Kategorie: Recht, Justiz (Seite 1 von 4)

Welche Flagge ist die Richtige?

Es geht hier um zwei Flaggen:

  1. Die Nationalflagge der Deutschen
    Schwarz – Weiß – Rot
  2. Die Nicht-Nationalflagge der Deutschen
    Schwarz – Rot – Gold

Die verschiedenen Deutschland-Flaggen mit unterschiedlichen Farben und Symbolen spiegeln die politischen Umbrüche und den Übergang von einem monarchischen zu einem demokratischen (?) Staat wider. Das reicht von der schwarz-weiß-roten Flagge mit dem kaiserlichen Adler während des Kaiserreichs (1866–1918) bis zur sogenannten aktuellen Nationalflagge, die bereits während der ersten deutschen Republik, der Weimarer Republik (1919–1933) die heutigen Farben trug: Schwarz-Rot-Gold.

Fangen wir mal mit der 2. Flagge an,
die Nicht-Nationalflagge der Deutschen.

Es gibt viele Behauptungen zu den Farben von dieser Nicht-Nationalflagge,
wie zum Beispiel:

Schwarz: schwärze der Knechtschaft
Rot: blutige Schlachten
Gold: Licht der Freiheit

Schwarz: steht für die Farben des alten Reiches (also man verehrt es immer noch)
Rot: für den Freiheitskampf
Gold: steht für die Farben des alten Reiches (also man verehrt es immer noch)

Man schreibt zwar, dass es die erste Flagge der „Demokratie“ ist, aber das ist diese nicht. Schaut man die Reihenfolge der Farben an, dann zeigt das eine Unterdrückung und Sklaverei.

Das sind die wahren Angaben
zu den Farbe Schwarz-Rot-Gold:

Schwarz: steht für Unterdrückung,
Rot: für das Aussaugen des Volkes und Unterdrückung bis hin zum Tot.
Gold: für das Hab und Gut des Volkes, um das es ausgesaugt wird, wie Diebstahl durch Steuern.

Sprichwort:
Wenn die Schwarzen kommen, dann sehen wir Rot, dann sind die goldenen Zeiten vorbei.

Deshalb hat auch die DDR diese Farben beibehalten und hat nur noch Ährenkranz, Hammer und Zirkel hinzugefügt. Also das Sklavenwerkzeug.

Die Flagge Schwarz-Rot-Gold ist von Anfang an die gemeinsame Firmen-Flagge der Parteien (Firmen), die mit Absicht sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschaffen, das Vermögen des Volkes dadurch beschädigt, in dem man durch Vorspiegeln falscher und durch Entstellung und Unterdrückung wahrer Tatsachen erregt und unterhält.

Schauen wir nun mal den Strafparagraphen dazu an:
Strafgesetzbuch [StGB] (ohne räumlichen Geltungsbereich)
§ 263 Betrug:
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Das Vorgenannte zeigt, dass das Firmensystem der Parteien, heute auch mit gemeinsamen Firmennamen BRD Betrug am Volk macht, es ausraubt, andere Meinungen unterdrückt, in den Schulen ihre Meinungen vordiktiert, Menschenrechte einschränkt und verletzt und dies nennt man Demokratie. Was wiederum beweist, dass Demokratie schädlich ist.

Demokratie ist das Gleiche wie Parlamentarismus, also die Herrschaft einer Minderheit über einem Volk mit Unterdrückung / Versklavung.

Kommen wir zur echten Flagge der Deutschen,
Schwarz-Weiß-Rot

Schwarz: Autorität, Selbstbeherrschung, Disziplin, Unabhängigkeit, starker Wille
Weiß: Reinheit, Vollkommenheit, Ganzheit, Neuanfang, Klarheit, Ordnung, Frieden
Rot: steht für die Wärme, Kraft, Mut, Entschlossenheit, Überlebenswille, reine Körperlichkeit

Welche Flagge ist nun die richtige Flagge?

Denn das Grundgesetz ist seit 1990 nicht mehr gültig, aber nicht nur wegen dem fehlenden Artikel 23, wo der räumliche Geltungsbereich dargelegt war. Auch der Artikel 146 hebt das Grundgesetz auf, denn dort steht:

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, …

Die Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschland für das gesamte Deutschland ist nicht vollendet!
Nicht vergessen, das gesamte Deutschland ist Deutschland in den Grenzen vom 31.12.1937!

Kein gültiges Grundgesetz,
keine (National) -Flagge Schwarz-Rot-Gold!

Somit ist die wahre Flagge der Deutschen und des Deutschen Reich / Deutschland Schwarz-Weiß-Rot.

Die Parteien haben damals etwas Feines angestellt mit den Deutschen, sie haben den bürgerlichen Tod eingeführt. Hier braucht man nur mal in den Bundespersonalausweis und Bundesreisepass zuschauen, mit der Großschreibung machte man den Menschen zur Sache.

Mit diesem bürgerlichen Tod, in Regie einer Nationalversammlung, musste das deutsche Volk damals auf dem Boden der Niederlage bleiben, da man unter dem Deckmantel „Demokratie“ vom Mehrparteiensystem die Weimarer Verfassung durchgesetzt hat.
Eine Machtübergabe an die Parteien fand nie statt. Die Abdankungsurkunde ist eine Fälschung, was an der Unterschrift zuerkennen ist.

Und aus den vorgenannten Gründen kann die Firma BRD mit seinen Unterfirmen (Parteien, Bundesministerien, Polizei, Gerichte, Staatsanwälte usw.) die Flagge Schwarz-Weiß-Rot nicht verbieten. Sie ist und bleibt die Flagge der Deutschen Nation.

Die Flagge Schwarz-Rot-Gold bleibt ein Firmenflagge,
also ein Firmenlogo.

Einen fröhlichen Nachmittag.

Wir.Dienen.Deutschland ???

oder
Wie kann ich mich dem Wehrdient

der Firma Bundeswehr entziehen?

Die Bundeswehr,

  • wem gehört diese,
  • wer ist diese,
  • was ist diese und
  • wem dient diese?

Geht man von dem Slogan aus „Wir.Dienen.Deutschland“ fallen hier schon mal die Punkte zwischen den Wörtern auf. Übrigens findet man diesen auch auf vielen Fahrzeugen der Bundeswehr.

Was bedeutet dieser Spruch?
Wir“ stehen für Bundeswehr (Firma).
dienen“ stehen dafür was die Bundeswehrangehörigen (Söldner) tun.
Deutschland“ steht nicht in Beziehung zur Bundeswehr, denn man grenzt Deutschland durch die Punkte ab. Also dient die Firma Bundeswehr, die aus mehreren Firmen besteht, der Firma BRD und nicht Deutschland. Es kann angenommen werden, dass diese auch gegen Deutschland dient.

Daraus geht eindeutig hervor, dass die Bundeswehr (Firma) einer BRD (Firma) dient und nicht Deutschland/ Deutsches Reich. Die Bundeswehr ist genauso wie die Bundespolizei und Zoll ein Dienstleister der Firma BRD.

Ampel-Koalition gibt grünes Licht für Wehrdienst-Pläne von Pistorius

Das Bundeskabinett hat den gesetzlichen Änderungen zur Einführung eines neuen Wehrdienstes zugestimmt. 

Das Gesetz zum neuen Wehrdienst ermöglicht uns, die Wehrerfassung wieder zu installieren, die es seit Aussetzung der Verpflichtung zum Grundwehrdienst 2011 nicht mehr gibt“, sagte Verteidigungsminister Boris Pistorius. 

Laut Pistorius ist der Bedarf Deutschlands für die NATO-Ziele hoch: 
Der deutsche Beitrag zur Bündnisverteidigung erfordere langfristig einen Verteidigungsumfang von rund 460.000 Soldaten. 

Die kasachischen Kommunisten wollen eure Kinder Töten und Deutschland beseitigen lassen!

Die Firma BRD darf niemanden in Deutschland einziehen, sondern nur ihre eigenen Mitarbeiter der Firma BRD!!!

Dies bedeutet, jeder der einen Bundespersonalausweis [BPA] (Firmenausweis der BRD) und/oder einen Bundesreisepass [BRP] (ebenfalls Firmenausweis der BRD) hat, ist Mitarbeiter der Firma Bundesrepublik Deutschland [BRD].

Das Wehrpflichtgesetz (WPflG) hat keinen räumlichen Geltungsbereich und ist somit gegenüber Deutschland/Deutsches Reich nichtig und gilt nur für die Mitarbeiter der BRD, also die einen BPA und/oder BRP haben.

Muss ich den Erfassungsbogen ausfüllen? Nein!

Auch wenn man Firmenmitglied ist, kann man sich weigern. Wäre ein Grund entlassen zu werden, was die Firma BRD nicht macht.

Als Mitglied einer Firma ist man immer noch ein Mensch und Menschen haben eigene Rechte, die eine Firma nicht aufheben kann. Menschen verwalten sich immer noch selbst, Sklaven nicht. Als Vertragspartner hat man immer noch eigene Rechte und es gelten nur die Verpflichtungen, die beidseitig geregelt sind und nicht einseitig, ansonsten handelt es sich bei der Firma um eine Sklavenhalterung, wie es bei der Firma BRD ist.

Auch in einer Firma muss der räumliche Geltungsbereich dargelegt werden, ansonsten gelten die Vorschriften nur auf dem Firmengelände und sind außerhalb nichtig!

Also sie gelten nicht in den Kleinstaaten Deutschland (sogenannte Bundesländer), denn diese sind keine Gebiete noch Firmengelände der BRD.

Das Wehrpflichtgesetz (WPflG) ist so gestaltet, dass es auch außerhalb des Firmengeländes für seine Mitarbeiter (Sklaven) gilt. Ähnliche Regelungen gibt es auch bei Fernfahrer.

Wie kratzt die Firma BRD die Kurve um außerhalb des Firmengeländes seine Mitarbeiter (Sklaven) zu erreichen?

Hier ist der § 1 des WPflG Allgemeine Wehrpflicht zu betrachten, und zwar „(3)“:

Die Wehrpflicht ruht nicht, wenn Wehrpflichtige ihren ständigen Aufenthalt
3. aus der Bundesrepublik Deutschland hinausverlegen, ohne sie zu verlassen.

Verlassen wird die BRD nur, wenn man den BPA und/oder den BRP abgibt, also kündigt. Es verhält sich wie bei einem Fernfahrer.

Fazit:

Wenn man nicht zum Wehrdienst möchte, gibt es hierfür nur zwei Möglichkeiten:

  1. Die Firma BRD kündigt einen, was nicht passieren wird zwecks Machterhalt.
    oder
  2. Man kündigt der BRD in dem man seinen Bundespersonalausweis und/oder Bundesreisepass (Firmenausweis) abgibt.

