Kategorie: Recht, Justiz (Seite 1 von 4)

Grundsteuer und die Fragen dazu

Muss diese zurückerstattet werden?

„JA“, aber …

Siehe weiter unten und am besten alles lesen.

Begriffserklärung entsprechend Deutscher Bundestag:

Nichtigkeit:

„Nichtigkeit“ bedeutet, dass die für verfassungswidrig erklärte Norm aus der Rechtsordnung eliminiert wird. Diese Wirkung tritt mit Wirksamkeit der Entscheidung kraft Gesetzes ein. Gemäß § 31 Abs. 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz hat die Entscheidung über die Nichtigkeit einer Norm Gesetzeskraft, was bedeutet, dass ihr allgemeinverbindliche Wirkung zukommt.

Verfassungswidrig:

Ist ein Gesetz verfassungswidrig, so ist die Nichtigkeit die Regel, sie kann aber dann keine Anwendung finden, wenn auf diese Weise in die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers eingegriffen würde. Kommen zur Beseitigung eines festgestellten rechtswidrigen Zustandes mehrere gesetzliche Möglichkeiten in Betracht oder würde durch die Nichtigkeitserklärung ein Zustand herbeigeführt, der der verfassungsmäßigen Ordnung noch weniger entspräche als die beanstandete Regelung, so wird ein Gesetz nicht für nichtig, sondern nur für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt.

Unvereinbarkeit:

Auch die Unvereinbarkeitserklärung ergeht gemäß § 31 Abs. 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz in Gesetzeskraft. Sie eliminiert die mit dem Grundgesetz unvereinbare Vorschrift aber nicht aus der Rechtsordnung, sondern lässt sie formell bestehen. Sie verpflichtet den Gesetzgeber nur zur Schaffung einer verfassungsmäßigen Rechtslage, bis dahin besteht eine Rechtsanwendungssperre.

Wie das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 10. April 2018 (1 BvL 11/14, | BvR 889/12, l BvR 639/11, 1 BvL 1/15, 1 BvL 12/14) festgestellt hat, sind die Regelungen des Bewertungsgesetzes zur Einheitsbewertung von Grundvermögen in den „alten“ Bundesländern seit dem Beginn des Jahres 2002 mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar. 

Das Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpunkt von 1964 führt zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundvermögen, für die es keine ausreichende Rechtfertigung gibt. 

Mit dieser Begründung hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts die Vorschriften mit Urteil für verfassungswidrig erklärt.

Im Urteil des Ersten Senats vom 10. April 2018 steht Folgendes:

aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 16. Januar 2018 durch Urteil für Recht erkannt: …

2. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, eine Neuregelung spätestens bis zum 31. Dezember 2019 zu treffen. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen die, als unvereinbar mit Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz festgestellten Regeln über die Einheitsbewertung weiter angewandt werden. Nach Verkündung einer Neuregelung dürfen die beanstandeten Regelungen für weitere fünf Jahre ab der Verkündung, längstens aber bis zum 31. Dezember 2024 angewandt werden.

Die weitere Anwendung der als verfassungswidrig erkannten Normen ist auch für einen begrenzten Zeitraum in der Zukunft gerechtfertigt, weil ansonsten die ernsthafte Gefahr bestünde, dass viele Gemeinden ohne die Einnahmen aus der Grundsteuer in gravierende Haushaltsprobleme gerieten.

Würde die Fortgeltung nicht angeordnet, könnten keine neuen Einheitswertbescheide mehr erlassen werden.

Entsprechend Bundestag besteht eine Rechtsanwendungssperre!

Zwar hat das BVerfG den Gesetzgeber dazu verpflichtet, spätestens bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung zu treffen, längstens bis zum 31. Dezember 2024 und bis zu diesem Zeitpunkt die unvereinbaren und verfassungswidrigen Regeln weiter angewandt werden dürfen, doch besitzt das BVerfG nicht die Rechte, einen unvereinbaren und verfassungswidrigen Zustand zu billigen.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat und hatte nie eine Befugnis, um einen unvereinbaren und verfassungswidrigen Zustand zu heilen, auch wenn es nur für eine zeitlich begrenzte Dauer ist. 

Das Bundesverfassungsgericht kann nur feststellen, ob ein Zustand Verfassungskonform oder

Verfassungswidrig ist, also ob ein Gesetz vereinbar oder unvereinbar oder für nichtig erklärt wird, nicht mehr und nicht weniger und nach Art. 31 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) haben Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Gesetzeskraft.

Betrachtet man die Entscheidung des BVerfG im Konsens mit seinen Grundsatzentscheidungen so bedeutet das, dass das Ausmaß dieser Entscheidungen sehr vielbedeutender ist als es zunächst den Anschein hat. Denn hieraus geht hervor, dass das BVerfG nicht nur dem Recht und Gesetz dient und das deutsche Volk in die Irre leitet, zum Vorteil Dritter. Man nennt dies Betrug.

Dies wird deutlich, wenn man folgende Rechtssätze des Bundesverfassungsgerichts liest:

„Verletzt eine gesetzliche Regelung das Grundgesetz, so hat das grundsätzlich zur Folge, dass sie für nichtig zu erklären ist.“…. (BVerfGE 55, 100)

Stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass ein nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes erlassenes Gesetz wegen Widerspruchs mit dem Grundgesetz nichtig ist, so ist dieses Gesetz von Anfang an rechtsunwirksam.“ BVerfG – 2 BvG 1/51 vom 23. Oktober 1951

Wenn das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit einer Norm feststellt, so hat das ebenso wie eine Nichtigerklärung die Wirkung, dass Gerichte und Verwaltung die Norm, soweit sich das aus der Entscheidung ergibt, nicht mehr anwenden dürfen.“ (vgl. BVerfGE 37, 217

(261)). 

Für den Gesetzgeber begründet eine solche Entscheidung die Pflicht zur Herstellung einer der Verfassung entsprechenden Gesetzeslage.

(Ersten Senats vom 8. Oktober 1980– 1 BvL 122/78, 61/79 und 21/77

Wie sieht es mit der Rückwirkung der Grundsteuer aus?

BVerfG – 1 BVL 5/08 –

  1. Den Inhalt geltenden Rechts kann der Gesetzgeber mit Wirkung für die Vergangenheit nur in den verfassungsrechtlichen Grenzen für eine rückwirkende Rechtsetzung feststellen oder klarstellend präzisieren.
  2. Eine nachträgliche, klärende Feststellung des geltenden Rechts durch den Gesetzgeber ist grundsätzlich als konstitutiv rückwirkende Regelung anzusehen, wenn dadurch eine in der Fachgerichtsbarkeit offene Auslegungsfrage entschieden wird oder eine davon abweichende Auslegung ausgeschlossen werden soll.

Die Verfassungsmäßigkeit eines rückwirkenden Gesetzes ist nur dann fraglich, wenn es sich um ein den Bürger belastendes Gesetz handelt (vgl. BVerfGE 24, 220 <229>; 32, 111 <123>; 50, 177 <193>; 101, 239 <262>; 131, 20 <36f.>).

Bei dem Bewertungsgesetz handelt es sich um ein belastendes Gesetz für den Bürger, somit ist die Verfassungsmäßigkeit des Bewertungsgesetzes rückwirkend nicht gegeben, was das BVerfG selbst beweist.

Fazit:

  • Gemäß der Entscheidung des BVerfG ist das Bewertungsgesetzes spätestens seit 2002 als unvereinbar erklärt. Weiteres weiter unten.
  • Folgt man den Rechtssätzen des BVerfG, so tritt die Unvereinbarkeit bereits mit dem Jahr 1964, dem Jahr der Verkündung ein. (?)
  • Die Anwendung des Bewertungsgesetzes hat durch die Feststellung der Unvereinbarkeit eine Anwendungssperre. Es darf nach Urteilsverkündung nicht mehr angewendet werden.
  • Das Bewertungsgesetz kann zwar formell weiter bestehen, darf aber nicht angewendet werden bis zur Schaffung einer verfassungsgemäßen Rechtslage. Siehe hierzu weiter unten.
  • Rückwirkend können die neuen verfassungsmäßigen Regeln, wegen des Rückwirkungsverbot, nicht greifen. Der Beweis hierzu ist, dass das BVerfG eine weitere Geltung für die Vergangenheit ausspricht, um die Gemeinden und Städte zu schützen, wo zu es nicht befugt ist.
  • Da das Bewertungsgesetz auch rückwirkend unvereinbar ist, hat es auch rückwirkend eine Anwendungssperre. Was bedeutet, dass alle Grundsteuern zurückzuzahlen sind.
  • Folglich ist die Gemeinde sowie Stadt rechtlich verpflichtet, alle erhobenen Grundsteuerzahlungen nebst Zinsen und Zinseszinsen ab dem Jahr 2002 zurückzuzahlen.
    Aber … (siehe weiter unten)
  • Das Urteil des BVerfG ist nicht rechtskonform, da das BVerfG gegen seine Befugnisse verstößt.
  • Es muss nach der Gesetzesänderung eine neue Bewertung gemacht werden, ansonsten verstößt man gegen das Gleichheitsgebot, wenn die Altdaten benutzt werden. Es ist sonst nicht mehr transparent. Aber mit welchem Bewertungsgesetz?

Ist man Eigentümer eines Grundstücks?

Eines der wichtigsten Fragen. Ganz klar und deutlich:

NEIN !!!

Niemanden, damit ist nicht der Mensch gemeint, sondern Personen (die Sache), gehört etwas an Grund und Boden. Da das in der Natur so ist, steht auch im Bürgerlichen-Gesetzbuch (BGB), das sich nur auf Sachrechte bezieht, im § 891 Folgendes:

(1) Ist im Grundbuch für jemand ein Recht eingetragen, so wird vermutet, dass ihm das Recht zustehe.

(2) Ist im Grundbuch ein eingetragenes Recht gelöscht, so wird vermutet, dass das Recht nicht bestehe.

Ein weiterer Beweis ist das Formular zur „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“. Hier wird die eigenhändige Unterschrift der Person, die für die Erstellung der Erklärung zu Feststellung des Grundsteuerwerts verantwortlich ist, verlangt. Eine Person ist eine Sache und diese kann nicht unterschreiben. Wer unterschreibt macht sich zur Sache!

Es wird also alles auf Personen abgewickelt. Eine Person ist eine Sache und eine Sache kann nichts besitzen, darum ist auch im BGB nur die Vermutung aufgeschrieben. Man versucht mit dem Wort Person den Menschen irrezuführen.

Apropos, eine Sache kann nichts besitzen, ein Auto kann nicht die Räder besitzen, nur mal so als Beispiel.

Wer ein Grundstück mit Notarvertrag „hat(?)“, sollte mal darein schauen, den hier ist garantiert folgendes sinnbildlich dargelegt: „… alle zur Person ausgewiesen durch Vorlage ihres gültigen deutschen Personalausweises.

Der Notar überschreibt eine Sache einer Sache, also eine Zugehörigkeit einer Sache zu einer Sache. Z.B. „Die Räder gehören zu dem Auto.“

Der Notar hat hier eindeutig die Straftat Betrug gem. § 263 Strafgesetzbuch (StGB) begangen.

Wer in der Absicht, sich (zum Geldverdienen) oder einem Dritten (evtl. zum Geldverdienen) einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen (der Notar hat keine Lizenz, Dritten gehört der Grund und Boden nicht), das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen (das Sachen keine Sachen besitzen können und dass man als Mensch nicht Eigentümer ist) einen Irrtum erregt oder unterhält (es wird beides gemacht), wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Hier kann man einen Strafantrag stellen, da man als Mensch nicht als Eigentümer gemacht wurde und für etwas bezahlt wurde, was es überhaupt nicht stattfand.

Wer muss Grundsteuer bezahlen?

Niemand,

da der Mensch nicht Eigentümer noch Nutzer ist und Personen (Sachen) nicht zahlungsfähig sind.

Hierzu muss man erst einmal das System dazu verstehen, was die Bediensteten und Kämmerer von Gemeinden und Städten nicht so wissen.

Hierzu mal eine Grafik zum besseren Verständnis.

Grafik im neuen Fenster öffnen.

Was hat das BVerfG nicht gemacht, also geschlammt?

Das BVerfG hat hier völlig versagt, es ist ja nicht das erste Mal, und dient somit einer korrupten Vereinigung und Firmen. Es hat nicht die Rechtsmäßigkeit des Bewertungsgesetzes, das zur Grundsteuererhebung benutzt wird, geprüft.

Richter habe erst einmal im Urschleim anzufangen, bevor sie überhaupt einen Fall angehen. Und dann steht die Frage: Haben diese Richter überhaupt eine Lizenz der Alliierten?

Kommen wir zum wichtigsten Ausschlags-Punkt.

Die Entscheidung des Tribunal Général de la Zone Francaise d´Occupation in Rastatt vom 06.01.1947 hat das gesamte in der Zeit vom 05.03.1933 bis 08.05.1945 nationalsozialistisch geprägte Recht in Deutschland bindend aufgehoben.

Das Bewertungsgesetz wie das Einkommensteuergesetz ist vom 16.10.1934 und ist somit ein nationalsozialistisch geprägte Recht, das aufgehoben wurde.

Das Grundsteuergesetz ist vom 07.08.1973. Aber da die BRD Regierungsverbot hat, kann sie auch keine Gesetze erlassen.

