Kategorie: Begriffserklärung (Seite 1 von 3)

Erklärung von Begriffen und ihre Bedeutung

Eigentum oder Besitz?

Es stellen sich auch die Fragen:

  • Was ist Eigentum?
  • Was ist Besitz?
  • Kann man Eigentum haben?
  • Kann man Besitz haben, also was besitzen?
  • Auf was bezahlt man Grundsteuer bzw. wer muss tatsächlich zahlen?

Nehmen wir erstmal das Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter die Lupe.

Es wird hier darauf hingewiesen, dass das BGB keinen räumlichen Geltungsbereich hat und es nur für einen Menschen gilt, wenn er sich diesem unterwirft.

Buch 3 Sachenrecht Abschnitt 1
Besitz
…………… (hier geht es um Besitz)

§ 854 Erwerb des Besitzes
(1) Der Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben.
(2) Die Einigung des bisherigen Besitzers und des Erwerbers genügt zum Erwerb, wenn der Erwerber in der Lage ist, die Gewalt über die Sache auszuüben.

§ 856 Beendigung des Besitzes
(1) Der Besitz wird dadurch beendigt, dass der Besitzer die tatsächliche Gewalt über die Sache aufgibt oder in anderer Weise verliert.
(2) Durch eine ihrer Natur nach vorübergehende Verhinderung in der Ausübung der Gewalt wird der Besitz nicht beendigt.

Anmerkung:
Die tatsächliche Gewalt übt immer der aus, der die Sache in Besitz hat und auch über der Sache entscheidet sowie mit dieser handelt.

Buch 3 Sachenrecht Abschnitt 2
Allgemeine Vorschriften über Rechte an Grundstücken
…………… (hier geht es um Eigentum mit Eintragung in das Grundbuch)

§ 891 Gesetzliche Vermutung
(1) Ist im Grundbuch für jemand ein Recht eingetragen,
so wird vermutet, dass ihm das Recht zustehe.

(2) Ist im Grundbuch ein eingetragenes Recht gelöscht,
so wird vermutet, dass das Recht nicht bestehe.

Auf „Telegram“ wird dieser Paragraf oft angegeben (auch unter https://t.me/GHZFriedrichMaik und www.ghz-friedrich-maik.com), aber nie erklärt, warum dies so im BGB steht.

Dieser Abschnitt 2 im Buch 3 Sachenrecht BGB gehört ebenfalls zu den Rechtstäuschungen wie z. Bsp. der „Buch 1 Allgemeiner Teil Abschnitt 1 Personen“. Es gibt keine natürlichen und juristischen Personen, sondern nur Personen. Der Mensch ist keine Person, auch keine natürliche Person. Das ist wie mit der Kurve, es gibt keine geraden und krummen Kurven.

Warum gehört der Abschnitt 2 im Buch 3 Sachenrecht des BGB zu den Rechtstäuschungen?

Man umgeht hier, dass ein Besitztum eingetragen wird, also eine tatsächliche Gewalt für den jeweiligen Menschen. Eigentum bedeutet nicht tatsächliche Gewalt sowie alleinige Gewalt. Den Menschen wird hier immer wieder etwas Falsches dargelegt, um ihm etwas vorzuspiegeln damit man ihm belangen kann. Es handelt sich hier um Betrug.

Würde im Grundbuch eine tatsächliche alleinige Gewalt eingetragen sein, so könnte nie eine Enteignung stattfinden. Mit Eigentum wird die tatsächliche Herrschaft, also die tatsächliche Gewalt, entzogen bzw. nicht garantiert. Es ist so zusagen ein Scheinbesitz.

Eine Eintragung über dem Besitz von Grund und Boden mit Gebäude versucht man hier abzuwehren, um die Besitzrechte jederzeit streitig zu machen zu können. Darum ist auch im „ Buch 3 Sachenrecht Abschnitt 1 Besitz“ keine Rede davon von einer Grundbucheintragung.

Das der Besitz über das Eigentum steht und einen viel höheren Rang hat sieht man schon aus der Reihenfolge im BGB, der Besitz steht vor und über dem Eigentum.

Die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache wird als Besitz bezeichnet. Im BGB geht es nur um Personen, nicht um Menschen. Personen können keine Sache besitzen nur zugeordnet werden.

Der Begriff des Besitzes ist vom Eigentum zu unterscheiden, da ein Besitzer die tatsächliche Sachherrschaft besitzt, also auch die rechtliche Sachherrschaft, während ein Eigentümer lediglich, also nur die rechtliche Sachherrschaft hat.

Eigentum bedeutet also, dass man es noch lange nicht hat, aber bei Besitz/Besitztum wisse man das man es hat.

Und ab hier stellt sich die Frage: Was ist denn eigentlich Eigentum?

Das Eigentum stellt eine Rechtsposition zu einer bestimmten Sache dar, also nicht die tatsächliche Gewalt. Häufig spricht man in diesem Zusammenhang auch von einem sogenannten Herrschaftsrecht, was natürlich falsch ist.

In dem Wort „Eigentum“ geht das Wort „Eigen“ hervor und bedeutet „zugehörig“, aber nicht besitzend. Somit ist auch das Wort „Eigentümer“ geklärt, es dient nur zur Darstellung zu einer Sache, der man zugehört.

Da man im BGB nicht von Menschen spricht, sondern nur von Personen = Sache wird also im Grundbuch nur eine Zusammengehörigkeit von Sachen dargelegt. Also welche Sachen zusammengehören.

Daraus folgt, dass die Eintragungen im Grundbuch nur eine Zugehörigkeit belegen, aber keinen Besitz. Das ist wie mit dem Ausweis, in dem auch nur die Adresse steht, der man entsprechend Einwohnermeldeamt zugehört. Man wird so zusagen zu einer Rechtsposition (Haftbarkeit, Anliegerpflichten, Straßenausbaubeitrag, usw.) verdonnert und der Besitz bleibt außen vor. Der Besitzer bleibt weiter der Staat und lässt den Eigentümer für den Staat zusätzlich Kosten aufbringen.

Es heißt nicht umsonst: „Eigentum verpflichtet.“
Und nicht: „Besitztum verpflichtet.“

Wenn es als Besitztum, also wenn man als Besitzer eingetragen ist, dann hat man gegenüber anderen, wie auch gegenüber dem Staat und den Kommunen, keine Verpflichtungen mehr. Der Gesetzgeber, wer auch immer diese sind, weiß hier genau, was sie taten.

Der Abschnitt 2 im Buch 3 Sachenrecht des BGB ist also Betrug am Volke, also an Menschen.

Also, wer als Eigentümer eingetragen ist, sollte sich als „tatsächlicher alleiniger Besitzer“ im Grundbuch eintragen lassen. Siehe hierzu Beispiel weiter unten.

Das Grundbuchamt wird hier garantiert eine ablehnende Haltung haben, denn Besitzer möchte man in Grundbücher nicht haben, da dann der tatsächliche Besitz vom tatsächlichen Besitzer (Staat) abgegeben wird.

Grundsteuergesetz (GrStG):

Nimmt man jetzt das Grundsteuergesetz, dann muss der Staat die Grundsteuer bezahlen, da man nicht als Grundbesitzer im Grundbuch steht, sondern nur als Eigentümer mit Grundeigentum und nicht mit Grundbesitz. Wie schon geschrieben, im Grundbuch gibt es nur eine Zuordnung von Sachen – Person zu einer Sache.

Die Finanzämter wissen das und die Kommunen stellen sich hier dumm, um rechtswidrig an Grundsteuer zu kommen und das nennt man Betrug im Amt, der strafbar ist.

§ 2 Steuergegenstand GrStG
Steuergegenstand ist der inländische Grundbesitz im Sinne des Bewertungsgesetzes: …

Also nicht Grundeigentum ist steuerpflichtig. Wenn das Finanzamt bzw. auch Kommune Grundsteuer haben möchte, dann sind diese in der Beweispflicht, dass man auch Besitzer der Sache ist. Am besten man lässt sich von der Kommune bestätigen, das man auch Besitzer ist. Macht diese das nicht, beweist die Kommune das man nicht Besitzer ist, also keinen Grundbesitz hat. Bekommt man so eine Bestätigung, dann braucht man auch keine Grundsteuer bezahlen, den Grundbesitz verpflichtet nicht. Die Kommune hat in diesem Moment keine Gewaltherrschaft mehr darüber.

Man kann es drehen, wie man möchte, man ist zur Grundsteuer nicht verpflichtet! Zumal das Grundsteuergesetz keinen räumlichen Geltungsbereich hat.

