Autor: Mensch (Seite 4 von 6)

Es gibt Lebewesen die man in Gruppen aufgeteilt hat, Menschen, Tiere und Planzen, wobei sich der Mensch von den Tieren abgrenzt, obwohl er nichts anderes ist.
Der Mensch besteht nur aus Arten, die Tiere bestehen aus Rassen, die wieder in Arten untergliedert sind, gleiches trifft auch für die Pflanzen zu.
Alles Lebt auch die Berge und Täler.
Nur etwas Lebt nicht, das ist alles Gedachte wie Zeit, Temperatur, Person
usw.

Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs gegen Putin

Internationaler Gerichtshof (IStGH) Haftbefehl hat auch in Deutschland keine Relevanz, da das Deutsche Reich/ Deutschland nicht Mitglied des Internationalen Gerichtshof ist. Die BRD hat hier kein Hoheitsrecht. Die BRD muss sich hier der USA unterordnen, was die Besatzungszone (BRD) angeht. In der Besatzungszone (DDR) von Russland darf niemand ohne Genehmigung des Besatzers ausgeliefert werden. Weder die Polizei noch sonstige Sicherheitsbehörden haben hier keine Rechte dazu, sie sind dem russischen Besatzer untergeordnet und nicht einer BRD.

Und warum?

Obwohl Russland zu den Unterzeichnern des Römischen Statuts gehört hatte, dem Gründungsdokument des IStGH, hat es den Vertrag nie ratifiziert und ist 2016 offiziell aus ihm ausgetreten. Was auch immer das Gericht behauptet oder tut, ist in Russland und in den besetzen Gebieten, wozu auch ein Teil Deutschland gehört (DDR-Gebiet) null und nichtig.

Während 123 Staaten das Römische Statut unterzeichnet haben, taten dies 41 nicht – darunter China, Indien, Saudi-Arabien und die Türkei. Neben Russland haben auch Israel, der Sudan und die USA ihre Unterschrift zurückgezogen. Der US-Kongress hatte 2002 sogar ein Gesetz verabschiedet, das jegliche Zusammenarbeit mit dem Gerichtshof verbietet und „alle notwendigen und angemessenen Mittel“ ermächtigt, um jeden US-Amerikaner oder Staatsangehörigen eines verbündeten Landes aus Den Haag zu befreien, notfalls mit militärischer Gewalt.

Der ehemalige Präsident und stellvertretende Vorsitzende des russischen Sicherheitsrates Dmitri Medwedew verglich den „Haftbefehl“ mit Toilettenpapier.

Einen fröhlichen Nachmittag

Wer ist Reichsbürger und wie sieht es mit dem „Deutsches Reich“ aus?

aktualisiert am 24.02.2023

Eine Frage die sich nicht einfach so beantworten lässt oder doch?

Geht man von einem Artikel vom 24.02.2023 der Freien Presse aus, dann sind Reichsbürger die behaupten, ein fortbestehen des Deutschen Reichs. Siehe hier Artikel der Freien Presse.

Also, man ist kein Reichsbürger, wenn man das wisse, dass das Deutsche Reich fortbesteht. Die Richter des Bundesverfassungsgericht sind also keine Reichsbürger, da sie nicht nur behaupten, dass das Deutsche Reich fortbesteht, sondern es auch wissen, das es fortbesteht.

Im Urteil von 31.07.1973 (Aktenzeichen: 2 BvF 1/73) wird Folgendes und das auf Grundlage des Grundgesetzes durch die Verfassungsrichter festgestellt:

Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 (277); 3, 288 (319 f.); 5, 85 (126); 6, 309 (336, 363)), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt „verankert“ (BVerfGE 2, 266 (277)). Verantwortung für „Deutschland als Ganzes“ tragen – auch – die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 (362 f., 367)).

Es steht fest, dass das Deutsche Reich weiter existiert, was sich aus dem „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ ergibt.

Aber deshalb ist man noch lange nicht ein Reichsbürger!

Die Reichsangehörigkeit kann man laut Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStaG) vom 23.07.1913 nur durch Verleihung erlangen, aber auch wird diese erlangt entsprechend §§ 3 bis 35 RuStaG.

Wenn also das „Deutsche Reich“ entsprechend Grundgesetz für die BRD und dem Bundesverfassungsgericht weiterhin besteht, dann kann auch keine Bundesrepublik Deutschland (BRD) und Deutsche Demokratische Republik (DDR) die Gesetze des Deutschen Reich ändern, da diese keine Hoheitsrechte darüber haben und das Deutsche Reich weiterhin Rechtsfähig ist (siehe o.g. Auszug eines Urteils).
Hieraus ergibt sich, das die BRD und DDR nur Verwaltungen sind.

Hieraus ergibt sich aber auch, das die Gesetze des Deutschen Reich entsprechend SHAFE-Gesetze weiterhin Gültigkeit haben.

Da das RuStaG entsprechend Vorgenannten nicht durch die BRD und DDR geändert werden kann, ergibt sich aus dem RuStaG wer Reichsbürger ist.

Einen fröhlichen Nachmittag.

ehem. Mitglieder der NSDAP in der BRD

Einige gehörten zum Bundestag* // Mitgliedsnummer (n.b. = nicht bekannt)

1945 Genscher, Hans-Dietrich* (geb. 1927) // 10.123.636

1932 – 1945 Kempfler, Friedrich* (1904 – 1985) // 1.173.432

1944 – 1945 Kiep, Walter Leisler* (1926 – 2016) // 9.929.696

1933 – 1945 Kiesinger, Kurt Georg* (1904 – 1988) // 2.633.930

1933 – 1945 Klaus, Udo (1910 – 1998) // n.b.

1940 – 1945 Klausner, Wolfgang* (1906 – 1958) // n.b.

