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Welche deutsche Staatsangehörigkeit und welche Verfassung des Freistaat Sachsen ist gültig?

Aktualisiert: 09.12.2023

Kompliziert ist es nicht, man muss erstmal davon ausgehen, ob der Mensch eine Staatangehörigkeit braucht. In erster Linie braucht er diese nicht, da der Mensch ein freies Lebewesen ist und nur aus Arten besteht und nicht aus Rassen.

Ein Mensch hat nur Rechte und ist sich nur selbst verpflichtet.

Man kann eine deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, das geht nicht, da es mehrere deutsche Staatsangehörigkeiten gibt. Man kann nur eine der deutschen Staatsangehörigkeiten haben, aber nicht besitzen. Besitzen kann man nur materielle Objekte, aber nicht objektives.

Fangen wir vom Urschleim
der Staatsangehörigkeit und Verfassung an:

Es gibt Menschen, die sich zusammengeschlossen haben und sozusagen eine große Familie gegründeten, der man einen Namen gab, zum Beispiel Sachsen. Diese Familie braucht nun auch einen Wohnrauch, also Land um als große Familie zu existieren. Dieses Land muss nun aber auch einen Namen haben, um sicherzustellen wem das Land gehört und damit es auch jeder wisse. Somit bekam das Gebiet den Namen „Freistaat Sachsen“.

In einer Familie muss es Regeln geben, damit jeder wisse was er zu tun und zu lassen hat, sowie welche Ziele, also Aufgaben man gemeinsam hat. Bezogen auf Sachsen, macht man hierzu eine Verfassung, die gemeinsam abgestimmt wird, also durch die Familienmitglieder (Volk). Es ist also so zu sagen eine Volksabstimmung. In solch einer Verfassung muss auch geregelt sein, wer die Familie lenkt und leitet, damit die Aufgaben und Ziele erfüllt werden.

Hierzu werden keine Parteien (Firmen) gebraucht, die am Ende nicht für die Familie sind, sondern nur für ihren eigenen Profit.

Damit auch man wisse, wer Familienmitglied ist, also der Familie angehört, vergibt man einen übergeordneten Familiennamen, genannt Staatsangehörigkeit, hier „Freistaat Sachsen“. Diesen übergeordneten Familiennamen kann man aber nur durch Geburt bekommen, wenn ein Familienmitglied dieser übergeordnete Familienname hat. Wie es auch in einer kleinen Familie ist.

Das bedeutet, das der übergeordnete Familienname, genannt „Freistaat Sachsen“ (Staatsangehörigkeit), man nicht verliehen bekommen kann. Also, die nicht zur Familie gehören und in dem Land Sachsen leben wollen, können nur Familienbürger werden, also Staatsbürger und eine Staatsbürgerschaft bekommen. Was bedeutet, dass diese für den Staat „Freistaat Sachsen“ mit bürgen.

Wer also eine Staatsbürgerschaft beantragt und bekommt, der bürgt somit mit.

Aus diesem Vorgenannten geht eindeutig hervor, dass nur die Geburtsurkunde mit der Eheurkunde der Eltern (man kann auch das Familienbuch der Eltern nehmen) der Nachweis einer Staatsangehörigkeit ist, wobei der übernommene Familienname und Geburtsort, aus dem der übergeordnete Familienname hervorgeht, des jeweiligen Elternteils maßgebend ist.

Beispiel:
Mann „Anton Mustermann“ heiratet „Berta Musterfrau“ und beide tragen gemeinsame den Familiennamen „Mustermann“. Somit bekommen die Kinder die Staatsangehörigkeit des Vaters. Würde der Familienname „Musterfrau“ als gemeinsamer Familienname übernommen werden, so würden die Kinder die Staatsangehörigkeit von „Musterfrau“ bekommen.

Da man nur eine Staatsangehörigkeit haben darf und auch kann, bekommt somit der Vater die Staatsangehörigkeit der Frau, da der Familienname dem übergeordneten Familiennamen (Staatsangehörigkeit) zugeordnet ist.

Alles andere, was hier sonst betrieben wird ist die Unterwanderung des Staates, des Volkes, die große Familie und dient der Abschaffung der Nationen. Also auch Auslöschung eines Staates.

Kommen wir mal zur „Person“:

siehe hierzu auch: Der Mensch und die Person

Person ist nichts weiter wie etwas objektives, wie Maler, Maurer, Klempner usw., also eine bestimmte Gilde, man kann diese Gilde auch Sklave nennen.

Wenn man sich zu einer bestimmten Gilde bekennt, ordnet man sich auch dieser, meist automatisch, unter. Lehnt man die Zugehörigkeit einer Gilde ab, so bezeichnet man sich nicht mit ihrer Benennung.

Eine Gilde kann gegenüber einem Menschen nur Handhabung haben, wer sich zu dieser bekennt, also Mitglied ist.

Beispiel:
siehe hierzu auch: Das Sächsisches Polizeigesetz und die Person

Das sächsische Polizeigesetz erlaubt nur das Handeln gegen Personen nicht gegen Menschen. Also, wenn man denen klar macht (z.B. durch ein kleines Schild), das man Mensch ist und keine Person, dann haben die kein Recht gegenüber einen zu handeln. Man ist nicht Mitglied dieser Gilde.

Wie man liest, geht es mit dem Nennen „Person“ (Gilde) nur darum, dass die Menschen sich zu dieser bekennen, damit Firmen (auch Parteien, die Firmen sind) auf diese Menschen Einfluss nehmen können. Dazu werden auch einige Wischereien in Gesetze und Verfassung gemacht, der Mensch soll denken das er immer eine Person ist, also zu dieser Gilde gehört. Je öfter das Wort Person erscheint um so mehr identifiziert er sich damit, er wird gewollt geblendet.

Es stellt und ist der Straftatbestand des Betruges!!!

Der gelbe Schein
für eine Staatsangehörigkeit ist also nur Augenwischerei, egal wie oft man diesen hat. Zumal die eigentliche Staatsangehörigkeit nicht darauf steht und man sich mit der Beantragung zu dieser Gilde bekennt, denn nur diese Gilde stellt ihn aus und nicht der Staat, dem man auch angehört.

Auch hier wird der Mensch geblendet, um ihn zur Person zu machen, was eine Straftat ist.

Auch welches Recht gilt
ist Augenwischerei, ob See- und Handelsrecht, Landesrecht oder Bundesrecht usw.

Der Mensch, der zu einem Staat gehört, für den gilt nur das Recht dieses Staates und kein anderes. Dies beweisen viele Gesetze und Rechtsvorschriften, da bei diesen der räumliche Geltungsbereich fehlt und sich auf Personen beziehen.

Es gilt für Menschen nur das Recht, für das man sich unterwürft.

Bei einer Verfassung sieht es da ein bisschen anders aus,
hier gilt die Verfassung, für die tatsächlich die Familie (Volk/Menschen) gemeinsam abgestimmt hat, man nennt es Volksabstimmung. In solch einer Verfassung darf das Wort „Person“ nicht vorkommen, da Menschen für Menschen diese Verfassung machen. Sowie einmal das Wort „Person“ vorkommt, ist die Verfassung nicht von Menschen für den Menschen gemacht.

Nur wenn eine Verfassung von Menschen für Menschen gemacht ist, gilt die Verfassung und die dazugehörigen Gesetze sowie Rechtsvorschriften dieser Menschen für sie und für Menschen in deren Gebiet dieser Menschen sich aufhalten.

