Monat: November 2023

Welche deutsche Staatsangehörigkeit und welche Verfassung des Freistaat Sachsen ist gültig?

Aktualisiert: 31.08.2024

Kompliziert ist es nicht, man muss erstmal davon ausgehen, ob der Mensch eine Staatangehörigkeit braucht. In erster Linie braucht er diese nicht, da der Mensch ein freies Lebewesen ist und nur aus Arten besteht und nicht aus Rassen.

Ein Mensch hat nur Rechte und ist sich nur selbst verpflichtet.

Man kann eine deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, das geht nicht, da es mehrere deutsche Staatsangehörigkeiten gibt. Man kann nur eine der deutschen Staatsangehörigkeiten haben, aber nicht besitzen. Besitzen kann man nur materielle Objekte, aber nicht objektives.

Fangen wir vom Urschleim
der Staatsangehörigkeit und Verfassung an:

Es gibt Menschen, die sich zusammengeschlossen haben und sozusagen eine große Familie gegründeten, der man einen Namen gab, zum Beispiel Sachsen. Diese Familie braucht nun auch einen Wohnrauch, also Land um als große Familie zu existieren. Dieses Land muss nun aber auch einen Namen haben, um sicherzustellen wem das Land gehört und damit es auch jeder wisse. Somit bekam das Gebiet den Namen „Königreich Sachsen“.

In einer Familie muss es Regeln geben, damit jeder wisse was er zu tun und zu lassen hat, sowie welche Ziele, also Aufgaben man gemeinsam hat. Bezogen auf Sachsen, macht man hierzu eine Verfassung, die gemeinsam abgestimmt wird, also durch die Familienmitglieder (Volk). Es ist also so zu sagen eine Volksabstimmung. In solch einer Verfassung muss auch geregelt sein, wer die Familie lenkt und leitet, damit die Aufgaben und Ziele erfüllt werden.

Hierzu werden keine Parteien (Firmen) gebraucht, die am Ende nicht für die Familie sind, sondern nur für ihren eigenen Profit.

Damit auch man wisse, wer Familienmitglied ist, also der Familie angehört, vergibt man einen übergeordneten Familiennamen, genannt Staatsangehörigkeit, hier „Königreich Sachsen“. Diesen übergeordneten Familiennamen kann man aber nur durch Geburt bekommen, wenn ein Familienmitglied dieser übergeordnete Familienname hat. Wie es auch in einer kleinen Familie ist.

Das bedeutet, das der übergeordnete Familienname, genannt „Königreich Sachsen“ (Staatsangehörigkeit), man nicht verliehen bekommen kann. Also, die nicht zur Familie gehören und in dem Land Sachsen leben wollen, können nur Familienbürger werden, also Staatsbürger und eine Staatsbürgerschaft bekommen. Was bedeutet, dass diese für den Staat „Königreich Sachsen“ mit bürgen.

Wer also eine Staatsbürgerschaft beantragt und bekommt, der bürgt somit mit.

Aus diesem Vorgenannten geht eindeutig hervor, dass nur die Geburtsurkunde mit der Eheurkunde der Eltern (man kann auch das Familienbuch der Eltern nehmen) der Nachweis einer Staatsangehörigkeit ist, wobei der übernommene Familienname und Geburtsort, aus dem der übergeordnete Familienname hervorgeht, des jeweiligen Elternteils maßgebend ist.

Beispiel:
Mann „Anton Mustermann“ heiratet „Berta Musterfrau“ und beide tragen gemeinsame den Familiennamen „Mustermann“. Somit bekommen die Kinder die Staatsangehörigkeit des Vaters. Würde der Familienname „Musterfrau“ als gemeinsamer Familienname übernommen werden, so würden die Kinder die Staatsangehörigkeit von „Musterfrau“ bekommen.

Da man nur eine Staatsangehörigkeit haben darf und auch kann, bekommt somit der Vater die Staatsangehörigkeit der Frau, da der Familienname dem übergeordneten Familiennamen (Staatsangehörigkeit) zugeordnet ist.

Alles andere, was hier sonst betrieben wird ist die Unterwanderung des Staates, des Volkes, die große Familie und dient der Abschaffung der Nationen. Also auch Auslöschung eines Staates.

