Schlagwort: Deutsches Reich

Ist der 2+4 – Vertrag in Kraft?

Man kann auch die Frage stellen: Ist Deutschland souverän?

!!! Nein !!!

Und warum?

Im 2+4 Vertrag steht Folgendes (übereinstimmend übernommen):

Artikel 1 (1):
Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen.

Also die BRD und die DDR sowie Berlin jeweils allein sind nicht das vereinte Deutschland, es kann nur aus diesen im Ganzen hervorgehen und darum wird hier auch eine neue Bezeichnung benötigt, aus der ein vereintes Deutschland hervorgeht.

Artikel 1 (4):
Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik werden sicherstellen, daß die Verfassung des vereinten Deutschland keinerlei Bestimmungen enthalten wird, die mit diesen Prinzipien unvereinbar sind.

Artikel 9
Dieser Vertrag tritt für das vereinte Deutschland, die Französische Republik, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die Vereinigten Staaten von Amerika am Tag der Hinterlegung der letzten Ratifikations- oder Annahmeurkunde durch diese Staaten in Kraft.

Also erst, wenn das vereinte Deutschland (nicht die BRD, DDR oder Berlin, es darf auch nicht so genannt werden) gegründet ist mit einer „Verfassung“, nicht mit einem Grundgesetz, dann tritt der 2+4 Vertrag in Kraft mit der Bedingung, dass alle Ratifikationsurkunden oder Annahmeurkunden durch die genannten Staaten hinterlegt wurden. Es wird also auch eine Urkunde des vereinten Deutschlands benötigt.

Die DDR hat bis heute als Vertragspartner keine Ratifikationsurkunde noch Annahmeurkunde hinterlegt. Aus heutiger Sicht kann dieser Vertrag nicht mehr in Kraft treten, da die DDR nicht mehr handlungsfähig ist. Die BRD hat eine Urkunde hinterlegt, die das Datum 13. Oktober 1990 trägt.
Aber, wenn man den Artikel 9 richtig liest wird weder von einer DDR noch von einer BRD eine Ratifikationsurkunden benötigt, sondern eines der wichtigsten Urkunden und zwar die des Vereinten Deutschland. Damit hat die Urkunde der BRD keinen rechtlichen Charakter zum 2+4 Vertrag, diese Urkunde ist sozusagen Schrott.

Die wichtigste Urkunde aus Deutschlands-Seite ist, die des Vereinten Deutschlands, das es, also das Vereinte Deutschland, nicht gibt.

Und Nachfolgendes werden die wenigsten wissen.
Man schweigt hier.

Es gibt eine

„Erklärung zur Aussetzung der Wirksamkeit
der Vier-Mächte-Rechte und -Verantwortlichkeiten“

vom 1. Oktober 1990,
die in New York, vertreten durch die jeweiligen Außenminister, gemacht wurde.

Diese enthält folgenden Text (übereinstimmend übernommen):

Unter Berücksichtigung des am 12. September 1990 in Moskau unterzeichneten Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland, der die Beendigung ihrer Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes festlegt,

Erklären, dass die Wirksamkeiten ihrer Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes mit Wirkung vom Zeitpunkt der Vereinigung Deutschlands bis zum Inkrafttreten des Vertrages über die abschliessende Regelung in bezug auf Deutschland ausgesetzt wird. Als Ergebnis werden die Wirksamkeit der entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken und die Tätigkeit aller entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte ab dem Zeitpunkt der Vereinigung Deutschland ebenfalls ausgesetzt.

Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch ihren Außenminister, und die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik, vertreten durch ihren Minister für Bildung und Wissenschaft, nehmen diese Erklärung zur Kenntnis.

Diese Erklärung wurde von Seite der BRD und der DDR für die Kenntnisnahme mitunterschrieben. Für die BRD hat Hans Dietrich Genscher und für die DDR hat Hans Joachim Meyer unterschrieben.

Der 2+4-Vertrag und diese Erklärung sieht keinen Beitritt der DDR zur BRD vor und dies auch nicht als vereintes Deutschland, sondern ein vereintes Deutschland mit einer Verfassung und nicht mit einem Grundgesetz.