Damit ist auch bewiesen, dass nur die Verfassung des Freistaat Sachsen von 1920 gilt und immer noch gilt, in dieser erscheint das Wort „Person“ nicht. In den Verfassungen von 1947 und 1992 erscheint das Wort „Person“ und somit sind diese für den Freistaat Sachsen nichtig und ungültig für Menschen, denn diese gelten nur für eine Gilde genannt Person, den Parteien (die Firmen sind) und alle die sich zu dieser bekennen.
Siehe hierzu auch: Die Verfassung des Freistaat Sachsen

Deutsches Reich, Deutschland, Frankreich, Brasilien, Österreich, Schweiz usw. sind Nationen und keine Staaten. Deswegen ist „DEUTSCH“ keine Staatsangehörigkeit, sondern nur eine Nationsangehörigkeit. Mit „DEUTSCH“ ist die Nationsangehörigkeit „Deutsches Reich“ gemeint und mit „Deutsches Reich“ ist Deutschland gemeint.

Eine Staatsangehörigkeit sowie Nationsangehörigkeit oder Nationalität der
„Bundesrepublik Deutschland“
gibt es nicht.

Aus diesem Grund mit, darf die Bundesrepublik Deutschland nicht regieren.

siehe hierzu auch:
Die Bundesrepublik Deutschland hat von Anfang an kein Recht zum Regieren!

Warum bekommt man von seinem eigenen Staat (hier Freistaat Sachsen) keinen Pass bzw. Identitätsausweis?

Mit einem Personalausweis, egal von wem, macht man sich zur Person und bekennt sich mit der Beantragung zu dieser Gilde. Gleichfalls verhält es sich mit dem Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, Beantragung ==> Gilde.

Dies zeigt auch, dass der „Freistaat Sachsen“ von 1992 den „Freistaat Sachsen“ von 1920 unterwandert und somit die Sachsen, also dieser großen Familie von Menschen, schadet.

Hier kann man nur sagen:

Ihr Sachsen erhebt euch mit den Rechten des Freistaat Sachsen von 1920 gegen den gegründeten Freistaat Sachsen von 1992, er ist nicht der Freistaat von 1920.
Mit der Verfassung von 1992 will man den Menschen als Person behandeln!

Die Verfassung von 1920 des Freistaat Sachsen
wurde nie aufgehoben,
weder durch die Verfassung von 1947 noch von 1992!

Hinweis:

Der Freistaat Sachsen von 1920 ist weder das Gleiche noch dasselbe wie der Freistaat Sachsen von 1992.

1947 hatte man den „Freistaat Sachsen“ „Land Sachsen“ genannt, was aus dem Befehl 180 der sowjetischen Alliierten hervorgeht. Aus diesem Grund muss der Freistaat Sachsen von 1920 mit seiner Verfassung sich Land Sachsen nennen. Die Staatsangehörigkeit bleibt aber trotzdem „Freistaat Sachsen“, da es in diesem Befehl nur um die Nennung des Freistaat Sachsen als Land Sachsen ging.

!!! Die Sachsen sind Menschen und keine Personen !!!
!!! Die Sachsen haben die Staatsangehörigkeit

„Freistaat Sachsen“ !!!

Einen fröhlichen Nachmittag.

Die Verfassung des Freistaat Sachsen

Aktualisiert: 27.11.2023

Auch, wenn in einer Verfassung des Freistaat Sachsen steht: „Der Freistaat Sachsen ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland.“, ist der Freistaat Sachsen noch lange kein Land der BRD und seit wann unterwirft sich ein Land einer Firma.
siehe hierzu:
Die Bundesrepublik Deutschland hat von Anfang an kein Recht zum Regieren!

Fangen wir mal beim Anfang an:

Der Sächsische Landtag hat als verfassungsgebende Landesversammlung am 26. Mai 1992 die Verfassung des Freistaates Sachsen beschlossen. Am 27. Mai 1992 unterzeichneten der damalige Landtagspräsident Erich Iltgen sowie Prof. Dr. Kurt Biedenkopf, erster Ministerpräsident des wiedergegründeten Freistaates, die neue Landesverfassung feierlich im Haus der Kirche (Dreikönigskirche), wo das Parlament damals tagte.

Die Sächsische Verfassung bestimmt Organisation und Struktur des Freistaates und regelt das Grundverhältnis zu seinen Bürgerinnen und Bürgern. Sie kann nur mit Zweidrittelmehrheit durch das Parlament geändert werden. Dies geschah bislang einmal (2013: Neuverschuldungsverbot).

So dargelegt auf der Internetseite des Sächsischen Landtag.

Was ist an diesen beiden Absätzen verkehrt?

Eine Verfassung ist das höchste Gesetz eines Staates, das über allen anderen Gesetzen steht und darum muss eine Verfassung vom Volk beschlossen werden und nicht von Parteien (Firmen). Die Verfassung wurde also unter Parteien (Firmen) ausgemacht. Das, was hier geschah hat weder was mit Demokratie noch mit Volksnahen zu tun, sondern mit Diktatur!

Die Verfassung des Freistaat Sachsen wurde diktatorisch dem Volk auferlegt, es hatte kein Mitspracherecht und es gab durch das Volk auch keine Zustimmung. Was man nicht ausdrücklich zustimmt, hat auch kein Rechtswirkung gegenüber dem nichtzustimmenden Menschen. Denn die Verfassung ist die Grundlage und der gemeinsame Vertrag eines Volkes, nach dem das Volk sich richtet. Demzufolge ist die Verfassung des Freistaat Sachsen rechtswidrig gegen über dem Volk des Land Sachsen.

Warum schreibe ich hier Freistaat Sachsen und Land Sachsen?

Der Befehl Nr. 180 der Sowjetischen Militär-Administration vom 21. Juli 1947 ist klargestellt, wie die einzelnen Länder der sowjetischen Besatzungszone lauten. Hier ist der Freistaat Sachsen als Land Sachsen benannt. Dieser Befehl ist bis heute nicht aufgehoben, da es immer noch um eine, heute russische Besatzungszone handelt. Es gibt keinen Friedensvertrag und Deutschland ist immer noch nicht souverän.

Auch die Bundeszentrale für politische Bildung (BPB) stellt den Wortlaut „Freistaat“ in Frage, da es auf seine Internetseite Folgendes schreibt: „Land (Freistaat) Sachsen“.

Den Freistaat Sachsen gibt es also nur auf dem Papier, genauer gesagt als Firma (siehe hierzu weiter unten). Man hätte sich die damalige Länderneuordnung sparen können, da diese entsprechend Befehl Nr. 180 und den dazugehörigen Beschlüssen alles schon festgelegt wurde und die Länderneuordnung diesen Befehl nicht außer Kraft setzen kann. Diese Länderordnung entsprechend Befehl Nr. 180 bestand während der DDR-Zeit weiterhin, auch wenn diese in Bezirke aufgeteilt wurden.

Um zu zeigen, wie fehlerhaft Verfassungen sein können, nehme ich hierzu das Beispiel die Verfassung des Freistaat Sachsen.

Die erste Lüge, was man in dieser Verfassung liest, liest man schon in der Präambel.

hat sich das Volk im Freistaat Sachsen dank der friedlichen Revolution des Oktober 1989 diese Verfassung gegeben.

