Der Mensch und das Gesetz
Wie lautet es so schön?
„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“
So steht es überall, im Grundgesetz und in vielen Verfassungen.
Anmerkung:
Beim lesen von Gesetzen sollte man unbedingt beachten ob Mensch oder Person genannt wird. Der Mensch ist subjektiv und die Person objektiv, also 2 völlig unterschiedliche Angaben und darum nicht das Selbe noch das Gleiche.
Der Mensch ist wahrnehmbar, die Person ist ein gedankliches Hilfsmittel wie die Uhrzeit, Politik, Name usw.
Der Mensch ist keine Person und es darf aus ihm auch keine Person gemacht werden.
„Es ist zu Recht verboten die Menschen als Objekt, also als PERSON zu behandeln.“ (Bundesverfassungsgericht Beschluss BVerfGE 63, 332/337).
Artikel 10 Einführungsgesetz des Bürgerlichengesetzbuch (EGBGB) unterwirft den registrierten Herrn/die Frau des Namens dem Staat.
Im Art. 10 EGBGB steht:
„Der Name einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört.“
Also, nur der Name einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört, aber nicht der Name eines Menschen unterliegt dem Recht des Staates, dem der Mensch angehört. Die Menschen mit ihrem Gebiet sind ja der Staat und man kann sich nicht selbst unterliegen.
Dies bedeutet auch, das der Staat, also das Volk (Menschen) Nutznießer des Namen einer Person sind, sowie Nutznießer der Arbeitszeit einer Tageszeit. Also das Subjektiv (Mensch) ist Nutznießer eines Objektiv (Namen einer Person), wie der Mensch auch Nutznießer der Arbeitszeit (Zeitspanne einer Tageszeit) ist, zum vergleich.
„Unterliegt“ sagt aber auch aus, dass der Staat (Menschen) nicht Eigentümer des Namen einer Person ist. Es geht aber auch hervor, das die Person auch nicht dem Recht des Staates unterliegt, sowie das die Person auch kein Eigentum des Staates ist. Ist ja auch soweit verständlich, da die Person und der Name nur ein gedankliches Hilfsmittel ist und nicht real existieren.
Das Vorgenannte bedeutet, wenn ein einzelner Mensch die Haftung für den Namen einer Person (gedankliche Hilfsmittel) für alle anderen Menschen (Staat) übernimmt, dann kann auch nur dieser Mensch für den Namen einer Person haften, aber nicht für die Person. Ansonsten, wenn der einzelne Mensch nicht die Haftung für den Namen einer Person übernimmt, dann müssen alle Menschen (Staat) für den Namen dieser Person haften (Staatshaftung).
Grob gesagt, wenn ein einzelner Mensch die Haftung eines Namen von einer Person nicht übernimmt, dann müsste bei einer Haftstrafe der gesamte Staat (Menschen) eingesperrt werden.
Das gibt ein ganz schönes gedrängel.
Aber wie ordnet man denn einen Namen (gedankliches Hilfsmittel) einer Person (gedankliches Hilfsmittel) zu?
Übersetzt, man ordnet etwas, was nicht existiert, etwas nichtexistierendem zu und wie macht man das?
Man führt sozusagen zwei Äpfelhälften, die es nicht gibt, zusammen.
Na, wie macht man das?
Ganz ganz einfach.
Man nehme, wie halt in einem Kochbuch, etwas das man Dokument nennt und den Namen „Personalausweis“ diesem vergibt, der die Person darstellen soll. Die Zutat ist dann ein Name mit ein paar kleinen weiteren Zutaten, wie Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift usw., ach nicht die kleine Priese von dem ID-Geschnippsel und den Chip vergessen.
In der Küche haftet ja der Chefkoch für den Topf mit den Zutaten und nicht die ganzen Köche. Aber für ein gedachtes Objektiv (Person) mit einem gedachten Objektiv (Name) sollte ja auch jemand für das erdachte haften. Also übergeben wir das einfach einen einzelnen Mensch, der es dann dummerweise bzw. unwissend auch macht. Er wird verarscht.