Bei dem Vertrag zwischen DDR und BRD handelt es sich um einen Einigungsvertrag (Wirtschaftsvertrag) und nicht um einen Vereinigungsvertrag.

Das deutsche Volk wurde mit dem Einigungsvertrag und dem Tag der Deutschen Einheit geblendet. Genauer, man hat gegenüber dem deutschen Volk Betrug begonnen, der bis heute hinreicht und weiter fortgeführt wird.

In der Erklärung sind die Zeitpunkte zu beachten:
… mit Wirkung vom Zeitpunkt der Vereinigung Deutschland bis zum Inkrafttreten des Vertrages …

Also ab der Vereinigung Deutschland und nicht vorher. Und dies nur bis zum Inkrafttreten des Vertrages (2+4), da ab dem Inkrafttreten die Vertragsbedingungen gelten.

Und nun alles auf Deutsch:
Da die Vereinigung Deutschland nicht stattgefunden hat, sondern nur ein Einigungsvertrag statt Vereinigungsvertrag gemacht wurde, gilt weiterhin volles alliiertes Recht und alliierten Verantwortlichkeit.

Dieses sagt auch aus, dass das DDR-Gebiet (russische Besatzungszone) somit auch nicht BRD ist und auch nicht werden kann, also auch kein Gebiet der Westalliierten.

Die weiterhin bestehende russische Besatzungszone ist nach diesem in einer Selbstverwaltung, in der BRD-Gesetze keine Rechtsgültigkeit haben, denn eine DDR gibt es nur noch auf dem Papier.

Dies Bedeutet, dass keine Steuergesetze der BRD auf dem Gebiet der russischen Besatzungszone gelten und die Besteuerungsmöglichkeit aller Steuern auf eine stillschweigende Voraussetzung erhoben wurden, zumal die BRD kein Hoheitsrecht in der russischen Besatzungszone hat. Dies ist Betrug nach BRD-Recht und DDR-Recht.

Das DDR-Gebiet ist weiterhin besetztes russisches Gebiet, auf dem keine Gesetze der BRD gültig sind und auch nicht sein können. Entsprechend vorgenannten können die Länder Freistaat Sachsen, Freistaat Thüringen, Land Sachsen-Anhalt, Land Brandenburg, Land Mecklenburg-Vorpommern und das Gebiet Ost-Berlin jeweils kein Land der BRD werden noch sein, hierzu benötigten diese die Erlaubnis der Russischen Föderation und diese wird keine Erlaubnis geben, da diese dann eine Gebietsabtretung machen müsste.

Es ist immer noch der Stand vor 1989 aktuell und
die SHAEF-Gesetze sind somit weiterhin in Kraft.

Aus diesem Grund gilt auch der weitere Regierungsverbot vom 08.06.1990 nur für den westlichen Teil Deutschland, denn in den sogenannten neuen Bundesländern darf die BRD sowieso nicht regieren, da es weiterhin russisches Gebiet ist, entsprechend den 2+4 Vertrag und der „Erklärung zur Aussetzung der Wirksamkeit der Vier-Mächte-Rechte und -Verantwortlichkeiten“.

Wie sieht es momentan aus Sicht der Russischen Föderation aus?

Das Staatsduma der Russischen Föderation berät zurzeit über die Kündigung des 2+4-Vertrages, da Deutschland bis jetzt kein einziges Kriterium erfüllt hat. Aber einen Vertrag, der nicht in Kraft ist, den kann man nicht kündigen, sondern nur aufheben.

Was bedeutet dies für das DDR-Gebiet?

Kommen wir wieder zurück zur „Erklärung zur Aussetzung der Wirksamkeit der Vier-Mächte-Rechte und -Verantwortlichkeiten“.