Kommen wir mal zur „Person“:

siehe hierzu auch: Der Mensch und die Person

Person ist nichts weiter wie etwas objektives, wie Maler, Maurer, Klempner usw., also eine bestimmte Gilde, man kann diese Gilde auch Sklave nennen.

Wenn man sich zu einer bestimmten Gilde bekennt, ordnet man sich auch dieser, meist automatisch, unter. Lehnt man die Zugehörigkeit einer Gilde ab, so bezeichnet man sich nicht mit ihrer Benennung.

Eine Gilde kann gegenüber einem Menschen nur Handhabung haben, wer sich zu dieser bekennt, also Mitglied ist.

Beispiel:
siehe hierzu auch: Das Sächsisches Polizeigesetz und die Person

Das sächsische Polizeigesetz erlaubt nur das Handeln gegen Personen nicht gegen Menschen. Also, wenn man denen klar macht (z.B. durch ein kleines Schild), das man Mensch ist und keine Person, dann haben die kein Recht gegenüber einen zu handeln. Man ist nicht Mitglied dieser Gilde.

Wie man liest, geht es mit dem Nennen „Person“ (Gilde) nur darum, dass die Menschen sich zu dieser bekennen, damit Firmen (auch Parteien, die Firmen sind) auf diese Menschen Einfluss nehmen können. Dazu werden auch einige Wischereien in Gesetze und Verfassung gemacht, der Mensch soll denken das er immer eine Person ist, also zu dieser Gilde gehört. Je öfter das Wort Person erscheint um so mehr identifiziert er sich damit, er wird gewollt geblendet.

Es stellt und ist der Straftatbestand des Betruges!!!

Der gelbe Schein
für eine Staatsangehörigkeit ist also nur Augenwischerei, egal wie oft man diesen hat. Zumal die eigentliche Staatsangehörigkeit nicht darauf steht und man sich mit der Beantragung zu dieser Gilde bekennt, denn nur diese Gilde stellt ihn aus und nicht der Staat, dem man auch angehört.

Auch hier wird der Mensch geblendet, um ihn zur Person zu machen, was eine Straftat ist.

Auch welches Recht gilt
ist Augenwischerei, ob See- und Handelsrecht, Landesrecht oder Bundesrecht usw.

Der Mensch, der zu einem Staat gehört, für den gilt nur das Recht dieses Staates und kein anderes. Dies beweisen viele Gesetze und Rechtsvorschriften, da bei diesen der räumliche Geltungsbereich fehlt und sich auf Personen beziehen.

Es gilt für Menschen nur das Recht, für das man sich unterwürft.

Bei einer Verfassung sieht es da ein bisschen anders aus,
hier gilt die Verfassung, für die tatsächlich die Familie (Volk/Menschen) gemeinsam abgestimmt hat, man nennt es Volksabstimmung. In solch einer Verfassung darf das Wort „Person“ nicht vorkommen, da Menschen für Menschen diese Verfassung machen. Sowie einmal das Wort „Person“ vorkommt, ist die Verfassung nicht von Menschen für den Menschen gemacht.

Nur wenn eine Verfassung von Menschen für Menschen gemacht ist, gilt die Verfassung und die dazugehörigen Gesetze sowie Rechtsvorschriften dieser Menschen für sie und für Menschen in deren Gebiet dieser Menschen sich aufhalten.

Die Verfassung des Freistaat Sachsen von 1920 und die Verfassung von 1947 sind nicht in Kraft gewesen, also Rechtstäuschung. Die Verfassung von 1992 ist auch eine Rechtstäuschung, da man auch hier behauptet und auch so tut, als ob diese Rechtskraft hat, ist aber nicht so. 
siehe hierzu: Die Verfassung des Freistaat Sachsen

Keine Regierung des Freistaat Sachsen konnte je die Verfassung von 1831 außer Kraft setzen, da diese nie Hoheitsrechte hatten und haben und das Wissen diese.

Der Freistaat Sachsen ist schon immer eine Firma, da nie eine Machtübergabe des Königreichs Sachsen (Monarchie) stattfand.