1942 – 1945 Scheel, Walter* (1919 – 2016) // 8.757.104

bis 1945 Schiess, Karl (1914 – 1999) // n.b.

1923 – 1945 Schepmann, Wilhelm (1894 – 1970) // 26.762

1940 – 1945 von Campe, Carl (1894 – 1977) // 8.128.080

1937 – 1945 Conring, Hermann* (1894 – 1989) // 5.104.902

1940 – 1945 Carsten, Karl* (1914 – 1992) // 5.736.988

1939 – 1945 Caspar, Helmut (1921 – 1980) // 7.118.443

1937 – 1945 Conrad, Wilhelm (1911 – 1980) // n.b.

1942 – 1945 Croll, Willi (geb. 1924 – 2018) // 9.235.714

bis 1945 Dahlgrün, Rolf* (1908 – 1969) // 2.957.578

1944 – 1945 Ehmke, Horst* (1927 – 2017) // n.b.

1933 – 1941 (Austritt) Schröder, Gerhard* (1910 – 1989) // 2.177.050

1938 – 1945 Schütz, Hans* (1901 – 1982) // n.b.

1933 – 1945 Schwan, Hermann* (1899 -1977) // n.b.

1939 – 1945 Seiboth, Frank* (1912 – 1994) // 6.600.850

1937 – 1940 Seidl, Alfred (1911 – 1993) n.b.

ab 1937 Farke, Ernst* (1895 – 1975) // 5.703.391

1931 – 1933 Fassbender, Heinrich* (1899 – 1971) // 654.731

ab 1937 Feuring, Adolf* (1902 – 1998) // 4.051.667

bis 1945 Fiedler, Eduard* (1890 – 1963) // 6.759.452

1937 – 1945 Filbringer, Hans (1913 – 2007) // 4.026.789

1937 – 1945 Fischer, August (1901 – 1986) // n.b.

ab 1937 Frank, Karl (1900 – 1974) // n.b.

1933 – 1940 Franken, Paul (1903 – 1984) // n.b.

1944 – 1945 Friedrich, Bruno* (1927 – 1987) // 9.719.785

???? – ???? Karl Holzamer erster ZDF-Intendant (1906 – 2007) // n.b.

Der dumme § 130 Volksverhetzung Strafgesetzbuch (StGB)

Vorwort:

Als erstes sollte man mal den Beitrag „Welche Anforderung muss ein Gesetz haben?“ lesen, um nachzuvollziehen ob dieses Büchlein StGB überhaupt für den Menschen gültig ist.

Apropos Mensch, hier zu sollte man den Beitrag „Der Mensch und die Person“ lesen. Denn hier gibt es einen gewaltigen Unterschied.

Warum ist dieser Paragraph Dumm?

Da geht es schon mal los, wer bestimmt was was ist?

In diesen Paragraph ist das nicht geregelt und im StGB gleich garnicht. Also kann jeder das auslegen wie er möchte.

Wie haben die Gerichte sinngemäß geurteilt? „Schrift und Sprache ist eine bildliche Darstellung.“

Man kann mit diesem niemanden treffen, nur der Empfänger tritt sich selbst.

Aber mal um das Ganze abzukürzen, nehmen wir uns mal den § 130 (2) b und c vor.

Der § 130 (2) b und c bezieht sich auf § 130 (2) a, der sich wiederum auf § 130 (1) Nummer 1 bezieht. Im § 130 (2) b und c spricht man von Personen, wobei man hier die unter „a“ zu Personen macht und hieraus mit Bezug die Genannten in § 130 (1) Nummer 1 zu Personen macht.

Es geht also um Personen in diesem Paragraph.

Also nicht für Menschen!

Im § 130 (3) und (4) spricht man von „unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung“ und „nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft“.

Nur das es bis jetzt keinen Nationalsozialismus gab. Und warum? Hierzu sollte man sich den Beitrag „Der Mensch und der Nationalsozialismus“ durchlesen, um zu verstehen was Nazionalsozialismus überhaupt ist.

Man hätte sich hier mal anders ausdrücken sollen. Ebenfalls gab es, wie es auch den Sozialismus in der DDR nicht gab, der war schließlich im Aufbau, keine nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft. Ach ja, wenn es keinen Nationalsozialismus gab, kann es dies ja auch nicht gegeben haben.

Aber eins wisse man genau, es gibt kapitalistische Gewalt- und Willkürherrschaft!

Darüber will niemand sprechen.

Und nun mal zum Wort „Volksverhetzung“

Das muss man so verstehen, „ver“ ist immer das Gegenteil.

Zum Beispiel: 

„kaufen“ – da bekomme ich was
„verkaufen“ – da gebe ich was ab

„Volkshetzung“ – da wird gegen das Volk gehetzt, es ist nicht willkommen
„Volksverhetzung“ – da wird nicht gegen ein Volk gehetzt, es ist willkommen

Die Überschrift des § 130 StGB ist also das Gegenteil von dem was da inhaltlich wiedergegeben wird.

Zu beachten ist aber auch, dass das StGB Straftaten immer aus der Sicht des „Wer“ sieht und nicht aus der Sicht des „Wem“, denn es muss erstmal einen „Wer“ geben bevor einen „Wem“ etwas angetan werden kann.

Ebenfalls ist an diesem Paragraphen etwas besonderes, er soll dazu dienen die Wahrheit zu schützen, also nicht das Falsche, Leugnung, Lügen usw.
Ein Richter muss also nicht die Wahrheit herausfinden, sondern die Lügen usw. Normalerweise ist ein Richter für die Wahrheitsfindung zuständig und nicht für Lügenfindung.
Der Richter muss nach diesen Paragraph nicht die Wahrheit herausfinden, sondern nur behaupten das es sich um eine Lüge handelt, also etwas dargestellt wird, was nicht mit der Meinung anderer übereinstimmt und braucht dieses noch nicht mal zu beweisen, ob der Angeklagte doch recht hat.

