Stand: 31.05.2024
Im Voraus wird darauf hingewiesen, dass ich kein Mitglied und auch vertraglich mit der Europäischen Union nicht verbunden bin. Also ich unterliege keiner Nichtregierungsorganisation wie die Europäischen Union, Bundesrepublik Deutschland, Freistaat Sachsen mit der Verfassung vom 1992 (die keine Rechtsgültigkeit hat) und der Gleichen.
Das bedeutet, dass die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU und weitere Datenschutzgesetze keine Rechtsgültigkeit mir gegenüber haben.
Alle Datenschutzgesetze beziehen sich auf Personenbezogene Daten, also auf Personen, aber nicht auf Menschen.
Die Aufnahmen dienen hier als Beweismittel
für den Menschen der das liest
und für unsere Medien, dass es keine Falschdarstellung ist.
Bezogen auf das Grundgesetz:
Dies ist ein Widerstand gemäß Grundgesetz Artikel 20 (4) in digitaler Form und somit nicht strafbar, es wird somit auch gegen keine gesetzlichen Vorschriften verstoßen, noch Rechte Dritter verletzt. Andere Abhilfe ist nicht möglich, da das Finanzamt Plauen und das Finanzgericht in Leipzig korrupt sind.
2010 hatte das Finanzamt Plauen von mir KFZ-Steuer haben wollen. Fahrzeug war auf einen Behinderten zugelassen. Es ging dann vor das Finanzgericht. Dem Richter wurde der §3a Abs. 3 Satz 2 des Kraftfahrzeugsteuergesetz dargelegt. Der Richter wusste genau das ich Recht habe, aber wegen der Klagewelle die dann kommen würde konnte er mir kein Recht geben und das Finanzamt Plauen stellte keine weiteren Forderungen. Könnte ja sonst in Berufung gehen und das wollte man vermeiden. Man hat mit dieser Korruption eine Klagewelle und Rückforderungen verhindert. Ich hatte ja keinen Grund mehr zu klagen, da mein Ziel erreicht war.
Das Grundgesetz soll über allen anderen Gesetzen stehen, so die das Grundgesetz rechtlich für sich anerkennen.
Da man aus einem Menschen keine Person machen darf, so das Bundesverfassungsgericht, wird hier auch nur über Menschen berichtet, also nicht über Personen.
Es ist zu Recht verboten die Menschen als Objekt, also als PERSON zu behandeln (Bundesverfassungsgericht Beschluss BVerfGE 63, 332/337).
Folgende Menschen haben am Gespräch teilgenommen:
- Fischer / männlich – SG-Leiter im Finanzamt Plauen, nach meiner Kenntnisnahme
- Hertwig / weiblich – Mitarbeiterin im Finanzamt Plauen, nach meiner Kenntnisnahme
Weitere Menschen konnten nicht festgestellt werden.
Personen konnten ebenfalls nicht festgestellt werden.
Gesprächsauswertung:
1.
Frage ist hier, auf welcher rechtlichen Grundlage Einkommensteuer verlangt wird. Man weicht dann aus über Freibetrag und lenkt von der Einkommensteuer ab. Dann weicht man aus das man keine Einkommensteuererklärung (EStG) machen möchte. Daraufhin habe ich dann dargelegt, dass das EStG ein unterschriebenes Nazi-Gesetz ist von Adolf Hitler.
Dann wird es kritisch für die Frau Hertwig auf die Frage wer Einkommensteuer zu zahlen hat. Sie kann die Frage nicht beantworten und holt sich Hilfe.
2.
Herr Fischer (Sachgebietsleiter) erscheint und stellt sich nicht mal vor, wer er ist.
Nun die Aussage (war keine Frage) von mir, dass sich das Finanzamt immer an das Bundesverfassungsgericht hält.
Herr Fischer beantwortet die Darlegung, es war keine Frage, mit „JA“.
Nun möchte er wissen auf was ich abziele.
3.
Er hat mich gefragt auf was ich abziele. Nach dem ich erklärt habe das es rein um die Einkommensteuer geht, also zwischen der Erklärung, erklärt er, dass er keine Zeit hat. Warum ist er dann erst gekommen? Diese Aussage dient nur dazu, um das Thema zu beenden bzw. abzuwürgen. Das sind die heutigen Methoden von Finanzämtern.