Bei den Freistaat Sachsen handelt es sich immer um eine Neugründung außerhalb des Staatsrechts.

Somit ist:
Die Staatsangehörigkeit der Sachsen ist „Königreich Sachsen“.
Das benennen des ehemaligen Ministerpräsidenten Biedenkopf als Sachsenkönig diente nur zur Ablenkung, denn er kann nie Sachsenkönig gewesen sein.

Siehe hierzu auch: Die Verfassung des Freistaat Sachsen

Deutsches Reich, Deutschland, Frankreich, Brasilien, Österreich, Schweiz usw. sind Nationen und keine Staaten. Deswegen ist „DEUTSCH“ keine Staatsangehörigkeit, sondern nur eine Nationsangehörigkeit. Mit „DEUTSCH“ ist die Nationsangehörigkeit „Deutsches Reich“ gemeint und mit „Deutsches Reich“ ist Deutschland gemeint.

Eine Staatsangehörigkeit sowie Nationsangehörigkeit oder Nationalität der
„Bundesrepublik Deutschland“
gibt es nicht.

Aus diesem Grund mit, darf die Bundesrepublik Deutschland nicht regieren.

siehe hierzu auch:
Die Bundesrepublik Deutschland hat von Anfang an kein Recht zum Regieren!

Warum bekommt man von seinem eigenen Staat (hier Königreich Sachsen) keinen Pass bzw. Identitätsausweis?

Mit einem Personalausweis, egal von wem, macht man sich zur Person und bekennt sich mit der Beantragung zu dieser Gilde. Gleichfalls verhält es sich mit dem Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, Beantragung ==> Gilde.

Dies zeigt auch, dass der „Freistaat Sachsen“ von 1992 den „Freistaat Sachsen“ von 1831 unterwandert und somit die Sachsen, also dieser großen Familie von Menschen, schadet.

Hier kann man nur sagen:

Ihr Sachsen erhebt euch mit den Rechten des Königreich Sachsen von 1831 gegen den gegründeten Freistaat Sachsen von 1992,
er ist nicht der Rechtsnachfolger von 1831.

Die Verfassung von 1831 des Königreich Sachsen
wurde nie aufgehoben,
weder durch die Verfassung von 1920, 1947 noch von 1992!

Hinweis:

Das Königreich Sachsen von 1831 ist weder das Gleiche noch dasselbe wie der Freistaat Sachsen von 1992.

1947 hatte man den „Freistaat Sachsen“ „Land Sachsen“ genannt, was aus dem Befehl 180 der sowjetischen Alliierten hervorgeht. Aus diesem Grund muss der Freistaat Sachsen von 1920 mit seiner Verfassung sich Land Sachsen nennen. Die Staatsangehörigkeit bleibt aber trotzdem „Königreich Sachsen“, da es in diesem Befehl nur um die Nennung des Freistaat Sachsen als Land Sachsen ging.

!!! Die Sachsen sind Menschen und keine Personen !!!
!!! Die Sachsen haben die Staatsangehörigkeit

„Königreich Sachsen“ !!!

Einen fröhlichen Nachmittag.

Die Verfassung des Freistaat Sachsen

Aktualisiert: 29.08.2024

Auch, wenn in einer Verfassung des Freistaat Sachsen steht: „Der Freistaat Sachsen ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland.“, ist der Freistaat Sachsen noch lange kein Land der BRD und seit wann unterwirft sich ein Land einer Firma.
siehe hierzu:
Die Bundesrepublik Deutschland hat von Anfang an kein Recht zum Regieren!

Fangen wir mal beim Anfang an:

Der Sächsische Landtag hat als verfassungsgebende Landesversammlung am 26. Mai 1992 die Verfassung des Freistaates Sachsen beschlossen. Am 27. Mai 1992 unterzeichneten der damalige Landtagspräsident Erich Iltgen sowie Prof. Dr. Kurt Biedenkopf, erster Ministerpräsident des wiedergegründeten Freistaates, die neue Landesverfassung feierlich im Haus der Kirche (Dreikönigskirche), wo das Parlament damals tagte.