Dieser Paragraph macht die Richter zu Marionetten eines Systems und dienen somit nicht dem Staat, also dem Volk mit seinem Gebieten. Es ist kein Urteil bekannt, in dem ein Richter auch die Beweise bringt, das der Holocaust, die Gaskammern usw. tatsächlich gegeben hat.

Wenn man von einen Schüler erzählt bekommt, das ein Mitarbeiter vom KZ-Museum Dachau (richtiger lautet es KL und nicht KZ) gesagt bekommt, das dieser nicht daran glaube, das hier je Menschen verbrannt wurden, dann sollte es doch einen zu denken geben.

Die Abkürzung „KZ“ wurde nach dem Krieg geprägt, um den Menschen eine Brutalität zu vermitteln, obwohl es in den Unterlagen und Dokumentationen unter der Herrschaft Adolf Hitler immer abgekürzt „KL“ genannt wird. Hier widerspricht sich was und dies sollte doch zudenken geben.
Und wer hat die Abkürzung „KZ“ geprägt und wo zu??? Da brauch man nicht weit schauen, macht die Augen auf.

Wenn man eine Wahrheit (z.B. den Holocaust, die Gaskammern usw.) schütz mit Strafen, dann muss die Wahrheit eine Lüge sein.

Die deutsche Sprache ist schon was feines, da man alles exakt wiedergeben kann. Aber wie lautet es: Deutsche Sprache, schwere Sprache.

Einen fröhlichen Nachmittag.

———————

Bertolt Brecht
Wer die Wahrheit nicht weiß, der ist bloß ein Dummkopf. Aber wer sie weiß und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher.

Thomas Jefferson
Nur die Lüge braucht die Stütze der Staatsgewalt. Die Wahrheit steht von alleine aufrecht.

Martin Luther
Die Lüge ist wie ein Schneeball: Je länger man ihn wälzt, desto größer wird er.

Bertrand Russell
Auch wenn alle einer Meinung sind, können alle Unrecht haben.

Welche Anforderung muss ein Gesetz haben?

Ein Gesetz, Norm, Ordnung usw. muss einen räumlichen Geltungsbereich haben und für wem, also welche Menschen es gilt. Nicht für die Personen, dieses gilt, da der Mensch keine Person ist.
(siehe hierzu auch „Der Mensch und die Person“)

Besitzen das Gesetz, Norm, Ordnung usw. dies nicht, so ist für den Menschen nichtig, da er nicht wahrnehmen kann ob es für ihm überhaupt gilt.

Rechtsgrundlage:

Bestimmtheitsgebot, Geltungsbereich, Rechtssicherheit

„Gerade diese Norm bewertet erst den unmittelbaren Eingriff in die Rechte des Betroffenen, muss also rechtsstaatlich in jeder Hinsicht einwandfrei sein. Dazu gehört in erster Linie die unbedingte Klarheit und Nachprüfbarkeit ihres rechtlichen Geltungsbereiches“
(BVerfGE I C 74/61 vom 28. 11. 1963 / Bestimmtheitsgebot).

„Jedermann muss in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen zu können, um sein Verhalten entsprechend darauf einzurichten. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.
Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, dass sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegend juristischem Inhalt hinreichend verstehen“
(BVerwGE 17, 192 = DVBl. 1964, 147 / Gebot der Rechtssicherheit).

Dies bedeutet:

Die Strafprozeßordnung (StPO), die Zivilprozeßordnung (ZPO), das Strafgesetzbuch (StGB) usw., also alles was keinen räumlichen Geltungsbereich hat und nicht für den Menschen bestimmt ist ungültig für den Menschen sind.

Siehe hierzu auch „Die Bundesrepublik Deutschland (BRD) und ihre Gesetze“.

Einen fröhlichen Nachmittag.

Der Mensch und die Staatsangehörigkeit / Staatszugehörigkeit?

Aktualisiert am: 31.03.2023

Richter sprechen meistens von „Staatsangehörigkeit deutsch“ oder „deutscher Staatangehöriger“ und dies ist völlig falsch.

Warum???

Das hat jetzt nichts mit dem Wörtchen „deutsch“ nur zu tun, sondern auch mit dem Wort „Staatsangehörigkeit“. Es geht um die Beziehung der beiden Wörter.

Um es besser zu verstehen, klären wir doch erstmal was „Angehörigkeit“ und „Zugehörigkeit“ bedeutet.

Angehörigkeit:
= Bindung, Mitglied (wie es auch als Familienangehöriger ist, also z.B. Vater, Mutter, Kinder)

Zugehörigkeit:
= Angliederung, Zuordnung (wie es auch bei einen Familienzugehörigen ist, man lebt in einer Familie, ist aber kein Gebundener der Familie, z.B. eine zweite Frau in der Familie)

Was bedeutet das jetzt???

Nehmen wir mal den Freistaat Sachsen und die Nation „Deutsch“ bzw. „Deutschland“ oder auch das „Deutsche Reich“, wobei hier Deutschland gemeint ist – siehe SHAFE-Gesetze.

Der Freistaat Sachsen gehört zur Nation Deutschland, ist aber kein Angehöriger von Deutschland, somit ist es eine Zugehörigkeit. Demnach kann es auch keine Staatsangehörigkeit „deutsch“ oder „Deutschland“ und auch nicht „Deutsches Reich“ geben, sondern nur eine Nationzugehörigkeit „Deutsch“, „Deutschland“ oder auch „Deutsches Reich“.

