Wer hat sich denn schon mal mit der Relativitätstheorie so richtig beschäftigt?Also mit den Grundlegenden.
Nehme wir erstmal die Gleichung zur Hand:
E = m . c² // Energie = Masse mal Geschwindigkeit des Lichts hoch 2
Die Relativitätstheorie ist dasselbe Märchen wie der Urknall. Die Lichtgeschwindigkeit auf eine bestimmte Zahl in m/s zu beschränken ist Humbug.
Zu beachten ist, dass es Geschwindigkeitseinheiten, Zeiteinheiten, Entfernungseinheiten, Gewichtseinheiten usw. nicht existiert, wir haben diese Einheiten nur als Hilfsmittel um uns etwas zu erklären, was es nicht gibt.
Zum Beispiel:
Wir werden nicht älter, sondern wir verändern uns nur. Also es gibt nur ein JETZT und keine Zukunft und Vergangenheit. Die Tier- und Pflanzenwelt beweist es uns. Zukunft und Vergangenheit gibt es nur in unseren denken.
Was bedeutet, das physikalische Gesetze nicht auf Zahlen, Einheiten usw., also auf gedachte Hilfsmittel, aufgebaut sein dürfen. Nur Naturgesetze sind reale Gesetze, alle anderen Gesetze dienen nur als Hilfsmittel für etwas Gedachtes.
Die Relativitätstheorie ist nur eine Theorie und keine Gesetzmäßigkeit.
Und dann gibt es Wissenschaftler, die die Relativitätstheorie als erwiesen hinstellen, obwohl es keinen einzigen Nachweis einer Gesetzmäßigkeit gibt. Und in den Schulen wird das auch noch als Gesetzmäßigkeit verkauft.
Das hängt aber damit zusammen, dass die Schüler nicht mehr selbständig denken sollen, sondern dargelegtes glauben sollen, also wie in der Kirche. Der Lehrer predigt etwas und die Schüler nicken. Nur so erzieht man Menschen mit einfachen Mitteln zum Sklaven.
Wie sagte Einstein einst: „Ich spiele gern mit großen Kindern.“
Kommen wir mal zur Lichtgeschwindigkeit, dass „c“ in der Formel, die Einstein als Konstante nimmt.
Auch wenn wir sagen, es handelt sich um Licht, wir geben nur dem aufgenommenen Effekt einen Namen, also eine Zuordnung. Ohne diesen Effekt gebe es auch keine Farben, im Dunkeln gibt es keine Farben. Farben gibt es also auch nicht, wir nehmen diese Effekte nur unter bestimmten Voraussetzungen war. Und jedes Lebewesen, ob Mensch oder Tier, sieht unter diesen Voraussetzungen die Farben anders wie auch das Licht.
Wir Menschen glauben das wir zum Beispiel die Farbe „Rot“ alle gleichsehen, ist aber nicht so, jeder Mensch sieht Farben anders. Es wird nur bei der Erziehung des Menschen ein bestimmtes Muster gelernt, dem man die Farbe „Rot“ zuordnet. Wir können Farben auch nicht anfassen, nur die Gegenstände, also materielle Materie, mit dem entsprechenden Effekt.
Wie im vorab geschrieben gibt es keine Geschwindigkeit, also dem nach auch keine Lichtgeschwindigkeit, es handelt sich um eine ausbreitende Erscheinung.
Man kann sich das auch so vorstellen, ein Mensch betritt das Zimmer, erst ist ein Teil von ihm da und dann komplett und mit dem Licht ist es nicht anders, also unsere Sinne erkennen dies tatsächlich so. Nur das die Fortbewegung des Menschen langsamer ist als die Ausbreitung des Lichts.
Da Licht sich nur von einer Quelle (Entstehungsquelle), also von einem Punkt aus ausbreitet und sich nicht bewegt, kann es auch keine sogenannte Lichtgeschwindigkeit geben. Denn bei einer Lichtgeschwindigkeit muss sich das Licht bewegen, was es tatsächlich nicht tut.
Die Ausbreitung des Lichts mit einer sogenannten Geschwindigkeit lässt sich auch nicht messen, da Licht keine materielle Materie ist, wie auch Farben. Wenn man das könnte, dann könnte man auch eine sogenannte Wiedergabegeschwindigkeit einer Farbe, nicht materielle Materie, messen.
Nun könnte man sagen, wenn Strom mit Kabel übertragen wird, dann kann man doch den Strom auch messen, denn Strom ist auch nicht materielle Materie wie Licht.
Strom ist aber an materielle Materie gebunden und Licht nicht, den die Ausbreitung von Licht wird durch materielle Materie eingeschränkt, zum Beispiel durch eine Mauer, Nebel, Luft usw.
Licht wird zwar von materieller Materie erzeugt, ist aber bei der Ausbreitung nicht an der Entstehungsquelle gebunden.
Manche sprechen von sichtbarem Licht, das was wir sehen, und von nicht sichtbarem Licht, Licht was wir nicht sehen und was man nicht sieht, gibt es auch nicht, da es nicht da ist, jedenfalls für den Menschen. Das ist wie mit dem Kaiser neuen Kleider.
Röntgenstahlen haben nichts mit Licht zu tun.
Wie war das mit den Farben? Wenn das Licht weg ist, dann gibt es auch keine Farben. Also, wenn es keine Farben gibt, also nicht sichtbare Farben, dann existieren auch keine Farben.
Das „c“ ist nun mal geklärt, kommen wir zum „m“ der Formel, die Masse.
Bei Masse spricht man von einem Material (materielle Materie), das nicht näher definiert ist.
In der Physik, wenn man zu Einstein zurückkehrt, ist Masse erst einmal Materie, die man einer Maßeinheit als Hilfsmittel zuordnet, wie z. B. Gramm, Kilogramm usw., also ein gedachtes Hilfsmittel.
Für die Masse (m) gibt es die unterschiedlichen Definitionen.
Wenn man ehrlich ist, ist Masse doch nichts weiter, was man sieht, evtl. anfassen kann und nichts anderes. Also hat Masse nichts mit Gewicht, Energie, Kräften usw. zu tun.
Einstein hat sich in der Definition der Relativitätstheorie mit der Angabe von „m“ sehr zurückgehalten, um die Wissenschaftler in die Irre zu führen, da er wusste, dass die Formel nie stimmt. Ansonsten hätte er für Masse eine genauere Angabe machen müssen, wie Gewicht, Größe, Eigenschaft (Umfang, Inhalt), elektromagnetischer Widerstand, Reibung bei Bewegung usw.
Einstein hat somit bewiesen, dass man Energie nicht berechnen kann, darum ließ er es auch bei einer Theorie. Mit der Herausgabe einer Theorie (siehe oben Theorie) kann man nie einen Fehler machen, was bei einer Herausgabe einer Gesetzmäßigkeit eher passieren kann.
Und Einstein hatte seine Theorie so verkauft, als würde es tatsächlich so sein. Also eine Theorie als Gesetzmäßigkeit verkauft und da hat er nicht schlecht abgeschöpft und bei Gegenmeinung protestiert sowie die Menschheit schön irregeführt, also eine Täuschung.
Anhand von diesem Beispiel der Relativitätstheorie kann man erkennen, wieweit die Menschen vom realen Denken sich entfernt haben.
Wer nicht mehr selbst denkt und sich für einen gewissen Glauben unterordnet, um an sein Ziel bzw. Anerkennung zu bekommen, der macht sich zur Person/Sklave.
Im Prinzip genauso primitiv, aber gerne genutzt ist die Statistik über die Demographie. Die Horrorszenarien kennt jeder, mit den vor allem die Herren Raffelhüschen und Rürup, beide Professoren und Mitglieder der Kommission zur Erarbeitung der Rentenreform bei jeder sich bietenden Gelegenheit auftischen. Der Tenor der Aussagen ist, dass die Menschen jetzt ja so viel älter werden, gleichzeitig aber zu wenig Kinder geboren werden und deshalb der Rentenkollaps unvermeidlich ist. Diese Aussagen haben zu erregten Diskussionen geführt und tun es noch. Sie haben den eigentlichen Hintergrund für die schrittweise Privatisierung der Rentenabsicherung geführt und die Riester-Rente gesellschaftsfähig gemacht.
Grundlage hierfür ist die statistisch erfasste durchschnittliche Lebenserwartung und diese Statistik nehmen wir mal anhand der exakten Zahlen einmal genauer unter die Lupe und filtern drei Eckpunkte einmal heraus, die in Tabelle 1 dargestellt sind. Aus diesen Eckpunkten geht das gravierende Ansteigen der Lebenserwartung deutlich hervor. Angefangen mit dem Wert von 1871/81, dem Beginn der statistischen Auswertung, dann nach dem zweiten Weltkrieg, der Wert von 1949/1951 und danach der Wert zum Millennium 2000/2002.
Vollendetes Alter
Geschlecht
1871/1881
1949/1951
2000/2002
0 Jahre
Männlich Weiblich
35,58 Jahre 38,45 Jahre
64,56 Jahre 68,48 Jahre
75,38 Jahre 81,22 Jahre
Tabelle 1
Diese Zahlen belegen eindeutig die Thesen der beiden Herren Professoren, die ja Grundlage der Rentenpolitik und der Pressepublikationen waren und sind.
Die Zahlen sind echt, wo ist also die Lüge?
Die Lüge liegt in der Darstellung. Hier wird die durchschnittliche Lebenserwartung von Neugeborenen gezeigt und wer sich ein wenig mit der Vergangenheit auskennt, weiß um die Höhe der Säuglings- und Kindersterblichkeit im 19. Jahrhundert, aber auch um die Sterblichkeitsraten der Altersgruppen zwischen 15 Jahren (früher mal der Beginn des Berufslebens) und dem Alter 65 (Beginn der Rente). Also müsste man die Jahre 0 bis 15 grundsätzlich aus der Betrachtung ausklammern, denn ein Rentenanspruch entsteht ja nicht bei der Geburt (außer bei Waisenrenten), sondern durch die Berufstätigkeit. Man dürfte also erst mit dem Alter 15 Jahren beginnen, um zu sehen, welche Lebenserwartung hat ein 15-jähriger im Durchschnitt. Das verdeutlicht die nächste Tabelle. Dabei sind die Zahlen aus der ersten Tabelle noch einmal an Position 1 eingefügt.
