.

Wenn man von Impfschäden nur dann sprechen darf, wenn innerhalb von drei Mal 24 Stunden nach der Impfung Folgen auftreten, tut man der Tatsache des Impfschadensyndroms Gewalt an. Es ist doch schließlich so, dass innerhalb von drei Tagen lediglich von einem akuten Impfschadensyndrom die Rede sein kann und somit der größte und zugleich wichtigste Anteil des ISS, der sich in chronischen Beschwerden zeigt, außer Acht gelassen wird. Man schließt die Augen vor dem, was eigentlich zentrales Thema der Untersuchungen sein sollte. Deshalb sind alle Statistiken über die Nebenwirkungen von Impfungen völlig wertlos, besonders, wenn die für die Ausführung des Impfschemas verantwortlichen Menschen auch der Kommission für Nebenwirkungen angehören. Ein Großteil des Schadens entsteht sogar unmerklich in aller Stille und kann nur im Nachhinein rekonstruiert werden, wenn sich wochen- oder gar monate- und jahrelang nach der letzten Impfung erstmalig Beschwerden zeigen.

Doch sehen Gegner der Anerkennung des Impfschadensyndroms in diesen Fällen gerade nicht den Impfstoff als Schuldigen an, sondern erklären den Kontakt mit anderen Menschen als Übeltäter. Dabei wird ignoriert, dass anfänglich eine gute Abwehr gegeben war, und dass ein Mensch auch in Säuglings- und Kindertagesstätten sowie auf Schulen, Arbeitsstätten und an anderen Begegnungsorten, wo Austausch von Bakterien und anderen Krankheitserregern (richtigerweise Reaktionserreger) stattfindet, auf seine Widerstandskraft verlassen können sollte und nicht zwangsläufig von jeglichem ansteckenden Kontakt krank (richtigerweise reagiert)werden muss, so dass sich die Berührung mit Keimträgern lediglich als Auslöser, nicht aber als Ursache der Beschwerden erwies. Es wird nun auch verständlicher, warum weltweit wieder allerlei Infektionskrankheiten um sich greifen. Man muss sich die Frage stellen – und sorgfältige, unabhängige Forschung sollte Aufschluss darüber erteilen – ob wir nicht im Begriff sind, einen unverzichtbaren Mechanismus aus der Welt zu schaffen, der in einer Welt, in der Krankheitserreger (richtigerweise Reaktionserreger) nun einmal vorhanden sind, lebenswichtig ist. Eine Zeitlang glaubten wir tatsächlich, mittels Antibiotika das Versagen der eigenen Abwehr ausgleichen zu können, aber je weiter die Zeit fortschreitet, desto deutlicher wird, dass es in Zukunft darauf ankommt, selbst gute Abwehrkräfte zu entwickeln. Wie perfekt Medizin auf den ersten Blick auch aussehen mag, sie lässt einen auf die Dauer doch im Stich.

Welche Fragen sollten sich Eltern mal stellen?

  • Warum lasse ich mein Kind so viel impfen und ich mich nicht selbst? Hier werden Kinder als Machtinstrument genommen gegen die Eltern, um Profit zu machen und nicht um zu heilen. Und viele Eltern lassen sich hier ein schlechtes Gewissen einreden, obwohl sie beim Nichtimpfen kein schlechtes Gewissen haben müssen.
  • Warum tue ich diesen psychischen Schock des Piksens meinem Kind an, der ebenfalls Krankheiten auslösen kann?
  • Warum lasse ich mir nicht den Beipackzettel (bei Impfungen gibt es zwei, eine für den Arzt und eine für den Patienten und warum?) zeigen, wenn ich ein Medikament aus der Apotheke habe, lese ich es doch auch?
  • Warum bekomme ich vom Arzt keine richtige Aufklärung über Nebenwirkungen?
  • Warum unterschreibt mir der Arzt keine eigene Haftung für die Impfung?

