Schlagwort: Freistaat

Landtagswahl und staatliche (?) Gerichte im Freistaat Sachsen ==> Täuschung und Betrug

Die Landtagswahl im Freistaat Sachsen ist keine offizielle Wahl eines tatsächlichen Landtages des Freistaat Sachsen.
Hier der Freistaat Sachsen als Staat und nicht als Firma. siehe Firmenverzeichnis

Warum?

Die Wahlbenachrichtigungen, die per Post kommen, haben keine Unterschrift mit Vor- und Nachnamen, somit handelt es sich um ein Angebot, Werbung bzw. auch Rechtstäuschung. Nur mit einer rechtmäßigen Unterschrift würde es um eine Wahlbenachrichtigung zu einer tatsächlichen Wahl des Landtages des Freistaats Sachsen handeln.

————– Korrigiert am 29.08.2024 ————–

Die Verfassung des Freistaat Sachsen von 1920 und die Verfassung von 1947 sind nicht in Kraft gewesen, also Rechtstäuschung. Die Verfassung von 1992 ist auch eine Rechtstäuschung, da man auch hier behauptet und auch so tut, als ob diese Rechtskraft hat, ist aber nicht so. 
siehe hierzu: Die Verfassung des Freistaat Sachsen

Keine Regierung des Freistaat Sachsen konnte je die Verfassung von 1831 außer Kraft setzen, da diese nie Hoheitsrechte hatten und haben und das Wissen diese.

Der Freistaat Sachsen ist schon immer eine Firma, da nie eine Machtübergabe des Königreichs Sachsen (Monarchie) stattfand.

Bei den Freistaat Sachsen handelt es sich immer um eine Neugründung außerhalb des Staatsrechts.

Hinweis:
Die Staatsangehörigkeit der Sachsen ist „Königreich Sachsen“.
Das benennen des ehemaligen Ministerpräsidenten Biedenkopf als Sachsenkönig diente nur zur Ablenkung, denn er kann nie Sachsenkönig gewesen sein.

————– Ende der Korrektur ————–

Das sächsische Volk hat sich nie die Verfassung von 1992 gegeben. Es wurde nicht gefragt, sondern diktiert. Eine Ratifizierung mit dem sächsischen Staatsvolk fand somit nicht statt. Somit handelt sich es bei der sächsischen Regierung und Landtag um eine private Diktatur.
 
Da die Wahlen sich auf die Verfassung von 1992 beziehen, sind auch diese Wahlen für den Freistaat Sachsen nichtig und gelten nur für die Firmen (Parteien und Firma Freistaat Sachsen) intern und nicht extern. Diese Firmen haben auch keine Hoheitsrechte und dürfen auch somit keine Gesetze und Verordnungen erlassen. Sie sind nicht hierzu befugt und nicht legitimiert, es ist ein falsches Spiel mit dem Staatsvolk des Freistaat Sachsen.
 
Weiterhin bauen diese Firmen ihren eigenen Machtapparat auf, wie Gerichte, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, sogenannte Beamte, Notare usw.
Somit sind auch die Polizisten Söldner und keine Polizisten für das Staatsvolk Freistaat Sachsen. Diese Polizisten dienen immer der Firma, die regiert. Dies ist auch in anderen Staaten Deutschlands so, man sieht dieses genau in den vergangenen Jahren in Dokumentationen der Polizei selbst.
 
Außerdem würde die Polizei tatsächlich dem Staat (Volk mit seinen Gebieten und den Objekten) dienen, dann müsste diese unabhängig sein und nicht einem Ministerium, in der eine Firma regiert, unterstellt sein. Das gesamte Handeln der Polizei zeigt, dass diese nicht dem Staat (Volk mit seinen Gebieten und Objekten) dient.

Das es sich hier um einen eigenen privaten Machtapparat
von den regierenden Firmen handelt beweist Folgendes:

Die Wiederherstellung des gesamten Besatzungsrechtes als „voll wirksames Bundesrecht“ verfügten die westlichen Besatzungsmächte mit dem sogenannten Bundesbereinigungsgesetz aus dem Jahr 2007, siehe Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil | Nr. 59, ausgegeben zu Bonn am 29. November 2007.
 
Und dass das Besatzungsrecht weiterhin gilt, geht aus dem Bundesanzeiger von 2007 eindeutig und ohne Zweifel hervor.
 
Die damalige Aufhebung von Besatzungsrecht erfolgte nicht auf direktem Weg, sondern indirekt über ein gesondert erlassenes „Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts“. Und genau dieses Gesetz wurde mit dem Zweiten Bereinigungsgesetz aus 2007 nun wieder aufgehoben.
 
Im Bundesanzeiger machte man hier eine geschickte Täuschung, als ob das Besatzungsrecht aufgehoben wurde, denn man schrieb hier: „§ 1 Aufhebung von Besatzungsrecht“ und „§ 2 Aufhebung bundesrechtlicher Vorschriften über die Bereinigung von Besatzungsrecht“.
 