„… Als Ergebnis werden die Wirksamkeit der entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken und die Tätigkeit aller entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte ab dem Zeitpunkt der Vereinigung Deutschland ebenfalls ausgesetzt. …

Man liest richtig, ab dem Zeitpunkt der Vereinigung Deutschland, die nicht stattgefunden hat, werden die vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken und die Tätigkeit eingestellt.

Auf DEUTSCH:
Wenn der Westen es zu weit treibt, dann kann es passieren, dass die Russische Föderation in ihr besetztes Gebiet zurückkehrt und die DDR-Grenze wieder gesichert wird.

Die Russen wären dann ein viertes mal in Deutschland.
1760, 1813, 1945, und ????

Hieraus ist auch ersichtlich, warum die BRD nicht gewillt ist, dass es auf dem Gebiet der DDR gut geht und die Infrastruktur blüht, sowie an das Finanzgefüge (Renten, Gehälter, Löhne, Krankenkasse, usw.) der BRD anzupassen. Die BRD behandelt das DDR-Gebiet wie als nicht zugehörig, weil man wisse, dass es tatsächlich so ist.

Jetzt könnte, also es gibt ja immer solche, man sagen, wenn das DDR-Gebiet nicht zur BRD gehört, dann könnten die Menschen dort auch keine Sozialleistungen, Rente, Krankengeld, Kindergeld, Urlaubsgeld, natürlich auch Urlaub usw. bekommen.
Das ist ein Irrtum, da es hierzu Verträge gibt, aber nicht mit der BRD, da diese alles privatisiert hat und nichts verstaatlicht ist.

Zum Beispiel:
Die Rentenversicherung ist ein eigenes Unternehmen und kein Unternehmen der BRD. Die Krankenkassen sind eigene Unternehmen und kein Unternehmen der BRD.

==> (1 PDF-Dokument / 30 MB)
„2+4-Vertrag“, „Ratifikationsurkunden“ und „Erklärung zur Aussetzung der Wirksamkeit der Vier-Mächte-Rechte und -Verantwortlichkeiten“ 

Die Erklärung ist auch nachzulesen beim Bundesanzeiger Teil II Nr. 38 vom 13.10.1990 Seite 1331 bis 1332.

Was schreibt denn die Bundesregierung hierzu?

Man hat hier eine Seite mit der Überschrift „Deutschland erhält volle Souveränität“ und folgenden Text hierzu:
Die Außenminister erklären deshalb jetzt schon, dass „die Wirksamkeit ihrer Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes […] ausgesetzt wird.“

Davon abgesehen, dass nicht der Originaltext wiedergegeben wurde, macht man für das Unangenehme mal […], soll ja auch keiner wissen. Es könnte dann nachvollzogen werden, dass denen ihre Überschrift eine Lüge ist. Wie halt vieles so gelogen wird bei denen.

Bei Texten mit „[…]“ wisse man immer, dass da was nicht stimmt bzw. etwas Wichtiges vorenthalten wird.

==>  (1 PDF-Dokument / 1 MB)
 Deutschland erhält volle Souveränität //
von der Internetseite der Bundesregierung der BRD

Über diesen Beitrag müssen so viel wie möglich die Menschen in Deutschland aufgeklärt werden, damit sie den tatsächlichen Zustand von Deutschland kennen und sie von einer BRD betrogen werden.

Und nicht vergessen, Wolfgang Scheuble hatte damals recht und was heute noch so ist.

Deutschland ist seit 1945 nicht mehr souverän.

Einen fröhlichen Nachmittag.

Der deutsche Mensch und seine gültige Verfassung

Es kommt immer die Frage auf, ob das Grundgesetz (GG) gültig ist, wann eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen wurde (siehe hierzu Art. 146 GG).

Schon allein, dass das GG für die Bunderepublik Deutschland (BRD) keinen räumlichen Geltungsbereich hat, hat es somit keine Rechtskraft auf Deutschland/Deutsches Reich.

Nimmt man den Art. 146 GG, hier steht:

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Nehmen wir diesen mal auseinander:

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, …

Wurde die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet?

„NEIN“!

Also gilt das Grundgesetz seit 1990 nicht mehr oder war es überhaupt schon mal gültig?

