Monat: August 2024

Landtagswahl und staatliche (?) Gerichte im Freistaat Sachsen ==> Täuschung und Betrug

Die Landtagswahl im Freistaat Sachsen ist keine offizielle Wahl eines tatsächlichen Landtages des Freistaat Sachsen.
Hier der Freistaat Sachsen als Staat und nicht als Firma. siehe Firmenverzeichnis

Warum?

Die Wahlbenachrichtigungen, die per Post kommen, haben keine Unterschrift mit Vor- und Nachnamen, somit handelt es sich um ein Angebot, Werbung bzw. auch Rechtstäuschung. Nur mit einer rechtmäßigen Unterschrift würde es um eine Wahlbenachrichtigung zu einer tatsächlichen Wahl des Landtages des Freistaats Sachsen handeln.

————– Korrigiert am 29.08.2024 ————–

Die Verfassung des Freistaat Sachsen von 1920 und die Verfassung von 1947 sind nicht in Kraft gewesen, also Rechtstäuschung. Die Verfassung von 1992 ist auch eine Rechtstäuschung, da man auch hier behauptet und auch so tut, als ob diese Rechtskraft hat, ist aber nicht so. 
siehe hierzu: Die Verfassung des Freistaat Sachsen

Keine Regierung des Freistaat Sachsen konnte je die Verfassung von 1831 außer Kraft setzen, da diese nie Hoheitsrechte hatten und haben und das Wissen diese.

Der Freistaat Sachsen ist schon immer eine Firma, da nie eine Machtübergabe des Königreichs Sachsen (Monarchie) stattfand.

Bei den Freistaat Sachsen handelt es sich immer um eine Neugründung außerhalb des Staatsrechts.

Hinweis:
Die Staatsangehörigkeit der Sachsen ist „Königreich Sachsen“.
Das benennen des ehemaligen Ministerpräsidenten Biedenkopf als Sachsenkönig diente nur zur Ablenkung, denn er kann nie Sachsenkönig gewesen sein.

————– Ende der Korrektur ————–

Das sächsische Volk hat sich nie die Verfassung von 1992 gegeben. Es wurde nicht gefragt, sondern diktiert. Eine Ratifizierung mit dem sächsischen Staatsvolk fand somit nicht statt. Somit handelt sich es bei der sächsischen Regierung und Landtag um eine private Diktatur.
 
Da die Wahlen sich auf die Verfassung von 1992 beziehen, sind auch diese Wahlen für den Freistaat Sachsen nichtig und gelten nur für die Firmen (Parteien und Firma Freistaat Sachsen) intern und nicht extern. Diese Firmen haben auch keine Hoheitsrechte und dürfen auch somit keine Gesetze und Verordnungen erlassen. Sie sind nicht hierzu befugt und nicht legitimiert, es ist ein falsches Spiel mit dem Staatsvolk des Freistaat Sachsen.
 
Weiterhin bauen diese Firmen ihren eigenen Machtapparat auf, wie Gerichte, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, sogenannte Beamte, Notare usw.
Somit sind auch die Polizisten Söldner und keine Polizisten für das Staatsvolk Freistaat Sachsen. Diese Polizisten dienen immer der Firma, die regiert. Dies ist auch in anderen Staaten Deutschlands so, man sieht dieses genau in den vergangenen Jahren in Dokumentationen der Polizei selbst.
 
Außerdem würde die Polizei tatsächlich dem Staat (Volk mit seinen Gebieten und den Objekten) dienen, dann müsste diese unabhängig sein und nicht einem Ministerium, in der eine Firma regiert, unterstellt sein. Das gesamte Handeln der Polizei zeigt, dass diese nicht dem Staat (Volk mit seinen Gebieten und Objekten) dient.

Das es sich hier um einen eigenen privaten Machtapparat
von den regierenden Firmen handelt beweist Folgendes:

Die Wiederherstellung des gesamten Besatzungsrechtes als „voll wirksames Bundesrecht“ verfügten die westlichen Besatzungsmächte mit dem sogenannten Bundesbereinigungsgesetz aus dem Jahr 2007, siehe Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil | Nr. 59, ausgegeben zu Bonn am 29. November 2007.
 
Und dass das Besatzungsrecht weiterhin gilt, geht aus dem Bundesanzeiger von 2007 eindeutig und ohne Zweifel hervor.
 
Die damalige Aufhebung von Besatzungsrecht erfolgte nicht auf direktem Weg, sondern indirekt über ein gesondert erlassenes „Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts“. Und genau dieses Gesetz wurde mit dem Zweiten Bereinigungsgesetz aus 2007 nun wieder aufgehoben.
 
