Schlagwort: Mensch (Seite 2 von 2)

Wer ist Reichsbürger und wie sieht es mit dem „Deutsches Reich“ aus?

aktualisiert am 24.02.2023

Eine Frage die sich nicht einfach so beantworten lässt oder doch?

Geht man von einem Artikel vom 24.02.2023 der Freien Presse aus, dann sind Reichsbürger die behaupten, ein fortbestehen des Deutschen Reichs. Siehe hier Artikel der Freien Presse.

Also, man ist kein Reichsbürger, wenn man das wisse, dass das Deutsche Reich fortbesteht. Die Richter des Bundesverfassungsgericht sind also keine Reichsbürger, da sie nicht nur behaupten, dass das Deutsche Reich fortbesteht, sondern es auch wissen, das es fortbesteht.

Im Urteil von 31.07.1973 (Aktenzeichen: 2 BvF 1/73) wird Folgendes und das auf Grundlage des Grundgesetzes durch die Verfassungsrichter festgestellt:

Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 (277); 3, 288 (319 f.); 5, 85 (126); 6, 309 (336, 363)), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt „verankert“ (BVerfGE 2, 266 (277)). Verantwortung für „Deutschland als Ganzes“ tragen – auch – die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 (362 f., 367)).

Es steht fest, dass das Deutsche Reich weiter existiert, was sich aus dem „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ ergibt.

Aber deshalb ist man noch lange nicht ein Reichsbürger!

Die Reichsangehörigkeit kann man laut Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStaG) vom 23.07.1913 nur durch Verleihung erlangen, aber auch wird diese erlangt entsprechend §§ 3 bis 35 RuStaG.

Wenn also das „Deutsche Reich“ entsprechend Grundgesetz für die BRD und dem Bundesverfassungsgericht weiterhin besteht, dann kann auch keine Bundesrepublik Deutschland (BRD) und Deutsche Demokratische Republik (DDR) die Gesetze des Deutschen Reich ändern, da diese keine Hoheitsrechte darüber haben und das Deutsche Reich weiterhin Rechtsfähig ist (siehe o.g. Auszug eines Urteils).
Hieraus ergibt sich, das die BRD und DDR nur Verwaltungen sind.

Hieraus ergibt sich aber auch, das die Gesetze des Deutschen Reich entsprechend SHAFE-Gesetze weiterhin Gültigkeit haben.

Da das RuStaG entsprechend Vorgenannten nicht durch die BRD und DDR geändert werden kann, ergibt sich aus dem RuStaG wer Reichsbürger ist.

Einen fröhlichen Nachmittag.

Der Mensch und die Staatsangehörigkeit / Staatszugehörigkeit?

Aktualisiert am: 31.03.2023

Richter sprechen meistens von „Staatsangehörigkeit deutsch“ oder „deutscher Staatangehöriger“ und dies ist völlig falsch.

Warum???

Das hat jetzt nichts mit dem Wörtchen „deutsch“ nur zu tun, sondern auch mit dem Wort „Staatsangehörigkeit“. Es geht um die Beziehung der beiden Wörter.

Um es besser zu verstehen, klären wir doch erstmal was „Angehörigkeit“ und „Zugehörigkeit“ bedeutet.

Angehörigkeit:
= Bindung, Mitglied (wie es auch als Familienangehöriger ist, also z.B. Vater, Mutter, Kinder)

Zugehörigkeit:
= Angliederung, Zuordnung (wie es auch bei einen Familienzugehörigen ist, man lebt in einer Familie, ist aber kein Gebundener der Familie, z.B. eine zweite Frau in der Familie)

Was bedeutet das jetzt???

Nehmen wir mal den Freistaat Sachsen und die Nation „Deutsch“ bzw. „Deutschland“ oder auch das „Deutsche Reich“, wobei hier Deutschland gemeint ist – siehe SHAFE-Gesetze.