Folglich wurde damit nichts anderes vollzogen als das Besatzungsrecht wieder vollumfänglich in Kraft gesetzt. Was natürlich auch (!) Bundesrecht ist.
 
Was entsprechend den SHAEF-Gesetzen, Gesetz Nr. 2 Deutsche Gerichte „Artikel IV — Wiederaufnahme der Tätigkeit seitens der Verwaltungs- und anderen zeitweilig geschlossenen Gerichte“ bedeutet:

Niemand kann als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt amtieren, falls er nicht seine Zulassung von der Militärregierung erhalten hat.

Die Richter wissen das ganz genau und darum bekommt man auch keine Kopie noch ein Original eines Beschlusses, Urteils, Haftbefehl usw. mit der Unterschrift eines Richters. Aber ohne diese Unterschrift des Richters sind die Schreiben wertlos, auch Abschriften.

Warum wird dies gemacht
und gibt es staatliche Gerichte im Freistaat Sachsen?

Die Alliierten haben Folgendes mit erlassen, um Richter Staatsanwälte, Notare und Rechtsanwälte, die amtieren, zu belangen:
Es wurde 2007 im Bundesanzeiger Artikel 18 „Aufhebung des Gesetzes, betreffend die Beglaubigung öffentlicher Urkunden“ das Gesetz, betreffend die Beglaubigung öffentlicher Urkunden in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 318-1, veröffentlichten bereinigten Fassung aufgehoben.
Damit sind alle beglaubigten Abschriften wert- und rechtslos. Zumal die Gerichte keine Staatsgerichte sind.
 
Auch hier haben die Alliierten ganze Arbeit geleistet.
 
Über einen räumlichen Geltungsbereich verfügt das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nicht mehr, wobei zudem der § 15 GVG alte Fassung lautete: “Alle Gerichte sind Staatsgerichte.”
Die aktuelle Version des § 15 GVG neue Fassung jedoch besagt: „weggefallen“. Der §15 GVG wurde bereits 1949 durch die Alliierten aufgehoben.
 
Mit dem 2. Bundesbereinigungsgesetz wurde am 29.11.2007 ist auch das Vorschaltgesetz (Rechtsgrundlage für ein Gesetz) zum Gerichtsverfassungsgesetz und somit das gesamte Gerichtsverfassungsgesetz aufgehoben.
 
Mit Ausnahme der Schiedsgerichte in Arbeitsgerichtsverfahren nach dem AHK-Befehl/Gesetz Nr. 35 das weiterhin Rechtskraft hat, sind alle Gerichtsstrukturen und Gerichte, in der Bundesrepublik nicht Deutschland reine Handelsgerichte nach „Admirality Law“ („Seerecht“), bei dem der Vertrag mit dem Gericht erst als geschlossen gilt, wenn man den Gerichtssaal betritt, also das Schiff betritt.
 
Das heißt, erst mit Vertragsabschluss, akzeptieren des Gerichts kommt ein Vertrag zustande und wird das Gericht als Handelsgericht und Handlungsgericht akzeptiert.
 
Dass es sich hierbei nicht um blanke Theorie, sondern gelebte Praxis handelt, wird mit der Verurteilung des ehemaligen Devisenbeschaffers der DDR, Dr. Alexander Schalck-Golodkowski, am 21. April 1999 vor dem Landgericht Berlin deutlich. Dabei wurde er wegen Vergehen nach dem Militärregierungsgesetz Nr. 53 verurteilt. Das sogenannte Bundesverfassungsgericht hatte seine „Verfassungsbeschwerde“ nicht angenommen, da ein Einspruch gegen alliiertes Recht vor
bundesrepublikanischen Gerichten nicht möglich ist.
 
Und der 2+4 Vertrag ist ungültig, da ein Genscher keine rechtsgültige Unterschrift in der Ratifizierungsurkunde geleistet hat. Und dann ist der Adler vorne drauf mit 2 x 6 Schwingen und auf der Urkunde mit 2 x 7 Schwingen.
Na, wie hätte man es gern?

Gebietsaufteilung wie nach 1945

Die Frage zur BRD ist hier geklärt, denn entsprechend vorgenannten bezieht sich nach Besatzungsrecht das Territorium der BRD nur auf das Gebiet der 3 westlichen Alliierten und nicht auf das besetzte Gebiet der Russischen Föderation (ehemalig DDR) und das spätestens ab 2007, als die Besatzungsrechte durch die 3 westlichen Alliierten wieder in Kraft gesetzt wurden, was den 2+4 Vertrag von 1990 zunichte macht.
 
Mit der Handlung der 3 westlichen Alliierten, also das wieder in Krafttreten des Besatzungsrechts, wurde durch die 3 westlichen Alliierten dargelegt, dass die Russische Föderation weiterhin Besatzer des Gebietes der ehemaligen DDR ist.
 
Dies bedeutet auch, dass der Zoll, die Bundespolizei usw., also alles, was die BRD betrifft, keinerlei Rechte noch Hoheitsrechte auf dem besetzten Gebiet der Russischen Föderation haben. Demnach sind auch die Gesetze einer BRD auf dem besetzten Gebiet der Russischen Föderation gegenstandslos und ohne Rechtsgültigkeit.
Auch EU-Recht gilt nicht auf dem besetzten Gebiet der Russischen Föderation.
 