Eine Staatsangehörigkeit „Freistaat Sachsen“ und eine Staatszugehörigkeit „Freistaat Sachsen“ das gibt es, aber in Wirklichkeit nicht.
Denn entsprechend Befehl Nr. 180 vom 21. Juli 1947 der sowjetischen Militär-Administration gibt es nur ein „Land Sachsen“. Also dementsprechend nur eine Staatsangehörigkeit „Land Sachsen“.
Da das Gebiet immer noch besetzt ist, es keinen Friedensvertrag gibt, kann das „Land Sachsen“ auch nicht in „Freistaat Sachsen“ umbenennen. Ein Hoheitsrecht für diese Umbenennung gibt es nicht. Siehe ==> Befehl Nr. 180

Aber wann ist man dann Staatsangehöriger oder Staatszugehöriger???

Staatsangehöriger des Land Sachsen wäre man, wenn man eine Staatsangehörigkeitsurkunde beantragt, in der als Staatsangehörigkeit „Land Sachsen“ steht, denn dann ist man Mitglied und gebunden an dem Land Sachsen. Man muss also den Willen bekunden, das man Mitglied sein möchte. Das ist wie bei einen Verein (Vereinigung). Ein Staat ist ja auch eine Vereinigung.

Solange man aber keinen Antrag auf Staatsangehörigkeit stellt, gibt es nur eine Staatszugehörigkeit, also das man sich dem Land Sachsen zuordnen lässt. Dies ist natürlich auch auf freiwilliger Basis. Also mit einer Anmeldung mit Anschrift gehört man erstmal nur dazu, also eine Zuordnung und damit entsteht die Staatszugehörigkeit, aber keine Staatsangehörigkeit. Eine Staatsangehörigkeit muss man verliehen bekommen. Verliehen deswegen, da man diese auch wieder entzogen bekommen kann. Eine Staatsangehörigkeit kann auch durch Gesetz geregelt werden, wo man z.B. die Staatsangehörigkeit Land Sachsen mit der Geburt bekommt usw.

Die Staatsangehörigkeiten der Staaten in der deutschen Nation wurden zu Hitlers-Zeiten den Deutschen genommen und die BRD fährt diesen Kurs von anfangan weiter. Die Staaten der deutschen Nation machen dies mit, aber kein Wunder, das ist so mit Parteiregierungssystemen. Hier spielt nur Geld die Rolle und die Nation als Sklave. Nur schlägt dies alles fehl.

Aber Schauen wir mal die Vergangenheit an, was die zeigt.

Nach 1933, also ab 7. Februar 1934, wurde das Reichs- und Staatsangehörigkeitgesetz durch Hitler geändert und zwar sinngemäß: 

§ 1.
(1) Die Staatsangehörigkeit in den deutschen Ländern fällt fort.
(2) Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehörigkeit (Reichsangehörigkeit)

Durch die Alliierten wurde mit den SHAFE-GESETZEN dieses wieder aufgehoben. Somit gilt wieder das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) von 22. Juli 1933.

Da weder die DDR noch die BRD das RuStAG von 1933 ändern dürfen, da man bloss Verwalter ist und nicht Rechtsnachfolger, hat die DDR hier richtig gehandelt, denn es gab nur Bürger der DDR und keine Staatsangehörigkeit der DDR. Die BRD war hier Hochnäsig und machte Änderungen.

Und nun das Kuriose:

Die BRD schreibt im § 1 ihrem Staatsangehörigkeitsgesetz Folgendes:

„Deutsche im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.“

Was bedeutet dies?

Man muss also erst die deutsche Staatsangehörigkeit haben, bevor man Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist. Es steht hier nicht. „Deutscher ist: wer …“

Man gibt also zu, dass das RuStAG weiterhin gültig ist, da nur hier geregelt ist, wann man und wer Deutscher ist. Und Deutscher ist nach RuStAG, wer die Staatsangehörigkeit eines Bundesstaates oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit hat. Ebenfalls steht hier auch wie diese erworben wird.

Mehr dazu im Artikel:
Wer ist Reichsbürger und wie sieht es mit dem Deutschen Reich aus?

Einen fröhlichen Nachmittag.

Der deutsche Mensch und die Spaltung Deutschlands

Deutschland wurde ab 1945 in drei Teile geteilt, in Westdeutschland, Mitteldeutschland (was man heute den Osten bzw. Ostdeutschland bezeichnet) und in Ostdeutschland (was von Polen regiert wird).

Ostdeutschland hat Polen einvernommen, wobei im Gegenzug Rußland einen Teil von Polen bekam.

Aber wer hat eigentlich dann Westdeutschland und Mitteldeutschland geteilt und die Teilung Deutschland bis Heute weiter verursacht bzw. sich weigert diese zu beenden???

Fangen wir nach 1945 an, es war die Bundesrepublik Deutschland (BRD) und nicht die Deutsche Demokratische Republik (DDR). Hier ist nicht zu vergessen ein Konrad Adenauer! Die BRD und auch Adenauer waren nicht für das deutsche Volk, sie sahen nur ihre eigenen Interessen. Wären sie für das deutsche Volk gewesen, dann hätten diese alles getan um mindestens die beiden Teile zu vereinigen.

Kommen wir zur Vergangenheit und nicht zur Geschichte:
Geschichte schreiben die Sieger, weil sie die Vergangenheit nicht ändern können.

Wer hat den zu erst die Währung geändert?
Es war die BRD mit seinem Adenauer, die eine Währungsänderung am 20. Juni 1948 durchführten und die D-Mark einführten!!! Man hätte ja bei der Reichsmark bleiben können. Die DDR führte erst am 1. August 1964 eine DDR-Mark ein.