Ebenfalls ein Gesetz ohne räumlichen Geltungsbereich hat keine Gültigkeit. Das GG ist also nur eine Allgemeine Geschäftsbedingung für die BRD. Also nicht „der BRD“, sondern „für die BRD“. Dies bedeutet auch, dass die BRD nicht für Deutschland/Deutsches Reich handelt, sondern für die USA, Frankreich, England.

Weiter im Text des Art. 146 GG:

„.. eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Die Weimarer Verfassung kann hier nicht gemeint sein, da diese von den Besatzungsmächten aus dem Ersten Weltkrieg aufgezwungen wurde und durch inneren Verrat durchgewunken wurde. Es gab also zur Weimarer Verfassung keine freie Entscheidung des deutschen Volkes.

Die einzige Verfassung, die vom deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen wurde, ist die Verfassung des Deutschen Reichs von 1871, die auch weiterhin ihre Gültigkeit besitzt. Die Verfassung des Deutschen Reichs von 1871 wurde nie vom deutschen Volke außer Kraft gesetzt und somit bleibt die Gültigkeit weiterhin bestehen.

Die Verfassung des Deutschen Reichs von 1871 ist wahrscheinliche auch die Verfassung, die ein Bundesverfassungsgericht schützt, es ist ja schließlich die einzig gültige. Was auch begründet, dass das GG für die BRD seine Gültigkeit schon am Tag des in Krafttreten außer Kraft war. Genauer gesagt, das Grundgesetz für die BRD war nie in Kraft und hatte nie Gesetzeskraft. Denn im Art. 146 stand am 23. Mai 1949 im Bundesgesetzblatt Nr. 1, Seite 19:

Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tag, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Alles andere ist Verrat durch Parteien, also Firmen, die sich Partei nennen.

Banditen Räuber Diebe

Video dazu:
Der Weimarer Dolchstoß (oder: Welche Verfassung ist in Deutschland gültig?)

Einen fröhlichen Nachmittag.

Merkel und ein Orden für falsches Spiel

Vor Merkel erhielten nur die ehemaligen Bundeskanzler Konrad Adenauer (1954) und Helmut Kohl (1998) die Auszeichnung „Großkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik in besonderer Ausführung“.
Auch diese Menschen waren Parasiten und waren nicht berechtigt zum regieren.
(siehe hierzu: Die Bundesrepublik Deutschland hat von Anfang an kein Recht zum Regieren!)

Alle drei waren nie für das deutsche Volk, da sie nur am Aussaugen des Volkes waren und sich illegal an ihm vergriff. Keiner von ihnen war für eine Einheit Deutschland, die Herstellung der Grenzen vom 31.12.1937, einen Friedensvertrag, sowie die Herstellung der Souveränität von Deutschland / Deutsches Reich.

Die Wiedervereinigung Deutschland zum 3. Oktober 1990 war nur ein falsches Spiel und eine Täuschung des deutschen Volkes, denn Vorgenanntes wurde nicht realisiert. Es gab keinen Wiedervereinigungsvertrag, sondern nur einen Einigungsvertrag, den ein Bundesverfassungsgericht am 24. April 1991 Az. 1 BvR 1341/90 als nichtig erklärt hatte und dies Gesetzeskraft ist.

Die Medien machten mit der Ordensverleihung ein Schauspiel und stellen Merkel in ein Licht, dass es nicht gab. Über ihre Beteiligung zu Kriegsvorbereitungen der Nato gegen Russland wird geschwiegen. Nicht umsonst muss jeder Kanzler und Kanzlerin aus Deutschland bei den USA zum Nicken kommen.

Merkel hatte im letzten Jahr erklärt, ihre Friedensverhandlungen in Minsk, die im Minsker Abkommen mündeten, nie ernst gemeint zu haben, und hat in all den Jahren seit 2015 auch keinen Handschlag getan, um die ukrainischen Regierungen zur Umsetzung dieses Abkommens zu veranlassen. Ihre Komplizenschaft bei der Vorbereitung des NATO-Krieges gegen Russland kann also niemand ernstlich infrage stellen.

