Schlagwort: Mensch

Das Sächsisches Polizeigesetz und die Person

Das es eine Polizei, also eine unabhängige Polizei von Parteien (sind Firmen) und Firmen wie BRD, Bund usw., für Ordnung und Sicherheit und für den Schutz der Bevölkerung, die hier gegenüber anderen im Vordergrund steht, geben muss gibt es keinen Zweifel daran.

Die Polizisten bekommen viel gelehrt und in ihrer Ausbildung wird auch viel abverlangt. Man sollte dies nicht unterschätzen. Aber es gibt in dem Polizeiapparat auch negative Seiten.

Die Amtssprache ist nicht mehr nur deutsch. Die Demokratie wird mit aller Macht nur zum Schein gemacht. Wer zu viel Kritik macht, muss strammstehen, obwohl das Gegenteil nicht bewiesen werden kann. Ist jemand unangenehm wird er weggelobt bzw. auch versetzt, damit man auch dann gegen rechtliche Vorschriften handeln kann bzw. auch bestimmte Unterlagen beiseitezuschaffen, um gewisse Verbote zu umgehen. Und da gibt es noch vieles mehr.

So ist es, wenn ein Polizeiapparat Parteien (Firmen) dient und nicht dem Staat, also dem Volk.

Die Polizisten werden in ihrer Ausbildung, wie auch in den Schulen, auf einigen Gebieten dumm gelehrt.

Polizisten bekommen in ihrer Ausbildung nicht gelehrt:
(Was aber auch in der Schulbildung genauso ist.)

  1. wer der Staat tatsächlich ist,
  2. welche Staatsangehörigkeiten in Deutschland tatsächlich gibt,
  3. welche Nationsangehörigkeit (Reichsangehörigkeit) es gibt,
  4. was die Parteien, der Bund, die BRD usw. tatsächlich sind,
  5. dass sie keine Beamten sind, sondern nur ein Beamtenverhältnis haben,
  6. dass eine BRD von Anfang an nicht regieren darf und somit keine Gesetze und Verordnungen für Deutschland erlassen darf,
  7. dass das Volk mit seinem Gebiet der Staat ist und nicht die Regierenden
  8. dass die Bewohner einer Stadt die Stadt sind und nicht die Regierenden
  9. dass die Verfassung das höchste Gut ist und nur vom Volk, also dem Staat ratifiziert werden kann,
  10. dass sie nicht dem Volk dienen, sondern Firmen, die sich Parteien nennen und somit auch nicht dem Staat dienen,
  11. dass somit nicht der Staat der Dienstherr ist, sondern Firmen,
  12. dass sie dadurch zum Söldner werden und nicht zum tatsächlichen Polizisten für den Staat,
  13. dass aus diesem Grund auch keine Staatshaftung, die im Bürgerlichen Gesetzbuch gestrichen wurde, für ihn gibt,
  14. dass er ohne Rechtsgrundlagen handelt, da die Gesetze und Verordnungen keinen räumlichen Geltungsbereich haben und auch nicht enthalten, für wem diese gelten,
  15. dass er gegen Verbote handelt, da er aus einem Menschen eine Person macht,
  16. dass er nicht vom Staat für sein Handeln legitimiert wurde, sondern von Firmen beauftragt wird,

Die Ecken und Kanten des sächsischen Polizeigesetz sind sehr interessant.

Denn „kann“ und „darf“ sind zweiverschiedene Tatbestände.

„kann“ nur deswegen, da es keine Beamten sind, sondern nur Polizisten (Söldner) im Beamtenverhältnis, also die Simulation eines Beamten darstellt. Würde es sich tatsächlich um Beamte handeln, dann würde auch im Gesetz „darf“ stehen und das wissen die Gesetzgeber. Man überträgt die Verantwortung auf einen nicht voll fachrechteten ausgebildeten Polizisten, der glaubt das er Beamter ist, denn er wisse es nicht genau. Er hat schließlich einen Dienstausweis und keinen Beamtenausweis, der ihn als Beamter ausweisen soll.

Das Beamtenverhältnis ist deswegen geschuldet, da es keinen Friedensvertrag gibt, Deutschland immer noch besetzt ist, die SHAFE-Gesetze weiterhin in Kraft sind und man eine Lizenz von den Alliierten benötigt, um Beamter zu sein.

Im vorab wird darauf hingewiesen, dass sich das Sächsische Polizeigesetz auf Personen bezieht und nicht auf den Menschen.

Also an der Jacke Schild tragen mit der Aufschrift: „Ich bin ein Mensch und keine Person“.

Siehe hierzu: Der Mensch und die Person

Es ist zu Recht verboten die Menschen als Objekt, also als PERSON zu behandeln (Bundesverfassungsgericht Beschluss BVerfGE 63, 332/337).

Das Nachfolgende kann man sich auch sparen.

Beispiele:

§ 18 (1) „Die Polizei kann eine Person vorladen, wenn …
§ 19 (1) „Die Polizei kann die Identität einer Person feststellen, …
§ 20 (1) „Die Polizei kann erkennungsdienstliche Maßnahmen …
§ 21 „Die Polizei kann zur Abwehr einer Gefahr …
§ 22 (1) „Die Polizei kann eine Person in Gewahrsam nehmen, …
§ 23 (1) „Die Polizei kann eine Person durchsuchen, …
§ 24 „Die Polizei kann eine Sache durchsuchen, …

Und so weiter.

Dies bedeutet, dass die Polizei das kann, aber ob sie das darf, steht hier nicht.

Man kann ein Fahrzeug ohne Führerschein fahren, das bedeutet aber nicht das man das darf.

In einem Beamtenverhältnis ist das so, man kann, aber ob man darf, lässt man offen – ist halt nur ein Verhältnis. Man lässt hier das Hoheitsrecht weg, man garantiert es nicht für den Mensch der Polizist ist und somit handelt er auf eigene Rechnung und der sogenannte Dienstherr ist fein raus.

Also, bei einer Demonstration, wo die Polizei einschreitet, handeln alle Polizisten auf eigene Rechnung als Söldner, denn Söldner haben kein Hoheitsrecht. Weiterhin handeln diese gegen Menschen, denn die Erforschung, ob sich diese Menschen zur Person sich bekennen, bleibt offen. Diese Polizisten dürfen in keinem Fall gegen Menschen handeln, diese Polizisten machen sich also strafbar beim Handeln gegen Menschen.

Nur Beamte, die einen Beamtenstatus haben, haben Hoheitsrecht. Beamte die in einem Beamtenverhältnis sind, haben kein Hoheitsrecht, da hier ein Beamtenstatus simuliert wird. Das ist wie die Staatssimulation der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik.

Unmittelbarer Zwang / Schusswaffenanwendung:

Liest man das Sächsische Polizeigesetz weiter, bekommt man schnell mit, dass der unmittelbare Zwang, also auch die Schusswaffenanwendung, nicht gegen den Menschen gerichtet werden darf und auch nicht kann.
Dies bedeutet auch, wenn der Polizist nicht erforscht, dass der Betroffene sich als Person benennt oder sich als Mensch erkennen lässt, hier reicht die Aussage „Ich bin ein Mensch“, dann macht der Polizist bei Anwendung der Schusswaffe strafbar.

Die sächsische Polizei darf nur gegenüber Personen handeln, nicht gegenüber Menschen!

Zur Erinnerung:
Es ist zu Recht verboten die Menschen als Objekt, also als PERSON zu behandeln.(Bundesverfassungsgericht Beschluss BVerfGE 63, 332/337)

Einen fröhlichen Nachmittag.

Welche deutsche Staatsangehörigkeit und welche Verfassung des Freistaat Sachsen ist gültig?

Aktualisiert: 09.12.2023

Kompliziert ist es nicht, man muss erstmal davon ausgehen, ob der Mensch eine Staatangehörigkeit braucht. In erster Linie braucht er diese nicht, da der Mensch ein freies Lebewesen ist und nur aus Arten besteht und nicht aus Rassen.

Ein Mensch hat nur Rechte und ist sich nur selbst verpflichtet.

Man kann eine deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, das geht nicht, da es mehrere deutsche Staatsangehörigkeiten gibt. Man kann nur eine der deutschen Staatsangehörigkeiten haben, aber nicht besitzen. Besitzen kann man nur materielle Objekte, aber nicht objektives.

Fangen wir vom Urschleim
der Staatsangehörigkeit und Verfassung an:

Es gibt Menschen, die sich zusammengeschlossen haben und sozusagen eine große Familie gegründeten, der man einen Namen gab, zum Beispiel Sachsen. Diese Familie braucht nun auch einen Wohnrauch, also Land um als große Familie zu existieren. Dieses Land muss nun aber auch einen Namen haben, um sicherzustellen wem das Land gehört und damit es auch jeder wisse. Somit bekam das Gebiet den Namen „Freistaat Sachsen“.

