Beleidigung – gibt es diese überhaupt?

„NEIN“

Man wird schnell erkennen, dass selbst der § 185 Beleidigung Strafgesetzbuch (StGB) Schwachsinn ist und ins Leere geht. Außerdem hat das StGB keinen räumlichen Geltungsbereich und hat somit keine Gültigkeit!
Siehe hierzu auch „Welche Anforderung muss ein Gesetz haben?

Grundvoraussetzung ist erstmal zu klären, was ist ein Bild, Sprache, Handzeichen und was ist Schrift?

Alle vier dienen zur bildlichen Darstellung für die Kommunikation, also für eine Beschreibung, die mitgeteilt wird. Auch Gerichte haben dies schon festgestellt.

Wenn sich also jemand durch eine bildliche Darstellung beleidigt fühlt, dann mach er das selbst und nicht der, der mit einer bildlichen Darstellung etwas anschaulich macht, also etwas beschreibt, da der Beleidigte sich selbst mit einer Beleidigung identifiziert und hier hat der Darstellende keinerlei Einfluss.

Beispiele:

Man stellt ein Bild her, auf dem ein Scheißhaufen zu sehen ist. Ein andere sieht das Bild und fühlt sich beleidigt, da er sich damit identifiziert, also diesen auf sich bezieht. Der Darstellende hat hier keinerlei Einfluss darauf.

Oder:

Es schreibt einer „Du bist ein Arschloch“. Der Leser, der diese Beschreibung liest, identifiziert sich damit, also er sieht sich als Arschloch. Er macht sich also selbst zu dem. Denn der Schreiber beschreibt es aus seiner Sichtweise und nicht aus der Sichtweise des Lesers, denn der Schreiber hat auf die Sichtweise des Lesers keinen Einfluss.

Wenn der Leser also aus sich etwas macht, dann macht er es aus seiner Sichtweise und nicht aus der Sichtweise des Schreibers und stimmt somit dem Schreiber in seiner Darstellung zu.

Man kann also niemanden beleidigen, nur sich selbst. 

Und nun mal was Kurioses.

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, …, wenn nicht diese Tatsacheerweislich wahr ist, … „

Wenn man sich dieses öfters durch den Kopf gehen lässt, also liest, dann bekommt man diesen Schwachsinn mit. Also, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, sondern eine andere Tatsache.

Man soll also nicht auf eine Tatsache in Beziehung auf einen anderen bestraft werden, sondern auf etwas anderes, was in diesem Paragrafen nicht dargelegt wird.

Es wurde ein Teilsatz verkehrt dargelegt, der eigentlich lauten müsste: „…, wenn diese Tatsache erweislich nicht wahr ist,

Also auch dieser Paragraf ist Schwachsinn!

Zu beachten ist hier, dass es um eine Tatsache geht und nicht um eine Darstellung.

Da die Richter, die von den Alliierten keine Genehmigung haben Richter zu sein, können wahrscheinlich kein Deutsch und Urteilen hier völlig falsch.

Es sind halt keine richtigen gesetzlichen Richter !!!

Einen fröhlichen Nachmittag.

Mensch

Es gibt Lebewesen die man in Gruppen aufgeteilt hat, Menschen, Tiere und Planzen, wobei sich der Mensch von den Tieren abgrenzt, obwohl er nichts anderes ist. Der Mensch besteht nur aus Arten, die Tiere bestehen aus Rassen, die wieder in Arten untergliedert sind, gleiches trifft auch für die Pflanzen zu. Alles Lebt auch die Berge und Täler. Nur etwas Lebt nicht, das ist alles Gedachte wie Zeit, Temperatur, Person usw.

3 Kommentare

  1. Eine Betroffene

    Hallo, erstmal vielen Dank für Ihren heiteren Beitrag. Ich habe das Gefühl, Sie werden von der Sonne angestrahlt. Nun habe ich trotzdem ein Aber: Mir wurde der Führerschein zu zu Unrecht genommen (obwohl ich damals auch nicht politisch aktiv war und ziemlich unwissend über die nicht legitimierten Richter) und zu dem befangenen Urteil schrieb ich damals an das Gericht: „Das Urteil erinnert mich an die Nazi-Zeit, wo die Richter sich nicht schämten, Unrecht zu sprechen. Ist der Richter SoUndSo“ ein Nazi-Richter, weswegen ich eine Beleidigungsklage bekam, mit bösen Folgen, die immer noch nachwirken…

    • Mensch

      Lasse Dir von den Urteilen die Unterschrift des Richter zeigen.
      Eine beglaubigte Zustellung wurde nur bis Juni 1977 vorgesehen, also Du musst ein Original mit vollständiger Unterschrift bekommen.

      In den beglaubigten Abschriften steht bei den Richtern immer „gez.“, also hat er nicht unterschrieben.

      Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. Wenn der Fall nach 2007 gewesen ist, dann muss der Richter eine Lizenz der Alliierten haben. Das er diese nicht hat beweist, dass immer dort steht „Richter am Amtsgericht“, also nicht „Richter im Amtsgericht“ oder „Richter des Amtsgericht“.
      Das muss man sich vor stellen wie „Fahrer am Auto“ oder „Fahrer im Auto“ oder „Fahrer des Auto“. Fahrer am Auto beutet immer noch, dass der Fahrer keine direkte Beziehung zum Auto hat.

      Weiterhin muss selbst ein Gericht seit 2007 eine Genehmigung für die Aufnahme der Tätigkeit von den Alliierten haben.

      Die Genehmigung muss immer von den Alliierten sein, dessen besetztes Gebiet ist.

      In Sachsen ist es bei der Polizei so, das bei der Digitalisierung von Schriftstücken bei der Unterschrift immer stand bzw. auch heute noch steht „unterschrieben mit“. Es wird eindeutig hier dargelegt, das unterschrieben wurde.
      Die andere Seite ist, in der Polizei Sachsen hat man immer noch nicht mitbekommen was eine Unterschrift zu beinhalten hat und wie diese sein muss. Selbst Kriminalisten haben mich hierzu befragt. Da muss man sich fragen was die da lernen.

      Also:
      Lasse Dir die Unterschrift zeigen!
      Diese muss den vollen Namen (Vor- und Nachname) enthalten und es müssen Buchstaben zu erkennen sein.
      Wenn tatsächlich eine Unterschrift drunter ist, dann lasse Dir davon eine „Kopie“ machen und diese sendest Du dann an die Alliierten mit der Frage ob eine Genehmigung der Richter als Richter hat.

      Einen fröhlichen Nachmittag.

      • Maria Betke

        Natürlich ist das Urteil nicht unterschrieben. Das Urteil ist auch kriminell. Das ist das richtige Wort dafür. Leider. Ich habe mich an die amerikanische Botschaft gewandt. Mal sehen, ob Hilfe kommt.

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