Vollendetes Alter
Geschlecht
1871/1881
1949/1951
2000/2002
0 Jahre
Männlich Weiblich
35,58 Jahre 38,45 Jahre
64,56 Jahre 68,48 Jahre
75,38 Jahre 81,22 Jahre
15 Jahre
Männlich Weiblich
42,38 Jahre 44,15 Jahre
54,98 Jahre 57,99 Jahre
60,89 Jahre 66,68 Jahre
Tabelle 2
Was ist denn das?
Nun hat der 15-jährige (männliche) von 1871 plötzlich eine um knapp 7 Jahre erhöhte Lebenserwartung gegenüber dem Neugeborenen von 1871? Halt, stimmt ja auch nicht, denn er hat ja bereits 15 Jahre auf dem Buckel, das bedeutet, dass seine Lebenserwartung insgesamt 57,38 Jahre beträgt. Es zeigt, dass er die kritischen ersten 15 Jahre gemeistert hat, aber das gelingt zu dieser Zeit nur 60,89 % der Neugeborenen. Haben sie das geschafft, steigt ihre Lebenserwartung stark an.Aber mit 15 hat er zunächst mal nur das Recht, für seine Rente vorzusorgen, also Beiträge zu zahlen. Wirklich Rente bekommt er erst, wenn er tatsächlich 65 Jahre alt wird. Also stellen wir doch mal die Lebenserwartung eines 65-jährigen in Tabelle 3 dazu:
Vollendetes Alter
Geschlecht
1871/1881
1949/1951
2000/2002
0 Jahre
Männlich Weiblich
35,58 Jahre 38,45 Jahre
64,56 Jahre 68,48 Jahre
75,38 Jahre 81,22 Jahre
15 Jahre
Männlich Weiblich
42,38 Jahre 44,15 Jahre
54,98 Jahre 57,99 Jahre
60,89 Jahre 66,68 Jahre
65 Jahre
Männlich Weiblich
09,55 Jahre 09,96 Jahre
12,84 Jahre 13,72 Jahre
15,93 Jahre 19,55 Jahre
Tabelle 3
Nun zeigt sich, dass 1871/1881 von den 15-jährigen immerhin noch etliche die 65 Jahre erreicht haben, obwohl ihre durchschnittliche Lebenserwartung eigentlich nur 57,38 Jahre betrug. Aber diejenigen, die das 65. Lebensjahr erreicht haben, konnten sich im Durchschnitt auf immerhin noch 9,55 Jahre Rente freuen. Der Unterschied der Rentner von 1871/1881 zu den Rentnern von 2000/2002 ist auf 6,38 Jahre geschmolzen und die der Rentner von 1949/1951 zu den Rentnern von 2000/2002 beträgt nur noch 3,09 Jahre.Aber zu den ganzen Zahlenspielereien gehört noch eine wesentlich wichtige Statistik und die zwar der Altersgruppen. Schauen wir uns diese mal an. Die Zahlen stammen vom Statistischen Bundesamt Deutschland und wurden aktualisiert am 18. Oktober 2005.
Altersgruppe von … bis unter … Jahren
Einheit
2002
2003
2004
unter 6
1.000
4.623,5
4.519,3
4.435,1
6 bis 15
1.000
7.792,1
7.642,8
7.489,5
15 bis 25
1.000
9.514,5
9.621,7
9.678,1
25 bis 45
1.000
24.763,8
24.461,1
24.088,7
45 bis 65
1.000
21.404,1
21.426,8
21.441,9
65 bis mehr
1.000
14.438,8
14.860,0
15.367,5
Insgesamt
1.000
82.536,7
82.531,7
82.500,8
Tabelle 4
Die Tabelle 4 allein zeigt, wenn man nur die Altersgruppen von 20 bis unter 65 nimmt, dass auf einen Rentner mindestens 3 Arbeitnehmer fallen. Also, 3 Arbeitnehmer erwirtschaften im theoretischen Sinne die Rente für einen Rentner.
Hätten die Altersgruppen 20 bis unter 65 alle Arbeit, dann würde entsprechend in die Rentenkasse eingezahlt werden und die Renten brauchten keine Nullrunden machen, genauer gesagt gekürzt werden. Also, es liegt nicht an der durchschnittlich höheren Lebenserwartung, wie es mit der Hochrechnung von Rürup und Raffelhüschen dargelegt wird.
Aber auch die hier gezeigten Zahlen sind noch nicht ganzkorrekt, denn für die Betrachtung der Lebensspanne der Rentner dürften nur Zahlen der abhängig Beschäftigten, als von den Arbeitnehmern, die auch in die Rentenkasse einzahlen, betrachtet werden. Die soziale Schicht spielt in der Lebenserwartung eine entscheidende Rolle. Es gibt nicht viele Rentner, die 90 Jahre und älter werden, wenn sie ein Leben lang gearbeitet haben. So ist das hier gezeigte Beispiel zwar schon genauer, als es Politik, Wissenschaft, Großindustrie und Presse verkünden. Aber immer noch nicht genau genug, weil sie auf Basis der Gesamtbevölkerung aufbaut und nicht auf der Basis derer, die in die Rentenkassen einzahlen.
Betrachtet aus der Gesamtsituation ist es gut, dass weniger Kinder geboren werden, denn die zur Verfügung stehenden Arbeitsplätze werden weniger. Das bedeutet, weniger Neugeburten heißt in Zukunft weniger Arbeitslose. Die Hochrechnung von Rürup und Raffelhüschen ist auch schon deshalb falsch, weil sich die Sterblichkeitsrate in der Zeit von der Geburt bis zur Rente nicht mehr wesentlich verändern kann, womit die durchschnittliche Lebenserwartung keinesfalls in dem prognostizierten Maße wachsen kann. Die Aussagen wären entschuldbar, wenn sie auf irrigen Annahmen beruhen würden. Aber die Herren wissen genau, worüber sie reden. Sinn der Aussagen ist Panikmache, um die angestrebte völlige Privatisierung der Soziallasten zu erreichen. Deshalb wird auch immer behauptet, Private können alles besser. Aber Private müssen Gewinn erwirtschaften. Das geht nur über die Preise. Will man die Preise stabil halten, wird Personal abgebaut und an der Qualität gedreht. Auf der Strecke bleibt immer der Verbraucher.
So wie an dem angeführten Beispiel wird in entsprechenden Publikationen auf allen Themenkreisen verfahren. Die uns klar machen sollen, dass unsere Sozialansprüche zu hoch sind. Wir bekommen unrichtige Daten über die Arbeitslosigkeit, über das Gesundheitswesen, über Einnahmen und Ausgaben, kurz, über alle Themen, mit denen uns ein zu hohes Anspruchsdenken oder die wirtschaftlich angeblich erforderlichen Notwendigkeiten dargelegt werden. Sie basieren auf statistischen Werten, die zwar als Erhebung korrekt sind, nicht aber im präsentierten Zusammenhang.
Und oft genug werden Aussagen gemacht, für die nicht einmal eine Datenbasis existiert oder wie ein Landratsamt Vogtlandkreis mit verkehrten Daten arbeitet.
Hier gibt es ein schönes Beispiel.
Menschen, die in der verlogenen Corona-Pandemie im Landratsamt Vogtlandkreis aushelfen sollten, bekamen erst einmal eine Woche eine Gehirnwäsche. Hier erklärte man, dass die Masken auch nach außen schützen. Auf eine Antwort, dass dies nicht so ist, da Masken immer nur den Träger schützen und nicht den gegenüber, kam man ins Erklärungsnot.
Den Vogel schoss man mit Pandemien Darlegungen ab.
Es wurden Pandemien dargestellt über Pest, Poken, Cholera, Spanische Grippe usw., es wurden Tote in den jeweiligen Nationen dargestellt, also Tote gegen über Nationen.
Auf den Einwand, dass man Tote nur mit Lebenden vergleichen kann und nicht Nationen mit Toten und das diese Darstellung völlig falsch und irreführend ist wurde gleich gegen den Jähnigen Ermittlungen eingeleitet. Man stellte fest, dass dieser dem Landratsamt Vogtlandkreis schon öfters unangenehm war, er hatte jede Menge Rechtsverstöße nachgewiesen und vieles mehr, bis hin zu Arbeitszeitunterschlagung durch das Landratsamt Vogtlandkreis. Darauf konnte er sich dann freuen und brauchte diesen Unsinn nach einer Woche Gehirnwäsche nicht mit machen.
Vor allem, wenn man diese katastrophalen Arbeitsbedingungen in einem Gesundheitsamt gesehen hat, kann man froh sein das man dieses nicht mit machen brauchte.
Selbst das drum her rum in diesen Gesundheitsamt war katastrophal.
Schlussfolgerung: Das Gesundheitsamt des Landratsamt Vogtlandkreis ist nicht in der Lage tatsächliche Pandemien in Griff zu bekommen. Vor allem weil es sich einer Lobby und Firmen (Parteien) unterordnet und nicht selbstständig arbeitet. Es ist ein nickendes Instrument, was Wahrheit nicht anerkennt und nicht selbst nach der tatsächlichen Wahrheit forscht und somit ist das Gesundheitsamt des Landratsamt Vogtlandkreis nicht vertrauenswürdig.
Bei anderen Gesundheitsämtern wird es nicht anders aussehen, kann man da noch von „Ämtern“ reden???
Das es eine Polizei, also eine unabhängige Polizei von Parteien (sind Firmen) und Firmen wie BRD, Bund usw., für Ordnung und Sicherheit und für den Schutz der Bevölkerung, die hier gegenüber anderen im Vordergrund steht, geben muss gibt es keinen Zweifel daran.
Die Polizisten bekommen viel gelehrt und in ihrer Ausbildung wird auch viel abverlangt. Man sollte dies nicht unterschätzen. Aber es gibt in dem Polizeiapparat auch negative Seiten.