In einer Familie muss es Regeln geben, damit jeder wisse was er zu tun und zu lassen hat, sowie welche Ziele, also Aufgaben man gemeinsam hat. Bezogen auf Sachsen, macht man hierzu eine Verfassung, die gemeinsam abgestimmt wird, also durch die Familienmitglieder (Volk). Es ist also so zu sagen eine Volksabstimmung. In solch einer Verfassung muss auch geregelt sein, wer die Familie lenkt und leitet, damit die Aufgaben und Ziele erfüllt werden.

Hierzu werden keine Parteien (Firmen) gebraucht, die am Ende nicht für die Familie sind, sondern nur für ihren eigenen Profit.

Damit auch man wisse, wer Familienmitglied ist, also der Familie angehört, vergibt man einen übergeordneten Familiennamen, genannt Staatsangehörigkeit, hier „Freistaat Sachsen“. Diesen übergeordneten Familiennamen kann man aber nur durch Geburt bekommen, wenn ein Familienmitglied dieser übergeordnete Familienname hat. Wie es auch in einer kleinen Familie ist.

Das bedeutet, das der übergeordnete Familienname, genannt „Freistaat Sachsen“ (Staatsangehörigkeit), man nicht verliehen bekommen kann. Also, die nicht zur Familie gehören und in dem Land Sachsen leben wollen, können nur Familienbürger werden, also Staatsbürger und eine Staatsbürgerschaft bekommen. Was bedeutet, dass diese für den Staat „Freistaat Sachsen“ mit bürgen.

Wer also eine Staatsbürgerschaft beantragt und bekommt, der bürgt somit mit.

Aus diesem Vorgenannten geht eindeutig hervor, dass nur die Geburtsurkunde mit der Eheurkunde der Eltern (man kann auch das Familienbuch der Eltern nehmen) der Nachweis einer Staatsangehörigkeit ist, wobei der übernommene Familienname und Geburtsort, aus dem der übergeordnete Familienname hervorgeht, des jeweiligen Elternteils maßgebend ist.

Beispiel:
Mann „Anton Mustermann“ heiratet „Berta Musterfrau“ und beide tragen gemeinsame den Familiennamen „Mustermann“. Somit bekommen die Kinder die Staatsangehörigkeit des Vaters. Würde der Familienname „Musterfrau“ als gemeinsamer Familienname übernommen werden, so würden die Kinder die Staatsangehörigkeit von „Musterfrau“ bekommen.

Da man nur eine Staatsangehörigkeit haben darf und auch kann, bekommt somit der Vater die Staatsangehörigkeit der Frau, da der Familienname dem übergeordneten Familiennamen (Staatsangehörigkeit) zugeordnet ist.

Alles andere, was hier sonst betrieben wird ist die Unterwanderung des Staates, des Volkes, die große Familie und dient der Abschaffung der Nationen. Also auch Auslöschung eines Staates.

Kommen wir mal zur „Person“:

siehe hierzu auch: Der Mensch und die Person

Person ist nichts weiter wie etwas objektives, wie Maler, Maurer, Klempner usw., also eine bestimmte Gilde, man kann diese Gilde auch Sklave nennen.

Wenn man sich zu einer bestimmten Gilde bekennt, ordnet man sich auch dieser, meist automatisch, unter. Lehnt man die Zugehörigkeit einer Gilde ab, so bezeichnet man sich nicht mit ihrer Benennung.

Eine Gilde kann gegenüber einem Menschen nur Handhabung haben, wer sich zu dieser bekennt, also Mitglied ist.

Beispiel:
siehe hierzu auch: Das Sächsisches Polizeigesetz und die Person

Das sächsische Polizeigesetz erlaubt nur das Handeln gegen Personen nicht gegen Menschen. Also, wenn man denen klar macht (z.B. durch ein kleines Schild), das man Mensch ist und keine Person, dann haben die kein Recht gegenüber einen zu handeln. Man ist nicht Mitglied dieser Gilde.

Wie man liest, geht es mit dem Nennen „Person“ (Gilde) nur darum, dass die Menschen sich zu dieser bekennen, damit Firmen (auch Parteien, die Firmen sind) auf diese Menschen Einfluss nehmen können. Dazu werden auch einige Wischereien in Gesetze und Verfassung gemacht, der Mensch soll denken das er immer eine Person ist, also zu dieser Gilde gehört. Je öfter das Wort Person erscheint um so mehr identifiziert er sich damit, er wird gewollt geblendet.

Es stellt und ist der Straftatbestand des Betruges!!!

Der gelbe Schein
für eine Staatsangehörigkeit ist also nur Augenwischerei, egal wie oft man diesen hat. Zumal die eigentliche Staatsangehörigkeit nicht darauf steht und man sich mit der Beantragung zu dieser Gilde bekennt, denn nur diese Gilde stellt ihn aus und nicht der Staat, dem man auch angehört.

Auch hier wird der Mensch geblendet, um ihn zur Person zu machen, was eine Straftat ist.

Auch welches Recht gilt
ist Augenwischerei, ob See- und Handelsrecht, Landesrecht oder Bundesrecht usw.

Der Mensch, der zu einem Staat gehört, für den gilt nur das Recht dieses Staates und kein anderes. Dies beweisen viele Gesetze und Rechtsvorschriften, da bei diesen der räumliche Geltungsbereich fehlt und sich auf Personen beziehen.

Es gilt für Menschen nur das Recht, für das man sich unterwürft.

Bei einer Verfassung sieht es da ein bisschen anders aus,
hier gilt die Verfassung, für die tatsächlich die Familie (Volk/Menschen) gemeinsam abgestimmt hat, man nennt es Volksabstimmung. In solch einer Verfassung darf das Wort „Person“ nicht vorkommen, da Menschen für Menschen diese Verfassung machen. Sowie einmal das Wort „Person“ vorkommt, ist die Verfassung nicht von Menschen für den Menschen gemacht.

Nur wenn eine Verfassung von Menschen für Menschen gemacht ist, gilt die Verfassung und die dazugehörigen Gesetze sowie Rechtsvorschriften dieser Menschen für sie und für Menschen in deren Gebiet dieser Menschen sich aufhalten.

Damit ist auch bewiesen, dass nur die Verfassung des Freistaat Sachsen von 1920 gilt und immer noch gilt, in dieser erscheint das Wort „Person“ nicht. In den Verfassungen von 1947 und 1992 erscheint das Wort „Person“ und somit sind diese für den Freistaat Sachsen nichtig und ungültig für Menschen, denn diese gelten nur für eine Gilde genannt Person, den Parteien (die Firmen sind) und alle die sich zu dieser bekennen.
Siehe hierzu auch: Die Verfassung des Freistaat Sachsen

Deutsches Reich, Deutschland, Frankreich, Brasilien, Österreich, Schweiz usw. sind Nationen und keine Staaten. Deswegen ist „DEUTSCH“ keine Staatsangehörigkeit, sondern nur eine Nationsangehörigkeit. Mit „DEUTSCH“ ist die Nationsangehörigkeit „Deutsches Reich“ gemeint und mit „Deutsches Reich“ ist Deutschland gemeint.

Eine Staatsangehörigkeit sowie Nationsangehörigkeit oder Nationalität der
„Bundesrepublik Deutschland“
gibt es nicht.

Aus diesem Grund mit, darf die Bundesrepublik Deutschland nicht regieren.

siehe hierzu auch:
Die Bundesrepublik Deutschland hat von Anfang an kein Recht zum Regieren!

Warum bekommt man von seinem eigenen Staat (hier Freistaat Sachsen) keinen Pass bzw. Identitätsausweis?

Mit einem Personalausweis, egal von wem, macht man sich zur Person und bekennt sich mit der Beantragung zu dieser Gilde. Gleichfalls verhält es sich mit dem Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, Beantragung ==> Gilde.

Dies zeigt auch, dass der „Freistaat Sachsen“ von 1992 den „Freistaat Sachsen“ von 1920 unterwandert und somit die Sachsen, also dieser großen Familie von Menschen, schadet.

Hier kann man nur sagen:

Ihr Sachsen erhebt euch mit den Rechten des Freistaat Sachsen von 1920 gegen den gegründeten Freistaat Sachsen von 1992, er ist nicht der Freistaat von 1920.
Mit der Verfassung von 1992 will man den Menschen als Person behandeln!

Die Verfassung von 1920 des Freistaat Sachsen
wurde nie aufgehoben,
weder durch die Verfassung von 1947 noch von 1992!

Hinweis:

Der Freistaat Sachsen von 1920 ist weder das Gleiche noch dasselbe wie der Freistaat Sachsen von 1992.