Im vorab, die Präambel hat keine gesetzgebende Kraft. Diese macht nur eine bestimmte Aussage, wie hier, die eine Lüge ist und Betrug am Volk.

Der Sächsische Landtag hat die Verfassung beschlossen, wie er selbst zu gibt. Wenn ein Landtag etwas beschließt, hat das Volk sich noch lange nicht etwas gegeben! Ein Volk gibt sich erst etwas, wenn es darüber abstimmt und entscheidet.

Das Volk hat also sich diese Verfassung nicht gegeben, da es nicht an der Verfassung beteiligt war. Das Volk hat hierzu keine Zustimmung gegeben. Da das Volk des Land Sachsen hier keine Zustimmung gegeben hat, ist es auch nicht an die Verfassung gebunden. Die Verfassung wurde nicht ratifiziert, sondern diktiert. Und ein Volk im Freistaat Sachsen gibt es nicht. Und außerdem wozu Freistaat? Wir sind immer noch besetz, also nicht frei, wie auch Bayern und Thüringen. Es gibt keine Souveränität sowie Friedensvertrag!

Und dass das Volk des Land Sachsen keine Beteilung an der Verfassung hatte, geht aus der Verfassung hervor, denn hier steht: „Der Sächsische Landtag hat als verfassungsgebende Landesversammlung am 26. Mai 1992 die folgende Verfassung beschlossen:

Erste Landtagswahl war am 14.10.1990, die Verfassung stammt vom 27.05.1992.

Der Sächsische Landtag wurde auch nicht als verfassungsgebende Landesversammlung vom Volk gewählt, da es zu dieser Zeit keine Verfassung gab, die dies erlaubte.
Eines muss hier beachtet werden, ein gesetzgebendes Organ ist noch lange kein verfassungsgebendes Organ und eine Verfassung des Freistaat Sachsen hat im Land Sachsen keine Gültigkeit, denn er ist nicht Rechtsnachfolger des Land Sachsen.

Die letzte gültige Verfassung ist vom 1. November 1920, da diese für Menschen gemacht wurde. Alle nachfolgenden Verfassungen sind für Personen gemacht. Bei der Verfassung vom 27.05.1992 handelt es sich um eine neue Verfassung, also nicht um eine Verfassungsänderung, aber halt für den Freistaat Sachen und nicht für das Land Sachsen.

Nun kommen wir mal zu ein paar Artikeln. Die ganze Verfassung auseinanderzunehmen, würde aber den Rahmen sprengen.

Artikel 1

Der Freistaat Sachsen ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland. Er ist ein demokratischer, dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Kultur verpflichteter sozialer Rechtsstaat.

Wie kann man sich als Staat, als Land einer Firma BRD unterwerfen?

Die BRD hat regierungsverbot von den Alliierten und die Sachsen sollen sich dann von denen regieren lassen? Lässt sich man hier sogar das Eigentum nehmen?

Das ist wie, wenn man sagt: Mein Haus ist eine Wohnung des Nachbarn.

Ich denke, dass dies die Sachsen nicht zugestimmt hätten, vor allem wenn sie die Wahrheit über die BRD im vorab gewusst hätten und mitbekommen hätten, dass Helmut Kohl, genauer gesagt ab Konrad Adenauer bis heute alles Betrüger sind, da diese sich nur am Volk durch Vorspiegelung falscher Tatsachen bereichern.

Das Volk wird immer wieder für dumm gehalten und verkauft. Das schlimme, es wacht nicht auf.

Und nun mal was ganz Kurioses.

Der Sitz des Bundeslandes Sachsen ist in Dresden und der Sitz des Freistaat Sachsen ist in Freiberg. Bei der Überprüfung in Freiberg konnten 2 zugeklebte Briefkästen festgestellt werden. Handelt es sich hier um eine Scheinadresse?

Bei beiden handelt es sich um Firmen und nicht wie dargelegt, dass Sachsen ein Bundesland ist, noch das Sachsen ein Freistaat ist.

Ein „Land Sachsen“ ist in den Firmenregistern nicht zu finden, da es ein Staat ist und keine Firma.

Und wenn man bedenkt, dass die Sächsische Staatskanzlei eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE 286927129 hat, wisse man das es sich hier um Firmen handelt. Umsätze machen Firmen. Verwaltungen, Ämter und der Gleichen machen Einnahmen und Ausgaben, aber keine Umsätze.

Parteien sind Firmen und Parteien arbeiten hier, sie machen keinen Dienst für das Volk. Sie arbeiten nur für ihre eignen Interessen.

Artikel 5 (2)

Das Land gewährleistet und schützt das Recht nationaler und ethnischer Minderheiten deutscher Staatsangehörigkeit auf Bewahrung ihrer Identität sowie auf Pflege ihrer Sprache, Religion, Kultur und Überlieferung.

Was soll dieser Schwachsinn in einer Verfassung?
Haben nicht alle die gleichen Rechte?
Wieso werden Minderheiten ihre Rechte besonders geschützt?
Warum werden den Minderheiten ihre Identität besonders geschützt?
Warum schützt man die Identität der Sachsen nicht? Hier geht es um eine Staatsangehörigkeit „Land Sachsen“! Den Sachsen wird ihre Identität verwehrt, denn diese bekommen nur eine Reichsangehörigkeit „DEUTSCH“ durch einen Bundespersonalausweis bzw. Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, die ein Firmenausweis sind und den die Richter nicht vorgezeigt haben wollen. Diese werden da böse (selbst erlebt).

Auf Deutsch: Die Identität der Sachsen wird nicht geschützt und sie werden ihrer Staatsangehörigkeit „Land Sachsen“ beraut.

Artikel 6

Diesen Artikel kann man komplett streichen, entweder man gehört zusammen oder nicht. Wozu bekommen Sorben in einer Verfassung besondere Rechte eingeräumt, hätte man auch gleich noch die Juden mit aufführen können. Warum hat man Juden nicht mit aufgenommen, sind doch auch in der Minderheit? Die Vogtländer sind aber auch eine Minderheit in Sachsen, da von ihnen Teile in Bayern und in Thüringen sind.

Artikel 13

Das Land hat die Pflicht, nach seinen Kräften die in dieser Verfassung niedergelegten Staatsziele anzustreben und sein Handeln danach auszurichten.

Anzustreben und sein Handeln danach auszurichten ist noch lange nicht „zu erfüllen“. Keine Pflicht zum Erfüllen in der Verfassung vorhanden! Den Artikel hätte man dann auch weglassen können.

Artikel 15

Jeder Mensch hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, …

Ein Mensch kann keine „Persönlichkeit“ haben, denn er ist keine Person, also Sache. Warum schreibt man nicht Menschlichkeit? Weil man immer wieder versucht den Menschen als Person zu verkaufen.

Artikel 17 (1)

Die Freiheit der Person kann nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes und nur unter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen beschränkt werden. Die betroffene Person muß unverzüglich über die Gründe der Freiheitsbeschränkung unterrichtet werden.

Wie schon erwähnt, man macht mit Artikel 15 einen Schachzug, um den Menschen vorzuspiegeln, dass er eine Person ist, um dann ihn seine Freiheit zu beschränken und dass er auch das noch mit macht.

Auf diesen Artikel beruht auch das Sächsische Polizeigesetz.

Also Schild an die Jacke mit der Aufschrift „Ich bin ein Mensch und keine Person“ und schon darf eine Beschränkung der Freiheit nicht vollzogen werden!