Die Amtssprache ist nicht mehr nur deutsch. Die Demokratie wird mit aller Macht nur zum Schein gemacht. Wer zu viel Kritik macht, muss strammstehen, obwohl das Gegenteil nicht bewiesen werden kann. Ist jemand unangenehm wird er weggelobt bzw. auch versetzt, damit man auch dann gegen rechtliche Vorschriften handeln kann bzw. auch bestimmte Unterlagen beiseitezuschaffen, um gewisse Verbote zu umgehen. Und da gibt es noch vieles mehr.
So ist es, wenn ein Polizeiapparat Parteien (Firmen) dient und nicht dem Staat, also dem Volk.
Die Polizisten werden in ihrer Ausbildung, wie auch in den Schulen, auf einigen Gebieten dumm gelehrt.
Polizisten bekommen in ihrer Ausbildung nicht gelehrt: (Was aber auch in der Schulbildung genauso ist.)
wer der Staat tatsächlich ist,
welche Staatsangehörigkeiten in Deutschland tatsächlich gibt,
welche Nationsangehörigkeit (Reichsangehörigkeit) es gibt,
was die Parteien, der Bund, die BRD usw. tatsächlich sind,
dass sie keine Beamten sind, sondern nur ein Beamtenverhältnis haben,
dass eine BRD von Anfang an nicht regieren darf und somit keine Gesetze und Verordnungen für Deutschland erlassen darf,
dass das Volk mit seinem Gebiet der Staat ist und nicht die Regierenden
dass die Bewohner einer Stadt die Stadt sind und nicht die Regierenden
dass die Verfassung das höchste Gut ist und nur vom Volk, also dem Staat ratifiziert werden kann,
dass sie nicht dem Volk dienen, sondern Firmen, die sich Parteien nennen und somit auch nicht dem Staat dienen,
dass somit nicht der Staat der Dienstherr ist, sondern Firmen,
dass sie dadurch zum Söldner werden und nicht zum tatsächlichen Polizisten für den Staat,
dass aus diesem Grund auch keine Staatshaftung, die im Bürgerlichen Gesetzbuch gestrichen wurde, für ihn gibt,
dass er ohne Rechtsgrundlagen handelt, da die Gesetze und Verordnungen keinen räumlichen Geltungsbereich haben und auch nicht enthalten, für wem diese gelten,
dass er gegen Verbote handelt, da er aus einem Menschen eine Person macht,
dass er nicht vom Staat für sein Handeln legitimiert wurde, sondern von Firmen beauftragt wird,
…
Die Ecken und Kanten des sächsischen Polizeigesetz sind sehr interessant.
Denn „kann“ und „darf“ sind zweiverschiedene Tatbestände.
„kann“ nur deswegen, da es keine Beamten sind, sondern nur Polizisten (Söldner) im Beamtenverhältnis, also die Simulation eines Beamten darstellt. Würde es sich tatsächlich um Beamte handeln, dann würde auch im Gesetz „darf“ stehen und das wissen die Gesetzgeber. Man überträgt die Verantwortung auf einen nicht voll fachrechteten ausgebildeten Polizisten, der glaubt das er Beamter ist, denn er wisse es nicht genau. Er hat schließlich einen Dienstausweis und keinen Beamtenausweis, der ihn als Beamter ausweisen soll.
Das Beamtenverhältnis ist deswegen geschuldet, da es keinen Friedensvertrag gibt, Deutschland immer noch besetzt ist, die SHAFE-Gesetze weiterhin in Kraft sind und man eine Lizenz von den Alliierten benötigt, um Beamter zu sein.
Im vorab wird darauf hingewiesen, dass sich das Sächsische Polizeigesetz auf Personen bezieht und nicht auf den Menschen.
Also an der Jacke Schild tragen mit der Aufschrift: „Ich bin ein Mensch und keine Person“.
Es ist zu Recht verboten die Menschen als Objekt, also als PERSON zu behandeln (Bundesverfassungsgericht Beschluss BVerfGE 63, 332/337).
Das Nachfolgende kann man sich auch sparen.
Beispiele:
§ 18 (1) „Die Polizei kann eine Person vorladen, wenn …“ § 19 (1) „Die Polizei kann die Identität einer Person feststellen, …“ § 20 (1) „Die Polizei kann erkennungsdienstliche Maßnahmen …“ § 21 „Die Polizei kann zur Abwehr einer Gefahr …“ § 22 (1) „Die Polizei kann eine Person in Gewahrsam nehmen, …“ § 23 (1) „Die Polizei kann eine Person durchsuchen, …“ § 24 „Die Polizei kann eine Sache durchsuchen, …“
Und so weiter.
Dies bedeutet, dass die Polizei das kann, aber ob sie das darf, steht hier nicht.
Man kann ein Fahrzeug ohne Führerschein fahren, das bedeutet aber nicht das man das darf.
In einem Beamtenverhältnis ist das so, man kann, aber ob man darf, lässt man offen – ist halt nur ein Verhältnis. Man lässt hier das Hoheitsrecht weg, man garantiert es nicht für den Mensch der Polizist ist und somit handelt er auf eigene Rechnung und der sogenannte Dienstherr ist fein raus.
Also, bei einer Demonstration, wo die Polizei einschreitet, handeln alle Polizisten auf eigene Rechnung als Söldner, denn Söldner haben kein Hoheitsrecht. Weiterhin handeln diese gegen Menschen, denn die Erforschung, ob sich diese Menschen zur Person sich bekennen, bleibt offen. Diese Polizisten dürfen in keinem Fall gegen Menschen handeln, diese Polizisten machen sich also strafbar beim Handeln gegen Menschen.
Nur Beamte, die einen Beamtenstatus haben, haben Hoheitsrecht. Beamte die in einem Beamtenverhältnis sind, haben kein Hoheitsrecht, da hier ein Beamtenstatus simuliert wird. Das ist wie die Staatssimulation der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik.
Unmittelbarer Zwang / Schusswaffenanwendung:
Liest man das Sächsische Polizeigesetz weiter, bekommt man schnell mit, dass der unmittelbare Zwang, also auch die Schusswaffenanwendung, nicht gegen den Menschen gerichtet werden darf und auch nicht kann. Dies bedeutet auch, wenn der Polizist nicht erforscht, dass der Betroffene sich als Person benennt oder sich als Mensch erkennen lässt, hier reicht die Aussage „Ich bin ein Mensch“, dann macht der Polizist bei Anwendung der Schusswaffe strafbar.
Die sächsische Polizei darf nur gegenüber Personen handeln, nicht gegenüber Menschen!
Zur Erinnerung: Es ist zu Recht verboten die Menschen als Objekt, also als PERSON zu behandeln.(Bundesverfassungsgericht Beschluss BVerfGE 63, 332/337)
Kompliziert ist es nicht, man muss erstmal davon ausgehen, ob der Mensch eine Staatangehörigkeit braucht. In erster Linie braucht er diese nicht, da der Mensch ein freies Lebewesen ist und nur aus Arten besteht und nicht aus Rassen.
Ein Mensch hat nur Rechte und ist sich nur selbst verpflichtet.
Man kann eine deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, das geht nicht, da es mehrere deutsche Staatsangehörigkeiten gibt. Man kann nur eine der deutschen Staatsangehörigkeiten haben, aber nicht besitzen. Besitzen kann man nur materielle Objekte, aber nicht objektives.
Fangen wir vom Urschleim der Staatsangehörigkeit und Verfassung an:
Es gibt Menschen, die sich zusammengeschlossen haben und sozusagen eine große Familie gegründeten, der man einen Namen gab, zum Beispiel Sachsen. Diese Familie braucht nun auch einen Wohnrauch, also Land um als große Familie zu existieren. Dieses Land muss nun aber auch einen Namen haben, um sicherzustellen wem das Land gehört und damit es auch jeder wisse. Somit bekam das Gebiet den Namen „Königreich Sachsen“.
In einer Familie muss es Regeln geben, damit jeder wisse was er zu tun und zu lassen hat, sowie welche Ziele, also Aufgaben man gemeinsam hat. Bezogen auf Sachsen, macht man hierzu eine Verfassung, die gemeinsam abgestimmt wird, also durch die Familienmitglieder (Volk). Es ist also so zu sagen eine Volksabstimmung. In solch einer Verfassung muss auch geregelt sein, wer die Familie lenkt und leitet, damit die Aufgaben und Ziele erfüllt werden.
Hierzu werden keine Parteien (Firmen) gebraucht, die am Ende nicht für die Familie sind, sondern nur für ihren eigenen Profit.
Damit auch man wisse, wer Familienmitglied ist, also der Familie angehört, vergibt man einen übergeordneten Familiennamen, genannt Staatsangehörigkeit, hier „Königreich Sachsen“. Diesen übergeordneten Familiennamen kann man aber nur durch Geburt bekommen, wenn ein Familienmitglied dieser übergeordnete Familienname hat. Wie es auch in einer kleinen Familie ist.
Das bedeutet, das der übergeordnete Familienname, genannt „Königreich Sachsen“ (Staatsangehörigkeit), man nicht verliehen bekommen kann. Also, die nicht zur Familie gehören und in dem Land Sachsen leben wollen, können nur Familienbürger werden, also Staatsbürger und eine Staatsbürgerschaft bekommen. Was bedeutet, dass diese für den Staat „Königreich Sachsen“ mit bürgen.
Wer also eine Staatsbürgerschaft beantragt und bekommt, der bürgt somit mit.
Aus diesem Vorgenannten geht eindeutig hervor, dass nur die Geburtsurkunde mit der Eheurkunde der Eltern (man kann auch das Familienbuch der Eltern nehmen) der Nachweis einer Staatsangehörigkeit ist, wobei der übernommene Familienname und Geburtsort, aus dem der übergeordnete Familienname hervorgeht, des jeweiligen Elternteils maßgebend ist.
Beispiel: Mann „Anton Mustermann“ heiratet „Berta Musterfrau“ und beide tragen gemeinsame den Familiennamen „Mustermann“. Somit bekommen die Kinder die Staatsangehörigkeit des Vaters. Würde der Familienname „Musterfrau“ als gemeinsamer Familienname übernommen werden, so würden die Kinder die Staatsangehörigkeit von „Musterfrau“ bekommen.