Im Grundsteuergesetz steht Folgendes:

„§ 13 Steuermesszahl und Steuermessbetrag

Bei der Berechnung der Grundsteuer ist von einem Steuermessbetrag auszugehen. Dieser ist durch Anwendung eines Promillesatzes (Steuermesszahl) auf den Grundsteuerwert oder seinen steuerpflichtigen Teil zu ermitteln, der nach dem Bewertungsgesetz im Veranlagungszeitpunkt (§ 16 Absatz 1, § 17 Absatz 3, § 18 Absatz 3) für den Steuergegenstand maßgebend ist.“

Da es also nach dem Bewertungsgesetz gemacht wird, ist somit die Grundsteuer nicht errechenbar, da das Bewertungsgesetz durch o.a. Tribunal aufgehoben wurde. Somit ist sämtliche Erhebung der Grundsteuer rechtswidrig und kann somit für alle Jahre rückwirkend zurückgefordert werden, da hier immer eine Rechtstäuschung bzw. Betrug vorlag.

In welche Richtung geht der Rechtsweg?

Er geht in Richtung Kommune und nicht in erster Richtung Finanzamt, denn der Schaden und Betrug wurde durch die Kommune gemacht. Sie hat das Bewertungsgesetz zur Erhebung der Grundsteuer angewendet.

Die Finanzämter spielen schon immer ein falsches Spiel und schieben andere vor, aber sie sind mit Täter (Mittäterschaft), da in den Formularen „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ Folgendes unter Datenschutzhinweis dargelegt ist: „… sowie § 228 des Bewertungsgesetzes erhoben. …“. 

Man hat es unter dem Abschnitt „Unterschrift“ im Kleingedruckten gemacht, obwohl ein Datenschutzhinweis nicht zur Unterschrift gehört. Auch hier wird eine Rechtstäuschung vorgespielt. Für den Datenschutzhinweis muss ein extra Abschnitt gemacht werden, dass dieser hervorgehoben wird.

Schon allein die Datenerhebung ist ein Verstoß gegen den Datenschutz, unerlaubte Erhebung, die ebenfalls zum Betrug führt, also mitbenutzt wird! Zumal das Finanzamt die Daten erhebt, damit die Kommunen die Grundsteuer eintreiben können, also zu Gunsten Dritter.

Wichtig:

Man unterliegt nicht den Verwaltungsgesetzen, da die Verwaltungen nach außen handeln. Dies bedeutet, dass zu jeder Zeit ein Widerspruch gemacht werden kann. Man kann dies auch umgehen und eine Rückweisung machen, hierfür gibt es keine festgelegten Zeitlimits. Und immer einen Termin für die Beantwortung stellen.

Und nun zum Nachdenken und appelliere an Eure Vernunft.

Sollte beabsichtigt werden, alle Grundsteuer zurückzufordern bringt das die Kommunen in Zahlungsunfähigkeit. Ihre Kommune wäre nicht mehr die Pflichtaufgaben zu lösen. Hierzu gehört Straßenreinigung, Müllbeseitigung, Schule, Kindergärten, Friedhöfe, Winterdienst und vieles mehr, lässt sich in den Haushaltsatzungen nachlesen.

Das die neue Grundsteuererhebung viel zu hoch ist und man bis jetzt die alte bezahlte Grundsteuer in gut glauben entrichtet hat, sollte man mit der Kommune darüber reden und sich bereit erklären die alte Grundsteuer aus gutem Willen, auch wenn diese rechtswidrig ist, weiter zu tragen, um die Kommune nicht in Zahlungsnot zu bringen.

Die Grundsteuer ist verhandlungsfähig, die Kommune rechtlich kann keine Forderung dazu stellen.

Eine Kommune kann nicht in Insolvenz gehen, wie auch ein Staat, sie werden maximal zahlungsunfähig werden, was eine Zwangsverwaltung nach sich zieht. Ich glaube nicht, dass man das möchte, denn das wird teuer.

Ihr seid Bürger der Kommune und Bürger kommt vom Bürgen. Also ihr steht für die Kommune immer mit gerade, es würde noch mehr dann an Euren Geldbeutel gehen.

Der Beitrag wurde nicht verfasst, um die Grundsteuer zurückzufordern, sondern dass man mit der Kommune darüber verhandeln sollte.

Hinweis zu den kommenden Wahlen

Und man sollte sich überlegen, ob man überhaupt 23.02.2025 wählen geht, denn für dieses korrupte System BRD würde ich meine Souveränität nicht aufgeben und mich 4 Jahre lang diktieren lassen, egal wer dran ist. Regieren tun sie ja nicht, da sie Regierungsverbot haben, also kann es sich hier nur um Diktatur handeln. Genauer gesagt:

Es ist eine Diktatur!

Einen fröhlichen Nachmittag.

Der Führerschein, Umtausch, Einziehung, Aushändigung ==> ja oder nein?

Darf der Führerschein eingezogen werden bzw. ist man verpflichtet diesen auszuhändigen?

NEIN!

Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) sagt Folgendes aus:

Anmerkung:
– Die StVG gilt für Personen, nicht für den Menschen!!!
– Die StVG hat auch keinen räumlichen Geltungsbereich und ist somit nichtig!

§ 2 Fahrerlaubnis und Führerschein

„(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis) der zuständigen Behörde (Fahrerlaubnisbehörde). Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt. Sie ist durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen.

Es wird dargelegt, dass die Fahrerlaubnis und der Führerschein 2 verschiedene Dinge sind und der Führerschein die amtliche Bescheinigung, wenn wir nur wirklich Ämter hätten, für die Fahrerlaubnis ist.

§ 3 Entziehung der Fahrerlaubnis
(2) Mit der Entziehung erlischt die Fahrerlaubnis. Bei einer ausländischen Fahrerlaubnis erlischt das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland. Nach der Entziehung ist der Führerschein der Fahrerlaubnisbehörde abzuliefern oder zur Eintragung der Entscheidung vorzulegen.

Mit der Aussage Mit der Entziehung ist die Fahrerlaubnis gemeint und nicht der Führerschein. Den Führerschein kann man also nicht entziehen.

Nun gibt es keine Fahrerlaubnisbehörden, sondern nur Führerscheinstellen. Man kann den Führerschein dort schon mal nicht abgeben. Weiterhin, wer sind die berechtigten Personen, denen ich dann den Führerschein aushändigen kann??? (siehe hierzu weiter unten)

Nun zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV).

Genauer gesagt:
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr
(Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV)

Es geht also um Personen zum Straßenverkehr und nicht um Menschen. Ebenfalls hat diese Verordnung keinen räumlichen Geltungsbereich und ist somit nichtig. Weiterhin ist dies eine Verordnung und keine Anordnung sowie auch kein Gesetz! Also auch, was für uns nicht gilt.

Zum § 4 (1):
Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. …

Wie oben angeführt ist der Führerschein nur der Nachweis für eine Fahrerlaubnis.

Zum § 4 (2):
Die Fahrerlaubnis ist durch eine gültige amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen. Beim Führen eines Kraftfahrzeuges ist ein dafür gültiger Führerschein mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

Das Problem ist hier, das nirgendswo aufgeführt ist wer die zuständigen Personen sind. Einer Person kann man auch nichts aushändigen, da eine Person nur etwas Gedachtes ist, also ein gedachtes Hilfsmittel wie Zeit. Wenn jemand sagt er habe Zeit gespart, wo hebt er diese auf, im Kühlschrank?

Da niemand als zuständige Person aufgeführt ist, braucht man auch niemanden seinen Führerschein auszuhändigen, noch nicht einmal der Polizei.

Wie ist es denn mit dem Führerscheinumtausch?

Führerscheine des Deutschen Reich (DR) und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) brauchen nicht umgetauscht werden, da eine Bundesrepublik Deutschland (BRD) und eine Europäische Union (EU) keine Rechte an diesen Führerscheinen hat. Es kann den Menschen mit diesem Führerschein auch nicht die Fahrerlaubnis entzogen werden, da keine Rechte hier durch die BRD und EU bestehen.

Was ist aber mit den EU-Führerscheinen?

EU-Führerscheine, die unbegrenzt gültig sind, brauchen nicht umgetauscht werden, sie behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Wie ist es aber mit den EU-Führerschein bei Namensänderung,
evtl. durch Heirat?

Bei Neuausstellung eines EU-Führerschein wegen Namensänderung, darf dieser in der Gültigkeit nichteingeschränkt werden, auch keine EU-Führerscheine mit unbegrenzter Gültigkeit.

Wer umgetauscht hat und die Gültigkeitsdauer wurde eingeschränkt, kann dieses rückgängig machen lassen. Die Zulassungsstellen sind durch RICHTLINIE 2006/126/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES verpflichtet. Die neue Ausstellung hat unentgeltlich zu erfolgen, da es hier um eine missbräuchliche und fehlerhafte Handlung der Zulassungsstelle handelt.

Das Vorgenannte bezieht sich auf alle Fahrerlaubnisse, die vor dem 19. Januar 2013 erteilt wurden.

Einen fröhlichen Nachmittag.

Die Russische Föderation Rechtsnachfolger der UdSSR (Sowjetunion)

Es wurde die Fragen gestellt:

  • Wenn Zar Nikolaus II. 1917 auf den Thron verzichtete und sein Bruder sich weigerte den Thron zu besteigen, ist dann die Sowjetunion wirklich der Rechtsnachfolger?
  • Und 1992 die Russische Föderation auch der Rechtsnachfolger der UdSSR? 
  • Sind sie nun im gleichen Dilemma wie Deutschland? 
  • Und war die UdSSR überhaupt rechtlich gesehen ein Alliierter bzw. als Besatzer von Mittel- und Ostdeutschland berechtigt? 

Antwort:

Als Folge einer tiefgreifenden Krise, die das Russische Reich, den Staat, seine Wirtschaft und Gesellschaft im Winter 1916/17 erfasst hatte, brach im Februar 1917 in Petrograd die zweite russische Revolution aus. Die aufständischen Arbeiter und Soldaten stürzten die zarische Regierung. Am 2. März unterzeichnete Nikolaus II. die Abdankungsurkunde. Mit dem Thronverzicht des Zaren endete die 300-jährige Geschichte der Romanov-Dynastie, obwohl Russland erst am 1. September 1917 offiziell zur Republik ausgerufen wurde.

Unter welchen Bedingungen, evtl. Druck und Drohungen, er dies unterzeichnete ist nicht bekannt.

Inwieweit bei einer Revolution, egal welche, man von einer rechtmäßigen Machtübernahme sprechen kann, ist bis heute nicht geklärt.

1989 kam es auf alle Fälle zu keiner Revolution in der DDR, da es keine Machtübernahme gab, sondern nur eine Machtübergabe, da die Strukturen/System gleichblieben, was bei den Russen nicht so war.

 Wenn man es aber richtig betrachtet, wurden die Romanows gestürzt und die Macht übernommen und die Strukturen, also das System geändert.  Zar Nikolaus II. hat am Ende nur auf den Thron verzichtet, um sein Leben zu retten und das mit dieser Verzichtserklärung zu einer legalen Machtübernahme kam. Durch die Unterzeichnung wurde so zusagen legal die Macht übernommen.

Nach dieser Prozedur wurde auch die Sowjetunion legal gegründet und somit auch Rechtsnachfolger.

Bei der BRD ist das nicht so, da sie ein Regierungsverbot von den 3 Alliierten von Anfang an hat und weiter hat, also auch keine Macht ausüben darf, Gesetze sowie Verordnungen usw. nicht beschließen und ändern darf. Sie ist nicht dazu legitimiert.
Siehe hierzu:
Die Bundesrepublik Deutschland hat von Anfang an kein Recht zum Regieren!

Der Begriff „Alliierte“ kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „Verbündete“.

Die Sowjetunion wurde erst nach dem Sieg über Deutschland zum Alliierten, also zum Verbündeten mit den anderen 3 Machthabern bis zum Mauerbau. Ab dem Mauerbau war die Sowjetunion nur noch Besatzer und Alliierter in Bezug auf die Besetzung Deutschland und das auch heute noch.

Die Russische Föderation wurde durch das System (Machtapparat) der UdSSR gegründet, also durch die UdSSR, wobei die Staaten der UdSSR die Wahl hatten der Föderation beizutreten oder nicht.

Bei genauer Betrachtung gab es nur ein Systemwechsel, vom sozialistischen System UdSSR zum kapitalistischen System Russische Föderation. Mit diesem Schritt, der auch gewollt war, wurde man weiterhin Rechtsnachfolger der UdSSR und somit auch weiter Alliierter in Bezug auf die Besetzung Deutschlands. Dieser Schritt wurde auch von der Staats-Duma gewollt.

Ob sozialistisches System oder kapitalistisches System, es ist eigentlich egal, der Mensch entwickelt sich ja nicht rückwärts und somit ist beides das Gleiche.

Wer Marx gelesen hat, der kommt hier zum Schluss, dass alles Kommunismus ist und die Namensgebungen nur eine Täuschung der Untertanen ist. Das ist wie mit natürlicher Person und juristische Person, Person bleibt Person. Die Darlegung natürliche Person dient nur zur Rechtstäuschung. Person ist objektiv und Mensch subjektiv und somit kann mit natürlicher Person nicht der Mensch gemeint sein.

Eine Kurve bleibt nun mal Grum, egal ob sie gerade ist oder Grum ist.