Wer gründete zu erst eine Republik?
Es war die BRD mit seinem Adenauer am 24. Mai 1949 und gaben damit eigentlich zu gegen das deutsche Volk zu handel, sowie nicht ihre Interessen zu vertreten. Also kein Wille das deutsche Volk zusammenzuhalten. Die DDR wurde erst am 7. Oktober 1949 gegründet.

Wer hat den als erstes sich militarisiert?
Es war die BRD mit seinem Adenauer im November 1955, die sich hier gegen einem Teil des deutschen Volkes militarisierten, man hat halt kein Gewissen. Die DDR hat erst am 1. März 1956 eine Armee aufgestellt, die Nationale Volksarmee (NVA).

Wer hat den als erstes einen Nachrichten/Geheimdienst errichtet?
Es war die BRD mir seinem Adenauer. Der Gründungstag des Bundesnachrichtendienst (BND) soll zwar am 1. April 1956 sein, er existierte aber schon viel eher. Denn der BND wurde an diesem Tag nur zum Auslandsnachrichtendienst der BRD gegründet. Den BND gab es mindestens schon 1947. Am 11. Juli 1955 wurde eine Dienststelle BND errichtet. Also den BND gab es also vor seinem Gründungstag. Die DDR gründete das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) erst am 8. Februar 1950.

Man könnte hier vieles mehr anbringen, aber eins steht hier schon fest, die Spaltung hat die BRD mit seinem Adenauer verursacht und nicht die DDR mit seinem Walter Ulbricht.

Und das die BRD mit samt seiner Bundesregierung nichts für das Volk übrig hat, sondern es nur als Sklaven benutzt, zeigt die weitere Zukunft. Die Frauen mussten ihren Mann fragen ob sie arbeiten gehen dürfen, was dann später abgeschafft wurde. Es wurden mehrere Krankenkassen, Versicherungen, Schulsysteme und der Gleichen eingeführt, um hier mit abzukassieren. Die wichtigsten Elementarteile einer Nation werden verkauft bzw. privatisiert, um mit abzukassieren. Hierzu gehört die Bahn, Autobahnen, Post, Telekom, Strom, Wasser, Gas und vieles mehr. Auch die Abschaffung der DM ist ein Verlust, ein souveräner Verlust, was das vorherige auch ist. Das bürgerliche Leben wird auseinandergetrieben, das man schon gleich nach der Entstehung der BRD tat. Es ist nicht gewollt, dass das deutsche Volk zusammen friedlich ist, nein man hetzt es gegen sich auf.

Einen Fortschritt für das Deutsche Volk ist nicht gewollt, wenn es anders wäre hätte man aus der DDR und BRD etwas besseres machen können, hätte man einen Friedensvertrag gemacht, die Souveränität in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 wieder hergestellt, aber man stand über den Dingen und welcher Kapitalismus und Geldgierige wollen sich schon vom Sozialismus ablösen lassen. Die DDR-Bürger haben 1990 einen Schritt zurück gemacht und das nur wegen der Geldgier zur D-Mark. Man hat sich blenden, verkaufen und zum Sklaven machen lassen.

Und seit 1990 ging die BRD, der Bundestag, Bund inklusive Kanzler/in noch einen Schritt weiter, sie verkaufen Deutschland Stück für Stück und das deutsche Volk als Sklave dazu. Führt Krieg gegen Rußland auf Kosten des deutschen Volk und gegen des Volkeswillen, und treib das Volk in Richtung ruin. Dabei tut man als ob unsere Wirtschaft stärker und stabiler ist, wie die von Rußland. Man hat einfach Putin am 14.02.2007 zur 43. Münchner Konferenz für Sicherheitspolitik nicht zugehört. Was sagte er da?: „So ist die Summe des Bruttosozialproduktes von Indien und China in Kaufkraftparität schon größer als das der Vereinigten Staaten. Und eine Berechnung des Bruttosozialprodukts der BRIC-Ländergruppe? Brasilien, Rußland, Indien und China? übertrifft das akkumulierte Bruttosozialprodukt der EU. Nach Meinung von Experten wird in historischer Perspektive diese Kluft noch wachsen.“ Und diese Kluft ist schon riesig.
Und mit den Sanktionen (Krieg) gegen Rußland hat man das Grab des deutschen Volk noch größer gemacht. Man sieht nicht ein das Rußland einen Verteitigungskrieg macht und wer das nicht versteht, der hat auch nicht Hitler verstanden.

Welche Schäden hat die BRD, der Bundestag, Bund inklusive Kanzler/in noch dem deutschen Volk angerichtet?

Kinderarmut, Obdachlose, gesundheitliche Schäden am deutschen Volk (das ist Körperverletzung), Beraubung des deutschen Volk durch Abgaben bis 80 % und mehr (das ist Diebstahl, es gibt kein Gesetz das dies erlaubt! die BRD hat hierzu kein Hoheitsrecht!), Beformundung und Dikatatur. Schaut man sich das Internet an, dann sieht man wie die sogenannte Freiheit aussieht. Es werden Seiten gesperrt, die aber zum Beispiel aus den USA, Rußland, Österreich, China, Brasilien usw. sich ansehen lassen.
Hier eine größere Liste:
Schäden, die die BRD dem deutschen Volke angetan hat und antut

Es wird auch die Menschwürde durch die BRD, dem Bundestag, Bund inklusive Kanzler/in verletzt, denn es ist ein Leben in Angst, Unterdrückung und Zwang, Kapitalismus PUR!!!
Artikel 1 des Grundgesetz ADE und Tschüss.