Weiterhin wird ihm dargelegt, dass ein Schreiben mit Datum 1.2.2024 an die Leiterin des Finanzamt (Lucia Bäuml) ging und bis heute nicht beantwortet wurde.
Ebenfalls wird ihn dargelegt, dass von Menschen keine Einkommensteuer verlangt werden darf, sondern nur von Personen. Zum Nachweis wird Herrn Fischer ein Schreiben des Landgericht Zwickau vorgelegt, aus dem hervorgeht, dass ich ein Mensch bin und auch mit „Lieber Mensch“ angeschrieben werde.
Herrn Fischer wird dargelegt, dass aus einem Menschen keine Person gemacht werden darf, was ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist.
Anmerkung:
Wie war die Aussage des Herrn Fischer?
„JA“ zu „Das sich das Finanzamt immer an das Bundesverfassungsgericht hält.
Jetzt zu den derartigen Schreiben in Nummer 4.
4.
Und nun der Hammer:
Er kennt mein Schreiben nicht, aber derartige Schreiben kennt er. Also mein Schreiben, also den Inhalt kennt er nicht, wie kommt er dann auf derartige Schreiben? Das ist schon ganz schön verlogen!!!
Hiermit können wir diesen Herrn schon mal als Lügner abstempeln, entsprechend dieser Aussage.
Nun seine Aussage, „Für uns gilt das Einkommensteuergesetz nach unserer Meinung“. Es wird gleich sinngemäß darauf hingewiesen, dass nach denen ihrer Meinung ein NS-Gesetz gilt.
Anmerkung:
Mal kurz übersetzt diesen Inhalt:
Das Einkommensteuergesetz gilt nach Meinung des Finanzamt Plauen, so die Aussage des Herrn Fischer. Also nicht nach Recht und Gesetz, sowie entsprechend den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts.
5.
Hier wiederholt Herr Fischer nochmals das für das Finanzamt Plauen das Einkommensteuergesetz in der jeweiligen Fassung gilt. Hierbei ist er so nervös, dass er erst sagt in der jetzigen gültigen Verfassung.
Man hört immer wieder die Unsicherheit heraus und dass man nicht widerlegbar ist.
Nun kommt noch ein fataler Fehler hinzu, er spricht jetzt von verschiedenen Meinungen, also zwischen mir und ihm. Ist aber nicht so, denn meine Darlegungen sind vom Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof, es sind denen ihre Urteile und Beschlüsse.
6.
Ihm wird erklärt, dass das Einkommensteuergesetz für das Finanzamt gilt aber nicht für mich.
Ich sagte hier „für Euch“ und nun wirft er mir vor, dass ich ihn duzte. (???)
Seit wann ist „EUCH“ eine Dutz-Form?
Anmerkung:
EUCH ist ein Personalpronomen 2. Person Plural.
SIE ist ein Personalpronomen 2. Person Plural und auch Singular.
Was sagt uns das?
EUCH ist keine Dutz-Form!!! Es werden hier mehrere angeredet und nicht nur eine Person, es gibt kein Singular.
Wie man hier auch sieht, in der Rechtschreibung wird den Menschen ebenfalls aufgedrängelt das sie eine Person sind. Man spricht hier von 1. Person 2. Person, aber nicht von Menschen. Nach der Rechtschreibung tut man mit DU nur eine Person duzen aber nicht einen Menschen. Die Rechtschreibung dient auch mit zur Irreführung.
7.
Der Herr Fischer hat ein Problem mit sich selbst, er will sich hier als Diktator hervorheben, da er der Meinung ist, dass sich Menschen nicht mit DU anreden.
Man nimmt hier das Gespräch zur Kenntnis, wenn keine weitere Erklärung kommt. Dann sagt er sinngemäß „wir hatten hier eine Aufforderung und werden die Konsequenzen ziehen“. Aber ein Schreiben ohne rechtsgültige Unterschrift ist keine Aufforderung – dies wird im Gespräch später dargelegt.
Auf diese Aussage brachte ich dann ein Schild an meiner Jacke an mit dem Schriftzug „Ich bin ein Mensch und keine Person“.
Es wurde nochmals nachgefragt, wann ich eine Antwort bekomme. Hierzu in nächsten Teil.
8.
Und nun kommt eine Unsicherheit des Herrn Fischer.
Er stottert sich was zusammen und ist sehr nervös.