Da man nur eine Staatsangehörigkeit haben darf und auch kann, bekommt somit der Vater die Staatsangehörigkeit der Frau, da der Familienname dem übergeordneten Familiennamen (Staatsangehörigkeit) zugeordnet ist.
Alles andere, was hier sonst betrieben wird ist die Unterwanderung des Staates, des Volkes, die große Familie und dient der Abschaffung der Nationen. Also auch Auslöschung eines Staates.
Person ist nichts weiter wie etwas objektives, wie Maler, Maurer, Klempner usw., also eine bestimmte Gilde, man kann diese Gilde auch Sklave nennen.
Wenn man sich zu einer bestimmten Gilde bekennt, ordnet man sich auch dieser, meist automatisch, unter. Lehnt man die Zugehörigkeit einer Gilde ab, so bezeichnet man sich nicht mit ihrer Benennung.
Eine Gilde kann gegenüber einem Menschen nur Handhabung haben, wer sich zu dieser bekennt, also Mitglied ist.
Das sächsische Polizeigesetz erlaubt nur das Handeln gegen Personen nicht gegen Menschen. Also, wenn man denen klar macht (z.B. durch ein kleines Schild), das man Mensch ist und keine Person, dann haben die kein Recht gegenüber einen zu handeln. Man ist nicht Mitglied dieser Gilde.
Wie man liest, geht es mit dem Nennen „Person“ (Gilde) nur darum, dass die Menschen sich zu dieser bekennen, damit Firmen (auch Parteien, die Firmen sind) auf diese Menschen Einfluss nehmen können. Dazu werden auch einige Wischereien in Gesetze und Verfassung gemacht, der Mensch soll denken das er immer eine Person ist, also zu dieser Gilde gehört. Je öfter das Wort Person erscheint um so mehr identifiziert er sich damit, er wird gewollt geblendet.
Es stellt und ist der Straftatbestand des Betruges!!!
Der gelbe Schein für eine Staatsangehörigkeit ist also nur Augenwischerei, egal wie oft man diesen hat. Zumal die eigentliche Staatsangehörigkeit nicht darauf steht und man sich mit der Beantragung zu dieser Gilde bekennt, denn nur diese Gilde stellt ihn aus und nicht der Staat, dem man auch angehört.
Auch hier wird der Mensch geblendet, um ihn zur Person zu machen, was eine Straftat ist.
Auch welches Recht gilt ist Augenwischerei, ob See- und Handelsrecht, Landesrecht oder Bundesrecht usw.
Der Mensch, der zu einem Staat gehört, für den gilt nur das Recht dieses Staates und kein anderes. Dies beweisen viele Gesetze und Rechtsvorschriften, da bei diesen der räumliche Geltungsbereich fehlt und sich auf Personen beziehen.
Es gilt für Menschen nur das Recht,für das man sich unterwürft.
Bei einer Verfassung sieht es da ein bisschen anders aus, hier gilt die Verfassung, für die tatsächlich die Familie (Volk/Menschen) gemeinsam abgestimmt hat, man nennt es Volksabstimmung. In solch einer Verfassung darf das Wort „Person“ nicht vorkommen, da Menschen für Menschen diese Verfassung machen. Sowie einmal das Wort „Person“ vorkommt, ist die Verfassung nicht von Menschen für den Menschen gemacht.
Nur wenn eine Verfassung von Menschen für Menschen gemacht ist, gilt die Verfassung und die dazugehörigen Gesetze sowie Rechtsvorschriften dieser Menschen für sie und für Menschen in deren Gebiet dieser Menschen sich aufhalten.
Die Verfassung des Freistaat Sachsen von 1920 und die Verfassung von 1947 sind nicht in Kraft gewesen, also Rechtstäuschung. Die Verfassung von 1992 ist auch eine Rechtstäuschung, da man auch hier behauptet und auch so tut, als ob diese Rechtskraft hat, ist aber nicht so. siehe hierzu: Die Verfassung des Freistaat Sachsen
Keine Regierung des Freistaat Sachsen konnte je die Verfassung von 1831 außer Kraft setzen, da diese nie Hoheitsrechte hatten und haben und das Wissen diese.
Der Freistaat Sachsen ist schon immer eine Firma, da nie eine Machtübergabe des Königreichs Sachsen (Monarchie) stattfand.
Bei den Freistaat Sachsen handelt es sich immer um eine Neugründung außerhalb des Staatsrechts.
Somit ist: Die Staatsangehörigkeit der Sachsen ist „Königreich Sachsen“. Das benennen des ehemaligen Ministerpräsidenten Biedenkopf als Sachsenkönig diente nur zur Ablenkung, denn er kann nie Sachsenkönig gewesen sein.
Deutsches Reich, Deutschland, Frankreich, Brasilien, Österreich, Schweiz usw. sind Nationen und keine Staaten. Deswegen ist „DEUTSCH“ keine Staatsangehörigkeit, sondern nur eine Nationsangehörigkeit. Mit „DEUTSCH“ ist die Nationsangehörigkeit „Deutsches Reich“ gemeint und mit „Deutsches Reich“ ist Deutschland gemeint.
Eine Staatsangehörigkeit sowie Nationsangehörigkeit oder Nationalität der „Bundesrepublik Deutschland“ gibt es nicht.
Aus diesem Grund mit, darf die Bundesrepublik Deutschland nicht regieren.
Warum bekommt man von seinem eigenen Staat (hier Königreich Sachsen) keinen Pass bzw. Identitätsausweis?
Mit einem Personalausweis, egal von wem, macht man sich zur Person und bekennt sich mit der Beantragung zu dieser Gilde. Gleichfalls verhält es sich mit dem Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, Beantragung ==> Gilde.
Dies zeigt auch, dass der „Freistaat Sachsen“ von 1992 den „Freistaat Sachsen“ von 1831 unterwandert und somit die Sachsen, also dieser großen Familie von Menschen, schadet.
Hier kann man nur sagen:
Ihr Sachsen erhebt euch mit den Rechten des Königreich Sachsen von 1831 gegen den gegründeten Freistaat Sachsen von 1992, er ist nicht der Rechtsnachfolger von 1831.
Die Verfassung von 1831 des Königreich Sachsen wurde nie aufgehoben, weder durch die Verfassung von 1920, 1947 noch von 1992!
Hinweis:
Das Königreich Sachsen von 1831 ist weder das Gleiche noch dasselbe wie der Freistaat Sachsen von 1992.
1947 hatte man den „Freistaat Sachsen“ „Land Sachsen“ genannt, was aus dem Befehl 180 der sowjetischen Alliierten hervorgeht. Aus diesem Grund muss der Freistaat Sachsen von 1920 mit seiner Verfassung sich Land Sachsen nennen. Die Staatsangehörigkeit bleibt aber trotzdem „Königreich Sachsen“, da es in diesem Befehl nur um die Nennung des Freistaat Sachsen als Land Sachsen ging.
!!! Die Sachsen sind Menschen und keine Personen !!! !!! Die Sachsen haben die Staatsangehörigkeit „Königreich Sachsen“ !!!
Auch, wenn in einer Verfassung des Freistaat Sachsen steht: „Der Freistaat Sachsen ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland.“, ist der Freistaat Sachsen noch lange kein Land der BRD und seit wann unterwirft sich ein Land einer Firma. siehe hierzu: Die Bundesrepublik Deutschland hat von Anfang an kein Recht zum Regieren!
Fangen wir mal beim Anfang an:
„Der Sächsische Landtag hat als verfassungsgebende Landesversammlung am 26. Mai 1992 die Verfassung des Freistaates Sachsen beschlossen. Am 27. Mai 1992 unterzeichneten der damalige Landtagspräsident Erich Iltgen sowie Prof. Dr. Kurt Biedenkopf, erster Ministerpräsident des wiedergegründeten Freistaates, die neue Landesverfassung feierlich im Haus der Kirche (Dreikönigskirche), wo das Parlament damals tagte.
Die Sächsische Verfassung bestimmt Organisation und Struktur des Freistaates und regelt das Grundverhältnis zu seinen Bürgerinnen und Bürgern. Sie kann nur mit Zweidrittelmehrheit durch das Parlament geändert werden. Dies geschah bislang einmal (2013: Neuverschuldungsverbot).“
So dargelegt auf der Internetseite des Sächsischen Landtag.
Was ist an diesen beiden Absätzen verkehrt?
Eine Verfassung ist das höchste Gesetz eines Staates, das über allen anderen Gesetzen steht und darum muss eine Verfassung vom Volk beschlossen werden und nicht von Parteien (Firmen). Die Verfassung wurde also unter Parteien (Firmen) ausgemacht. Das, was hier geschah hat weder was mit Demokratie noch mit Volksnahen zu tun, sondern mit Diktatur!
Die Verfassung des Freistaat Sachsen wurde diktatorisch dem Volk auferlegt, es hatte kein Mitspracherecht und es gab durch das Volk auch keine Zustimmung. Was man nicht ausdrücklich zustimmt, hat auch kein Rechtswirkung gegenüber dem nichtzustimmenden Menschen. Denn die Verfassung ist die Grundlage und der gemeinsame Vertrag eines Volkes, nach dem das Volk sich richtet. Demzufolge ist die Verfassung des Freistaat Sachsen rechtswidrig gegen über dem Volk des Land Sachsen.
Warum schreibe ich hier Freistaat Sachsen und Land Sachsen?
Der Befehl Nr. 180 der Sowjetischen Militär-Administration vom 21. Juli 1947 ist klargestellt, wie die einzelnen Länder der sowjetischen Besatzungszone lauten. Hier ist der Freistaat Sachsen als Land Sachsen benannt. Dieser Befehl ist bis heute nicht aufgehoben, da es immer noch um eine, heute russische Besatzungszone handelt. Es gibt keinen Friedensvertrag und Deutschland ist immer noch nicht souverän.
Auch die Bundeszentrale für politische Bildung (BPB) stellt den Wortlaut „Freistaat“ in Frage, da es auf seine Internetseite Folgendes schreibt: „Land (Freistaat) Sachsen“.
