Schlagwort: DDR

Die Bundesrepublik Deutschland hat von Anfang an kein Recht zum Regieren!

Aktualisiert am: 16.05.2023

Entsprechend Mitteilung des Bundesministerium der Justiz/ Bundesamt für Justiz und der Alliierten (Französischen Republik, des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika), entsprechend Schreiben
Bekanntmachung des Schreibens der Drei Mächte vom 8. Juni 1990 zur Aufhebung ihrer Vorbehalte insbesondere in dem Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 in bezug auf die Direktwahl der Berliner Vertreter zum Bundestag und ihr volles Stimmrecht im Bundestag und im Bundesrat
darf die Bundesrepublik Deutschland (BRD) seit ihrer Gründung von Anfang an die Westsektoren Berlins und der Bundesrepublik Deutschland1 nicht regieren.

Aus oben genannten Schreiben geht Folgendes hervor:
Die Haltung der Alliierten, „daß die Bindungen zwischen den Westsektoren Berlins und der Bundesrepublik Deutschland1 aufrechterhalten und entwickelt werden, wobei sie berücksichtigen, daß diese Sektoren wie bisher kein Bestandteil (konstitutiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland2 sind und auch weiterhin nicht von ihr regiert werden“, bleibt unverändert.

Anmerkung:
1 – Hier sind die Sektoren der genannten Alliierten gemeint.
2 – Hier ist die Bundesrepublik Deutschland (BRD) gemeint.

Es geht also eindeutig hervor, dass die BRD seit ihrer Gründung und für die Zukunft nicht diese Sektoren regieren darf. Sie hat also von Anfang an keinerlei Hoheitsrechte.

Auch auf dem Gebiet der DDR (Mitteldeutschland) hat die BRD keinerlei Hoheitsrechte. Auch hier, wurden ihr keinerlei solche Rechte zugebilligt.

Das Gebiet Mitteldeutschland gehört auch nicht zur NATO, es ist nie der NATO beigetreten.

Warum?

Weil das „Deutsche Reich“ weiterhin existiert und es im vollem Umfang besetzt ist. Darum sprach und spricht man von zwei Verwaltungen (DDR, BRD). Aus diesem Grund gab es auch keine Botschaften, sondern nur „Ständige Vertretungen“.

Nicht um sonst hat eine BRD sämtliche räumliche Geltungsbereiche gestrichen, es fehlen die Hoheitsrechte und wer kein Hoheitsrecht hat, kann niemanden zur Verantwortung ziehen, vorausgesetzt er ordnet sich als Mensch nicht unter.

Was bedeutet das weiter???

  • Die Bundeswehr ist eine private Armee!
  • Die Bundespolizei ist eine private Polizei!
  • Der Zoll ist eine private Abgabefirma, die also Diebstahl betreibt!

Hoheitsrechtliches Handeln ist entsprechend Vorgenannten hier fehl.

Auch nicht umsonst gab die „Sächsische Staatskanzlei“ in einer Anfrage zu, dass die BRD kein Staat ist.

Siehe hierzu auch: Welche Anforderung muss ein Gesetz haben?

Auch der  Internationale Gerichtshof in Den Haag (IGH) bestätigte am 03.02.2012 die Staatssimulation der Bundesrepublik in Deutschland BRD / BRiD NGO Der Bund.

Bei der Bundesrepublik in Deutschland BRD / BRiD NGO Der Bund handelt es sich um eine Firma, die im Auftrag der USA tätig ist.

Einen fröhlichen Nachmittag.

Wer ist Reichsbürger und wie sieht es mit dem „Deutsches Reich“ aus?

aktualisiert am 24.02.2023

Eine Frage die sich nicht einfach so beantworten lässt oder doch?

Geht man von einem Artikel vom 24.02.2023 der Freien Presse aus, dann sind Reichsbürger die behaupten, ein fortbestehen des Deutschen Reichs. Siehe hier Artikel der Freien Presse.

Also, man ist kein Reichsbürger, wenn man das wisse, dass das Deutsche Reich fortbesteht. Die Richter des Bundesverfassungsgericht sind also keine Reichsbürger, da sie nicht nur behaupten, dass das Deutsche Reich fortbesteht, sondern es auch wissen, das es fortbesteht.