Und wie sieht es hierzu mit Deutschland aus, sind die regierenden Parteien (Firmen) überhaupt rechtmäßig sowie verfassungsrechtlich befugt zu regieren?

Die Parteien haben damals etwas Unvorstellbares angerichtet, und zwar den bürgerlichen Tod. 

Die Parteien haben unter den Deckmantel „Demokratie“ die Weimarer-Verfassung 1919 durchgesetzt, um die Verfassung des Deutschen Reichs vom 16. April 1871 aufzuheben.

Die Verfassung von 1919 wurde dem deutschen Volk durch die Siegmächte des 1. Weltkrieges aufgezwungen und durch inneren verrat durchgewunken. 

Hier muss beachtet werden, dass die Verfassung von 1919 und weitere Verfassungen die Verfassung von 1871 nie außer Kraft gesetzt wurde, da von den Nachfolgern keinerlei Rechte hierzu bestand und bestehen. Sie haben also kein Recht auf das Regieren.

Es kommen auch hier einige Fragen auf:

  • Hat der Kaiser tatsächlich abgedankt?
  • War die Ausrufung der Weimarer-Republik durch den Sozialdemokraten Philipp Scheidemann ein großer Betrug? Hatte dies rechtlich feste Wirkung bzw. rechtliche Relevanz?
  • Ist die Abdankungsurkunde des Kaiser Wilhelm der II. eine Fälschung?

Der Kaiser hatte nie abgedankt, da die Abdankungsurkunde eine Fälschung ist und es sogar eine Verletzung des Siegels gibt, die Unterschrift ragt in das Siegel hinein. Ebenfalls fehlen bei der Unterschrift der Abdankungsurkunde Schriftzeichen.

Der Kaiser hatte bei seiner Unterschrift nie so eine weite Ausschweifung nach links. Beim Vergleich mehrere Unterschriften des Kaisers fällt es auf, dass es nicht seine Unterschrift ist.

Eine Urkunde muss gerahmt sein, ansonsten handelt es sich nicht um eine Urkunde. Die Abdankungsurkunde ist nicht gerahmt.

Würde die angebliche Abdankungsurkunde rechtlichen Bestand haben, dann hätten die Nachfolger auch die Verfassung von 1871 außer Kraft setzen können. Hat man nicht, da die Abdankungsurkunde eine Fälschung ist bzw. viel später erstellt wurde.

Einen fröhlichen Nachmittag.

Eigentum oder Besitz?

Es stellen sich auch die Fragen:

  • Was ist Eigentum?
  • Was ist Besitz?
  • Kann man Eigentum haben?
  • Kann man Besitz haben, also was besitzen?
  • Auf was bezahlt man Grundsteuer bzw. wer muss tatsächlich zahlen?

Nehmen wir erstmal das Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter die Lupe.

Es wird hier darauf hingewiesen, dass das BGB keinen räumlichen Geltungsbereich hat und es nur für einen Menschen gilt, wenn er sich diesem unterwirft.

Buch 3 Sachenrecht Abschnitt 1
Besitz
…………… (hier geht es um Besitz)

§ 854 Erwerb des Besitzes
(1) Der Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben.
(2) Die Einigung des bisherigen Besitzers und des Erwerbers genügt zum Erwerb, wenn der Erwerber in der Lage ist, die Gewalt über die Sache auszuüben.

§ 856 Beendigung des Besitzes
(1) Der Besitz wird dadurch beendigt, dass der Besitzer die tatsächliche Gewalt über die Sache aufgibt oder in anderer Weise verliert.
(2) Durch eine ihrer Natur nach vorübergehende Verhinderung in der Ausübung der Gewalt wird der Besitz nicht beendigt.

Anmerkung:
Die tatsächliche Gewalt übt immer der aus, der die Sache in Besitz hat und auch über der Sache entscheidet sowie mit dieser handelt.

Buch 3 Sachenrecht Abschnitt 2
Allgemeine Vorschriften über Rechte an Grundstücken
…………… (hier geht es um Eigentum mit Eintragung in das Grundbuch)

§ 891 Gesetzliche Vermutung
(1) Ist im Grundbuch für jemand ein Recht eingetragen,
so wird vermutet, dass ihm das Recht zustehe.

(2) Ist im Grundbuch ein eingetragenes Recht gelöscht,
so wird vermutet, dass das Recht nicht bestehe.

Auf „Telegram“ wird dieser Paragraf oft angegeben (auch unter https://t.me/GHZFriedrichMaik und www.ghz-friedrich-maik.com), aber nie erklärt, warum dies so im BGB steht.

Dieser Abschnitt 2 im Buch 3 Sachenrecht BGB gehört ebenfalls zu den Rechtstäuschungen wie z. Bsp. der „Buch 1 Allgemeiner Teil Abschnitt 1 Personen“. Es gibt keine natürlichen und juristischen Personen, sondern nur Personen. Der Mensch ist keine Person, auch keine natürliche Person. Das ist wie mit der Kurve, es gibt keine geraden und krummen Kurven.

Warum gehört der Abschnitt 2 im Buch 3 Sachenrecht des BGB zu den Rechtstäuschungen?

Man umgeht hier, dass ein Besitztum eingetragen wird, also eine tatsächliche Gewalt für den jeweiligen Menschen. Eigentum bedeutet nicht tatsächliche Gewalt sowie alleinige Gewalt. Den Menschen wird hier immer wieder etwas Falsches dargelegt, um ihm etwas vorzuspiegeln damit man ihm belangen kann. Es handelt sich hier um Betrug.

Würde im Grundbuch eine tatsächliche alleinige Gewalt eingetragen sein, so könnte nie eine Enteignung stattfinden. Mit Eigentum wird die tatsächliche Herrschaft, also die tatsächliche Gewalt, entzogen bzw. nicht garantiert. Es ist so zusagen ein Scheinbesitz.

Eine Eintragung über dem Besitz von Grund und Boden mit Gebäude versucht man hier abzuwehren, um die Besitzrechte jederzeit streitig zu machen zu können. Darum ist auch im „ Buch 3 Sachenrecht Abschnitt 1 Besitz“ keine Rede davon von einer Grundbucheintragung.

Das der Besitz über das Eigentum steht und einen viel höheren Rang hat sieht man schon aus der Reihenfolge im BGB, der Besitz steht vor und über dem Eigentum.

Die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache wird als Besitz bezeichnet. Im BGB geht es nur um Personen, nicht um Menschen. Personen können keine Sache besitzen nur zugeordnet werden.

Der Begriff des Besitzes ist vom Eigentum zu unterscheiden, da ein Besitzer die tatsächliche Sachherrschaft besitzt, also auch die rechtliche Sachherrschaft, während ein Eigentümer lediglich, also nur die rechtliche Sachherrschaft hat.

Eigentum bedeutet also, dass man es noch lange nicht hat, aber bei Besitz/Besitztum wisse man das man es hat.

Und ab hier stellt sich die Frage: Was ist denn eigentlich Eigentum?

Das Eigentum stellt eine Rechtsposition zu einer bestimmten Sache dar, also nicht die tatsächliche Gewalt. Häufig spricht man in diesem Zusammenhang auch von einem sogenannten Herrschaftsrecht, was natürlich falsch ist.

In dem Wort „Eigentum“ geht das Wort „Eigen“ hervor und bedeutet „zugehörig“, aber nicht besitzend. Somit ist auch das Wort „Eigentümer“ geklärt, es dient nur zur Darstellung zu einer Sache, der man zugehört.

Da man im BGB nicht von Menschen spricht, sondern nur von Personen = Sache wird also im Grundbuch nur eine Zusammengehörigkeit von Sachen dargelegt. Also welche Sachen zusammengehören.

Daraus folgt, dass die Eintragungen im Grundbuch nur eine Zugehörigkeit belegen, aber keinen Besitz. Das ist wie mit dem Ausweis, in dem auch nur die Adresse steht, der man entsprechend Einwohnermeldeamt zugehört. Man wird so zusagen zu einer Rechtsposition (Haftbarkeit, Anliegerpflichten, Straßenausbaubeitrag, usw.) verdonnert und der Besitz bleibt außen vor. Der Besitzer bleibt weiter der Staat und lässt den Eigentümer für den Staat zusätzlich Kosten aufbringen.

Es heißt nicht umsonst: „Eigentum verpflichtet.“
Und nicht: „Besitztum verpflichtet.“

Wenn es als Besitztum, also wenn man als Besitzer eingetragen ist, dann hat man gegenüber anderen, wie auch gegenüber dem Staat und den Kommunen, keine Verpflichtungen mehr. Der Gesetzgeber, wer auch immer diese sind, weiß hier genau, was sie taten.

Der Abschnitt 2 im Buch 3 Sachenrecht des BGB ist also Betrug am Volke, also an Menschen.

Also, wer als Eigentümer eingetragen ist, sollte sich als „tatsächlicher alleiniger Besitzer“ im Grundbuch eintragen lassen. Siehe hierzu Beispiel weiter unten.

Das Grundbuchamt wird hier garantiert eine ablehnende Haltung haben, denn Besitzer möchte man in Grundbücher nicht haben, da dann der tatsächliche Besitz vom tatsächlichen Besitzer (Staat) abgegeben wird.

Grundsteuergesetz (GrStG):

Nimmt man jetzt das Grundsteuergesetz, dann muss der Staat die Grundsteuer bezahlen, da man nicht als Grundbesitzer im Grundbuch steht, sondern nur als Eigentümer mit Grundeigentum und nicht mit Grundbesitz. Wie schon geschrieben, im Grundbuch gibt es nur eine Zuordnung von Sachen – Person zu einer Sache.

Die Finanzämter wissen das und die Kommunen stellen sich hier dumm, um rechtswidrig an Grundsteuer zu kommen und das nennt man Betrug im Amt, der strafbar ist.

§ 2 Steuergegenstand GrStG
Steuergegenstand ist der inländische Grundbesitz im Sinne des Bewertungsgesetzes: …

Also nicht Grundeigentum ist steuerpflichtig. Wenn das Finanzamt bzw. auch Kommune Grundsteuer haben möchte, dann sind diese in der Beweispflicht, dass man auch Besitzer der Sache ist. Am besten man lässt sich von der Kommune bestätigen, das man auch Besitzer ist. Macht diese das nicht, beweist die Kommune das man nicht Besitzer ist, also keinen Grundbesitz hat. Bekommt man so eine Bestätigung, dann braucht man auch keine Grundsteuer bezahlen, den Grundbesitz verpflichtet nicht. Die Kommune hat in diesem Moment keine Gewaltherrschaft mehr darüber.

Man kann es drehen, wie man möchte, man ist zur Grundsteuer nicht verpflichtet! Zumal das Grundsteuergesetz keinen räumlichen Geltungsbereich hat.

Im Grundbuch wird nur der Eigentümer ausgewiesen und nicht der Besitzer. Die Sache wird also rechtlich nur benutzt und nicht besitzt.

Grob gesagt: Würde man Grund und Boden mit den Objekten besitzen, könnte man darauf auch einen Staat aufbauen und die Grundsteuer wäre auch dann hin.

Was hat das Ganze mit dem § 891 Gesetzliche Vermutung im Buch 3 Sachenrecht BGB zu tun?

Na, ganz einfach, denn die Gesetzgeber, wer auch immer diese sind, haben hier nicht geschlafen.

Denn, wenn jemand auf die Idee kommt bzw. auch unbeabsichtigt sich oder jemand als Besitzer eintragen lassen hat bzw. wurde, dann kann man immer im Nachhinein sagen, das wurde nur vermutet, ist aber nicht so. Es geht hier nur um die Sicherung der Staatsgewalt für Grund und Boden und den dazugehörigen Objekten, darum sind auch Grund und Boden mit den Objekten zusammengeführt wurden.

Kurz und bündig:
Wer auf solch einen Grundstück ein Haus baut, dem gehört es nicht einmal, da er es nicht besitzt. Denn Grund und Boden mit dem Haus gehören zusammen und somit wird der Staat Besitzer dieses Haus. Man wurde einfach mit dieser List enteignet.

Aber um diesem Ganzen aus dem Weg zu gehen,
sollte folgendes Beispiel eingetragen sein:

„Mensch … (vollen Namens) ist alleiniger Besitzer des Grundstückes Nr. … mit seinen darauf befindlichen Objekten und allen darauf befindlichen zugehörigen Sachen. Der § 891 im Buch 3 Sachenrecht Bürgerliches Gesetzbuch ist mit dieser Eintragung gegenstandslos, der auf Grund des fehlenden räumlichen Geltungsbereichs des Bürgerlichen Gesetzbuch schon keine Rechtskraft hat.“

Hinweis:
Es gibt nur rechtliche Vorschriften im BGB für die Eintragung ins Grundbuch von Eigentum (Grundeigentum) und keine rechtlichen Vorschriften für Eintragungen von Besitz ins Grundbuch.

Jeder Bedienstete, der eine Grundsteuer verlangt, macht sich wegen Betrug strafbar.

Einen fröhlichen Nachmittag.

Sollte man eine Partei wählen, …

… egal ob EU-Wahl oder in den Staaten (Im Sprachgebrauch spricht man von Ländern, um ihre Identität und Rechte zu untergraben) von Deutschland?

Hier muss man sich erstmal die Frage stellen
über seine eigene Souveränität und wann verliert man diese.