Den Freistaat Sachsen gibt es also nur auf dem Papier, genauer gesagt als Firma (siehe hierzu weiter unten). Man hätte sich die damalige Länderneuordnung sparen können, da diese entsprechend Befehl Nr. 180 und den dazugehörigen Beschlüssen alles schon festgelegt wurde und die Länderneuordnung diesen Befehl nicht außer Kraft setzen kann. Diese Länderordnung entsprechend Befehl Nr. 180 bestand während der DDR-Zeit weiterhin, auch wenn diese in Bezirke aufgeteilt wurden.
Um zu zeigen, wie fehlerhaft Verfassungen sein können, nehme ich hierzu das Beispiel die Verfassung des Freistaat Sachsen.
Die erste Lüge, was man in dieser Verfassung liest, liest man schon in der Präambel.
„…hat sich das Volk im Freistaat Sachsen dank der friedlichen Revolution des Oktober 1989 diese Verfassung gegeben.“
Im vorab, die Präambel hat keine gesetzgebende Kraft. Diese macht nur eine bestimmte Aussage, wie hier, die eine Lüge ist und Betrug am Volk.
Der Sächsische Landtag hat die Verfassung beschlossen, wie er selbst zu gibt. Wenn ein Landtag etwas beschließt, hat das Volk sich noch lange nicht etwas gegeben! Ein Volk gibt sich erst etwas, wenn es darüber abstimmt und entscheidet.
Das Volk hat also sich diese Verfassung nicht gegeben, da es nicht an der Verfassung beteiligt war. Das Volk hat hierzu keine Zustimmung gegeben. Da das Volk des Land Sachsen hier keine Zustimmung gegeben hat, ist es auch nicht an die Verfassung gebunden. Die Verfassung wurde nicht ratifiziert, sondern diktiert. Und ein Volk im Freistaat Sachsen gibt es nicht. Und außerdem wozu Freistaat? Wir sind immer noch besetz, also nicht frei, wie auch Bayern und Thüringen. Es gibt keine Souveränität sowie Friedensvertrag!
Und dass das Volk des Land Sachsen keine Beteilung an der Verfassung hatte, geht aus der Verfassung hervor, denn hier steht: „Der Sächsische Landtag hat als verfassungsgebende Landesversammlung am 26. Mai 1992 die folgende Verfassung beschlossen:“
Erste Landtagswahl war am 14.10.1990, die Verfassung stammt vom 27.05.1992.
Der Sächsische Landtag wurde auch nicht als verfassungsgebende Landesversammlung vom Volk gewählt, da es zu dieser Zeit keine Verfassung gab, die dies erlaubte. Eines muss hier beachtet werden, ein gesetzgebendes Organ ist noch lange kein verfassungsgebendes Organ und eine Verfassung des Freistaat Sachsen hat im Land Sachsen keine Gültigkeit, denn er ist nicht Rechtsnachfolger des Land Sachsen.
————– Korrigiert am 29.08.2024 ————–
Die letzte gültige Verfassung ist vom 4. September 1831 des Königreich Sachsen, hier spricht man von Personen. Nur in der Verfassung von 1920 wird von Menschen gesprochen. Alle nachfolgenden Verfassungen sind auch für Personen gemacht. Bei der Verfassung vom 27.05.1992 handelt es sich um eine neue Verfassung, also nicht um eine Verfassungsänderung, aber halt für den Freistaat Sachen und nicht für das Königreich Sachsen.
Kurzgefast: Die Verfassung des Freistaat Sachsen von 1920 und die Verfassung von 1947 sind nicht in Kraft gewesen, also Rechtstäuschung. Die Verfassung von 1992 ist auch eine Rechtstäuschung, da man auch hier behauptet und auch so tut, als ob diese Rechtskraft hat, ist aber nicht so.
Keine Regierung des Freistaat Sachsen konnte je die Verfassung von 1831 außer Kraft setzen, da diese nie Hoheitsrechte hatten und haben und das Wissen diese.
Der Freistaat Sachsen ist schon immer eine Firma, da nie eine Machtübergabe des Königreichs Sachsen (Monarchie) stattfand.
Bei den Freistaat Sachsen handelt es sich immer um eine Neugründung außerhalb des Staatsrechts.
Hinweis: Die Staatsangehörigkeit der Sachsen ist „Königreich Sachsen“. Das benennen des ehemaligen Ministerpräsidenten Biedenkopf als Sachsenkönig diente nur zur Ablenkung, denn er kann nie Sachsenkönig gewesen sein.
————– Ende der Korrektur ————–
Nun kommen wir mal zu ein paar Artikeln. Die ganze Verfassung auseinanderzunehmen, würde aber den Rahmen sprengen.
Artikel 1
„Der Freistaat Sachsen ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland. Er ist ein demokratischer, dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Kultur verpflichteter sozialer Rechtsstaat.“
Wie kann man sich als Staat, als Land einer Firma BRD unterwerfen?
Die BRD hat regierungsverbot von den Alliierten und die Sachsen sollen sich dann von denen regieren lassen? Lässt sich man hier sogar das Eigentum nehmen?
Das ist wie, wenn man sagt: Mein Haus ist eine Wohnung des Nachbarn.
Ich denke, dass dies die Sachsen nicht zugestimmt hätten, vor allem wenn sie die Wahrheit über die BRD im vorab gewusst hätten und mitbekommen hätten, dass Helmut Kohl, genauer gesagt ab Konrad Adenauer bis heute alles Betrüger sind, da diese sich nur am Volk durch Vorspiegelung falscher Tatsachen bereichern.
Das Volk wird immer wieder für dumm gehalten und verkauft. Das schlimme, es wacht nicht auf.
Und nun mal was ganz Kurioses.
Der Sitz des Bundeslandes Sachsen ist in Dresden und der Sitz des Freistaat Sachsen ist in Freiberg. Bei der Überprüfung in Freiberg konnten 2 zugeklebte Briefkästen festgestellt werden. Handelt es sich hier um eine Scheinadresse?
Bei beiden handelt es sich um Firmen und nicht wie dargelegt, dass Sachsen ein Bundesland ist, noch das Sachsen ein Freistaat ist.
Ein „Land Sachsen“ ist in den Firmenregistern nicht zu finden, da es ein Staat ist und keine Firma.
Und wenn man bedenkt, dass die Sächsische Staatskanzlei eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE 286927129 hat, wisse man das es sich hier um Firmen handelt. Umsätze machen Firmen. Verwaltungen, Ämter und der Gleichen machen Einnahmen und Ausgaben, aber keine Umsätze.
Parteien sind Firmen und Parteien arbeiten hier, sie machen keinen Dienst für das Volk. Sie arbeiten nur für ihre eignen Interessen.
Artikel 5 (2)
„Das Land gewährleistet und schützt das Recht nationaler und ethnischer Minderheiten deutscher Staatsangehörigkeit auf Bewahrung ihrer Identität sowie auf Pflege ihrer Sprache, Religion, Kultur und Überlieferung.“
Was soll dieser Schwachsinn in einer Verfassung? Haben nicht alle die gleichen Rechte? Wieso werden Minderheiten ihre Rechte besonders geschützt? Warum werden den Minderheiten ihre Identität besonders geschützt? Warum schützt man die Identität der Sachsen nicht? Hier geht es um eine Staatsangehörigkeit „Land Sachsen“! Den Sachsen wird ihre Identität verwehrt, denn diese bekommen nur eine Reichsangehörigkeit „DEUTSCH“ durch einen Bundespersonalausweis bzw. Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, die ein Firmenausweis sind und den die Richter nicht vorgezeigt haben wollen. Diese werden da böse (selbst erlebt).
Auf Deutsch: Die Identität der Sachsen wird nicht geschützt und sie werden ihrer Staatsangehörigkeit „Land Sachsen“ beraut.
Artikel 6
Diesen Artikel kann man komplett streichen, entweder man gehört zusammen oder nicht. Wozu bekommen Sorben in einer Verfassung besondere Rechte eingeräumt, hätte man auch gleich noch die Juden mit aufführen können. Warum hat man Juden nicht mit aufgenommen, sind doch auch in der Minderheit? Die Vogtländer sind aber auch eine Minderheit in Sachsen, da von ihnen Teile in Bayern und in Thüringen sind.
Artikel 13
„Das Land hat die Pflicht, nach seinen Kräften die in dieser Verfassung niedergelegten Staatsziele anzustreben und sein Handeln danach auszurichten.“
Anzustreben und sein Handeln danach auszurichten ist noch lange nicht „zu erfüllen“. Keine Pflicht zum Erfüllen in der Verfassung vorhanden! Den Artikel hätte man dann auch weglassen können.
Artikel 15
„Jeder Mensch hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, …“
Ein Mensch kann keine „Persönlichkeit“ haben, denn er ist keine Person, also Sache. Warum schreibt man nicht Menschlichkeit? Weil man immer wieder versucht den Menschen als Person zu verkaufen.
Artikel 17 (1)
„Die Freiheit der Person kann nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes und nur unter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen beschränkt werden. Die betroffene Person muß unverzüglich über die Gründe der Freiheitsbeschränkung unterrichtet werden.“
Wie schon erwähnt, man macht mit Artikel 15 einen Schachzug, um den Menschen vorzuspiegeln, dass er eine Person ist, um dann ihn seine Freiheit zu beschränken und dass er auch das noch mit macht.
Auf diesen Artikel beruht auch das Sächsische Polizeigesetz.
Also Schild an die Jacke mit der Aufschrift „Ich bin ein Mensch und keine Person“ und schon darf eine Beschränkung der Freiheit nicht vollzogen werden!
Hier kann man wieder genau rauslesen, den Sinn von Menschen und Person.
Mit „vor dem Gesetz“ meint man die Verfassung, nicht die anderen Gesetze, da hier nicht steht „vor den Gesetzen“.
Aber die Verfassung kann mit „dem Gesetz“ auch nicht gemeint sein, da eine Verfassung kein Gesetz ist, also ein sinnloser Absatz.
Artikel 22 (5)
„Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.“
Warum bekommen nur Mütter den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft?
Dieser Absatz widerspricht den Art. 18 (2) „Frauen und Männer sind gleichberechtigt.“.
Also doch keine Gleichberechtigung, da Väter außen vorgelassen werden.