Im Urteil von 31.07.1973 (Aktenzeichen: 2 BvF 1/73) wird Folgendes und das auf Grundlage des Grundgesetzes durch die Verfassungsrichter festgestellt:

Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 (277); 3, 288 (319 f.); 5, 85 (126); 6, 309 (336, 363)), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt „verankert“ (BVerfGE 2, 266 (277)). Verantwortung für „Deutschland als Ganzes“ tragen – auch – die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 (362 f., 367)).

Es steht fest, dass das Deutsche Reich weiter existiert, was sich aus dem „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ ergibt.

Aber deshalb ist man noch lange nicht ein Reichsbürger!

Die Reichsangehörigkeit kann man laut Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStaG) vom 23.07.1913 nur durch Verleihung erlangen, aber auch wird diese erlangt entsprechend §§ 3 bis 35 RuStaG.

Wenn also das „Deutsche Reich“ entsprechend Grundgesetz für die BRD und dem Bundesverfassungsgericht weiterhin besteht, dann kann auch keine Bundesrepublik Deutschland (BRD) und Deutsche Demokratische Republik (DDR) die Gesetze des Deutschen Reich ändern, da diese keine Hoheitsrechte darüber haben und das Deutsche Reich weiterhin Rechtsfähig ist (siehe o.g. Auszug eines Urteils).
Hieraus ergibt sich, das die BRD und DDR nur Verwaltungen sind.

Hieraus ergibt sich aber auch, das die Gesetze des Deutschen Reich entsprechend SHAFE-Gesetze weiterhin Gültigkeit haben.

Da das RuStaG entsprechend Vorgenannten nicht durch die BRD und DDR geändert werden kann, ergibt sich aus dem RuStaG wer Reichsbürger ist.

Einen fröhlichen Nachmittag.

Die Deutschen und ihre Nationalhymnen

Nationalhymne, welche gilt, gilt nicht oder gelten alle?

Die DDR ist nach dem Einigungsvertrag der BRD beigetreten und hat einen Wirtschaftsvertrag (Abkommen) gemacht. Es hat hier nichts mit einer Wiedervereinigung zu tun. Entsprechend des Einigungsvertrag, der weiterhin Gültigkeit haben soll, muss auch die DDR weiter existieren und kann somit nie untergegangen sein – sonst würde hierzu ein Vertragspartner fehlen. Vertragspartner im Einigungsvertrag ist die DDR und nicht die 5 neuen Bundesländer und die BRD und nicht die Länder der BRD! Es gab zwar ein Gesetz für die neue Länderbildung (Ländereinführungsgesetz) in der DDR, aber diese wurden erst nach dem 3. Oktober 1990 gebildet. Dies ist auch aus dem Einigungsvertrag Art. 1 (1) Satz 2 zu entnehmen.

Zum Grundgesetz: Die DDR ist nach Art. 23 der BRD am 3.10.1990 beigetreten, nur das zu dieser Zeit dieser Artikel nicht mehr belegt war, also aufgehoben. Der Einigungsvertrag müsste laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ungültig sein, da ja die DDR keine Verfassungsänderung gemacht hat und hier keine Bekundung eines Beitrittes darlegte. In der Verfassung der DDR stand unter Art. 5 (3) „Zu keiner Zeit und unter keinen Umständen können andere als die verfassungsmäßig vorgesehenen Organe staatliche Macht ausüben.“ Nach diesem müsste der Einigungsvertrag ungültig sein und somit auch der Beitritt. Das Grundgesetz ist auch keine Verfassung, was das Grundgesetz selbst im Art. 146 wiedergibt: „…verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ Siehe hierzu auch GG Art. 140 „Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.“ Also, Grundgesetz keine Verfassung. Eine Verfassung hat auch einen höheren Rechtsstandpunkt, da diese nur vom Volke geändert werden darf und nicht wie ein Grundgesetz nach Lust und Laune.

BRD und Deutschland: Im Einigungsvertrag spricht man von BRD und Deutschland. Siehe hierzu mal Art. 2 (1) Satz 1 „Hauptstadt Deutschlands ist Berlin.“ und Art. 1 (1) „…des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland …“
Also BRD nicht gleich Deutschland.