Der Freistaat Sachsen gehört zur Nation Deutschland, ist aber kein Angehöriger von Deutschland, somit ist es eine Zugehörigkeit. Demnach kann es auch keine Staatsangehörigkeit „deutsch“ oder „Deutschland“ und auch nicht „Deutsches Reich“ geben, sondern nur eine Nationzugehörigkeit „Deutsch“, „Deutschland“ oder auch „Deutsches Reich“.

Eine Staatsangehörigkeit „Freistaat Sachsen“ und eine Staatszugehörigkeit „Freistaat Sachsen“ das gibt es, aber in Wirklichkeit nicht.
Denn entsprechend Befehl Nr. 180 vom 21. Juli 1947 der sowjetischen Militär-Administration gibt es nur ein „Land Sachsen“. Also dementsprechend nur eine Staatsangehörigkeit „Land Sachsen“.
Da das Gebiet immer noch besetzt ist, es keinen Friedensvertrag gibt, kann das „Land Sachsen“ auch nicht in „Freistaat Sachsen“ umbenennen. Ein Hoheitsrecht für diese Umbenennung gibt es nicht. Siehe ==> Befehl Nr. 180

Aber wann ist man dann Staatsangehöriger oder Staatszugehöriger???

Staatsangehöriger des Land Sachsen wäre man, wenn man eine Staatsangehörigkeitsurkunde beantragt, in der als Staatsangehörigkeit „Land Sachsen“ steht, denn dann ist man Mitglied und gebunden an dem Land Sachsen. Man muss also den Willen bekunden, das man Mitglied sein möchte. Das ist wie bei einen Verein (Vereinigung). Ein Staat ist ja auch eine Vereinigung.

Solange man aber keinen Antrag auf Staatsangehörigkeit stellt, gibt es nur eine Staatszugehörigkeit, also das man sich dem Land Sachsen zuordnen lässt. Dies ist natürlich auch auf freiwilliger Basis. Also mit einer Anmeldung mit Anschrift gehört man erstmal nur dazu, also eine Zuordnung und damit entsteht die Staatszugehörigkeit, aber keine Staatsangehörigkeit. Eine Staatsangehörigkeit muss man verliehen bekommen. Verliehen deswegen, da man diese auch wieder entzogen bekommen kann. Eine Staatsangehörigkeit kann auch durch Gesetz geregelt werden, wo man z.B. die Staatsangehörigkeit Land Sachsen mit der Geburt bekommt usw.

Die Staatsangehörigkeiten der Staaten in der deutschen Nation wurden zu Hitlers-Zeiten den Deutschen genommen und die BRD fährt diesen Kurs von anfangan weiter. Die Staaten der deutschen Nation machen dies mit, aber kein Wunder, das ist so mit Parteiregierungssystemen. Hier spielt nur Geld die Rolle und die Nation als Sklave. Nur schlägt dies alles fehl.

Aber Schauen wir mal die Vergangenheit an, was die zeigt.

Nach 1933, also ab 7. Februar 1934, wurde das Reichs- und Staatsangehörigkeitgesetz durch Hitler geändert und zwar sinngemäß: 

§ 1.
(1) Die Staatsangehörigkeit in den deutschen Ländern fällt fort.
(2) Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehörigkeit (Reichsangehörigkeit)

Durch die Alliierten wurde mit den SHAFE-GESETZEN dieses wieder aufgehoben. Somit gilt wieder das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) von 22. Juli 1933.

Da weder die DDR noch die BRD das RuStAG von 1933 ändern dürfen, da man bloss Verwalter ist und nicht Rechtsnachfolger, hat die DDR hier richtig gehandelt, denn es gab nur Bürger der DDR und keine Staatsangehörigkeit der DDR. Die BRD war hier Hochnäsig und machte Änderungen.

Und nun das Kuriose:

Die BRD schreibt im § 1 ihrem Staatsangehörigkeitsgesetz Folgendes:

„Deutsche im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.“

Was bedeutet dies?