Im Grundbuch wird nur der Eigentümer ausgewiesen und nicht der Besitzer. Die Sache wird also rechtlich nur benutzt und nicht besitzt.

Grob gesagt: Würde man Grund und Boden mit den Objekten besitzen, könnte man darauf auch einen Staat aufbauen und die Grundsteuer wäre auch dann hin.

Was hat das Ganze mit dem § 891 Gesetzliche Vermutung im Buch 3 Sachenrecht BGB zu tun?

Na, ganz einfach, denn die Gesetzgeber, wer auch immer diese sind, haben hier nicht geschlafen.

Denn, wenn jemand auf die Idee kommt bzw. auch unbeabsichtigt sich oder jemand als Besitzer eintragen lassen hat bzw. wurde, dann kann man immer im Nachhinein sagen, das wurde nur vermutet, ist aber nicht so. Es geht hier nur um die Sicherung der Staatsgewalt für Grund und Boden und den dazugehörigen Objekten, darum sind auch Grund und Boden mit den Objekten zusammengeführt wurden.

Kurz und bündig:
Wer auf solch einen Grundstück ein Haus baut, dem gehört es nicht einmal, da er es nicht besitzt. Denn Grund und Boden mit dem Haus gehören zusammen und somit wird der Staat Besitzer dieses Haus. Man wurde einfach mit dieser List enteignet.

Aber um diesem Ganzen aus dem Weg zu gehen,
sollte folgendes Beispiel eingetragen sein:

„Mensch … (vollen Namens) ist alleiniger Besitzer des Grundstückes Nr. … mit seinen darauf befindlichen Objekten und allen darauf befindlichen zugehörigen Sachen. Der § 891 im Buch 3 Sachenrecht Bürgerliches Gesetzbuch ist mit dieser Eintragung gegenstandslos, der auf Grund des fehlenden räumlichen Geltungsbereichs des Bürgerlichen Gesetzbuch schon keine Rechtskraft hat.“

Hinweis:
Es gibt nur rechtliche Vorschriften im BGB für die Eintragung ins Grundbuch von Eigentum (Grundeigentum) und keine rechtlichen Vorschriften für Eintragungen von Besitz ins Grundbuch.

Jeder Bedienstete, der eine Grundsteuer verlangt, macht sich wegen Betrug strafbar.

Einen fröhlichen Nachmittag.

Der Mensch und die Relativitätstheorie

Wer hat sich denn schon mal mit der Relativitätstheorie so richtig beschäftigt?Also mit den Grundlegenden.

Nehme wir erstmal die Gleichung zur Hand:

E = m . c² // Energie = Masse mal Geschwindigkeit des Lichts hoch 2

Die Relativitätstheorie ist dasselbe Märchen wie der Urknall. Die Lichtgeschwindigkeit auf eine bestimmte Zahl in m/s zu beschränken ist Humbug.

Zu beachten ist, dass es Geschwindigkeitseinheiten, Zeiteinheiten, Entfernungseinheiten, Gewichtseinheiten usw. nicht existiert, wir haben diese Einheiten nur als Hilfsmittel um uns etwas zu erklären, was es nicht gibt.

Zum Beispiel:

Wir werden nicht älter, sondern wir verändern uns nur. Also es gibt nur ein JETZT und keine Zukunft und Vergangenheit. Die Tier- und Pflanzenwelt beweist es uns. Zukunft und Vergangenheit gibt es nur in unseren denken.

Was bedeutet, das physikalische Gesetze nicht auf Zahlen, Einheiten usw., also auf gedachte Hilfsmittel, aufgebaut sein dürfen. Nur Naturgesetze sind reale Gesetze, alle anderen Gesetze dienen nur als Hilfsmittel für etwas Gedachtes.

Die Relativitätstheorie ist nur eine Theorie
und keine Gesetzmäßigkeit.

Theorien:

Erdichtungen, Entwürfe, Auffassungen, Bemerkungen, Glauben, Anschauungen, Wunschvorstellungen, Denkweisen usw., also nichts Erwiesenes!

Und dann gibt es Wissenschaftler, die die Relativitätstheorie als erwiesen hinstellen, obwohl es keinen einzigen Nachweis einer Gesetzmäßigkeit gibt. Und in den Schulen wird das auch noch als Gesetzmäßigkeit verkauft.

Das hängt aber damit zusammen, dass die Schüler nicht mehr selbständig denken sollen, sondern dargelegtes glauben sollen, also wie in der Kirche. Der Lehrer predigt etwas und die Schüler nicken. Nur so erzieht man Menschen mit einfachen Mitteln zum Sklaven.

Wie sagte Einstein einst:
„Ich spiele gern mit großen Kindern.“

Kommen wir mal zur Lichtgeschwindigkeit, dass „c“ in der Formel, die Einstein als Konstante nimmt.

Auch wenn wir sagen, es handelt sich um Licht, wir geben nur dem aufgenommenen Effekt einen Namen, also eine Zuordnung. Ohne diesen Effekt gebe es auch keine Farben, im Dunkeln gibt es keine Farben. Farben gibt es also auch nicht, wir nehmen diese Effekte nur unter bestimmten Voraussetzungen war. Und jedes Lebewesen, ob Mensch oder Tier, sieht unter diesen Voraussetzungen die Farben anders wie auch das Licht.

Wir Menschen glauben das wir zum Beispiel die Farbe „Rot“ alle gleichsehen, ist aber nicht so, jeder Mensch sieht Farben anders. Es wird nur bei der Erziehung des Menschen ein bestimmtes Muster gelernt, dem man die Farbe „Rot“ zuordnet. Wir können Farben auch nicht anfassen, nur die Gegenstände, also materielle Materie, mit dem entsprechenden Effekt.

Wie im vorab geschrieben gibt es keine Geschwindigkeit, also dem nach auch keine Lichtgeschwindigkeit, es handelt sich um eine ausbreitende Erscheinung.

Man kann sich das auch so vorstellen, ein Mensch betritt das Zimmer, erst ist ein Teil von ihm da und dann komplett und mit dem Licht ist es nicht anders, also unsere Sinne erkennen dies tatsächlich so. Nur das die Fortbewegung des Menschen langsamer ist als die Ausbreitung des Lichts.

Da Licht sich nur von einer Quelle (Entstehungsquelle), also von einem Punkt aus ausbreitet und sich nicht bewegt, kann es auch keine sogenannte Lichtgeschwindigkeit geben. Denn bei einer Lichtgeschwindigkeit muss sich das Licht bewegen, was es tatsächlich nicht tut.

Die Ausbreitung des Lichts mit einer sogenannten Geschwindigkeit lässt sich auch nicht messen, da Licht keine materielle Materie ist, wie auch Farben. Wenn man das könnte, dann könnte man auch eine sogenannte Wiedergabegeschwindigkeit einer Farbe, nicht materielle Materie, messen.

Nun könnte man sagen, wenn Strom mit Kabel übertragen wird, dann kann man doch den Strom auch messen, denn Strom ist auch nicht materielle Materie wie Licht.

Strom ist aber an materielle Materie gebunden und Licht nicht, den die Ausbreitung von Licht wird durch materielle Materie eingeschränkt, zum Beispiel durch eine Mauer, Nebel, Luft usw.

Licht wird zwar von materieller Materie erzeugt, ist aber bei der Ausbreitung nicht an der Entstehungsquelle gebunden.

Manche sprechen von sichtbarem Licht, das was wir sehen, und von nicht sichtbarem Licht, Licht was wir nicht sehen und was man nicht sieht, gibt es auch nicht, da es nicht da ist, jedenfalls für den Menschen. Das ist wie mit dem Kaiser neuen Kleider.

Röntgenstahlen haben nichts mit Licht zu tun.

Wie war das mit den Farben? Wenn das Licht weg ist, dann gibt es auch keine Farben. Also, wenn es keine Farben gibt, also nicht sichtbare Farben, dann existieren auch keine Farben.

Das „c“ ist nun mal geklärt, kommen wir zum „m“ der Formel, die Masse.

Bei Masse spricht man von einem Material (materielle Materie), das nicht näher definiert ist.

In der Physik, wenn man zu Einstein zurückkehrt, ist Masse erst einmal Materie, die man einer Maßeinheit als Hilfsmittel zuordnet, wie z. B. Gramm, Kilogramm usw., also ein gedachtes Hilfsmittel.

Für die Masse (m) gibt es die unterschiedlichen Definitionen.

Wenn man ehrlich ist, ist Masse doch nichts weiter, was man sieht, evtl. anfassen kann und nichts anderes. Also hat Masse nichts mit Gewicht, Energie, Kräften usw. zu tun.