Was viele nicht wissen, dass man seine Souveränität mit der Wahl abgibt. Und, wenn man das noch unter Handelsrecht sieht und sich fragt:

„Wie sieht denn die Allgemeine Geschäftsbedingung von Wahlen aus,
also das Wahlgesetz?

Dazu muss man kein Recht studiert haben, man kann alles selbst nachvollziehen. Es ist am Ende nur eine Verabredung, dass man zur Urne geht und ein Wahlzettel rein gibt. Also in eine Urne, also die ja eigentlich dazu dient etwas verstorbenes aufzubewahren. Es wird also der Wahlzettel beerdigt, deine Stimme ist weg, sie ist beerdigt und der Gewinnt hat das Sagen für alle, dem hat man ja zugestimmt.

Dann kommen doch Menschen auf die Idee, wenn die Gewinner etwas Schlechtes angestellt haben, und sagen: „Ich habe die doch nicht gewählt.“ Dies ist aber völlig falsch, denn mit der Wahl, hat man ja zugestimmt, der Gewinnt kann dann 4 Jahre machen, was er will, auch kriminell.

 Wie sagte man: Gott lasse Hirn regnen.

Nun aber mal kurz zu Gesetzestexten.

Strafgesetzbuch § 129 Bildung krimineller Vereinigungen

„… wer eine Vereinigung gründet oder sich an einer Vereinigung als Mitglied beteiligt, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bedroht sind. Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine solche Vereinigung unterstützt oder für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt.
Und nun der Hammer:
„… ist nicht anzuwenden,
1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat, …

Dies sagt aus, dass Parteien kriminelle Vereinigungen bilden dürfen und dafür auch nicht belangt werden können, solange sie nicht als verfassungswidrig erklärt wurden.

Zum Beispiel:
Wenn die CDU das Sagen hat und bildet eine kriminelle Vereinigung, dann muss das Bundesverfassungsgericht die CDU erst als verfassungswidrig erklären, um diese zu belangen. Wir wollen doch nicht hier die AfD nehmen und solange diese nicht als verfassungswidrig erklärt wurde, kann sie auch nicht als verfassungswidrig eingestuft werden. Die Staatsschützer mach hier nur eine politische Meinungsäußerung.

Wie sagt man: Dessen Brot ich esse, dessen Lied muss ich singen. 

Parteiengesetz § 37 Nichtanwendbarkeit einer Vorschrift des Bürgerlichen Gesetzbuchs

„§ 54 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird bei Parteien nicht angewandt.“
Und was steht da im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB):

§ 54 Vereine ohne Rechtspersönlichkeit
„Aus einem Rechtsgeschäft, das im Namen eines Vereins ohne Rechtspersönlichkeit einem Dritten gegenüber vorgenommen wird, haftet der Handelnde persönlich; handeln mehrere, haften sie als Gesamtschuldner.“

Zusammenfassend:

  1. Parteien dürfen kriminell sein und sich auch dementsprechend organisieren.
    (siehe § 129 StGB.)
  2. Parteien brauchen für ihr Handeln, auch wenn es kriminell ist, nicht dafür haften.
    (siehe Parteiengesetz § 37 i.V. BGB § 54)
  3. Parteien haben keine Rechtsfähigkeit.
    (siehe Parteiengesetz § 37 i.V. BGB § 54)
  4. Man wird von etwas nicht Rechtsfähigen regiert.
    (siehe Parteiengesetz § 37 i.V. BGB § 54)
  5. Parteien gelten als Vereine und sind als Firma in der UPIK eingetragen.
    (siehe Parteiengesetz § 37 i.V. BGB § 54)
  6. Mit der Beteilung an einer Wahl gibt man seine Souveränität auf und erlaubt vorgenanntes. Da man sich an vorgenanntes beteiligt und selbst keine Partei ist, mach man sich Strafbar, da man eine kriminelle Vereinigung unterstützt.
    Parteien sind schon deswegen kriminell, da sie immer noch ein verfassungswidriges Wahlgesetz benutzen. Es ist nicht auf Grundlage einer Verfassung gemacht wurden.
  7. Mit der Beteiligung an einer Wahl macht man sich strafbar, da man sich an einer verfassungswidrigen Handlung beteiligt.
    Auch das Wahlgesetz des Freistaat Sachsen ist verfassungswidrig, denn hier werden Menschen zu Personen gemacht, was durch das Bundesverfassungsgericht verboten ist. Es gibt in dem Wahlgesetz nur Menschen mit Behinderung, von allem anderen spricht man nur von Personen. Man kann also keinen Menschen wählen, sondern nur Personen, also Luftnummern.

Einen fröhlichen Nachmittag.

Wie man in einem Finanzamt Plauen sich um Kopf und Kragen windet.

Stand: 04.01.2025

Im Voraus wird darauf hingewiesen, dass ich kein Mitglied und auch vertraglich mit der Europäischen Union nicht verbunden bin. Also ich unterliege keiner Nichtregierungsorganisation wie die Europäischen Union, Bundesrepublik Deutschland, Freistaat Sachsen mit der Verfassung vom 1992 (die keine Rechtsgültigkeit hat) und der Gleichen.

Das bedeutet, dass die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU und weitere Datenschutzgesetze keine Rechtsgültigkeit mir gegenüber haben.

Alle Datenschutzgesetze beziehen sich auf Personenbezogene Daten, also auf Personen, aber nicht auf Menschen.

Die Aufnahmen dienen hier als Beweismittel
für den Menschen der das liest
und für unsere Medien, dass es keine Falschdarstellung ist.

Bezogen auf das Grundgesetz:
Dies ist ein Widerstand gemäß Grundgesetz Artikel 20 (4) in digitaler Form und somit nicht strafbar, es wird somit auch gegen keine gesetzlichen Vorschriften verstoßen, noch Rechte Dritter verletzt. Andere Abhilfe ist nicht möglich, da das Finanzamt Plauen und das Finanzgericht in Leipzig korrupt sind.

2010 hatte das Finanzamt Plauen von mir KFZ-Steuer haben wollen. Fahrzeug war auf einen Behinderten zugelassen. Es ging dann vor das Finanzgericht. Dem Richter wurde der §3a Abs. 3 Satz 2 des Kraftfahrzeugsteuergesetz dargelegt. Der Richter wusste genau das ich Recht habe, aber wegen der Klagewelle die dann kommen würde konnte er mir kein Recht geben und das Finanzamt Plauen stellte keine weiteren Forderungen. Könnte ja sonst in Berufung gehen und das wollte man vermeiden. Man hat mit dieser Korruption eine Klagewelle und Rückforderungen verhindert. Ich hatte ja keinen Grund mehr zu klagen, da mein Ziel erreicht war.

Das Grundgesetz soll über allen anderen Gesetzen stehen, so die das Grundgesetz rechtlich für sich anerkennen.

Da man aus einem Menschen keine Person machen darf, so das Bundesverfassungsgericht, wird hier auch nur über Menschen berichtet, also nicht über Personen.

Es ist zu Recht verboten die Menschen als Objekt, also als PERSON zu behandeln (Bundesverfassungsgericht Beschluss BVerfGE 63, 332/337).

Folgende Menschen haben am Gespräch teilgenommen:

  • Fischer / männlich – SG-Leiter im Finanzamt Plauen, nach meiner Kenntnisnahme
  • Hertwig / weiblich – Mitarbeiterin im Finanzamt Plauen, nach meiner Kenntnisnahme

Weitere Menschen konnten nicht festgestellt werden.
Personen konnten ebenfalls nicht festgestellt werden.

———————————— Nachtrag vom 04.01.2025 ————————————

Hinweis:

Es wird empfohlen, den Kommentar der „Bundeszentrale für Steuern zu lesen, um zu sehen wie primitiv man von „finanzamt.de“ also von der „Bundeszentrale für Steuer“ reagiert.

Siehe auch hierzu die Schreiben:
Schreiben der Staatsanwaltschaft Zwickau
Schreiben an Staatsanwaltschaft Zwickau

——————————————— Nachtragende ———————————————

Gesprächsauswertung:

1.
Frage ist hier, auf welcher rechtlichen Grundlage Einkommensteuer verlangt wird. Man weicht dann aus über Freibetrag und lenkt von der Einkommensteuer ab. Dann weicht man aus das man keine Einkommensteuererklärung (EStG) machen möchte. Daraufhin habe ich dann dargelegt, dass das EStG ein unterschriebenes Nazi-Gesetz ist von Adolf Hitler.
Dann wird es kritisch für die Frau Hertwig auf die Frage wer Einkommensteuer zu zahlen hat. Sie kann die Frage nicht beantworten und holt sich Hilfe.

Wiedergabe zu 1

2.
Herr Fischer (Sachgebietsleiter) erscheint und stellt sich nicht mal vor, wer er ist.
Nun die Aussage (war keine Frage) von mir, dass sich das Finanzamt immer an das Bundesverfassungsgericht hält.
Herr Fischer beantwortet die Darlegung, es war keine Frage, mit „JA“.
Nun möchte er wissen auf was ich abziele.

Wiedergabe zu 2

3.
Er hat mich gefragt auf was ich abziele. Nach dem ich erklärt habe das es rein um die Einkommensteuer geht, also zwischen der Erklärung, erklärt er, dass er keine Zeit hat. Warum ist er dann erst gekommen? Diese Aussage dient nur dazu, um das Thema zu beenden bzw. abzuwürgen. Das sind die heutigen Methoden von Finanzämtern.
Weiterhin wird ihm dargelegt, dass ein Schreiben mit Datum 1.2.2024 an die Leiterin des Finanzamt (Lucia Bäuml) ging und bis heute nicht beantwortet wurde.
Ebenfalls wird ihn dargelegt, dass von Menschen keine Einkommensteuer verlangt werden darf, sondern nur von Personen. Zum Nachweis wird Herrn Fischer ein Schreiben des Landgericht Zwickau vorgelegt, aus dem hervorgeht, dass ich ein Mensch bin und auch mit „Lieber Mensch“ angeschrieben werde.
Herrn Fischer wird dargelegt, dass aus einem Menschen keine Person gemacht werden darf, was ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist.
Anmerkung:
Wie war die Aussage des Herrn Fischer?
„JA“ zu „Das sich das Finanzamt immer an das Bundesverfassungsgericht hält.
Jetzt zu den derartigen Schreiben in Nummer 4.

Wiedergabe zu 3

4.
Und nun der Hammer:
Er kennt mein Schreiben nicht, aber derartige Schreiben kennt er. Also mein Schreiben, also den Inhalt kennt er nicht, wie kommt er dann auf derartige Schreiben? Das ist schon ganz schön verlogen!!!
Hiermit können wir diesen Herrn schon mal als Lügner abstempeln, entsprechend dieser Aussage.
Nun seine Aussage, „Für uns gilt das Einkommensteuergesetz nach unserer Meinung“. Es wird gleich sinngemäß darauf hingewiesen, dass nach denen ihrer Meinung ein NS-Gesetz gilt.
Anmerkung:
Mal kurz übersetzt diesen Inhalt:
Das Einkommensteuergesetz gilt nach Meinung des Finanzamt Plauen, so die Aussage des Herrn Fischer. Also nicht nach Recht und Gesetz, sowie entsprechend den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts.

Wiedergabe zu 4

5.
Hier wiederholt Herr Fischer nochmals das für das Finanzamt Plauen das Einkommensteuergesetz in der jeweiligen Fassung gilt. Hierbei ist er so nervös, dass er erst sagt in der jetzigen gültigen Verfassung.
Man hört immer wieder die Unsicherheit heraus und dass man nicht widerlegbar ist.
Nun kommt noch ein fataler Fehler hinzu, er spricht jetzt von verschiedenen Meinungen, also zwischen mir und ihm. Ist aber nicht so, denn meine Darlegungen sind vom Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof, es sind denen ihre Urteile und Beschlüsse.

Wiedergabe zu 5

6.
Ihm wird erklärt, dass das Einkommensteuergesetz für das Finanzamt gilt aber nicht für mich.
Ich sagte hier „für Euch“ und nun wirft er mir vor, dass ich ihn duzte. (???)
Seit wann ist „EUCH“ eine Dutz-Form?
Anmerkung:
EUCH ist ein Personalpronomen 2. Person Plural.
SIE ist ein Personalpronomen 2. Person Plural und auch Singular.
Was sagt uns das?
EUCH ist keine Dutz-Form!!! Es werden hier mehrere angeredet und nicht nur eine Person, es gibt kein Singular.
Wie man hier auch sieht, in der Rechtschreibung wird den Menschen ebenfalls aufgedrängelt das sie eine Person sind. Man spricht hier von 1. Person 2. Person, aber nicht von Menschen. Nach der Rechtschreibung tut man mit DU nur eine Person duzen aber nicht einen Menschen. Die Rechtschreibung dient auch mit zur Irreführung.

Wiedergabe zu 6

7.
Der Herr Fischer hat ein Problem mit sich selbst, er will sich hier als Diktator hervorheben, da er der Meinung ist, dass sich Menschen nicht mit DU anreden.
Man nimmt hier das Gespräch zur Kenntnis, wenn keine weitere Erklärung kommt. Dann sagt er sinngemäß „wir hatten hier eine Aufforderung und werden die Konsequenzen ziehen“. Aber ein Schreiben ohne rechtsgültige Unterschrift ist keine Aufforderung – dies wird im Gespräch später dargelegt.
Auf diese Aussage brachte ich dann ein Schild an meiner Jacke an mit dem Schriftzug „Ich bin ein Mensch und keine Person“.
Es wurde nochmals nachgefragt, wann ich eine Antwort bekomme. Hierzu in nächsten Teil.