Man muss also erst die deutsche Staatsangehörigkeit haben, bevor man Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist. Es steht hier nicht. „Deutscher ist: wer …“

Man gibt also zu, dass das RuStAG weiterhin gültig ist, da nur hier geregelt ist, wann man und wer Deutscher ist. Und Deutscher ist nach RuStAG, wer die Staatsangehörigkeit eines Bundesstaates oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit hat. Ebenfalls steht hier auch wie diese erworben wird.

Mehr dazu im Artikel:
Wer ist Reichsbürger und wie sieht es mit dem Deutschen Reich aus?

Einen fröhlichen Nachmittag.

Masernvirus existiert nicht!

Hier geht es um den Fehlbeschluss des Bundesverfassungsgericht zur Masern-Impfung.

Ein Bundesverfassungsgericht (BVerfG) windet sich mit seinem Beschluss, um die Masern-Impfung und Grundrechtseinschränkungen zu rechtfertigen.

Hier erstmal der Beweis, dass es keinen Masernvirus gibt.

Hier hätte sich ein BVerfG erstmal sachkundig machen sollen. Also Aussage unter Randnummer 13 ist eine Falschaussage.

Bevor weitergelesen wird, solltest Du den Beitrag
Der Mensch und die Person“ und „Der Mensch und das Gesetz“ lesen.

Es handelt sich vom BVerfG zum Imfpnachweis (Masern) um einen Beschluss und nicht um ein Urteil. Bei einem Beschluss müssen alle Beteiligten am Ende des Beschluss mit Unterschreiben, da ein Beschluss keine Rechtswirkung auf Dritte hat. Entsprechend des Beschluss haben nur die Richter, die Aufgeführt wurden entschieden, aber nicht beschlossen, es ist keine Unterschrift zu sehen und unter Randnummer 171 steht eindeutig das man entschieden hat und nichts beschlossen noch geurteilt hat.

Das ganze ist also Wertlos und hat keinerlei rechtlichen Zweck noch Rechtskraft!

Das Gericht hätte erstmal prüfen müssen, ob der Infektionsschutzgesetz gültig ist, da es keinen räumlichen Geltungsbereich hat. Das Infektionsschutzgesetz ist entsprechend Rechtsprechung des BVerfG ungültig.

Dann sind immer wieder Aussagen von Personen und Menschen enthalten. Kinder und Eltern sind Menschen und keine Personen, das Infektionsschutzgesetz bezieht sich nur auf Personen, wir sind aber Menschen.

Siehe hierzu oben angeführten Artikel „Der Mensch und die Person“.

Ein Masernschutzgesetz konnte auch nicht gefunden werden wie das BVerfG darlegt. Masernschutzgesetz bedeutet eigentlich, das man Masern schützen möchte? Man schreibt ja nicht Schutzgesetz gegen Masern.

Dann schaut Euch mal die Randnummer 53 an, dass kann doch wohl nicht wahr sein. Ein BVerfG macht aus Menschen Personen. Man schreibt hier: „trifft aber die Kinder in eigener Person.“

Was hat das BVerfG in einem Beschluss dargelegt?
Es ist zu Recht verboten die Menschen als Objekt, also als PERSON zu behandeln (Bundesverfassungsgericht Beschluss BVerfGE 63, 332/337).

Und was macht es selber???
Das ist eine Verletzung der Würde des Menschen!

Hier sieht man, dass man nur einem System dient und nicht dem Staat (Volk = Menschen).

Also kurz geschrieben, es ist eine absolute Luftnummer, die nicht brauchbar ist.

Einen fröhlichen Nachmittag.

Die Deutschen und ihre Nationalhymnen

aktualisiert: 23.08.2023

Nationalhymne, welche gilt, gilt nicht oder gelten alle?