1947 hatte man den „Freistaat Sachsen“ „Land Sachsen“ genannt, was aus dem Befehl 180 der sowjetischen Alliierten hervorgeht. Aus diesem Grund muss der Freistaat Sachsen von 1920 mit seiner Verfassung sich Land Sachsen nennen. Die Staatsangehörigkeit bleibt aber trotzdem „Freistaat Sachsen“, da es in diesem Befehl nur um die Nennung des Freistaat Sachsen als Land Sachsen ging.

!!! Die Sachsen sind Menschen und keine Personen !!!
!!! Die Sachsen haben die Staatsangehörigkeit

„Freistaat Sachsen“ !!!

Einen fröhlichen Nachmittag.

Der Mensch und der Antisemitismus

Prof. Dr. Werner Bergmann legt Antisemitismus wie folgt dar:

Antisemitismus ist mehr als Fremdenfeindlichkeit, auch mehr als ein soziales oder religiöses Vorurteil. Er ist eine antimoderne Weltanschauung, die in der Existenz der Juden die Ursache aller Probleme sieht.

Ist es nicht so???

Der Begriff Antisemitismus bezeichnet heute alle historischen Erscheinungsformen der Judenfeindschaft, obwohl er erst 1879 geprägt wurde, um eine neue Form einer sich wissenschaftlich verstehenden und rassistisch, obwohl es rassistisches unter Menschen nicht gibt, begründeten Ablehnung von Juden zu begründen. In dieser Wortneuschöpfung drückt sich eine veränderte Auffassung von den Juden aus, die nun nicht mehr primär über ihre Religion definiert werden, sondern als Volk, Nation oder Rasse, obwohl Juden weder ein Volk, eine Nation, noch eine Rasse ist.

Nicht vergessen, Rassismus unter Menschen gibt es nicht.
Siehe hierzu: Begriffserklärung

Antisemitismus-Definitionen

Eine einheitliche, allgemeinverbindliche Definition von Antisemitismus existiert nicht. Das „European Monitoring Center against Racism and Xenophobia“ (EUMC) in Wien hat 2005 eine Arbeitsdefinition vorgeschlagen, die Antisemitismus formal sowohl als eine Wahrnehmungsweise, als auch als gegen Juden bzw. jüdische Einrichtungen gerichtete verbale oder physische Handlungen definiert, wobei sich diese auch gegen Nicht-Juden, wenn diese „jüdische Interessen“ unterstützen oder fälschlich für Juden gehalten werden, und gegen den Staat Israel als jüdisches Kollektiv richten können.

Man spinnt sich hier richtig was zusammen.

Etwas komplexer und detaillierter hat die amerikanische Historikerin Helen Fein Antisemitismus hinsichtlich seiner Erscheinungsformen und Ziele definiert:

Antisemitismus ist ein dauerhafter latenter Komplex feindseliger Überzeugungen gegenüber Juden als einem Kollektiv. Diese Überzeugungen äußern sich beim Einzelnen als Vorurteil, in der Kultur als Mythen, Ideologie, Folklore und in der Bildsprache, sowie in Form von individuellen oder kollektiven Handlungen – soziale oder gesetzliche Diskriminierung, politische Mobilisierung gegen Juden, und als kollektive oder staatliche Gewalt –, die darauf zielen, sich von Juden als Juden zu distanzieren, sie zu vertreiben oder zu vernichten.

Mit dieser Definition ist allerdings noch nicht der spezifische Gehalt des Antisemitismus gegenüber anderen Formen der Judenfeindschaft bzw. anderen Formen von feindseligen Überzeugungen wie der Fremdenfeindlichkeit bestimmt. Diesen spezifischen Gehalt kann man im Anschluss an Dietz Bering wie folgt charakterisieren:

Dem Antisemiten gelten Juden ihrer gesamten Natur nach als schlecht und in ihren negativen Eigenschaften als unverbesserlich. Wegen dieser notwendig anwesenden Charaktermerkmale sind Juden immer als Kollektiv zu betrachten, das den Gesellschaften, in denen es lebt, wesensfremd bleibt und einen verdeckten destruktiven Einfluss auf das „Gastvolk“ ausübt. Dieser negative Einfluss und die faktische Fremdheit müssen entlarvt werden, um das wahre, unveränderliche Wesen der Juden hervortreten zu lassen.

Das EUMC folgt in seiner Arbeitsdefinition dieser Vorgabe, indem es Antisemitismus definiert als Vorwurf gegen die Juden, sie würden konspirieren, um die Menschheit zu schädigen, und als ein Mittel, um die Juden dafür verantwortlich zu machen, wenn Vorhaben fehlschlagen.

Antisemitismus scheint sich von den gewöhnlichen fremdenfeindlichen Vorurteilen gegenüber Fremdgruppen zu unterscheiden, die diesen Gruppen einzelne negative Züge zuschreiben bzw. ihnen gegenüber soziale Distanz ausdrücken, denn für ihn bündeln sich in der „Judenfrage“ eine Vielzahl von gesellschaftlichen Problemen: politische, soziale, religiöse, moralische, ökonomische, deren Verbindung zu „den Juden“ nicht ohne weiteres erkennbar ist, sondern vom Antisemiten konstruiert werden muss. ‚Die Juden‘ sollten aus der Gesellschaft, bei einigen radikalen Antisemiten sogar aus der Weltgesellschaft ausgeschlossen werden, da sie als ein die Nationen ökonomisch, geistig und rassisch zersetzendes Element angesehen werden.

Wieso konnte den Juden diese spezifische Position zugeschrieben werden? Der sich Ende des 19. Jahrhunderts entwickelnde moderne Antisemitismus sah die Juden nicht einfach als Fremde, wie andere zugewanderte Angehörige einer anderen Nation, sondern als diejenigen, die sich dem nationalstaatlichen Schema nicht fügten: die Juden standen außerhalb der nationalen Ordnung der Welt, sie waren zugleich innen und außen und verkörperten so das Gegenprinzip: „nationale Nicht-Identität“ (Klaus Holz). Die Juden waren etwas Unklassifizierbares, das in einer in Nationen aufgeteilten Welt ein zu bekämpfendes nicht-nationales Vakuum darstellte, weil es die zweiwertige Logik von Freund/Feind, Innen/Außen sprengt. Juden haben „keine nationale Identität wie die Wir-Gruppe und alle anderen (normalen) Völker“, denn sie sind Deutsche, Polen, Amerikaner usw. und zugleich gehören sie dem „Volk der Juden“ an, bilden also keine bloße Konfession. Insofern besitzen die Juden kein Vaterland, sondern müssen zwangsläufig Kosmopoliten sein. Auch die Gründung Israels als eines jüdischen Nationalstaates hat an dieser ambivalenten Position nicht viel geändert. Zwar werden Juden in den europäischen Ländern vielfach als „Israelis“ identifiziert, doch die alte Identifikation der Juden mit internationaler Finanzmacht und Weltherrschaftsfantasien ist erhalten geblieben. Dies gilt auch für den alten Vorwurf der doppelten Loyalität, die jetzt in ihrer Verbindung mit Israel liegen soll.

Es handelt sich beim Antisemitismus also nicht bloß um Xenophobie oder um ein religiöses und soziales Vorurteil, das es gegenüber Juden auch gibt, sondern um ein spezifisches Phänomen: eine antimoderne Weltanschauung, die in der Existenz der Juden die Ursache sozialer, politischer, religiöser und kultureller Probleme sieht. Entsprechend wurden und werden bestimmte moderne politische Strömungen und Ordnungen (Liberalismus, Kommunismus, Demokratie, übernationale Organisationen) oder wirtschaftliche Entwicklungen (Finanzkapitalismus, Globalisierung) als Erfindungen „jüdischen Geistes betrachtet, die den anderen Nationen als etwas Fremdes aufgezwungen werden.

