Internationaler Gerichtshof (IStGH) Haftbefehl hat auch in Deutschland keine Relevanz, da das Deutsche Reich/ Deutschland nicht Mitglied des Internationalen Gerichtshof ist. Die BRD hat hier kein Hoheitsrecht. Die BRD muss sich hier der USA unterordnen, was die Besatzungszone (BRD) angeht. In der Besatzungszone (DDR) von Russland darf niemand ohne Genehmigung des Besatzers ausgeliefert werden. Weder die Polizei noch sonstige Sicherheitsbehörden haben hier keine Rechte dazu, sie sind dem russischen Besatzer untergeordnet und nicht einer BRD.
Und warum?
Obwohl Russland zu den Unterzeichnern des Römischen Statuts gehört hatte, dem Gründungsdokument des IStGH, hat es den Vertrag nie ratifiziert und ist 2016 offiziell aus ihm ausgetreten. Was auch immer das Gericht behauptet oder tut, ist in Russland und in den besetzen Gebieten, wozu auch ein Teil Deutschland gehört (DDR-Gebiet) null und nichtig.
Während 123 Staaten das Römische Statut unterzeichnet haben, taten dies 41 nicht – darunter China, Indien, Saudi-Arabien und die Türkei. Neben Russland haben auch Israel, der Sudan und die USA ihre Unterschrift zurückgezogen. Der US-Kongress hatte 2002 sogar ein Gesetz verabschiedet, das jegliche Zusammenarbeit mit dem Gerichtshof verbietet und „alle notwendigen und angemessenen Mittel“ ermächtigt, um jeden US-Amerikaner oder Staatsangehörigen eines verbündeten Landes aus Den Haag zu befreien, notfalls mit militärischer Gewalt.
Der ehemalige Präsident und stellvertretende Vorsitzende des russischen Sicherheitsrates Dmitri Medwedew verglich den „Haftbefehl“ mit Toilettenpapier.
Einen fröhlichen Nachmittag
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