Um überall hinreisen zu können reicht der Sozialversicherungsausweis und die Krankenkarte. Mit dem Sozialversicherungsausweis kann man sich ausweisen, da er ein rechtsgültiges Dokument ist, in dem auch der Vor- und Nachname richtig geschrieben ist.
Und man kann sich auch von dem jeweiligen Land ein Visum zusenden lassen, was bei manchen Ländern benötigt wird.

Der Bundespersonalausweis und Bundesreisepass sind wertlose Dokumente, die selbst Richter nicht sehen wollen. Im Falle man diese doch zeigt, werden diese ganz Böse, selbst öfter erlebt.

Bei der Bundeswehr braucht man nicht kündigen, denn diese ist Vertragspartner und Dienstleister mit seinen Unterfirmen der Firma BRD.

Einen fröhlichen Nachmittag.

Ist eine Ausfertigung ein rechtskräftiges Dokument?

Bundesgerichtshof Beschluss XII ZB 132/09 zu Ausfertigungen:

„Eine Ausfertigung ist eine in gesetzlich bestimmter Form gefertigte Abschrift, die dem Zweck dient, die bei den Akten verbleibende Urschrift nach außen zu vertreten (Senatsbeschluss vom 30. Mai 1990 – XII ZB 33/90 – FamRZ 1990, 1227). Durch die Ausfertigung soll dem Zustellungsempfänger die Gewähr der Übereinstimmung mit der bei den Akten verbleibenden Urteilsurschrift geboten werden (BGHZ 100, 234, 237 = NJW 1987, 2868 m.w.N. sowie BGH-Beschlüsse vom 20. Juni 1989 – X ZB 12/87 und vom 28. November 2006 – VIII ZB 116/05 – jeweils veröffentlicht bei juris). 

Der Ausfertigungsvermerk bezeugt als eine besondere Art der Beurkundung, dass die Ausfertigung mit der Urschrift des Urteils übereinstimmt. 

Wegen dieser Besonderheit verlangt das Gesetz, dass die Ausfertigung von einem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu unterschreiben und mit dem Gerichtssiegel zu versehen ist (§ 317 Abs. 4 ZPO).

Mit der Unterschrift erklärt der Urkundsbeamte, dass die in der Ausfertigung wiedergegebenen Teile des Urteils gleich lautend mit denen der Urschrift sind. Diese Erklärung braucht nicht wörtlich in dem Ausfertigungsvermerk enthalten zu sein.

Das Gesetz sieht eine bestimmte äußere Form für den Ausfertigungsvermerk nicht vor (BGH-Urteil vom 13. März 1969 – III ZR 178/67 – VersR 1969, 709, 710). 

Die Urteilsabschrift muss aber zumindest durch die Unterschrift des Urkundsbeamten, das Gerichtssiegel oder den Dienststempel und Worte wie „Ausfertigung“ oder „ausgefertigt“ erkennen lassen, dass es sich um eine Ausfertigung im Sinne des § 317 Abs. 4 ZPO handeln soll (BGH-Urteil vom 18. Mai 1994 – IV ZR 8/94 – VersR 1994, 1495). 

Der Bundesgerichtshof hat deswegen bereits mehrfach die Zustellung beglaubigter Abschriften, die den Beglaubigungsvermerk nicht enthielten oder ihn unvollständig wiedergaben, für unwirksam gehalten, weil es damit für den Zustellungsempfänger an der Gewähr fehle, dass das ihm zugestellte Schriftstück der Urschrift entsprach (vgl. BGHZ 100, 234, 237 f. = NJW 1987, 2868).“

. . .

Dies bedeutet, wenn in der Abschrift nicht dasteht: „Unterschrieben mit …„, dann gibt es auch keine Unterschrift. Hierfür bürgt der Urkundsbeamte. Er bestätigt dann das nicht Vorhandensein einer Unterschrift. Und falls es doch eine Unterschrift gibt, dann ist die Abschrift eine Urkundenfälschung und ebenfalls nichtig.

Aufgepasst!

Hast Du das Vorhergelesene Dir mal richtig durchgelesen?

Nochmal:

Dies bedeutet:

Das ein Original übergeben werden muss, also nicht nur durch Zusendung, sondern durch Übergabe durch einen Zustellungsbeamten. Dies gilt für Urteile, Beschlüsse oder einer Ladungen.

Die Zustellungen durch beglaubigter Abschrift galt also nur für Abschriften, die bis Juni 1977 statt fanden. Alle beglaubigte Abschriften die nach Juni 1977 zugesandt wurden haben keine Rechtswirkung, da diese keine ordnungsgemäße und wirksame Zustellung erfüllen.

Warum macht man diesen Betrug,
also Rechtstäuschung?

Da alle Militärgesetze seit 2007 wieder voll in Kraft sind und jeder Richter, Staatsanwalt, Notar, Rechtsanwalt keine Zulassung der Militärregierung hat.
Das SHAEF-Gesetz Nr. 2 Artikel V schreibt eine Zulassung durch die Militärregierung hervor.

Einen fröhlichen Nachmittag.

Ist man Reichsbürger, wenn man keinen BPA noch Reisepass besitzt?

Video zu Bundespersonalausweis: BPA-Video

Man hat mich folgendes gefragt:

Ich muss dich mal was fragen.
Du schreibst immer, du hast keinen Personalausweis mehr.
Ich Blödmann hatte vor 2 Jahren für den abgelaufenen einen Neuen beantragtDann wurde ich zu einem „Wissenden“ und habe das Ding nie abgeholt.Mir hat jetzt Jemand erzählt, egal ob abgeholt oder nicht, ich wäre die nächsten 10 Jahre in der Angestelltenrolle drin.
Allerdings wäre auch nicht die Nummer – Zerschneiden und abgeben – zu empfehlen, denn da würde man sofort zum Reichsbürger ernannt?

Die Antwort:

Die Gültigkeit der Bundespersonalausweise (BPA) sind nicht 10 Jahre, sondern 10 Jahre minus einen Tag. Im Ausweis steht „bis“ und nicht „einschließlich bis“. Der Grund ist hier das Handelsrecht, das der Vertrag erst gar nicht ausläuft. Genauer gesagt, dass man noch vorablauf des Handelsvertrags einen neuen beantragt und der Handelsvertrag lückenlos weiterläuft.

Mit der Beantragung geht man noch keinen Vertrag ein, erst wenn man den BPA abholt, stimmt man abschließend dem Vertrag, den man nie zu Gesicht bekommen hat, zu.

Also, solange Du diesen nicht abholst, bist Du auch in keiner angestellten Rolle drin.

Früher musste man extra noch etwas unterschreiben, was schon einige Jahre nicht mehr ist. Ich nehme mal an, dass das ab 2007 so ist, als die Alliierten alle Militärgesetze wieder in Kraft setzten. Heute beantragt man einfach, unterschreibt für den Ausweis und holt diesen später ab. Somit ist also erst mit der Abholung die Vertragsabwicklung abgeschlossen.

Warum bezahlt man für den BPA?

Es geht hier nur um eine Willensbekundung und um weiteres nichts. Also eine Beitrittsgebühr für die Firma Bundesrepublik Deutschland (BRD), na wie bei einem Verein. Es geht hier nicht um eine Willenserklärung, denn diese benötigt eine Unterschrift.

Da man aber für den Beitritt nichts weiter unterschreibt, ist der Beitritt erst vollzogen mit der Annahme des BPA.

Daraus folgt:

Wenn der Beitritt noch nicht vollzogen ist, also das Handelsabkommen vollzogen ist, kann man seine Anteile, hier die Beitrittsgebühr (nicht Ausstellungsgebühr oder Gebühr oder Auslagen wie im PAuswG, die man vortäuscht, Täuschung im Rechtsgeschäft), wieder zurückfordern. Seine Anteile kann man sich per Post zustellen lassen.

Was kann man tun:

Man kann also dem Einwohnermeldeamt mitteilen, dass man von der Antragstellung zurücktritt und die Anteile zurückerstattet sind, aber als Forderung und nicht als Bitte.

Als Begründung, dass die Vertragsbedingungen nicht vorgelegt wurden und eine Beitritt sowie Abschluss des Handelsvertrages nicht erfolgte.

Hinweisen, dass der BPA auf Handelsrecht beruht, da er sich nur auf 10 Jahre bezieht und durch Rechtstäuschung nur auf 10 Jahre minus einen Tag bezieht.

Warum Einwohnermeldeämter kein Bußgeld verlangen?

Wenn die 10 Jahre abgelaufen sind, ist man nicht mehr Mitglied dieser Firma, somit kann man nicht mehr aktiv werden, denn man ist außerhalb des Rechtsbereich der Firma BRD. Nach Handelsrecht gelten Verträge nur 10 Jahre. Auch die DDR hat nach Handelsrecht gehandelt, denn hier gab es auch nur die 10 Jahr für Personalausweis und Reisepass.

Ist der Handelsvertrag gültig, wenn man einen BPA oder Reisepass hat?

Nein!

Da dies mittels einer Rechtstäuschung gemacht wird und nicht legal ist.

Die Rechtstäuschung liegt darin, dass man sich als Staat BRD ausgibt, der man nicht ist und dass man in einem Staat BRD verpflichtet ist, einen BPA oder Reisepass zuhaben. Also auch Täuschung in einer Anwerbung.

Welche Dokumente sind tatsächlich wichtig?

Das Wichtigste an Dokumenten sind der Sozialversicherungsausweis und die Krankenkarte. Mit diesen beiden Dokumenten kann man sich überall ausweisen. Man ist nicht verpflichtet diese auszuhändigen, wie es sich auch mit dem Führerschein verhält.

Wenn man kein BPA oder Reisepass hat, ist man dann Reichsbürger?

Reichsbürger ist man erst, wenn man die Reichsangehörigkeit verliehen bekommt und dies kann nur durch das „Deutsche Reich“ geschehen.

Jeder der die Reichsangehörigkeit nicht verliehen bekommen hat, kann nie Reichsbürger sein. Verliehen kann man diese nur durch eine Urkunde.

In Sachsen bekommt man die Staatsangehörigkeit „Königreich Sachsen“, ist aber damit nicht Reichsangehöriger. Genauso ist es mit den anderen Kleinstaaten in Deutschland/Deutsches Reich.

Da die BRD-Firma (hat kein Regierungsrecht) das Reichs- und Staatsangehörigkeit Gesetz (RuStaG) nicht ändern darf, gilt dieses in der unveränderten Fassung vom 22. Juli 1913. Die geänderte Fassung der BRD ist ungültig und rechtswidrig.