Für einen Antisemiten können Juden in den Gesellschaften, in denen sie leben, ihre Destruktivität in mehrfacher Hinsicht ausüben:

a) In religiös-kultureller Hinsicht etwa durch Säkularisierung (Verweltlichung), d.h. durch das Herauslösen von Gruppen aus den religiösen und kirchlichen Bindungen und durch die Gefährdung der nationalen Kultur durch Einführung universalistische Werte. Juden gelten als Vertreter des Abstrakt-Gesellschaftlichen, von universalen Prinzipien, von Geldwirtschaft, eigennützigem Materialismus, Atheismus, schrankenloser Sexualität, der Vermischung von Völkern und „Rassen“ (z.B. durch Zuwanderung). Damit stehen sie im Widerspruch zur nationalen Gemeinschaft, deren vertraute, traditionelle und harmonische Lebensformen sie auf diese Weise zerstören.

b) In ökonomischer Hinsicht durch finanzielle Ausbeutung, internationale Finanzmanipulationen, Vorantreiben der Globalisierung usw. Juden fungieren hier als Personifikation von Macht. Als Beherrscher der Massenmedien und Finanzmärkte werden sie für ein verschwörungstheoretisches Denken zu den Urhebern krisenhafter Entwicklungen, die sie zu ihrem Nutzen inszenieren.

c) In politischer Hinsicht durch Verrat an äußere Feinde als revolutionäre Kraft, indem sie die Politik und Medien des Landes kontrollieren oder indem sie Unfrieden unter den Völkern stiften. Juden nehmen hier die „Figur des Dritten“ ein, der die nationale Ordnung der Welt sprengt und sich nicht eindeutig als Nation, Volk, Rasse oder Religion definieren lässt, sondern eine weltumspannende Gruppe in anderen Nationen darstellt. Sie gelten damit als „Störenfriede“ und sind für die Konflikte in und zwischen den Nationen verantwortlich. Juden gelten als Feinde der Humanität. Mit ihnen ist ein Zusammenleben nicht möglich, da sie einen Ausbeutungs- und Unterdrückungskrieg gegen alle Völker führen.

d) In moralischer Hinsicht, indem sie ihre Rolle als Opfer von Verfolgung und Diskriminierung (insbesondere im Holocaust) nutzen, um andere Nationen zu diskreditieren, um Entschädigungsforderungen zu erheben oder um Regierungen unter Druck zu setzen. Das Argumentationsmuster der Täter-Opfer-Umkehr dient nicht erst seit dem Holocaust dazu, Schuldgefühle abzuwehren und die eigenen Verbrechen zu relativieren, die Juden als die Aggressoren zu kennzeichnen und den eigenen Antisemitismus als Notwehrreaktion zu legitimieren.

e) In handelnder Hinsicht, handeln sie als Kommunist, Geld abgreifen und protestieren.

Hier gibt es jede Menge Beispiele.

Hierzu sollte man auch: Der Mensch und das Judentum lesen.

Da diese „Machenschaften“ der Juden nach Meinung des Antisemiten verdeckt geschehen, gehört der Gestus des Entlarvens zum Kern antisemitischer Kommunikation, die sich dabei selbst häufig in die Form von Codes, Chiffren, Anspielungen, Mutmaßungen und Gerüchten kleidet (eine bekannte Definition des Antisemitismus nennt ihn das „Gerücht über die Juden“), um nicht mit der angeblichen jüdischen Macht zu kollidieren, zumal die Antisemiten sich immer in der Defensive wähnen und ihren Antisemitismus als einen berechtigten Abwehrkampf verstehen. Wie andere Formen verschwörungstheoretischen Denkens, das alle Fakten nur als Bestätigung für bereits bestehende Überzeugungen und Gefühle selektiv heranzieht und deutet, entzieht sich auch der Antisemitismus einer rationalen Diskussion. Dies macht überzeugte Antisemiten gegen rationale Aufklärung weitgehend resistent, was nicht in gleichem Maße für Menschen gilt, die nur einzelne negative Stereotype über Juden für zutreffend halten, diese aber nicht in eine umfassendere Weltanschauung integrieren.

Man sollte sich auch hier mal fragen:

  • Warum tragen unsere Kirchengänge ihr Kreuz und die Juden nicht ihren Stern öffentlich?
  • Schämen sie sich oder geht es tatsächlich nur um verdecktes Handeln?
  • Warum darf man über Juden keine andere öffentliche Meinung haben?
  • Warum darf man über den Holocaust keine andere öffentliche Meinung haben?
  • Warum steht eine andere Darlegung über den Holocaust unter Strafe, ist am Holocaust doch etwas nicht war, weil die 6 Millionen Juden erst zwischen 1948 und 1955 fehlen?
  • Warum haben Juden einen Zentralrat, arbeiten sie als Firma?
    Unsere Kirchen haben auch keinen Zentralrat.
  • Warum spricht man nicht davon, wenn Menschen etwas gegen Juden haben, um das warum? Soll hier etwas vertuscht werden?
  • Warum haben Juden einen besseren Schutz bei der Polizei als andere Menschen?
  • Warum werden nur Schimpfworte gegen Juden veröffentlicht und nicht umgekehrt?
  • Warum spricht niemand darüber, warum Hitler was gegen Juden hatte?
    Die Dokumentationen, die es darüber gibt, sind nicht zielführend.
  • … usw. Es gibt hier viele Fragen.

Es wird hier nochmal betont, Juden sind kein Volk und auch keine Nation, es handelt sich hier um eine Glaubensrichtung, die man den Kommunismus gleichstellen kann. Nach dem vorgenannten kann man annehmen, dass sie eine Gefahr für Nationen sind.

Bemerkung:

Wer in der DDR den Beruf Maler gelernt hat, dem wurde öfter mal gesagt, dass er seine Juden wegmachen soll. Und keiner hat sich daran gestört an der Beseitigung von Juden.

Hier Juden: Kleine Flecke, die keine Farbe angenommen haben. Der Fleck hat protestiert und Farbe abgegriffen, wenn man das so nennen kann.

Einen fröhlichen Nachmittag.

Der deutsche Mensch und seine gültige Verfassung

Es kommt immer die Frage auf, ob das Grundgesetz (GG) gültig ist, wann eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen wurde (siehe hierzu Art. 146 GG).

Schon allein, dass das GG für die Bunderepublik Deutschland (BRD) keinen räumlichen Geltungsbereich hat, hat es somit keine Rechtskraft auf Deutschland/Deutsches Reich.

Nimmt man den Art. 146 GG, hier steht:

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Nehmen wir diesen mal auseinander:

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, …

Wurde die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet?

„NEIN“!

Also gilt das Grundgesetz seit 1990 nicht mehr oder war es überhaupt schon mal gültig?

Ebenfalls ein Gesetz ohne räumlichen Geltungsbereich hat keine Gültigkeit. Das GG ist also nur eine Allgemeine Geschäftsbedingung für die BRD. Also nicht „der BRD“, sondern „für die BRD“. Dies bedeutet auch, dass die BRD nicht für Deutschland/Deutsches Reich handelt, sondern für die USA, Frankreich, England.

Weiter im Text des Art. 146 GG:

„.. eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Die Weimarer Verfassung kann hier nicht gemeint sein, da diese von den Besatzungsmächten aus dem Ersten Weltkrieg aufgezwungen wurde und durch inneren Verrat durchgewunken wurde. Es gab also zur Weimarer Verfassung keine freie Entscheidung des deutschen Volkes.

Die einzige Verfassung, die vom deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen wurde, ist die Verfassung des Deutschen Reichs von 1871, die auch weiterhin ihre Gültigkeit besitzt. Die Verfassung des Deutschen Reichs von 1871 wurde nie vom deutschen Volke außer Kraft gesetzt und somit bleibt die Gültigkeit weiterhin bestehen.

Die Verfassung des Deutschen Reichs von 1871 ist wahrscheinliche auch die Verfassung, die ein Bundesverfassungsgericht schützt, es ist ja schließlich die einzig gültige. Was auch begründet, dass das GG für die BRD seine Gültigkeit schon am Tag des in Krafttreten außer Kraft war. Genauer gesagt, das Grundgesetz für die BRD war nie in Kraft und hatte nie Gesetzeskraft. Denn im Art. 146 stand am 23. Mai 1949 im Bundesgesetzblatt Nr. 1, Seite 19:

Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tag, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Alles andere ist Verrat durch Parteien, also Firmen, die sich Partei nennen.

Banditen Räuber Diebe

Video dazu:
Der Weimarer Dolchstoß (oder: Welche Verfassung ist in Deutschland gültig?)

Einen fröhlichen Nachmittag.

Der Mensch und das Impfen

Impfschäden, ihre Beschreibung und
wie kann man diese verhindern

Mein Interesse am Impfen und auftretender Nebenwirkungen stammen aus der Zeit, in der meine Kinder noch klein waren und selbst betroffen waren. Seitdem habe ich Informationen und Materialien gesammelt.

Dass nach Impfungen chronische Beschwerden auftreten können, ist in der Homöopathie seit der ersten Pockenimpfung im letzten Jahrhundert bekannt.

Bei jedem Kind sollte man sich nach der Impfungsgeschichte fragen, welchen Zusammenhang zwischen Impfung und Folgebeschwerden liegen vor.

Wenn schon die Elterngeneration Schwierigkeiten mit Impfungen hatte, oft ohne, dass dies erkannt wurde, gibt es bei den Kindern wahrscheinlich ein erhöhtes Risiko, selbst ein Impfschadensyndrom (ISS) zu bekommen. Ein Hinweis dafür ist, dass oft mehrere Kinder einer Familie während der Impfperiode krank werden.