Merksätze:

  • Es gibt keine Schutzimpfung und deshalb sollte man sich dieser nicht unterziehen, denn diese schadet nur!
  • Es gibt keine Krankheiten, der Körper zeigt nur eine Reaktion auf eine Störung des Systems.
  • Es gibt keine einzige Schutzimpfung. Ein Schutz wurde noch nie von einer Impfung nachgewiesen.
  • Die sogenannten Krankheiten werden immer nur neu und neue erfunden, um den Menschen zu schaden und Profit zu machen. Kinderkrankheiten ausleben, nur Gegenmittel und Heilbehandlungen helfen bei der Gesundung.
  • Gürtelrose wird nicht durch andere Krankheiten (richtigerweise Reaktionen) verursacht, es hilft keine Impfung dagegen, da es eine nervliche Reaktion ist. Das Einzige, was hier hilft sind Schmerzmittel, um dem Kopf zu sagen „Mich gibt es nicht.“ Und Puder gegen den Juckreiz, der Kopf darf nicht mehr wissen das es sie gibt.
  • Es gibt keine Viren!
    (siehe Artikel: ==> Wann muss eine Gefährdungsbeurteilung gemacht werden und welche Inhalte sollte diese haben?)
  • Reaktionen des Körpers entstehen nur durch schlechte oder übertriebene Hygiene, einem schlechten sozialen System und eine zu viele Zunahme von andren Arten des Menschen, die nicht zur eigenen Nation gehören.
    So wie eine Maus kein Elefant sein kann, genau so kann einer mit einer dunklen Hautfarbe nicht ein Deutscher sein. Genauer gesagt: Wenn eine Katze Junge in einem Fischladen bekommt, dann sind das noch lange keine Fische.
  • Es gibt kein Immunsystem, kein Arzt kann es einen zeigen. Der Körper reagiert nur auf eine Systemstörungen, wie zum Beispiel bei einer Schnittverletzung.
  • Lasse dein Kind und Dich selbst prinzipiell als Mensch behandeln und lehne den Status als Person immer ab. Man ist nur Nutznießer einer Person.
    (siehe hierzu: Der Mensch und die Person)

Einen fröhlichen Nachmittag.

Die Bundesrepublik Deutschland hat von Anfang an kein Recht zum Regieren!

Aktualisiert am: 08.06.2023

Entsprechend Mitteilung des Bundesministerium der Justiz/ Bundesamt für Justiz und der Alliierten (Französischen Republik, des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika), entsprechend Schreiben
Bekanntmachung des Schreibens der Drei Mächte vom 8. Juni 1990 zur Aufhebung ihrer Vorbehalte insbesondere in dem Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 in bezug auf die Direktwahl der Berliner Vertreter zum Bundestag und ihr volles Stimmrecht im Bundestag und im Bundesrat
darf die Bundesrepublik Deutschland (BRD) seit ihrer Gründung von Anfang an die Westsektoren Berlins und der Bundesrepublik Deutschland1 nicht regieren.

Aus oben genannten Schreiben geht Folgendes hervor:
Die Haltung der Alliierten, „daß die Bindungen zwischen den Westsektoren Berlins und der Bundesrepublik Deutschland1 aufrechterhalten und entwickelt werden, wobei sie berücksichtigen, daß diese Sektoren wie bisher kein Bestandteil (konstitutiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland2 sind und auch weiterhin nicht von ihr regiert werden“, bleibt unverändert.

Anmerkung:
1 – Hier sind die Sektoren der genannten Alliierten gemeint.
2 – Hier ist die Bundesrepublik Deutschland (BRD) gemeint.

Es geht also eindeutig hervor, dass die BRD seit ihrer Gründung und für die Zukunft nicht diese Sektoren regieren darf. Sie hat also von Anfang an keinerlei Hoheitsrechte.

Auch auf dem Gebiet der DDR (Mitteldeutschland) hat die BRD keinerlei Hoheitsrechte. Auch hier, wurden ihr keinerlei solche Rechte zugebilligt.

Das Gebiet Mitteldeutschland gehört auch nicht zur NATO, es ist nie der NATO beigetreten.

Warum?

Weil das „Deutsche Reich“ weiterhin existiert und es im vollem Umfang besetzt ist. Darum sprach und spricht man von zwei Verwaltungen (DDR, BRD). Aus diesem Grund gab es auch keine Botschaften, sondern nur „Ständige Vertretungen“.

Nicht um sonst hat eine BRD sämtliche räumliche Geltungsbereiche gestrichen, es fehlen die Hoheitsrechte und wer kein Hoheitsrecht hat, kann niemanden zur Verantwortung ziehen, vorausgesetzt er ordnet sich als Mensch nicht unter.

Was bedeutet das weiter???