Dies bedeutet, dass die Aufhebung der Staatsangehörigkeiten zwischen 30.01.1933 und 08.05.1945 aufgehoben wurde und die Staatsangehörigkeiten der einzelnen deutschen Staaten weiterhin fort gilt. Die Gerichte wissen das, geben es aber nicht zu. Man sagt immer „Staatsangehörigkeit: deutsch“ und nicht welche deutsche Staatsangehörigkeit. Damit machen die Richter den Angeklagten widerrechtlich zum Reichsbürger und benutzen ein verbotenes Nazigesetz, und zwar das RuStaG vom 05.02.1934.

In der BRD gab es bis zum 14.03.2005 die Reichsangehörigkeit „deutsch“, aber innerhalb einer Firma kann man ja das machen, seine Angestellten zu Reichsbürger. Das sind diese aber nur innerhalb der Firma. Und jeder der sich mit einen BPA oder Reisepass ausweist, weist sich als Reichsbürger aus, obwohl er es nicht ist. Darum wollen auch Richter nicht den BPA noch den Reisepass sehen. Ab dem 14.03.2005 schreibt man Staatsangehörigkeit „deutsch“ ohne Rechtsgrundlage hin, was man auch vorneweg schon tat.

Fazit, man ist nicht Reichsbürger und kann wegen der Nichthandlungsfähigkeit des Deutschen Reichs nicht zum Reichsbürger werden, da aber auch die BRD die Handlungsfähigkeit des Deutschen Reichs verhindert.

Es gibt auch juristisch gesehen keine Reichsbürgerszene, nur Reichsbürger, die entsprechend Vorgenannten nicht gibt.

Was ist, wenn man wegen nicht Besitz eines BPA oder Reisepass als Reichsbürger oder zur Reichsbürgerszene eingeordnet wird?

Als erstes den schriftlichen Nachweis vorlegen lassen, was man natürlich nicht bringen kann. Und dann Anzeige wegen Nötigung gem. § 240 Strafgesetzbuch (StGB). Denn die einen als Reichsbürger oder zur Reichsbürgerszene machen/einordnen, sind Angestellte der BRD-Firma.

Nicht vergessen, in diesem Paragrafen geht es um Menschen und nicht um Personen.

§ 240 StGB
Wer einen Menschen rechtswidrig … durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer … Duldung … nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Einen fröhlichen Nachmittag.

Grundsteuer und die Fragen dazu

Muss diese zurückerstattet werden?

„JA“, aber …

Siehe weiter unten und am besten alles lesen.

Begriffserklärung entsprechend Deutscher Bundestag:

Nichtigkeit:

„Nichtigkeit“ bedeutet, dass die für verfassungswidrig erklärte Norm aus der Rechtsordnung eliminiert wird. Diese Wirkung tritt mit Wirksamkeit der Entscheidung kraft Gesetzes ein. Gemäß § 31 Abs. 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz hat die Entscheidung über die Nichtigkeit einer Norm Gesetzeskraft, was bedeutet, dass ihr allgemeinverbindliche Wirkung zukommt.

Verfassungswidrig:

Ist ein Gesetz verfassungswidrig, so ist die Nichtigkeit die Regel, sie kann aber dann keine Anwendung finden, wenn auf diese Weise in die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers eingegriffen würde. Kommen zur Beseitigung eines festgestellten rechtswidrigen Zustandes mehrere gesetzliche Möglichkeiten in Betracht oder würde durch die Nichtigkeitserklärung ein Zustand herbeigeführt, der der verfassungsmäßigen Ordnung noch weniger entspräche als die beanstandete Regelung, so wird ein Gesetz nicht für nichtig, sondern nur für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt.

Unvereinbarkeit:

Auch die Unvereinbarkeitserklärung ergeht gemäß § 31 Abs. 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz in Gesetzeskraft. Sie eliminiert die mit dem Grundgesetz unvereinbare Vorschrift aber nicht aus der Rechtsordnung, sondern lässt sie formell bestehen. Sie verpflichtet den Gesetzgeber nur zur Schaffung einer verfassungsmäßigen Rechtslage, bis dahin besteht eine Rechtsanwendungssperre.

Wie das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 10. April 2018 (1 BvL 11/14, | BvR 889/12, l BvR 639/11, 1 BvL 1/15, 1 BvL 12/14) festgestellt hat, sind die Regelungen des Bewertungsgesetzes zur Einheitsbewertung von Grundvermögen in den „alten“ Bundesländern seit dem Beginn des Jahres 2002 mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar. 

Das Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpunkt von 1964 führt zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundvermögen, für die es keine ausreichende Rechtfertigung gibt. 

Mit dieser Begründung hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts die Vorschriften mit Urteil für verfassungswidrig erklärt.

Im Urteil des Ersten Senats vom 10. April 2018 steht Folgendes:

aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 16. Januar 2018 durch Urteil für Recht erkannt: …

2. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, eine Neuregelung spätestens bis zum 31. Dezember 2019 zu treffen. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen die, als unvereinbar mit Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz festgestellten Regeln über die Einheitsbewertung weiter angewandt werden. Nach Verkündung einer Neuregelung dürfen die beanstandeten Regelungen für weitere fünf Jahre ab der Verkündung, längstens aber bis zum 31. Dezember 2024 angewandt werden.

Die weitere Anwendung der als verfassungswidrig erkannten Normen ist auch für einen begrenzten Zeitraum in der Zukunft gerechtfertigt, weil ansonsten die ernsthafte Gefahr bestünde, dass viele Gemeinden ohne die Einnahmen aus der Grundsteuer in gravierende Haushaltsprobleme gerieten.

Würde die Fortgeltung nicht angeordnet, könnten keine neuen Einheitswertbescheide mehr erlassen werden.

Entsprechend Bundestag besteht eine Rechtsanwendungssperre!

Zwar hat das BVerfG den Gesetzgeber dazu verpflichtet, spätestens bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung zu treffen, längstens bis zum 31. Dezember 2024 und bis zu diesem Zeitpunkt die unvereinbaren und verfassungswidrigen Regeln weiter angewandt werden dürfen, doch besitzt das BVerfG nicht die Rechte, einen unvereinbaren und verfassungswidrigen Zustand zu billigen.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat und hatte nie eine Befugnis, um einen unvereinbaren und verfassungswidrigen Zustand zu heilen, auch wenn es nur für eine zeitlich begrenzte Dauer ist. 

Das Bundesverfassungsgericht kann nur feststellen, ob ein Zustand Verfassungskonform oder

Verfassungswidrig ist, also ob ein Gesetz vereinbar oder unvereinbar oder für nichtig erklärt wird, nicht mehr und nicht weniger und nach Art. 31 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) haben Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Gesetzeskraft.

Betrachtet man die Entscheidung des BVerfG im Konsens mit seinen Grundsatzentscheidungen so bedeutet das, dass das Ausmaß dieser Entscheidungen sehr vielbedeutender ist als es zunächst den Anschein hat. Denn hieraus geht hervor, dass das BVerfG nicht nur dem Recht und Gesetz dient und das deutsche Volk in die Irre leitet, zum Vorteil Dritter. Man nennt dies Betrug.

Dies wird deutlich, wenn man folgende Rechtssätze des Bundesverfassungsgerichts liest:

„Verletzt eine gesetzliche Regelung das Grundgesetz, so hat das grundsätzlich zur Folge, dass sie für nichtig zu erklären ist.“…. (BVerfGE 55, 100)

Stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass ein nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes erlassenes Gesetz wegen Widerspruchs mit dem Grundgesetz nichtig ist, so ist dieses Gesetz von Anfang an rechtsunwirksam.“ BVerfG – 2 BvG 1/51 vom 23. Oktober 1951

Wenn das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit einer Norm feststellt, so hat das ebenso wie eine Nichtigerklärung die Wirkung, dass Gerichte und Verwaltung die Norm, soweit sich das aus der Entscheidung ergibt, nicht mehr anwenden dürfen.“ (vgl. BVerfGE 37, 217

(261)). 

Für den Gesetzgeber begründet eine solche Entscheidung die Pflicht zur Herstellung einer der Verfassung entsprechenden Gesetzeslage.

(Ersten Senats vom 8. Oktober 1980– 1 BvL 122/78, 61/79 und 21/77

Wie sieht es mit der Rückwirkung der Grundsteuer aus?

BVerfG – 1 BVL 5/08 –

  1. Den Inhalt geltenden Rechts kann der Gesetzgeber mit Wirkung für die Vergangenheit nur in den verfassungsrechtlichen Grenzen für eine rückwirkende Rechtsetzung feststellen oder klarstellend präzisieren.
  2. Eine nachträgliche, klärende Feststellung des geltenden Rechts durch den Gesetzgeber ist grundsätzlich als konstitutiv rückwirkende Regelung anzusehen, wenn dadurch eine in der Fachgerichtsbarkeit offene Auslegungsfrage entschieden wird oder eine davon abweichende Auslegung ausgeschlossen werden soll.

Die Verfassungsmäßigkeit eines rückwirkenden Gesetzes ist nur dann fraglich, wenn es sich um ein den Bürger belastendes Gesetz handelt (vgl. BVerfGE 24, 220 <229>; 32, 111 <123>; 50, 177 <193>; 101, 239 <262>; 131, 20 <36f.>).

Bei dem Bewertungsgesetz handelt es sich um ein belastendes Gesetz für den Bürger, somit ist die Verfassungsmäßigkeit des Bewertungsgesetzes rückwirkend nicht gegeben, was das BVerfG selbst beweist.

Fazit:

  • Gemäß der Entscheidung des BVerfG ist das Bewertungsgesetzes spätestens seit 2002 als unvereinbar erklärt. Weiteres weiter unten.
  • Folgt man den Rechtssätzen des BVerfG, so tritt die Unvereinbarkeit bereits mit dem Jahr 1964, dem Jahr der Verkündung ein. (?)
  • Die Anwendung des Bewertungsgesetzes hat durch die Feststellung der Unvereinbarkeit eine Anwendungssperre. Es darf nach Urteilsverkündung nicht mehr angewendet werden.
  • Das Bewertungsgesetz kann zwar formell weiter bestehen, darf aber nicht angewendet werden bis zur Schaffung einer verfassungsgemäßen Rechtslage. Siehe hierzu weiter unten.
  • Rückwirkend können die neuen verfassungsmäßigen Regeln, wegen des Rückwirkungsverbot, nicht greifen. Der Beweis hierzu ist, dass das BVerfG eine weitere Geltung für die Vergangenheit ausspricht, um die Gemeinden und Städte zu schützen, wo zu es nicht befugt ist.
  • Da das Bewertungsgesetz auch rückwirkend unvereinbar ist, hat es auch rückwirkend eine Anwendungssperre. Was bedeutet, dass alle Grundsteuern zurückzuzahlen sind.
  • Folglich ist die Gemeinde sowie Stadt rechtlich verpflichtet, alle erhobenen Grundsteuerzahlungen nebst Zinsen und Zinseszinsen ab dem Jahr 2002 zurückzuzahlen.
    Aber … (siehe weiter unten)
  • Das Urteil des BVerfG ist nicht rechtskonform, da das BVerfG gegen seine Befugnisse verstößt.
  • Es muss nach der Gesetzesänderung eine neue Bewertung gemacht werden, ansonsten verstößt man gegen das Gleichheitsgebot, wenn die Altdaten benutzt werden. Es ist sonst nicht mehr transparent. Aber mit welchem Bewertungsgesetz?