Hier noch mal bemerkt:
Entsprechend einer kleinen Anfrage an die Sächsische Staatskanzlei, ist die BRD kein STAAT!!! (siehe hierzu auch: „Der Mensch, der Staat und das System“)

Hier gibt es nur einen Weg heraus:
Abschaffung des Parteiensystem auf Republikebene, Schaffung einer Regierung, bei der die Kader von den Staaten (man nennt fälschlicher Weise diese als Länder) gestellt werden und jeder Staat in wechselwirkung für 4 Jahre das Oberhaupt stellt, Schaffung einer Verfassung für Deutschland, Friedenverträge mit den Kriegsgegnern und Allierten, herstellen von Deutschland in den Grenzen vom 31. Dezember 1937, Rußland als Wirtschaftspartner gegenüber der USA bevorzugen. Verstaatlichen von Bahn, Strom, Wasser, Post, Telekom, Gas, Finanzen (eigene Währung), Kindergärten, Schulen, Straßenwesen usw., also alles was wichtig ist für die Existens der deutschen Menschen, sozusagen dem deutschen Volk.

Dem gesamten deutschen Volk könnte es so richtig gut gehen, aber das ist von der BRD, Bundestag und Bund nicht gewollt. Man schürt nur und bekämpft nur und ist nicht in der Lage die Mißstände zubeseitigen. Und Demokratie ist hierbei gleich garnicht gewollt. 

Die Vergangenheit ist die Wahrheit, nicht die Geschichte, diese steckt voller Lügen.

Einen fröhlichen Nachmittag.

Masernvirus existiert nicht!

Hier geht es um den Fehlbeschluss des Bundesverfassungsgericht zur Masern-Impfung.

Ein Bundesverfassungsgericht (BVerfG) windet sich mit seinem Beschluss, um die Masern-Impfung und Grundrechtseinschränkungen zu rechtfertigen.

Hier erstmal der Beweis, dass es keinen Masernvirus gibt.

Hier hätte sich ein BVerfG erstmal sachkundig machen sollen. Also Aussage unter Randnummer 13 ist eine Falschaussage.

Bevor weitergelesen wird, solltest Du den Beitrag
Der Mensch und die Person“ und „Der Mensch und das Gesetz“ lesen.

Es handelt sich vom BVerfG zum Imfpnachweis (Masern) um einen Beschluss und nicht um ein Urteil. Bei einem Beschluss müssen alle Beteiligten am Ende des Beschluss mit Unterschreiben, da ein Beschluss keine Rechtswirkung auf Dritte hat. Entsprechend des Beschluss haben nur die Richter, die Aufgeführt wurden entschieden, aber nicht beschlossen, es ist keine Unterschrift zu sehen und unter Randnummer 171 steht eindeutig das man entschieden hat und nichts beschlossen noch geurteilt hat.

Das ganze ist also Wertlos und hat keinerlei rechtlichen Zweck noch Rechtskraft!

Das Gericht hätte erstmal prüfen müssen, ob der Infektionsschutzgesetz gültig ist, da es keinen räumlichen Geltungsbereich hat. Das Infektionsschutzgesetz ist entsprechend Rechtsprechung des BVerfG ungültig.

Dann sind immer wieder Aussagen von Personen und Menschen enthalten. Kinder und Eltern sind Menschen und keine Personen, das Infektionsschutzgesetz bezieht sich nur auf Personen, wir sind aber Menschen.

Siehe hierzu oben angeführten Artikel „Der Mensch und die Person“.

Ein Masernschutzgesetz konnte auch nicht gefunden werden wie das BVerfG darlegt. Masernschutzgesetz bedeutet eigentlich, das man Masern schützen möchte? Man schreibt ja nicht Schutzgesetz gegen Masern.

Dann schaut Euch mal die Randnummer 53 an, dass kann doch wohl nicht wahr sein. Ein BVerfG macht aus Menschen Personen. Man schreibt hier: „trifft aber die Kinder in eigener Person.“

Was hat das BVerfG in einem Beschluss dargelegt?
Es ist zu Recht verboten die Menschen als Objekt, also als PERSON zu behandeln (Bundesverfassungsgericht Beschluss BVerfGE 63, 332/337).

Und was macht es selber???
Das ist eine Verletzung der Würde des Menschen!

Hier sieht man, dass man nur einem System dient und nicht dem Staat (Volk = Menschen).

Also kurz geschrieben, es ist eine absolute Luftnummer, die nicht brauchbar ist.

Einen fröhlichen Nachmittag.

Die Deutschen und ihre Nationalhymnen

aktualisiert: 23.08.2023

Nationalhymne, welche gilt, gilt nicht oder gelten alle?

Die DDR (Volkskammer) ist nach dem Einigungsvertrag der Bundesrepublik Deutschland (Firma BRD) beigetreten und hat einen Wirtschaftsvertrag (Abkommen) gemacht. Es hat hier nichts mit einer Wiedervereinigung zu tun. Entsprechend des Einigungsvertrag, der weiterhin Gültigkeit haben soll (laut Bundesverfassungsgericht ungültig), muss auch die DDR weiter existieren und kann somit nie untergegangen sein – sonst würde hierzu ein Vertragspartner fehlen. Vertragspartner im Einigungsvertrag ist die DDR (Volkskammer) und nicht die 5 neuen Bundesländer und die BRD und nicht die Länder der BRD! Es gab zwar ein Gesetz für die neue Länderbildung (Ländereinführungsgesetz) in der DDR, aber diese wurden erst nach dem 3. Oktober 1990 gebildet. Dies ist auch aus dem Einigungsvertrag Art. 1 (1) Satz 2 zu entnehmen. 

Richtigerweise waren die sogenannten neuen Länder schon mit dem Befehlt Nr. 180 der russischen Besatzer gebildet.

