Schlagwort: Deutschland

Der deutsche Mensch und seine gültige Verfassung

Es kommt immer die Frage auf, ob das Grundgesetz (GG) gültig ist, wann eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen wurde (siehe hierzu Art. 146 GG).

Schon allein, dass das GG für die Bunderepublik Deutschland (BRD) keinen räumlichen Geltungsbereich hat, hat es somit keine Rechtskraft auf Deutschland/Deutsches Reich.

Nimmt man den Art. 146 GG, hier steht:

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Nehmen wir diesen mal auseinander:

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, …

Wurde die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet?

„NEIN“!

Also gilt das Grundgesetz seit 1990 nicht mehr oder war es überhaupt schon mal gültig?

Ebenfalls ein Gesetz ohne räumlichen Geltungsbereich hat keine Gültigkeit. Das GG ist also nur eine Allgemeine Geschäftsbedingung für die BRD. Also nicht „der BRD“, sondern „für die BRD“. Dies bedeutet auch, dass die BRD nicht für Deutschland/Deutsches Reich handelt, sondern für die USA, Frankreich, England.

Weiter im Text des Art. 146 GG:

„.. eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Die Weimarer Verfassung kann hier nicht gemeint sein, da diese von den Besatzungsmächten aus dem Ersten Weltkrieg aufgezwungen wurde und durch inneren Verrat durchgewunken wurde. Es gab also zur Weimarer Verfassung keine freie Entscheidung des deutschen Volkes.

Die einzige Verfassung, die vom deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen wurde, ist die Verfassung des Deutschen Reichs von 1871, die auch weiterhin ihre Gültigkeit besitzt. Die Verfassung des Deutschen Reichs von 1871 wurde nie vom deutschen Volke außer Kraft gesetzt und somit bleibt die Gültigkeit weiterhin bestehen.

Die Verfassung des Deutschen Reichs von 1871 ist wahrscheinliche auch die Verfassung, die ein Bundesverfassungsgericht schützt, es ist ja schließlich die einzig gültige. Was auch begründet, dass das GG für die BRD seine Gültigkeit schon am Tag des in Krafttreten außer Kraft war. Genauer gesagt, das Grundgesetz für die BRD war nie in Kraft und hatte nie Gesetzeskraft. Denn im Art. 146 stand am 23. Mai 1949 im Bundesgesetzblatt Nr. 1, Seite 19:

Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tag, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Alles andere ist Verrat durch Parteien, also Firmen, die sich Partei nennen.

Banditen Räuber Diebe

Video dazu:
Der Weimarer Dolchstoß (oder: Welche Verfassung ist in Deutschland gültig?)

Einen fröhlichen Nachmittag.

Merkel und ein Orden für falsches Spiel

Vor Merkel erhielten nur die ehemaligen Bundeskanzler Konrad Adenauer (1954) und Helmut Kohl (1998) die Auszeichnung „Großkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik in besonderer Ausführung“.
Auch diese Menschen waren Parasiten und waren nicht berechtigt zum regieren.
(siehe hierzu: Die Bundesrepublik Deutschland hat von Anfang an kein Recht zum Regieren!)

Alle drei waren nie für das deutsche Volk, da sie nur am Aussaugen des Volkes waren und sich illegal an ihm vergriff. Keiner von ihnen war für eine Einheit Deutschland, die Herstellung der Grenzen vom 31.12.1937, einen Friedensvertrag, sowie die Herstellung der Souveränität von Deutschland / Deutsches Reich.

Die Wiedervereinigung Deutschland zum 3. Oktober 1990 war nur ein falsches Spiel und eine Täuschung des deutschen Volkes, denn Vorgenanntes wurde nicht realisiert. Es gab keinen Wiedervereinigungsvertrag, sondern nur einen Einigungsvertrag, den ein Bundesverfassungsgericht am 24. April 1991 Az. 1 BvR 1341/90 als nichtig erklärt hatte und dies Gesetzeskraft ist.

Die Medien machten mit der Ordensverleihung ein Schauspiel und stellen Merkel in ein Licht, dass es nicht gab. Über ihre Beteiligung zu Kriegsvorbereitungen der Nato gegen Russland wird geschwiegen. Nicht umsonst muss jeder Kanzler und Kanzlerin aus Deutschland bei den USA zum Nicken kommen.

Merkel hatte im letzten Jahr erklärt, ihre Friedensverhandlungen in Minsk, die im Minsker Abkommen mündeten, nie ernst gemeint zu haben, und hat in all den Jahren seit 2015 auch keinen Handschlag getan, um die ukrainischen Regierungen zur Umsetzung dieses Abkommens zu veranlassen. Ihre Komplizenschaft bei der Vorbereitung des NATO-Krieges gegen Russland kann also niemand ernstlich infrage stellen.