Ist man Eigentümer eines Grundstücks?

Eines der wichtigsten Fragen. Ganz klar und deutlich:

NEIN !!!

Niemanden, damit ist nicht der Mensch gemeint, sondern Personen (die Sache), gehört etwas an Grund und Boden. Da das in der Natur so ist, steht auch im Bürgerlichen-Gesetzbuch (BGB), das sich nur auf Sachrechte bezieht, im § 891 Folgendes:

(1) Ist im Grundbuch für jemand ein Recht eingetragen, so wird vermutet, dass ihm das Recht zustehe.

(2) Ist im Grundbuch ein eingetragenes Recht gelöscht, so wird vermutet, dass das Recht nicht bestehe.

Ein weiterer Beweis ist das Formular zur „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“. Hier wird die eigenhändige Unterschrift der Person, die für die Erstellung der Erklärung zu Feststellung des Grundsteuerwerts verantwortlich ist, verlangt. Eine Person ist eine Sache und diese kann nicht unterschreiben. Wer unterschreibt macht sich zur Sache!

Es wird also alles auf Personen abgewickelt. Eine Person ist eine Sache und eine Sache kann nichts besitzen, darum ist auch im BGB nur die Vermutung aufgeschrieben. Man versucht mit dem Wort Person den Menschen irrezuführen.

Apropos, eine Sache kann nichts besitzen, ein Auto kann nicht die Räder besitzen, nur mal so als Beispiel.

Wer ein Grundstück mit Notarvertrag „hat(?)“, sollte mal darein schauen, den hier ist garantiert folgendes sinnbildlich dargelegt: „… alle zur Person ausgewiesen durch Vorlage ihres gültigen deutschen Personalausweises.

Der Notar überschreibt eine Sache einer Sache, also eine Zugehörigkeit einer Sache zu einer Sache. Z.B. „Die Räder gehören zu dem Auto.“

Der Notar hat hier eindeutig die Straftat Betrug gem. § 263 Strafgesetzbuch (StGB) begangen.

Wer in der Absicht, sich (zum Geldverdienen) oder einem Dritten (evtl. zum Geldverdienen) einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen (der Notar hat keine Lizenz, Dritten gehört der Grund und Boden nicht), das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen (das Sachen keine Sachen besitzen können und dass man als Mensch nicht Eigentümer ist) einen Irrtum erregt oder unterhält (es wird beides gemacht), wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Hier kann man einen Strafantrag stellen, da man als Mensch nicht als Eigentümer gemacht wurde und für etwas bezahlt wurde, was es überhaupt nicht stattfand.

Wer muss Grundsteuer bezahlen?

Niemand,

da der Mensch nicht Eigentümer noch Nutzer ist und Personen (Sachen) nicht zahlungsfähig sind.

Hierzu muss man erst einmal das System dazu verstehen, was die Bediensteten und Kämmerer von Gemeinden und Städten nicht so wissen.

Hierzu mal eine Grafik zum besseren Verständnis.

Grafik im neuen Fenster öffnen.

Was hat das BVerfG nicht gemacht, also geschlammt?

Das BVerfG hat hier völlig versagt, es ist ja nicht das erste Mal, und dient somit einer korrupten Vereinigung und Firmen. Es hat nicht die Rechtsmäßigkeit des Bewertungsgesetzes, das zur Grundsteuererhebung benutzt wird, geprüft.

Richter habe erst einmal im Urschleim anzufangen, bevor sie überhaupt einen Fall angehen. Und dann steht die Frage: Haben diese Richter überhaupt eine Lizenz der Alliierten?

Kommen wir zum wichtigsten Ausschlags-Punkt.

Die Entscheidung des Tribunal Général de la Zone Francaise d´Occupation in Rastatt vom 06.01.1947 hat das gesamte in der Zeit vom 05.03.1933 bis 08.05.1945 nationalsozialistisch geprägte Recht in Deutschland bindend aufgehoben.

Das Bewertungsgesetz wie das Einkommensteuergesetz ist vom 16.10.1934 und ist somit ein nationalsozialistisch geprägte Recht, das aufgehoben wurde.

Das Grundsteuergesetz ist vom 07.08.1973. Aber da die BRD Regierungsverbot hat, kann sie auch keine Gesetze erlassen.

Im Grundsteuergesetz steht Folgendes:

„§ 13 Steuermesszahl und Steuermessbetrag

Bei der Berechnung der Grundsteuer ist von einem Steuermessbetrag auszugehen. Dieser ist durch Anwendung eines Promillesatzes (Steuermesszahl) auf den Grundsteuerwert oder seinen steuerpflichtigen Teil zu ermitteln, der nach dem Bewertungsgesetz im Veranlagungszeitpunkt (§ 16 Absatz 1, § 17 Absatz 3, § 18 Absatz 3) für den Steuergegenstand maßgebend ist.“

Da es also nach dem Bewertungsgesetz gemacht wird, ist somit die Grundsteuer nicht errechenbar, da das Bewertungsgesetz durch o.a. Tribunal aufgehoben wurde. Somit ist sämtliche Erhebung der Grundsteuer rechtswidrig und kann somit für alle Jahre rückwirkend zurückgefordert werden, da hier immer eine Rechtstäuschung bzw. Betrug vorlag.

In welche Richtung geht der Rechtsweg?

Er geht in Richtung Kommune und nicht in erster Richtung Finanzamt, denn der Schaden und Betrug wurde durch die Kommune gemacht. Sie hat das Bewertungsgesetz zur Erhebung der Grundsteuer angewendet.

Die Finanzämter spielen schon immer ein falsches Spiel und schieben andere vor, aber sie sind mit Täter (Mittäterschaft), da in den Formularen „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ Folgendes unter Datenschutzhinweis dargelegt ist: „… sowie § 228 des Bewertungsgesetzes erhoben. …“. 

Man hat es unter dem Abschnitt „Unterschrift“ im Kleingedruckten gemacht, obwohl ein Datenschutzhinweis nicht zur Unterschrift gehört. Auch hier wird eine Rechtstäuschung vorgespielt. Für den Datenschutzhinweis muss ein extra Abschnitt gemacht werden, dass dieser hervorgehoben wird.

Schon allein die Datenerhebung ist ein Verstoß gegen den Datenschutz, unerlaubte Erhebung, die ebenfalls zum Betrug führt, also mitbenutzt wird! Zumal das Finanzamt die Daten erhebt, damit die Kommunen die Grundsteuer eintreiben können, also zu Gunsten Dritter.

Wichtig:

Man unterliegt nicht den Verwaltungsgesetzen, da die Verwaltungen nach außen handeln. Dies bedeutet, dass zu jeder Zeit ein Widerspruch gemacht werden kann. Man kann dies auch umgehen und eine Rückweisung machen, hierfür gibt es keine festgelegten Zeitlimits. Und immer einen Termin für die Beantwortung stellen.

Und nun zum Nachdenken und appelliere an Eure Vernunft.

Sollte beabsichtigt werden, alle Grundsteuer zurückzufordern bringt das die Kommunen in Zahlungsunfähigkeit. Ihre Kommune wäre nicht mehr die Pflichtaufgaben zu lösen. Hierzu gehört Straßenreinigung, Müllbeseitigung, Schule, Kindergärten, Friedhöfe, Winterdienst und vieles mehr, lässt sich in den Haushaltsatzungen nachlesen.

Das die neue Grundsteuererhebung viel zu hoch ist und man bis jetzt die alte bezahlte Grundsteuer in gut glauben entrichtet hat, sollte man mit der Kommune darüber reden und sich bereit erklären die alte Grundsteuer aus gutem Willen, auch wenn diese rechtswidrig ist, weiter zu tragen, um die Kommune nicht in Zahlungsnot zu bringen.

Die Grundsteuer ist verhandlungsfähig, die Kommune rechtlich kann keine Forderung dazu stellen.

Eine Kommune kann nicht in Insolvenz gehen, wie auch ein Staat, sie werden maximal zahlungsunfähig werden, was eine Zwangsverwaltung nach sich zieht. Ich glaube nicht, dass man das möchte, denn das wird teuer.

Ihr seid Bürger der Kommune und Bürger kommt vom Bürgen. Also ihr steht für die Kommune immer mit gerade, es würde noch mehr dann an Euren Geldbeutel gehen.

Der Beitrag wurde nicht verfasst, um die Grundsteuer zurückzufordern, sondern dass man mit der Kommune darüber verhandeln sollte.

Hinweis zu den kommenden Wahlen

Und man sollte sich überlegen, ob man überhaupt 23.02.2025 wählen geht, denn für dieses korrupte System BRD würde ich meine Souveränität nicht aufgeben und mich 4 Jahre lang diktieren lassen, egal wer dran ist. Regieren tun sie ja nicht, da sie Regierungsverbot haben, also kann es sich hier nur um Diktatur handeln. Genauer gesagt:

Es ist eine Diktatur!

Einen fröhlichen Nachmittag.

Der Führerschein, Umtausch, Einziehung, Aushändigung ==> ja oder nein?

Darf der Führerschein eingezogen werden bzw. ist man verpflichtet diesen auszuhändigen?

NEIN!

Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) sagt Folgendes aus:

Anmerkung:
– Die StVG gilt für Personen, nicht für den Menschen!!!
– Die StVG hat auch keinen räumlichen Geltungsbereich und ist somit nichtig!

§ 2 Fahrerlaubnis und Führerschein

„(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis) der zuständigen Behörde (Fahrerlaubnisbehörde). Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt. Sie ist durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen.

Es wird dargelegt, dass die Fahrerlaubnis und der Führerschein 2 verschiedene Dinge sind und der Führerschein die amtliche Bescheinigung, wenn wir nur wirklich Ämter hätten, für die Fahrerlaubnis ist.

§ 3 Entziehung der Fahrerlaubnis
(2) Mit der Entziehung erlischt die Fahrerlaubnis. Bei einer ausländischen Fahrerlaubnis erlischt das Recht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland. Nach der Entziehung ist der Führerschein der Fahrerlaubnisbehörde abzuliefern oder zur Eintragung der Entscheidung vorzulegen.

Mit der Aussage Mit der Entziehung ist die Fahrerlaubnis gemeint und nicht der Führerschein. Den Führerschein kann man also nicht entziehen.

Nun gibt es keine Fahrerlaubnisbehörden, sondern nur Führerscheinstellen. Man kann den Führerschein dort schon mal nicht abgeben. Weiterhin, wer sind die berechtigten Personen, denen ich dann den Führerschein aushändigen kann??? (siehe hierzu weiter unten)

Nun zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV).