Einstein hat sich in der Definition der Relativitätstheorie mit der Angabe von „m“ sehr zurückgehalten, um die Wissenschaftler in die Irre zu führen, da er wusste, dass die Formel nie stimmt. Ansonsten hätte er für Masse eine genauere Angabe machen müssen, wie Gewicht, Größe, Eigenschaft (Umfang, Inhalt), elektromagnetischer Widerstand, Reibung bei Bewegung usw.

Einstein hat somit bewiesen, dass man Energie nicht berechnen kann, darum ließ er es auch bei einer Theorie. Mit der Herausgabe einer Theorie (siehe oben Theorie) kann man nie einen Fehler machen, was bei einer Herausgabe einer Gesetzmäßigkeit eher passieren kann.

Und Einstein hatte seine Theorie so verkauft, als würde es tatsächlich so sein. Also eine Theorie als Gesetzmäßigkeit verkauft und da hat er nicht schlecht abgeschöpft und bei Gegenmeinung protestiert sowie die Menschheit schön irregeführt, also eine Täuschung.

Wir wissen ja, dass Einstein ein Jude war. Siehe hierzu auch: „Der Mensch und das Judentum

Anhand von diesem Beispiel der Relativitätstheorie kann man erkennen, wieweit die Menschen vom realen Denken sich entfernt haben.

Wer nicht mehr selbst denkt und sich für einen gewissen Glauben unterordnet,
um an sein Ziel bzw. Anerkennung zu bekommen,
der macht sich zur Person/Sklave.

Einen fröhlichen Nachmittag.

Welche deutsche Staatsangehörigkeit und welche Verfassung des Freistaat Sachsen ist gültig?

Aktualisiert: 31.08.2024

Kompliziert ist es nicht, man muss erstmal davon ausgehen, ob der Mensch eine Staatangehörigkeit braucht. In erster Linie braucht er diese nicht, da der Mensch ein freies Lebewesen ist und nur aus Arten besteht und nicht aus Rassen.

Ein Mensch hat nur Rechte und ist sich nur selbst verpflichtet.

Man kann eine deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, das geht nicht, da es mehrere deutsche Staatsangehörigkeiten gibt. Man kann nur eine der deutschen Staatsangehörigkeiten haben, aber nicht besitzen. Besitzen kann man nur materielle Objekte, aber nicht objektives.

Fangen wir vom Urschleim
der Staatsangehörigkeit und Verfassung an:

Es gibt Menschen, die sich zusammengeschlossen haben und sozusagen eine große Familie gegründeten, der man einen Namen gab, zum Beispiel Sachsen. Diese Familie braucht nun auch einen Wohnrauch, also Land um als große Familie zu existieren. Dieses Land muss nun aber auch einen Namen haben, um sicherzustellen wem das Land gehört und damit es auch jeder wisse. Somit bekam das Gebiet den Namen „Königreich Sachsen“.

In einer Familie muss es Regeln geben, damit jeder wisse was er zu tun und zu lassen hat, sowie welche Ziele, also Aufgaben man gemeinsam hat. Bezogen auf Sachsen, macht man hierzu eine Verfassung, die gemeinsam abgestimmt wird, also durch die Familienmitglieder (Volk). Es ist also so zu sagen eine Volksabstimmung. In solch einer Verfassung muss auch geregelt sein, wer die Familie lenkt und leitet, damit die Aufgaben und Ziele erfüllt werden.

Hierzu werden keine Parteien (Firmen) gebraucht, die am Ende nicht für die Familie sind, sondern nur für ihren eigenen Profit.

Damit auch man wisse, wer Familienmitglied ist, also der Familie angehört, vergibt man einen übergeordneten Familiennamen, genannt Staatsangehörigkeit, hier „Königreich Sachsen“. Diesen übergeordneten Familiennamen kann man aber nur durch Geburt bekommen, wenn ein Familienmitglied dieser übergeordnete Familienname hat. Wie es auch in einer kleinen Familie ist.

Das bedeutet, das der übergeordnete Familienname, genannt „Königreich Sachsen“ (Staatsangehörigkeit), man nicht verliehen bekommen kann. Also, die nicht zur Familie gehören und in dem Land Sachsen leben wollen, können nur Familienbürger werden, also Staatsbürger und eine Staatsbürgerschaft bekommen. Was bedeutet, dass diese für den Staat „Königreich Sachsen“ mit bürgen.

Wer also eine Staatsbürgerschaft beantragt und bekommt, der bürgt somit mit.

Aus diesem Vorgenannten geht eindeutig hervor, dass nur die Geburtsurkunde mit der Eheurkunde der Eltern (man kann auch das Familienbuch der Eltern nehmen) der Nachweis einer Staatsangehörigkeit ist, wobei der übernommene Familienname und Geburtsort, aus dem der übergeordnete Familienname hervorgeht, des jeweiligen Elternteils maßgebend ist.

Beispiel:
Mann „Anton Mustermann“ heiratet „Berta Musterfrau“ und beide tragen gemeinsame den Familiennamen „Mustermann“. Somit bekommen die Kinder die Staatsangehörigkeit des Vaters. Würde der Familienname „Musterfrau“ als gemeinsamer Familienname übernommen werden, so würden die Kinder die Staatsangehörigkeit von „Musterfrau“ bekommen.

Da man nur eine Staatsangehörigkeit haben darf und auch kann, bekommt somit der Vater die Staatsangehörigkeit der Frau, da der Familienname dem übergeordneten Familiennamen (Staatsangehörigkeit) zugeordnet ist.

Alles andere, was hier sonst betrieben wird ist die Unterwanderung des Staates, des Volkes, die große Familie und dient der Abschaffung der Nationen. Also auch Auslöschung eines Staates.

Kommen wir mal zur „Person“:

siehe hierzu auch: Der Mensch und die Person

Person ist nichts weiter wie etwas objektives, wie Maler, Maurer, Klempner usw., also eine bestimmte Gilde, man kann diese Gilde auch Sklave nennen.

Wenn man sich zu einer bestimmten Gilde bekennt, ordnet man sich auch dieser, meist automatisch, unter. Lehnt man die Zugehörigkeit einer Gilde ab, so bezeichnet man sich nicht mit ihrer Benennung.

Eine Gilde kann gegenüber einem Menschen nur Handhabung haben, wer sich zu dieser bekennt, also Mitglied ist.

Beispiel:
siehe hierzu auch: Das Sächsisches Polizeigesetz und die Person

Das sächsische Polizeigesetz erlaubt nur das Handeln gegen Personen nicht gegen Menschen. Also, wenn man denen klar macht (z.B. durch ein kleines Schild), das man Mensch ist und keine Person, dann haben die kein Recht gegenüber einen zu handeln. Man ist nicht Mitglied dieser Gilde.

Wie man liest, geht es mit dem Nennen „Person“ (Gilde) nur darum, dass die Menschen sich zu dieser bekennen, damit Firmen (auch Parteien, die Firmen sind) auf diese Menschen Einfluss nehmen können. Dazu werden auch einige Wischereien in Gesetze und Verfassung gemacht, der Mensch soll denken das er immer eine Person ist, also zu dieser Gilde gehört. Je öfter das Wort Person erscheint um so mehr identifiziert er sich damit, er wird gewollt geblendet.

Es stellt und ist der Straftatbestand des Betruges!!!

Der gelbe Schein
für eine Staatsangehörigkeit ist also nur Augenwischerei, egal wie oft man diesen hat. Zumal die eigentliche Staatsangehörigkeit nicht darauf steht und man sich mit der Beantragung zu dieser Gilde bekennt, denn nur diese Gilde stellt ihn aus und nicht der Staat, dem man auch angehört.

Auch hier wird der Mensch geblendet, um ihn zur Person zu machen, was eine Straftat ist.

Auch welches Recht gilt
ist Augenwischerei, ob See- und Handelsrecht, Landesrecht oder Bundesrecht usw.

Der Mensch, der zu einem Staat gehört, für den gilt nur das Recht dieses Staates und kein anderes. Dies beweisen viele Gesetze und Rechtsvorschriften, da bei diesen der räumliche Geltungsbereich fehlt und sich auf Personen beziehen.

Es gilt für Menschen nur das Recht, für das man sich unterwürft.