Dass Frank-Walter Steinmeier ihr den höchsten Orden verleiht, muss nicht verwundern. Er war schließlich mit beteiligt an der Minsker Täuschung, am Einrühren dieser ukrainischen Suppe, die gerade gelöffelt werden muss. Und betrachtet womöglich die gegenwärtige Riege mit der gleichen Verachtung, die Merkel zeigt, indem sie die jetzige Führung ihrer Partei zu dieser Ehrung nicht einlädt – ein Haufen, dem die Bösartigkeit der Russland-Politik des Duos schlicht deshalb entgeht, weil er zu dumm ist, eine Täuschung zu erkennen.

Eine Täuschung, die auf mehr als eine Weise für das heutige Elend den Weg bereitet hat. Denn wäre nicht all die Jahre über behauptet worden, man stehe hinter den Minsker Vereinbarungen, hätte man nicht stetig erklärt, Russland, und einzig Russland sei schuld daran, dass sie nicht umgesetzt würden, vielleicht wäre darüber berichtet worden, was tatsächlich im Donbass geschieht, und die ganze Mär vom „unbegründeten russischen Angriffskrieg“ hätte nie funktioniert. Steinmeier und Merkel haben gemeinsam das Elend vernebelt; haben sich Märchen ausgedacht, dass beispielsweise zuerst die Grenzkontrolle an die Ukraine übergehen müsse oder dass von Mariupol aus einer Landbrücke zur Krim führt; haben die ganzen Jahre über das Schweigen über die verheerende Ideologie der Banderas-Jünger gehegt und gepflegt. Jeder von ihnen wäre im Stande gewesen, dieses Schweigen zu durchbrechen, oder Gelder, die reichlich aus Berlin nach Kiew flossen, von Schritten hin zum Frieden abhängig zu machen, und keiner der beiden hat es getan.

Es ist schon so, die 16 Jahre Merkel haben die Saat der heutigen Idiotie gelegt, und sie trägt die Verantwortung mit für die Ernte, die jetzt eingefahren wird. Und wenn man die beiden anderen Ordensträger betrachtet, so passt sie nicht schlecht dazu. Adenauer war der Vater der deutschen Teilung („lieber das halbe Deutschland ganz als das ganze Deutschland halb“) und derjenige, der die Nazieliten wieder an die Hebel der westlichen Republik beförderte, und Helmut Kohl sorgte dafür, dass es einen Anschluss gab, keine Wiedervereinigung, und das Resultat ohne eine Verfassungsdebatte nach Westen orientiert blieb. Den Tiefpunkt deutscher Selbstachtung in Gestalt eines Olaf Scholz haben alle drei auf ihre Weise vorbereitet.

Einen fröhlichen Nachmittag.

Die Deutschen und ihre Nationalhymnen

Nationalhymne, welche gilt, gilt nicht oder gelten alle?

Die DDR ist nach dem Einigungsvertrag der BRD beigetreten und hat einen Wirtschaftsvertrag (Abkommen) gemacht. Es hat hier nichts mit einer Wiedervereinigung zu tun. Entsprechend des Einigungsvertrag, der weiterhin Gültigkeit haben soll, muss auch die DDR weiter existieren und kann somit nie untergegangen sein – sonst würde hierzu ein Vertragspartner fehlen. Vertragspartner im Einigungsvertrag ist die DDR und nicht die 5 neuen Bundesländer und die BRD und nicht die Länder der BRD! Es gab zwar ein Gesetz für die neue Länderbildung (Ländereinführungsgesetz) in der DDR, aber diese wurden erst nach dem 3. Oktober 1990 gebildet. Dies ist auch aus dem Einigungsvertrag Art. 1 (1) Satz 2 zu entnehmen.

Zum Grundgesetz: Die DDR ist nach Art. 23 der BRD am 3.10.1990 beigetreten, nur das zu dieser Zeit dieser Artikel nicht mehr belegt war, also aufgehoben. Der Einigungsvertrag müsste laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ungültig sein, da ja die DDR keine Verfassungsänderung gemacht hat und hier keine Bekundung eines Beitrittes darlegte. In der Verfassung der DDR stand unter Art. 5 (3) „Zu keiner Zeit und unter keinen Umständen können andere als die verfassungsmäßig vorgesehenen Organe staatliche Macht ausüben.“ Nach diesem müsste der Einigungsvertrag ungültig sein und somit auch der Beitritt. Das Grundgesetz ist auch keine Verfassung, was das Grundgesetz selbst im Art. 146 wiedergibt: „…verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ Siehe hierzu auch GG Art. 140 „Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.“ Also, Grundgesetz keine Verfassung. Eine Verfassung hat auch einen höheren Rechtsstandpunkt, da diese nur vom Volke geändert werden darf und nicht wie ein Grundgesetz nach Lust und Laune.