Aber:
Rentenversicherung, Krankenversicherung usw. behalten weiter ihren Rechtsbestand, da es sich hier um Firmen des privaten Rechts handelt und Verträge, die nicht im Ausland sind, gibt.

Nochmals zu Landtagswahl 2024:

Ein Ministerpräsident Michael Kretschmer wirbt auf den Plakaten mit „Recht und Ordnung“, dann sollte er mal bei sich und seinem Machtapparat anfangen.

  • Menschen nicht als Person zu behandeln (Würde des Menschen)
    siehe hierzu auch: Der Mensch und die Person, die Definition
  • Schaffung einer Verfassung, die vom Volk abgestimmt wird und nicht von einer Minderheit. Hierbei ist nicht zu vergessen, dass es eine gültige Verfassung von 1920 gibt.
    siehe hierzu: Die Verfassung des Freistaat Sachsen
    Eine Verfassung ist die höchste Gesetzgebung eines Staates, es ist der Vertrag der Menschen eines Volkes unter sich. Aus diesem Grund kann auch eine Verfassung nicht einem Bundesrecht unterliegen.
    In der BRD wurde im Grundgesetz für die BRD der Passus eingesetzt, dass Bundesrecht Landesrecht bricht. Was es normalerweise nicht geben kann. Grund hierfür war, dass das Grundgesetz ein Gesetz der Alliierten ist und mit diesem die Besatzungsrechte gegenüber den Ländern (BRD-Gebiet) gesichert wurden.
    !!! Das Grundgesetz ist ein Besatzungsgesetz und ist Besatzungsrecht !!!
    ===> Bundesrecht gilt nicht für den Freistaat Sachsen, da das Grundgesetz (Besatzungsrecht) nur für das Gebiet der 3 westlichen Alliierten gilt. <===
    Der Beweis ist die Streichung des räumlichen Geltungsbereich, denn dieser wird entsprechend dieser Tatsache nicht benötigt.
  • Tatsächlicher unentgeltlicher Schulbesuch.
    Unentgeltlichen Schulbesuch gibt es immer noch nicht. Schulbesuch ist eine Aufgabe eines Volkes und nicht einer Minderheit.
    siehe hierzu: Die unentgeltliche Schule im Freistaat Sachsen
  • Abschaffung der Diskriminierung von Behinderten.
    Für eine Studie für Behinderte hat man jede Menge Geld in den Sand gesetzt, denn es hat sich am Ende nichts getan. Es werden sogar Behinderte auf Grund ihrer Behinderung zum Sozialempfänger gemacht und auch durch positives Handeln diskriminiert.
  • Schaffung einer unabhängigen Polizei, die in erster Linie dem Volk dient. Gewaltenteilung gibt es schon lange nicht mehr und ist auch in dem jetzigen System nicht möglich.
  • Keine Abgaben an einer BRD, denn diese hat keine Rechte hierzu.
  • Richter, Staatsanwälte, Notare und Rechtsanwälte eine Zulassung der Militärregierung erwirken, für deren Rechtssicherheit. Das Gleiche für Beamte, denn die sogenannten Beamten sind keine richtigen Beamten, denn sie haben hierzu nur ein Verhältnis, Beamtenverhältnis.
  • usw.

Entsprechend Vorgenannten kann man davon ausgehen,
dass der Freistaat Sachsen ein gesetzloses Gebiet ist
und nur Willkür und Diktatur herrscht.

Sieht man und nimmt man auch wahr.

Einen fröhlichen Nachmittag

Welche deutsche Staatsangehörigkeit und welche Verfassung des Freistaat Sachsen ist gültig?

Aktualisiert: 31.08.2024

Kompliziert ist es nicht, man muss erstmal davon ausgehen, ob der Mensch eine Staatangehörigkeit braucht. In erster Linie braucht er diese nicht, da der Mensch ein freies Lebewesen ist und nur aus Arten besteht und nicht aus Rassen.

Ein Mensch hat nur Rechte und ist sich nur selbst verpflichtet.

Man kann eine deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, das geht nicht, da es mehrere deutsche Staatsangehörigkeiten gibt. Man kann nur eine der deutschen Staatsangehörigkeiten haben, aber nicht besitzen. Besitzen kann man nur materielle Objekte, aber nicht objektives.

Fangen wir vom Urschleim
der Staatsangehörigkeit und Verfassung an:

Es gibt Menschen, die sich zusammengeschlossen haben und sozusagen eine große Familie gegründeten, der man einen Namen gab, zum Beispiel Sachsen. Diese Familie braucht nun auch einen Wohnrauch, also Land um als große Familie zu existieren. Dieses Land muss nun aber auch einen Namen haben, um sicherzustellen wem das Land gehört und damit es auch jeder wisse. Somit bekam das Gebiet den Namen „Königreich Sachsen“.