Bei einer Verfassung sieht es da ein bisschen anders aus,
hier gilt die Verfassung, für die tatsächlich die Familie (Volk/Menschen) gemeinsam abgestimmt hat, man nennt es Volksabstimmung. In solch einer Verfassung darf das Wort „Person“ nicht vorkommen, da Menschen für Menschen diese Verfassung machen. Sowie einmal das Wort „Person“ vorkommt, ist die Verfassung nicht von Menschen für den Menschen gemacht.

Nur wenn eine Verfassung von Menschen für Menschen gemacht ist, gilt die Verfassung und die dazugehörigen Gesetze sowie Rechtsvorschriften dieser Menschen für sie und für Menschen in deren Gebiet dieser Menschen sich aufhalten.

Die Verfassung des Freistaat Sachsen von 1920 und die Verfassung von 1947 sind nicht in Kraft gewesen, also Rechtstäuschung. Die Verfassung von 1992 ist auch eine Rechtstäuschung, da man auch hier behauptet und auch so tut, als ob diese Rechtskraft hat, ist aber nicht so. 
siehe hierzu: Die Verfassung des Freistaat Sachsen

Keine Regierung des Freistaat Sachsen konnte je die Verfassung von 1831 außer Kraft setzen, da diese nie Hoheitsrechte hatten und haben und das Wissen diese.

Der Freistaat Sachsen ist schon immer eine Firma, da nie eine Machtübergabe des Königreichs Sachsen (Monarchie) stattfand.

Bei den Freistaat Sachsen handelt es sich immer um eine Neugründung außerhalb des Staatsrechts.

Somit ist:
Die Staatsangehörigkeit der Sachsen ist „Königreich Sachsen“.
Das benennen des ehemaligen Ministerpräsidenten Biedenkopf als Sachsenkönig diente nur zur Ablenkung, denn er kann nie Sachsenkönig gewesen sein.

Siehe hierzu auch: Die Verfassung des Freistaat Sachsen

Deutsches Reich, Deutschland, Frankreich, Brasilien, Österreich, Schweiz usw. sind Nationen und keine Staaten. Deswegen ist „DEUTSCH“ keine Staatsangehörigkeit, sondern nur eine Nationsangehörigkeit. Mit „DEUTSCH“ ist die Nationsangehörigkeit „Deutsches Reich“ gemeint und mit „Deutsches Reich“ ist Deutschland gemeint.

Eine Staatsangehörigkeit sowie Nationsangehörigkeit oder Nationalität der
„Bundesrepublik Deutschland“
gibt es nicht.

Aus diesem Grund mit, darf die Bundesrepublik Deutschland nicht regieren.

siehe hierzu auch:
Die Bundesrepublik Deutschland hat von Anfang an kein Recht zum Regieren!

Warum bekommt man von seinem eigenen Staat (hier Königreich Sachsen) keinen Pass bzw. Identitätsausweis?

Mit einem Personalausweis, egal von wem, macht man sich zur Person und bekennt sich mit der Beantragung zu dieser Gilde. Gleichfalls verhält es sich mit dem Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, Beantragung ==> Gilde.

Dies zeigt auch, dass der „Freistaat Sachsen“ von 1992 den „Freistaat Sachsen“ von 1831 unterwandert und somit die Sachsen, also dieser großen Familie von Menschen, schadet.

Hier kann man nur sagen:

Ihr Sachsen erhebt euch mit den Rechten des Königreich Sachsen von 1831 gegen den gegründeten Freistaat Sachsen von 1992,
er ist nicht der Rechtsnachfolger von 1831.

Die Verfassung von 1831 des Königreich Sachsen
wurde nie aufgehoben,
weder durch die Verfassung von 1920, 1947 noch von 1992!

Hinweis:

Das Königreich Sachsen von 1831 ist weder das Gleiche noch dasselbe wie der Freistaat Sachsen von 1992.

1947 hatte man den „Freistaat Sachsen“ „Land Sachsen“ genannt, was aus dem Befehl 180 der sowjetischen Alliierten hervorgeht. Aus diesem Grund muss der Freistaat Sachsen von 1920 mit seiner Verfassung sich Land Sachsen nennen. Die Staatsangehörigkeit bleibt aber trotzdem „Königreich Sachsen“, da es in diesem Befehl nur um die Nennung des Freistaat Sachsen als Land Sachsen ging.

!!! Die Sachsen sind Menschen und keine Personen !!!
!!! Die Sachsen haben die Staatsangehörigkeit

„Königreich Sachsen“ !!!

Einen fröhlichen Nachmittag.

Muss eine Verwaltung ihre Schreiben unterschreiben?

Ich bekam folgende Frage zugesandt:

Gibt es zufällig in den Verwaltungsvorschriften einen Vermerk, dass die ihre Schreiben unterschreiben müssen?

Antwort:

Bei Schreiben einer Verwaltung nach außen handelt es sich immer um einen Verwaltungsakt.

Kommen wir zum Verwaltungsverfahrensgesetz

§ 35 Begriff des Verwaltungsaktes

Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.

Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft.

„die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.“

Hier geht eindeutig hervor, dass in diesem Moment man sich an die äußeren Rechtsgrundlagen halten muss, da Verwaltungsvorschriften keine Rechtswirkung nach außen haben.

Wird natürliche ein Verwaltungsakt von außen nach innen, also in die Verwaltung angestrebt, erst dann muss man sich an die Verwaltungsvorschrift halten.

Mal auf Deutsch:
Verwaltungsvorschriften, Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) usw. sind ja eigentlich nur Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Da Verwaltungsvorschriften keine Rechtswirkung nach außen haben, also der Verwaltungsakt wird von der Verwaltung nach außen ausgelöst, gelten somit §§ 125 und 126 BGB!!!

Im Rechtsverkehr ist stets das ausgeschriebene Vor (Name) – u. Zuname (Familienname) zu verwenden! Das nicht Vorhandensein einer Unterschrift des Verantwortlichen unter einem per Post zugestellten Schriftstückes verstößt gegen die Rechtsnorm, dass Entscheidungen, Anordnungen, Willenserklärungen o.ä. zur Erlangung ihrer Rechtswirksamkeit grundsätzlich einer eigenhändigen Namensunterschrift des Ausstellers bedürfen und infolge Ermangelung der durch Gesetz vorgeschriebenen Form nichtig ist (vergl. §§ 125 und 126 BGB).
Siehe hierzu auch: Was gehört zur Schriftform, das Unterschrifterfordernis und wie muss eine Unterschrift sein

§ 126 Schriftform BGB

(1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.

Mit „durch Gesetz“ ist das BGB gemeint, da es nur wenige Ausnahmen gibt, die eine Schriftform nicht vorschreibt, z. B. bei beiderseitigem Einverständnis, dass ohne Unterschrift Schriftstücke gültig sind.

(3) Die schriftliche Form kann durch die elektronische Form ersetzt werden, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.
Hiermit ist in (3) der digitale Austausch gemeint, bei der eine Signatur benötigt wird, aber nicht Briefpost, da es sich bei Briefpost um Schriftform handelt.

„bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet“

Hier geht es um einen Personenkreis und nicht um einen Menschenkreis.

Siehe hierzu: Der Mensch und die Person

Zum Widerspruchsrecht:

Tritt die Verwaltung nach außen durch einen Verwaltungsakt, so gilt hier das BGB und keine Verwaltungsvorschrift, und zwar der § 124 (3) Anfechtungsfrist.

Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn seit der Abgabe der Willenserklärung zehn Jahre verstrichen sind.

Also nichts mit 2 Wochen oder 4 Wochen, usw.!

Weiterhin zu beachten, dass Verwaltungsakte außerhalb einer Verwaltung ein Rechtsgeschäft sind, da es im BGB keine Verwaltungsakte gibt und auch nicht geben kann. Wir Menschen sind keine Verwaltung.

Was bedeutet, wenn eine Unterschrift fehlt, ist es ein Formmangel und somit tritt § 125 BGB in Kraft.

Ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, ist nichtig. Der Mangel der durch Rechtsgeschäft bestimmten Form hat im Zweifel gleichfalls Nichtigkeit zur Folge.“ (mit durch Gesetz ist das BGB gemeint)

Zu besseren Verständnis:

Wenn eine Verwaltung einer Firma einen Auftrag gibt, dann muss die Verwaltung sich an die AGB der Firma halten und nicht die Firma an Verwaltungsvorschriften, wobei es sich bei der Verwaltung mit dem Auftrag an einer Firma um einen Verwaltungsakt handelt.

Zum § 133 BGB:

„Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften.“

Also, wenn die Unterschrift, es muss Schrift erkennbar sein, fehlt dann fehlt der wirkliche Wille. Der wirkliche Wille ist zu erforschen, also es ist Pflicht des Empfängers dieses zu erforschen. Ist dieser nicht erkennbar, somit ist die Willenserklärung nichtig und § 125 BGB tritt in Kraft, denn es ermangelt an der fortgeschriebenen Form.