Die DDR (Volkskammer) ist nach dem Einigungsvertrag der Bundesrepublik Deutschland (Firma BRD) beigetreten und hat einen Wirtschaftsvertrag (Abkommen) gemacht. Es hat hier nichts mit einer Wiedervereinigung zu tun. Entsprechend des Einigungsvertrag, der weiterhin Gültigkeit haben soll (laut Bundesverfassungsgericht ungültig), muss auch die DDR weiter existieren und kann somit nie untergegangen sein – sonst würde hierzu ein Vertragspartner fehlen. Vertragspartner im Einigungsvertrag ist die DDR (Volkskammer) und nicht die 5 neuen Bundesländer und die BRD und nicht die Länder der BRD! Es gab zwar ein Gesetz für die neue Länderbildung (Ländereinführungsgesetz) in der DDR, aber diese wurden erst nach dem 3. Oktober 1990 gebildet. Dies ist auch aus dem Einigungsvertrag Art. 1 (1) Satz 2 zu entnehmen. 

Richtigerweise waren die sogenannten neuen Länder schon mit dem Befehlt Nr. 180 der russischen Besatzer gebildet.

Zum Grundgesetz: Die DDR ist nach Art. 23 der BRD am 3.10.1990 beigetreten, nur das zu dieser Zeit dieser Artikel nicht mehr belegt war, also war aufgehoben. Der Einigungsvertrag müsste laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ungültig sein, da ja die DDR keine Verfassungsänderung gemacht hat und hier keine Bekundung eines Beitrittes darlegte. In der Verfassung der DDR stand unter Art. 5 (3) „Zu keiner Zeit und unter keinen Umständen können andere als die verfassungsmäßig vorgesehenen Organe staatliche Macht ausüben.“ Nach diesem müsste der Einigungsvertrag ungültig sein und somit auch der Beitritt. Das Grundgesetz ist auch keine Verfassung, was das Grundgesetz selbst im Art. 146 wiedergibt: „…verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ Siehe hierzu auch GG Art. 140 „Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.“ Also, Grundgesetz keine Verfassung. Eine Verfassung hat auch einen höheren Rechtsstandpunkt, da diese nur vom Volke geändert werden darf und nicht wie ein Grundgesetz nach Lust und Laune.

BRD und Deutschland:

Im Einigungsvertrag spricht man von BRD und Deutschland. Siehe hierzu mal Art. 2 (1) Satz 1 „Hauptstadt Deutschlands ist Berlin.“ und Art. 1 (1) „…des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland …

Also BRD ist nicht gleich Deutschland und auch nicht Deutsches Reich.

Nun zum eigentlichen Thema – Hymne: 

Nach dem vorgenannten wären nun 2 Hymnen aktuell, aber warum ist das nicht so oder vielleicht doch? Im Einigungsvertrag gibt es kein einziges Wort über eine Hymne, auch nicht im Grundgesetz, noch in der Verfassung der DDR. Es konnte auch kein Gesetz gefunden werden, in dem dargelegt wird welches die Nationalhymne ist. Für Deutschland gelten alle drei Strophen des Deutschlandliedes wie bisher. Die Bundesrepublik Deutschland selbst hat sich nur die dritte Strophe des Deutschlandliedes als Nationalhymne angenommen, was nur aus einem Briefwechsel zwischen Bundespräsident R. Weizsäcker und Bundeskanzler H. Kohl hervorgeht. Die DDR-Hymne ist aber auch nicht ausser Kraft gesetzt wurden, aber auch nicht verboten und somit gilt diese weiter für die DDR, die ja bekanntlich Vertragspartner des Einigungsvertrag ist.

Und nun? 