In einer Familie muss es Regeln geben, damit jeder wisse was er zu tun und zu lassen hat, sowie welche Ziele, also Aufgaben man gemeinsam hat. Bezogen auf Sachsen, macht man hierzu eine Verfassung, die gemeinsam abgestimmt wird, also durch die Familienmitglieder (Volk). Es ist also so zu sagen eine Volksabstimmung. In solch einer Verfassung muss auch geregelt sein, wer die Familie lenkt und leitet, damit die Aufgaben und Ziele erfüllt werden.

Hierzu werden keine Parteien (Firmen) gebraucht, die am Ende nicht für die Familie sind, sondern nur für ihren eigenen Profit.

Damit auch man wisse, wer Familienmitglied ist, also der Familie angehört, vergibt man einen übergeordneten Familiennamen, genannt Staatsangehörigkeit, hier „Königreich Sachsen“. Diesen übergeordneten Familiennamen kann man aber nur durch Geburt bekommen, wenn ein Familienmitglied dieser übergeordnete Familienname hat. Wie es auch in einer kleinen Familie ist.

Das bedeutet, das der übergeordnete Familienname, genannt „Königreich Sachsen“ (Staatsangehörigkeit), man nicht verliehen bekommen kann. Also, die nicht zur Familie gehören und in dem Land Sachsen leben wollen, können nur Familienbürger werden, also Staatsbürger und eine Staatsbürgerschaft bekommen. Was bedeutet, dass diese für den Staat „Königreich Sachsen“ mit bürgen.

Wer also eine Staatsbürgerschaft beantragt und bekommt, der bürgt somit mit.

Aus diesem Vorgenannten geht eindeutig hervor, dass nur die Geburtsurkunde mit der Eheurkunde der Eltern (man kann auch das Familienbuch der Eltern nehmen) der Nachweis einer Staatsangehörigkeit ist, wobei der übernommene Familienname und Geburtsort, aus dem der übergeordnete Familienname hervorgeht, des jeweiligen Elternteils maßgebend ist.

Beispiel:
Mann „Anton Mustermann“ heiratet „Berta Musterfrau“ und beide tragen gemeinsame den Familiennamen „Mustermann“. Somit bekommen die Kinder die Staatsangehörigkeit des Vaters. Würde der Familienname „Musterfrau“ als gemeinsamer Familienname übernommen werden, so würden die Kinder die Staatsangehörigkeit von „Musterfrau“ bekommen.

Da man nur eine Staatsangehörigkeit haben darf und auch kann, bekommt somit der Vater die Staatsangehörigkeit der Frau, da der Familienname dem übergeordneten Familiennamen (Staatsangehörigkeit) zugeordnet ist.

Alles andere, was hier sonst betrieben wird ist die Unterwanderung des Staates, des Volkes, die große Familie und dient der Abschaffung der Nationen. Also auch Auslöschung eines Staates.

Kommen wir mal zur „Person“:

siehe hierzu auch: Der Mensch und die Person

Person ist nichts weiter wie etwas objektives, wie Maler, Maurer, Klempner usw., also eine bestimmte Gilde, man kann diese Gilde auch Sklave nennen.

Wenn man sich zu einer bestimmten Gilde bekennt, ordnet man sich auch dieser, meist automatisch, unter. Lehnt man die Zugehörigkeit einer Gilde ab, so bezeichnet man sich nicht mit ihrer Benennung.

Eine Gilde kann gegenüber einem Menschen nur Handhabung haben, wer sich zu dieser bekennt, also Mitglied ist.

Beispiel:
siehe hierzu auch: Das Sächsisches Polizeigesetz und die Person

Das sächsische Polizeigesetz erlaubt nur das Handeln gegen Personen nicht gegen Menschen. Also, wenn man denen klar macht (z.B. durch ein kleines Schild), das man Mensch ist und keine Person, dann haben die kein Recht gegenüber einen zu handeln. Man ist nicht Mitglied dieser Gilde.

Wie man liest, geht es mit dem Nennen „Person“ (Gilde) nur darum, dass die Menschen sich zu dieser bekennen, damit Firmen (auch Parteien, die Firmen sind) auf diese Menschen Einfluss nehmen können. Dazu werden auch einige Wischereien in Gesetze und Verfassung gemacht, der Mensch soll denken das er immer eine Person ist, also zu dieser Gilde gehört. Je öfter das Wort Person erscheint um so mehr identifiziert er sich damit, er wird gewollt geblendet.

Es stellt und ist der Straftatbestand des Betruges!!!

Der gelbe Schein
für eine Staatsangehörigkeit ist also nur Augenwischerei, egal wie oft man diesen hat. Zumal die eigentliche Staatsangehörigkeit nicht darauf steht und man sich mit der Beantragung zu dieser Gilde bekennt, denn nur diese Gilde stellt ihn aus und nicht der Staat, dem man auch angehört.

Auch hier wird der Mensch geblendet, um ihn zur Person zu machen, was eine Straftat ist.