Erklärungsbewusstsein und Erklärungswille bilden mit dem Geschäftswillen eine Einheit. Die „Grundsatznorm“ des § 133 BGB fordert demnach nicht nur die Erforschung des Geschäftswillens, sondern automatisch auch die Erforschung desjenigen Bewusstseins, das den Erklärenden bei seiner Willenskundgabe leitet.

Nun zu den gelben Briefen, bei denen auf der Rückseite zum Einwurf in den Briefkasten Folgendes steht:

Mit der Einlegung gilt das Schriftstück als zugestellt.

Da ist nun absoluter Schwachsinn und redet man den Menschen einfach aus Bequemlichkeit ein.

Kommen wir zum § 130 (1) BGB – Wirksamwerden der Willenserklärung gegenüber Abwesenden.

Eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, wird, wenn sie in dessen Abwesenheit abgegeben wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht. Sie wird nicht wirksam, wenn dem anderen vorher oder gleichzeitig ein Widerruf zugeht.

Hier steht eindeutig „in welchem sie ihm zugeht.“ Also nicht in den Briefkasten durch Einlegen, sondern wenn diese den Empfänger erreicht.

Dies bedeutet, dass sämtliche „Förmliche Zustellungen“ keine „Förmliche Zustellungen“ sind, da diese nicht dem Empfänger direkt übergeben werden. Es gibt aus diesem Grund auch Zustellungsbeauftragte.

Also, wenn eine „Förmliche Zustellung“ im Briefkasten landet, kann man selbst entscheiden wann man diese bekommen hat oder überhaupt bekommen hat. Dies gibt der § 130 (1) BGB her.

Und für die Behörden steht im § 130 (3) BGB „Diese Vorschriften finden auch dann Anwendung, wenn die Willenserklärung einer Behörde gegenüber abzugeben ist.

Also, hier steht nicht „, wenn die Willenserklärung gegenüber einer Behörde abzugeben ist.“. Es geht hier eindeutig um die Willenserklärung einer Behörde.

Hiermit ist auch erwiesen, dass für das Handeln einer Behörde nach außen das BGB gilt.

Einen fröhlichen Nachmittag.

Der Mensch und der Antisemitismus

Prof. Dr. Werner Bergmann legt Antisemitismus wie folgt dar:

Antisemitismus ist mehr als Fremdenfeindlichkeit, auch mehr als ein soziales oder religiöses Vorurteil. Er ist eine antimoderne Weltanschauung, die in der Existenz der Juden die Ursache aller Probleme sieht.

Ist es nicht so???

Der Begriff Antisemitismus bezeichnet heute alle historischen Erscheinungsformen der Judenfeindschaft, obwohl er erst 1879 geprägt wurde, um eine neue Form einer sich wissenschaftlich verstehenden und rassistisch, obwohl es rassistisches unter Menschen nicht gibt, begründeten Ablehnung von Juden zu begründen. In dieser Wortneuschöpfung drückt sich eine veränderte Auffassung von den Juden aus, die nun nicht mehr primär über ihre Religion definiert werden, sondern als Volk, Nation oder Rasse, obwohl Juden weder ein Volk, eine Nation, noch eine Rasse ist.

Nicht vergessen, Rassismus unter Menschen gibt es nicht.
Siehe hierzu: Begriffserklärung

Antisemitismus-Definitionen

Eine einheitliche, allgemeinverbindliche Definition von Antisemitismus existiert nicht. Das „European Monitoring Center against Racism and Xenophobia“ (EUMC) in Wien hat 2005 eine Arbeitsdefinition vorgeschlagen, die Antisemitismus formal sowohl als eine Wahrnehmungsweise, als auch als gegen Juden bzw. jüdische Einrichtungen gerichtete verbale oder physische Handlungen definiert, wobei sich diese auch gegen Nicht-Juden, wenn diese „jüdische Interessen“ unterstützen oder fälschlich für Juden gehalten werden, und gegen den Staat Israel als jüdisches Kollektiv richten können.

Man spinnt sich hier richtig was zusammen.

Etwas komplexer und detaillierter hat die amerikanische Historikerin Helen Fein Antisemitismus hinsichtlich seiner Erscheinungsformen und Ziele definiert:

Antisemitismus ist ein dauerhafter latenter Komplex feindseliger Überzeugungen gegenüber Juden als einem Kollektiv. Diese Überzeugungen äußern sich beim Einzelnen als Vorurteil, in der Kultur als Mythen, Ideologie, Folklore und in der Bildsprache, sowie in Form von individuellen oder kollektiven Handlungen – soziale oder gesetzliche Diskriminierung, politische Mobilisierung gegen Juden, und als kollektive oder staatliche Gewalt –, die darauf zielen, sich von Juden als Juden zu distanzieren, sie zu vertreiben oder zu vernichten.

Mit dieser Definition ist allerdings noch nicht der spezifische Gehalt des Antisemitismus gegenüber anderen Formen der Judenfeindschaft bzw. anderen Formen von feindseligen Überzeugungen wie der Fremdenfeindlichkeit bestimmt. Diesen spezifischen Gehalt kann man im Anschluss an Dietz Bering wie folgt charakterisieren:

Dem Antisemiten gelten Juden ihrer gesamten Natur nach als schlecht und in ihren negativen Eigenschaften als unverbesserlich. Wegen dieser notwendig anwesenden Charaktermerkmale sind Juden immer als Kollektiv zu betrachten, das den Gesellschaften, in denen es lebt, wesensfremd bleibt und einen verdeckten destruktiven Einfluss auf das „Gastvolk“ ausübt. Dieser negative Einfluss und die faktische Fremdheit müssen entlarvt werden, um das wahre, unveränderliche Wesen der Juden hervortreten zu lassen.

Das EUMC folgt in seiner Arbeitsdefinition dieser Vorgabe, indem es Antisemitismus definiert als Vorwurf gegen die Juden, sie würden konspirieren, um die Menschheit zu schädigen, und als ein Mittel, um die Juden dafür verantwortlich zu machen, wenn Vorhaben fehlschlagen.

Antisemitismus scheint sich von den gewöhnlichen fremdenfeindlichen Vorurteilen gegenüber Fremdgruppen zu unterscheiden, die diesen Gruppen einzelne negative Züge zuschreiben bzw. ihnen gegenüber soziale Distanz ausdrücken, denn für ihn bündeln sich in der „Judenfrage“ eine Vielzahl von gesellschaftlichen Problemen: politische, soziale, religiöse, moralische, ökonomische, deren Verbindung zu „den Juden“ nicht ohne weiteres erkennbar ist, sondern vom Antisemiten konstruiert werden muss. ‚Die Juden‘ sollten aus der Gesellschaft, bei einigen radikalen Antisemiten sogar aus der Weltgesellschaft ausgeschlossen werden, da sie als ein die Nationen ökonomisch, geistig und rassisch zersetzendes Element angesehen werden.

Wieso konnte den Juden diese spezifische Position zugeschrieben werden? Der sich Ende des 19. Jahrhunderts entwickelnde moderne Antisemitismus sah die Juden nicht einfach als Fremde, wie andere zugewanderte Angehörige einer anderen Nation, sondern als diejenigen, die sich dem nationalstaatlichen Schema nicht fügten: die Juden standen außerhalb der nationalen Ordnung der Welt, sie waren zugleich innen und außen und verkörperten so das Gegenprinzip: „nationale Nicht-Identität“ (Klaus Holz). Die Juden waren etwas Unklassifizierbares, das in einer in Nationen aufgeteilten Welt ein zu bekämpfendes nicht-nationales Vakuum darstellte, weil es die zweiwertige Logik von Freund/Feind, Innen/Außen sprengt. Juden haben „keine nationale Identität wie die Wir-Gruppe und alle anderen (normalen) Völker“, denn sie sind Deutsche, Polen, Amerikaner usw. und zugleich gehören sie dem „Volk der Juden“ an, bilden also keine bloße Konfession. Insofern besitzen die Juden kein Vaterland, sondern müssen zwangsläufig Kosmopoliten sein. Auch die Gründung Israels als eines jüdischen Nationalstaates hat an dieser ambivalenten Position nicht viel geändert. Zwar werden Juden in den europäischen Ländern vielfach als „Israelis“ identifiziert, doch die alte Identifikation der Juden mit internationaler Finanzmacht und Weltherrschaftsfantasien ist erhalten geblieben. Dies gilt auch für den alten Vorwurf der doppelten Loyalität, die jetzt in ihrer Verbindung mit Israel liegen soll.