Die Sächsische Verfassung bestimmt Organisation und Struktur des Freistaates und regelt das Grundverhältnis zu seinen Bürgerinnen und Bürgern. Sie kann nur mit Zweidrittelmehrheit durch das Parlament geändert werden. Dies geschah bislang einmal (2013: Neuverschuldungsverbot).

So dargelegt auf der Internetseite des Sächsischen Landtag.

Was ist an diesen beiden Absätzen verkehrt?

Eine Verfassung ist das höchste Gesetz eines Staates, das über allen anderen Gesetzen steht und darum muss eine Verfassung vom Volk beschlossen werden und nicht von Parteien (Firmen). Die Verfassung wurde also unter Parteien (Firmen) ausgemacht. Das, was hier geschah hat weder was mit Demokratie noch mit Volksnahen zu tun, sondern mit Diktatur!

Die Verfassung des Freistaat Sachsen wurde diktatorisch dem Volk auferlegt, es hatte kein Mitspracherecht und es gab durch das Volk auch keine Zustimmung. Was man nicht ausdrücklich zustimmt, hat auch kein Rechtswirkung gegenüber dem nichtzustimmenden Menschen. Denn die Verfassung ist die Grundlage und der gemeinsame Vertrag eines Volkes, nach dem das Volk sich richtet. Demzufolge ist die Verfassung des Freistaat Sachsen rechtswidrig gegen über dem Volk des Land Sachsen.

Warum schreibe ich hier Freistaat Sachsen und Land Sachsen?

Der Befehl Nr. 180 der Sowjetischen Militär-Administration vom 21. Juli 1947 ist klargestellt, wie die einzelnen Länder der sowjetischen Besatzungszone lauten. Hier ist der Freistaat Sachsen als Land Sachsen benannt. Dieser Befehl ist bis heute nicht aufgehoben, da es immer noch um eine, heute russische Besatzungszone handelt. Es gibt keinen Friedensvertrag und Deutschland ist immer noch nicht souverän.

Auch die Bundeszentrale für politische Bildung (BPB) stellt den Wortlaut „Freistaat“ in Frage, da es auf seine Internetseite Folgendes schreibt: „Land (Freistaat) Sachsen“.

Den Freistaat Sachsen gibt es also nur auf dem Papier, genauer gesagt als Firma (siehe hierzu weiter unten). Man hätte sich die damalige Länderneuordnung sparen können, da diese entsprechend Befehl Nr. 180 und den dazugehörigen Beschlüssen alles schon festgelegt wurde und die Länderneuordnung diesen Befehl nicht außer Kraft setzen kann. Diese Länderordnung entsprechend Befehl Nr. 180 bestand während der DDR-Zeit weiterhin, auch wenn diese in Bezirke aufgeteilt wurden.

Um zu zeigen, wie fehlerhaft Verfassungen sein können, nehme ich hierzu das Beispiel die Verfassung des Freistaat Sachsen.

Die erste Lüge, was man in dieser Verfassung liest, liest man schon in der Präambel.

hat sich das Volk im Freistaat Sachsen dank der friedlichen Revolution des Oktober 1989 diese Verfassung gegeben.

Im vorab, die Präambel hat keine gesetzgebende Kraft. Diese macht nur eine bestimmte Aussage, wie hier, die eine Lüge ist und Betrug am Volk.

Der Sächsische Landtag hat die Verfassung beschlossen, wie er selbst zu gibt. Wenn ein Landtag etwas beschließt, hat das Volk sich noch lange nicht etwas gegeben! Ein Volk gibt sich erst etwas, wenn es darüber abstimmt und entscheidet.

Das Volk hat also sich diese Verfassung nicht gegeben, da es nicht an der Verfassung beteiligt war. Das Volk hat hierzu keine Zustimmung gegeben. Da das Volk des Land Sachsen hier keine Zustimmung gegeben hat, ist es auch nicht an die Verfassung gebunden. Die Verfassung wurde nicht ratifiziert, sondern diktiert. Und ein Volk im Freistaat Sachsen gibt es nicht. Und außerdem wozu Freistaat? Wir sind immer noch besetz, also nicht frei, wie auch Bayern und Thüringen. Es gibt keine Souveränität sowie Friedensvertrag!