  • Die Bundeswehr ist eine private Armee!
  • Die Bundespolizei ist eine private Polizei!
  • Der Zoll ist eine private Abgabefirma, die also Diebstahl betreibt!

Hoheitsrechtliches Handeln ist entsprechend Vorgenannten hier fehl.

Auch nicht umsonst gab die „Sächsische Staatskanzlei“ in einer Anfrage zu, dass die BRD kein Staat ist.

Siehe hierzu auch: Welche Anforderung muss ein Gesetz haben?

Auch der  Internationale Gerichtshof in Den Haag (IGH) bestätigte am 03.02.2012 die Staatssimulation der Bundesrepublik in Deutschland BRD / BRiD NGO Der Bund.
Hier geht es zum Video dazu: ==> Internationaler Gerichtshof in Den Haag (IGH)

Bei der Bundesrepublik in Deutschland BRD / BRiD NGO Der Bund handelt es sich um eine Firma, die im Auftrag der USA tätig ist.

Einen fröhlichen Nachmittag.

Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs gegen Putin

Internationaler Gerichtshof (IStGH) Haftbefehl hat auch in Deutschland keine Relevanz, da das Deutsche Reich/ Deutschland nicht Mitglied des Internationalen Gerichtshof ist. Die BRD hat hier kein Hoheitsrecht. Die BRD muss sich hier der USA unterordnen, was die Besatzungszone (BRD) angeht. In der Besatzungszone (DDR) von Russland darf niemand ohne Genehmigung des Besatzers ausgeliefert werden. Weder die Polizei noch sonstige Sicherheitsbehörden haben hier keine Rechte dazu, sie sind dem russischen Besatzer untergeordnet und nicht einer BRD.

Und warum?

Obwohl Russland zu den Unterzeichnern des Römischen Statuts gehört hatte, dem Gründungsdokument des IStGH, hat es den Vertrag nie ratifiziert und ist 2016 offiziell aus ihm ausgetreten. Was auch immer das Gericht behauptet oder tut, ist in Russland und in den besetzen Gebieten, wozu auch ein Teil Deutschland gehört (DDR-Gebiet) null und nichtig.

Während 123 Staaten das Römische Statut unterzeichnet haben, taten dies 41 nicht – darunter China, Indien, Saudi-Arabien und die Türkei. Neben Russland haben auch Israel, der Sudan und die USA ihre Unterschrift zurückgezogen. Der US-Kongress hatte 2002 sogar ein Gesetz verabschiedet, das jegliche Zusammenarbeit mit dem Gerichtshof verbietet und „alle notwendigen und angemessenen Mittel“ ermächtigt, um jeden US-Amerikaner oder Staatsangehörigen eines verbündeten Landes aus Den Haag zu befreien, notfalls mit militärischer Gewalt.

Der ehemalige Präsident und stellvertretende Vorsitzende des russischen Sicherheitsrates Dmitri Medwedew verglich den „Haftbefehl“ mit Toilettenpapier.

Einen fröhlichen Nachmittag

Wer ist Reichsbürger und wie sieht es mit dem „Deutsches Reich“ aus?

aktualisiert am 24.02.2023

Eine Frage die sich nicht einfach so beantworten lässt oder doch?

Geht man von einem Artikel vom 24.02.2023 der Freien Presse aus, dann sind Reichsbürger die behaupten, ein fortbestehen des Deutschen Reichs. Siehe hier Artikel der Freien Presse.

Also, man ist kein Reichsbürger, wenn man das wisse, dass das Deutsche Reich fortbesteht. Die Richter des Bundesverfassungsgericht sind also keine Reichsbürger, da sie nicht nur behaupten, dass das Deutsche Reich fortbesteht, sondern es auch wissen, das es fortbesteht.

Im Urteil von 31.07.1973 (Aktenzeichen: 2 BvF 1/73) wird Folgendes und das auf Grundlage des Grundgesetzes durch die Verfassungsrichter festgestellt:

Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 (277); 3, 288 (319 f.); 5, 85 (126); 6, 309 (336, 363)), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt „verankert“ (BVerfGE 2, 266 (277)). Verantwortung für „Deutschland als Ganzes“ tragen – auch – die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 (362 f., 367)).

Es steht fest, dass das Deutsche Reich weiter existiert, was sich aus dem „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ ergibt.

Aber deshalb ist man noch lange nicht ein Reichsbürger!