Siehe hierzu Beitrag: Der Mensch und die Person

Artikel 18 (1)

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Hier kann man wieder genau rauslesen, den Sinn von Menschen und Person.

Mit „vor dem Gesetz“ meint man die Verfassung, nicht die anderen Gesetze, da hier nicht steht „vor den Gesetzen“.

Aber die Verfassung kann mit „dem Gesetz“ auch nicht gemeint sein, da eine Verfassung kein Gesetz ist, also ein sinnloser Absatz.

Artikel 22 (5)

Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

Warum bekommen nur Mütter den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft?

Dieser Absatz widerspricht den Art. 18 (2) „Frauen und Männer sind gleichberechtigt.“.

Also doch keine Gleichberechtigung, da Väter außen vorgelassen werden.

Artikel 23 (2)

Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Großartige Aussage, wenn es bewölk ist, also der Himmel bedeckt ist, dann ist es nicht mehr unter freiem Himmel, der Himmel ist ja abgedeckt durch Wolken. Oder man nimmt einen Schirm und schon ist man nicht mehr unter freien Himmel.

Artikel 102 (4)

Unterricht und Lernmittel an den Schulen in öffentlicher Trägerschaft sind unentgeltlich.

Und hier wird ständig gegen die Verfassung verstoßen und die Eltern machen immer wieder mit, bezahlen, bezahlen und bezahlen.

Bildung ist Staatsaufgabe und nicht Elternaufgabe.

Siehe hierzu: Die unentgeltliche Schule im Freistaat Sachsen

Artikel 105

Hier geht es um Ethikunterricht und Religionsunterricht. Wozu brauchen die Kinder dieses zum Leben?

Man schickt die Kinder in die Kindertagesstätte, in die Schule, in die Berufsausbildung usw. und sollen sich aber im Leben an Recht und Gesetz halten. Warum nimmt man hier statt dieses Schwachsinns nicht Recht und Gesetz auf? Das ist doch viel wichtiger.

Macht man nicht, da sonst man sich entsprechend zu gut wehren kann und das ist nicht gewollt.

Unsere Kinder werden unter Stressbewältigung dumm gelehrt, vieles müssen sie lernen, was sie im Leben nicht brauchen.

Einen fröhlichen Nachmittag.

Der deutsche Mensch und seine gültige Verfassung

Es kommt immer die Frage auf, ob das Grundgesetz (GG) gültig ist, wann eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen wurde (siehe hierzu Art. 146 GG).

Schon allein, dass das GG für die Bunderepublik Deutschland (BRD) keinen räumlichen Geltungsbereich hat, hat es somit keine Rechtskraft auf Deutschland/Deutsches Reich.

Nimmt man den Art. 146 GG, hier steht:

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Nehmen wir diesen mal auseinander:

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, …

Wurde die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet?

„NEIN“!

Also gilt das Grundgesetz seit 1990 nicht mehr oder war es überhaupt schon mal gültig?

Ebenfalls ein Gesetz ohne räumlichen Geltungsbereich hat keine Gültigkeit. Das GG ist also nur eine Allgemeine Geschäftsbedingung für die BRD. Also nicht „der BRD“, sondern „für die BRD“. Dies bedeutet auch, dass die BRD nicht für Deutschland/Deutsches Reich handelt, sondern für die USA, Frankreich, England.

Weiter im Text des Art. 146 GG:

„.. eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Die Weimarer Verfassung kann hier nicht gemeint sein, da diese von den Besatzungsmächten aus dem Ersten Weltkrieg aufgezwungen wurde und durch inneren Verrat durchgewunken wurde. Es gab also zur Weimarer Verfassung keine freie Entscheidung des deutschen Volkes.

Die einzige Verfassung, die vom deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen wurde, ist die Verfassung des Deutschen Reichs von 1871, die auch weiterhin ihre Gültigkeit besitzt. Die Verfassung des Deutschen Reichs von 1871 wurde nie vom deutschen Volke außer Kraft gesetzt und somit bleibt die Gültigkeit weiterhin bestehen.

Die Verfassung des Deutschen Reichs von 1871 ist wahrscheinliche auch die Verfassung, die ein Bundesverfassungsgericht schützt, es ist ja schließlich die einzig gültige. Was auch begründet, dass das GG für die BRD seine Gültigkeit schon am Tag des in Krafttreten außer Kraft war. Genauer gesagt, das Grundgesetz für die BRD war nie in Kraft und hatte nie Gesetzeskraft. Denn im Art. 146 stand am 23. Mai 1949 im Bundesgesetzblatt Nr. 1, Seite 19:

Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tag, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Alles andere ist Verrat durch Parteien, also Firmen, die sich Partei nennen.

Banditen Räuber Diebe

Video dazu:
Der Weimarer Dolchstoß (oder: Welche Verfassung ist in Deutschland gültig?)

Einen fröhlichen Nachmittag.

Der TÜV als Versager und Mitschuldiger im Dieselskandal

Da kamen doch welche auf die Idee, einen Abgastest eines Dieselfahrzeug aus Deutschland durchzuführen und hingen dies an die große Glocke.

Der Dieselskandal hat die gesamte Autobranche erfasst. Der Vertrauensverlust vollzieht sich vor dem Hintergrund der über Jahre gewachsenen Strahlkraft des deutschen Exports, die zu einem Großteil gerade durch die Autoindustrie geprägt worden ist.

Aber kommen wir mal zum TÜV

Als Technischer Überwachungsverein (abgekürzt TÜV) werden eingetragene Vereine bezeichnet, die als technische Prüforganisation Sicherheitskontrollen durchführen. Oft handelt es sich hierbei um Sicherheitskontrollen, die durch staatliche Gesetze oder Anordnungen vorgeschrieben sind und auf privatwirtschaftlicher Basis als mittelbare Staatsverwaltung in Form von Beleihungen vollzogen werden. Deren bekannteste ist die Hauptuntersuchung für Kraftfahrzeuge, die umgangssprachlich ebenfalls „TÜV“ genannt wird.

In der breiten Öffentlichkeit wurde „der TÜV“ vor allem über die Hauptuntersuchung bekannt. Die Bezeichnung „TÜV“ hat sich umgangssprachlich zu einem Synonym für technische Prüfungen entwickelt. Man bringt sein Auto „zum TÜV“, auch wenn mittlerweile häufig von einer anderen Organisation geprüft wird, da das frühere Monopol für diese Prüfung aufgelöst wurde. „TÜV-geprüft“ ist umgangssprachlich ein Qualitätssiegel für technische Prüfungen durch eine TÜV-Gesellschaft. Die Bezeichnung „TÜV-geprüft“ darf nur von einem Technischen Überwachungs-Verein oder einer Tochtergesellschaft verwendet werden. Alles andere wäre Irreführung der Verbraucher oder unlauterer Wettbewerb.

Da der TÜV nicht unabhängig arbeitet, was der Dieselskandal gezeigt hat, ist er manipulierbar und somit kann man diesem nicht vertrauen für Qualität.

Was folgt daraus?