Auch welches Recht gilt
ist Augenwischerei, ob See- und Handelsrecht, Landesrecht oder Bundesrecht usw.

Der Mensch, der zu einem Staat gehört, für den gilt nur das Recht dieses Staates und kein anderes. Dies beweisen viele Gesetze und Rechtsvorschriften, da bei diesen der räumliche Geltungsbereich fehlt und sich auf Personen beziehen.

Es gilt für Menschen nur das Recht, für das man sich unterwürft.

Bei einer Verfassung sieht es da ein bisschen anders aus,
hier gilt die Verfassung, für die tatsächlich die Familie (Volk/Menschen) gemeinsam abgestimmt hat, man nennt es Volksabstimmung. In solch einer Verfassung darf das Wort „Person“ nicht vorkommen, da Menschen für Menschen diese Verfassung machen. Sowie einmal das Wort „Person“ vorkommt, ist die Verfassung nicht von Menschen für den Menschen gemacht.

Nur wenn eine Verfassung von Menschen für Menschen gemacht ist, gilt die Verfassung und die dazugehörigen Gesetze sowie Rechtsvorschriften dieser Menschen für sie und für Menschen in deren Gebiet dieser Menschen sich aufhalten.

Die Verfassung des Freistaat Sachsen von 1920 und die Verfassung von 1947 sind nicht in Kraft gewesen, also Rechtstäuschung. Die Verfassung von 1992 ist auch eine Rechtstäuschung, da man auch hier behauptet und auch so tut, als ob diese Rechtskraft hat, ist aber nicht so. 
siehe hierzu: Die Verfassung des Freistaat Sachsen

Keine Regierung des Freistaat Sachsen konnte je die Verfassung von 1831 außer Kraft setzen, da diese nie Hoheitsrechte hatten und haben und das Wissen diese.

Der Freistaat Sachsen ist schon immer eine Firma, da nie eine Machtübergabe des Königreichs Sachsen (Monarchie) stattfand.

Bei den Freistaat Sachsen handelt es sich immer um eine Neugründung außerhalb des Staatsrechts.

Somit ist:
Die Staatsangehörigkeit der Sachsen ist „Königreich Sachsen“.
Das benennen des ehemaligen Ministerpräsidenten Biedenkopf als Sachsenkönig diente nur zur Ablenkung, denn er kann nie Sachsenkönig gewesen sein.

Siehe hierzu auch: Die Verfassung des Freistaat Sachsen

Deutsches Reich, Deutschland, Frankreich, Brasilien, Österreich, Schweiz usw. sind Nationen und keine Staaten. Deswegen ist „DEUTSCH“ keine Staatsangehörigkeit, sondern nur eine Nationsangehörigkeit. Mit „DEUTSCH“ ist die Nationsangehörigkeit „Deutsches Reich“ gemeint und mit „Deutsches Reich“ ist Deutschland gemeint.

Eine Staatsangehörigkeit sowie Nationsangehörigkeit oder Nationalität der
„Bundesrepublik Deutschland“
gibt es nicht.

Aus diesem Grund mit, darf die Bundesrepublik Deutschland nicht regieren.

siehe hierzu auch:
Die Bundesrepublik Deutschland hat von Anfang an kein Recht zum Regieren!

Warum bekommt man von seinem eigenen Staat (hier Königreich Sachsen) keinen Pass bzw. Identitätsausweis?

Mit einem Personalausweis, egal von wem, macht man sich zur Person und bekennt sich mit der Beantragung zu dieser Gilde. Gleichfalls verhält es sich mit dem Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, Beantragung ==> Gilde.

Dies zeigt auch, dass der „Freistaat Sachsen“ von 1992 den „Freistaat Sachsen“ von 1831 unterwandert und somit die Sachsen, also dieser großen Familie von Menschen, schadet.

Hier kann man nur sagen:

Ihr Sachsen erhebt euch mit den Rechten des Königreich Sachsen von 1831 gegen den gegründeten Freistaat Sachsen von 1992,
er ist nicht der Rechtsnachfolger von 1831.

Die Verfassung von 1831 des Königreich Sachsen
wurde nie aufgehoben,
weder durch die Verfassung von 1920, 1947 noch von 1992!

Hinweis:

Das Königreich Sachsen von 1831 ist weder das Gleiche noch dasselbe wie der Freistaat Sachsen von 1992.

1947 hatte man den „Freistaat Sachsen“ „Land Sachsen“ genannt, was aus dem Befehl 180 der sowjetischen Alliierten hervorgeht. Aus diesem Grund muss der Freistaat Sachsen von 1920 mit seiner Verfassung sich Land Sachsen nennen. Die Staatsangehörigkeit bleibt aber trotzdem „Königreich Sachsen“, da es in diesem Befehl nur um die Nennung des Freistaat Sachsen als Land Sachsen ging.

!!! Die Sachsen sind Menschen und keine Personen !!!
!!! Die Sachsen haben die Staatsangehörigkeit

„Königreich Sachsen“ !!!

Einen fröhlichen Nachmittag.