Genauer gesagt:
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr
(Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV)

Es geht also um Personen zum Straßenverkehr und nicht um Menschen. Ebenfalls hat diese Verordnung keinen räumlichen Geltungsbereich und ist somit nichtig. Weiterhin ist dies eine Verordnung und keine Anordnung sowie auch kein Gesetz! Also auch, was für uns nicht gilt.

Zum § 4 (1):
Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. …

Wie oben angeführt ist der Führerschein nur der Nachweis für eine Fahrerlaubnis.

Zum § 4 (2):
Die Fahrerlaubnis ist durch eine gültige amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen. Beim Führen eines Kraftfahrzeuges ist ein dafür gültiger Führerschein mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

Das Problem ist hier, das nirgendswo aufgeführt ist wer die zuständigen Personen sind. Einer Person kann man auch nichts aushändigen, da eine Person nur etwas Gedachtes ist, also ein gedachtes Hilfsmittel wie Zeit. Wenn jemand sagt er habe Zeit gespart, wo hebt er diese auf, im Kühlschrank?

Da niemand als zuständige Person aufgeführt ist, braucht man auch niemanden seinen Führerschein auszuhändigen, noch nicht einmal der Polizei.

Wie ist es denn mit dem Führerscheinumtausch?

Führerscheine des Deutschen Reich (DR) und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) brauchen nicht umgetauscht werden, da eine Bundesrepublik Deutschland (BRD) und eine Europäische Union (EU) keine Rechte an diesen Führerscheinen hat. Es kann den Menschen mit diesem Führerschein auch nicht die Fahrerlaubnis entzogen werden, da keine Rechte hier durch die BRD und EU bestehen.

Was ist aber mit den EU-Führerscheinen?

EU-Führerscheine, die unbegrenzt gültig sind, brauchen nicht umgetauscht werden, sie behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Wie ist es aber mit den EU-Führerschein bei Namensänderung,
evtl. durch Heirat?

Bei Neuausstellung eines EU-Führerschein wegen Namensänderung, darf dieser in der Gültigkeit nichteingeschränkt werden, auch keine EU-Führerscheine mit unbegrenzter Gültigkeit.

Wer umgetauscht hat und die Gültigkeitsdauer wurde eingeschränkt, kann dieses rückgängig machen lassen. Die Zulassungsstellen sind durch RICHTLINIE 2006/126/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES verpflichtet. Die neue Ausstellung hat unentgeltlich zu erfolgen, da es hier um eine missbräuchliche und fehlerhafte Handlung der Zulassungsstelle handelt.

Das Vorgenannte bezieht sich auf alle Fahrerlaubnisse, die vor dem 19. Januar 2013 erteilt wurden.

Einen fröhlichen Nachmittag.

Die Russische Föderation Rechtsnachfolger der UdSSR (Sowjetunion)

Es wurde die Fragen gestellt:

  • Wenn Zar Nikolaus II. 1917 auf den Thron verzichtete und sein Bruder sich weigerte den Thron zu besteigen, ist dann die Sowjetunion wirklich der Rechtsnachfolger?
  • Und 1992 die Russische Föderation auch der Rechtsnachfolger der UdSSR? 
  • Sind sie nun im gleichen Dilemma wie Deutschland? 
  • Und war die UdSSR überhaupt rechtlich gesehen ein Alliierter bzw. als Besatzer von Mittel- und Ostdeutschland berechtigt? 

Antwort:

Als Folge einer tiefgreifenden Krise, die das Russische Reich, den Staat, seine Wirtschaft und Gesellschaft im Winter 1916/17 erfasst hatte, brach im Februar 1917 in Petrograd die zweite russische Revolution aus. Die aufständischen Arbeiter und Soldaten stürzten die zarische Regierung. Am 2. März unterzeichnete Nikolaus II. die Abdankungsurkunde. Mit dem Thronverzicht des Zaren endete die 300-jährige Geschichte der Romanov-Dynastie, obwohl Russland erst am 1. September 1917 offiziell zur Republik ausgerufen wurde.

Unter welchen Bedingungen, evtl. Druck und Drohungen, er dies unterzeichnete ist nicht bekannt.

Inwieweit bei einer Revolution, egal welche, man von einer rechtmäßigen Machtübernahme sprechen kann, ist bis heute nicht geklärt.

1989 kam es auf alle Fälle zu keiner Revolution in der DDR, da es keine Machtübernahme gab, sondern nur eine Machtübergabe, da die Strukturen/System gleichblieben, was bei den Russen nicht so war.

 Wenn man es aber richtig betrachtet, wurden die Romanows gestürzt und die Macht übernommen und die Strukturen, also das System geändert.  Zar Nikolaus II. hat am Ende nur auf den Thron verzichtet, um sein Leben zu retten und das mit dieser Verzichtserklärung zu einer legalen Machtübernahme kam. Durch die Unterzeichnung wurde so zusagen legal die Macht übernommen.

Nach dieser Prozedur wurde auch die Sowjetunion legal gegründet und somit auch Rechtsnachfolger.

Bei der BRD ist das nicht so, da sie ein Regierungsverbot von den 3 Alliierten von Anfang an hat und weiter hat, also auch keine Macht ausüben darf, Gesetze sowie Verordnungen usw. nicht beschließen und ändern darf. Sie ist nicht dazu legitimiert.
Siehe hierzu:
Die Bundesrepublik Deutschland hat von Anfang an kein Recht zum Regieren!

Der Begriff „Alliierte“ kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „Verbündete“.

Die Sowjetunion wurde erst nach dem Sieg über Deutschland zum Alliierten, also zum Verbündeten mit den anderen 3 Machthabern bis zum Mauerbau. Ab dem Mauerbau war die Sowjetunion nur noch Besatzer und Alliierter in Bezug auf die Besetzung Deutschland und das auch heute noch.

Die Russische Föderation wurde durch das System (Machtapparat) der UdSSR gegründet, also durch die UdSSR, wobei die Staaten der UdSSR die Wahl hatten der Föderation beizutreten oder nicht.

Bei genauer Betrachtung gab es nur ein Systemwechsel, vom sozialistischen System UdSSR zum kapitalistischen System Russische Föderation. Mit diesem Schritt, der auch gewollt war, wurde man weiterhin Rechtsnachfolger der UdSSR und somit auch weiter Alliierter in Bezug auf die Besetzung Deutschlands. Dieser Schritt wurde auch von der Staats-Duma gewollt.

Ob sozialistisches System oder kapitalistisches System, es ist eigentlich egal, der Mensch entwickelt sich ja nicht rückwärts und somit ist beides das Gleiche.

Wer Marx gelesen hat, der kommt hier zum Schluss, dass alles Kommunismus ist und die Namensgebungen nur eine Täuschung der Untertanen ist. Das ist wie mit natürlicher Person und juristische Person, Person bleibt Person. Die Darlegung natürliche Person dient nur zur Rechtstäuschung. Person ist objektiv und Mensch subjektiv und somit kann mit natürlicher Person nicht der Mensch gemeint sein.

Eine Kurve bleibt nun mal Grum, egal ob sie gerade ist oder Grum ist.

Und wie sieht es hierzu mit Deutschland aus, sind die regierenden Parteien (Firmen) überhaupt rechtmäßig sowie verfassungsrechtlich befugt zu regieren?

Die Parteien haben damals etwas Unvorstellbares angerichtet, und zwar den bürgerlichen Tod. 

Die Parteien haben unter den Deckmantel „Demokratie“ die Weimarer-Verfassung 1919 durchgesetzt, um die Verfassung des Deutschen Reichs vom 16. April 1871 aufzuheben.

Die Verfassung von 1919 wurde dem deutschen Volk durch die Siegmächte des 1. Weltkrieges aufgezwungen und durch inneren verrat durchgewunken. 

Hier muss beachtet werden, dass die Verfassung von 1919 und weitere Verfassungen die Verfassung von 1871 nie außer Kraft gesetzt wurde, da von den Nachfolgern keinerlei Rechte hierzu bestand und bestehen. Sie haben also kein Recht auf das Regieren.

Es kommen auch hier einige Fragen auf:

  • Hat der Kaiser tatsächlich abgedankt?
  • War die Ausrufung der Weimarer-Republik durch den Sozialdemokraten Philipp Scheidemann ein großer Betrug? Hatte dies rechtlich feste Wirkung bzw. rechtliche Relevanz?
  • Ist die Abdankungsurkunde des Kaiser Wilhelm der II. eine Fälschung?

Der Kaiser hatte nie abgedankt, da die Abdankungsurkunde eine Fälschung ist und es sogar eine Verletzung des Siegels gibt, die Unterschrift ragt in das Siegel hinein. Ebenfalls fehlen bei der Unterschrift der Abdankungsurkunde Schriftzeichen.

Der Kaiser hatte bei seiner Unterschrift nie so eine weite Ausschweifung nach links. Beim Vergleich mehrere Unterschriften des Kaisers fällt es auf, dass es nicht seine Unterschrift ist.

Eine Urkunde muss gerahmt sein, ansonsten handelt es sich nicht um eine Urkunde. Die Abdankungsurkunde ist nicht gerahmt.

Würde die angebliche Abdankungsurkunde rechtlichen Bestand haben, dann hätten die Nachfolger auch die Verfassung von 1871 außer Kraft setzen können. Hat man nicht, da die Abdankungsurkunde eine Fälschung ist bzw. viel später erstellt wurde.

Einen fröhlichen Nachmittag.

Eigentum oder Besitz?

Es stellen sich auch die Fragen:

  • Was ist Eigentum?
  • Was ist Besitz?
  • Kann man Eigentum haben?
  • Kann man Besitz haben, also was besitzen?
  • Auf was bezahlt man Grundsteuer bzw. wer muss tatsächlich zahlen?

Nehmen wir erstmal das Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter die Lupe.

Es wird hier darauf hingewiesen, dass das BGB keinen räumlichen Geltungsbereich hat und es nur für einen Menschen gilt, wenn er sich diesem unterwirft.

Buch 3 Sachenrecht Abschnitt 1
Besitz
…………… (hier geht es um Besitz)

§ 854 Erwerb des Besitzes
(1) Der Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben.
(2) Die Einigung des bisherigen Besitzers und des Erwerbers genügt zum Erwerb, wenn der Erwerber in der Lage ist, die Gewalt über die Sache auszuüben.

§ 856 Beendigung des Besitzes
(1) Der Besitz wird dadurch beendigt, dass der Besitzer die tatsächliche Gewalt über die Sache aufgibt oder in anderer Weise verliert.
(2) Durch eine ihrer Natur nach vorübergehende Verhinderung in der Ausübung der Gewalt wird der Besitz nicht beendigt.