  1. Wenn der TÜV nicht unabhängig mit eigener Technik arbeitet, sondern zur Prüfung Technik eines Anbieters (Firma) nimmt, woher will dann der TÜV wissen, ob alles auch tatsächlich rechtens ist bzw. auch das gemessen wird was tatsächlich ist?
  2. Wenn der TÜV den Dieselskandal nicht selbst festgestellt hat, wo ist denn hier die Qualität der Prüfung? Absolutes Versagen des TÜV’s.
  3. Inwieweit war der TÜV beim Dieselskandal mit beteiligt, er hat ja schließlich nicht unabhängig geprüft, ansonsten wäre ihm das aufgefallen?
  4. Wenn der TÜV entsprechende Abgasnormen, die nicht stimmen, in ein Dokument einträgt, eine Plakette vergibt, ist das dann Urkundenfälschung im Zusammenhang mit Betrug?
  5. Warum geht keiner den TÜV an, denn dieser hat hier den Betrug und auch die Urkundenfälschung mitgemacht? Der TÜV hat etwas bestätigt, was nicht ist.
  6. Warum geht kein Rechtsanwalt an den TÜV heran und fordert das Geld hier zurück?
    Es ist schließlich Leistungsbetrug, da die Abgasmessungen vorgetäuscht wurden und nicht richtig gemacht wurden. Abgase misst man am Ende des Austritts, also dann, wenn diese in das Freie kommen.
  7. War der TÜV zu faul am Ende des Abgasrohr zu messen?

Fazit:

Jeder Betroffene sollte Anzeige gegen den TÜV machen, da er Leistungsbetrug und Urkundenfälschung gemacht hat. Ebenfalls sollte hier das Geld für die Überprüfungen zurückgefordert werden, es war schließlich Leistungsbetrug. Auf die Jahre kommt da schon was zusammen.

Der TÜV ist Gehilfe der Autoindustrie und der nichtregierungsfähigen Bundesrepublik Deutschland und darum geht man diesen nicht an. Denn die Bereiche des TÜV sind noch viel weitreichender, wobei hier auch die Arbeit dieser Vereine man auch in Frage stellen könnte.

Einen fröhlichen Nachmittag.

Die Bundesrepublik Deutschland (BRD) und ihre Gesetze

Im vorab wird klarstellt, dass ein Gesetz ohne räumlichen Geltungsbereich keine Rechtskraft besitzt, es ist ungültig.

„Gerade diese Norm bewertet erst den unmittelbaren Eingriff in die Rechte des Betroffenen, muss also rechtsstaatlich in jeder Hinsicht einwandfrei sein. Dazu gehört in erster Linie die unbedingte Klarheit und Nachprüfbarkeit ihres rechtlichen Geltungsbereiches“ (BVerfGE I C 74/61 vom 28. 11. 1963 / Bestimmtheitsgebot).

„Jedermann muss in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen zu können, um sein Verhalten entsprechend darauf einzurichten. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“ (BVerwGE 17, 192 = DVBl. 1964, 147 / Gebot der Rechtssicherheit).

„Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, dass sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegend juristischem Inhalt hinreichend 

verstehen“ (BVerwG a.a.O.) (BVerfG 1 C 74/61 vom 28.11.1963) …

Weiterhin wird bemerkt, dass die Staaten Deutschland (fälschlicherweise Länder genannt) nicht die BRD sind. Dies ergab eine kleine Anfrage an die Staatskanzlei des Freistaat Sachsen.

Die alte BRD hatte in, sowie für, in ihren Gesetzen wie das Grundgesetz (GG), die Strafprozessordnung (StPO), Strafgesetzbuch (StGB), Zivilprozessordnung (ZPO), Ordnungswidrigkeitsgesetz (OWiG), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), usw. räumliche Geltungsbereiche. Einige räumliche Geltungsbereiche wurden in den dazu gehörigen Einführungsgesetzen dargelegt.

Die neue BRD hat dann eine Gesetzesbereinigung durchgeführt. Im Bundesgesetzblatt vom 25.04.2006 und 23.11.2007 wurden im Ersten und Zweiten Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz (1. BMJBBG und 2. BMJBBG, auch Bundesbereinigungsgesetze) die Einführungsgesetze zu Strafprozessordnung (EGStPO), der Zivilprozessordnung (EGZPO), des Gerichtsverfassungsgesetzes (EGGVG) und des Ordnungswidrigkeitengesetzes (EGOWIG) verändert, also die Geltungsbereiche der zugehörigen Gesetze (Strafprozessordnung etc.) gelöscht.

Damit aber die deutschen Menschen das Löschen der räumlichen Geltungsbereiche nicht nachvollziehen können bzw. nicht einfach so wahrnehmen können, hat der Bundesanzeiger vom „Bundesgesetzblatt Teil 1 Nummer 18 vom 24.04.2006“ die Seiten 867 bis einschließlich 893 weggelassen. Es soll also für das Volk das Nachvollziehen der Löschung nicht nachvollziehbar sein bzw. nicht wahrnehmbar sein.

Im Ordnungswidrigkeitsgesetz ist im § 5 ein räumlicher Geltungsbereich dargelegt, dieser bezieht sich aber nur auf Schiffe und Luftfahrzeuge, die berechtigt sind die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen. Alle anderen räumlichen Geltungsbereiche wurden gestrichen.

Das Grundgesetz (GG) für die Bundesrepublik Deutschland hatte einen räumlichen Geltungsbereich im Artikel 23 für die sogenannten Bundesländer und weitere Beitretende, der aber vor dem 3. Oktober 1990 gestrichen wurde. Somit hatte das GG keinen räumlichen Geltungsbereich für einen Beitritt, also für die DDR zur BRD und auch keinen räumlichen Geltungsbereich für die deutschen Staaten (fälschlicherweise Länder genannt). Das GG gilt also nur für die BRD und nicht für die deutschen Staaten, denn es lautet „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“, die aber entsprechend Aussage der Sächsischen Staatskanzlei kein Staat ist.

Die Präambel des GG ist nur ein Vorwort und hat keine Rechtskraft. Davon abgesehen, der Freistaat Bayern war nachweislich nie der Bundesrepublik beigetreten.

Nun steht die Frage offen:

Warum wurden die räumlichen Geltungsbereiche, die für Gesetze notwendig sind, gestrichen?

Weil nach dem „2+4-Vertrag“ es ein vereintes Deutschland geben sollte und keine BRD oder DDR, also nur „ Vereintes Deutschland“ und dies wurde nicht erfüllt. Eine BRD regiert weiter, obwohl nach dem 2+4-Vertrag, der für die BRD von Hans-Dietrich Genscher und für die DDR von Lothar de Maizière unterzeichnet wurde, dies nicht sein dürfte (siehe hierzu weiterunten). Nach dem 2+4-Vertrag hätten die BRD und DDR keinen räumlichen Geltungsbereich mehr, was auch der Grund ist, warum Art. 23 des GG gelöscht wurde und im Nachgang auch die räumlichen Geltungsbereiche von Gesetzen.

Wegen diesem Mango schreiben die Richter auch „Richter am Amtsgericht“ und nicht „Richter im Amtsgericht“. Man muss sich das so vorstellen: „Fahrer am Auto“, also man ist vor dem Auto, und „Fahrer im Auto“, also man ist im Auto drin.

Mit dieser Schreibweise geben auch die Richter selbst zu, dass die SHAFE-Gesetze weiterhin gültig sind, und hier gibt es auch die Todesstrafe, in Deutschland.

Weiterhin wichtig ist, dass die Bundesrepublik Deutschland von Anfang an ein Regierungsverbot durch die Alliierten hat, dieses Verbot besteht weiterhin.