Wiedergabe zu 7

8.
Und nun kommt eine Unsicherheit des Herrn Fischer.
Er stottert sich was zusammen und ist sehr nervös.
Er äußert nun sinngemäß:
Das man bei solchen Schreiben keinen Anspruch*, er wüsste nicht auf was man sich stützen soll dies zu beantworten.
Und schon ist er wieder verlogen und macht eine Rechtstäuschung, weil er mein Schreiben gar nicht kennt. Damit kann er auch gar nicht wissen auf was man sich da stützen soll. Er versucht zwar darzulegen, dass ich kein Beantwortungsrecht habe, auch wenn er den Inhalt meines Schreibens nicht kennt.
*Das interessante ist, dass er nach dem Wort „Anspruch“ abbricht und nicht vollendet weiter spricht. Damit beweist er, dass man einen Anspruch hat.
Das ist Rechtstäuschung im Amt. Diese mache ich ihm im Nachhinein zum Verhängnis.
Hierzu weiter in 9.

Wiedergabe zu 8

9.
Bei der Frage, ob das Finanzamt dem Staat dient, kontert er damit, dass dies eine Fangfrage ist. Das ist beim Landratsamt Vogtlandkreis, bei der Frage, ob man die BRD als Staat anerkennt, bekommt man auch keine Antwort.
Es geht hier nur um ein JA oder NEIN. Im Nachhinein versucht er wieder die Kurve zu bekommen, um weder JA noch NEIN zu sagen. Warum dies eine Fangfrage ist, kann er nicht erklären.
Aber ich habe ihn dann aus der Reserve geloggt und er hat dann unbewusst zugegeben, dass man dem Staat dient.
Dann wird es lustig nach der Frage, wer ist der Staat.
Er sagt, dass die Bundesrepublik Deutschland ein Staat ist, dem ich gleich widersprach. Es wurde ihm erklärt wer der Staat ist und wer nicht und damit ist auch mein Schreiben zu beantworten.

Wiedergabe zu 9

10.
Ich habe dann nochmals eine Antwort gefordert auf mein Schreiben, was auch aktenkundig aufgenommen werden soll.
Ich bin dann nochmal darauf eingegangen, dass das Schreiben der Frau Hertwig keine rechtskräftige Unterschrift hat und legte ein Urteil des Bundesgerichtshofs vor.
Herr Fischer fängt dann schon wieder an zu lügen, in dem er mir unterstellt, dass das Urteil des Bundesgerichtshofs meine Meinung ist. Ich wusste gar nicht, dass ich dort Richter bin, der Herr Fischer hat es sinngemäß so dargelegt.

Wiedergabe zu 10

11.
Die Forderung einer Antwort auf mein Schreiben wurde durch mir nochmals bekräftig, was mit aufzunehmen ist. Das ich ein Recht habe Forderungen zustellen wollte Herr Fischer auch noch kontern, hat es aber dann unterlassen, denn er wisse das ich das Recht habe.
Das Gespräch wurde nun unterbrochen, da man ja nun mir eine Notiz über mein Dasein und über meine Forderung schreibt.

Wiedergabe zu 11

12.
Und nun wird es interessant, bei dem Hinweis auf das Grundgesetz. Dieses Gespräch fand im Treppenhaus statt.
Nach meiner Äußerung, dass jeder Deutsche das Recht auf Widerstand hat, wenn andere Mittel nicht reichen und dieser elektronisch mit Bomben oder …
Herr Fischer droht dann gleich mit der Polizei. Ihm wurde dann gleich dargelegt, dass die Polizei auch nur gegen Personen vorgehen kann.
Dann sind sie in dem Gefängnis Finanzamt Plauen hinter verschlossenen Türen verschwunden.

Wiedergabe zu 12

Schlusswort:

Dies ist auch ein Widerstand gemäß Grundgesetz Artikel 20 in digitaler Form und somit nicht strafbar. Das Grundgesetz soll über allen anderen Gesetzen stehen, so die das Grundgesetz rechtlich für sich anerkennen.

Zum Herr Fischer: 

  1. Herr Fischer hat zugegeben, dass man sich an das Bundesverfassungsgericht hält, also das Finanzamt Plauen.
  2. Herr Fischer wurde erklärt, dass man aus einem Menschen keine Person machen darf, entsprechend Bundesverfassungsgericht.
  3. Aus 2. in Verbindung mit 1. ergibt sich, dass man keine Einkommensteuer von einem Menschen verlangen darf.
  4. Das Einkommenssteuergesetz gilt nach Aussage Herrn Fischer nur nach Meinung des Finanzamt Plauen, also nicht nach Recht und Gesetz. Ansonsten hätte seine Aussage anders lauten müssen.
    Also entsprechend des Herrn Fischer gilt das NS-Gesetz Einkommensteuergesetz, das von Adolf Hitler unterschrieben wurde, nur nach Meinung des Finanzamt Plauen.
    Das Einkommensteuergesetz wurde zur Finanzierung der NS geschaffen. Finanziert das Finanzamt Plauen NS-Mitglieder???
  5. Herr Fischer sagt eindeutig, dass das Einkommensteuergesetz für das Finanzamt Plauen gilt. Er sagt nicht, dass es für alle gilt. Dabei kann man davon ausgehen, dass er wisse, dass das Einkommensteuergesetz rechtswidrig ist, also hier eine verbotene Tat gemacht wird. Auf Deutsch BETRUG, bei dem er sich mit beteiligt.
  6. Herr Fischer, war wahrscheinlich aufgeregt, kennt wahrscheinlich nicht den Unterschied zwischen Duzen und Sie-en.
    Entsprechend seinen Aussagen muss man annehmen, dass er kein Mensch ist, da fragt man sich mit wem man sich unterhalten hat.
  7. Eine Aufforderung gab es nicht, da das Schreiben von Frau Hertwig keine rechtskräftige Unterschrift hat.
  8. Herr Fischer legt dar, dass man kein Beantwortungsrecht gegenüber einen Finanzamt Plauen hat.
    Auf Deutsch:
    Herr Fischer hat erklärt, dass man an das Finanzamt Plauen schreiben kann, was man will, trotz Terminstellung. Also denen ist Unterlassung im Amt scheißegal und man beweist, dass man nicht den Staat dient, sondern einer bzw. mehreren Firmen.
  9. In 9. musste Herr Fischer dann zugeben, aber notgedrungen, dass man den Staat dient, da er im vorab sinngemäß gesagt hat, dass man den Freistaat Sachsen dient, musste er auf die darauffolgende Frage zum Dienen für den Staat mit JA beantworten. Hätte er da NEIN gesagt, dann hätte er den Freistaat Sachsen nicht als Staat anerkannt. Das war hier sein Problem.
  10. Herr Fischer erkennt Gerichtsurteile der oberen Gerichte nicht an, das hat er auch bewiesen, da ja Gerichtsurteile Meinungen sind, die diese vorlegen.
  11. Ein Herr Fischer wisse genau, dass ich Recht habe, was er im Gespräch indirekt immer bewiesen hat, schon allein mit seiner abneigenden Haltung.
  12. Herr Fischer kennt wahrscheinlich das Grundgesetz inhaltlich gar nicht, sonst würde er den Artikel 20 genauer kennen oder er kann juristische Texte nicht richtig lesen. Denn im Artikel 20 ist Widerstand in seiner Ausführung nicht niedergeschrieben. Also kann Widerstand elektronisch, wie hier, gemacht werden oder auch mit Angriff auf Menschen (Parteimitglieder, Ministern, Polizei usw.).
    Dieser Widerstand ist nicht strafbar, da ja das Grundgesetz über dem Strafgesetzbuch, Ordnungswidrigkeitsgesetz usw. steht und dies erlaubt. Übrigens sind diese Gesetze alle ungültig, da sie keinen räumlichen Geltungsbereich haben.
    Siehe hierzu: Welche Anforderung muss ein Gesetz haben?
    Und übrigens, die Polizei darf nur gegen Personen handeln, nicht gegen Menschen. Das Polizeigesetz gibt dieses nicht her.
    Siehe hierzu: Das Sächsisches Polizeigesetz und die Person
  13. Man kommt sich bei solchen Gesprächen vor wie bei Pleiten, Pech und Pannen sowie Muppet Show zusammen. Aber das ist ja nichts neues, denn beim Sächsischen Landtag habe ich auch solches erlebt.
  14. Und das aller wichtigste zum Schluss:
    Ist Euch bei dem Gespräch was Gravierendes aufgefallen???
    Man spricht immer nur, dass das Einkommensteuergesetz für das Finanzamt Plauen gilt, aber nicht auf welcher rechtlichen Grundlage man Einkommensteuer erhebt bzw. verlangt.
    Damit hat man indirekt zugegeben, dass man keine Einkommensteuer erheben bzw. verlangen darf. Man wisse also genau, dass dieses rechtswidrig ist!!!

Schreiben von Mensch Hertwig / weiblich: Datei in PDF

Einen fröhlichen Nachmittag.

Ist der 2+4 – Vertrag in Kraft?

Man kann auch die Frage stellen: Ist Deutschland souverän?

!!! Nein !!!

Und warum?

Im 2+4 Vertrag steht Folgendes (übereinstimmend übernommen):

Artikel 1 (1):
Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen.

Also die BRD und die DDR sowie Berlin jeweils allein sind nicht das vereinte Deutschland, es kann nur aus diesen im Ganzen hervorgehen und darum wird hier auch eine neue Bezeichnung benötigt, aus der ein vereintes Deutschland hervorgeht.

Artikel 1 (4):
Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik werden sicherstellen, daß die Verfassung des vereinten Deutschland keinerlei Bestimmungen enthalten wird, die mit diesen Prinzipien unvereinbar sind.

Artikel 9
Dieser Vertrag tritt für das vereinte Deutschland, die Französische Republik, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die Vereinigten Staaten von Amerika am Tag der Hinterlegung der letzten Ratifikations- oder Annahmeurkunde durch diese Staaten in Kraft.

Also erst, wenn das vereinte Deutschland (nicht die BRD, DDR oder Berlin, es darf auch nicht so genannt werden) gegründet ist mit einer „Verfassung“, nicht mit einem Grundgesetz, dann tritt der 2+4 Vertrag in Kraft mit der Bedingung, dass alle Ratifikationsurkunden oder Annahmeurkunden durch die genannten Staaten hinterlegt wurden. Es wird also auch eine Urkunde des vereinten Deutschlands benötigt.

Die DDR hat bis heute als Vertragspartner keine Ratifikationsurkunde noch Annahmeurkunde hinterlegt. Aus heutiger Sicht kann dieser Vertrag nicht mehr in Kraft treten, da die DDR nicht mehr handlungsfähig ist. Die BRD hat eine Urkunde hinterlegt, die das Datum 13. Oktober 1990 trägt.
Aber, wenn man den Artikel 9 richtig liest wird weder von einer DDR noch von einer BRD eine Ratifikationsurkunden benötigt, sondern eines der wichtigsten Urkunden und zwar die des Vereinten Deutschland. Damit hat die Urkunde der BRD keinen rechtlichen Charakter zum 2+4 Vertrag, diese Urkunde ist sozusagen Schrott.

Die wichtigste Urkunde aus Deutschlands-Seite ist, die des Vereinten Deutschlands, das es, also das Vereinte Deutschland, nicht gibt.

Und Nachfolgendes werden die wenigsten wissen.
Man schweigt hier.

Es gibt eine

„Erklärung zur Aussetzung der Wirksamkeit
der Vier-Mächte-Rechte und -Verantwortlichkeiten“

vom 1. Oktober 1990,
die in New York, vertreten durch die jeweiligen Außenminister, gemacht wurde.

Diese enthält folgenden Text (übereinstimmend übernommen):

Unter Berücksichtigung des am 12. September 1990 in Moskau unterzeichneten Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland, der die Beendigung ihrer Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes festlegt,

Erklären, dass die Wirksamkeiten ihrer Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes mit Wirkung vom Zeitpunkt der Vereinigung Deutschlands bis zum Inkrafttreten des Vertrages über die abschliessende Regelung in bezug auf Deutschland ausgesetzt wird. Als Ergebnis werden die Wirksamkeit der entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken und die Tätigkeit aller entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte ab dem Zeitpunkt der Vereinigung Deutschland ebenfalls ausgesetzt.

Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch ihren Außenminister, und die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik, vertreten durch ihren Minister für Bildung und Wissenschaft, nehmen diese Erklärung zur Kenntnis.

Diese Erklärung wurde von Seite der BRD und der DDR für die Kenntnisnahme mitunterschrieben. Für die BRD hat Hans Dietrich Genscher und für die DDR hat Hans Joachim Meyer unterschrieben.

Der 2+4-Vertrag und diese Erklärung sieht keinen Beitritt der DDR zur BRD vor und dies auch nicht als vereintes Deutschland, sondern ein vereintes Deutschland mit einer Verfassung und nicht mit einem Grundgesetz.

Bei dem Vertrag zwischen DDR und BRD handelt es sich um einen Einigungsvertrag (Wirtschaftsvertrag) und nicht um einen Vereinigungsvertrag.

Das deutsche Volk wurde mit dem Einigungsvertrag und dem Tag der Deutschen Einheit geblendet. Genauer, man hat gegenüber dem deutschen Volk Betrug begonnen, der bis heute hinreicht und weiter fortgeführt wird.