Man sieht oft Kinder, deren bis dahin gut verlaufene körperliche, geistige und seelische Entwicklung ernsthaft stagniert. Die Gewichtskurve des Kindes sinkt dann auch deutlich sichtbar ab und die Entfaltung des Kindes verläuft von dem Moment der Impfung an problematisch. Weder die Eltern noch die konsultierten Ärzte wissen, was mit dem Kind los ist. Etwas stimmt nicht mit dem Kind und Therapien, die seine Heilung befördern sollen, erreichen das Kind nicht wirklich.

Es hat sich gezeigt, dass Impfungen viel mehr Nebenwirkungen haben als bisher angenommen. Die Impfstoffe setzen sich aus abgeschwächten, getöteten oder aufgespaltenen Krankheitserregern (richtiger Reaktionserreger) oder Giften zusammen sowie Zusätzen, die immer mit Verunreinigungen einhergehen, wie Aluminiumphosphate, Aluminiumhydroxyd, Neomycin, Thiomersal (eine Quecksilberverbindung), Formaldehyd, 2-Fenoxyethanol oder Hühnereiweiß.

Die Impfschäden, Beschreibung als Impfschadensyndrom (ISS), können zweierlei Ursachen haben. Einerseits werden viele Symptome in der Literatur als Impfschäden bezeichnet, andererseits beruhen manche Symptome auf eigenen Wahrnehmungen. Es gilt hierbei der Grundsatz: Wenn ein Symptom nach einer bestimmten Impfung entstanden ist und erst nach Verabreichung des potenzierten Impfstoffes wieder verschwindet, wurde es durch diese Impfung verursacht. Beim Impfschadensyndrom (ISS) gibt es einen akuten und einen chronischen Zustand. Zur akuten Form gehören vor allem: Fieber, Krämpfe, kurze Bewusstlosigkeit, Gehirnentzündungen und Gehirnhautentzündungen oder beides, Schwellungen an der Einstichstelle, keuchhustenartiger Husten, Bronchitis, Durchfall, übermäßiges Schlafbedürfnis, häufiges, untröstliches Weinen, durchdringendes, herzzerreißendes Kreischen (cri encéphalique), Ohnmacht bzw. Schock, Lungenentzündung, Tod, plötzlicher Kindstod.

Zu den chronischen Impfschadensyndroms gehören Erkältungen (den meine Kinder ständig unterlagen), gelblicher oder grünlicher Nasenschleim, Augenentzündungen, Verlust des Blickkontaktes, Schielen, Mittelohrentzündung, Bronchitis, röchelnde Atmung, Husten, Asthma, Ekzeme, Allergien, Gelenkentzündungen, Müdigkeit und Kraftlosigkeit, übermäßiger Durst, Diabetes, Durchfall, Verstopfung, Kopfschmerzen, Schlafstörungen mit nächtlichem Aufschrecken, Epilepsie, Überstreckung des Rückens, Muskelverkrampfungen, Gedächtnisstörungen, Konzentrationsschwierigkeiten, Erinnerungsverlust, Wachstumsstörungen, Koordinationsstörungen, Entwicklungs- und Verhaltensstörungen wie Unruhe, Aggressivität und Reizbarkeit; Stimmungsschwankungen, Unausgeglichenheit, Verwirrung, Herabsetzung der Willenskraft, geistige Stagnation, etc.

Diese Liste ist unvollständig, weil Impfschadensymptome sehr unterschiedlicher Natur sein können. Das Symptom an sich ist meistens nicht der wichtigste Hinweis für die Diagnose, sondern der Zeitpunkt des Auftretens.

Außerdem ist es nicht möglich, bestimmte Mehrfachimpfungen, wie die DKTP- oder DTP-Impfung, die MMR-Impfung oder die HIB-Impfung, verantwortlich zu machen für spezifische Symptome des Impfschadensyndroms. Man muss davon ausgehen, dass praktisch jede Impfung, die oben aufgeführten oder andere Symptome verursachen kann.
Es lässt sich auch keine eindeutige Grenze ziehen zwischen akuten und chronischen Krankheitserscheinungen (richtigerweise Reaktionserscheinungen), weil akute Symptome oft der Anfang chronischer Leiden sind.
Wenn jemand keine direkte oder akute Reaktion auf eine Impfung gezeigt hat, bedeutet das nicht, dass die Impfung nicht die Ursache von chronischen Beschwerden sein kann. Das Krankheitsbild (richtigerweise Reaktionsbild) tritt meistens erst nach ein bis zwei, manchmal sogar erst nach mehreren Wochen oder Jahren deutlich zutage. Deshalb ist die Zurückweisung der Diagnose ISS bei chronischen Krankheitserscheinungen (richtigerweise Reaktionserscheinungen) aufgrund eines zu langen Zeitraumes zwischen Impfung und Symptom von Grund auf unrichtig.

Wie kommt es, dass die homöopathische Potenzierung eines Impfstoffes, der Beschwerden verursacht hat, diese wieder beseitigt?

In Wirklichkeit ist der Impfstoff der Krankheitserreger (richtigerweise Reaktionserreger), und von Anfang an werden in der Homöopathie potenzierte Krankheitserreger (richtigerweise Reaktionserreger) als Heilmittel genutzt.
Mittel wie Tuberculinum (Tuberkulose), Syphilinum (Syphilis) und Medorrhinum (Gonorrhöe) wurden schon im vorigen Jahrhundert mit Erfolg angewendet und sind bis heute viel genutzte Arzneimittel in der Homöopathie. Wenn Beschwerden einmal auf die energetische Ebene durchgedrungen sind – wir sprechen dann von chronischen Beschwerden – ist es möglich, die Störung mit dem potenzierten Krankheitserreger (dem homöopathischen Arzneimittel) wieder zu beseitigen. Solche Beschwerden können nicht nur durch Impfungen verursacht werden, sondern auch durch andere Medikamente.

Auch natürliche Krankheitserreger (richtigerweise Reaktionserreger) wie Windpocken, Grippe, Pfeiffer, Cytomegalievirus, usw. können chronische Krankheitszustände verursachen, lange, nachdem die eigentliche Krankheit (richtigerweise Reaktion) verschwunden ist.

Die Diagnosestellung des ISS stützt sich hauptsächlich auf sorgfältige Befragung des Patienten oder seiner Eltern. Wenn Beschwerden während der Zeit einer Impfung oder in dem Zeitraum danach begonnen haben, muss der Arzt die Diagnose eines Impfschadensyndroms ernsthaft in Betracht ziehen. Es sollte zunächst einmal eine Behandlung vorgenommen werden, um sich endlose Untersuchungen und Therapieversuche zu ersparen.
Bei positivem Ergebnis bestätigt sich der Verdacht auf ISS. Erst, wenn der Patient überhaupt nicht auf die vorgenommene Behandlung anspricht, muss eine andere Diagnose gestellt werden.

Wenn man von Impfschäden nur dann sprechen darf, wenn innerhalb von drei Mal 24 Stunden nach der Impfung Folgen auftreten, tut man der Tatsache des Impfschadensyndroms Gewalt an. Es ist doch schließlich so, dass innerhalb von drei Tagen lediglich von einem akuten Impfschadensyndrom die Rede sein kann und somit der größte und zugleich wichtigste Anteil des ISS, der sich in chronischen Beschwerden zeigt, außer Acht gelassen wird. Man schließt die Augen vor dem, was eigentlich zentrales Thema der Untersuchungen sein sollte. Deshalb sind alle Statistiken über die Nebenwirkungen von Impfungen völlig wertlos, besonders, wenn die für die Ausführung des Impfschemas verantwortlichen Menschen auch der Kommission für Nebenwirkungen angehören. Ein Großteil des Schadens entsteht sogar unmerklich in aller Stille und kann nur im Nachhinein rekonstruiert werden, wenn sich wochen- oder gar monate- und jahrelang nach der letzten Impfung erstmalig Beschwerden zeigen.

Doch sehen Gegner der Anerkennung des Impfschadensyndroms in diesen Fällen gerade nicht den Impfstoff als Schuldigen an, sondern erklären den Kontakt mit anderen Menschen als Übeltäter. Dabei wird ignoriert, dass anfänglich eine gute Abwehr gegeben war, und dass ein Mensch auch in Säuglings- und Kindertagesstätten sowie auf Schulen, Arbeitsstätten und an anderen Begegnungsorten, wo Austausch von Bakterien und anderen Krankheitserregern (richtigerweise Reaktionserreger) stattfindet, auf seine Widerstandskraft verlassen können sollte und nicht zwangsläufig von jeglichem ansteckenden Kontakt krank (richtigerweise reagiert)werden muss, so dass sich die Berührung mit Keimträgern lediglich als Auslöser, nicht aber als Ursache der Beschwerden erwies. Es wird nun auch verständlicher, warum weltweit wieder allerlei Infektionskrankheiten um sich greifen. Man muss sich die Frage stellen – und sorgfältige, unabhängige Forschung sollte Aufschluss darüber erteilen – ob wir nicht im Begriff sind, einen unverzichtbaren Mechanismus aus der Welt zu schaffen, der in einer Welt, in der Krankheitserreger (richtigerweise Reaktionserreger) nun einmal vorhanden sind, lebenswichtig ist. Eine Zeitlang glaubten wir tatsächlich, mittels Antibiotika das Versagen der eigenen Abwehr ausgleichen zu können, aber je weiter die Zeit fortschreitet, desto deutlicher wird, dass es in Zukunft darauf ankommt, selbst gute Abwehrkräfte zu entwickeln. Wie perfekt Medizin auf den ersten Blick auch aussehen mag, sie lässt einen auf die Dauer doch im Stich.