Es handelt sich beim Antisemitismus also nicht bloß um Xenophobie oder um ein religiöses und soziales Vorurteil, das es gegenüber Juden auch gibt, sondern um ein spezifisches Phänomen: eine antimoderne Weltanschauung, die in der Existenz der Juden die Ursache sozialer, politischer, religiöser und kultureller Probleme sieht. Entsprechend wurden und werden bestimmte moderne politische Strömungen und Ordnungen (Liberalismus, Kommunismus, Demokratie, übernationale Organisationen) oder wirtschaftliche Entwicklungen (Finanzkapitalismus, Globalisierung) als Erfindungen „jüdischen Geistes betrachtet, die den anderen Nationen als etwas Fremdes aufgezwungen werden.

Für einen Antisemiten können Juden in den Gesellschaften, in denen sie leben, ihre Destruktivität in mehrfacher Hinsicht ausüben:

a) In religiös-kultureller Hinsicht etwa durch Säkularisierung (Verweltlichung), d.h. durch das Herauslösen von Gruppen aus den religiösen und kirchlichen Bindungen und durch die Gefährdung der nationalen Kultur durch Einführung universalistische Werte. Juden gelten als Vertreter des Abstrakt-Gesellschaftlichen, von universalen Prinzipien, von Geldwirtschaft, eigennützigem Materialismus, Atheismus, schrankenloser Sexualität, der Vermischung von Völkern und „Rassen“ (z.B. durch Zuwanderung). Damit stehen sie im Widerspruch zur nationalen Gemeinschaft, deren vertraute, traditionelle und harmonische Lebensformen sie auf diese Weise zerstören.

b) In ökonomischer Hinsicht durch finanzielle Ausbeutung, internationale Finanzmanipulationen, Vorantreiben der Globalisierung usw. Juden fungieren hier als Personifikation von Macht. Als Beherrscher der Massenmedien und Finanzmärkte werden sie für ein verschwörungstheoretisches Denken zu den Urhebern krisenhafter Entwicklungen, die sie zu ihrem Nutzen inszenieren.

c) In politischer Hinsicht durch Verrat an äußere Feinde als revolutionäre Kraft, indem sie die Politik und Medien des Landes kontrollieren oder indem sie Unfrieden unter den Völkern stiften. Juden nehmen hier die „Figur des Dritten“ ein, der die nationale Ordnung der Welt sprengt und sich nicht eindeutig als Nation, Volk, Rasse oder Religion definieren lässt, sondern eine weltumspannende Gruppe in anderen Nationen darstellt. Sie gelten damit als „Störenfriede“ und sind für die Konflikte in und zwischen den Nationen verantwortlich. Juden gelten als Feinde der Humanität. Mit ihnen ist ein Zusammenleben nicht möglich, da sie einen Ausbeutungs- und Unterdrückungskrieg gegen alle Völker führen.

d) In moralischer Hinsicht, indem sie ihre Rolle als Opfer von Verfolgung und Diskriminierung (insbesondere im Holocaust) nutzen, um andere Nationen zu diskreditieren, um Entschädigungsforderungen zu erheben oder um Regierungen unter Druck zu setzen. Das Argumentationsmuster der Täter-Opfer-Umkehr dient nicht erst seit dem Holocaust dazu, Schuldgefühle abzuwehren und die eigenen Verbrechen zu relativieren, die Juden als die Aggressoren zu kennzeichnen und den eigenen Antisemitismus als Notwehrreaktion zu legitimieren.

e) In handelnder Hinsicht, handeln sie als Kommunist, Geld abgreifen und protestieren.

Hier gibt es jede Menge Beispiele.

Hierzu sollte man auch: Der Mensch und das Judentum lesen.

Da diese „Machenschaften“ der Juden nach Meinung des Antisemiten verdeckt geschehen, gehört der Gestus des Entlarvens zum Kern antisemitischer Kommunikation, die sich dabei selbst häufig in die Form von Codes, Chiffren, Anspielungen, Mutmaßungen und Gerüchten kleidet (eine bekannte Definition des Antisemitismus nennt ihn das „Gerücht über die Juden“), um nicht mit der angeblichen jüdischen Macht zu kollidieren, zumal die Antisemiten sich immer in der Defensive wähnen und ihren Antisemitismus als einen berechtigten Abwehrkampf verstehen. Wie andere Formen verschwörungstheoretischen Denkens, das alle Fakten nur als Bestätigung für bereits bestehende Überzeugungen und Gefühle selektiv heranzieht und deutet, entzieht sich auch der Antisemitismus einer rationalen Diskussion. Dies macht überzeugte Antisemiten gegen rationale Aufklärung weitgehend resistent, was nicht in gleichem Maße für Menschen gilt, die nur einzelne negative Stereotype über Juden für zutreffend halten, diese aber nicht in eine umfassendere Weltanschauung integrieren.

Man sollte sich auch hier mal fragen:

  • Warum tragen unsere Kirchengänge ihr Kreuz und die Juden nicht ihren Stern öffentlich?
  • Schämen sie sich oder geht es tatsächlich nur um verdecktes Handeln?
  • Warum darf man über Juden keine andere öffentliche Meinung haben?
  • Warum darf man über den Holocaust keine andere öffentliche Meinung haben?
  • Warum steht eine andere Darlegung über den Holocaust unter Strafe, ist am Holocaust doch etwas nicht war, weil die 6 Millionen Juden erst zwischen 1948 und 1955 fehlen?
  • Warum haben Juden einen Zentralrat, arbeiten sie als Firma?
    Unsere Kirchen haben auch keinen Zentralrat.
  • Warum spricht man nicht davon, wenn Menschen etwas gegen Juden haben, um das warum? Soll hier etwas vertuscht werden?
  • Warum haben Juden einen besseren Schutz bei der Polizei als andere Menschen?
  • Warum werden nur Schimpfworte gegen Juden veröffentlicht und nicht umgekehrt?
  • Warum spricht niemand darüber, warum Hitler was gegen Juden hatte?
    Die Dokumentationen, die es darüber gibt, sind nicht zielführend.
  • … usw. Es gibt hier viele Fragen.

Es wird hier nochmal betont, Juden sind kein Volk und auch keine Nation, es handelt sich hier um eine Glaubensrichtung, die man den Kommunismus gleichstellen kann. Nach dem vorgenannten kann man annehmen, dass sie eine Gefahr für Nationen sind.

Bemerkung:

Wer in der DDR den Beruf Maler gelernt hat, dem wurde öfter mal gesagt, dass er seine Juden wegmachen soll. Und keiner hat sich daran gestört an der Beseitigung von Juden.

Hier Juden: Kleine Flecke, die keine Farbe angenommen haben. Der Fleck hat protestiert und Farbe abgegriffen, wenn man das so nennen kann.

Einen fröhlichen Nachmittag.

Der Mensch und die Zeit

Alle benutzen die Zeit, egal welche und an welchen Ort.

Mit der Schaffung der Zeit, genauer gesagt einer gedachten Zeit – da Zeit nicht existiert, hat sich der Mensch dieser gedachten Sache zum Sklaven gemacht.

Vor allem, je genauer die Zeit wurde und je mehr Menschen eine eigene Uhr hatten, um so mehr wurde der Mensch dabei zum Sklaven und das unbewusst, man lebte einfach da hinein.Man verlor seine innere Uhr, das Gefühl des freien Lebens, man unterwarf sich freiwillig einer physischen Belastung von Stress, man tat hier etwas völliges ungesundes zum eigenen Schaden.

Die Bibel von 1813 besagt, dass diese alte Welt im Jahr 2025 aufhören wird zu existieren und eine neue kommen wird.

Eine der interessantesten und spannendsten Fragen der modernen Eschatologie ist die genaue Datierung der Zeit, in der wir uns befinden.

Nach dem gregorianischen Kalender ist es also jetzt 2023, nach dem islamischen Kalender ist es 1445 und nach dem hebräischen Kalender ist es 5783.

Alle Kalender zählen Tage ab einem bestimmten Datum. So zählen Christen die Zeit ab der Geburt Christi (Anno Domini oder n. Chr.), Muslime zählen die Zeit ab dem Datum der Migration des Propheten Mohammed von Mekka nach Medina und Juden zählen die Zeit ab dem Tag der Erschaffung der Welt.

Und jeder von den dreien denkt er macht es richtig.