Anmerkung:
Die tatsächliche Gewalt übt immer der aus, der die Sache in Besitz hat und auch über der Sache entscheidet sowie mit dieser handelt.

Buch 3 Sachenrecht Abschnitt 2
Allgemeine Vorschriften über Rechte an Grundstücken
…………… (hier geht es um Eigentum mit Eintragung in das Grundbuch)

§ 891 Gesetzliche Vermutung
(1) Ist im Grundbuch für jemand ein Recht eingetragen,
so wird vermutet, dass ihm das Recht zustehe.

(2) Ist im Grundbuch ein eingetragenes Recht gelöscht,
so wird vermutet, dass das Recht nicht bestehe.

Auf „Telegram“ wird dieser Paragraf oft angegeben (auch unter https://t.me/GHZFriedrichMaik und www.ghz-friedrich-maik.com), aber nie erklärt, warum dies so im BGB steht.

Dieser Abschnitt 2 im Buch 3 Sachenrecht BGB gehört ebenfalls zu den Rechtstäuschungen wie z. Bsp. der „Buch 1 Allgemeiner Teil Abschnitt 1 Personen“. Es gibt keine natürlichen und juristischen Personen, sondern nur Personen. Der Mensch ist keine Person, auch keine natürliche Person. Das ist wie mit der Kurve, es gibt keine geraden und krummen Kurven.

Warum gehört der Abschnitt 2 im Buch 3 Sachenrecht des BGB zu den Rechtstäuschungen?

Man umgeht hier, dass ein Besitztum eingetragen wird, also eine tatsächliche Gewalt für den jeweiligen Menschen. Eigentum bedeutet nicht tatsächliche Gewalt sowie alleinige Gewalt. Den Menschen wird hier immer wieder etwas Falsches dargelegt, um ihm etwas vorzuspiegeln damit man ihm belangen kann. Es handelt sich hier um Betrug.

Würde im Grundbuch eine tatsächliche alleinige Gewalt eingetragen sein, so könnte nie eine Enteignung stattfinden. Mit Eigentum wird die tatsächliche Herrschaft, also die tatsächliche Gewalt, entzogen bzw. nicht garantiert. Es ist so zusagen ein Scheinbesitz.

Eine Eintragung über dem Besitz von Grund und Boden mit Gebäude versucht man hier abzuwehren, um die Besitzrechte jederzeit streitig zu machen zu können. Darum ist auch im „ Buch 3 Sachenrecht Abschnitt 1 Besitz“ keine Rede davon von einer Grundbucheintragung.

Das der Besitz über das Eigentum steht und einen viel höheren Rang hat sieht man schon aus der Reihenfolge im BGB, der Besitz steht vor und über dem Eigentum.

Die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache wird als Besitz bezeichnet. Im BGB geht es nur um Personen, nicht um Menschen. Personen können keine Sache besitzen nur zugeordnet werden.

Der Begriff des Besitzes ist vom Eigentum zu unterscheiden, da ein Besitzer die tatsächliche Sachherrschaft besitzt, also auch die rechtliche Sachherrschaft, während ein Eigentümer lediglich, also nur die rechtliche Sachherrschaft hat.

Eigentum bedeutet also, dass man es noch lange nicht hat, aber bei Besitz/Besitztum wisse man das man es hat.

Und ab hier stellt sich die Frage: Was ist denn eigentlich Eigentum?

Das Eigentum stellt eine Rechtsposition zu einer bestimmten Sache dar, also nicht die tatsächliche Gewalt. Häufig spricht man in diesem Zusammenhang auch von einem sogenannten Herrschaftsrecht, was natürlich falsch ist.

In dem Wort „Eigentum“ geht das Wort „Eigen“ hervor und bedeutet „zugehörig“, aber nicht besitzend. Somit ist auch das Wort „Eigentümer“ geklärt, es dient nur zur Darstellung zu einer Sache, der man zugehört.

Da man im BGB nicht von Menschen spricht, sondern nur von Personen = Sache wird also im Grundbuch nur eine Zusammengehörigkeit von Sachen dargelegt. Also welche Sachen zusammengehören.

Daraus folgt, dass die Eintragungen im Grundbuch nur eine Zugehörigkeit belegen, aber keinen Besitz. Das ist wie mit dem Ausweis, in dem auch nur die Adresse steht, der man entsprechend Einwohnermeldeamt zugehört. Man wird so zusagen zu einer Rechtsposition (Haftbarkeit, Anliegerpflichten, Straßenausbaubeitrag, usw.) verdonnert und der Besitz bleibt außen vor. Der Besitzer bleibt weiter der Staat und lässt den Eigentümer für den Staat zusätzlich Kosten aufbringen.

Es heißt nicht umsonst: „Eigentum verpflichtet.“
Und nicht: „Besitztum verpflichtet.“

Wenn es als Besitztum, also wenn man als Besitzer eingetragen ist, dann hat man gegenüber anderen, wie auch gegenüber dem Staat und den Kommunen, keine Verpflichtungen mehr. Der Gesetzgeber, wer auch immer diese sind, weiß hier genau, was sie taten.

Der Abschnitt 2 im Buch 3 Sachenrecht des BGB ist also Betrug am Volke, also an Menschen.

Also, wer als Eigentümer eingetragen ist, sollte sich als „tatsächlicher alleiniger Besitzer“ im Grundbuch eintragen lassen. Siehe hierzu Beispiel weiter unten.

Das Grundbuchamt wird hier garantiert eine ablehnende Haltung haben, denn Besitzer möchte man in Grundbücher nicht haben, da dann der tatsächliche Besitz vom tatsächlichen Besitzer (Staat) abgegeben wird.

Grundsteuergesetz (GrStG):

Nimmt man jetzt das Grundsteuergesetz, dann muss der Staat die Grundsteuer bezahlen, da man nicht als Grundbesitzer im Grundbuch steht, sondern nur als Eigentümer mit Grundeigentum und nicht mit Grundbesitz. Wie schon geschrieben, im Grundbuch gibt es nur eine Zuordnung von Sachen – Person zu einer Sache.

Die Finanzämter wissen das und die Kommunen stellen sich hier dumm, um rechtswidrig an Grundsteuer zu kommen und das nennt man Betrug im Amt, der strafbar ist.

§ 2 Steuergegenstand GrStG
Steuergegenstand ist der inländische Grundbesitz im Sinne des Bewertungsgesetzes: …

Also nicht Grundeigentum ist steuerpflichtig. Wenn das Finanzamt bzw. auch Kommune Grundsteuer haben möchte, dann sind diese in der Beweispflicht, dass man auch Besitzer der Sache ist. Am besten man lässt sich von der Kommune bestätigen, das man auch Besitzer ist. Macht diese das nicht, beweist die Kommune das man nicht Besitzer ist, also keinen Grundbesitz hat. Bekommt man so eine Bestätigung, dann braucht man auch keine Grundsteuer bezahlen, den Grundbesitz verpflichtet nicht. Die Kommune hat in diesem Moment keine Gewaltherrschaft mehr darüber.

Man kann es drehen, wie man möchte, man ist zur Grundsteuer nicht verpflichtet! Zumal das Grundsteuergesetz keinen räumlichen Geltungsbereich hat.

Im Grundbuch wird nur der Eigentümer ausgewiesen und nicht der Besitzer. Die Sache wird also rechtlich nur benutzt und nicht besitzt.

Grob gesagt: Würde man Grund und Boden mit den Objekten besitzen, könnte man darauf auch einen Staat aufbauen und die Grundsteuer wäre auch dann hin.

Was hat das Ganze mit dem § 891 Gesetzliche Vermutung im Buch 3 Sachenrecht BGB zu tun?

Na, ganz einfach, denn die Gesetzgeber, wer auch immer diese sind, haben hier nicht geschlafen.

Denn, wenn jemand auf die Idee kommt bzw. auch unbeabsichtigt sich oder jemand als Besitzer eintragen lassen hat bzw. wurde, dann kann man immer im Nachhinein sagen, das wurde nur vermutet, ist aber nicht so. Es geht hier nur um die Sicherung der Staatsgewalt für Grund und Boden und den dazugehörigen Objekten, darum sind auch Grund und Boden mit den Objekten zusammengeführt wurden.

Kurz und bündig:
Wer auf solch einen Grundstück ein Haus baut, dem gehört es nicht einmal, da er es nicht besitzt. Denn Grund und Boden mit dem Haus gehören zusammen und somit wird der Staat Besitzer dieses Haus. Man wurde einfach mit dieser List enteignet.

Aber um diesem Ganzen aus dem Weg zu gehen,
sollte folgendes Beispiel eingetragen sein:

„Mensch … (vollen Namens) ist alleiniger Besitzer des Grundstückes Nr. … mit seinen darauf befindlichen Objekten und allen darauf befindlichen zugehörigen Sachen. Der § 891 im Buch 3 Sachenrecht Bürgerliches Gesetzbuch ist mit dieser Eintragung gegenstandslos, der auf Grund des fehlenden räumlichen Geltungsbereichs des Bürgerlichen Gesetzbuch schon keine Rechtskraft hat.“

Hinweis:
Es gibt nur rechtliche Vorschriften im BGB für die Eintragung ins Grundbuch von Eigentum (Grundeigentum) und keine rechtlichen Vorschriften für Eintragungen von Besitz ins Grundbuch.

Jeder Bedienstete, der eine Grundsteuer verlangt, macht sich wegen Betrug strafbar.

Einen fröhlichen Nachmittag.

Sollte man eine Partei wählen, …

… egal ob EU-Wahl oder in den Staaten (Im Sprachgebrauch spricht man von Ländern, um ihre Identität und Rechte zu untergraben) von Deutschland?

Hier muss man sich erstmal die Frage stellen
über seine eigene Souveränität und wann verliert man diese.

Was viele nicht wissen, dass man seine Souveränität mit der Wahl abgibt. Und, wenn man das noch unter Handelsrecht sieht und sich fragt:

„Wie sieht denn die Allgemeine Geschäftsbedingung von Wahlen aus,
also das Wahlgesetz?

Dazu muss man kein Recht studiert haben, man kann alles selbst nachvollziehen. Es ist am Ende nur eine Verabredung, dass man zur Urne geht und ein Wahlzettel rein gibt. Also in eine Urne, also die ja eigentlich dazu dient etwas verstorbenes aufzubewahren. Es wird also der Wahlzettel beerdigt, deine Stimme ist weg, sie ist beerdigt und der Gewinnt hat das Sagen für alle, dem hat man ja zugestimmt.

Dann kommen doch Menschen auf die Idee, wenn die Gewinner etwas Schlechtes angestellt haben, und sagen: „Ich habe die doch nicht gewählt.“ Dies ist aber völlig falsch, denn mit der Wahl, hat man ja zugestimmt, der Gewinnt kann dann 4 Jahre machen, was er will, auch kriminell.