Daraus folgt, dass die Bundesrepublik Deutschland für Deutschland keine Gesetze, Verordnungen usw. von Anfang an erlassen durfte und nicht darf. Denn die BRD besitz keine Hoheitsrechte und ist nur eine Staatssimulation.

Siehe hierzu:

Einen fröhlichen Nachmittag.

Schäden, die die BRD dem deutschen Volke angetan hat und antut

Der Schaden, dem die Bundesrepublik Deutschland mit Ihrem Kanzler/in dem deutschen Volke zufügte, wobei die Länder Deutschland bei einigen Dingen mit behilflich also Handlanger sind:

  • Siehe hierzu auch „Der deutsche Mensch und die Spaltung Deutschland“.
  • Anstachelungen zum Krieg und Beteiligung an Kriegen.
  • Menschenhandel durch Flüchtlingspolitik.
  • Menschenhandel mit Deutschen (Leiharbeitszeit-Firmen).
  • Ämter zu Agenturen gemacht und machen, was zeigt, dass die BRD eine Firma ist.
  • Sogenannte Behörden wie Gerichte, Polizei, Städte und Gemeinden, Staatskanzleien, Ministerien usw. sind als Firma ausgeschrieben und arbeiten auch danach, da diese eine Umsatzsteuernummer haben. Wozu brauchen denn diese?
  • Unqualifizierte Politiker von Parteien (Parteien sind Firmen, bei denen die Mitarbeiter Politiker genannt werden) der BRD, es findet hier ein Laienspiel statt, denn die Firma wird von der USA aus geführt.
  • Beschäftigung von ehem. Mitgliedern der NSDAP in der sogenannten Regierung und in Stadträten, beim ZDF usw.
  • Beseitigung des friedlichen Zusammenlebens der Menschen.
  • Aufhetzung der Menschen gegenseitig durch Schaffung von bestimmten Gruppen wie Rechte, Linke, Reichsbürger, Querdenker, Extremisten, Terroristen usw.
  • Einschränkung von Menschenrechten. Menschenrechte dürfen nach keinem Gesetz eingeschränkt werden.
  • Menschen werden zur Person gemacht, obwohl dies durch das Bundesverfassungsgericht verboten wurde.
  • Bereicherung am deutschen Volk für eigene private Interessen.
  • Inhaftierungen im eigenen Wohnbereich. Als Mensch hat man eine Anschrift und ist nicht wohnhaft.
  • Lügen verbreiten, um die Menschen an ihrer Gesundheit zu schädigen, sowie sie wirtschaftlich zu schädigen.
  • Über Jahre wirtschaftliche, soziale und hygienische Schädigung des deutschen Volkes.
  • Abschaffung des sozialen Systems, in dem z.B. bei Altenpflegeheime den Bewohnern gekündigt werden und die sogenannten Flüchtlinge (Touristenflüchtlinge), die es sich hier gut gehen lassen.
  • Wenn es zu brenzlich wird, da wird eine andere Firma als die CDU zum sogenannten Regieren gewählt, z.B. SPD und Grüne. CDU war früher Centrum und hat den Ermächtigungsvertrag mit Unterstützt und damit dem deutschen Volk Schaden zugefügt, was sie heute auch macht.
  • Wahlen durchzuführen, die nur den Anschein einer Wahl darstellen, aber hier nur die Stimme für eine Firma (Partei genannt) sind und nicht für eine Regierung für das Volk.
  • Keine Veränderung des Schulsystems, um unsere Kinder Dumm zu halten. Veraltetes Schulsystem, dass dem heutigen nicht gewachsen mehr ist. In den Schulsystemen herrscht immer noch die Glaubensfrage und nicht die Wahrheit. Deshalb gibt es z.B. immer noch Geschichtsunterricht (Märchenerzählung) und nicht Vergangenheitsunterricht (Wahrheitsdarlegung). Ebenfalls gibt es in den Schulen Ethik- und Religionsunterricht und nicht Recht und Gesetz. Man will sie DUMM halten, damit sie sich nicht wehren können und erst im höheren Alter das Wahre sehen, wenn es zu spät ist.
  • Erworbene Altersbezüge von Menschen der DDR weggenommen.
  • Menschen der DDR ohne rechtliche Grundlage enteignet, hier Volkseigentum. Es handelt sich eindeutig um Diebstahl.
  • Tag der Einheit als Vorspiegelung einer Einheit von Deutschland. Eine Einheit gibt es bis heute nicht, da das Gebiet der DDR immer noch als Drittland behandelt wird und die Grenzen vom 31.12.1937 immer noch nicht hergestellt wurden. Dies alles auf einen ungültigen Einigungsvertrag (wurde vom Bundesverfassungsgericht festgestellt).
  • Nicht Wiederherstellung Deutschland / Deutsches Reich, sondern Abschaffung der deutschen Nation und diese Menschen als Untertan der USA zu machen. Dies wurde schon mehrfach bekundet.
  • Ablehnung eines Friedensvertrag.
    Es sind Volksverräter, die nicht wollen dass das deutsche Volk, es sind Menschen in Frieden laben kann.
  • Lüge zum Einheitskanzler Helmut Kohl, er ist nie Einheitskanzler gewesen, auf dem ungültigen Einigungsvertrag ist nicht seine Unterschrift ersichtlich.
  • Die Geburtsurkunden, Abstammungsurkunden, Sterbeurkunden, usw. sind keine Urkunden, da die Randung der Dokumente fehlt. Hier wird man betrogen!
    Die DDR hatte hier sauber gearbeitet, denn hier haben diese Urkunden eine Randung, selbst der Einigungsvertrag hat eine Randung.
  • Zunahme von Gewalt und Kriminalität. In der DDR konnte man früher den Kinderwagen mit Kind vor dem Laden stehen lassen.
  • Man macht mit unberechtigten Sanktionen gegen Russland eine Firma nach der anderen pleite. Man treibt sie in die Insolvenz.
  • Man finanziert andere Länder, obwohl in Deutschland genug Armut und Leid gibt.
  • Raub am deutschen Volke durch unzulässige Abgaben/Steuern:
    • Besteuerung des Land,Besteuert sein Bett,
    • Besteuerung des Tisches, an dem gespeist wird,
    • Besteuerung der Arbeit,
    • Besteuerung des Lohnes,
    • Besteuerung der Kuh,
    • Besteuerung der Ziege,
    • Besteuerung der Hose,
    • Besteuerung des Mantel.
    • Besteuerung des Tabak,
    • Besteuerung der Getränke,
    • Besteuerung wenn man Versucht zu denken.
    • Besteuerung des Auto,
    • Besteuerung des Benzins und Diesel usw.,
    • Besteuerung des Sarges
    • Besteuerung des Grabes
    • Besteuerung des Rasens, in dem man gelegt wurde
    • Besteuerung der Erbschaft
    • Besteuerung der Debitoren
    • Besteuerung des Kontos
    • Besteuerung des Airline-Zuschlags
    • Besteuerung der Instandhaltung von Flughäfen
    • Besteuerung der Baugenehmigung
    • Besteuerung der Zigaretten
    • Besteuerung der Kochkunst
    • Besteuerung des Einkommens für Unternehmen
    • Besteuerung der Waren- und Dienstleistung
    • Besteuerung des Todesfall
    • Besteuerung des Führerscheins
    • Besteuerung der Umwelt
    • Besteuerung der Verbrauchs
    • Besteuerung des Einkommens
    • Besteuerung der Fischereilizenz
    • Besteuerung der Lebensmittellizenz
    • Besteuerung der Mineralöle
    • Besteuerung des Bruttoeinkommens
    • Besteuerung der Gesundheits
    • Besteuerung der Heizung
    • Besteuerung der Erbschaft
    • Besteuerung der Zinsen
    • Besteuerung der Beleuchtung
    • Besteuerung des Branntweins
    • Besteuerung des Luxus
    • Besteuerung der Heiratslizenz
    • Besteuerung der Medicare
    • Besteuerung der Hypotheken
    • Besteuerung der Renten
    • Besteuerung des Einkommens
    • Besteuerung des Vermögens
    • Besteuerung der Armut
    • Besteuerung der verschreibungspflichtige Medikamente
    • Besteuerung des Grundbesitzes
    • Besteuerung von Freizeitfahrzeugen
    • Besteuerung des Einzelhandelsumsatzes
    • Besteuerung von Dienstleistungsgebühren
    • Besteuerung der Schule
    • Besteuerung des Telefon
    • Besteuerung der Wertschöpfung
    • Besteuerung der Kfz-Zulassung
    • Besteuerung des Kfz-Verkaufs
    • Besteuerung des Wassers
    • Besteuerung der Arbeitnehmerentschädigung
    • Besteuerung des Mehrwerts
    • Besteuerung des Kohlenstoffs (wird es bestimmt noch geben)

