Mit einem Staat meint man ein Gebiet und die Menschen, die auf diesen wohnen. Dazu gehören auch ihre gemeinsamen Regeln und die Menschen, welche die Regeln erstellen und dafür sorgen, dass ihnen nachgelebt wird. Keine Staaten sind Deutschland, Österreich, die Schweiz, Frankreich, Italien, USA und so weiter. Hier handelt es sich um Nationen, darum lautet es auch „Vereinte Nationen“. Nationen bestehen aus Staaten, sowie Deutschland aus Kleinstaaten besteht.
Die Bundesrepublik Deutschland ist, entsprechend einer Anfrage an das Staatsministerium des Freistaat Sachsen, kein Staat, so auch einige andere Staatsministerien in Deutschland auf Anfrage.
Ein Staat besteht aus einem „Staatsgebiet“ mit deren Menschen, die sich zu einem Volk (Vereinigung) zusammengeschlossen haben. Auf keinen Fall sind die, denen die Verwaltung auferlegt wurde, der Staat. Diese haben ein Vollmachtserlaubnis um im Sinne und im Auftrag sowie für das Volk, also den Menschen des Staates, zu dienen. Also nicht irgend einem anderen System zu dienen.
Das Volk ist also das höchste Organ eines Staates und nicht irgend ein Ministerpräsident oder der Gleichen.
Dies bedeutet zum Beispiel:
Auch wenn in den Regeln Versammlungen unter freien Himmel eine Erlaubnis brauchen und das Volk sich trotzdem gegen die Regierung öffentlich Demonstriert, dann ist das noch lange kein Verstoß gegen geltendes Recht, da das Volk das höchste Organ ist und hier das Sagen hat.
Ohne dem Volk würde es keinen Staat geben, aber ohne Ministerpräsident und ohne Ministerium schon.
Es steht ja in den Verfassungen:
„Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus. Sie wird vom Volk in Wahlen und Abstimmungen sowie durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“
Es steht also nicht „Sie wird vom Volk nur in Wahlen …“.
Aber es steht „Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus.“
Übersetzt: Wenn das Volk auf die Straße geht, dann darf es das und die vollziehende Gewalt, Organe und Rechtsprechung darf hier das Volk nicht hindern.
Dies bedeutet, wenn das Volk demonstriert, dann haben die vollziehende Gewalt nicht das Recht hier einzuschreiten, solange die Würde des Menschen nicht verletzt wird und der öffentliche Frieden gewährleistet ist. Falls doch jemand die vollziehende Gewalt dazu auffordert gegen das Volk vorzugehen, dann begeht dieser nach § 130 Strafgesetzbuch Volksverhetzung, da er dann in einer Weise den öffentlichen Frieden stört, da er gegen Teile der Bevölkerung zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen auffordert.
Die Maßnahmen der Ministerien zu dem nichtexistierenden Coronavirus ist Volksverhetzung, da Teile des Volkes zu Willkürmaßnahmen gegen andere Teile des Volkes aufgefordert werden. Wobei auch hier teile des Volkes verleumdet werden, weil diese den Schwindel erkannt haben.
Diese Maßnahmen nennt man Machtmissbrauch, da es nicht im Sinne des gesamten Volkes ist. Es hat dann auch nichts mehr mit Demokratie zu tun, da man einen Teil des Volkes abstempelt und nicht akzeptiert.
„Ungehorsam ist die wahre Grundlage der Freiheit.
Die Gehorsamen sind Sklaven.“
– Henry David Thoreau –
(Sklaven = Personen)
Wenn das Volk (Menschen) durch eine Minderheit in ihrem tun, handeln sowie Freiheit eingeschränkt wird, dann handelt es sich um eine Diktatur in einem Staat, da dann die Macht nicht mehr vom Volk aus geht. Im Freistaat Sachsen wäre dies ein Verstoß gegen die Verfassung.
Einen fröhlichen Nachmittag.
Und nicht vergessen:
Es wurde nie ein Virus wissenschaftlich nachgewiesen, dies trifft auch auf alle, die im Infektionsschutzgesetz aufgelistet sind zu.
Und zur Demo sollte man nicht rufen „Wir sind das Volk“ sondern
„Wird sind Menschen und der Staat mit seinem Gebiet!“