Und dass das Volk des Land Sachsen keine Beteilung an der Verfassung hatte, geht aus der Verfassung hervor, denn hier steht: „Der Sächsische Landtag hat als verfassungsgebende Landesversammlung am 26. Mai 1992 die folgende Verfassung beschlossen:

Erste Landtagswahl war am 14.10.1990, die Verfassung stammt vom 27.05.1992.

Der Sächsische Landtag wurde auch nicht als verfassungsgebende Landesversammlung vom Volk gewählt, da es zu dieser Zeit keine Verfassung gab, die dies erlaubte.
Eines muss hier beachtet werden, ein gesetzgebendes Organ ist noch lange kein verfassungsgebendes Organ und eine Verfassung des Freistaat Sachsen hat im Land Sachsen keine Gültigkeit, denn er ist nicht Rechtsnachfolger des Land Sachsen.

————– Korrigiert am 29.08.2024 ————–

Die letzte gültige Verfassung ist vom 4. September 1831 des Königreich Sachsen, hier spricht man von Personen. Nur in der Verfassung von 1920 wird von Menschen gesprochen. Alle nachfolgenden Verfassungen sind auch für Personen gemacht. Bei der Verfassung vom 27.05.1992 handelt es sich um eine neue Verfassung, also nicht um eine Verfassungsänderung, aber halt für den Freistaat Sachen und nicht für das Königreich Sachsen.

Kurzgefast:
Die Verfassung des Freistaat Sachsen von 1920 und die Verfassung von 1947 sind nicht in Kraft gewesen, also Rechtstäuschung. Die Verfassung von 1992 ist auch eine Rechtstäuschung, da man auch hier behauptet und auch so tut, als ob diese Rechtskraft hat, ist aber nicht so. 

Keine Regierung des Freistaat Sachsen konnte je die Verfassung von 1831 außer Kraft setzen, da diese nie Hoheitsrechte hatten und haben und das Wissen diese.

Der Freistaat Sachsen ist schon immer eine Firma, da nie eine Machtübergabe des Königreichs Sachsen (Monarchie) stattfand.

Bei den Freistaat Sachsen handelt es sich immer
um eine Neugründung außerhalb des Staatsrechts.

Hinweis:
Die Staatsangehörigkeit der Sachsen ist „Königreich Sachsen“.
Das benennen des ehemaligen Ministerpräsidenten Biedenkopf als Sachsenkönig diente nur zur Ablenkung, denn er kann nie Sachsenkönig gewesen sein.

————– Ende der Korrektur ————–

Nun kommen wir mal zu ein paar Artikeln. Die ganze Verfassung auseinanderzunehmen, würde aber den Rahmen sprengen.

Artikel 1

Der Freistaat Sachsen ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland. Er ist ein demokratischer, dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Kultur verpflichteter sozialer Rechtsstaat.

Wie kann man sich als Staat, als Land einer Firma BRD unterwerfen?

Die BRD hat regierungsverbot von den Alliierten und die Sachsen sollen sich dann von denen regieren lassen? Lässt sich man hier sogar das Eigentum nehmen?

Das ist wie, wenn man sagt: Mein Haus ist eine Wohnung des Nachbarn.

Ich denke, dass dies die Sachsen nicht zugestimmt hätten, vor allem wenn sie die Wahrheit über die BRD im vorab gewusst hätten und mitbekommen hätten, dass Helmut Kohl, genauer gesagt ab Konrad Adenauer bis heute alles Betrüger sind, da diese sich nur am Volk durch Vorspiegelung falscher Tatsachen bereichern.

Das Volk wird immer wieder für dumm gehalten und verkauft. Das schlimme, es wacht nicht auf.

Und nun mal was ganz Kurioses.

Der Sitz des Bundeslandes Sachsen ist in Dresden und der Sitz des Freistaat Sachsen ist in Freiberg. Bei der Überprüfung in Freiberg konnten 2 zugeklebte Briefkästen festgestellt werden. Handelt es sich hier um eine Scheinadresse?

Bei beiden handelt es sich um Firmen und nicht wie dargelegt, dass Sachsen ein Bundesland ist, noch das Sachsen ein Freistaat ist.