Im Bundesanzeiger machte man hier eine geschickte Täuschung, als ob das Besatzungsrecht aufgehoben wurde, denn man schrieb hier: „§ 1 Aufhebung von Besatzungsrecht“ und „§ 2 Aufhebung bundesrechtlicher Vorschriften über die Bereinigung von Besatzungsrecht“.
 
Folglich wurde damit nichts anderes vollzogen als das Besatzungsrecht wieder vollumfänglich in Kraft gesetzt. Was natürlich auch (!) Bundesrecht ist.
 
Was entsprechend den SHAEF-Gesetzen, Gesetz Nr. 2 Deutsche Gerichte „Artikel IV — Wiederaufnahme der Tätigkeit seitens der Verwaltungs- und anderen zeitweilig geschlossenen Gerichte“ bedeutet:

Niemand kann als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt amtieren, falls er nicht seine Zulassung von der Militärregierung erhalten hat.

Die Richter wissen das ganz genau und darum bekommt man auch keine Kopie noch ein Original eines Beschlusses, Urteils, Haftbefehl usw. mit der Unterschrift eines Richters. Aber ohne diese Unterschrift des Richters sind die Schreiben wertlos, auch Abschriften.

Warum wird dies gemacht
und gibt es staatliche Gerichte im Freistaat Sachsen?

Die Alliierten haben Folgendes mit erlassen, um Richter Staatsanwälte, Notare und Rechtsanwälte, die amtieren, zu belangen:
Es wurde 2007 im Bundesanzeiger Artikel 18 „Aufhebung des Gesetzes, betreffend die Beglaubigung öffentlicher Urkunden“ das Gesetz, betreffend die Beglaubigung öffentlicher Urkunden in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 318-1, veröffentlichten bereinigten Fassung aufgehoben.
Damit sind alle beglaubigten Abschriften wert- und rechtslos. Zumal die Gerichte keine Staatsgerichte sind.
 
Auch hier haben die Alliierten ganze Arbeit geleistet.
 
Über einen räumlichen Geltungsbereich verfügt das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nicht mehr, wobei zudem der § 15 GVG alte Fassung lautete: “Alle Gerichte sind Staatsgerichte.”
Die aktuelle Version des § 15 GVG neue Fassung jedoch besagt: „weggefallen“. Der §15 GVG wurde bereits 1949 durch die Alliierten aufgehoben.
 
Mit dem 2. Bundesbereinigungsgesetz wurde am 29.11.2007 ist auch das Vorschaltgesetz (Rechtsgrundlage für ein Gesetz) zum Gerichtsverfassungsgesetz und somit das gesamte Gerichtsverfassungsgesetz aufgehoben.
 
Mit Ausnahme der Schiedsgerichte in Arbeitsgerichtsverfahren nach dem AHK-Befehl/Gesetz Nr. 35 das weiterhin Rechtskraft hat, sind alle Gerichtsstrukturen und Gerichte, in der Bundesrepublik nicht Deutschland reine Handelsgerichte nach „Admirality Law“ („Seerecht“), bei dem der Vertrag mit dem Gericht erst als geschlossen gilt, wenn man den Gerichtssaal betritt, also das Schiff betritt.
 
Das heißt, erst mit Vertragsabschluss, akzeptieren des Gerichts kommt ein Vertrag zustande und wird das Gericht als Handelsgericht und Handlungsgericht akzeptiert.
 
Dass es sich hierbei nicht um blanke Theorie, sondern gelebte Praxis handelt, wird mit der Verurteilung des ehemaligen Devisenbeschaffers der DDR, Dr. Alexander Schalck-Golodkowski, am 21. April 1999 vor dem Landgericht Berlin deutlich. Dabei wurde er wegen Vergehen nach dem Militärregierungsgesetz Nr. 53 verurteilt. Das sogenannte Bundesverfassungsgericht hatte seine „Verfassungsbeschwerde“ nicht angenommen, da ein Einspruch gegen alliiertes Recht vor
bundesrepublikanischen Gerichten nicht möglich ist.
 
Und der 2+4 Vertrag ist ungültig, da ein Genscher keine rechtsgültige Unterschrift in der Ratifizierungsurkunde geleistet hat. Und dann ist der Adler vorne drauf mit 2 x 6 Schwingen und auf der Urkunde mit 2 x 7 Schwingen.
Na, wie hätte man es gern?