Einen fröhlichen Nachmittag.

Wer ist Reichsbürger und wie sieht es mit dem „Deutsches Reich“ aus?

aktualisiert am 24.02.2023

Eine Frage die sich nicht einfach so beantworten lässt oder doch?

Geht man von einem Artikel vom 24.02.2023 der Freien Presse aus, dann sind Reichsbürger die behaupten, ein fortbestehen des Deutschen Reichs. Siehe hier Artikel der Freien Presse.

Also, man ist kein Reichsbürger, wenn man das wisse, dass das Deutsche Reich fortbesteht. Die Richter des Bundesverfassungsgericht sind also keine Reichsbürger, da sie nicht nur behaupten, dass das Deutsche Reich fortbesteht, sondern es auch wissen, das es fortbesteht.

Im Urteil von 31.07.1973 (Aktenzeichen: 2 BvF 1/73) wird Folgendes und das auf Grundlage des Grundgesetzes durch die Verfassungsrichter festgestellt:

Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 (277); 3, 288 (319 f.); 5, 85 (126); 6, 309 (336, 363)), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt „verankert“ (BVerfGE 2, 266 (277)). Verantwortung für „Deutschland als Ganzes“ tragen – auch – die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 (362 f., 367)).

Es steht fest, dass das Deutsche Reich weiter existiert, was sich aus dem „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ ergibt.

Aber deshalb ist man noch lange nicht ein Reichsbürger!

Die Reichsangehörigkeit kann man laut Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStaG) vom 23.07.1913 nur durch Verleihung erlangen, aber auch wird diese erlangt entsprechend §§ 3 bis 35 RuStaG.

Wenn also das „Deutsche Reich“ entsprechend Grundgesetz für die BRD und dem Bundesverfassungsgericht weiterhin besteht, dann kann auch keine Bundesrepublik Deutschland (BRD) und Deutsche Demokratische Republik (DDR) die Gesetze des Deutschen Reich ändern, da diese keine Hoheitsrechte darüber haben und das Deutsche Reich weiterhin Rechtsfähig ist (siehe o.g. Auszug eines Urteils).
Hieraus ergibt sich, das die BRD und DDR nur Verwaltungen sind.

Hieraus ergibt sich aber auch, das die Gesetze des Deutschen Reich entsprechend SHAFE-Gesetze weiterhin Gültigkeit haben.

Da das RuStaG entsprechend Vorgenannten nicht durch die BRD und DDR geändert werden kann, ergibt sich aus dem RuStaG wer Reichsbürger ist.

Einen fröhlichen Nachmittag.

ehem. Mitglieder der NSDAP in der BRD

Einige gehörten zum Bundestag* // Mitgliedsnummer (n.b. = nicht bekannt)

1945 Genscher, Hans-Dietrich* (geb. 1927) // 10.123.636

1932 – 1945 Kempfler, Friedrich* (1904 – 1985) // 1.173.432

1944 – 1945 Kiep, Walter Leisler* (1926 – 2016) // 9.929.696

1933 – 1945 Kiesinger, Kurt Georg* (1904 – 1988) // 2.633.930

1933 – 1945 Klaus, Udo (1910 – 1998) // n.b.

1940 – 1945 Klausner, Wolfgang* (1906 – 1958) // n.b.

1942 – 1945 Scheel, Walter* (1919 – 2016) // 8.757.104

bis 1945 Schiess, Karl (1914 – 1999) // n.b.

1923 – 1945 Schepmann, Wilhelm (1894 – 1970) // 26.762

1940 – 1945 von Campe, Carl (1894 – 1977) // 8.128.080

1937 – 1945 Conring, Hermann* (1894 – 1989) // 5.104.902

1940 – 1945 Carsten, Karl* (1914 – 1992) // 5.736.988

1939 – 1945 Caspar, Helmut (1921 – 1980) // 7.118.443

1937 – 1945 Conrad, Wilhelm (1911 – 1980) // n.b.

1942 – 1945 Croll, Willi (geb. 1924 – 2018) // 9.235.714

bis 1945 Dahlgrün, Rolf* (1908 – 1969) // 2.957.578

1944 – 1945 Ehmke, Horst* (1927 – 2017) // n.b.

1933 – 1941 (Austritt) Schröder, Gerhard* (1910 – 1989) // 2.177.050

1938 – 1945 Schütz, Hans* (1901 – 1982) // n.b.

1933 – 1945 Schwan, Hermann* (1899 -1977) // n.b.

1939 – 1945 Seiboth, Frank* (1912 – 1994) // 6.600.850

1937 – 1940 Seidl, Alfred (1911 – 1993) n.b.

ab 1937 Farke, Ernst* (1895 – 1975) // 5.703.391

1931 – 1933 Fassbender, Heinrich* (1899 – 1971) // 654.731

ab 1937 Feuring, Adolf* (1902 – 1998) // 4.051.667

bis 1945 Fiedler, Eduard* (1890 – 1963) // 6.759.452

1937 – 1945 Filbringer, Hans (1913 – 2007) // 4.026.789

1937 – 1945 Fischer, August (1901 – 1986) // n.b.

ab 1937 Frank, Karl (1900 – 1974) // n.b.

1933 – 1940 Franken, Paul (1903 – 1984) // n.b.

1944 – 1945 Friedrich, Bruno* (1927 – 1987) // 9.719.785

???? – ???? Karl Holzamer erster ZDF-Intendant (1906 – 2007) // n.b.

Die Deutschen und ihre Nationalhymnen

aktualisiert: 23.08.2023

Nationalhymne, welche gilt, gilt nicht oder gelten alle?