Die Reichsangehörigkeit kann man laut Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStaG) vom 23.07.1913 nur durch Verleihung erlangen, aber auch wird diese erlangt entsprechend §§ 3 bis 35 RuStaG.

Wenn also das „Deutsche Reich“ entsprechend Grundgesetz für die BRD und dem Bundesverfassungsgericht weiterhin besteht, dann kann auch keine Bundesrepublik Deutschland (BRD) und Deutsche Demokratische Republik (DDR) die Gesetze des Deutschen Reich ändern, da diese keine Hoheitsrechte darüber haben und das Deutsche Reich weiterhin Rechtsfähig ist (siehe o.g. Auszug eines Urteils).
Hieraus ergibt sich, das die BRD und DDR nur Verwaltungen sind.

Hieraus ergibt sich aber auch, das die Gesetze des Deutschen Reich entsprechend SHAFE-Gesetze weiterhin Gültigkeit haben.

Da das RuStaG entsprechend Vorgenannten nicht durch die BRD und DDR geändert werden kann, ergibt sich aus dem RuStaG wer Reichsbürger ist.

Einen fröhlichen Nachmittag.

Der dumme § 130 Volksverhetzung Strafgesetzbuch (StGB)

Vorwort:

Als erstes sollte man mal den Beitrag „Welche Anforderung muss ein Gesetz haben?“ lesen, um nachzuvollziehen ob dieses Büchlein StGB überhaupt für den Menschen gültig ist.

Apropos Mensch, hier zu sollte man den Beitrag „Der Mensch und die Person“ lesen. Denn hier gibt es einen gewaltigen Unterschied.

Warum ist dieser Paragraph Dumm?

Da geht es schon mal los, wer bestimmt was was ist?

In diesen Paragraph ist das nicht geregelt und im StGB gleich garnicht. Also kann jeder das auslegen wie er möchte.

Wie haben die Gerichte sinngemäß geurteilt? „Schrift und Sprache ist eine bildliche Darstellung.“

Man kann mit diesem niemanden treffen, nur der Empfänger tritt sich selbst.

Aber mal um das Ganze abzukürzen, nehmen wir uns mal den § 130 (2) b und c vor.

Der § 130 (2) b und c bezieht sich auf § 130 (2) a, der sich wiederum auf § 130 (1) Nummer 1 bezieht. Im § 130 (2) b und c spricht man von Personen, wobei man hier die unter „a“ zu Personen macht und hieraus mit Bezug die Genannten in § 130 (1) Nummer 1 zu Personen macht.

Es geht also um Personen in diesem Paragraph.

Also nicht für Menschen!

Im § 130 (3) und (4) spricht man von „unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung“ und „nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft“.

Nur das es bis jetzt keinen Nationalsozialismus gab. Und warum? Hierzu sollte man sich den Beitrag „Der Mensch und der Nationalsozialismus“ durchlesen, um zu verstehen was Nazionalsozialismus überhaupt ist.

Man hätte sich hier mal anders ausdrücken sollen. Ebenfalls gab es, wie es auch den Sozialismus in der DDR nicht gab, der war schließlich im Aufbau, keine nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft. Ach ja, wenn es keinen Nationalsozialismus gab, kann es dies ja auch nicht gegeben haben.

Aber eins wisse man genau, es gibt kapitalistische Gewalt- und Willkürherrschaft!

Darüber will niemand sprechen.

Und nun mal zum Wort „Volksverhetzung“

Das muss man so verstehen, „ver“ ist immer das Gegenteil.

Zum Beispiel: 

„kaufen“ – da bekomme ich was
„verkaufen“ – da gebe ich was ab

„Volkshetzung“ – da wird gegen das Volk gehetzt, es ist nicht willkommen
„Volksverhetzung“ – da wird nicht gegen ein Volk gehetzt, es ist willkommen

Die Überschrift des § 130 StGB ist also das Gegenteil von dem was da inhaltlich wiedergegeben wird.

Zu beachten ist aber auch, dass das StGB Straftaten immer aus der Sicht des „Wer“ sieht und nicht aus der Sicht des „Wem“, denn es muss erstmal einen „Wer“ geben bevor einen „Wem“ etwas angetan werden kann.