Zum Grundgesetz: Die DDR ist nach Art. 23 der BRD am 3.10.1990 beigetreten, nur das zu dieser Zeit dieser Artikel nicht mehr belegt war, also war aufgehoben. Der Einigungsvertrag müsste laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ungültig sein, da ja die DDR keine Verfassungsänderung gemacht hat und hier keine Bekundung eines Beitrittes darlegte. In der Verfassung der DDR stand unter Art. 5 (3) „Zu keiner Zeit und unter keinen Umständen können andere als die verfassungsmäßig vorgesehenen Organe staatliche Macht ausüben.“ Nach diesem müsste der Einigungsvertrag ungültig sein und somit auch der Beitritt. Das Grundgesetz ist auch keine Verfassung, was das Grundgesetz selbst im Art. 146 wiedergibt: „…verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ Siehe hierzu auch GG Art. 140 „Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.“ Also, Grundgesetz keine Verfassung. Eine Verfassung hat auch einen höheren Rechtsstandpunkt, da diese nur vom Volke geändert werden darf und nicht wie ein Grundgesetz nach Lust und Laune.

BRD und Deutschland:

Im Einigungsvertrag spricht man von BRD und Deutschland. Siehe hierzu mal Art. 2 (1) Satz 1 „Hauptstadt Deutschlands ist Berlin.“ und Art. 1 (1) „…des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland …

Also BRD ist nicht gleich Deutschland und auch nicht Deutsches Reich.

Nun zum eigentlichen Thema – Hymne: 

Nach dem vorgenannten wären nun 2 Hymnen aktuell, aber warum ist das nicht so oder vielleicht doch? Im Einigungsvertrag gibt es kein einziges Wort über eine Hymne, auch nicht im Grundgesetz, noch in der Verfassung der DDR. Es konnte auch kein Gesetz gefunden werden, in dem dargelegt wird welches die Nationalhymne ist. Für Deutschland gelten alle drei Strophen des Deutschlandliedes wie bisher. Die Bundesrepublik Deutschland selbst hat sich nur die dritte Strophe des Deutschlandliedes als Nationalhymne angenommen, was nur aus einem Briefwechsel zwischen Bundespräsident R. Weizsäcker und Bundeskanzler H. Kohl hervorgeht. Die DDR-Hymne ist aber auch nicht ausser Kraft gesetzt wurden, aber auch nicht verboten und somit gilt diese weiter für die DDR, die ja bekanntlich Vertragspartner des Einigungsvertrag ist.

Und nun? 

Wir haben drei Hymnen, eine Hymne für Deutschland (Deutsches Reich), eine für die BRD und eine für die DDR. Alle dürfen sie gesungen werden, da es für die Hymnen selbst keine rechtliche Regelung gibt. Auch in der Verfassung des Deutschen Reichs gibt es keine Regelung. Welches als Nationalhymne akzeptiert wird entscheiden immer noch die deutschen Völker (Menschen), also die Nation und kein Briefwechsel noch Gesetz, da es die Hymne einer Nation, also deutscher Völker ist und nicht eines Parlamentes oder Partei. Eine Hymne legt das Ziel und den Stolz einer Nation dar, es lautet nicht um sonst Nationalhymne – also Hymne einer Nation.

Zum Inhalt des Deutschlandlieds

»Deutschland, Deutschland über alles, über alles in der Welt,«

Damit wollte Hoffmann von Fallersleben seinem Wunsch Ausdruck geben, dass eine Einigung der deutschen Einzelstaaten, also der deutschen Völker gelinge. Er strebte eine gesamtdeutsche Konstitution an, keinesfalls eine Expansion Deutschlands.

»wenn es stets zu Schutz und Trutze brüderlich zusammenhält!«

Hoffmann von Fallersleben gab damit seinem politischen Anliegen Ausdruck, dass die Jahrhunderte der deutschen »Bruderkriege«, die das Land über viele Jahre geprägt hatten, vorbei sein sollten. Nach der staatsrechtlichen Einigung würde das geeinte Deutschland dann auch unter »sicherheitspolitischen« Aspekten besser in der Lage sein, sich selbst zu schützen.

»Von der Maas bis an die Memel, von der Etsch bis an den Belt:«

Auch hier ist es kein Expansionsstreben, was den Dichter geleitet hat, sondern die Umschreibung der Grenzen des Deutschen Bundes im Norden, Süden, Westen und Osten, die vorgegeben waren durch die Gliedstaaten Dänemark, die Niederlande und Österreich. Dass man den Text heute so kritisch betrachtet, liegt nicht an seinem Dichter und dessen Motiven, sondern an der Art und Weise, wie nationalistische und aggressiv expansive Politik Deutschland.

Da die Bundesrepublik Deutschland (Firma), hier eine Minderheit, nicht bestrebt ist einen Friedensvertrag mit den Alliierten und allen kriegserklärenden Nation zu machen und somit auch die Grenzen Deutschlands in dem Zustand von 31. Dezember 1937 wiederherzustellen nicht gewillt ist zeigt das, dass die heutige Bundesrepublik Deutschland (Firma), hier eine diktatorische Minderheit, nicht gewillt ist tatsächlich dem deutschen Volk zu dienen, sondern nur ihre eigenen Interessen, da diese eine Firma ist, ist das auch verständlich, und die Interessen eines Alliierten (USA) verfolgen.

Das andere Problem ist, das die BRD als Firma ja gar keine Friedensverträge machen kann und auch nicht darf. Zu male diese von den Alliierten ein „Regierungsverbot“ seit ihrer Existenz hat und das Bundesverfassungsgericht selbst festgestellt hat, dass die BRD nicht das Deutsche Reich ist. Mit dem Regierungsverbot verhindern die drei westlichen Alliierten auch die Schaffung eines Friedensvertrages, damit diese weiter in Deutschland sich stationieren und diktieren können.
Siehe hierzu auch das Video „Die Staatssimulation der BRD“.