In der Erklärung sind die Zeitpunkte zu beachten:
… mit Wirkung vom Zeitpunkt der Vereinigung Deutschland bis zum Inkrafttreten des Vertrages …

Also ab der Vereinigung Deutschland und nicht vorher. Und dies nur bis zum Inkrafttreten des Vertrages (2+4), da ab dem Inkrafttreten die Vertragsbedingungen gelten.

Und nun alles auf Deutsch:
Da die Vereinigung Deutschland nicht stattgefunden hat, sondern nur ein Einigungsvertrag statt Vereinigungsvertrag gemacht wurde, gilt weiterhin volles alliiertes Recht und alliierten Verantwortlichkeit.

Dieses sagt auch aus, dass das DDR-Gebiet (russische Besatzungszone) somit auch nicht BRD ist und auch nicht werden kann, also auch kein Gebiet der Westalliierten.

Die weiterhin bestehende russische Besatzungszone ist nach diesem in einer Selbstverwaltung, in der BRD-Gesetze keine Rechtsgültigkeit haben, denn eine DDR gibt es nur noch auf dem Papier.

Dies Bedeutet, dass keine Steuergesetze der BRD auf dem Gebiet der russischen Besatzungszone gelten und die Besteuerungsmöglichkeit aller Steuern auf eine stillschweigende Voraussetzung erhoben wurden, zumal die BRD kein Hoheitsrecht in der russischen Besatzungszone hat. Dies ist Betrug nach BRD-Recht und DDR-Recht.

Das DDR-Gebiet ist weiterhin besetztes russisches Gebiet, auf dem keine Gesetze der BRD gültig sind und auch nicht sein können. Entsprechend vorgenannten können die Länder Freistaat Sachsen, Freistaat Thüringen, Land Sachsen-Anhalt, Land Brandenburg, Land Mecklenburg-Vorpommern und das Gebiet Ost-Berlin jeweils kein Land der BRD werden noch sein, hierzu benötigten diese die Erlaubnis der Russischen Föderation und diese wird keine Erlaubnis geben, da diese dann eine Gebietsabtretung machen müsste.

Es ist immer noch der Stand vor 1989 aktuell und
die SHAEF-Gesetze sind somit weiterhin in Kraft.

Aus diesem Grund gilt auch der weitere Regierungsverbot vom 08.06.1990 nur für den westlichen Teil Deutschland, denn in den sogenannten neuen Bundesländern darf die BRD sowieso nicht regieren, da es weiterhin russisches Gebiet ist, entsprechend den 2+4 Vertrag und der „Erklärung zur Aussetzung der Wirksamkeit der Vier-Mächte-Rechte und -Verantwortlichkeiten“.

Wie sieht es momentan aus Sicht der Russischen Föderation aus?

Das Staatsduma der Russischen Föderation berät zurzeit über die Kündigung des 2+4-Vertrages, da Deutschland bis jetzt kein einziges Kriterium erfüllt hat. Aber einen Vertrag, der nicht in Kraft ist, den kann man nicht kündigen, sondern nur aufheben.

Was bedeutet dies für das DDR-Gebiet?

Kommen wir wieder zurück zur „Erklärung zur Aussetzung der Wirksamkeit der Vier-Mächte-Rechte und -Verantwortlichkeiten“.

„… Als Ergebnis werden die Wirksamkeit der entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken und die Tätigkeit aller entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte ab dem Zeitpunkt der Vereinigung Deutschland ebenfalls ausgesetzt. …

Man liest richtig, ab dem Zeitpunkt der Vereinigung Deutschland, die nicht stattgefunden hat, werden die vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken und die Tätigkeit eingestellt.

Auf DEUTSCH:
Wenn der Westen es zu weit treibt, dann kann es passieren, dass die Russische Föderation in ihr besetztes Gebiet zurückkehrt und die DDR-Grenze wieder gesichert wird.

Die Russen wären dann ein viertes mal in Deutschland.
1760, 1813, 1945, und ????

Hieraus ist auch ersichtlich, warum die BRD nicht gewillt ist, dass es auf dem Gebiet der DDR gut geht und die Infrastruktur blüht, sowie an das Finanzgefüge (Renten, Gehälter, Löhne, Krankenkasse, usw.) der BRD anzupassen. Die BRD behandelt das DDR-Gebiet wie als nicht zugehörig, weil man wisse, dass es tatsächlich so ist.

Jetzt könnte, also es gibt ja immer solche, man sagen, wenn das DDR-Gebiet nicht zur BRD gehört, dann könnten die Menschen dort auch keine Sozialleistungen, Rente, Krankengeld, Kindergeld, Urlaubsgeld, natürlich auch Urlaub usw. bekommen.
Das ist ein Irrtum, da es hierzu Verträge gibt, aber nicht mit der BRD, da diese alles privatisiert hat und nichts verstaatlicht ist.

Zum Beispiel:
Die Rentenversicherung ist ein eigenes Unternehmen und kein Unternehmen der BRD. Die Krankenkassen sind eigene Unternehmen und kein Unternehmen der BRD.

==> (1 PDF-Dokument / 30 MB)
„2+4-Vertrag“, „Ratifikationsurkunden“ und „Erklärung zur Aussetzung der Wirksamkeit der Vier-Mächte-Rechte und -Verantwortlichkeiten“ 

Die Erklärung ist auch nachzulesen beim Bundesanzeiger Teil II Nr. 38 vom 13.10.1990 Seite 1331 bis 1332.

Was schreibt denn die Bundesregierung hierzu?

Man hat hier eine Seite mit der Überschrift „Deutschland erhält volle Souveränität“ und folgenden Text hierzu:
Die Außenminister erklären deshalb jetzt schon, dass „die Wirksamkeit ihrer Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes […] ausgesetzt wird.“

Davon abgesehen, dass nicht der Originaltext wiedergegeben wurde, macht man für das Unangenehme mal […], soll ja auch keiner wissen. Es könnte dann nachvollzogen werden, dass denen ihre Überschrift eine Lüge ist. Wie halt vieles so gelogen wird bei denen.

Bei Texten mit „[…]“ wisse man immer, dass da was nicht stimmt bzw. etwas Wichtiges vorenthalten wird.

==>  (1 PDF-Dokument / 1 MB)
 Deutschland erhält volle Souveränität //
von der Internetseite der Bundesregierung der BRD

Über diesen Beitrag müssen so viel wie möglich die Menschen in Deutschland aufgeklärt werden, damit sie den tatsächlichen Zustand von Deutschland kennen und sie von einer BRD betrogen werden.

Und nicht vergessen, Wolfgang Scheuble hatte damals recht und was heute noch so ist.

Deutschland ist seit 1945 nicht mehr souverän.

Einen fröhlichen Nachmittag.

Das Sächsisches Polizeigesetz und die Person

Das es eine Polizei, also eine unabhängige Polizei von Parteien (sind Firmen) und Firmen wie BRD, Bund usw., für Ordnung und Sicherheit und für den Schutz der Bevölkerung, die hier gegenüber anderen im Vordergrund steht, geben muss gibt es keinen Zweifel daran.

Die Polizisten bekommen viel gelehrt und in ihrer Ausbildung wird auch viel abverlangt. Man sollte dies nicht unterschätzen. Aber es gibt in dem Polizeiapparat auch negative Seiten.

Die Amtssprache ist nicht mehr nur deutsch. Die Demokratie wird mit aller Macht nur zum Schein gemacht. Wer zu viel Kritik macht, muss strammstehen, obwohl das Gegenteil nicht bewiesen werden kann. Ist jemand unangenehm wird er weggelobt bzw. auch versetzt, damit man auch dann gegen rechtliche Vorschriften handeln kann bzw. auch bestimmte Unterlagen beiseitezuschaffen, um gewisse Verbote zu umgehen. Und da gibt es noch vieles mehr.

So ist es, wenn ein Polizeiapparat Parteien (Firmen) dient und nicht dem Staat, also dem Volk.

Die Polizisten werden in ihrer Ausbildung, wie auch in den Schulen, auf einigen Gebieten dumm gelehrt.

Polizisten bekommen in ihrer Ausbildung nicht gelehrt:
(Was aber auch in der Schulbildung genauso ist.)

  1. wer der Staat tatsächlich ist,
  2. welche Staatsangehörigkeiten in Deutschland tatsächlich gibt,
  3. welche Nationsangehörigkeit (Reichsangehörigkeit) es gibt,
  4. was die Parteien, der Bund, die BRD usw. tatsächlich sind,
  5. dass sie keine Beamten sind, sondern nur ein Beamtenverhältnis haben,
  6. dass eine BRD von Anfang an nicht regieren darf und somit keine Gesetze und Verordnungen für Deutschland erlassen darf,
  7. dass das Volk mit seinem Gebiet der Staat ist und nicht die Regierenden
  8. dass die Bewohner einer Stadt die Stadt sind und nicht die Regierenden
  9. dass die Verfassung das höchste Gut ist und nur vom Volk, also dem Staat ratifiziert werden kann,
  10. dass sie nicht dem Volk dienen, sondern Firmen, die sich Parteien nennen und somit auch nicht dem Staat dienen,
  11. dass somit nicht der Staat der Dienstherr ist, sondern Firmen,
  12. dass sie dadurch zum Söldner werden und nicht zum tatsächlichen Polizisten für den Staat,
  13. dass aus diesem Grund auch keine Staatshaftung, die im Bürgerlichen Gesetzbuch gestrichen wurde, für ihn gibt,
  14. dass er ohne Rechtsgrundlagen handelt, da die Gesetze und Verordnungen keinen räumlichen Geltungsbereich haben und auch nicht enthalten, für wem diese gelten,
  15. dass er gegen Verbote handelt, da er aus einem Menschen eine Person macht,
  16. dass er nicht vom Staat für sein Handeln legitimiert wurde, sondern von Firmen beauftragt wird,

Die Ecken und Kanten des sächsischen Polizeigesetz sind sehr interessant.

Denn „kann“ und „darf“ sind zweiverschiedene Tatbestände.

„kann“ nur deswegen, da es keine Beamten sind, sondern nur Polizisten (Söldner) im Beamtenverhältnis, also die Simulation eines Beamten darstellt. Würde es sich tatsächlich um Beamte handeln, dann würde auch im Gesetz „darf“ stehen und das wissen die Gesetzgeber. Man überträgt die Verantwortung auf einen nicht voll fachrechteten ausgebildeten Polizisten, der glaubt das er Beamter ist, denn er wisse es nicht genau. Er hat schließlich einen Dienstausweis und keinen Beamtenausweis, der ihn als Beamter ausweisen soll.

Das Beamtenverhältnis ist deswegen geschuldet, da es keinen Friedensvertrag gibt, Deutschland immer noch besetzt ist, die SHAFE-Gesetze weiterhin in Kraft sind und man eine Lizenz von den Alliierten benötigt, um Beamter zu sein.

Im vorab wird darauf hingewiesen, dass sich das Sächsische Polizeigesetz auf Personen bezieht und nicht auf den Menschen.

Also an der Jacke Schild tragen mit der Aufschrift: „Ich bin ein Mensch und keine Person“.

Siehe hierzu: Der Mensch und die Person

Es ist zu Recht verboten die Menschen als Objekt, also als PERSON zu behandeln (Bundesverfassungsgericht Beschluss BVerfGE 63, 332/337).

Das Nachfolgende kann man sich auch sparen.

Beispiele:

§ 18 (1) „Die Polizei kann eine Person vorladen, wenn …
§ 19 (1) „Die Polizei kann die Identität einer Person feststellen, …
§ 20 (1) „Die Polizei kann erkennungsdienstliche Maßnahmen …
§ 21 „Die Polizei kann zur Abwehr einer Gefahr …
§ 22 (1) „Die Polizei kann eine Person in Gewahrsam nehmen, …
§ 23 (1) „Die Polizei kann eine Person durchsuchen, …
§ 24 „Die Polizei kann eine Sache durchsuchen, …

Und so weiter.

Dies bedeutet, dass die Polizei das kann, aber ob sie das darf, steht hier nicht.

Man kann ein Fahrzeug ohne Führerschein fahren, das bedeutet aber nicht das man das darf.

In einem Beamtenverhältnis ist das so, man kann, aber ob man darf, lässt man offen – ist halt nur ein Verhältnis. Man lässt hier das Hoheitsrecht weg, man garantiert es nicht für den Mensch der Polizist ist und somit handelt er auf eigene Rechnung und der sogenannte Dienstherr ist fein raus.

Also, bei einer Demonstration, wo die Polizei einschreitet, handeln alle Polizisten auf eigene Rechnung als Söldner, denn Söldner haben kein Hoheitsrecht. Weiterhin handeln diese gegen Menschen, denn die Erforschung, ob sich diese Menschen zur Person sich bekennen, bleibt offen. Diese Polizisten dürfen in keinem Fall gegen Menschen handeln, diese Polizisten machen sich also strafbar beim Handeln gegen Menschen.

Nur Beamte, die einen Beamtenstatus haben, haben Hoheitsrecht. Beamte die in einem Beamtenverhältnis sind, haben kein Hoheitsrecht, da hier ein Beamtenstatus simuliert wird. Das ist wie die Staatssimulation der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik.