Ebenfalls ist an diesem Paragraphen etwas besonderes, er soll dazu dienen die Wahrheit zu schützen, also nicht das Falsche, Leugnung, Lügen usw.
Ein Richter muss also nicht die Wahrheit herausfinden, sondern die Lügen usw. Normalerweise ist ein Richter für die Wahrheitsfindung zuständig und nicht für Lügenfindung.
Der Richter muss nach diesen Paragraph nicht die Wahrheit herausfinden, sondern nur behaupten das es sich um eine Lüge handelt, also etwas dargestellt wird, was nicht mit der Meinung anderer übereinstimmt und braucht dieses noch nicht mal zu beweisen, ob der Angeklagte doch recht hat.

Dieser Paragraph macht die Richter zu Marionetten eines Systems und dienen somit nicht dem Staat, also dem Volk mit seinem Gebieten. Es ist kein Urteil bekannt, in dem ein Richter auch die Beweise bringt, das der Holocaust, die Gaskammern usw. tatsächlich gegeben hat.

Wenn man von einen Schüler erzählt bekommt, das ein Mitarbeiter vom KZ-Museum Dachau (richtiger lautet es KL und nicht KZ) gesagt bekommt, das dieser nicht daran glaube, das hier je Menschen verbrannt wurden, dann sollte es doch einen zu denken geben.

Die Abkürzung „KZ“ wurde nach dem Krieg geprägt, um den Menschen eine Brutalität zu vermitteln, obwohl es in den Unterlagen und Dokumentationen unter der Herrschaft Adolf Hitler immer abgekürzt „KL“ genannt wird. Hier widerspricht sich was und dies sollte doch zudenken geben.
Und wer hat die Abkürzung „KZ“ geprägt und wo zu??? Da brauch man nicht weit schauen, macht die Augen auf.

Wenn man eine Wahrheit (z.B. den Holocaust, die Gaskammern usw.) schütz mit Strafen, dann muss die Wahrheit eine Lüge sein.

Die deutsche Sprache ist schon was feines, da man alles exakt wiedergeben kann. Aber wie lautet es: Deutsche Sprache, schwere Sprache.

Einen fröhlichen Nachmittag.

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Bertolt Brecht
Wer die Wahrheit nicht weiß, der ist bloß ein Dummkopf. Aber wer sie weiß und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher.

Thomas Jefferson
Nur die Lüge braucht die Stütze der Staatsgewalt. Die Wahrheit steht von alleine aufrecht.

Martin Luther
Die Lüge ist wie ein Schneeball: Je länger man ihn wälzt, desto größer wird er.

Bertrand Russell
Auch wenn alle einer Meinung sind, können alle Unrecht haben.

Welche Anforderung muss ein Gesetz haben?

Ein Gesetz, Norm, Ordnung usw. muss einen räumlichen Geltungsbereich haben und für wem, also welche Menschen es gilt. Nicht für die Personen, dieses gilt, da der Mensch keine Person ist.
(siehe hierzu auch „Der Mensch und die Person“)

Besitzen das Gesetz, Norm, Ordnung usw. dies nicht, so ist für den Menschen nichtig, da er nicht wahrnehmen kann ob es für ihm überhaupt gilt.

Rechtsgrundlage:

Bestimmtheitsgebot, Geltungsbereich, Rechtssicherheit

„Gerade diese Norm bewertet erst den unmittelbaren Eingriff in die Rechte des Betroffenen, muss also rechtsstaatlich in jeder Hinsicht einwandfrei sein. Dazu gehört in erster Linie die unbedingte Klarheit und Nachprüfbarkeit ihres rechtlichen Geltungsbereiches“
(BVerfGE I C 74/61 vom 28. 11. 1963 / Bestimmtheitsgebot).

„Jedermann muss in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen zu können, um sein Verhalten entsprechend darauf einzurichten. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.
Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, dass sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegend juristischem Inhalt hinreichend verstehen“
(BVerwGE 17, 192 = DVBl. 1964, 147 / Gebot der Rechtssicherheit).

Dies bedeutet:

Die Strafprozeßordnung (StPO), die Zivilprozeßordnung (ZPO), das Strafgesetzbuch (StGB) usw., also alles was keinen räumlichen Geltungsbereich hat und nicht für den Menschen bestimmt ist ungültig für den Menschen sind.

Siehe hierzu auch „Die Bundesrepublik Deutschland (BRD) und ihre Gesetze“.

Einen fröhlichen Nachmittag.

Der Mensch und die Staatsangehörigkeit / Staatszugehörigkeit?