Dass Frank-Walter Steinmeier ihr den höchsten Orden verleiht, muss nicht verwundern. Er war schließlich mit beteiligt an der Minsker Täuschung, am Einrühren dieser ukrainischen Suppe, die gerade gelöffelt werden muss. Und betrachtet womöglich die gegenwärtige Riege mit der gleichen Verachtung, die Merkel zeigt, indem sie die jetzige Führung ihrer Partei zu dieser Ehrung nicht einlädt – ein Haufen, dem die Bösartigkeit der Russland-Politik des Duos schlicht deshalb entgeht, weil er zu dumm ist, eine Täuschung zu erkennen.

Eine Täuschung, die auf mehr als eine Weise für das heutige Elend den Weg bereitet hat. Denn wäre nicht all die Jahre über behauptet worden, man stehe hinter den Minsker Vereinbarungen, hätte man nicht stetig erklärt, Russland, und einzig Russland sei schuld daran, dass sie nicht umgesetzt würden, vielleicht wäre darüber berichtet worden, was tatsächlich im Donbass geschieht, und die ganze Mär vom „unbegründeten russischen Angriffskrieg“ hätte nie funktioniert. Steinmeier und Merkel haben gemeinsam das Elend vernebelt; haben sich Märchen ausgedacht, dass beispielsweise zuerst die Grenzkontrolle an die Ukraine übergehen müsse oder dass von Mariupol aus einer Landbrücke zur Krim führt; haben die ganzen Jahre über das Schweigen über die verheerende Ideologie der Banderas-Jünger gehegt und gepflegt. Jeder von ihnen wäre im Stande gewesen, dieses Schweigen zu durchbrechen, oder Gelder, die reichlich aus Berlin nach Kiew flossen, von Schritten hin zum Frieden abhängig zu machen, und keiner der beiden hat es getan.

Es ist schon so, die 16 Jahre Merkel haben die Saat der heutigen Idiotie gelegt, und sie trägt die Verantwortung mit für die Ernte, die jetzt eingefahren wird. Und wenn man die beiden anderen Ordensträger betrachtet, so passt sie nicht schlecht dazu. Adenauer war der Vater der deutschen Teilung („lieber das halbe Deutschland ganz als das ganze Deutschland halb“) und derjenige, der die Nazieliten wieder an die Hebel der westlichen Republik beförderte, und Helmut Kohl sorgte dafür, dass es einen Anschluss gab, keine Wiedervereinigung, und das Resultat ohne eine Verfassungsdebatte nach Westen orientiert blieb. Den Tiefpunkt deutscher Selbstachtung in Gestalt eines Olaf Scholz haben alle drei auf ihre Weise vorbereitet.

Einen fröhlichen Nachmittag.

Umtausch von Führerscheinen in einen EU-Führerschein und zuständige Personen

Es wird ja immer wieder berichtet, dass man seinen Führerschein entsprechend Fahrerlaubsnis-Verordnung (FeV) entsprechend seinem Alter umzutauschen hat.

  1. Wie sieht es mit dem räumlichen Geltungsbereich der FeV aus?

    Die FeV hat keinen räumlichen Geltungsbereich, somit ist diese entsprechend Bundesverfassungsgericht nichtig.

    „Gerade diese Norm bewertet erst den unmittelbaren Eingriff in die Rechte des Betroffenen, muss also rechtsstaatlich in jeder Hinsicht einwandfrei sein. Dazu gehört in erster Linie die unbedingte Klarheit und Nachprüfbarkeit ihres rechtlichen Geltungsbereiches“ (BVerfGE I C 74/61 vom 28. 11. 1963 / Bestimmtheitsgebot).

    „Jedermann muss in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen zu können, um sein Verhalten entsprechend darauf einzurichten. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, dass sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegend juristischem Inhalt hinreichend verstehen“ (BVerwGE 17, 192 = DVBl. 1964, 147 / Gebot der Rechtssicherheit).
  2. Besteht eine Umtauschpflicht für Führerscheine des Deutschen Reich und der Deutschen Demokratischen Republik?