Welche Fragen sollten sich Eltern mal stellen?

  • Warum lasse ich mein Kind so viel impfen und ich mich nicht selbst? Hier werden Kinder als Machtinstrument genommen gegen die Eltern, um Profit zu machen und nicht um zu heilen. Und viele Eltern lassen sich hier ein schlechtes Gewissen einreden, obwohl sie beim Nichtimpfen kein schlechtes Gewissen haben müssen.
  • Warum tue ich diesen psychischen Schock des Piksens meinem Kind an, der ebenfalls Krankheiten auslösen kann?
  • Warum lasse ich mir nicht den Beipackzettel (bei Impfungen gibt es zwei, eine für den Arzt und eine für den Patienten und warum?) zeigen, wenn ich ein Medikament aus der Apotheke habe, lese ich es doch auch?
  • Warum bekomme ich vom Arzt keine richtige Aufklärung über Nebenwirkungen?
  • Warum unterschreibt mir der Arzt keine eigene Haftung für die Impfung?

Merksätze:

  • Es gibt keine Schutzimpfung und deshalb sollte man sich dieser nicht unterziehen, denn diese schadet nur!
  • Es gibt keine Krankheiten, der Körper zeigt nur eine Reaktion auf eine Störung des Systems.
  • Es gibt keine einzige Schutzimpfung. Ein Schutz wurde noch nie von einer Impfung nachgewiesen.
  • Die sogenannten Krankheiten werden immer nur neu und neue erfunden, um den Menschen zu schaden und Profit zu machen. Kinderkrankheiten ausleben, nur Gegenmittel und Heilbehandlungen helfen bei der Gesundung.
  • Gürtelrose wird nicht durch andere Krankheiten (richtigerweise Reaktionen) verursacht, es hilft keine Impfung dagegen, da es eine nervliche Reaktion ist. Das Einzige, was hier hilft sind Schmerzmittel, um dem Kopf zu sagen „Mich gibt es nicht.“ Und Puder gegen den Juckreiz, der Kopf darf nicht mehr wissen das es sie gibt.
  • Es gibt keine Viren!
    (siehe Artikel: ==> Wann muss eine Gefährdungsbeurteilung gemacht werden und welche Inhalte sollte diese haben?)
  • Reaktionen des Körpers entstehen nur durch schlechte oder übertriebene Hygiene, einem schlechten sozialen System und eine zu viele Zunahme von andren Arten des Menschen, die nicht zur eigenen Nation gehören.
    So wie eine Maus kein Elefant sein kann, genau so kann einer mit einer dunklen Hautfarbe nicht ein Deutscher sein. Genauer gesagt: Wenn eine Katze Junge in einem Fischladen bekommt, dann sind das noch lange keine Fische.
  • Es gibt kein Immunsystem, kein Arzt kann es einen zeigen. Der Körper reagiert nur auf eine Systemstörungen, wie zum Beispiel bei einer Schnittverletzung.
  • Lasse dein Kind und Dich selbst prinzipiell als Mensch behandeln und lehne den Status als Person immer ab. Man ist nur Nutznießer einer Person.
    (siehe hierzu: Der Mensch und die Person)

Einen fröhlichen Nachmittag.

Der Mensch, die parlamentarische Monarchie und parlamentarische Demokratie

Die Unterschiede:

Parlamentarische
Monarchie
Parlamentarische
Demokratie
Abgabelastca. 25 %ca. 85 %
Mehrwertsteuerentfällt19 %
BodenrechtBesitz, Herrschafts-
und Nießbrauch-recht,
Tilgung der Grundschulden
Vermutetes Eigentum
§891 BGB,
Zwangsmaßnahmen
durch BRD-Verwaltung
und EU
WährungGoldgedeckte
Währung, Schilling
Wert gleich Null, EURO
Euro ist kein Geld
FinanzsystemKeine ZinsenZinssystem
FinanzamtEntfällt für Arbeitnehmer, vereinfachte Steuererhebung für
Unternehmer
Kriminalisiertes Schenkungsrecht
BankensystemStaatsbankPrivatbanken
Bauen, EigenheimZinslose BauförderungBaudarlehen, Zinsen
Medizinische VersorgungKeine KostenCa. 15% vom Lohn
EnergieFreie EnergieKosten, Ausplünderung
StandMenschPerson
PädophilieVerbotenSystembedingt gefördert
ImpfungFreie Wahl, Monoimpfungen werden bereitgestelltZwang, Mehrfachimpfungen, unsicher
Gesundheits-systemdient der Erhaltung der Gesundheit des Menschen,
der Arzt kann nach seinem hippokratischen Eid handeln, der Mensch wird als Mensch behandelt und nicht als Person
der Mensch wird zur
Person gemacht und
als Ware benutzt
um Geld zuverdienen,
hier Pharmaindustrie
und Ärzte, mit Gesunden
kann man kein Geld
verdienen
Bildunglernen was man im Leben braucht und auch benötigt wirddient nur dazu, um zu zeigen wer Stressbelastbar ist, es werden unnötige Dinge gelernt, meist nicht die, was man im Leben braucht.
LandwirtschaftMin. 85% Reduzierung des Pestizideinsatzes, keine Gentechnologie, Artenvielfalt, SelbstversorgungAusbeutung durch EU-Verordnung, steigender Pestizideinsatz, industrielle Monokultur, Landraub
durch Konzerne, Lebensmittelimport
PolizeiIm Staatsdienst stehend
Polizisten werden beamtet (Beamtenstatus)
Persönlich haftender Angestellter, Polizist
Polizisten werden
verbeamtet (Beamtenverhältnis)

Und wie man auch im Artikel „Der Mensch und die Demokratie“ entnehmen kann, ist auch die parlamentarische Demokratie nichtsweiter wie Ausbeutung, Enteignung, Unterdrückung, Diktatur und Vorspiegelung für etwas Gutes.

Parteien sind Firmen und arbeiten auch danach. In der parlamentarischen Demokratie geht es den Parteien nur an Macht zugewinnen, um am Volke Gewinne zu machen.

Man geht bei der Wahl an eine Wahl-Urne und nicht an einen Wahl-Tresor, also man beerdigt bei der parlamentarischen Demokratie seine Stimme und das macht man tatsächlich. Es geht um die Zustimmung und Erhaltung dieses Systems und nicht mehr. Denn die Stimme ist beerdigt.

Übrigens, vor 1858 waren Parteien in Deutschland sogar verboten.  Aus gutem Grund. 

Lösung: 
Persönlich haftende Gebietsvorsteher, hat sich 8000 Jahre lang bewährt,
germanischen Hochkultur.

Einen fröhlichen Nachmittag.

Wer ist Reichsbürger und wie sieht es mit dem „Deutsches Reich“ aus?

aktualisiert am 24.02.2023

Eine Frage die sich nicht einfach so beantworten lässt oder doch?

Geht man von einem Artikel vom 24.02.2023 der Freien Presse aus, dann sind Reichsbürger die behaupten, ein fortbestehen des Deutschen Reichs. Siehe hier Artikel der Freien Presse.

Also, man ist kein Reichsbürger, wenn man das wisse, dass das Deutsche Reich fortbesteht. Die Richter des Bundesverfassungsgericht sind also keine Reichsbürger, da sie nicht nur behaupten, dass das Deutsche Reich fortbesteht, sondern es auch wissen, das es fortbesteht.

Im Urteil von 31.07.1973 (Aktenzeichen: 2 BvF 1/73) wird Folgendes und das auf Grundlage des Grundgesetzes durch die Verfassungsrichter festgestellt:

Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 (277); 3, 288 (319 f.); 5, 85 (126); 6, 309 (336, 363)), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt „verankert“ (BVerfGE 2, 266 (277)). Verantwortung für „Deutschland als Ganzes“ tragen – auch – die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 (362 f., 367)).

Es steht fest, dass das Deutsche Reich weiter existiert, was sich aus dem „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ ergibt.

Aber deshalb ist man noch lange nicht ein Reichsbürger!