Artikel 23 (2)
„Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.“
Großartige Aussage, wenn es bewölk ist, also der Himmel bedeckt ist, dann ist es nicht mehr unter freiem Himmel, der Himmel ist ja abgedeckt durch Wolken. Oder man nimmt einen Schirm und schon ist man nicht mehr unter freien Himmel.
Artikel 102 (4)
„Unterricht und Lernmittel an den Schulen in öffentlicher Trägerschaft sind unentgeltlich.“
Und hier wird ständig gegen die Verfassung verstoßen und die Eltern machen immer wieder mit, bezahlen, bezahlen und bezahlen.
Bildung ist Staatsaufgabe und nicht Elternaufgabe.
Hier geht es um Ethikunterricht und Religionsunterricht. Wozu brauchen die Kinder dieses zum Leben?
Man schickt die Kinder in die Kindertagesstätte, in die Schule, in die Berufsausbildung usw. und sollen sich aber im Leben an Recht und Gesetz halten. Warum nimmt man hier statt dieses Schwachsinns nicht Recht und Gesetz auf? Das ist doch viel wichtiger.
Macht man nicht, da sonst man sich entsprechend zu gut wehren kann und das ist nicht gewollt.
Unsere Kinder werden unter Stressbewältigung dumm gelehrt, vieles müssen sie lernen, was sie im Leben nicht brauchen.
Gibt es zufällig in den Verwaltungsvorschriften einen Vermerk, dass die ihre Schreiben unterschreiben müssen?
Antwort:
Bei Schreiben einer Verwaltung nach außen handelt es sich immer um einen Verwaltungsakt.
Kommen wir zum Verwaltungsverfahrensgesetz
§ 35 Begriff des Verwaltungsaktes
„Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.
Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft.“
„die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.“
Hier geht eindeutig hervor, dass in diesem Moment man sich an die äußeren Rechtsgrundlagen halten muss, da Verwaltungsvorschriften keine Rechtswirkung nach außen haben.
Wird natürliche ein Verwaltungsakt von außen nach innen, also in die Verwaltung angestrebt, erst dann muss man sich an die Verwaltungsvorschrift halten.
Mal auf Deutsch: Verwaltungsvorschriften, Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) usw. sind ja eigentlich nur Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Da Verwaltungsvorschriften keine Rechtswirkung nach außen haben, also der Verwaltungsakt wird von der Verwaltung nach außen ausgelöst, gelten somit §§ 125 und 126 BGB!!!
Im Rechtsverkehr ist stets das ausgeschriebene Vor (Name) – u. Zuname (Familienname) zu verwenden! Das nicht Vorhandensein einer Unterschrift des Verantwortlichen unter einem per Post zugestellten Schriftstückes verstößt gegen die Rechtsnorm, dass Entscheidungen, Anordnungen, Willenserklärungen o.ä. zur Erlangung ihrer Rechtswirksamkeit grundsätzlich einer eigenhändigen Namensunterschrift des Ausstellers bedürfen und infolge Ermangelung der durch Gesetz vorgeschriebenen Form nichtig ist (vergl. §§ 125 und 126 BGB). Siehe hierzu auch: Was gehört zur Schriftform, das Unterschrifterfordernis und wie muss eine Unterschrift sein
§ 126 Schriftform BGB
„(1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.“
Mit „durch Gesetz“ ist das BGB gemeint, da es nur wenige Ausnahmen gibt, die eine Schriftform nicht vorschreibt, z. B. bei beiderseitigem Einverständnis, dass ohne Unterschrift Schriftstücke gültig sind.
„(3) Die schriftliche Form kann durch die elektronische Form ersetzt werden, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.“ Hiermit ist in (3) der digitale Austausch gemeint, bei der eine Signatur benötigt wird, aber nicht Briefpost, da es sich bei Briefpost um Schriftform handelt.
„bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet“
Hier geht es um einen Personenkreis und nicht um einen Menschenkreis.
Tritt die Verwaltung nach außen durch einen Verwaltungsakt, so gilt hier das BGB und keine Verwaltungsvorschrift, und zwar der § 124 (3) Anfechtungsfrist.
„Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn seit der Abgabe der Willenserklärung zehn Jahre verstrichen sind.“
Also nichts mit 2 Wochen oder 4 Wochen, usw.!
Weiterhin zu beachten, dass Verwaltungsakte außerhalb einer Verwaltung ein Rechtsgeschäft sind, da es im BGB keine Verwaltungsakte gibt und auch nicht geben kann. Wir Menschen sind keine Verwaltung.
Was bedeutet, wenn eine Unterschrift fehlt, ist es ein Formmangel und somit tritt § 125 BGB in Kraft.
„Ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, ist nichtig. Der Mangel der durch Rechtsgeschäft bestimmten Form hat im Zweifel gleichfalls Nichtigkeit zur Folge.“ (mit durch Gesetz ist das BGB gemeint)
Zu besseren Verständnis:
Wenn eine Verwaltung einer Firma einen Auftrag gibt, dann muss die Verwaltung sich an die AGB der Firma halten und nicht die Firma an Verwaltungsvorschriften, wobei es sich bei der Verwaltung mit dem Auftrag an einer Firma um einen Verwaltungsakt handelt.
Zum § 133 BGB:
„Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften.“
Also, wenn die Unterschrift, es muss Schrift erkennbar sein, fehlt dann fehlt der wirkliche Wille. Der wirkliche Wille ist zu erforschen, also es ist Pflicht des Empfängers dieses zu erforschen. Ist dieser nicht erkennbar, somit ist die Willenserklärung nichtig und § 125 BGB tritt in Kraft, denn es ermangelt an der fortgeschriebenen Form.
Erklärungsbewusstsein und Erklärungswille bilden mit dem Geschäftswillen eine Einheit. Die „Grundsatznorm“ des § 133 BGB fordert demnach nicht nur die Erforschung des Geschäftswillens, sondern automatisch auch die Erforschung desjenigen Bewusstseins, das den Erklärenden bei seiner Willenskundgabe leitet.
Nun zu den gelben Briefen, bei denen auf der Rückseite zum Einwurf in den Briefkasten Folgendes steht:
„Mit der Einlegung gilt das Schriftstück als zugestellt.“
Da ist nun absoluter Schwachsinn und redet man den Menschen einfach aus Bequemlichkeit ein.
Kommen wir zum § 130 (1) BGB – Wirksamwerden der Willenserklärung gegenüber Abwesenden.
„Eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, wird, wenn sie in dessen Abwesenheit abgegeben wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht. Sie wird nicht wirksam, wenn dem anderen vorher oder gleichzeitig ein Widerruf zugeht.“
Hier steht eindeutig „in welchem sie ihm zugeht.“ Also nicht in den Briefkasten durch Einlegen, sondern wenn diese den Empfänger erreicht.
Dies bedeutet, dass sämtliche „Förmliche Zustellungen“ keine „Förmliche Zustellungen“ sind, da diese nicht dem Empfänger direkt übergeben werden. Es gibt aus diesem Grund auch Zustellungsbeauftragte.
Also, wenn eine „Förmliche Zustellung“ im Briefkasten landet, kann man selbst entscheiden wann man diese bekommen hat oder überhaupt bekommen hat. Dies gibt der § 130 (1) BGB her.
Und für die Behörden steht im § 130 (3) BGB „Diese Vorschriften finden auch dann Anwendung, wenn die Willenserklärung einer Behörde gegenüber abzugeben ist.“
Also, hier steht nicht „, wenn die Willenserklärung gegenüber einer Behörde abzugeben ist.“. Es geht hier eindeutig um die Willenserklärung einer Behörde.
Hiermit ist auch erwiesen, dass für das Handeln einer Behörde nach außen das BGB gilt.
Warum sollten wir überall mit Bargeld bezahlen anstatt mit Bankkarte?
Ich habe einen 50-€-Schein in der Tasche und werde ihn in ein Restaurant bringen und mein Abendessen damit bezahlen.
Der Restaurantbesitzer verwendet diese 50 €, um seine Rechnung in der Waschanlage zu bezahlen.
Der Autowaschbesitzer zahlt seinen Haarschnitt bei seinem Friseur.
Der Friseur verwendet diese 50 € für die Kasse im Supermarkt.
Nach einer unbegrenzten Zahl an Zahlungen bleibt und hat mein 50 Euroschein dieselbe Bedeutung, dass er seinen Zweck für alle erfüllt hat, die ihn als Zahlung benutzt haben. Der Wert bleibt 50 €.
Die Bank hat keine Arbeit oder Einmischung in irgendeiner Form.
ABER WAS – WENN
ich jetzt in ein Restaurant gehe und digital mit meiner Karte bezahle, die Kosten für meine digitale Zahlung, die dem Restaurantbesitzer in Rechnung gestellt wird, inklusive Transaktionskosten in Prozent betragen durchschnittlich 2,5%, was dann auf 1,25 € für jede weitere Zahlungstransaktion hinausgeht.
Das bedeutet, dass jede nächste Zahlungstransaktion 1,25 € kostet.
die gleichen Kosten werden umgesetzt, wenn der Restaurantbesitzer seine Rechnung digital an der Waschstraße bezahlt,
die Zahlungen des Autowaschbesitzer beim Friseur,
die nächsten Zahlungen auch usw.
Daher bleiben nach den ersten 36 Transaktionen von diesen 50 € nur 5 € übrig und die restlichen 45 € sind Eigentum der Bank geworden…
Danke an alle digitalen Transaktionen und Gebühren!
Zudem belaufen sich die Kosten für eine Debitkarte im Schnitt auf 2,25 € pro Monat, also sind deine 50 € nach einem Monat sparen nur 47,75 € wert.
Prof. Dr. Werner Bergmann legt Antisemitismus wie folgt dar:
„Antisemitismus ist mehr als Fremdenfeindlichkeit, auch mehr als ein soziales oder religiöses Vorurteil. Er ist eine antimoderne Weltanschauung, die in der Existenz der Juden die Ursache aller Probleme sieht.“
Ist es nicht so???
Der Begriff Antisemitismus bezeichnet heute alle historischen Erscheinungsformen der Judenfeindschaft, obwohl er erst 1879 geprägt wurde, um eine neue Form einer sich wissenschaftlich verstehenden und rassistisch, obwohl es rassistisches unter Menschen nicht gibt, begründeten Ablehnung von Juden zu begründen. In dieser Wortneuschöpfung drückt sich eine veränderte Auffassung von den Juden aus, die nun nicht mehr primär über ihre Religion definiert werden, sondern als Volk, Nation oder Rasse, obwohl Juden weder ein Volk, eine Nation, noch eine Rasse ist.