 Wie sagte man: Gott lasse Hirn regnen.

Nun aber mal kurz zu Gesetzestexten.

Strafgesetzbuch § 129 Bildung krimineller Vereinigungen

„… wer eine Vereinigung gründet oder sich an einer Vereinigung als Mitglied beteiligt, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bedroht sind. Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine solche Vereinigung unterstützt oder für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt.
Und nun der Hammer:
„… ist nicht anzuwenden,
1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat, …

Dies sagt aus, dass Parteien kriminelle Vereinigungen bilden dürfen und dafür auch nicht belangt werden können, solange sie nicht als verfassungswidrig erklärt wurden.

Zum Beispiel:
Wenn die CDU das Sagen hat und bildet eine kriminelle Vereinigung, dann muss das Bundesverfassungsgericht die CDU erst als verfassungswidrig erklären, um diese zu belangen. Wir wollen doch nicht hier die AfD nehmen und solange diese nicht als verfassungswidrig erklärt wurde, kann sie auch nicht als verfassungswidrig eingestuft werden. Die Staatsschützer mach hier nur eine politische Meinungsäußerung.

Wie sagt man: Dessen Brot ich esse, dessen Lied muss ich singen. 

Parteiengesetz § 37 Nichtanwendbarkeit einer Vorschrift des Bürgerlichen Gesetzbuchs

„§ 54 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird bei Parteien nicht angewandt.“
Und was steht da im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB):

§ 54 Vereine ohne Rechtspersönlichkeit
„Aus einem Rechtsgeschäft, das im Namen eines Vereins ohne Rechtspersönlichkeit einem Dritten gegenüber vorgenommen wird, haftet der Handelnde persönlich; handeln mehrere, haften sie als Gesamtschuldner.“

Zusammenfassend:

  1. Parteien dürfen kriminell sein und sich auch dementsprechend organisieren.
    (siehe § 129 StGB.)
  2. Parteien brauchen für ihr Handeln, auch wenn es kriminell ist, nicht dafür haften.
    (siehe Parteiengesetz § 37 i.V. BGB § 54)
  3. Parteien haben keine Rechtsfähigkeit.
    (siehe Parteiengesetz § 37 i.V. BGB § 54)
  4. Man wird von etwas nicht Rechtsfähigen regiert.
    (siehe Parteiengesetz § 37 i.V. BGB § 54)
  5. Parteien gelten als Vereine und sind als Firma in der UPIK eingetragen.
    (siehe Parteiengesetz § 37 i.V. BGB § 54)
  6. Mit der Beteilung an einer Wahl gibt man seine Souveränität auf und erlaubt vorgenanntes. Da man sich an vorgenanntes beteiligt und selbst keine Partei ist, mach man sich Strafbar, da man eine kriminelle Vereinigung unterstützt.
    Parteien sind schon deswegen kriminell, da sie immer noch ein verfassungswidriges Wahlgesetz benutzen. Es ist nicht auf Grundlage einer Verfassung gemacht wurden.
  7. Mit der Beteiligung an einer Wahl macht man sich strafbar, da man sich an einer verfassungswidrigen Handlung beteiligt.
    Auch das Wahlgesetz des Freistaat Sachsen ist verfassungswidrig, denn hier werden Menschen zu Personen gemacht, was durch das Bundesverfassungsgericht verboten ist. Es gibt in dem Wahlgesetz nur Menschen mit Behinderung, von allem anderen spricht man nur von Personen. Man kann also keinen Menschen wählen, sondern nur Personen, also Luftnummern.

Einen fröhlichen Nachmittag.

Wie man in einem Finanzamt Plauen sich um Kopf und Kragen windet.

Stand: 04.01.2025

Im Voraus wird darauf hingewiesen, dass ich kein Mitglied und auch vertraglich mit der Europäischen Union nicht verbunden bin. Also ich unterliege keiner Nichtregierungsorganisation wie die Europäischen Union, Bundesrepublik Deutschland, Freistaat Sachsen mit der Verfassung vom 1992 (die keine Rechtsgültigkeit hat) und der Gleichen.

Das bedeutet, dass die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU und weitere Datenschutzgesetze keine Rechtsgültigkeit mir gegenüber haben.

Alle Datenschutzgesetze beziehen sich auf Personenbezogene Daten, also auf Personen, aber nicht auf Menschen.

Die Aufnahmen dienen hier als Beweismittel
für den Menschen der das liest
und für unsere Medien, dass es keine Falschdarstellung ist.

Bezogen auf das Grundgesetz:
Dies ist ein Widerstand gemäß Grundgesetz Artikel 20 (4) in digitaler Form und somit nicht strafbar, es wird somit auch gegen keine gesetzlichen Vorschriften verstoßen, noch Rechte Dritter verletzt. Andere Abhilfe ist nicht möglich, da das Finanzamt Plauen und das Finanzgericht in Leipzig korrupt sind.

2010 hatte das Finanzamt Plauen von mir KFZ-Steuer haben wollen. Fahrzeug war auf einen Behinderten zugelassen. Es ging dann vor das Finanzgericht. Dem Richter wurde der §3a Abs. 3 Satz 2 des Kraftfahrzeugsteuergesetz dargelegt. Der Richter wusste genau das ich Recht habe, aber wegen der Klagewelle die dann kommen würde konnte er mir kein Recht geben und das Finanzamt Plauen stellte keine weiteren Forderungen. Könnte ja sonst in Berufung gehen und das wollte man vermeiden. Man hat mit dieser Korruption eine Klagewelle und Rückforderungen verhindert. Ich hatte ja keinen Grund mehr zu klagen, da mein Ziel erreicht war.

Das Grundgesetz soll über allen anderen Gesetzen stehen, so die das Grundgesetz rechtlich für sich anerkennen.

Da man aus einem Menschen keine Person machen darf, so das Bundesverfassungsgericht, wird hier auch nur über Menschen berichtet, also nicht über Personen.

Es ist zu Recht verboten die Menschen als Objekt, also als PERSON zu behandeln (Bundesverfassungsgericht Beschluss BVerfGE 63, 332/337).

Folgende Menschen haben am Gespräch teilgenommen:

  • Fischer / männlich – SG-Leiter im Finanzamt Plauen, nach meiner Kenntnisnahme
  • Hertwig / weiblich – Mitarbeiterin im Finanzamt Plauen, nach meiner Kenntnisnahme

Weitere Menschen konnten nicht festgestellt werden.
Personen konnten ebenfalls nicht festgestellt werden.

———————————— Nachtrag vom 04.01.2025 ————————————

Hinweis:

Es wird empfohlen, den Kommentar der „Bundeszentrale für Steuern zu lesen, um zu sehen wie primitiv man von „finanzamt.de“ also von der „Bundeszentrale für Steuer“ reagiert.

Siehe auch hierzu die Schreiben:
Schreiben der Staatsanwaltschaft Zwickau
Schreiben an Staatsanwaltschaft Zwickau

——————————————— Nachtragende ———————————————

Gesprächsauswertung:

1.
Frage ist hier, auf welcher rechtlichen Grundlage Einkommensteuer verlangt wird. Man weicht dann aus über Freibetrag und lenkt von der Einkommensteuer ab. Dann weicht man aus das man keine Einkommensteuererklärung (EStG) machen möchte. Daraufhin habe ich dann dargelegt, dass das EStG ein unterschriebenes Nazi-Gesetz ist von Adolf Hitler.
Dann wird es kritisch für die Frau Hertwig auf die Frage wer Einkommensteuer zu zahlen hat. Sie kann die Frage nicht beantworten und holt sich Hilfe.

Wiedergabe zu 1

2.
Herr Fischer (Sachgebietsleiter) erscheint und stellt sich nicht mal vor, wer er ist.
Nun die Aussage (war keine Frage) von mir, dass sich das Finanzamt immer an das Bundesverfassungsgericht hält.
Herr Fischer beantwortet die Darlegung, es war keine Frage, mit „JA“.
Nun möchte er wissen auf was ich abziele.

Wiedergabe zu 2

3.
Er hat mich gefragt auf was ich abziele. Nach dem ich erklärt habe das es rein um die Einkommensteuer geht, also zwischen der Erklärung, erklärt er, dass er keine Zeit hat. Warum ist er dann erst gekommen? Diese Aussage dient nur dazu, um das Thema zu beenden bzw. abzuwürgen. Das sind die heutigen Methoden von Finanzämtern.
Weiterhin wird ihm dargelegt, dass ein Schreiben mit Datum 1.2.2024 an die Leiterin des Finanzamt (Lucia Bäuml) ging und bis heute nicht beantwortet wurde.
Ebenfalls wird ihn dargelegt, dass von Menschen keine Einkommensteuer verlangt werden darf, sondern nur von Personen. Zum Nachweis wird Herrn Fischer ein Schreiben des Landgericht Zwickau vorgelegt, aus dem hervorgeht, dass ich ein Mensch bin und auch mit „Lieber Mensch“ angeschrieben werde.
Herrn Fischer wird dargelegt, dass aus einem Menschen keine Person gemacht werden darf, was ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist.
Anmerkung:
Wie war die Aussage des Herrn Fischer?
„JA“ zu „Das sich das Finanzamt immer an das Bundesverfassungsgericht hält.
Jetzt zu den derartigen Schreiben in Nummer 4.

Wiedergabe zu 3

4.
Und nun der Hammer:
Er kennt mein Schreiben nicht, aber derartige Schreiben kennt er. Also mein Schreiben, also den Inhalt kennt er nicht, wie kommt er dann auf derartige Schreiben? Das ist schon ganz schön verlogen!!!
Hiermit können wir diesen Herrn schon mal als Lügner abstempeln, entsprechend dieser Aussage.
Nun seine Aussage, „Für uns gilt das Einkommensteuergesetz nach unserer Meinung“. Es wird gleich sinngemäß darauf hingewiesen, dass nach denen ihrer Meinung ein NS-Gesetz gilt.
Anmerkung:
Mal kurz übersetzt diesen Inhalt:
Das Einkommensteuergesetz gilt nach Meinung des Finanzamt Plauen, so die Aussage des Herrn Fischer. Also nicht nach Recht und Gesetz, sowie entsprechend den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts.

Wiedergabe zu 4

5.
Hier wiederholt Herr Fischer nochmals das für das Finanzamt Plauen das Einkommensteuergesetz in der jeweiligen Fassung gilt. Hierbei ist er so nervös, dass er erst sagt in der jetzigen gültigen Verfassung.
Man hört immer wieder die Unsicherheit heraus und dass man nicht widerlegbar ist.
Nun kommt noch ein fataler Fehler hinzu, er spricht jetzt von verschiedenen Meinungen, also zwischen mir und ihm. Ist aber nicht so, denn meine Darlegungen sind vom Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof, es sind denen ihre Urteile und Beschlüsse.