Nun zum eigentlichen Thema – Hymne: 
Nach dem vorgenannten wären nun 2 Hymnen aktuell, aber warum ist das nicht so oder vielleicht doch? Im Einigungsvertrag gibt es kein einziges Wort über eine Hymne, auch nicht im Grundgesetz, noch in der Verfassung der DDR. Es konnte auch kein Gesetz gefunden werden, in dem dargelegt wird welches die Nationalhymne ist. Für Deutschland gelten alle drei Strophen des Deutschlandliedes wie bisher. Die Bundesrepublik Deutschland selbst hat sich nur die dritte Strophe des Deutschlandliedes als Nationalhymne angenommen, was nur aus einem Briefwechsel zwischen Bundespräsident R. Weizsäcker und Bundeskanzler H. Kohl hervorgeht. Die DDR-Hymne ist aber auch nicht ausser Kraft gesetzt wurden, aber auch nicht verboten und somit gilt diese weiter für die DDR, die ja bekanntlich Vertragspartner des Einigungsvertrag ist.

Und nun? 
Wir haben drei Hymnen, eine Hymne für Deutschland, eine für die BRD und eine für die DDR. Alle dürfen sie gesungen werden, da es für die Hymnen selbst keine rechtliche Regelung gibt. Auch in der Verfassung des Deutschen Reichs gibt es keine Regelung. Welches als Nationalhymne akzeptiert wird entscheidet immer noch das Volk (Menschen), also die Nation und kein Briefwechsel noch Gesetz, da es die Hymne einer Nation ist und nicht eines Parlamentes oder Partei. Eine Hymne legt das Ziel und den Stolz einer Nation dar, es lautet nicht um sonst Nationalhymne – also Hymne einer Nation.

Zum Inhalt des Deutschlandlieds

»Deutschland, Deutschland über alles, über alles in der Welt,«

Damit wollte Hoffmann von Fallersleben seinem Wunsch Ausdruck geben, dass eine Einigung der deutschen Einzelstaaten gelinge. Er strebte eine gesamtdeutsche Konstitution an, keinesfalls eine Expansion Deutschlands.

»wenn es stets zu Schutz und Trutze brüderlich zusammenhält!«

Hoffmann von Fallersleben gab damit seinem politischen Anliegen Ausdruck, dass die Jahrhunderte der deutschen »Bruderkriege«, die das Land über viele Jahre geprägt hatten, vorbei sein sollten. Nach der staatsrechtlichen Einigung würde das geeinte Deutschland dann auch unter »sicherheitspolitischen« Aspekten besser in der Lage sein, sich selbst zu schützen.

»Von der Maas bis an die Memel, von der Etsch bis an den Belt:«

Auch hier ist es kein Expansionsstreben, was den Dichter geleitet hat, sondern die Umschreibung der Grenzen des Deutschen Bundes im Norden, Süden, Westen und Osten, die vorgegeben waren durch die Gliedstaaten Dänemark, die Niederlande und Österreich. Dass man den Text heute so kritisch betrachtet, liegt nicht an seinem Dichter und dessen Motiven, sondern an der Art und Weise, wie nationalistische und aggressiv expansive Politik Deutschland.

Da die Bundesrepublik Deutschland, hier eine Minderheit, nicht bestrebt ist einen Friedensvertrag mit den Alliierten und allen kriegserklärenden Nation zu machen und somit auch die Grenzen Deutschlands in dem Zustand von 31. Dezember 1937 wiederherzustellen nicht gewillt ist, zeigt das, dass die heutige Bundesrepublik Deutschland, hier eine diktatorische Minderheit, nicht gewillt ist tatsächlich dem deutschen Volk zu dienen, sondern nur ihre eigenen Interessen und die Interessen eines Alliierten dienen.

Einen fröhlichen Nachmittag

Umtausch von Führerscheinen in einen EU-Führerschein und zuständige Personen

Es wird ja immer wieder berichtet, dass man seinen Führerschein entsprechend Fahrerlaubsnis-Verordnung (FeV) entsprechend seinem Alter umzutauschen hat.

  1. Wie sieht es mit dem räumlichen Geltungsbereich der FeV aus?

    Die FeV hat keinen räumlichen Geltungsbereich, somit ist diese entsprechend Bundesverfassungsgericht nichtig.