Wir haben drei Hymnen, eine Hymne für Deutschland (Deutsches Reich), eine für die BRD und eine für die DDR. Alle dürfen sie gesungen werden, da es für die Hymnen selbst keine rechtliche Regelung gibt. Auch in der Verfassung des Deutschen Reichs gibt es keine Regelung. Welches als Nationalhymne akzeptiert wird entscheiden immer noch die deutschen Völker (Menschen), also die Nation und kein Briefwechsel noch Gesetz, da es die Hymne einer Nation, also deutscher Völker ist und nicht eines Parlamentes oder Partei. Eine Hymne legt das Ziel und den Stolz einer Nation dar, es lautet nicht um sonst Nationalhymne – also Hymne einer Nation.

Zum Inhalt des Deutschlandlieds

»Deutschland, Deutschland über alles, über alles in der Welt,«

Damit wollte Hoffmann von Fallersleben seinem Wunsch Ausdruck geben, dass eine Einigung der deutschen Einzelstaaten, also der deutschen Völker gelinge. Er strebte eine gesamtdeutsche Konstitution an, keinesfalls eine Expansion Deutschlands.

»wenn es stets zu Schutz und Trutze brüderlich zusammenhält!«

Hoffmann von Fallersleben gab damit seinem politischen Anliegen Ausdruck, dass die Jahrhunderte der deutschen »Bruderkriege«, die das Land über viele Jahre geprägt hatten, vorbei sein sollten. Nach der staatsrechtlichen Einigung würde das geeinte Deutschland dann auch unter »sicherheitspolitischen« Aspekten besser in der Lage sein, sich selbst zu schützen.

»Von der Maas bis an die Memel, von der Etsch bis an den Belt:«

Auch hier ist es kein Expansionsstreben, was den Dichter geleitet hat, sondern die Umschreibung der Grenzen des Deutschen Bundes im Norden, Süden, Westen und Osten, die vorgegeben waren durch die Gliedstaaten Dänemark, die Niederlande und Österreich. Dass man den Text heute so kritisch betrachtet, liegt nicht an seinem Dichter und dessen Motiven, sondern an der Art und Weise, wie nationalistische und aggressiv expansive Politik Deutschland.

Da die Bundesrepublik Deutschland (Firma), hier eine Minderheit, nicht bestrebt ist einen Friedensvertrag mit den Alliierten und allen kriegserklärenden Nation zu machen und somit auch die Grenzen Deutschlands in dem Zustand von 31. Dezember 1937 wiederherzustellen nicht gewillt ist zeigt das, dass die heutige Bundesrepublik Deutschland (Firma), hier eine diktatorische Minderheit, nicht gewillt ist tatsächlich dem deutschen Volk zu dienen, sondern nur ihre eigenen Interessen, da diese eine Firma ist, ist das auch verständlich, und die Interessen eines Alliierten (USA) verfolgen.

Das andere Problem ist, das die BRD als Firma ja gar keine Friedensverträge machen kann und auch nicht darf. Zu male diese von den Alliierten ein „Regierungsverbot“ seit ihrer Existenz hat und das Bundesverfassungsgericht selbst festgestellt hat, dass die BRD nicht das Deutsche Reich ist. Mit dem Regierungsverbot verhindern die drei westlichen Alliierten auch die Schaffung eines Friedensvertrages, damit diese weiter in Deutschland sich stationieren und diktieren können.
Siehe hierzu auch das Video „Die Staatssimulation der BRD“.

Die deutschen Völker, also die deutsche Nation muss sich eine Regierung wählen, die das Deutsche Reich (also Deutschland) für die deutsche Nation vertritt und es wieder Handlungsfähig macht.
Dann besteht auch die Möglichkeit das Deutsche Reich in seinen Grenzen vom 31.12.1937 wieder herzustellen und die deutschen Völker auf eine Nationalhymne abzustimmen, die dann auch Bestandteil der gesamten deutsche Nation ist.

Geht die deutsche Nation diesen Weg nicht, dann werden die deutschen Völker wie auch die Nation irgendwann nicht mehr existieren.

Einen fröhlichen Nachmittag.

Neuere Beiträge »