    Der EU-Führerschein gehört der EU, aber die Führerscheine des Deutschen Reichs (DR) und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) gehören weder der EU noch der BRD. Diese haben kein Hoheitsrecht für diese Führerscheine.
    Da die EU noch die BRD keine Hoheitsrechte für Führerscheine des DR und der DDR haben, sind diese weiterhin gültig und können von der EU und der BRD nicht für ungültig erklärt werden.

    Es besteht für diese keine Umtauschpflicht in einen EU-Führerschein. Es wird in der FeV zu den Führerscheinen des DR und der DDR auch kein Bezug genommen, man bezieht sich hier nur auf ein entsprechendes Alter.
  3. Muss man den Führerschein bei einer Kontrolle usw. aushändigen?

    NEIN für Führerscheine des DR und der DDR.
    Denn in der FeV unter § 4 Abs. 2 wird nur dargelegt, dass man einen Führerschein mitzuführen hat und zuständigen Personen auf verlangen zur Prüfung auszuhändigen hat.

    Weder für den Führerschein des DR und der DDR gibt es eine zuständige Person, also man braucht diese niemanden auszuhändigen, auch an keinen Menschen. Weder die heutige Polizei noch sonstige Behörden haben Hoheitsrecht über diese Führerscheine.
    Für den Führerschein des DR ist das Deutsche Reich zuständig und für den Führerschein der DDR ist die DDR zuständig, aber in keinem Fall eine BRD und eine EU. Für diese beiden Führerscheinarten gibt es also auch keinen Führerscheinentzug (Fahrerlaubnisentzug).

    Aufgepasst:
    Die andere Seite ist, es muss erstmal jemanden geben der sich dann auch einen Menschen gegenüber zur Person macht, also er muss sich gegenüber einen Menschen zur Person erklären.
    Macht das einer, das er sich gegenüber einem Menschen zur Person erklärt, dann ist er objektiv und kann gegenüber einen Menschen (subjektiv) nicht handeln. Das lassen allein schon die Naturgesetze nicht zu.
    Siehe hierzu auch:
    Der Mensch und die Person und Der Mensch und das Gesetz
  4. Welchen Zweck hat denn die ganze Lüge?

    Man möchte alle Führerscheine auf 10 Jahre beschränken, also auf Handelsrecht. Ist dann jemand unbequem für das System (Abschaffung der Demokratie), dann wird einfach sein Führerschein nicht mehr verlängert. Man will hier als Minderheit ein weiteres Druckmittel auf das Volk (Staat) schaffen.
    Nicht vergessen, die Gültigkeit der Führerscheine enden nicht nach 10 Jahren, sondern einen Tag davor, wie beim Bundespersonalausweis (halt Handelsrecht).
  5. Nachtrag:

Nun gibt es aber noch die Führerscheine der alten BRD, also Führerscheine, die vor dem 18. Juli 1990 00:00 Uhr ausgestellt wurden. Die neue BRD ab 29. August 1990 ist nicht die alte BRD und hat somit kein Hoheitsrecht auf die Führerscheine der alten BRD.

Um dies zuverstehen fangen wir mal mit dem Grundgesetz, was ja so heilig sein soll, an.

In der Überschrift des Grundgesetz (GG) steht Folgendes: „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“, also nicht „der Bundesrepublik Deutschland“. Mit dem Wörtchen „für“ wird dargestellt, dass das GG durch Dritte der Bundesrepublik (BRD) auferlegt wurde und zwar durch die Allierten. Deutschland wurde in 3 Teile (Westdeutschland, Mitteldeutschland und der Teil in Polen) geteilt. Westdeutschland war die BRD, Mitteldeutschland nannte man irrtümlicherweise Ostdeutschland, die DDR, und über den besetzten Teil von Polen spricht man nicht.
Zum vergleich, bei der DDR stand „Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik“ dort.