Es ist eine häufige chronologische Entscheidung – von etwas aus zu zählen. Beispielsweise wird im Juche-Kalender das Geburtsjahr von Kim Il Sung, also 1912, als Nulldatum angenommen.

Das Vorwort zur Bibel der Ausgabe von 1813 enthält eine interessante Chronologie, die in ihrer Art einzigartig ist und offenbar darauf abzielt, das Jahr 2025 als das Jahr des Weltuntergangs anzuzeigen.

Es sagt:

Danach betrachten wir von Adam bis Christus 3974 Jahre, 6 Monate und 10 Tage. Und von der Geburt Christi bis zu diesem Jahr 1814 Jahre. Dann beträgt die Gesamtzahl der Jahre vom Beginn der Welt bis zu diesem Jahr 5788 Jahre, 6 Monate und 10 Tage.

Nach dieser Gestaltung scheint es, dass 1814 das Jahr 5788 ist. Das Jahr seit der Erschaffung der Welt war. Demnach wird das aktuelle Jahr 2023 dem Jahr 5998-5999 entsprechen. Die nächsten zwei Jahre werden die Zeit des Abschlusses des sechsten und letzten Jahrtausends sein, gefolgt vom Großen Wandel.

Einige assoziieren mit dieser Veränderung das Ende der Welt, andere das Kommen des „Reiches des Volkes der Heiligen“, über das der Prophet Daniel schreibt. Uns wird jedoch gesagt, dass wir den Tag und die Stunde des Weltuntergangs nicht kennen.

Viele Prophezeiungen widmen sich dem Vormarsch des Königreichs des Vorläufers. Es scheint, dass das Verständnis des Themas durch die Herausgeber der Bibel (und dementsprechend durch die Heilige Synode) im Jahr 1813, freiwillig oder unfreiwillig, auf diese versprochene Änderung hinweist.

Die in der Bibel von 1813 verwendete Chronologie ist in zweierlei Hinsicht einzigartig. Erstens behauptet es nicht, dass es von der Erschaffung der Welt herrührt, sondern führt den Bericht „von Adam an“, ohne gleichzeitig anzugeben – von welcher Zeit, von welcher Periode im Leben Adams.

Zweitens scheint diese Chronologie einzigartig zu sein und unterscheidet sich von der in Byzanz offiziell akzeptierten Chronologie und der jüdischen Chronologie-Rechnung.

Diese Tatsache verändert nicht nur viel, sondern stellt im Allgemeinen die ganze Welt auf den Kopf, denn in den nächsten Jahren wird es ein Super-Millennium geben, also nicht irgendeine Art von 2000, sondern das Jahr 6000, in dem die Zeit selbst endet, wenn wir das Ende der gegenwärtigen Welt sehen.

Dies wird im Jahr 2025 oder spätestens im Jahr 2026 geschehen, je nachdem, wie man zählt: Extremjahre zu Zeitintervallen hinzufügen oder nur Intervalle zählen.

Die Bibel, wie einige sagen, wird nicht lügen, insbesondere die Bibel aus der Zeit der Napoleonischen Kriege.

Vielleicht ist das der Grund, warum 1834 der Palace of Westminster in London niederbrannte und eine Reihe von Bränden von Kulturgütern und ganzen Städten über Europa und die USA hinwegfegten.

Damit ist es der Tatsache sehr ähnlich, dass zu Beginn und in der Mitte des 19. Jahrhunderts jemand weltweit damit beschäftigt war, den Kalender aus der Erschaffung der Welt zu ersetzen und ihm etwa 215 Jahre zu stehlen.

Tatsächlich leben wir jetzt fast im Jahr 6000.

Stimmt das wirklich? NEIN!

Zeit existiert nicht, man macht sie, wie man sie braucht. Zeit ist nur ein gedachtes Hilfsmittel, wie Maßeinheiten.

Beispiel:

Da treffen sich zwei.
Da sagt der eine „Ich schaffe am Tag mehr wie Du.“
Der andere: „Und wieso?“
„Ganz einfach, deine Stunde hat 60 Minuten und meine hat 30 Minuten, so kannst Du in der Stunde mehr schaffen wie ich. Aber auf den Tag gerechnet, hat dein Tag nur 24 Stunden und meiner 48 Stunden, somit kann ich am Tag mehr schaffen wie Du.“

Auch Einstein hat in Beziehung Zeit mit der Relativitätstheorie gesagt:
„Ich spiele gern mit großen Kindern.“

Auf Deutsch gesagt: Er hat sie alle verarscht, auch mit der Relativitätstheorie und sie merken es nicht einmal.

Einen fröhlichen Nachmittag.

Der Mensch und der Zionismus sowie Zionist

Zionismus (von „Zion“, dem Namen des Tempelberges in Jerusalem und Bezeichnung für den Wohnsitz JHWHs [JHWHs ist der unvokalisierte Eigenname des Gottes Israels im Tanach], des Gottes der Israeliten) bezeichnet eine Nationalbewegung und nationalistische Ideologie, die auf einen jüdischen Nationalstaat in Palästina zielt, diesen bewahren und rechtfertigen will.

Der Zionismus bezeichnet also eine politisch-religiöse Bewegung mit dem Ziel, einen jüdischen Nationalstaat in Palästina zu errichten. Schaut man sich das Judentum dazu genauer an, kann man hierzu auch Nationalsozialismus mit jüdischem Glauben es nennen.

Es, ist im Prinzip, die gleiche Form, nur dass man hier die Juden meint, also am Ende was man Adolf Hitler für Deutschland nachsagte, bringt Zionismus für Juden hervor. Nur das die Juden diese Form des „Nationalsozialismus“ halt „Zionismus“ nennen.

Wenn man jemanden als Zionist bezeichnet, dann muss er die Voraussetzungen haben, dass er Jude ist, also jüdischen Glauben hat mit Interesse an Nationalsozialismus.

Das Ziel des Zionismus konnte bis heute nicht erreicht werden, da es keinen Staat noch Nationalstaat mit der Staatsangehörigkeit „Jude“ gibt, auch mit der Gründung Israel konnte dieses Ziel nicht geschaffen und nicht erreicht werden. Demnach gibt es auch kein jüdisches Volk sowie Nation, es bleibt weiterhin eine Gruppe mit jüdischem Glauben.

Eine Volkshetze oder wie man sagt „Volksverhetzung“, was das Gegenteil von Volkshetze ist, gegen Juden kann es auch somit nicht geben.

Volksverhetzung ist nun mal keine Volkshetze, es ist und bleibt das Gegenteil wie bei kaufen und verkaufen.

Einen fröhlichen Nachmittag.

Die Hitlertagebücher wurden nie gefälscht!

Um eine Fälschung der Hitlertagebücher nachzuweisen, benötigt man die Originale oder den Nachweis, dass es Originale gab. Da es aber bis heute keine Originale noch Nachweise gibt, sind die gemachten Hitlertagebücher von Konrad Kujau auch keine Fälschung. Er hat sie also nur erzeugt und seine Hitlertagebücher sind die Originale, und zwar so lange bis es einen Nachweis gibt das Hitler Tagebücher geschrieben hat. Der Nachweis kann nicht durch Überlieferungen erbracht werden. Überlieferungen sind kein Nachweis!

Eine Fälschung kann es nur geben, wenn ein Original vorhanden ist oder war. Gibt es von Hitler Tagebücher? Ja, und zwar von Konrad Kujau, das sind die Originale. Eine Fälschung konnte nie nachgewiesen werden.

Eine Fälschung ist zum Beispiel die Frauenkirche in Dresden, sie ist nicht das Original, da das Original zerstört wurde. Man könnte auch sagen: Die Frauenkirche in Dresden ist ein Plagiat. Und warum zieht der Zoll dann die Frauenkirche nicht ein? Hier duldet der Zoll eine Fälschung/Plagiat.

Nun steht die Frage offen: Hat Konrad Kujau die Hitlertagebücher verkauft, als ob diese von „Adolf Hitler“ sind. Also das er gesagt hat diese Bücher sind von „Adolf Hitler“, dann wäre es nur Betrug. Das sagen „die sind von Hitler“ reicht nicht für den Betrug, da es einige Menschen gibt die Hitler sich nennen. Hat er aber nicht dazu gesagt, dass diese Bücher von „Adolf Hitler“ sind, sondern nur das er Hitlertagebücher hat und evtl. diese von Hitler sind, dann wurde hier eindeutig ein Justizfehler begangen, da er sich dann nicht strafbar gemacht hat, denn man kann nur etwas fälschen, was im Original vorhanden ist oder war.