Dieser Mensch geht nun fröhlich und glücklich, sowie freuend, dass er einen Personalausweis hat, auch wenn er dafür noch bezahlen muss, durch die Welt.
Und dann passiert Folgendes:
Dieser Mensch hat eine Notdurft und tut um Schaden abzuwenden in eine Ecke pinkel. Da wird er von Ordnungshütern erwischt und die fragen gleich nach dem Namen der Person, also nicht nach dem Namen des Menschen. Treu und brav zeigt der Mensch ihnen den Ausweis einer Person und Namen drauf, der zu der Person gehört. Die Ordnungshüter sind sich einig, dies ist die Person mit dem Namen, die in die Ecke gepinkelt hat und da der Mensch keinen Haftungsausschluß angibt muss er jetzt auch für die Person haften.
Äh, was ist das denn, was nicht existiert, kann auch nicht in eine Ecke pinkeln ???
Da dieser Mensch sich gefreut hat einen Personalausweis bei sich zuhaben, muß nun eine Strafe für den Namen der Person bezahlen. Also nur für den Namen, denn die Person gehört ja nicht den Staat und der Name kann nicht in die Ecke pinkeln.
Vor allem weil man ihm glaubhaft gemacht hat, dass er diese Person sei. Er bezahlt für etwas, was überhaupt nicht funktionieren kann. Aber der Mensch hat sich treu und brav mit dem Personalausweis ausgewiesen, sagt unwissend das er diese Person sei gegenüber den Ordnungshüter und somit übernimmt er die Haftung für den Namen der Person, darum muss er auch allein dafür haften.
Den Menschen selbst können die Ordnungshüter nicht bestrafen, da er nicht dem Recht des Staates unterliegt.
Das aber die Ordnungshüter selbst gegen geltendes Recht verstoßen sieht niemand, denn nach BVerfGE ist es verboten aus einem Mensch eine Person zu machen. Jeder stellt dies hin, dass sie Rechtmäßig gehandelt haben.
Er hätte den Ordnungshüter sagen müssen, dass er nur Nutznieser einer Person mit dessen Namen ist und er allein für diese keine Haftung übernimmt. Denn der Staat ist auch nur Nutznieser einer Person mit Namen (gedachte Objektive) und dieser erschafft diese auch.
Menschen untereinander nennen sich nur, also man wird genannt oder lässt sich nennen. Sie haben zwar auch Namen, aber hierzu weiter unten. Denn der Name eines Menschen ist nicht mit dem Namen einer Person gleichgestellt und auch nicht das selbe.
Mensch + Name = subjektiv + objektiv (Name hat subjektiven Bezug)
Person + Name = objektiv + objektiv (Name hat objektiven Bezug)
Beispiel:
Wenn die Geburt eines Menschen vollbracht ist, dann nennen die Eltern den Menschen wie sie ihn ansprechen würden, also zum Beispiel „Otto“. Es ist also nicht sein Name „Otto“ sondern wie er genannt wird.
Die Behörden ordnen nun Otto zu Mustermann zu. Hier kann man erkennen was das Wort „Name“ im Gesetz bededeutet und aus was ein Name besteht um es Name zu nennen. Ein Name muss also mindestens aus 2 Wörtern bestehen, einen Vornamen und einen Nachnamen haben, sonst handelt es sich nicht um einen Namen nach dem Gesetz. Also zwei Vornamen erfüllen nicht die Form eines Namen, da der Nachname fehlt.
Und nun nochmal zurück zu der Notdurft.
Also, wenn der Mensch hätte gesagt: Ich bin der Fritz und die Person mit Name hier auf dem Ausweis gehört dem Staat und nicht mir. Ich habe nur die Genehmigung Nutznießer zu sein, aber nicht für diese Person mit dessen Name zu haften, dann müßten die Ordnungshüter sich jetzt an den Staat wenden, da ja der Name der Person dem Staat gehört und nicht einen einzelnen Menschen allein.
Es gibt kein Gesetz aus dem hervorgeht das der Mensch für eine Person oder für einen Namen von einer Person oder nur für einen Namen haften muss. Es gibt auch kein Gesetz aus dem hervorgeht das der Mensch sich einen Gesetz unterordnen muss.