Gebietsaufteilung wie nach 1945

Die Frage zur BRD ist hier geklärt, denn entsprechend vorgenannten bezieht sich nach Besatzungsrecht das Territorium der BRD nur auf das Gebiet der 3 westlichen Alliierten und nicht auf das besetzte Gebiet der Russischen Föderation (ehemalig DDR) und das spätestens ab 2007, als die Besatzungsrechte durch die 3 westlichen Alliierten wieder in Kraft gesetzt wurden, was den 2+4 Vertrag von 1990 zunichte macht.
 
Mit der Handlung der 3 westlichen Alliierten, also das wieder in Krafttreten des Besatzungsrechts, wurde durch die 3 westlichen Alliierten dargelegt, dass die Russische Föderation weiterhin Besatzer des Gebietes der ehemaligen DDR ist.
 
Dies bedeutet auch, dass der Zoll, die Bundespolizei usw., also alles, was die BRD betrifft, keinerlei Rechte noch Hoheitsrechte auf dem besetzten Gebiet der Russischen Föderation haben. Demnach sind auch die Gesetze einer BRD auf dem besetzten Gebiet der Russischen Föderation gegenstandslos und ohne Rechtsgültigkeit.
Auch EU-Recht gilt nicht auf dem besetzten Gebiet der Russischen Föderation.
 
Aber:
Rentenversicherung, Krankenversicherung usw. behalten weiter ihren Rechtsbestand, da es sich hier um Firmen des privaten Rechts handelt und Verträge, die nicht im Ausland sind, gibt.

Nochmals zu Landtagswahl 2024:

Ein Ministerpräsident Michael Kretschmer wirbt auf den Plakaten mit „Recht und Ordnung“, dann sollte er mal bei sich und seinem Machtapparat anfangen.

  • Menschen nicht als Person zu behandeln (Würde des Menschen)
    siehe hierzu auch: Der Mensch und die Person, die Definition
  • Schaffung einer Verfassung, die vom Volk abgestimmt wird und nicht von einer Minderheit. Hierbei ist nicht zu vergessen, dass es eine gültige Verfassung von 1920 gibt.
    siehe hierzu: Die Verfassung des Freistaat Sachsen
    Eine Verfassung ist die höchste Gesetzgebung eines Staates, es ist der Vertrag der Menschen eines Volkes unter sich. Aus diesem Grund kann auch eine Verfassung nicht einem Bundesrecht unterliegen.
    In der BRD wurde im Grundgesetz für die BRD der Passus eingesetzt, dass Bundesrecht Landesrecht bricht. Was es normalerweise nicht geben kann. Grund hierfür war, dass das Grundgesetz ein Gesetz der Alliierten ist und mit diesem die Besatzungsrechte gegenüber den Ländern (BRD-Gebiet) gesichert wurden.
    !!! Das Grundgesetz ist ein Besatzungsgesetz und ist Besatzungsrecht !!!
    ===> Bundesrecht gilt nicht für den Freistaat Sachsen, da das Grundgesetz (Besatzungsrecht) nur für das Gebiet der 3 westlichen Alliierten gilt. <===
    Der Beweis ist die Streichung des räumlichen Geltungsbereich, denn dieser wird entsprechend dieser Tatsache nicht benötigt.
  • Tatsächlicher unentgeltlicher Schulbesuch.
    Unentgeltlichen Schulbesuch gibt es immer noch nicht. Schulbesuch ist eine Aufgabe eines Volkes und nicht einer Minderheit.
    siehe hierzu: Die unentgeltliche Schule im Freistaat Sachsen
  • Abschaffung der Diskriminierung von Behinderten.
    Für eine Studie für Behinderte hat man jede Menge Geld in den Sand gesetzt, denn es hat sich am Ende nichts getan. Es werden sogar Behinderte auf Grund ihrer Behinderung zum Sozialempfänger gemacht und auch durch positives Handeln diskriminiert.
  • Schaffung einer unabhängigen Polizei, die in erster Linie dem Volk dient. Gewaltenteilung gibt es schon lange nicht mehr und ist auch in dem jetzigen System nicht möglich.
  • Keine Abgaben an einer BRD, denn diese hat keine Rechte hierzu.
  • Richter, Staatsanwälte, Notare und Rechtsanwälte eine Zulassung der Militärregierung erwirken, für deren Rechtssicherheit. Das Gleiche für Beamte, denn die sogenannten Beamten sind keine richtigen Beamten, denn sie haben hierzu nur ein Verhältnis, Beamtenverhältnis.
  • usw.

Entsprechend Vorgenannten kann man davon ausgehen,
dass der Freistaat Sachsen ein gesetzloses Gebiet ist
und nur Willkür und Diktatur herrscht.

Sieht man und nimmt man auch wahr.

Einen fröhlichen Nachmittag