    „Gerade diese Norm bewertet erst den unmittelbaren Eingriff in die Rechte des Betroffenen, muss also rechtsstaatlich in jeder Hinsicht einwandfrei sein. Dazu gehört in erster Linie die unbedingte Klarheit und Nachprüfbarkeit ihres rechtlichen Geltungsbereiches“ (BVerfGE I C 74/61 vom 28. 11. 1963 / Bestimmtheitsgebot).

    „Jedermann muss in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen zu können, um sein Verhalten entsprechend darauf einzurichten. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, dass sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegend juristischem Inhalt hinreichend verstehen“ (BVerwGE 17, 192 = DVBl. 1964, 147 / Gebot der Rechtssicherheit).
  2. Besteht eine Umtauschpflicht für Führerscheine des Deutschen Reich und der Deutschen Demokratischen Republik?

    Der EU-Führerschein gehört der EU, aber die Führerscheine des Deutschen Reichs (DR) und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) gehören weder der EU noch der BRD. Diese haben kein Hoheitsrecht für diese Führerscheine.
    Da die EU noch die BRD keine Hoheitsrechte für Führerscheine des DR und der DDR haben, sind diese weiterhin gültig und können von der EU und der BRD nicht für ungültig erklärt werden.

    Es besteht für diese keine Umtauschpflicht in einen EU-Führerschein. Es wird in der FeV zu den Führerscheinen des DR und der DDR auch kein Bezug genommen, man bezieht sich hier nur auf ein entsprechendes Alter.
  3. Muss man den Führerschein bei einer Kontrolle usw. aushändigen?

    NEIN für Führerscheine des DR und der DDR.
    Denn in der FeV unter § 4 Abs. 2 wird nur dargelegt, dass man einen Führerschein mitzuführen hat und zuständigen Personen auf verlangen zur Prüfung auszuhändigen hat.

    Weder für den Führerschein des DR und der DDR gibt es eine zuständige Person, also man braucht diese niemanden auszuhändigen, auch an keinen Menschen. Weder die heutige Polizei noch sonstige Behörden haben Hoheitsrecht über diese Führerscheine.
    Für den Führerschein des DR ist das Deutsche Reich zuständig und für den Führerschein der DDR ist die DDR zuständig, aber in keinem Fall eine BRD und eine EU. Für diese beiden Führerscheinarten gibt es also auch keinen Führerscheinentzug (Fahrerlaubnisentzug).

    Aufgepasst:
    Die andere Seite ist, es muss erstmal jemanden geben der sich dann auch einen Menschen gegenüber zur Person macht, also er muss sich gegenüber einen Menschen zur Person erklären.
    Macht das einer, das er sich gegenüber einem Menschen zur Person erklärt, dann ist er objektiv und kann gegenüber einen Menschen (subjektiv) nicht handeln. Das lassen allein schon die Naturgesetze nicht zu.
    Siehe hierzu auch:
    Der Mensch und die Person und Der Mensch und das Gesetz
  4. Welchen Zweck hat denn die ganze Lüge?

    Man möchte alle Führerscheine auf 10 Jahre beschränken, also auf Handelsrecht. Ist dann jemand unbequem für das System (Abschaffung der Demokratie), dann wird einfach sein Führerschein nicht mehr verlängert. Man will hier als Minderheit ein weiteres Druckmittel auf das Volk (Staat) schaffen.
    Nicht vergessen, die Gültigkeit der Führerscheine enden nicht nach 10 Jahren, sondern einen Tag davor, wie beim Bundespersonalausweis (halt Handelsrecht).
  5. Nachtrag:

Nun gibt es aber noch die Führerscheine der alten BRD, also Führerscheine, die vor dem 18. Juli 1990 00:00 Uhr ausgestellt wurden. Die neue BRD ab 29. August 1990 ist nicht die alte BRD und hat somit kein Hoheitsrecht auf die Führerscheine der alten BRD.

Um dies zuverstehen fangen wir mal mit dem Grundgesetz, was ja so heilig sein soll, an.

In der Überschrift des Grundgesetz (GG) steht Folgendes: „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“, also nicht „der Bundesrepublik Deutschland“. Mit dem Wörtchen „für“ wird dargestellt, dass das GG durch Dritte der Bundesrepublik (BRD) auferlegt wurde und zwar durch die Allierten. Deutschland wurde in 3 Teile (Westdeutschland, Mitteldeutschland und der Teil in Polen) geteilt. Westdeutschland war die BRD, Mitteldeutschland nannte man irrtümlicherweise Ostdeutschland, die DDR, und über den besetzten Teil von Polen spricht man nicht.
Zum vergleich, bei der DDR stand „Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik“ dort.