Nicht vergessen, Rassismus unter Menschen gibt es nicht. Siehe hierzu: Begriffserklärung
Antisemitismus-Definitionen
Eine einheitliche, allgemeinverbindliche Definition von Antisemitismus existiert nicht. Das „European Monitoring Center against Racism and Xenophobia“ (EUMC) in Wien hat 2005 eine Arbeitsdefinition vorgeschlagen, die Antisemitismus formal sowohl als eine Wahrnehmungsweise, als auch als gegen Juden bzw. jüdische Einrichtungen gerichtete verbale oder physische Handlungen definiert, wobei sich diese auch gegen Nicht-Juden, wenn diese „jüdische Interessen“ unterstützen oder fälschlich für Juden gehalten werden, und gegen den Staat Israel als jüdisches Kollektiv richten können.
Man spinnt sich hier richtig was zusammen.
Etwas komplexer und detaillierter hat die amerikanische Historikerin Helen Fein Antisemitismus hinsichtlich seiner Erscheinungsformen und Ziele definiert:
Antisemitismus ist ein dauerhafter latenter Komplex feindseliger Überzeugungen gegenüber Juden als einem Kollektiv. Diese Überzeugungen äußern sich beim Einzelnen als Vorurteil, in der Kultur als Mythen, Ideologie, Folklore und in der Bildsprache, sowie in Form von individuellen oder kollektiven Handlungen – soziale oder gesetzliche Diskriminierung, politische Mobilisierung gegen Juden, und als kollektive oder staatliche Gewalt –, die darauf zielen, sich von Juden als Juden zu distanzieren, sie zu vertreiben oder zu vernichten.
Mit dieser Definition ist allerdings noch nicht der spezifische Gehalt des Antisemitismus gegenüber anderen Formen der Judenfeindschaft bzw. anderen Formen von feindseligen Überzeugungen wie der Fremdenfeindlichkeit bestimmt. Diesen spezifischen Gehalt kann man im Anschluss an Dietz Bering wie folgt charakterisieren:
Dem Antisemiten gelten Juden ihrer gesamten Natur nach als schlecht und in ihren negativen Eigenschaften als unverbesserlich. Wegen dieser notwendig anwesenden Charaktermerkmale sind Juden immer als Kollektiv zu betrachten, das den Gesellschaften, in denen es lebt, wesensfremd bleibt und einen verdeckten destruktiven Einfluss auf das „Gastvolk“ ausübt. Dieser negative Einfluss und die faktische Fremdheit müssen entlarvt werden, um das wahre, unveränderliche Wesen der Juden hervortreten zu lassen.
Das EUMC folgt in seiner Arbeitsdefinition dieser Vorgabe, indem es Antisemitismus definiert als Vorwurf gegen die Juden, sie würden konspirieren, um die Menschheit zu schädigen, und als ein Mittel, um die Juden dafür verantwortlich zu machen, wenn Vorhaben fehlschlagen.
Antisemitismus scheint sich von den gewöhnlichen fremdenfeindlichen Vorurteilen gegenüber Fremdgruppen zu unterscheiden, die diesen Gruppen einzelne negative Züge zuschreiben bzw. ihnen gegenüber soziale Distanz ausdrücken, denn für ihn bündeln sich in der „Judenfrage“ eine Vielzahl von gesellschaftlichen Problemen: politische, soziale, religiöse, moralische, ökonomische, deren Verbindung zu „den Juden“ nicht ohne weiteres erkennbar ist, sondern vom Antisemiten konstruiert werden muss. ‚Die Juden‘ sollten aus der Gesellschaft, bei einigen radikalen Antisemiten sogar aus der Weltgesellschaft ausgeschlossen werden, da sie als ein die Nationen ökonomisch, geistig und rassisch zersetzendes Element angesehen werden.
Wieso konnte den Juden diese spezifische Position zugeschrieben werden? Der sich Ende des 19. Jahrhunderts entwickelnde moderne Antisemitismus sah die Juden nicht einfach als Fremde, wie andere zugewanderte Angehörige einer anderen Nation, sondern als diejenigen, die sich dem nationalstaatlichen Schema nicht fügten: die Juden standen außerhalb der nationalen Ordnung der Welt, sie waren zugleich innen und außen und verkörperten so das Gegenprinzip: „nationale Nicht-Identität“ (Klaus Holz). Die Juden waren etwas Unklassifizierbares, das in einer in Nationen aufgeteilten Welt ein zu bekämpfendes nicht-nationales Vakuum darstellte, weil es die zweiwertige Logik von Freund/Feind, Innen/Außen sprengt. Juden haben „keine nationale Identität wie die Wir-Gruppe und alle anderen (normalen) Völker“, denn sie sind Deutsche, Polen, Amerikaner usw. und zugleich gehören sie dem „Volk der Juden“ an, bilden also keine bloße Konfession. Insofern besitzen die Juden kein Vaterland, sondern müssen zwangsläufig Kosmopoliten sein. Auch die Gründung Israels als eines jüdischen Nationalstaates hat an dieser ambivalenten Position nicht viel geändert. Zwar werden Juden in den europäischen Ländern vielfach als „Israelis“ identifiziert, doch die alte Identifikation der Juden mit internationaler Finanzmacht und Weltherrschaftsfantasien ist erhalten geblieben. Dies gilt auch für den alten Vorwurf der doppelten Loyalität, die jetzt in ihrer Verbindung mit Israel liegen soll.
Es handelt sich beim Antisemitismus also nicht bloß um Xenophobie oder um ein religiöses und soziales Vorurteil, das es gegenüber Juden auch gibt, sondern um ein spezifisches Phänomen: eine antimoderne Weltanschauung, die in der Existenz der Juden die Ursache sozialer, politischer, religiöser und kultureller Probleme sieht. Entsprechend wurden und werden bestimmte moderne politische Strömungen und Ordnungen (Liberalismus, Kommunismus, Demokratie, übernationale Organisationen) oder wirtschaftliche Entwicklungen (Finanzkapitalismus, Globalisierung) als Erfindungen „jüdischen Geistes betrachtet, die den anderen Nationen als etwas Fremdes aufgezwungen werden.
Für einen Antisemiten können Juden in den Gesellschaften, in denen sie leben, ihre Destruktivität in mehrfacher Hinsicht ausüben:
a) In religiös-kultureller Hinsicht etwa durch Säkularisierung (Verweltlichung), d.h. durch das Herauslösen von Gruppen aus den religiösen und kirchlichen Bindungen und durch die Gefährdung der nationalen Kultur durch Einführung universalistische Werte. Juden gelten als Vertreter des Abstrakt-Gesellschaftlichen, von universalen Prinzipien, von Geldwirtschaft, eigennützigem Materialismus, Atheismus, schrankenloser Sexualität, der Vermischung von Völkern und „Rassen“ (z.B. durch Zuwanderung). Damit stehen sie im Widerspruch zur nationalen Gemeinschaft, deren vertraute, traditionelle und harmonische Lebensformen sie auf diese Weise zerstören.
b) In ökonomischer Hinsicht durch finanzielle Ausbeutung, internationale Finanzmanipulationen, Vorantreiben der Globalisierung usw. Juden fungieren hier als Personifikation von Macht. Als Beherrscher der Massenmedien und Finanzmärkte werden sie für ein verschwörungstheoretisches Denken zu den Urhebern krisenhafter Entwicklungen, die sie zu ihrem Nutzen inszenieren.
c) In politischer Hinsicht durch Verrat an äußere Feinde als revolutionäre Kraft, indem sie die Politik und Medien des Landes kontrollieren oder indem sie Unfrieden unter den Völkern stiften. Juden nehmen hier die „Figur des Dritten“ ein, der die nationale Ordnung der Welt sprengt und sich nicht eindeutig als Nation, Volk, Rasse oder Religion definieren lässt, sondern eine weltumspannende Gruppe in anderen Nationen darstellt. Sie gelten damit als „Störenfriede“ und sind für die Konflikte in und zwischen den Nationen verantwortlich. Juden gelten als Feinde der Humanität. Mit ihnen ist ein Zusammenleben nicht möglich, da sie einen Ausbeutungs- und Unterdrückungskrieg gegen alle Völker führen.
d) In moralischer Hinsicht, indem sie ihre Rolle als Opfer von Verfolgung und Diskriminierung (insbesondere im Holocaust) nutzen, um andere Nationen zu diskreditieren, um Entschädigungsforderungen zu erheben oder um Regierungen unter Druck zu setzen. Das Argumentationsmuster der Täter-Opfer-Umkehr dient nicht erst seit dem Holocaust dazu, Schuldgefühle abzuwehren und die eigenen Verbrechen zu relativieren, die Juden als die Aggressoren zu kennzeichnen und den eigenen Antisemitismus als Notwehrreaktion zu legitimieren.
e) In handelnder Hinsicht, handeln sie als Kommunist, Geld abgreifen und protestieren.
Da diese „Machenschaften“ der Juden nach Meinung des Antisemiten verdeckt geschehen, gehört der Gestus des Entlarvens zum Kern antisemitischer Kommunikation, die sich dabei selbst häufig in die Form von Codes, Chiffren, Anspielungen, Mutmaßungen und Gerüchten kleidet (eine bekannte Definition des Antisemitismus nennt ihn das „Gerücht über die Juden“), um nicht mit der angeblichen jüdischen Macht zu kollidieren, zumal die Antisemiten sich immer in der Defensive wähnen und ihren Antisemitismus als einen berechtigten Abwehrkampf verstehen. Wie andere Formen verschwörungstheoretischen Denkens, das alle Fakten nur als Bestätigung für bereits bestehende Überzeugungen und Gefühle selektiv heranzieht und deutet, entzieht sich auch der Antisemitismus einer rationalen Diskussion. Dies macht überzeugte Antisemiten gegen rationale Aufklärung weitgehend resistent, was nicht in gleichem Maße für Menschen gilt, die nur einzelne negative Stereotype über Juden für zutreffend halten, diese aber nicht in eine umfassendere Weltanschauung integrieren.