„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“
Sollte es anders sein, müßte sich der Mensch unterwerfen und dann hätten wir die Sklaverei.
Und wie sieht es zur angeblichen Pandemie von Corona aus?
Kommen wir zur Rechtsfähigkeit:
Im EGBGB ist Folgendes aufgeführt:
„Die Rechtsfähigkeit und die Geschäftsfähigkeit einer Person unterliegen dem Recht des Staates, dem die Person angehört.“
Also hier geht es um eine Person und nicht um einen Menschen. Da Personen einen Namen haben und dieser Name dem Staat gehört, müssen diese auch in einer Beziehung dem Staat unterliegen und somit auch deren Rechtfähigkeit.
Und wie ist es nun mit dem Menschen?
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) steht hier dazu:
„Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.“
Also Nabelschnur ab und die Geburt ist vollendet.
Wir wollen doch der Biologie nicht widersprechen, sie ist Naturgesetz und das kann niemand ändern. Was sehr positiv ist.
Es gibt kein Gesetz das wiedergibt, das die Rechtsfähigkeit eines Mensch dem Staat unterliegt.
Der Staat hat also keine Staatsgewalt über die Rechtsfähigkeit eines Menschen und dem Menschen selbst, sondern nur über einer Person mit Name.
Eine Person ohne Name funktioniert schlecht, das wäre wie Arbeitszeit ohne Uhrzeit.
Wenn der Mensch rechtsfähig ist, dann kann er auch seine eigenen Rechte, Verfassung, Gesetze, Verordnungen machen, die nicht dem Staat unterliegen, da ja seine Rechtsfähigkeit nicht dem Staat unterliegt.
Es gibt kein Gesetz, das Gegenteiliges belegt.
Fassen wir zusammen:
- Der Name einer Person unterliegt dem Staat, dem die Person angehört.
- Die rechtsfähigkeit einer Person mit Namen unterliegt dem Staat, dem die Person angehört.
- Eine Person ohne Namen unterliegt nicht dem Staat, dem die Person angehört. (Die Person kann ja auch aus Zahlen bestehen = Personenkennzahl, heute ID-Nummer, Steuernummer usw. genannt. Man sollte sich Gedanken machen warum man diese Nummern eingeführt hat, nicht wegen der Einfachheit.)
- Der Name eines Menschen unterliegt nicht dem Staat, dem der Mensch angehört.
- Die rechtsfähigkeit eines Menschen mit einem Namen unterliegt nicht dem Staat, dem der Mensch angehört.
- Der Mensch ohne Namen unterliegt nicht dem Staat, dem der Mensch angehört.
Kurz gefasst:
- Name einer Person ==> unterliegt dem Staat (dem Volk/Menschen)
- Rechtsfähigkeit einer Person mit Name ==> unterliegt dem Staat (dem Volk/Menschen)
- Person ohne Name ==> unterliegt nicht dem Staat
- Name eines Menschen ==> unterliegt nicht dem Staat (dem Volk/Menschen)
- Rechtsfähigkeit eines Menschen mit Name ==> unterliegt nicht dem Staat (dem Volk/Menschen)
- Mensch ohne Name ==> unterliegt nicht dem Staat
Der Mensch muss sich also zu unterworfenen Person mit dessen Name gegenüber dem Staat erklären, damit der Staat gegenüber dem Menschen handhabe hat. Der Staat kann aber den Menschen nicht zur unterworfenen Person machen, dies ist entsprechend höchstrichterlicher Rechtsprechung ihm verboten, denn sonst wäre es Sklaverrei.
Das ausstellen von Personalausweisen mit der Abbildung eines Menschen, um ihn damit zu einer Person zu machen ist Verboten.
Es müßten also Identifikationsausweise ausgestellt werden, wobei der Name des Menschen dargestellt wird, so wie er auf der Geburtsurkunde ist, mit Groß- und Kleinbuchstaben.
Siehe hierzu auch den Beitrag: „Der Mensch und die Person“
Einen fröhlichen Nachmittag.