Ein „Land Sachsen“ ist in den Firmenregistern nicht zu finden, da es ein Staat ist und keine Firma.

Und wenn man bedenkt, dass die Sächsische Staatskanzlei eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE 286927129 hat, wisse man das es sich hier um Firmen handelt. Umsätze machen Firmen. Verwaltungen, Ämter und der Gleichen machen Einnahmen und Ausgaben, aber keine Umsätze.

Parteien sind Firmen und Parteien arbeiten hier, sie machen keinen Dienst für das Volk. Sie arbeiten nur für ihre eignen Interessen.

Artikel 5 (2)

Das Land gewährleistet und schützt das Recht nationaler und ethnischer Minderheiten deutscher Staatsangehörigkeit auf Bewahrung ihrer Identität sowie auf Pflege ihrer Sprache, Religion, Kultur und Überlieferung.

Was soll dieser Schwachsinn in einer Verfassung?
Haben nicht alle die gleichen Rechte?
Wieso werden Minderheiten ihre Rechte besonders geschützt?
Warum werden den Minderheiten ihre Identität besonders geschützt?
Warum schützt man die Identität der Sachsen nicht? Hier geht es um eine Staatsangehörigkeit „Land Sachsen“! Den Sachsen wird ihre Identität verwehrt, denn diese bekommen nur eine Reichsangehörigkeit „DEUTSCH“ durch einen Bundespersonalausweis bzw. Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, die ein Firmenausweis sind und den die Richter nicht vorgezeigt haben wollen. Diese werden da böse (selbst erlebt).

Auf Deutsch: Die Identität der Sachsen wird nicht geschützt und sie werden ihrer Staatsangehörigkeit „Land Sachsen“ beraut.

Artikel 6

Diesen Artikel kann man komplett streichen, entweder man gehört zusammen oder nicht. Wozu bekommen Sorben in einer Verfassung besondere Rechte eingeräumt, hätte man auch gleich noch die Juden mit aufführen können. Warum hat man Juden nicht mit aufgenommen, sind doch auch in der Minderheit? Die Vogtländer sind aber auch eine Minderheit in Sachsen, da von ihnen Teile in Bayern und in Thüringen sind.

Artikel 13

Das Land hat die Pflicht, nach seinen Kräften die in dieser Verfassung niedergelegten Staatsziele anzustreben und sein Handeln danach auszurichten.

Anzustreben und sein Handeln danach auszurichten ist noch lange nicht „zu erfüllen“. Keine Pflicht zum Erfüllen in der Verfassung vorhanden! Den Artikel hätte man dann auch weglassen können.

Artikel 15

Jeder Mensch hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, …

Ein Mensch kann keine „Persönlichkeit“ haben, denn er ist keine Person, also Sache. Warum schreibt man nicht Menschlichkeit? Weil man immer wieder versucht den Menschen als Person zu verkaufen.

Artikel 17 (1)

Die Freiheit der Person kann nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes und nur unter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen beschränkt werden. Die betroffene Person muß unverzüglich über die Gründe der Freiheitsbeschränkung unterrichtet werden.

Wie schon erwähnt, man macht mit Artikel 15 einen Schachzug, um den Menschen vorzuspiegeln, dass er eine Person ist, um dann ihn seine Freiheit zu beschränken und dass er auch das noch mit macht.

Auf diesen Artikel beruht auch das Sächsische Polizeigesetz.

Also Schild an die Jacke mit der Aufschrift „Ich bin ein Mensch und keine Person“ und schon darf eine Beschränkung der Freiheit nicht vollzogen werden!

Siehe hierzu Beitrag: Der Mensch und die Person

Artikel 18 (1)

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Hier kann man wieder genau rauslesen, den Sinn von Menschen und Person.

Mit „vor dem Gesetz“ meint man die Verfassung, nicht die anderen Gesetze, da hier nicht steht „vor den Gesetzen“.

Aber die Verfassung kann mit „dem Gesetz“ auch nicht gemeint sein, da eine Verfassung kein Gesetz ist, also ein sinnloser Absatz.

Artikel 22 (5)

Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

Warum bekommen nur Mütter den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft?