BRD und Deutschland: Im Einigungsvertrag spricht man von BRD und Deutschland. Siehe hierzu mal Art. 2 (1) Satz 1 „Hauptstadt Deutschlands ist Berlin.“ und Art. 1 (1) „…des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland …“
Also BRD nicht gleich Deutschland.

Nun zum eigentlichen Thema – Hymne: 
Nach dem vorgenannten wären nun 2 Hymnen aktuell, aber warum ist das nicht so oder vielleicht doch? Im Einigungsvertrag gibt es kein einziges Wort über eine Hymne, auch nicht im Grundgesetz, noch in der Verfassung der DDR. Es konnte auch kein Gesetz gefunden werden, in dem dargelegt wird welches die Nationalhymne ist. Für Deutschland gelten alle drei Strophen des Deutschlandliedes wie bisher. Die Bundesrepublik Deutschland selbst hat sich nur die dritte Strophe des Deutschlandliedes als Nationalhymne angenommen, was nur aus einem Briefwechsel zwischen Bundespräsident R. Weizsäcker und Bundeskanzler H. Kohl hervorgeht. Die DDR-Hymne ist aber auch nicht ausser Kraft gesetzt wurden, aber auch nicht verboten und somit gilt diese weiter für die DDR, die ja bekanntlich Vertragspartner des Einigungsvertrag ist.

Und nun? 
Wir haben drei Hymnen, eine Hymne für Deutschland, eine für die BRD und eine für die DDR. Alle dürfen sie gesungen werden, da es für die Hymnen selbst keine rechtliche Regelung gibt. Auch in der Verfassung des Deutschen Reichs gibt es keine Regelung. Welches als Nationalhymne akzeptiert wird entscheidet immer noch das Volk (Menschen), also die Nation und kein Briefwechsel noch Gesetz, da es die Hymne einer Nation ist und nicht eines Parlamentes oder Partei. Eine Hymne legt das Ziel und den Stolz einer Nation dar, es lautet nicht um sonst Nationalhymne – also Hymne einer Nation.

Zum Inhalt des Deutschlandlieds

»Deutschland, Deutschland über alles, über alles in der Welt,«

Damit wollte Hoffmann von Fallersleben seinem Wunsch Ausdruck geben, dass eine Einigung der deutschen Einzelstaaten gelinge. Er strebte eine gesamtdeutsche Konstitution an, keinesfalls eine Expansion Deutschlands.

»wenn es stets zu Schutz und Trutze brüderlich zusammenhält!«

Hoffmann von Fallersleben gab damit seinem politischen Anliegen Ausdruck, dass die Jahrhunderte der deutschen »Bruderkriege«, die das Land über viele Jahre geprägt hatten, vorbei sein sollten. Nach der staatsrechtlichen Einigung würde das geeinte Deutschland dann auch unter »sicherheitspolitischen« Aspekten besser in der Lage sein, sich selbst zu schützen.

»Von der Maas bis an die Memel, von der Etsch bis an den Belt:«

Auch hier ist es kein Expansionsstreben, was den Dichter geleitet hat, sondern die Umschreibung der Grenzen des Deutschen Bundes im Norden, Süden, Westen und Osten, die vorgegeben waren durch die Gliedstaaten Dänemark, die Niederlande und Österreich. Dass man den Text heute so kritisch betrachtet, liegt nicht an seinem Dichter und dessen Motiven, sondern an der Art und Weise, wie nationalistische und aggressiv expansive Politik Deutschland.

Da die Bundesrepublik Deutschland, hier eine Minderheit, nicht bestrebt ist einen Friedensvertrag mit den Alliierten und allen kriegserklärenden Nation zu machen und somit auch die Grenzen Deutschlands in dem Zustand von 31. Dezember 1937 wiederherzustellen nicht gewillt ist, zeigt das, dass die heutige Bundesrepublik Deutschland, hier eine diktatorische Minderheit, nicht gewillt ist tatsächlich dem deutschen Volk zu dienen, sondern nur ihre eigenen Interessen und die Interessen eines Alliierten dienen.

Einen fröhlichen Nachmittag