Er äußert nun sinngemäß:
Das man bei solchen Schreiben keinen Anspruch*, er wüsste nicht auf was man sich stützen soll dies zu beantworten.
Und schon ist er wieder verlogen und macht eine Rechtstäuschung, weil er mein Schreiben gar nicht kennt. Damit kann er auch gar nicht wissen auf was man sich da stützen soll. Er versucht zwar darzulegen, dass ich kein Beantwortungsrecht habe, auch wenn er den Inhalt meines Schreibens nicht kennt.
*Das interessante ist, dass er nach dem Wort „Anspruch“ abbricht und nicht vollendet weiter spricht. Damit beweist er, dass man einen Anspruch hat.
Das ist Rechtstäuschung im Amt. Diese mache ich ihm im Nachhinein zum Verhängnis.
Hierzu weiter in 9.
9.
Bei der Frage, ob das Finanzamt dem Staat dient, kontert er damit, dass dies eine Fangfrage ist. Das ist beim Landratsamt Vogtlandkreis, bei der Frage, ob man die BRD als Staat anerkennt, bekommt man auch keine Antwort.
Es geht hier nur um ein JA oder NEIN. Im Nachhinein versucht er wieder die Kurve zu bekommen, um weder JA noch NEIN zu sagen. Warum dies eine Fangfrage ist, kann er nicht erklären.
Aber ich habe ihn dann aus der Reserve geloggt und er hat dann unbewusst zugegeben, dass man dem Staat dient.
Dann wird es lustig nach der Frage, wer ist der Staat.
Er sagt, dass die Bundesrepublik Deutschland ein Staat ist, dem ich gleich widersprach. Es wurde ihm erklärt wer der Staat ist und wer nicht und damit ist auch mein Schreiben zu beantworten.
10.
Ich habe dann nochmals eine Antwort gefordert auf mein Schreiben, was auch aktenkundig aufgenommen werden soll.
Ich bin dann nochmal darauf eingegangen, dass das Schreiben der Frau Hertwig keine rechtskräftige Unterschrift hat und legte ein Urteil des Bundesgerichtshofs vor.
Herr Fischer fängt dann schon wieder an zu lügen, in dem er mir unterstellt, dass das Urteil des Bundesgerichtshofs meine Meinung ist. Ich wusste gar nicht, dass ich dort Richter bin, der Herr Fischer hat es sinngemäß so dargelegt.
11.
Die Forderung einer Antwort auf mein Schreiben wurde durch mir nochmals bekräftig, was mit aufzunehmen ist. Das ich ein Recht habe Forderungen zustellen wollte Herr Fischer auch noch kontern, hat es aber dann unterlassen, denn er wisse das ich das Recht habe.
Das Gespräch wurde nun unterbrochen, da man ja nun mir eine Notiz über mein Dasein und über meine Forderung schreibt.
12.
Und nun wird es interessant, bei dem Hinweis auf das Grundgesetz. Dieses Gespräch fand im Treppenhaus statt.
Nach meiner Äußerung, dass jeder Deutsche das Recht auf Widerstand hat, wenn andere Mittel nicht reichen und dieser elektronisch mit Bomben oder …
Herr Fischer droht dann gleich mit der Polizei. Ihm wurde dann gleich dargelegt, dass die Polizei auch nur gegen Personen vorgehen kann.
Dann sind sie in dem Gefängnis Finanzamt Plauen hinter verschlossenen Türen verschwunden.
Schlusswort:
Dies ist auch ein Widerstand gemäß Grundgesetz Artikel 20 in digitaler Form und somit nicht strafbar. Das Grundgesetz soll über allen anderen Gesetzen stehen, so die das Grundgesetz rechtlich für sich anerkennen.
Zum Herr Fischer:
- Herr Fischer hat zugegeben, dass man sich an das Bundesverfassungsgericht hält, also das Finanzamt Plauen.
- Herr Fischer wurde erklärt, dass man aus einem Menschen keine Person machen darf, entsprechend Bundesverfassungsgericht.
- Aus 2. in Verbindung mit 1. ergibt sich, dass man keine Einkommensteuer von einem Menschen verlangen darf.
- Das Einkommenssteuergesetz gilt nach Aussage Herrn Fischer nur nach Meinung des Finanzamt Plauen, also nicht nach Recht und Gesetz. Ansonsten hätte seine Aussage anders lauten müssen.