Im Grundgesetz gab es einen Artikel 23, den räumlichen Geltungsbereich, da ohne räumlichen Geltungsbereich Gesetze, Verordnungen usw. keine Gültigkeit haben.
Nebenbei: Das Bundesverfassungsgericht hat einmal festgestellt, dass Urteile, die außerhalb des Geltungs​bereichs des Art. 23 GG gefällt wurden, absolut ungültig sind.
Dieser räumliche Geltungsbereich wurde durch die Allierten per 18. Juli 1990 00:01 Uhr aufgehoben und somit auch das GG nichtig gemacht sowie die alte BRD aufgelöst.

Nun gab es ja per 29. August 1990 die neue BRD, die sich das GG mit dem aufgehobenen Artikel 23 angenommen hat und gestaltete das GG neu. Sie konnten also damit auch den Artikel 23 neu besetzen und man nahm die Europäische Union in diesem Artikel auf.
Die neue BRD hat also keinen räumlichen Geltungsbereich und somit auch keine Hoheitsrechte mit ihren Mitarbeitern (Zoll, Bundespolizei usw.) in den Kleinstaaten Deutschlands. Was entsprechend einer ePost-Anfrage an einigen Staatskanzleien bestätigt wird.

Es stellt sich auch hier die Frage: Von wem stammt dieses neue GG, da wieder in der Überschrift, also Benennung, das Wörtchen „für“ steht? Es muss von einem oder mehreren Dritten gemacht wurden sein.

Nun gibt es aber noch das Rückwirkungsverbot. Es wird hier von echter und unechter Rückwirkung unterschieden.
Die echte Rückwirkung ist dann gegeben, wenn durch ein Gesetz rückwirkend bestimmte Rechtsfolgen eintreten sollen, obwohl der betreffende Sachverhalt bereits abgeschlossen ist.
Bei der unechten Rückwirkung soll ein Gesetz auf noch nicht abgeschlossene Sachverhalte angewendet werden und somit zukünftige Rechtsfolgen setzen.

Dies bedeutet, wenn man einen Führerschein hat, der unbefristet gültig ist, dann kann dieser nicht in einen befristeten Führerschein umgewandelt werden, was man aber gerne hätte.
Würde man darauf drängen den unbefristeten gültigen Führerschein in einen gültigen befristeten Führerschein umzuwandeln/tauschen, dann handelte es sich um eine echte Rückwirkung und warum?

Der Sachverhalt Ausstellung eines unbefristeten gültigen Führerschein ist bereits abgeschlossen, der mit einer bestimmten Rechtsfolge befristet werden soll.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Anforderungen für die rückwirkende Änderung von Gesetzen verschärft. Der Gesetzgeber darf demnach nicht rückwirkend in schon abgeschlossene Sachverhalte eingreifen. Eine echte Rückwirkung ist nach gängiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) grundsätzlich unzulässig.

BVerfG – 1 BVL 5/08 – Leitsatz:
„Den Inhalt geltenden Rechts kann der Gesetzgeber mit Wirkung für die Vergangenheit nur in den verfassungsrechtlichen Grenzen für eine rückwirkende Rechtsetzung feststellen oder klarstellend präzisieren.“

Also keine abgeschlossene Sachverhalte, die sich auf Recht der Vergangenheit beziehen, rückwirkend ändern.

Dies bedeutet, das alle Führerscheine, die des DR, der DDR, der alten BRD und neuen BRD, die unbefristet gültig und auch befristet gültig sind, wegen des Rückwirkungsverbotes nicht umgetauscht werden müssen, da es sich hier bereits um abgeschlossene Sachverhalte handelt. Diese Führerscheine behalten weiter ihren rechtlich gültigen Status.

Wie schon vorab dargelegt:
Man möchte alle Führerscheine auf 10 Jahre beschränken. Ist dann jemand unbequem für das System (Abschaffung der Demokratie), dann wird einfach sein Führerschein nicht mehr verlängert. Man will hier als Minderheit ein weiteres Druckmittel auf das Volk (Staat) schaffen.

Einen fröhlichen Nachmittag.