Die Verfassung des Freistaat Sachsen

Aktualisiert: 29.08.2024

Auch, wenn in einer Verfassung des Freistaat Sachsen steht: „Der Freistaat Sachsen ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland.“, ist der Freistaat Sachsen noch lange kein Land der BRD und seit wann unterwirft sich ein Land einer Firma.
siehe hierzu:
Die Bundesrepublik Deutschland hat von Anfang an kein Recht zum Regieren!

Fangen wir mal beim Anfang an:

Der Sächsische Landtag hat als verfassungsgebende Landesversammlung am 26. Mai 1992 die Verfassung des Freistaates Sachsen beschlossen. Am 27. Mai 1992 unterzeichneten der damalige Landtagspräsident Erich Iltgen sowie Prof. Dr. Kurt Biedenkopf, erster Ministerpräsident des wiedergegründeten Freistaates, die neue Landesverfassung feierlich im Haus der Kirche (Dreikönigskirche), wo das Parlament damals tagte.

Die Sächsische Verfassung bestimmt Organisation und Struktur des Freistaates und regelt das Grundverhältnis zu seinen Bürgerinnen und Bürgern. Sie kann nur mit Zweidrittelmehrheit durch das Parlament geändert werden. Dies geschah bislang einmal (2013: Neuverschuldungsverbot).

So dargelegt auf der Internetseite des Sächsischen Landtag.

Was ist an diesen beiden Absätzen verkehrt?

Eine Verfassung ist das höchste Gesetz eines Staates, das über allen anderen Gesetzen steht und darum muss eine Verfassung vom Volk beschlossen werden und nicht von Parteien (Firmen). Die Verfassung wurde also unter Parteien (Firmen) ausgemacht. Das, was hier geschah hat weder was mit Demokratie noch mit Volksnahen zu tun, sondern mit Diktatur!

Die Verfassung des Freistaat Sachsen wurde diktatorisch dem Volk auferlegt, es hatte kein Mitspracherecht und es gab durch das Volk auch keine Zustimmung. Was man nicht ausdrücklich zustimmt, hat auch kein Rechtswirkung gegenüber dem nichtzustimmenden Menschen. Denn die Verfassung ist die Grundlage und der gemeinsame Vertrag eines Volkes, nach dem das Volk sich richtet. Demzufolge ist die Verfassung des Freistaat Sachsen rechtswidrig gegen über dem Volk des Land Sachsen.

Warum schreibe ich hier Freistaat Sachsen und Land Sachsen?

Der Befehl Nr. 180 der Sowjetischen Militär-Administration vom 21. Juli 1947 ist klargestellt, wie die einzelnen Länder der sowjetischen Besatzungszone lauten. Hier ist der Freistaat Sachsen als Land Sachsen benannt. Dieser Befehl ist bis heute nicht aufgehoben, da es immer noch um eine, heute russische Besatzungszone handelt. Es gibt keinen Friedensvertrag und Deutschland ist immer noch nicht souverän.

Auch die Bundeszentrale für politische Bildung (BPB) stellt den Wortlaut „Freistaat“ in Frage, da es auf seine Internetseite Folgendes schreibt: „Land (Freistaat) Sachsen“.

Den Freistaat Sachsen gibt es also nur auf dem Papier, genauer gesagt als Firma (siehe hierzu weiter unten). Man hätte sich die damalige Länderneuordnung sparen können, da diese entsprechend Befehl Nr. 180 und den dazugehörigen Beschlüssen alles schon festgelegt wurde und die Länderneuordnung diesen Befehl nicht außer Kraft setzen kann. Diese Länderordnung entsprechend Befehl Nr. 180 bestand während der DDR-Zeit weiterhin, auch wenn diese in Bezirke aufgeteilt wurden.

Um zu zeigen, wie fehlerhaft Verfassungen sein können, nehme ich hierzu das Beispiel die Verfassung des Freistaat Sachsen.

Die erste Lüge, was man in dieser Verfassung liest, liest man schon in der Präambel.

hat sich das Volk im Freistaat Sachsen dank der friedlichen Revolution des Oktober 1989 diese Verfassung gegeben.

Im vorab, die Präambel hat keine gesetzgebende Kraft. Diese macht nur eine bestimmte Aussage, wie hier, die eine Lüge ist und Betrug am Volk.

Der Sächsische Landtag hat die Verfassung beschlossen, wie er selbst zu gibt. Wenn ein Landtag etwas beschließt, hat das Volk sich noch lange nicht etwas gegeben! Ein Volk gibt sich erst etwas, wenn es darüber abstimmt und entscheidet.

Das Volk hat also sich diese Verfassung nicht gegeben, da es nicht an der Verfassung beteiligt war. Das Volk hat hierzu keine Zustimmung gegeben. Da das Volk des Land Sachsen hier keine Zustimmung gegeben hat, ist es auch nicht an die Verfassung gebunden. Die Verfassung wurde nicht ratifiziert, sondern diktiert. Und ein Volk im Freistaat Sachsen gibt es nicht. Und außerdem wozu Freistaat? Wir sind immer noch besetz, also nicht frei, wie auch Bayern und Thüringen. Es gibt keine Souveränität sowie Friedensvertrag!

