Es kommt immer die Frage auf, ob das Grundgesetz (GG) gültig ist, wann eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen wurde (siehe hierzu Art. 146 GG).

Schon allein, dass das GG für die Bunderepublik Deutschland (BRD) keinen räumlichen Geltungsbereich hat, hat es somit keine Rechtskraft auf Deutschland/Deutsches Reich.

Nimmt man den Art. 146 GG, hier steht:

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Nehmen wir diesen mal auseinander:

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, …

Wurde die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet?

„NEIN“!

Also gilt das Grundgesetz seit 1990 nicht mehr oder war es überhaupt schon mal gültig?

Ebenfalls ein Gesetz ohne räumlichen Geltungsbereich hat keine Gültigkeit. Das GG ist also nur eine Allgemeine Geschäftsbedingung für die BRD. Also nicht „der BRD“, sondern „für die BRD“. Dies bedeutet auch, dass die BRD nicht für Deutschland/Deutsches Reich handelt, sondern für die USA, Frankreich, England.

Weiter im Text des Art. 146 GG:

„.. eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Die Weimarer Verfassung kann hier nicht gemeint sein, da diese von den Besatzungsmächten aus dem Ersten Weltkrieg aufgezwungen wurde und durch inneren Verrat durchgewunken wurde. Es gab also zur Weimarer Verfassung keine freie Entscheidung des deutschen Volkes.

Die einzige Verfassung, die vom deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen wurde, ist die Verfassung des Deutschen Reichs von 1871, die auch weiterhin ihre Gültigkeit besitzt. Die Verfassung des Deutschen Reichs von 1871 wurde nie vom deutschen Volke außer Kraft gesetzt und somit bleibt die Gültigkeit weiterhin bestehen.

Die Verfassung des Deutschen Reichs von 1871 ist wahrscheinliche auch die Verfassung, die ein Bundesverfassungsgericht schützt, es ist ja schließlich die einzig gültige. Was auch begründet, dass das GG für die BRD seine Gültigkeit schon am Tag des in Krafttreten außer Kraft war. Genauer gesagt, das Grundgesetz für die BRD war nie in Kraft und hatte nie Gesetzeskraft. Denn im Art. 146 stand am 23. Mai 1949 im Bundesgesetzblatt Nr. 1, Seite 19:

Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tag, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Alles andere ist Verrat durch Parteien, also Firmen, die sich Partei nennen.

Banditen Räuber Diebe

Video dazu:
Der Weimarer Dolchstoß (oder: Welche Verfassung ist in Deutschland gültig?)

Einen fröhlichen Nachmittag.