Aktualisiert am: 31.03.2023

Richter sprechen meistens von „Staatsangehörigkeit deutsch“ oder „deutscher Staatangehöriger“ und dies ist völlig falsch.

Warum???

Das hat jetzt nichts mit dem Wörtchen „deutsch“ nur zu tun, sondern auch mit dem Wort „Staatsangehörigkeit“. Es geht um die Beziehung der beiden Wörter.

Um es besser zu verstehen, klären wir doch erstmal was „Angehörigkeit“ und „Zugehörigkeit“ bedeutet.

Angehörigkeit:
= Bindung, Mitglied (wie es auch als Familienangehöriger ist, also z.B. Vater, Mutter, Kinder)

Zugehörigkeit:
= Angliederung, Zuordnung (wie es auch bei einen Familienzugehörigen ist, man lebt in einer Familie, ist aber kein Gebundener der Familie, z.B. eine zweite Frau in der Familie)

Was bedeutet das jetzt???

Nehmen wir mal den Freistaat Sachsen und die Nation „Deutsch“ bzw. „Deutschland“ oder auch das „Deutsche Reich“, wobei hier Deutschland gemeint ist – siehe SHAFE-Gesetze.

Der Freistaat Sachsen gehört zur Nation Deutschland, ist aber kein Angehöriger von Deutschland, somit ist es eine Zugehörigkeit. Demnach kann es auch keine Staatsangehörigkeit „deutsch“ oder „Deutschland“ und auch nicht „Deutsches Reich“ geben, sondern nur eine Nationzugehörigkeit „Deutsch“, „Deutschland“ oder auch „Deutsches Reich“.

Eine Staatsangehörigkeit „Freistaat Sachsen“ und eine Staatszugehörigkeit „Freistaat Sachsen“ das gibt es, aber in Wirklichkeit nicht.
Denn entsprechend Befehl Nr. 180 vom 21. Juli 1947 der sowjetischen Militär-Administration gibt es nur ein „Land Sachsen“. Also dementsprechend nur eine Staatsangehörigkeit „Land Sachsen“.
Da das Gebiet immer noch besetzt ist, es keinen Friedensvertrag gibt, kann das „Land Sachsen“ auch nicht in „Freistaat Sachsen“ umbenennen. Ein Hoheitsrecht für diese Umbenennung gibt es nicht. Siehe ==> Befehl Nr. 180

Aber wann ist man dann Staatsangehöriger oder Staatszugehöriger???

Staatsangehöriger des Land Sachsen wäre man, wenn man eine Staatsangehörigkeitsurkunde beantragt, in der als Staatsangehörigkeit „Land Sachsen“ steht, denn dann ist man Mitglied und gebunden an dem Land Sachsen. Man muss also den Willen bekunden, das man Mitglied sein möchte. Das ist wie bei einen Verein (Vereinigung). Ein Staat ist ja auch eine Vereinigung.

Solange man aber keinen Antrag auf Staatsangehörigkeit stellt, gibt es nur eine Staatszugehörigkeit, also das man sich dem Land Sachsen zuordnen lässt. Dies ist natürlich auch auf freiwilliger Basis. Also mit einer Anmeldung mit Anschrift gehört man erstmal nur dazu, also eine Zuordnung und damit entsteht die Staatszugehörigkeit, aber keine Staatsangehörigkeit. Eine Staatsangehörigkeit muss man verliehen bekommen. Verliehen deswegen, da man diese auch wieder entzogen bekommen kann. Eine Staatsangehörigkeit kann auch durch Gesetz geregelt werden, wo man z.B. die Staatsangehörigkeit Land Sachsen mit der Geburt bekommt usw.

Die Staatsangehörigkeiten der Staaten in der deutschen Nation wurden zu Hitlers-Zeiten den Deutschen genommen und die BRD fährt diesen Kurs von anfangan weiter. Die Staaten der deutschen Nation machen dies mit, aber kein Wunder, das ist so mit Parteiregierungssystemen. Hier spielt nur Geld die Rolle und die Nation als Sklave. Nur schlägt dies alles fehl.

Aber Schauen wir mal die Vergangenheit an, was die zeigt.

Nach 1933, also ab 7. Februar 1934, wurde das Reichs- und Staatsangehörigkeitgesetz durch Hitler geändert und zwar sinngemäß: 

§ 1.
(1) Die Staatsangehörigkeit in den deutschen Ländern fällt fort.
(2) Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehörigkeit (Reichsangehörigkeit)

Durch die Alliierten wurde mit den SHAFE-GESETZEN dieses wieder aufgehoben. Somit gilt wieder das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) von 22. Juli 1933.