Die DDR (Volkskammer) ist nach dem Einigungsvertrag der Bundesrepublik Deutschland (Firma BRD) beigetreten und hat einen Wirtschaftsvertrag (Abkommen) gemacht. Es hat hier nichts mit einer Wiedervereinigung zu tun. Entsprechend des Einigungsvertrag, der weiterhin Gültigkeit haben soll (laut Bundesverfassungsgericht ungültig), muss auch die DDR weiter existieren und kann somit nie untergegangen sein – sonst würde hierzu ein Vertragspartner fehlen. Vertragspartner im Einigungsvertrag ist die DDR (Volkskammer) und nicht die 5 neuen Bundesländer und die BRD und nicht die Länder der BRD! Es gab zwar ein Gesetz für die neue Länderbildung (Ländereinführungsgesetz) in der DDR, aber diese wurden erst nach dem 3. Oktober 1990 gebildet. Dies ist auch aus dem Einigungsvertrag Art. 1 (1) Satz 2 zu entnehmen. 

Richtigerweise waren die sogenannten neuen Länder schon mit dem Befehlt Nr. 180 der russischen Besatzer gebildet.

Zum Grundgesetz: Die DDR ist nach Art. 23 der BRD am 3.10.1990 beigetreten, nur das zu dieser Zeit dieser Artikel nicht mehr belegt war, also war aufgehoben. Der Einigungsvertrag müsste laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ungültig sein, da ja die DDR keine Verfassungsänderung gemacht hat und hier keine Bekundung eines Beitrittes darlegte. In der Verfassung der DDR stand unter Art. 5 (3) „Zu keiner Zeit und unter keinen Umständen können andere als die verfassungsmäßig vorgesehenen Organe staatliche Macht ausüben.“ Nach diesem müsste der Einigungsvertrag ungültig sein und somit auch der Beitritt. Das Grundgesetz ist auch keine Verfassung, was das Grundgesetz selbst im Art. 146 wiedergibt: „…verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ Siehe hierzu auch GG Art. 140 „Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.“ Also, Grundgesetz keine Verfassung. Eine Verfassung hat auch einen höheren Rechtsstandpunkt, da diese nur vom Volke geändert werden darf und nicht wie ein Grundgesetz nach Lust und Laune.

BRD und Deutschland:

Im Einigungsvertrag spricht man von BRD und Deutschland. Siehe hierzu mal Art. 2 (1) Satz 1 „Hauptstadt Deutschlands ist Berlin.“ und Art. 1 (1) „…des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland …

Also BRD ist nicht gleich Deutschland und auch nicht Deutsches Reich.

Nun zum eigentlichen Thema – Hymne: 

Nach dem vorgenannten wären nun 2 Hymnen aktuell, aber warum ist das nicht so oder vielleicht doch? Im Einigungsvertrag gibt es kein einziges Wort über eine Hymne, auch nicht im Grundgesetz, noch in der Verfassung der DDR. Es konnte auch kein Gesetz gefunden werden, in dem dargelegt wird welches die Nationalhymne ist. Für Deutschland gelten alle drei Strophen des Deutschlandliedes wie bisher. Die Bundesrepublik Deutschland selbst hat sich nur die dritte Strophe des Deutschlandliedes als Nationalhymne angenommen, was nur aus einem Briefwechsel zwischen Bundespräsident R. Weizsäcker und Bundeskanzler H. Kohl hervorgeht. Die DDR-Hymne ist aber auch nicht ausser Kraft gesetzt wurden, aber auch nicht verboten und somit gilt diese weiter für die DDR, die ja bekanntlich Vertragspartner des Einigungsvertrag ist.

Und nun? 

Wir haben drei Hymnen, eine Hymne für Deutschland (Deutsches Reich), eine für die BRD und eine für die DDR. Alle dürfen sie gesungen werden, da es für die Hymnen selbst keine rechtliche Regelung gibt. Auch in der Verfassung des Deutschen Reichs gibt es keine Regelung. Welches als Nationalhymne akzeptiert wird entscheiden immer noch die deutschen Völker (Menschen), also die Nation und kein Briefwechsel noch Gesetz, da es die Hymne einer Nation, also deutscher Völker ist und nicht eines Parlamentes oder Partei. Eine Hymne legt das Ziel und den Stolz einer Nation dar, es lautet nicht um sonst Nationalhymne – also Hymne einer Nation.

Zum Inhalt des Deutschlandlieds

»Deutschland, Deutschland über alles, über alles in der Welt,«

Damit wollte Hoffmann von Fallersleben seinem Wunsch Ausdruck geben, dass eine Einigung der deutschen Einzelstaaten, also der deutschen Völker gelinge. Er strebte eine gesamtdeutsche Konstitution an, keinesfalls eine Expansion Deutschlands.

»wenn es stets zu Schutz und Trutze brüderlich zusammenhält!«

Hoffmann von Fallersleben gab damit seinem politischen Anliegen Ausdruck, dass die Jahrhunderte der deutschen »Bruderkriege«, die das Land über viele Jahre geprägt hatten, vorbei sein sollten. Nach der staatsrechtlichen Einigung würde das geeinte Deutschland dann auch unter »sicherheitspolitischen« Aspekten besser in der Lage sein, sich selbst zu schützen.

»Von der Maas bis an die Memel, von der Etsch bis an den Belt:«

Auch hier ist es kein Expansionsstreben, was den Dichter geleitet hat, sondern die Umschreibung der Grenzen des Deutschen Bundes im Norden, Süden, Westen und Osten, die vorgegeben waren durch die Gliedstaaten Dänemark, die Niederlande und Österreich. Dass man den Text heute so kritisch betrachtet, liegt nicht an seinem Dichter und dessen Motiven, sondern an der Art und Weise, wie nationalistische und aggressiv expansive Politik Deutschland.

Da die Bundesrepublik Deutschland (Firma), hier eine Minderheit, nicht bestrebt ist einen Friedensvertrag mit den Alliierten und allen kriegserklärenden Nation zu machen und somit auch die Grenzen Deutschlands in dem Zustand von 31. Dezember 1937 wiederherzustellen nicht gewillt ist zeigt das, dass die heutige Bundesrepublik Deutschland (Firma), hier eine diktatorische Minderheit, nicht gewillt ist tatsächlich dem deutschen Volk zu dienen, sondern nur ihre eigenen Interessen, da diese eine Firma ist, ist das auch verständlich, und die Interessen eines Alliierten (USA) verfolgen.

Das andere Problem ist, das die BRD als Firma ja gar keine Friedensverträge machen kann und auch nicht darf. Zu male diese von den Alliierten ein „Regierungsverbot“ seit ihrer Existenz hat und das Bundesverfassungsgericht selbst festgestellt hat, dass die BRD nicht das Deutsche Reich ist. Mit dem Regierungsverbot verhindern die drei westlichen Alliierten auch die Schaffung eines Friedensvertrages, damit diese weiter in Deutschland sich stationieren und diktieren können.
Siehe hierzu auch das Video „Die Staatssimulation der BRD“.

Die deutschen Völker, also die deutsche Nation muss sich eine Regierung wählen, die das Deutsche Reich (also Deutschland) für die deutsche Nation vertritt und es wieder Handlungsfähig macht.
Dann besteht auch die Möglichkeit das Deutsche Reich in seinen Grenzen vom 31.12.1937 wieder herzustellen und die deutschen Völker auf eine Nationalhymne abzustimmen, die dann auch Bestandteil der gesamten deutsche Nation ist.

Geht die deutsche Nation diesen Weg nicht, dann werden die deutschen Völker wie auch die Nation irgendwann nicht mehr existieren.

Einen fröhlichen Nachmittag.