Im Grundgesetz gab es einen Artikel 23, den räumlichen Geltungsbereich, da ohne räumlichen Geltungsbereich Gesetze, Verordnungen usw. keine Gültigkeit haben.
Nebenbei: Das Bundesverfassungsgericht hat einmal festgestellt, dass Urteile, die außerhalb des Geltungs​bereichs des Art. 23 GG gefällt wurden, absolut ungültig sind.
Dieser räumliche Geltungsbereich wurde durch die Allierten per 18. Juli 1990 00:01 Uhr aufgehoben und somit auch das GG nichtig gemacht sowie die alte BRD aufgelöst.

Nun gab es ja per 29. August 1990 die neue BRD, die sich das GG mit dem aufgehobenen Artikel 23 angenommen hat und gestaltete das GG neu. Sie konnten also damit auch den Artikel 23 neu besetzen und man nahm die Europäische Union in diesem Artikel auf.
Die neue BRD hat also keinen räumlichen Geltungsbereich und somit auch keine Hoheitsrechte mit ihren Mitarbeitern (Zoll, Bundespolizei usw.) in den Kleinstaaten Deutschlands. Was entsprechend einer ePost-Anfrage an einigen Staatskanzleien bestätigt wird.

Es stellt sich auch hier die Frage: Von wem stammt dieses neue GG, da wieder in der Überschrift, also Benennung, das Wörtchen „für“ steht? Es muss von einem oder mehreren Dritten gemacht wurden sein.

Nun gibt es aber noch das Rückwirkungsverbot. Es wird hier von echter und unechter Rückwirkung unterschieden.
Die echte Rückwirkung ist dann gegeben, wenn durch ein Gesetz rückwirkend bestimmte Rechtsfolgen eintreten sollen, obwohl der betreffende Sachverhalt bereits abgeschlossen ist.
Bei der unechten Rückwirkung soll ein Gesetz auf noch nicht abgeschlossene Sachverhalte angewendet werden und somit zukünftige Rechtsfolgen setzen.

Dies bedeutet, wenn man einen Führerschein hat, der unbefristet gültig ist, dann kann dieser nicht in einen befristeten Führerschein umgewandelt werden, was man aber gerne hätte.
Würde man darauf drängen den unbefristeten gültigen Führerschein in einen gültigen befristeten Führerschein umzuwandeln/tauschen, dann handelte es sich um eine echte Rückwirkung und warum?

Der Sachverhalt Ausstellung eines unbefristeten gültigen Führerschein ist bereits abgeschlossen, der mit einer bestimmten Rechtsfolge befristet werden soll.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Anforderungen für die rückwirkende Änderung von Gesetzen verschärft. Der Gesetzgeber darf demnach nicht rückwirkend in schon abgeschlossene Sachverhalte eingreifen. Eine echte Rückwirkung ist nach gängiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) grundsätzlich unzulässig.

BVerfG – 1 BVL 5/08 – Leitsatz:
„Den Inhalt geltenden Rechts kann der Gesetzgeber mit Wirkung für die Vergangenheit nur in den verfassungsrechtlichen Grenzen für eine rückwirkende Rechtsetzung feststellen oder klarstellend präzisieren.“

Also keine abgeschlossene Sachverhalte, die sich auf Recht der Vergangenheit beziehen, rückwirkend ändern.

Dies bedeutet, das alle Führerscheine, die des DR, der DDR, der alten BRD und neuen BRD, die unbefristet gültig und auch befristet gültig sind, wegen des Rückwirkungsverbotes nicht umgetauscht werden müssen, da es sich hier bereits um abgeschlossene Sachverhalte handelt. Diese Führerscheine behalten weiter ihren rechtlich gültigen Status.

Wie schon vorab dargelegt:
Man möchte alle Führerscheine auf 10 Jahre beschränken. Ist dann jemand unbequem für das System (Abschaffung der Demokratie), dann wird einfach sein Führerschein nicht mehr verlängert. Man will hier als Minderheit ein weiteres Druckmittel auf das Volk (Staat) schaffen.

Einen fröhlichen Nachmittag.