Man sollte sich auch hier mal fragen:
Warum tragen unsere Kirchengänge ihr Kreuz und die Juden nicht ihren Stern öffentlich?
Schämen sie sich oder geht es tatsächlich nur um verdecktes Handeln?
Warum darf man über Juden keine andere öffentliche Meinung haben?
Warum darf man über den Holocaust keine andere öffentliche Meinung haben?
Warum steht eine andere Darlegung über den Holocaust unter Strafe, ist am Holocaust doch etwas nicht war, weil die 6 Millionen Juden erst zwischen 1948 und 1955 fehlen?
Warum haben Juden einen Zentralrat, arbeiten sie als Firma? Unsere Kirchen haben auch keinen Zentralrat.
Warum spricht man nicht davon, wenn Menschen etwas gegen Juden haben, um das warum? Soll hier etwas vertuscht werden?
Warum haben Juden einen besseren Schutz bei der Polizei als andere Menschen?
Warum werden nur Schimpfworte gegen Juden veröffentlicht und nicht umgekehrt?
Warum spricht niemand darüber, warum Hitler was gegen Juden hatte? Die Dokumentationen, die es darüber gibt, sind nicht zielführend.
… usw. Es gibt hier viele Fragen.
Es wird hier nochmal betont, Juden sind kein Volk und auch keine Nation, es handelt sich hier um eine Glaubensrichtung, die man den Kommunismus gleichstellen kann. Nach dem vorgenannten kann man annehmen, dass sie eine Gefahr für Nationen sind.
Bemerkung:
Wer in der DDR den Beruf Maler gelernt hat, dem wurde öfter mal gesagt, dass er seine Juden wegmachen soll. Und keiner hat sich daran gestört an der Beseitigung von Juden.
Hier Juden: Kleine Flecke, die keine Farbe angenommen haben. Der Fleck hat protestiert und Farbe abgegriffen, wenn man das so nennen kann.
Alle benutzen die Zeit, egal welche und an welchen Ort.
Mit der Schaffung der Zeit, genauer gesagt einer gedachten Zeit – da Zeit nicht existiert, hat sich der Mensch dieser gedachten Sache zum Sklaven gemacht.
Vor allem, je genauer die Zeit wurde und je mehr Menschen eine eigene Uhr hatten, um so mehr wurde der Mensch dabei zum Sklaven und das unbewusst, man lebte einfach da hinein.Man verlor seine innere Uhr, das Gefühl des freien Lebens, man unterwarf sich freiwillig einer physischen Belastung von Stress, man tat hier etwas völliges ungesundes zum eigenen Schaden.
Die Bibel von 1813 besagt, dass diese alte Welt im Jahr 2025 aufhören wird zu existieren und eine neue kommen wird.
Eine der interessantesten und spannendsten Fragen der modernen Eschatologie ist die genaue Datierung der Zeit, in der wir uns befinden.
Nach dem gregorianischen Kalender ist es also jetzt 2023, nach dem islamischen Kalender ist es 1445 und nach dem hebräischen Kalender ist es 5783.
Alle Kalender zählen Tage ab einem bestimmten Datum. So zählen Christen die Zeit ab der Geburt Christi (Anno Domini oder n. Chr.), Muslime zählen die Zeit ab dem Datum der Migration des Propheten Mohammed von Mekka nach Medina und Juden zählen die Zeit ab dem Tag der Erschaffung der Welt.
Und jeder von den dreien denkt er macht es richtig.
Es ist eine häufige chronologische Entscheidung – von etwas aus zu zählen. Beispielsweise wird im Juche-Kalender das Geburtsjahr von Kim Il Sung, also 1912, als Nulldatum angenommen.
Das Vorwort zur Bibel der Ausgabe von 1813 enthält eine interessante Chronologie, die in ihrer Art einzigartig ist und offenbar darauf abzielt, das Jahr 2025 als das Jahr des Weltuntergangs anzuzeigen.
Es sagt:
„Danach betrachten wir von Adam bis Christus 3974 Jahre, 6 Monate und 10 Tage. Und von der Geburt Christi bis zu diesem Jahr 1814 Jahre. Dann beträgt die Gesamtzahl der Jahre vom Beginn der Welt bis zu diesem Jahr 5788 Jahre, 6 Monate und 10 Tage.“
Nach dieser Gestaltung scheint es, dass 1814 das Jahr 5788 ist. Das Jahr seit der Erschaffung der Welt war. Demnach wird das aktuelle Jahr 2023 dem Jahr 5998-5999 entsprechen. Die nächsten zwei Jahre werden die Zeit des Abschlusses des sechsten und letzten Jahrtausends sein, gefolgt vom Großen Wandel.
Einige assoziieren mit dieser Veränderung das Ende der Welt, andere das Kommen des „Reiches des Volkes der Heiligen“, über das der Prophet Daniel schreibt. Uns wird jedoch gesagt, dass wir den Tag und die Stunde des Weltuntergangs nicht kennen.
Viele Prophezeiungen widmen sich dem Vormarsch des Königreichs des Vorläufers. Es scheint, dass das Verständnis des Themas durch die Herausgeber der Bibel (und dementsprechend durch die Heilige Synode) im Jahr 1813, freiwillig oder unfreiwillig, auf diese versprochene Änderung hinweist.
Die in der Bibel von 1813 verwendete Chronologie ist in zweierlei Hinsicht einzigartig. Erstens behauptet es nicht, dass es von der Erschaffung der Welt herrührt, sondern führt den Bericht „von Adam an“, ohne gleichzeitig anzugeben – von welcher Zeit, von welcher Periode im Leben Adams.
Zweitens scheint diese Chronologie einzigartig zu sein und unterscheidet sich von der in Byzanz offiziell akzeptierten Chronologie und der jüdischen Chronologie-Rechnung.
Diese Tatsache verändert nicht nur viel, sondern stellt im Allgemeinen die ganze Welt auf den Kopf, denn in den nächsten Jahren wird es ein Super-Millennium geben, also nicht irgendeine Art von 2000, sondern das Jahr 6000, in dem die Zeit selbst endet, wenn wir das Ende der gegenwärtigen Welt sehen.
Dies wird im Jahr 2025 oder spätestens im Jahr 2026 geschehen, je nachdem, wie man zählt: Extremjahre zu Zeitintervallen hinzufügen oder nur Intervalle zählen.
Die Bibel, wie einige sagen, wird nicht lügen, insbesondere die Bibel aus der Zeit der Napoleonischen Kriege.
Vielleicht ist das der Grund, warum 1834 der Palace of Westminster in London niederbrannte und eine Reihe von Bränden von Kulturgütern und ganzen Städten über Europa und die USA hinwegfegten.
Damit ist es der Tatsache sehr ähnlich, dass zu Beginn und in der Mitte des 19. Jahrhunderts jemand weltweit damit beschäftigt war, den Kalender aus der Erschaffung der Welt zu ersetzen und ihm etwa 215 Jahre zu stehlen.
Tatsächlich leben wir jetzt fast im Jahr 6000.
Stimmt das wirklich? NEIN!
Zeit existiert nicht, man macht sie, wie man sie braucht. Zeit ist nur ein gedachtes Hilfsmittel, wie Maßeinheiten.
Beispiel:
Da treffen sich zwei. Da sagt der eine „Ich schaffe am Tag mehr wie Du.“ Der andere: „Und wieso?“ „Ganz einfach, deine Stunde hat 60 Minuten und meine hat 30 Minuten, so kannst Du in der Stunde mehr schaffen wie ich. Aber auf den Tag gerechnet, hat dein Tag nur 24 Stunden und meiner 48 Stunden, somit kann ich am Tag mehr schaffen wie Du.“
Auch Einstein hat in Beziehung Zeit mit der Relativitätstheorie gesagt: „Ich spiele gern mit großen Kindern.“
Auf Deutsch gesagt: Er hat sie alle verarscht, auch mit der Relativitätstheorie und sie merken es nicht einmal.
Unentgeltlicher Unterricht, unentgeltlicher Lernmittel, unentgeltliche Wandertage unentgeltliche Schulfahrten unentgeltliche Schülerbeförderung im Freistaat Sachsen ist durch Gesetze und Verordnungen garantiert!
Entsprechend Anfragen von Menschen zwecks unentgeltlichen Schulbesuches, Schülerbeförderung usw. habe ich hierzu eine PDF erstellt.
Auch wenn Du diese PDF nicht brauchst, aber vielleicht könnte ein Mensch diese gebrauchen, der Kinder in der Schule im Freistaat Sachsen hat, dann hilf ihm und drucke sie für ihn aus oder sende diesem einen Link der Seite zu. Er wird dir dann vielleicht dankbar sein.
Auf die Firmen, die sich Partei nennen, kann man sich nicht verlassen, die sind auch einem nicht behilflich. Kann man der PDF in einem Beispiel entnehmen.
Ach ja, das muss ich mal hier mit erwähnen.
Ich wurde mal in den Sächsischen Landtag eingeladen, wo denen auf dem Podium vorgeworfen wurde, das der Freistaat Sachsen als Schulträge der Blindenschule Chemnitz gegen das Grundgesetz und der Verfassung des Freistaat Sachsen verstößt.
Man hat mich zum Darlegen nicht zugelassen. Sondern man wirbelte mit den SGB’s herum, genauer gesagt, weder die auf den Podium noch die davor Sitzenden haben von der Lernmittelfreiheit und unentgeltlichen Schule Ahnung. Die auf dem Podium wussten aber um was es genau geht und versuchten die Kurve zu bekommen, um Kosten zu sparen und Eltern sowie volljährige Schüler weiter abzuzocken.
Kurioserweise kamen nach dem Palaver die teilnehmenden Parteien zum mir und fragten mich, ob die da vorn recht haben.
Meine Antwort war hierzu: „Das, was ich hier erlebt habe, ist Pleiten, Pech und Pannen mit der Muppet-Show zusammen. Ich sende euch hierzu etwas, wie es sich richtig verhält.“
So ähnlich wie die PDF hier ist, haben die Parteien bekommen. Und was hat sich geändert?