Die Reichsangehörigkeit kann man laut Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStaG) vom 23.07.1913 nur durch Verleihung erlangen, aber auch wird diese erlangt entsprechend §§ 3 bis 35 RuStaG.

Wenn also das „Deutsche Reich“ entsprechend Grundgesetz für die BRD und dem Bundesverfassungsgericht weiterhin besteht, dann kann auch keine Bundesrepublik Deutschland (BRD) und Deutsche Demokratische Republik (DDR) die Gesetze des Deutschen Reich ändern, da diese keine Hoheitsrechte darüber haben und das Deutsche Reich weiterhin Rechtsfähig ist (siehe o.g. Auszug eines Urteils).
Hieraus ergibt sich, das die BRD und DDR nur Verwaltungen sind.

Hieraus ergibt sich aber auch, das die Gesetze des Deutschen Reich entsprechend SHAFE-Gesetze weiterhin Gültigkeit haben.

Da das RuStaG entsprechend Vorgenannten nicht durch die BRD und DDR geändert werden kann, ergibt sich aus dem RuStaG wer Reichsbürger ist.

Einen fröhlichen Nachmittag.

Der Mensch und die Staatsangehörigkeit / Staatszugehörigkeit?

Aktualisiert am: 31.03.2023

Richter sprechen meistens von „Staatsangehörigkeit deutsch“ oder „deutscher Staatangehöriger“ und dies ist völlig falsch.

Warum???

Das hat jetzt nichts mit dem Wörtchen „deutsch“ nur zu tun, sondern auch mit dem Wort „Staatsangehörigkeit“. Es geht um die Beziehung der beiden Wörter.

Um es besser zu verstehen, klären wir doch erstmal was „Angehörigkeit“ und „Zugehörigkeit“ bedeutet.

Angehörigkeit:
= Bindung, Mitglied (wie es auch als Familienangehöriger ist, also z.B. Vater, Mutter, Kinder)

Zugehörigkeit:
= Angliederung, Zuordnung (wie es auch bei einen Familienzugehörigen ist, man lebt in einer Familie, ist aber kein Gebundener der Familie, z.B. eine zweite Frau in der Familie)

Was bedeutet das jetzt???

Nehmen wir mal den Freistaat Sachsen und die Nation „Deutsch“ bzw. „Deutschland“ oder auch das „Deutsche Reich“, wobei hier Deutschland gemeint ist – siehe SHAFE-Gesetze.

Der Freistaat Sachsen gehört zur Nation Deutschland, ist aber kein Angehöriger von Deutschland, somit ist es eine Zugehörigkeit. Demnach kann es auch keine Staatsangehörigkeit „deutsch“ oder „Deutschland“ und auch nicht „Deutsches Reich“ geben, sondern nur eine Nationzugehörigkeit „Deutsch“, „Deutschland“ oder auch „Deutsches Reich“.

Eine Staatsangehörigkeit „Freistaat Sachsen“ und eine Staatszugehörigkeit „Freistaat Sachsen“ das gibt es, aber in Wirklichkeit nicht.
Denn entsprechend Befehl Nr. 180 vom 21. Juli 1947 der sowjetischen Militär-Administration gibt es nur ein „Land Sachsen“. Also dementsprechend nur eine Staatsangehörigkeit „Land Sachsen“.
Da das Gebiet immer noch besetzt ist, es keinen Friedensvertrag gibt, kann das „Land Sachsen“ auch nicht in „Freistaat Sachsen“ umbenennen. Ein Hoheitsrecht für diese Umbenennung gibt es nicht. Siehe ==> Befehl Nr. 180

Aber wann ist man dann Staatsangehöriger oder Staatszugehöriger???

Staatsangehöriger des Land Sachsen wäre man, wenn man eine Staatsangehörigkeitsurkunde beantragt, in der als Staatsangehörigkeit „Land Sachsen“ steht, denn dann ist man Mitglied und gebunden an dem Land Sachsen. Man muss also den Willen bekunden, das man Mitglied sein möchte. Das ist wie bei einen Verein (Vereinigung). Ein Staat ist ja auch eine Vereinigung.

Solange man aber keinen Antrag auf Staatsangehörigkeit stellt, gibt es nur eine Staatszugehörigkeit, also das man sich dem Land Sachsen zuordnen lässt. Dies ist natürlich auch auf freiwilliger Basis. Also mit einer Anmeldung mit Anschrift gehört man erstmal nur dazu, also eine Zuordnung und damit entsteht die Staatszugehörigkeit, aber keine Staatsangehörigkeit. Eine Staatsangehörigkeit muss man verliehen bekommen. Verliehen deswegen, da man diese auch wieder entzogen bekommen kann. Eine Staatsangehörigkeit kann auch durch Gesetz geregelt werden, wo man z.B. die Staatsangehörigkeit Land Sachsen mit der Geburt bekommt usw.

Die Staatsangehörigkeiten der Staaten in der deutschen Nation wurden zu Hitlers-Zeiten den Deutschen genommen und die BRD fährt diesen Kurs von anfangan weiter. Die Staaten der deutschen Nation machen dies mit, aber kein Wunder, das ist so mit Parteiregierungssystemen. Hier spielt nur Geld die Rolle und die Nation als Sklave. Nur schlägt dies alles fehl.

Aber Schauen wir mal die Vergangenheit an, was die zeigt.

Nach 1933, also ab 7. Februar 1934, wurde das Reichs- und Staatsangehörigkeitgesetz durch Hitler geändert und zwar sinngemäß: 

§ 1.
(1) Die Staatsangehörigkeit in den deutschen Ländern fällt fort.
(2) Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehörigkeit (Reichsangehörigkeit)

Durch die Alliierten wurde mit den SHAFE-GESETZEN dieses wieder aufgehoben. Somit gilt wieder das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) von 22. Juli 1933.

Da weder die DDR noch die BRD das RuStAG von 1933 ändern dürfen, da man bloss Verwalter ist und nicht Rechtsnachfolger, hat die DDR hier richtig gehandelt, denn es gab nur Bürger der DDR und keine Staatsangehörigkeit der DDR. Die BRD war hier Hochnäsig und machte Änderungen.

Und nun das Kuriose:

Die BRD schreibt im § 1 ihrem Staatsangehörigkeitsgesetz Folgendes:

„Deutsche im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.“

Was bedeutet dies?

Man muss also erst die deutsche Staatsangehörigkeit haben, bevor man Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist. Es steht hier nicht. „Deutscher ist: wer …“

Man gibt also zu, dass das RuStAG weiterhin gültig ist, da nur hier geregelt ist, wann man und wer Deutscher ist. Und Deutscher ist nach RuStAG, wer die Staatsangehörigkeit eines Bundesstaates oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit hat. Ebenfalls steht hier auch wie diese erworben wird.

Mehr dazu im Artikel:
Wer ist Reichsbürger und wie sieht es mit dem Deutschen Reich aus?

Einen fröhlichen Nachmittag.

Masernvirus existiert nicht!

Hier geht es um den Fehlbeschluss des Bundesverfassungsgericht zur Masern-Impfung.

Ein Bundesverfassungsgericht (BVerfG) windet sich mit seinem Beschluss, um die Masern-Impfung und Grundrechtseinschränkungen zu rechtfertigen.

Hier erstmal der Beweis, dass es keinen Masernvirus gibt.

Hier hätte sich ein BVerfG erstmal sachkundig machen sollen. Also Aussage unter Randnummer 13 ist eine Falschaussage.

Bevor weitergelesen wird, solltest Du den Beitrag
Der Mensch und die Person“ und „Der Mensch und das Gesetz“ lesen.

Es handelt sich vom BVerfG zum Imfpnachweis (Masern) um einen Beschluss und nicht um ein Urteil. Bei einem Beschluss müssen alle Beteiligten am Ende des Beschluss mit Unterschreiben, da ein Beschluss keine Rechtswirkung auf Dritte hat. Entsprechend des Beschluss haben nur die Richter, die Aufgeführt wurden entschieden, aber nicht beschlossen, es ist keine Unterschrift zu sehen und unter Randnummer 171 steht eindeutig das man entschieden hat und nichts beschlossen noch geurteilt hat.

Das ganze ist also Wertlos und hat keinerlei rechtlichen Zweck noch Rechtskraft!

Das Gericht hätte erstmal prüfen müssen, ob der Infektionsschutzgesetz gültig ist, da es keinen räumlichen Geltungsbereich hat. Das Infektionsschutzgesetz ist entsprechend Rechtsprechung des BVerfG ungültig.

Dann sind immer wieder Aussagen von Personen und Menschen enthalten. Kinder und Eltern sind Menschen und keine Personen, das Infektionsschutzgesetz bezieht sich nur auf Personen, wir sind aber Menschen.

Siehe hierzu oben angeführten Artikel „Der Mensch und die Person“.