Und dass das Volk des Land Sachsen keine Beteilung an der Verfassung hatte, geht aus der Verfassung hervor, denn hier steht: „Der Sächsische Landtag hat als verfassungsgebende Landesversammlung am 26. Mai 1992 die folgende Verfassung beschlossen:

Erste Landtagswahl war am 14.10.1990, die Verfassung stammt vom 27.05.1992.

Der Sächsische Landtag wurde auch nicht als verfassungsgebende Landesversammlung vom Volk gewählt, da es zu dieser Zeit keine Verfassung gab, die dies erlaubte.
Eines muss hier beachtet werden, ein gesetzgebendes Organ ist noch lange kein verfassungsgebendes Organ und eine Verfassung des Freistaat Sachsen hat im Land Sachsen keine Gültigkeit, denn er ist nicht Rechtsnachfolger des Land Sachsen.

————– Korrigiert am 29.08.2024 ————–

Die letzte gültige Verfassung ist vom 4. September 1831 des Königreich Sachsen, hier spricht man von Personen. Nur in der Verfassung von 1920 wird von Menschen gesprochen. Alle nachfolgenden Verfassungen sind auch für Personen gemacht. Bei der Verfassung vom 27.05.1992 handelt es sich um eine neue Verfassung, also nicht um eine Verfassungsänderung, aber halt für den Freistaat Sachen und nicht für das Königreich Sachsen.

Kurzgefast:
Die Verfassung des Freistaat Sachsen von 1920 und die Verfassung von 1947 sind nicht in Kraft gewesen, also Rechtstäuschung. Die Verfassung von 1992 ist auch eine Rechtstäuschung, da man auch hier behauptet und auch so tut, als ob diese Rechtskraft hat, ist aber nicht so. 

Keine Regierung des Freistaat Sachsen konnte je die Verfassung von 1831 außer Kraft setzen, da diese nie Hoheitsrechte hatten und haben und das Wissen diese.

Der Freistaat Sachsen ist schon immer eine Firma, da nie eine Machtübergabe des Königreichs Sachsen (Monarchie) stattfand.

Bei den Freistaat Sachsen handelt es sich immer
um eine Neugründung außerhalb des Staatsrechts.

Hinweis:
Die Staatsangehörigkeit der Sachsen ist „Königreich Sachsen“.
Das benennen des ehemaligen Ministerpräsidenten Biedenkopf als Sachsenkönig diente nur zur Ablenkung, denn er kann nie Sachsenkönig gewesen sein.

————– Ende der Korrektur ————–

Nun kommen wir mal zu ein paar Artikeln. Die ganze Verfassung auseinanderzunehmen, würde aber den Rahmen sprengen.

Artikel 1

Der Freistaat Sachsen ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland. Er ist ein demokratischer, dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Kultur verpflichteter sozialer Rechtsstaat.

Wie kann man sich als Staat, als Land einer Firma BRD unterwerfen?

Die BRD hat regierungsverbot von den Alliierten und die Sachsen sollen sich dann von denen regieren lassen? Lässt sich man hier sogar das Eigentum nehmen?

Das ist wie, wenn man sagt: Mein Haus ist eine Wohnung des Nachbarn.

Ich denke, dass dies die Sachsen nicht zugestimmt hätten, vor allem wenn sie die Wahrheit über die BRD im vorab gewusst hätten und mitbekommen hätten, dass Helmut Kohl, genauer gesagt ab Konrad Adenauer bis heute alles Betrüger sind, da diese sich nur am Volk durch Vorspiegelung falscher Tatsachen bereichern.

Das Volk wird immer wieder für dumm gehalten und verkauft. Das schlimme, es wacht nicht auf.

Und nun mal was ganz Kurioses.

Der Sitz des Bundeslandes Sachsen ist in Dresden und der Sitz des Freistaat Sachsen ist in Freiberg. Bei der Überprüfung in Freiberg konnten 2 zugeklebte Briefkästen festgestellt werden. Handelt es sich hier um eine Scheinadresse?

Bei beiden handelt es sich um Firmen und nicht wie dargelegt, dass Sachsen ein Bundesland ist, noch das Sachsen ein Freistaat ist.

Ein „Land Sachsen“ ist in den Firmenregistern nicht zu finden, da es ein Staat ist und keine Firma.

Und wenn man bedenkt, dass die Sächsische Staatskanzlei eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE 286927129 hat, wisse man das es sich hier um Firmen handelt. Umsätze machen Firmen. Verwaltungen, Ämter und der Gleichen machen Einnahmen und Ausgaben, aber keine Umsätze.

Parteien sind Firmen und Parteien arbeiten hier, sie machen keinen Dienst für das Volk. Sie arbeiten nur für ihre eignen Interessen.

Artikel 5 (2)

Das Land gewährleistet und schützt das Recht nationaler und ethnischer Minderheiten deutscher Staatsangehörigkeit auf Bewahrung ihrer Identität sowie auf Pflege ihrer Sprache, Religion, Kultur und Überlieferung.