Dieser Absatz widerspricht den Art. 18 (2) „Frauen und Männer sind gleichberechtigt.“.

Also doch keine Gleichberechtigung, da Väter außen vorgelassen werden.

Artikel 23 (2)

Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Großartige Aussage, wenn es bewölk ist, also der Himmel bedeckt ist, dann ist es nicht mehr unter freiem Himmel, der Himmel ist ja abgedeckt durch Wolken. Oder man nimmt einen Schirm und schon ist man nicht mehr unter freien Himmel.

Artikel 102 (4)

Unterricht und Lernmittel an den Schulen in öffentlicher Trägerschaft sind unentgeltlich.

Und hier wird ständig gegen die Verfassung verstoßen und die Eltern machen immer wieder mit, bezahlen, bezahlen und bezahlen.

Bildung ist Staatsaufgabe und nicht Elternaufgabe.

Siehe hierzu: Die unentgeltliche Schule im Freistaat Sachsen

Artikel 105

Hier geht es um Ethikunterricht und Religionsunterricht. Wozu brauchen die Kinder dieses zum Leben?

Man schickt die Kinder in die Kindertagesstätte, in die Schule, in die Berufsausbildung usw. und sollen sich aber im Leben an Recht und Gesetz halten. Warum nimmt man hier statt dieses Schwachsinns nicht Recht und Gesetz auf? Das ist doch viel wichtiger.

Macht man nicht, da sonst man sich entsprechend zu gut wehren kann und das ist nicht gewollt.

Unsere Kinder werden unter Stressbewältigung dumm gelehrt, vieles müssen sie lernen, was sie im Leben nicht brauchen.

Einen fröhlichen Nachmittag.

Muss eine Verwaltung ihre Schreiben unterschreiben?

Ich bekam folgende Frage zugesandt:

Gibt es zufällig in den Verwaltungsvorschriften einen Vermerk, dass die ihre Schreiben unterschreiben müssen?

Antwort:

Bei Schreiben einer Verwaltung nach außen handelt es sich immer um einen Verwaltungsakt.

Kommen wir zum Verwaltungsverfahrensgesetz

§ 35 Begriff des Verwaltungsaktes

Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.

Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft.

„die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.“

Hier geht eindeutig hervor, dass in diesem Moment man sich an die äußeren Rechtsgrundlagen halten muss, da Verwaltungsvorschriften keine Rechtswirkung nach außen haben.

Wird natürliche ein Verwaltungsakt von außen nach innen, also in die Verwaltung angestrebt, erst dann muss man sich an die Verwaltungsvorschrift halten.

Mal auf Deutsch:
Verwaltungsvorschriften, Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) usw. sind ja eigentlich nur Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Da Verwaltungsvorschriften keine Rechtswirkung nach außen haben, also der Verwaltungsakt wird von der Verwaltung nach außen ausgelöst, gelten somit §§ 125 und 126 BGB!!!

Im Rechtsverkehr ist stets das ausgeschriebene Vor (Name) – u. Zuname (Familienname) zu verwenden! Das nicht Vorhandensein einer Unterschrift des Verantwortlichen unter einem per Post zugestellten Schriftstückes verstößt gegen die Rechtsnorm, dass Entscheidungen, Anordnungen, Willenserklärungen o.ä. zur Erlangung ihrer Rechtswirksamkeit grundsätzlich einer eigenhändigen Namensunterschrift des Ausstellers bedürfen und infolge Ermangelung der durch Gesetz vorgeschriebenen Form nichtig ist (vergl. §§ 125 und 126 BGB).
Siehe hierzu auch: Was gehört zur Schriftform, das Unterschrifterfordernis und wie muss eine Unterschrift sein

§ 126 Schriftform BGB

(1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.

Mit „durch Gesetz“ ist das BGB gemeint, da es nur wenige Ausnahmen gibt, die eine Schriftform nicht vorschreibt, z. B. bei beiderseitigem Einverständnis, dass ohne Unterschrift Schriftstücke gültig sind.

(3) Die schriftliche Form kann durch die elektronische Form ersetzt werden, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.
Hiermit ist in (3) der digitale Austausch gemeint, bei der eine Signatur benötigt wird, aber nicht Briefpost, da es sich bei Briefpost um Schriftform handelt.

„bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet“

Hier geht es um einen Personenkreis und nicht um einen Menschenkreis.

Siehe hierzu: Der Mensch und die Person

Zum Widerspruchsrecht:

Tritt die Verwaltung nach außen durch einen Verwaltungsakt, so gilt hier das BGB und keine Verwaltungsvorschrift, und zwar der § 124 (3) Anfechtungsfrist.

Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn seit der Abgabe der Willenserklärung zehn Jahre verstrichen sind.

Also nichts mit 2 Wochen oder 4 Wochen, usw.!

Weiterhin zu beachten, dass Verwaltungsakte außerhalb einer Verwaltung ein Rechtsgeschäft sind, da es im BGB keine Verwaltungsakte gibt und auch nicht geben kann. Wir Menschen sind keine Verwaltung.

Was bedeutet, wenn eine Unterschrift fehlt, ist es ein Formmangel und somit tritt § 125 BGB in Kraft.

Ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, ist nichtig. Der Mangel der durch Rechtsgeschäft bestimmten Form hat im Zweifel gleichfalls Nichtigkeit zur Folge.“ (mit durch Gesetz ist das BGB gemeint)

Zu besseren Verständnis:

Wenn eine Verwaltung einer Firma einen Auftrag gibt, dann muss die Verwaltung sich an die AGB der Firma halten und nicht die Firma an Verwaltungsvorschriften, wobei es sich bei der Verwaltung mit dem Auftrag an einer Firma um einen Verwaltungsakt handelt.

Zum § 133 BGB:

„Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften.“

Also, wenn die Unterschrift, es muss Schrift erkennbar sein, fehlt dann fehlt der wirkliche Wille. Der wirkliche Wille ist zu erforschen, also es ist Pflicht des Empfängers dieses zu erforschen. Ist dieser nicht erkennbar, somit ist die Willenserklärung nichtig und § 125 BGB tritt in Kraft, denn es ermangelt an der fortgeschriebenen Form.

Erklärungsbewusstsein und Erklärungswille bilden mit dem Geschäftswillen eine Einheit. Die „Grundsatznorm“ des § 133 BGB fordert demnach nicht nur die Erforschung des Geschäftswillens, sondern automatisch auch die Erforschung desjenigen Bewusstseins, das den Erklärenden bei seiner Willenskundgabe leitet.

Nun zu den gelben Briefen, bei denen auf der Rückseite zum Einwurf in den Briefkasten Folgendes steht:

Mit der Einlegung gilt das Schriftstück als zugestellt.

Da ist nun absoluter Schwachsinn und redet man den Menschen einfach aus Bequemlichkeit ein.

Kommen wir zum § 130 (1) BGB – Wirksamwerden der Willenserklärung gegenüber Abwesenden.

Eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, wird, wenn sie in dessen Abwesenheit abgegeben wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht. Sie wird nicht wirksam, wenn dem anderen vorher oder gleichzeitig ein Widerruf zugeht.

Hier steht eindeutig „in welchem sie ihm zugeht.“ Also nicht in den Briefkasten durch Einlegen, sondern wenn diese den Empfänger erreicht.

Dies bedeutet, dass sämtliche „Förmliche Zustellungen“ keine „Förmliche Zustellungen“ sind, da diese nicht dem Empfänger direkt übergeben werden. Es gibt aus diesem Grund auch Zustellungsbeauftragte.

Also, wenn eine „Förmliche Zustellung“ im Briefkasten landet, kann man selbst entscheiden wann man diese bekommen hat oder überhaupt bekommen hat. Dies gibt der § 130 (1) BGB her.

Und für die Behörden steht im § 130 (3) BGB „Diese Vorschriften finden auch dann Anwendung, wenn die Willenserklärung einer Behörde gegenüber abzugeben ist.

Also, hier steht nicht „, wenn die Willenserklärung gegenüber einer Behörde abzugeben ist.“. Es geht hier eindeutig um die Willenserklärung einer Behörde.

Hiermit ist auch erwiesen, dass für das Handeln einer Behörde nach außen das BGB gilt.

Einen fröhlichen Nachmittag.