Ein Masernschutzgesetz konnte auch nicht gefunden werden wie das BVerfG darlegt. Masernschutzgesetz bedeutet eigentlich, das man Masern schützen möchte? Man schreibt ja nicht Schutzgesetz gegen Masern.

Dann schaut Euch mal die Randnummer 53 an, dass kann doch wohl nicht wahr sein. Ein BVerfG macht aus Menschen Personen. Man schreibt hier: „trifft aber die Kinder in eigener Person.“

Was hat das BVerfG in einem Beschluss dargelegt?
Es ist zu Recht verboten die Menschen als Objekt, also als PERSON zu behandeln (Bundesverfassungsgericht Beschluss BVerfGE 63, 332/337).

Und was macht es selber???
Das ist eine Verletzung der Würde des Menschen!

Hier sieht man, dass man nur einem System dient und nicht dem Staat (Volk = Menschen).

Also kurz geschrieben, es ist eine absolute Luftnummer, die nicht brauchbar ist.

Einen fröhlichen Nachmittag.

Die Deutschen und ihre Nationalhymnen

aktualisiert: 23.08.2023

Nationalhymne, welche gilt, gilt nicht oder gelten alle?

Die DDR (Volkskammer) ist nach dem Einigungsvertrag der Bundesrepublik Deutschland (Firma BRD) beigetreten und hat einen Wirtschaftsvertrag (Abkommen) gemacht. Es hat hier nichts mit einer Wiedervereinigung zu tun. Entsprechend des Einigungsvertrag, der weiterhin Gültigkeit haben soll (laut Bundesverfassungsgericht ungültig), muss auch die DDR weiter existieren und kann somit nie untergegangen sein – sonst würde hierzu ein Vertragspartner fehlen. Vertragspartner im Einigungsvertrag ist die DDR (Volkskammer) und nicht die 5 neuen Bundesländer und die BRD und nicht die Länder der BRD! Es gab zwar ein Gesetz für die neue Länderbildung (Ländereinführungsgesetz) in der DDR, aber diese wurden erst nach dem 3. Oktober 1990 gebildet. Dies ist auch aus dem Einigungsvertrag Art. 1 (1) Satz 2 zu entnehmen. 

Richtigerweise waren die sogenannten neuen Länder schon mit dem Befehlt Nr. 180 der russischen Besatzer gebildet.

Zum Grundgesetz: Die DDR ist nach Art. 23 der BRD am 3.10.1990 beigetreten, nur das zu dieser Zeit dieser Artikel nicht mehr belegt war, also war aufgehoben. Der Einigungsvertrag müsste laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ungültig sein, da ja die DDR keine Verfassungsänderung gemacht hat und hier keine Bekundung eines Beitrittes darlegte. In der Verfassung der DDR stand unter Art. 5 (3) „Zu keiner Zeit und unter keinen Umständen können andere als die verfassungsmäßig vorgesehenen Organe staatliche Macht ausüben.“ Nach diesem müsste der Einigungsvertrag ungültig sein und somit auch der Beitritt. Das Grundgesetz ist auch keine Verfassung, was das Grundgesetz selbst im Art. 146 wiedergibt: „…verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ Siehe hierzu auch GG Art. 140 „Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.“ Also, Grundgesetz keine Verfassung. Eine Verfassung hat auch einen höheren Rechtsstandpunkt, da diese nur vom Volke geändert werden darf und nicht wie ein Grundgesetz nach Lust und Laune.

BRD und Deutschland:

Im Einigungsvertrag spricht man von BRD und Deutschland. Siehe hierzu mal Art. 2 (1) Satz 1 „Hauptstadt Deutschlands ist Berlin.“ und Art. 1 (1) „…des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland …

Also BRD ist nicht gleich Deutschland und auch nicht Deutsches Reich.

Nun zum eigentlichen Thema – Hymne: 

Nach dem vorgenannten wären nun 2 Hymnen aktuell, aber warum ist das nicht so oder vielleicht doch? Im Einigungsvertrag gibt es kein einziges Wort über eine Hymne, auch nicht im Grundgesetz, noch in der Verfassung der DDR. Es konnte auch kein Gesetz gefunden werden, in dem dargelegt wird welches die Nationalhymne ist. Für Deutschland gelten alle drei Strophen des Deutschlandliedes wie bisher. Die Bundesrepublik Deutschland selbst hat sich nur die dritte Strophe des Deutschlandliedes als Nationalhymne angenommen, was nur aus einem Briefwechsel zwischen Bundespräsident R. Weizsäcker und Bundeskanzler H. Kohl hervorgeht. Die DDR-Hymne ist aber auch nicht ausser Kraft gesetzt wurden, aber auch nicht verboten und somit gilt diese weiter für die DDR, die ja bekanntlich Vertragspartner des Einigungsvertrag ist.

Und nun? 

Wir haben drei Hymnen, eine Hymne für Deutschland (Deutsches Reich), eine für die BRD und eine für die DDR. Alle dürfen sie gesungen werden, da es für die Hymnen selbst keine rechtliche Regelung gibt. Auch in der Verfassung des Deutschen Reichs gibt es keine Regelung. Welches als Nationalhymne akzeptiert wird entscheiden immer noch die deutschen Völker (Menschen), also die Nation und kein Briefwechsel noch Gesetz, da es die Hymne einer Nation, also deutscher Völker ist und nicht eines Parlamentes oder Partei. Eine Hymne legt das Ziel und den Stolz einer Nation dar, es lautet nicht um sonst Nationalhymne – also Hymne einer Nation.

Zum Inhalt des Deutschlandlieds

»Deutschland, Deutschland über alles, über alles in der Welt,«

Damit wollte Hoffmann von Fallersleben seinem Wunsch Ausdruck geben, dass eine Einigung der deutschen Einzelstaaten, also der deutschen Völker gelinge. Er strebte eine gesamtdeutsche Konstitution an, keinesfalls eine Expansion Deutschlands.

»wenn es stets zu Schutz und Trutze brüderlich zusammenhält!«

Hoffmann von Fallersleben gab damit seinem politischen Anliegen Ausdruck, dass die Jahrhunderte der deutschen »Bruderkriege«, die das Land über viele Jahre geprägt hatten, vorbei sein sollten. Nach der staatsrechtlichen Einigung würde das geeinte Deutschland dann auch unter »sicherheitspolitischen« Aspekten besser in der Lage sein, sich selbst zu schützen.

»Von der Maas bis an die Memel, von der Etsch bis an den Belt:«

Auch hier ist es kein Expansionsstreben, was den Dichter geleitet hat, sondern die Umschreibung der Grenzen des Deutschen Bundes im Norden, Süden, Westen und Osten, die vorgegeben waren durch die Gliedstaaten Dänemark, die Niederlande und Österreich. Dass man den Text heute so kritisch betrachtet, liegt nicht an seinem Dichter und dessen Motiven, sondern an der Art und Weise, wie nationalistische und aggressiv expansive Politik Deutschland.

Da die Bundesrepublik Deutschland (Firma), hier eine Minderheit, nicht bestrebt ist einen Friedensvertrag mit den Alliierten und allen kriegserklärenden Nation zu machen und somit auch die Grenzen Deutschlands in dem Zustand von 31. Dezember 1937 wiederherzustellen nicht gewillt ist zeigt das, dass die heutige Bundesrepublik Deutschland (Firma), hier eine diktatorische Minderheit, nicht gewillt ist tatsächlich dem deutschen Volk zu dienen, sondern nur ihre eigenen Interessen, da diese eine Firma ist, ist das auch verständlich, und die Interessen eines Alliierten (USA) verfolgen.

Das andere Problem ist, das die BRD als Firma ja gar keine Friedensverträge machen kann und auch nicht darf. Zu male diese von den Alliierten ein „Regierungsverbot“ seit ihrer Existenz hat und das Bundesverfassungsgericht selbst festgestellt hat, dass die BRD nicht das Deutsche Reich ist. Mit dem Regierungsverbot verhindern die drei westlichen Alliierten auch die Schaffung eines Friedensvertrages, damit diese weiter in Deutschland sich stationieren und diktieren können.
Siehe hierzu auch das Video „Die Staatssimulation der BRD“.

Die deutschen Völker, also die deutsche Nation muss sich eine Regierung wählen, die das Deutsche Reich (also Deutschland) für die deutsche Nation vertritt und es wieder Handlungsfähig macht.
Dann besteht auch die Möglichkeit das Deutsche Reich in seinen Grenzen vom 31.12.1937 wieder herzustellen und die deutschen Völker auf eine Nationalhymne abzustimmen, die dann auch Bestandteil der gesamten deutsche Nation ist.

Geht die deutsche Nation diesen Weg nicht, dann werden die deutschen Völker wie auch die Nation irgendwann nicht mehr existieren.

Einen fröhlichen Nachmittag.