Da weder die DDR noch die BRD das RuStAG von 1933 ändern dürfen, da man bloss Verwalter ist und nicht Rechtsnachfolger, hat die DDR hier richtig gehandelt, denn es gab nur Bürger der DDR und keine Staatsangehörigkeit der DDR. Die BRD war hier Hochnäsig und machte Änderungen.

Und nun das Kuriose:

Die BRD schreibt im § 1 ihrem Staatsangehörigkeitsgesetz Folgendes:

„Deutsche im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.“

Was bedeutet dies?

Man muss also erst die deutsche Staatsangehörigkeit haben, bevor man Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist. Es steht hier nicht. „Deutscher ist: wer …“

Man gibt also zu, dass das RuStAG weiterhin gültig ist, da nur hier geregelt ist, wann man und wer Deutscher ist. Und Deutscher ist nach RuStAG, wer die Staatsangehörigkeit eines Bundesstaates oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit hat. Ebenfalls steht hier auch wie diese erworben wird.

Mehr dazu im Artikel:
Wer ist Reichsbürger und wie sieht es mit dem Deutschen Reich aus?

Einen fröhlichen Nachmittag.

Masernvirus existiert nicht!

Hier geht es um den Fehlbeschluss des Bundesverfassungsgericht zur Masern-Impfung.

Ein Bundesverfassungsgericht (BVerfG) windet sich mit seinem Beschluss, um die Masern-Impfung und Grundrechtseinschränkungen zu rechtfertigen.

Hier erstmal der Beweis, dass es keinen Masernvirus gibt.

Hier hätte sich ein BVerfG erstmal sachkundig machen sollen. Also Aussage unter Randnummer 13 ist eine Falschaussage.

Bevor weitergelesen wird, solltest Du den Beitrag
Der Mensch und die Person“ und „Der Mensch und das Gesetz“ lesen.

Es handelt sich vom BVerfG zum Imfpnachweis (Masern) um einen Beschluss und nicht um ein Urteil. Bei einem Beschluss müssen alle Beteiligten am Ende des Beschluss mit Unterschreiben, da ein Beschluss keine Rechtswirkung auf Dritte hat. Entsprechend des Beschluss haben nur die Richter, die Aufgeführt wurden entschieden, aber nicht beschlossen, es ist keine Unterschrift zu sehen und unter Randnummer 171 steht eindeutig das man entschieden hat und nichts beschlossen noch geurteilt hat.

Das ganze ist also Wertlos und hat keinerlei rechtlichen Zweck noch Rechtskraft!

Das Gericht hätte erstmal prüfen müssen, ob der Infektionsschutzgesetz gültig ist, da es keinen räumlichen Geltungsbereich hat. Das Infektionsschutzgesetz ist entsprechend Rechtsprechung des BVerfG ungültig.

Dann sind immer wieder Aussagen von Personen und Menschen enthalten. Kinder und Eltern sind Menschen und keine Personen, das Infektionsschutzgesetz bezieht sich nur auf Personen, wir sind aber Menschen.

Siehe hierzu oben angeführten Artikel „Der Mensch und die Person“.

Ein Masernschutzgesetz konnte auch nicht gefunden werden wie das BVerfG darlegt. Masernschutzgesetz bedeutet eigentlich, das man Masern schützen möchte? Man schreibt ja nicht Schutzgesetz gegen Masern.

Dann schaut Euch mal die Randnummer 53 an, dass kann doch wohl nicht wahr sein. Ein BVerfG macht aus Menschen Personen. Man schreibt hier: „trifft aber die Kinder in eigener Person.“

Was hat das BVerfG in einem Beschluss dargelegt?
Es ist zu Recht verboten die Menschen als Objekt, also als PERSON zu behandeln (Bundesverfassungsgericht Beschluss BVerfGE 63, 332/337).

Und was macht es selber???
Das ist eine Verletzung der Würde des Menschen!

Hier sieht man, dass man nur einem System dient und nicht dem Staat (Volk = Menschen).

Also kurz geschrieben, es ist eine absolute Luftnummer, die nicht brauchbar ist.

Einen fröhlichen Nachmittag.

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