Wiedergabe zu 5

6.
Ihm wird erklärt, dass das Einkommensteuergesetz für das Finanzamt gilt aber nicht für mich.
Ich sagte hier „für Euch“ und nun wirft er mir vor, dass ich ihn duzte. (???)
Seit wann ist „EUCH“ eine Dutz-Form?
Anmerkung:
EUCH ist ein Personalpronomen 2. Person Plural.
SIE ist ein Personalpronomen 2. Person Plural und auch Singular.
Was sagt uns das?
EUCH ist keine Dutz-Form!!! Es werden hier mehrere angeredet und nicht nur eine Person, es gibt kein Singular.
Wie man hier auch sieht, in der Rechtschreibung wird den Menschen ebenfalls aufgedrängelt das sie eine Person sind. Man spricht hier von 1. Person 2. Person, aber nicht von Menschen. Nach der Rechtschreibung tut man mit DU nur eine Person duzen aber nicht einen Menschen. Die Rechtschreibung dient auch mit zur Irreführung.

Wiedergabe zu 6

7.
Der Herr Fischer hat ein Problem mit sich selbst, er will sich hier als Diktator hervorheben, da er der Meinung ist, dass sich Menschen nicht mit DU anreden.
Man nimmt hier das Gespräch zur Kenntnis, wenn keine weitere Erklärung kommt. Dann sagt er sinngemäß „wir hatten hier eine Aufforderung und werden die Konsequenzen ziehen“. Aber ein Schreiben ohne rechtsgültige Unterschrift ist keine Aufforderung – dies wird im Gespräch später dargelegt.
Auf diese Aussage brachte ich dann ein Schild an meiner Jacke an mit dem Schriftzug „Ich bin ein Mensch und keine Person“.
Es wurde nochmals nachgefragt, wann ich eine Antwort bekomme. Hierzu in nächsten Teil.

Wiedergabe zu 7

8.
Und nun kommt eine Unsicherheit des Herrn Fischer.
Er stottert sich was zusammen und ist sehr nervös.
Er äußert nun sinngemäß:
Das man bei solchen Schreiben keinen Anspruch*, er wüsste nicht auf was man sich stützen soll dies zu beantworten.
Und schon ist er wieder verlogen und macht eine Rechtstäuschung, weil er mein Schreiben gar nicht kennt. Damit kann er auch gar nicht wissen auf was man sich da stützen soll. Er versucht zwar darzulegen, dass ich kein Beantwortungsrecht habe, auch wenn er den Inhalt meines Schreibens nicht kennt.
*Das interessante ist, dass er nach dem Wort „Anspruch“ abbricht und nicht vollendet weiter spricht. Damit beweist er, dass man einen Anspruch hat.
Das ist Rechtstäuschung im Amt. Diese mache ich ihm im Nachhinein zum Verhängnis.
Hierzu weiter in 9.

Wiedergabe zu 8

9.
Bei der Frage, ob das Finanzamt dem Staat dient, kontert er damit, dass dies eine Fangfrage ist. Das ist beim Landratsamt Vogtlandkreis, bei der Frage, ob man die BRD als Staat anerkennt, bekommt man auch keine Antwort.
Es geht hier nur um ein JA oder NEIN. Im Nachhinein versucht er wieder die Kurve zu bekommen, um weder JA noch NEIN zu sagen. Warum dies eine Fangfrage ist, kann er nicht erklären.
Aber ich habe ihn dann aus der Reserve geloggt und er hat dann unbewusst zugegeben, dass man dem Staat dient.
Dann wird es lustig nach der Frage, wer ist der Staat.
Er sagt, dass die Bundesrepublik Deutschland ein Staat ist, dem ich gleich widersprach. Es wurde ihm erklärt wer der Staat ist und wer nicht und damit ist auch mein Schreiben zu beantworten.

Wiedergabe zu 9

10.
Ich habe dann nochmals eine Antwort gefordert auf mein Schreiben, was auch aktenkundig aufgenommen werden soll.
Ich bin dann nochmal darauf eingegangen, dass das Schreiben der Frau Hertwig keine rechtskräftige Unterschrift hat und legte ein Urteil des Bundesgerichtshofs vor.
Herr Fischer fängt dann schon wieder an zu lügen, in dem er mir unterstellt, dass das Urteil des Bundesgerichtshofs meine Meinung ist. Ich wusste gar nicht, dass ich dort Richter bin, der Herr Fischer hat es sinngemäß so dargelegt.

Wiedergabe zu 10

11.
Die Forderung einer Antwort auf mein Schreiben wurde durch mir nochmals bekräftig, was mit aufzunehmen ist. Das ich ein Recht habe Forderungen zustellen wollte Herr Fischer auch noch kontern, hat es aber dann unterlassen, denn er wisse das ich das Recht habe.
Das Gespräch wurde nun unterbrochen, da man ja nun mir eine Notiz über mein Dasein und über meine Forderung schreibt.

Wiedergabe zu 11

12.
Und nun wird es interessant, bei dem Hinweis auf das Grundgesetz. Dieses Gespräch fand im Treppenhaus statt.
Nach meiner Äußerung, dass jeder Deutsche das Recht auf Widerstand hat, wenn andere Mittel nicht reichen und dieser elektronisch mit Bomben oder …
Herr Fischer droht dann gleich mit der Polizei. Ihm wurde dann gleich dargelegt, dass die Polizei auch nur gegen Personen vorgehen kann.
Dann sind sie in dem Gefängnis Finanzamt Plauen hinter verschlossenen Türen verschwunden.

Wiedergabe zu 12

Schlusswort:

Dies ist auch ein Widerstand gemäß Grundgesetz Artikel 20 in digitaler Form und somit nicht strafbar. Das Grundgesetz soll über allen anderen Gesetzen stehen, so die das Grundgesetz rechtlich für sich anerkennen.

Zum Herr Fischer: 

  1. Herr Fischer hat zugegeben, dass man sich an das Bundesverfassungsgericht hält, also das Finanzamt Plauen.
  2. Herr Fischer wurde erklärt, dass man aus einem Menschen keine Person machen darf, entsprechend Bundesverfassungsgericht.
  3. Aus 2. in Verbindung mit 1. ergibt sich, dass man keine Einkommensteuer von einem Menschen verlangen darf.
  4. Das Einkommenssteuergesetz gilt nach Aussage Herrn Fischer nur nach Meinung des Finanzamt Plauen, also nicht nach Recht und Gesetz. Ansonsten hätte seine Aussage anders lauten müssen.
    Also entsprechend des Herrn Fischer gilt das NS-Gesetz Einkommensteuergesetz, das von Adolf Hitler unterschrieben wurde, nur nach Meinung des Finanzamt Plauen.
    Das Einkommensteuergesetz wurde zur Finanzierung der NS geschaffen. Finanziert das Finanzamt Plauen NS-Mitglieder???
  5. Herr Fischer sagt eindeutig, dass das Einkommensteuergesetz für das Finanzamt Plauen gilt. Er sagt nicht, dass es für alle gilt. Dabei kann man davon ausgehen, dass er wisse, dass das Einkommensteuergesetz rechtswidrig ist, also hier eine verbotene Tat gemacht wird. Auf Deutsch BETRUG, bei dem er sich mit beteiligt.
  6. Herr Fischer, war wahrscheinlich aufgeregt, kennt wahrscheinlich nicht den Unterschied zwischen Duzen und Sie-en.
    Entsprechend seinen Aussagen muss man annehmen, dass er kein Mensch ist, da fragt man sich mit wem man sich unterhalten hat.
  7. Eine Aufforderung gab es nicht, da das Schreiben von Frau Hertwig keine rechtskräftige Unterschrift hat.
  8. Herr Fischer legt dar, dass man kein Beantwortungsrecht gegenüber einen Finanzamt Plauen hat.
    Auf Deutsch:
    Herr Fischer hat erklärt, dass man an das Finanzamt Plauen schreiben kann, was man will, trotz Terminstellung. Also denen ist Unterlassung im Amt scheißegal und man beweist, dass man nicht den Staat dient, sondern einer bzw. mehreren Firmen.
  9. In 9. musste Herr Fischer dann zugeben, aber notgedrungen, dass man den Staat dient, da er im vorab sinngemäß gesagt hat, dass man den Freistaat Sachsen dient, musste er auf die darauffolgende Frage zum Dienen für den Staat mit JA beantworten. Hätte er da NEIN gesagt, dann hätte er den Freistaat Sachsen nicht als Staat anerkannt. Das war hier sein Problem.
  10. Herr Fischer erkennt Gerichtsurteile der oberen Gerichte nicht an, das hat er auch bewiesen, da ja Gerichtsurteile Meinungen sind, die diese vorlegen.
  11. Ein Herr Fischer wisse genau, dass ich Recht habe, was er im Gespräch indirekt immer bewiesen hat, schon allein mit seiner abneigenden Haltung.
  12. Herr Fischer kennt wahrscheinlich das Grundgesetz inhaltlich gar nicht, sonst würde er den Artikel 20 genauer kennen oder er kann juristische Texte nicht richtig lesen. Denn im Artikel 20 ist Widerstand in seiner Ausführung nicht niedergeschrieben. Also kann Widerstand elektronisch, wie hier, gemacht werden oder auch mit Angriff auf Menschen (Parteimitglieder, Ministern, Polizei usw.).
    Dieser Widerstand ist nicht strafbar, da ja das Grundgesetz über dem Strafgesetzbuch, Ordnungswidrigkeitsgesetz usw. steht und dies erlaubt. Übrigens sind diese Gesetze alle ungültig, da sie keinen räumlichen Geltungsbereich haben.
    Siehe hierzu: Welche Anforderung muss ein Gesetz haben?
    Und übrigens, die Polizei darf nur gegen Personen handeln, nicht gegen Menschen. Das Polizeigesetz gibt dieses nicht her.
    Siehe hierzu: Das Sächsisches Polizeigesetz und die Person
  13. Man kommt sich bei solchen Gesprächen vor wie bei Pleiten, Pech und Pannen sowie Muppet Show zusammen. Aber das ist ja nichts neues, denn beim Sächsischen Landtag habe ich auch solches erlebt.
  14. Und das aller wichtigste zum Schluss:
    Ist Euch bei dem Gespräch was Gravierendes aufgefallen???
    Man spricht immer nur, dass das Einkommensteuergesetz für das Finanzamt Plauen gilt, aber nicht auf welcher rechtlichen Grundlage man Einkommensteuer erhebt bzw. verlangt.
    Damit hat man indirekt zugegeben, dass man keine Einkommensteuer erheben bzw. verlangen darf. Man wisse also genau, dass dieses rechtswidrig ist!!!

Schreiben von Mensch Hertwig / weiblich: Datei in PDF

Einen fröhlichen Nachmittag.

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