Unmittelbarer Zwang / Schusswaffenanwendung:

Liest man das Sächsische Polizeigesetz weiter, bekommt man schnell mit, dass der unmittelbare Zwang, also auch die Schusswaffenanwendung, nicht gegen den Menschen gerichtet werden darf und auch nicht kann.
Dies bedeutet auch, wenn der Polizist nicht erforscht, dass der Betroffene sich als Person benennt oder sich als Mensch erkennen lässt, hier reicht die Aussage „Ich bin ein Mensch“, dann macht der Polizist bei Anwendung der Schusswaffe strafbar.

Die sächsische Polizei darf nur gegenüber Personen handeln, nicht gegenüber Menschen!

Zur Erinnerung:
Es ist zu Recht verboten die Menschen als Objekt, also als PERSON zu behandeln.(Bundesverfassungsgericht Beschluss BVerfGE 63, 332/337)

Einen fröhlichen Nachmittag.

Welche deutsche Staatsangehörigkeit und welche Verfassung des Freistaat Sachsen ist gültig?

Aktualisiert: 31.08.2024

Kompliziert ist es nicht, man muss erstmal davon ausgehen, ob der Mensch eine Staatangehörigkeit braucht. In erster Linie braucht er diese nicht, da der Mensch ein freies Lebewesen ist und nur aus Arten besteht und nicht aus Rassen.

Ein Mensch hat nur Rechte und ist sich nur selbst verpflichtet.

Man kann eine deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, das geht nicht, da es mehrere deutsche Staatsangehörigkeiten gibt. Man kann nur eine der deutschen Staatsangehörigkeiten haben, aber nicht besitzen. Besitzen kann man nur materielle Objekte, aber nicht objektives.

Fangen wir vom Urschleim
der Staatsangehörigkeit und Verfassung an:

Es gibt Menschen, die sich zusammengeschlossen haben und sozusagen eine große Familie gegründeten, der man einen Namen gab, zum Beispiel Sachsen. Diese Familie braucht nun auch einen Wohnrauch, also Land um als große Familie zu existieren. Dieses Land muss nun aber auch einen Namen haben, um sicherzustellen wem das Land gehört und damit es auch jeder wisse. Somit bekam das Gebiet den Namen „Königreich Sachsen“.

In einer Familie muss es Regeln geben, damit jeder wisse was er zu tun und zu lassen hat, sowie welche Ziele, also Aufgaben man gemeinsam hat. Bezogen auf Sachsen, macht man hierzu eine Verfassung, die gemeinsam abgestimmt wird, also durch die Familienmitglieder (Volk). Es ist also so zu sagen eine Volksabstimmung. In solch einer Verfassung muss auch geregelt sein, wer die Familie lenkt und leitet, damit die Aufgaben und Ziele erfüllt werden.

Hierzu werden keine Parteien (Firmen) gebraucht, die am Ende nicht für die Familie sind, sondern nur für ihren eigenen Profit.

Damit auch man wisse, wer Familienmitglied ist, also der Familie angehört, vergibt man einen übergeordneten Familiennamen, genannt Staatsangehörigkeit, hier „Königreich Sachsen“. Diesen übergeordneten Familiennamen kann man aber nur durch Geburt bekommen, wenn ein Familienmitglied dieser übergeordnete Familienname hat. Wie es auch in einer kleinen Familie ist.

Das bedeutet, das der übergeordnete Familienname, genannt „Königreich Sachsen“ (Staatsangehörigkeit), man nicht verliehen bekommen kann. Also, die nicht zur Familie gehören und in dem Land Sachsen leben wollen, können nur Familienbürger werden, also Staatsbürger und eine Staatsbürgerschaft bekommen. Was bedeutet, dass diese für den Staat „Königreich Sachsen“ mit bürgen.

Wer also eine Staatsbürgerschaft beantragt und bekommt, der bürgt somit mit.

Aus diesem Vorgenannten geht eindeutig hervor, dass nur die Geburtsurkunde mit der Eheurkunde der Eltern (man kann auch das Familienbuch der Eltern nehmen) der Nachweis einer Staatsangehörigkeit ist, wobei der übernommene Familienname und Geburtsort, aus dem der übergeordnete Familienname hervorgeht, des jeweiligen Elternteils maßgebend ist.

Beispiel:
Mann „Anton Mustermann“ heiratet „Berta Musterfrau“ und beide tragen gemeinsame den Familiennamen „Mustermann“. Somit bekommen die Kinder die Staatsangehörigkeit des Vaters. Würde der Familienname „Musterfrau“ als gemeinsamer Familienname übernommen werden, so würden die Kinder die Staatsangehörigkeit von „Musterfrau“ bekommen.

Da man nur eine Staatsangehörigkeit haben darf und auch kann, bekommt somit der Vater die Staatsangehörigkeit der Frau, da der Familienname dem übergeordneten Familiennamen (Staatsangehörigkeit) zugeordnet ist.

Alles andere, was hier sonst betrieben wird ist die Unterwanderung des Staates, des Volkes, die große Familie und dient der Abschaffung der Nationen. Also auch Auslöschung eines Staates.

Kommen wir mal zur „Person“:

siehe hierzu auch: Der Mensch und die Person

Person ist nichts weiter wie etwas objektives, wie Maler, Maurer, Klempner usw., also eine bestimmte Gilde, man kann diese Gilde auch Sklave nennen.

Wenn man sich zu einer bestimmten Gilde bekennt, ordnet man sich auch dieser, meist automatisch, unter. Lehnt man die Zugehörigkeit einer Gilde ab, so bezeichnet man sich nicht mit ihrer Benennung.

Eine Gilde kann gegenüber einem Menschen nur Handhabung haben, wer sich zu dieser bekennt, also Mitglied ist.

Beispiel:
siehe hierzu auch: Das Sächsisches Polizeigesetz und die Person

Das sächsische Polizeigesetz erlaubt nur das Handeln gegen Personen nicht gegen Menschen. Also, wenn man denen klar macht (z.B. durch ein kleines Schild), das man Mensch ist und keine Person, dann haben die kein Recht gegenüber einen zu handeln. Man ist nicht Mitglied dieser Gilde.

Wie man liest, geht es mit dem Nennen „Person“ (Gilde) nur darum, dass die Menschen sich zu dieser bekennen, damit Firmen (auch Parteien, die Firmen sind) auf diese Menschen Einfluss nehmen können. Dazu werden auch einige Wischereien in Gesetze und Verfassung gemacht, der Mensch soll denken das er immer eine Person ist, also zu dieser Gilde gehört. Je öfter das Wort Person erscheint um so mehr identifiziert er sich damit, er wird gewollt geblendet.

Es stellt und ist der Straftatbestand des Betruges!!!

Der gelbe Schein
für eine Staatsangehörigkeit ist also nur Augenwischerei, egal wie oft man diesen hat. Zumal die eigentliche Staatsangehörigkeit nicht darauf steht und man sich mit der Beantragung zu dieser Gilde bekennt, denn nur diese Gilde stellt ihn aus und nicht der Staat, dem man auch angehört.

Auch hier wird der Mensch geblendet, um ihn zur Person zu machen, was eine Straftat ist.

Auch welches Recht gilt
ist Augenwischerei, ob See- und Handelsrecht, Landesrecht oder Bundesrecht usw.

Der Mensch, der zu einem Staat gehört, für den gilt nur das Recht dieses Staates und kein anderes. Dies beweisen viele Gesetze und Rechtsvorschriften, da bei diesen der räumliche Geltungsbereich fehlt und sich auf Personen beziehen.

Es gilt für Menschen nur das Recht, für das man sich unterwürft.

Bei einer Verfassung sieht es da ein bisschen anders aus,
hier gilt die Verfassung, für die tatsächlich die Familie (Volk/Menschen) gemeinsam abgestimmt hat, man nennt es Volksabstimmung. In solch einer Verfassung darf das Wort „Person“ nicht vorkommen, da Menschen für Menschen diese Verfassung machen. Sowie einmal das Wort „Person“ vorkommt, ist die Verfassung nicht von Menschen für den Menschen gemacht.

Nur wenn eine Verfassung von Menschen für Menschen gemacht ist, gilt die Verfassung und die dazugehörigen Gesetze sowie Rechtsvorschriften dieser Menschen für sie und für Menschen in deren Gebiet dieser Menschen sich aufhalten.

Die Verfassung des Freistaat Sachsen von 1920 und die Verfassung von 1947 sind nicht in Kraft gewesen, also Rechtstäuschung. Die Verfassung von 1992 ist auch eine Rechtstäuschung, da man auch hier behauptet und auch so tut, als ob diese Rechtskraft hat, ist aber nicht so. 
siehe hierzu: Die Verfassung des Freistaat Sachsen

Keine Regierung des Freistaat Sachsen konnte je die Verfassung von 1831 außer Kraft setzen, da diese nie Hoheitsrechte hatten und haben und das Wissen diese.

Der Freistaat Sachsen ist schon immer eine Firma, da nie eine Machtübergabe des Königreichs Sachsen (Monarchie) stattfand.

Bei den Freistaat Sachsen handelt es sich immer um eine Neugründung außerhalb des Staatsrechts.

Somit ist:
Die Staatsangehörigkeit der Sachsen ist „Königreich Sachsen“.
Das benennen des ehemaligen Ministerpräsidenten Biedenkopf als Sachsenkönig diente nur zur Ablenkung, denn er kann nie Sachsenkönig gewesen sein.

Siehe hierzu auch: Die Verfassung des Freistaat Sachsen

Deutsches Reich, Deutschland, Frankreich, Brasilien, Österreich, Schweiz usw. sind Nationen und keine Staaten. Deswegen ist „DEUTSCH“ keine Staatsangehörigkeit, sondern nur eine Nationsangehörigkeit. Mit „DEUTSCH“ ist die Nationsangehörigkeit „Deutsches Reich“ gemeint und mit „Deutsches Reich“ ist Deutschland gemeint.

Eine Staatsangehörigkeit sowie Nationsangehörigkeit oder Nationalität der
„Bundesrepublik Deutschland“
gibt es nicht.

Aus diesem Grund mit, darf die Bundesrepublik Deutschland nicht regieren.

siehe hierzu auch:
Die Bundesrepublik Deutschland hat von Anfang an kein Recht zum Regieren!

Warum bekommt man von seinem eigenen Staat (hier Königreich Sachsen) keinen Pass bzw. Identitätsausweis?

Mit einem Personalausweis, egal von wem, macht man sich zur Person und bekennt sich mit der Beantragung zu dieser Gilde. Gleichfalls verhält es sich mit dem Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, Beantragung ==> Gilde.

Dies zeigt auch, dass der „Freistaat Sachsen“ von 1992 den „Freistaat Sachsen“ von 1831 unterwandert und somit die Sachsen, also dieser großen Familie von Menschen, schadet.

Hier kann man nur sagen:

Ihr Sachsen erhebt euch mit den Rechten des Königreich Sachsen von 1831 gegen den gegründeten Freistaat Sachsen von 1992,
er ist nicht der Rechtsnachfolger von 1831.

Die Verfassung von 1831 des Königreich Sachsen
wurde nie aufgehoben,
weder durch die Verfassung von 1920, 1947 noch von 1992!

Hinweis:

Das Königreich Sachsen von 1831 ist weder das Gleiche noch dasselbe wie der Freistaat Sachsen von 1992.

1947 hatte man den „Freistaat Sachsen“ „Land Sachsen“ genannt, was aus dem Befehl 180 der sowjetischen Alliierten hervorgeht. Aus diesem Grund muss der Freistaat Sachsen von 1920 mit seiner Verfassung sich Land Sachsen nennen. Die Staatsangehörigkeit bleibt aber trotzdem „Königreich Sachsen“, da es in diesem Befehl nur um die Nennung des Freistaat Sachsen als Land Sachsen ging.

!!! Die Sachsen sind Menschen und keine Personen !!!
!!! Die Sachsen haben die Staatsangehörigkeit

„Königreich Sachsen“ !!!

Einen fröhlichen Nachmittag.

Die Verfassung des Freistaat Sachsen

Aktualisiert: 29.08.2024

Auch, wenn in einer Verfassung des Freistaat Sachsen steht: „Der Freistaat Sachsen ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland.“, ist der Freistaat Sachsen noch lange kein Land der BRD und seit wann unterwirft sich ein Land einer Firma.
siehe hierzu:
Die Bundesrepublik Deutschland hat von Anfang an kein Recht zum Regieren!

Fangen wir mal beim Anfang an:

Der Sächsische Landtag hat als verfassungsgebende Landesversammlung am 26. Mai 1992 die Verfassung des Freistaates Sachsen beschlossen. Am 27. Mai 1992 unterzeichneten der damalige Landtagspräsident Erich Iltgen sowie Prof. Dr. Kurt Biedenkopf, erster Ministerpräsident des wiedergegründeten Freistaates, die neue Landesverfassung feierlich im Haus der Kirche (Dreikönigskirche), wo das Parlament damals tagte.

Die Sächsische Verfassung bestimmt Organisation und Struktur des Freistaates und regelt das Grundverhältnis zu seinen Bürgerinnen und Bürgern. Sie kann nur mit Zweidrittelmehrheit durch das Parlament geändert werden. Dies geschah bislang einmal (2013: Neuverschuldungsverbot).

So dargelegt auf der Internetseite des Sächsischen Landtag.

Was ist an diesen beiden Absätzen verkehrt?