Die Justiz, also Anwälte, Gerichte und der Gleichen haben hier richtig geschlampt zum Nachteil von Konrad Kujau, denn keiner von diesen hat weder Originale gebracht noch den Nachweis das solche Bücher je existierten.

Hier stellt sich auch die Frage: Wieviel Geld ist für diese Schlamperei nebenbei geflossen?

Warum? Das kann ein Mensch leicht rausfinden.

Einen fröhlichen Nachmittag.

Wer ist Reichsbürger und wie sieht es mit dem „Deutsches Reich“ aus?

aktualisiert am 24.02.2023

Eine Frage die sich nicht einfach so beantworten lässt oder doch?

Geht man von einem Artikel vom 24.02.2023 der Freien Presse aus, dann sind Reichsbürger die behaupten, ein fortbestehen des Deutschen Reichs. Siehe hier Artikel der Freien Presse.

Also, man ist kein Reichsbürger, wenn man das wisse, dass das Deutsche Reich fortbesteht. Die Richter des Bundesverfassungsgericht sind also keine Reichsbürger, da sie nicht nur behaupten, dass das Deutsche Reich fortbesteht, sondern es auch wissen, das es fortbesteht.

Im Urteil von 31.07.1973 (Aktenzeichen: 2 BvF 1/73) wird Folgendes und das auf Grundlage des Grundgesetzes durch die Verfassungsrichter festgestellt:

Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 (277); 3, 288 (319 f.); 5, 85 (126); 6, 309 (336, 363)), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt „verankert“ (BVerfGE 2, 266 (277)). Verantwortung für „Deutschland als Ganzes“ tragen – auch – die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 (362 f., 367)).

Es steht fest, dass das Deutsche Reich weiter existiert, was sich aus dem „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ ergibt.

Aber deshalb ist man noch lange nicht ein Reichsbürger!

Die Reichsangehörigkeit kann man laut Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStaG) vom 23.07.1913 nur durch Verleihung erlangen, aber auch wird diese erlangt entsprechend §§ 3 bis 35 RuStaG.

Wenn also das „Deutsche Reich“ entsprechend Grundgesetz für die BRD und dem Bundesverfassungsgericht weiterhin besteht, dann kann auch keine Bundesrepublik Deutschland (BRD) und Deutsche Demokratische Republik (DDR) die Gesetze des Deutschen Reich ändern, da diese keine Hoheitsrechte darüber haben und das Deutsche Reich weiterhin Rechtsfähig ist (siehe o.g. Auszug eines Urteils).
Hieraus ergibt sich, das die BRD und DDR nur Verwaltungen sind.

Hieraus ergibt sich aber auch, das die Gesetze des Deutschen Reich entsprechend SHAFE-Gesetze weiterhin Gültigkeit haben.

Da das RuStaG entsprechend Vorgenannten nicht durch die BRD und DDR geändert werden kann, ergibt sich aus dem RuStaG wer Reichsbürger ist.

Einen fröhlichen Nachmittag.

Der dumme § 130 Volksverhetzung Strafgesetzbuch (StGB)

Vorwort:

Als erstes sollte man mal den Beitrag „Welche Anforderung muss ein Gesetz haben?“ lesen, um nachzuvollziehen ob dieses Büchlein StGB überhaupt für den Menschen gültig ist.

Apropos Mensch, hier zu sollte man den Beitrag „Der Mensch und die Person“ lesen. Denn hier gibt es einen gewaltigen Unterschied.

Warum ist dieser Paragraph Dumm?

Da geht es schon mal los, wer bestimmt was was ist?

In diesen Paragraph ist das nicht geregelt und im StGB gleich garnicht. Also kann jeder das auslegen wie er möchte.

Wie haben die Gerichte sinngemäß geurteilt? „Schrift und Sprache ist eine bildliche Darstellung.“

Man kann mit diesem niemanden treffen, nur der Empfänger tritt sich selbst.

Aber mal um das Ganze abzukürzen, nehmen wir uns mal den § 130 (2) b und c vor.

Der § 130 (2) b und c bezieht sich auf § 130 (2) a, der sich wiederum auf § 130 (1) Nummer 1 bezieht. Im § 130 (2) b und c spricht man von Personen, wobei man hier die unter „a“ zu Personen macht und hieraus mit Bezug die Genannten in § 130 (1) Nummer 1 zu Personen macht.

Es geht also um Personen in diesem Paragraph.

Also nicht für Menschen!

Im § 130 (3) und (4) spricht man von „unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung“ und „nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft“.

Nur das es bis jetzt keinen Nationalsozialismus gab. Und warum? Hierzu sollte man sich den Beitrag „Der Mensch und der Nationalsozialismus“ durchlesen, um zu verstehen was Nazionalsozialismus überhaupt ist.

Man hätte sich hier mal anders ausdrücken sollen. Ebenfalls gab es, wie es auch den Sozialismus in der DDR nicht gab, der war schließlich im Aufbau, keine nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft. Ach ja, wenn es keinen Nationalsozialismus gab, kann es dies ja auch nicht gegeben haben.

Aber eins wisse man genau, es gibt kapitalistische Gewalt- und Willkürherrschaft!

Darüber will niemand sprechen.

Und nun mal zum Wort „Volksverhetzung“

Das muss man so verstehen, „ver“ ist immer das Gegenteil.

Zum Beispiel: 

„kaufen“ – da bekomme ich was
„verkaufen“ – da gebe ich was ab

„Volkshetzung“ – da wird gegen das Volk gehetzt, es ist nicht willkommen
„Volksverhetzung“ – da wird nicht gegen ein Volk gehetzt, es ist willkommen

Die Überschrift des § 130 StGB ist also das Gegenteil von dem was da inhaltlich wiedergegeben wird.

Zu beachten ist aber auch, dass das StGB Straftaten immer aus der Sicht des „Wer“ sieht und nicht aus der Sicht des „Wem“, denn es muss erstmal einen „Wer“ geben bevor einen „Wem“ etwas angetan werden kann.

Ebenfalls ist an diesem Paragraphen etwas besonderes, er soll dazu dienen die Wahrheit zu schützen, also nicht das Falsche, Leugnung, Lügen usw.
Ein Richter muss also nicht die Wahrheit herausfinden, sondern die Lügen usw. Normalerweise ist ein Richter für die Wahrheitsfindung zuständig und nicht für Lügenfindung.
Der Richter muss nach diesen Paragraph nicht die Wahrheit herausfinden, sondern nur behaupten das es sich um eine Lüge handelt, also etwas dargestellt wird, was nicht mit der Meinung anderer übereinstimmt und braucht dieses noch nicht mal zu beweisen, ob der Angeklagte doch recht hat.

Dieser Paragraph macht die Richter zu Marionetten eines Systems und dienen somit nicht dem Staat, also dem Volk mit seinem Gebieten. Es ist kein Urteil bekannt, in dem ein Richter auch die Beweise bringt, das der Holocaust, die Gaskammern usw. tatsächlich gegeben hat.

Wenn man von einen Schüler erzählt bekommt, das ein Mitarbeiter vom KZ-Museum Dachau (richtiger lautet es KL und nicht KZ) gesagt bekommt, das dieser nicht daran glaube, das hier je Menschen verbrannt wurden, dann sollte es doch einen zu denken geben.

Die Abkürzung „KZ“ wurde nach dem Krieg geprägt, um den Menschen eine Brutalität zu vermitteln, obwohl es in den Unterlagen und Dokumentationen unter der Herrschaft Adolf Hitler immer abgekürzt „KL“ genannt wird. Hier widerspricht sich was und dies sollte doch zudenken geben.
Und wer hat die Abkürzung „KZ“ geprägt und wo zu??? Da brauch man nicht weit schauen, macht die Augen auf.

Wenn man eine Wahrheit (z.B. den Holocaust, die Gaskammern usw.) schütz mit Strafen, dann muss die Wahrheit eine Lüge sein.

Die deutsche Sprache ist schon was feines, da man alles exakt wiedergeben kann. Aber wie lautet es: Deutsche Sprache, schwere Sprache.

Einen fröhlichen Nachmittag.

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Bertolt Brecht
Wer die Wahrheit nicht weiß, der ist bloß ein Dummkopf. Aber wer sie weiß und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher.

Thomas Jefferson
Nur die Lüge braucht die Stütze der Staatsgewalt. Die Wahrheit steht von alleine aufrecht.

Martin Luther
Die Lüge ist wie ein Schneeball: Je länger man ihn wälzt, desto größer wird er.

Bertrand Russell
Auch wenn alle einer Meinung sind, können alle Unrecht haben.

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