Was soll dieser Schwachsinn in einer Verfassung?
Haben nicht alle die gleichen Rechte?
Wieso werden Minderheiten ihre Rechte besonders geschützt?
Warum werden den Minderheiten ihre Identität besonders geschützt?
Warum schützt man die Identität der Sachsen nicht? Hier geht es um eine Staatsangehörigkeit „Land Sachsen“! Den Sachsen wird ihre Identität verwehrt, denn diese bekommen nur eine Reichsangehörigkeit „DEUTSCH“ durch einen Bundespersonalausweis bzw. Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, die ein Firmenausweis sind und den die Richter nicht vorgezeigt haben wollen. Diese werden da böse (selbst erlebt).

Auf Deutsch: Die Identität der Sachsen wird nicht geschützt und sie werden ihrer Staatsangehörigkeit „Land Sachsen“ beraut.

Artikel 6

Diesen Artikel kann man komplett streichen, entweder man gehört zusammen oder nicht. Wozu bekommen Sorben in einer Verfassung besondere Rechte eingeräumt, hätte man auch gleich noch die Juden mit aufführen können. Warum hat man Juden nicht mit aufgenommen, sind doch auch in der Minderheit? Die Vogtländer sind aber auch eine Minderheit in Sachsen, da von ihnen Teile in Bayern und in Thüringen sind.

Artikel 13

Das Land hat die Pflicht, nach seinen Kräften die in dieser Verfassung niedergelegten Staatsziele anzustreben und sein Handeln danach auszurichten.

Anzustreben und sein Handeln danach auszurichten ist noch lange nicht „zu erfüllen“. Keine Pflicht zum Erfüllen in der Verfassung vorhanden! Den Artikel hätte man dann auch weglassen können.

Artikel 15

Jeder Mensch hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, …

Ein Mensch kann keine „Persönlichkeit“ haben, denn er ist keine Person, also Sache. Warum schreibt man nicht Menschlichkeit? Weil man immer wieder versucht den Menschen als Person zu verkaufen.

Artikel 17 (1)

Die Freiheit der Person kann nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes und nur unter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen beschränkt werden. Die betroffene Person muß unverzüglich über die Gründe der Freiheitsbeschränkung unterrichtet werden.

Wie schon erwähnt, man macht mit Artikel 15 einen Schachzug, um den Menschen vorzuspiegeln, dass er eine Person ist, um dann ihn seine Freiheit zu beschränken und dass er auch das noch mit macht.

Auf diesen Artikel beruht auch das Sächsische Polizeigesetz.

Also Schild an die Jacke mit der Aufschrift „Ich bin ein Mensch und keine Person“ und schon darf eine Beschränkung der Freiheit nicht vollzogen werden!

Siehe hierzu Beitrag: Der Mensch und die Person

Artikel 18 (1)

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Hier kann man wieder genau rauslesen, den Sinn von Menschen und Person.

Mit „vor dem Gesetz“ meint man die Verfassung, nicht die anderen Gesetze, da hier nicht steht „vor den Gesetzen“.

Aber die Verfassung kann mit „dem Gesetz“ auch nicht gemeint sein, da eine Verfassung kein Gesetz ist, also ein sinnloser Absatz.

Artikel 22 (5)

Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

Warum bekommen nur Mütter den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft?

Dieser Absatz widerspricht den Art. 18 (2) „Frauen und Männer sind gleichberechtigt.“.

Also doch keine Gleichberechtigung, da Väter außen vorgelassen werden.

Artikel 23 (2)

Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Großartige Aussage, wenn es bewölk ist, also der Himmel bedeckt ist, dann ist es nicht mehr unter freiem Himmel, der Himmel ist ja abgedeckt durch Wolken. Oder man nimmt einen Schirm und schon ist man nicht mehr unter freien Himmel.

Artikel 102 (4)

Unterricht und Lernmittel an den Schulen in öffentlicher Trägerschaft sind unentgeltlich.

Und hier wird ständig gegen die Verfassung verstoßen und die Eltern machen immer wieder mit, bezahlen, bezahlen und bezahlen.

Bildung ist Staatsaufgabe und nicht Elternaufgabe.

Siehe hierzu: Die unentgeltliche Schule im Freistaat Sachsen

Artikel 105

Hier geht es um Ethikunterricht und Religionsunterricht. Wozu brauchen die Kinder dieses zum Leben?

Man schickt die Kinder in die Kindertagesstätte, in die Schule, in die Berufsausbildung usw. und sollen sich aber im Leben an Recht und Gesetz halten. Warum nimmt man hier statt dieses Schwachsinns nicht Recht und Gesetz auf? Das ist doch viel wichtiger.

Macht man nicht, da sonst man sich entsprechend zu gut wehren kann und das ist nicht gewollt.

Unsere Kinder werden unter Stressbewältigung dumm gelehrt, vieles müssen sie lernen, was sie im Leben nicht brauchen.

Einen fröhlichen Nachmittag.