Eine Verfassung ist das höchste Gesetz eines Staates, das über allen anderen Gesetzen steht und darum muss eine Verfassung vom Volk beschlossen werden und nicht von Parteien (Firmen). Die Verfassung wurde also unter Parteien (Firmen) ausgemacht. Das, was hier geschah hat weder was mit Demokratie noch mit Volksnahen zu tun, sondern mit Diktatur!

Die Verfassung des Freistaat Sachsen wurde diktatorisch dem Volk auferlegt, es hatte kein Mitspracherecht und es gab durch das Volk auch keine Zustimmung. Was man nicht ausdrücklich zustimmt, hat auch kein Rechtswirkung gegenüber dem nichtzustimmenden Menschen. Denn die Verfassung ist die Grundlage und der gemeinsame Vertrag eines Volkes, nach dem das Volk sich richtet. Demzufolge ist die Verfassung des Freistaat Sachsen rechtswidrig gegen über dem Volk des Land Sachsen.

Warum schreibe ich hier Freistaat Sachsen und Land Sachsen?

Der Befehl Nr. 180 der Sowjetischen Militär-Administration vom 21. Juli 1947 ist klargestellt, wie die einzelnen Länder der sowjetischen Besatzungszone lauten. Hier ist der Freistaat Sachsen als Land Sachsen benannt. Dieser Befehl ist bis heute nicht aufgehoben, da es immer noch um eine, heute russische Besatzungszone handelt. Es gibt keinen Friedensvertrag und Deutschland ist immer noch nicht souverän.

Auch die Bundeszentrale für politische Bildung (BPB) stellt den Wortlaut „Freistaat“ in Frage, da es auf seine Internetseite Folgendes schreibt: „Land (Freistaat) Sachsen“.

Den Freistaat Sachsen gibt es also nur auf dem Papier, genauer gesagt als Firma (siehe hierzu weiter unten). Man hätte sich die damalige Länderneuordnung sparen können, da diese entsprechend Befehl Nr. 180 und den dazugehörigen Beschlüssen alles schon festgelegt wurde und die Länderneuordnung diesen Befehl nicht außer Kraft setzen kann. Diese Länderordnung entsprechend Befehl Nr. 180 bestand während der DDR-Zeit weiterhin, auch wenn diese in Bezirke aufgeteilt wurden.

Um zu zeigen, wie fehlerhaft Verfassungen sein können, nehme ich hierzu das Beispiel die Verfassung des Freistaat Sachsen.

Die erste Lüge, was man in dieser Verfassung liest, liest man schon in der Präambel.

hat sich das Volk im Freistaat Sachsen dank der friedlichen Revolution des Oktober 1989 diese Verfassung gegeben.

Im vorab, die Präambel hat keine gesetzgebende Kraft. Diese macht nur eine bestimmte Aussage, wie hier, die eine Lüge ist und Betrug am Volk.

Der Sächsische Landtag hat die Verfassung beschlossen, wie er selbst zu gibt. Wenn ein Landtag etwas beschließt, hat das Volk sich noch lange nicht etwas gegeben! Ein Volk gibt sich erst etwas, wenn es darüber abstimmt und entscheidet.

Das Volk hat also sich diese Verfassung nicht gegeben, da es nicht an der Verfassung beteiligt war. Das Volk hat hierzu keine Zustimmung gegeben. Da das Volk des Land Sachsen hier keine Zustimmung gegeben hat, ist es auch nicht an die Verfassung gebunden. Die Verfassung wurde nicht ratifiziert, sondern diktiert. Und ein Volk im Freistaat Sachsen gibt es nicht. Und außerdem wozu Freistaat? Wir sind immer noch besetz, also nicht frei, wie auch Bayern und Thüringen. Es gibt keine Souveränität sowie Friedensvertrag!

Und dass das Volk des Land Sachsen keine Beteilung an der Verfassung hatte, geht aus der Verfassung hervor, denn hier steht: „Der Sächsische Landtag hat als verfassungsgebende Landesversammlung am 26. Mai 1992 die folgende Verfassung beschlossen:

Erste Landtagswahl war am 14.10.1990, die Verfassung stammt vom 27.05.1992.

Der Sächsische Landtag wurde auch nicht als verfassungsgebende Landesversammlung vom Volk gewählt, da es zu dieser Zeit keine Verfassung gab, die dies erlaubte.
Eines muss hier beachtet werden, ein gesetzgebendes Organ ist noch lange kein verfassungsgebendes Organ und eine Verfassung des Freistaat Sachsen hat im Land Sachsen keine Gültigkeit, denn er ist nicht Rechtsnachfolger des Land Sachsen.

————– Korrigiert am 29.08.2024 ————–

Die letzte gültige Verfassung ist vom 4. September 1831 des Königreich Sachsen, hier spricht man von Personen. Nur in der Verfassung von 1920 wird von Menschen gesprochen. Alle nachfolgenden Verfassungen sind auch für Personen gemacht. Bei der Verfassung vom 27.05.1992 handelt es sich um eine neue Verfassung, also nicht um eine Verfassungsänderung, aber halt für den Freistaat Sachen und nicht für das Königreich Sachsen.

Kurzgefast:
Die Verfassung des Freistaat Sachsen von 1920 und die Verfassung von 1947 sind nicht in Kraft gewesen, also Rechtstäuschung. Die Verfassung von 1992 ist auch eine Rechtstäuschung, da man auch hier behauptet und auch so tut, als ob diese Rechtskraft hat, ist aber nicht so. 

Keine Regierung des Freistaat Sachsen konnte je die Verfassung von 1831 außer Kraft setzen, da diese nie Hoheitsrechte hatten und haben und das Wissen diese.

Der Freistaat Sachsen ist schon immer eine Firma, da nie eine Machtübergabe des Königreichs Sachsen (Monarchie) stattfand.

Bei den Freistaat Sachsen handelt es sich immer
um eine Neugründung außerhalb des Staatsrechts.

Hinweis:
Die Staatsangehörigkeit der Sachsen ist „Königreich Sachsen“.
Das benennen des ehemaligen Ministerpräsidenten Biedenkopf als Sachsenkönig diente nur zur Ablenkung, denn er kann nie Sachsenkönig gewesen sein.

————– Ende der Korrektur ————–

Nun kommen wir mal zu ein paar Artikeln. Die ganze Verfassung auseinanderzunehmen, würde aber den Rahmen sprengen.

Artikel 1

Der Freistaat Sachsen ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland. Er ist ein demokratischer, dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Kultur verpflichteter sozialer Rechtsstaat.

Wie kann man sich als Staat, als Land einer Firma BRD unterwerfen?

Die BRD hat regierungsverbot von den Alliierten und die Sachsen sollen sich dann von denen regieren lassen? Lässt sich man hier sogar das Eigentum nehmen?

Das ist wie, wenn man sagt: Mein Haus ist eine Wohnung des Nachbarn.

Ich denke, dass dies die Sachsen nicht zugestimmt hätten, vor allem wenn sie die Wahrheit über die BRD im vorab gewusst hätten und mitbekommen hätten, dass Helmut Kohl, genauer gesagt ab Konrad Adenauer bis heute alles Betrüger sind, da diese sich nur am Volk durch Vorspiegelung falscher Tatsachen bereichern.

Das Volk wird immer wieder für dumm gehalten und verkauft. Das schlimme, es wacht nicht auf.

Und nun mal was ganz Kurioses.

Der Sitz des Bundeslandes Sachsen ist in Dresden und der Sitz des Freistaat Sachsen ist in Freiberg. Bei der Überprüfung in Freiberg konnten 2 zugeklebte Briefkästen festgestellt werden. Handelt es sich hier um eine Scheinadresse?

Bei beiden handelt es sich um Firmen und nicht wie dargelegt, dass Sachsen ein Bundesland ist, noch das Sachsen ein Freistaat ist.

Ein „Land Sachsen“ ist in den Firmenregistern nicht zu finden, da es ein Staat ist und keine Firma.

Und wenn man bedenkt, dass die Sächsische Staatskanzlei eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE 286927129 hat, wisse man das es sich hier um Firmen handelt. Umsätze machen Firmen. Verwaltungen, Ämter und der Gleichen machen Einnahmen und Ausgaben, aber keine Umsätze.

Parteien sind Firmen und Parteien arbeiten hier, sie machen keinen Dienst für das Volk. Sie arbeiten nur für ihre eignen Interessen.

Artikel 5 (2)

Das Land gewährleistet und schützt das Recht nationaler und ethnischer Minderheiten deutscher Staatsangehörigkeit auf Bewahrung ihrer Identität sowie auf Pflege ihrer Sprache, Religion, Kultur und Überlieferung.

Was soll dieser Schwachsinn in einer Verfassung?
Haben nicht alle die gleichen Rechte?
Wieso werden Minderheiten ihre Rechte besonders geschützt?
Warum werden den Minderheiten ihre Identität besonders geschützt?
Warum schützt man die Identität der Sachsen nicht? Hier geht es um eine Staatsangehörigkeit „Land Sachsen“! Den Sachsen wird ihre Identität verwehrt, denn diese bekommen nur eine Reichsangehörigkeit „DEUTSCH“ durch einen Bundespersonalausweis bzw. Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, die ein Firmenausweis sind und den die Richter nicht vorgezeigt haben wollen. Diese werden da böse (selbst erlebt).

Auf Deutsch: Die Identität der Sachsen wird nicht geschützt und sie werden ihrer Staatsangehörigkeit „Land Sachsen“ beraut.

Artikel 6

Diesen Artikel kann man komplett streichen, entweder man gehört zusammen oder nicht. Wozu bekommen Sorben in einer Verfassung besondere Rechte eingeräumt, hätte man auch gleich noch die Juden mit aufführen können. Warum hat man Juden nicht mit aufgenommen, sind doch auch in der Minderheit? Die Vogtländer sind aber auch eine Minderheit in Sachsen, da von ihnen Teile in Bayern und in Thüringen sind.

Artikel 13

Das Land hat die Pflicht, nach seinen Kräften die in dieser Verfassung niedergelegten Staatsziele anzustreben und sein Handeln danach auszurichten.

Anzustreben und sein Handeln danach auszurichten ist noch lange nicht „zu erfüllen“. Keine Pflicht zum Erfüllen in der Verfassung vorhanden! Den Artikel hätte man dann auch weglassen können.

Artikel 15

Jeder Mensch hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, …

Ein Mensch kann keine „Persönlichkeit“ haben, denn er ist keine Person, also Sache. Warum schreibt man nicht Menschlichkeit? Weil man immer wieder versucht den Menschen als Person zu verkaufen.

Artikel 17 (1)

Die Freiheit der Person kann nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes und nur unter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen beschränkt werden. Die betroffene Person muß unverzüglich über die Gründe der Freiheitsbeschränkung unterrichtet werden.

Wie schon erwähnt, man macht mit Artikel 15 einen Schachzug, um den Menschen vorzuspiegeln, dass er eine Person ist, um dann ihn seine Freiheit zu beschränken und dass er auch das noch mit macht.

Auf diesen Artikel beruht auch das Sächsische Polizeigesetz.

Also Schild an die Jacke mit der Aufschrift „Ich bin ein Mensch und keine Person“ und schon darf eine Beschränkung der Freiheit nicht vollzogen werden!

Siehe hierzu Beitrag: Der Mensch und die Person

Artikel 18 (1)

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Hier kann man wieder genau rauslesen, den Sinn von Menschen und Person.

Mit „vor dem Gesetz“ meint man die Verfassung, nicht die anderen Gesetze, da hier nicht steht „vor den Gesetzen“.

Aber die Verfassung kann mit „dem Gesetz“ auch nicht gemeint sein, da eine Verfassung kein Gesetz ist, also ein sinnloser Absatz.

Artikel 22 (5)

Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

Warum bekommen nur Mütter den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft?

Dieser Absatz widerspricht den Art. 18 (2) „Frauen und Männer sind gleichberechtigt.“.

Also doch keine Gleichberechtigung, da Väter außen vorgelassen werden.

Artikel 23 (2)

Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Großartige Aussage, wenn es bewölk ist, also der Himmel bedeckt ist, dann ist es nicht mehr unter freiem Himmel, der Himmel ist ja abgedeckt durch Wolken. Oder man nimmt einen Schirm und schon ist man nicht mehr unter freien Himmel.

Artikel 102 (4)

Unterricht und Lernmittel an den Schulen in öffentlicher Trägerschaft sind unentgeltlich.

Und hier wird ständig gegen die Verfassung verstoßen und die Eltern machen immer wieder mit, bezahlen, bezahlen und bezahlen.

Bildung ist Staatsaufgabe und nicht Elternaufgabe.

Siehe hierzu: Die unentgeltliche Schule im Freistaat Sachsen

Artikel 105

Hier geht es um Ethikunterricht und Religionsunterricht. Wozu brauchen die Kinder dieses zum Leben?

Man schickt die Kinder in die Kindertagesstätte, in die Schule, in die Berufsausbildung usw. und sollen sich aber im Leben an Recht und Gesetz halten. Warum nimmt man hier statt dieses Schwachsinns nicht Recht und Gesetz auf? Das ist doch viel wichtiger.

Macht man nicht, da sonst man sich entsprechend zu gut wehren kann und das ist nicht gewollt.

Unsere Kinder werden unter Stressbewältigung dumm gelehrt, vieles müssen sie lernen, was sie im Leben nicht brauchen.

Einen fröhlichen Nachmittag.

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