Also entsprechend des Herrn Fischer gilt das NS-Gesetz Einkommensteuergesetz, das von Adolf Hitler unterschrieben wurde, nur nach Meinung des Finanzamt Plauen.
Das Einkommensteuergesetz wurde zur Finanzierung der NS geschaffen. Finanziert das Finanzamt Plauen NS-Mitglieder??? - Herr Fischer sagt eindeutig, dass das Einkommensteuergesetz für das Finanzamt Plauen gilt. Er sagt nicht, dass es für alle gilt. Dabei kann man davon ausgehen, dass er wisse, dass das Einkommensteuergesetz rechtswidrig ist, also hier eine verbotene Tat gemacht wird. Auf Deutsch BETRUG, bei dem er sich mit beteiligt.
- Herr Fischer, war wahrscheinlich aufgeregt, kennt wahrscheinlich nicht den Unterschied zwischen Duzen und Sie-en.
Entsprechend seinen Aussagen muss man annehmen, dass er kein Mensch ist, da fragt man sich mit wem man sich unterhalten hat. - Eine Aufforderung gab es nicht, da das Schreiben von Frau Hertwig keine rechtskräftige Unterschrift hat.
- Herr Fischer legt dar, dass man kein Beantwortungsrecht gegenüber einen Finanzamt Plauen hat.
Auf Deutsch:
Herr Fischer hat erklärt, dass man an das Finanzamt Plauen schreiben kann, was man will, trotz Terminstellung. Also denen ist Unterlassung im Amt scheißegal und man beweist, dass man nicht den Staat dient, sondern einer bzw. mehreren Firmen. - In 9. musste Herr Fischer dann zugeben, aber notgedrungen, dass man den Staat dient, da er im vorab sinngemäß gesagt hat, dass man den Freistaat Sachsen dient, musste er auf die darauffolgende Frage zum Dienen für den Staat mit JA beantworten. Hätte er da NEIN gesagt, dann hätte er den Freistaat Sachsen nicht als Staat anerkannt. Das war hier sein Problem.
- Herr Fischer erkennt Gerichtsurteile der oberen Gerichte nicht an, das hat er auch bewiesen, da ja Gerichtsurteile Meinungen sind, die diese vorlegen.
- Ein Herr Fischer wisse genau, dass ich Recht habe, was er im Gespräch indirekt immer bewiesen hat, schon allein mit seiner abneigenden Haltung.
- Herr Fischer kennt wahrscheinlich das Grundgesetz inhaltlich gar nicht, sonst würde er den Artikel 20 genauer kennen oder er kann juristische Texte nicht richtig lesen. Denn im Artikel 20 ist Widerstand in seiner Ausführung nicht niedergeschrieben. Also kann Widerstand elektronisch, wie hier, gemacht werden oder auch mit Angriff auf Menschen (Parteimitglieder, Ministern, Polizei usw.).
Dieser Widerstand ist nicht strafbar, da ja das Grundgesetz über dem Strafgesetzbuch, Ordnungswidrigkeitsgesetz usw. steht und dies erlaubt. Übrigens sind diese Gesetze alle ungültig, da sie keinen räumlichen Geltungsbereich haben.
Siehe hierzu: Welche Anforderung muss ein Gesetz haben?
Und übrigens, die Polizei darf nur gegen Personen handeln, nicht gegen Menschen. Das Polizeigesetz gibt dieses nicht her.
Siehe hierzu: Das Sächsisches Polizeigesetz und die Person - Man kommt sich bei solchen Gesprächen vor wie bei Pleiten, Pech und Pannen sowie Muppet Show zusammen. Aber das ist ja nichts neues, denn beim Sächsischen Landtag habe ich auch solches erlebt.
- Und das aller wichtigste zum Schluss:
Ist Euch bei dem Gespräch was Gravierendes aufgefallen???
Man spricht immer nur, dass das Einkommensteuergesetz für das Finanzamt Plauen gilt, aber nicht auf welcher rechtlichen Grundlage man Einkommensteuer erhebt bzw. verlangt.
Damit hat man indirekt zugegeben, dass man keine Einkommensteuer erheben bzw. verlangen darf. Man wisse also genau, dass dieses rechtswidrig ist!!!
Schreiben von Mensch Hertwig / weiblich: Datei in PDF
Einen fröhlichen Nachmittag.