Die deutschen Völker, also die deutsche Nation muss sich eine Regierung wählen, die das Deutsche Reich (also Deutschland) für die deutsche Nation vertritt und es wieder Handlungsfähig macht.
Dann besteht auch die Möglichkeit das Deutsche Reich in seinen Grenzen vom 31.12.1937 wieder herzustellen und die deutschen Völker auf eine Nationalhymne abzustimmen, die dann auch Bestandteil der gesamten deutsche Nation ist.

Geht die deutsche Nation diesen Weg nicht, dann werden die deutschen Völker wie auch die Nation irgendwann nicht mehr existieren.

Einen fröhlichen Nachmittag.

Umtausch von Führerscheinen in einen EU-Führerschein und zuständige Personen

Es wird ja immer wieder berichtet, dass man seinen Führerschein entsprechend Fahrerlaubsnis-Verordnung (FeV) entsprechend seinem Alter umzutauschen hat.

  1. Wie sieht es mit dem räumlichen Geltungsbereich der FeV aus?

    Die FeV hat keinen räumlichen Geltungsbereich, somit ist diese entsprechend Bundesverfassungsgericht nichtig.

    „Gerade diese Norm bewertet erst den unmittelbaren Eingriff in die Rechte des Betroffenen, muss also rechtsstaatlich in jeder Hinsicht einwandfrei sein. Dazu gehört in erster Linie die unbedingte Klarheit und Nachprüfbarkeit ihres rechtlichen Geltungsbereiches“ (BVerfGE I C 74/61 vom 28. 11. 1963 / Bestimmtheitsgebot).

    „Jedermann muss in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen zu können, um sein Verhalten entsprechend darauf einzurichten. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, dass sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegend juristischem Inhalt hinreichend verstehen“ (BVerwGE 17, 192 = DVBl. 1964, 147 / Gebot der Rechtssicherheit).
  2. Besteht eine Umtauschpflicht für Führerscheine des Deutschen Reich und der Deutschen Demokratischen Republik?

    Der EU-Führerschein gehört der EU, aber die Führerscheine des Deutschen Reichs (DR) und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) gehören weder der EU noch der BRD. Diese haben kein Hoheitsrecht für diese Führerscheine.
    Da die EU noch die BRD keine Hoheitsrechte für Führerscheine des DR und der DDR haben, sind diese weiterhin gültig und können von der EU und der BRD nicht für ungültig erklärt werden.

    Es besteht für diese keine Umtauschpflicht in einen EU-Führerschein. Es wird in der FeV zu den Führerscheinen des DR und der DDR auch kein Bezug genommen, man bezieht sich hier nur auf ein entsprechendes Alter.
  3. Muss man den Führerschein bei einer Kontrolle usw. aushändigen?

    NEIN für Führerscheine des DR und der DDR.
    Denn in der FeV unter § 4 Abs. 2 wird nur dargelegt, dass man einen Führerschein mitzuführen hat und zuständigen Personen auf verlangen zur Prüfung auszuhändigen hat.

    Weder für den Führerschein des DR und der DDR gibt es eine zuständige Person, also man braucht diese niemanden auszuhändigen, auch an keinen Menschen. Weder die heutige Polizei noch sonstige Behörden haben Hoheitsrecht über diese Führerscheine.
    Für den Führerschein des DR ist das Deutsche Reich zuständig und für den Führerschein der DDR ist die DDR zuständig, aber in keinem Fall eine BRD und eine EU. Für diese beiden Führerscheinarten gibt es also auch keinen Führerscheinentzug (Fahrerlaubnisentzug).

    Aufgepasst:
    Die andere Seite ist, es muss erstmal jemanden geben der sich dann auch einen Menschen gegenüber zur Person macht, also er muss sich gegenüber einen Menschen zur Person erklären.
    Macht das einer, das er sich gegenüber einem Menschen zur Person erklärt, dann ist er objektiv und kann gegenüber einen Menschen (subjektiv) nicht handeln. Das lassen allein schon die Naturgesetze nicht zu.
    Siehe hierzu auch:
    Der Mensch und die Person und Der Mensch und das Gesetz
  4. Welchen Zweck hat denn die ganze Lüge?

    Man möchte alle Führerscheine auf 10 Jahre beschränken, also auf Handelsrecht. Ist dann jemand unbequem für das System (Abschaffung der Demokratie), dann wird einfach sein Führerschein nicht mehr verlängert. Man will hier als Minderheit ein weiteres Druckmittel auf das Volk (Staat) schaffen.
    Nicht vergessen, die Gültigkeit der Führerscheine enden nicht nach 10 Jahren, sondern einen Tag davor, wie beim Bundespersonalausweis (halt Handelsrecht).
  5. Nachtrag:

Nun gibt es aber noch die Führerscheine der alten BRD, also Führerscheine, die vor dem 18. Juli 1990 00:00 Uhr ausgestellt wurden. Die neue BRD ab 29. August 1990 ist nicht die alte BRD und hat somit kein Hoheitsrecht auf die Führerscheine der alten BRD.

Um dies zuverstehen fangen wir mal mit dem Grundgesetz, was ja so heilig sein soll, an.

In der Überschrift des Grundgesetz (GG) steht Folgendes: „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“, also nicht „der Bundesrepublik Deutschland“. Mit dem Wörtchen „für“ wird dargestellt, dass das GG durch Dritte der Bundesrepublik (BRD) auferlegt wurde und zwar durch die Allierten. Deutschland wurde in 3 Teile (Westdeutschland, Mitteldeutschland und der Teil in Polen) geteilt. Westdeutschland war die BRD, Mitteldeutschland nannte man irrtümlicherweise Ostdeutschland, die DDR, und über den besetzten Teil von Polen spricht man nicht.
Zum vergleich, bei der DDR stand „Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik“ dort.

Im Grundgesetz gab es einen Artikel 23, den räumlichen Geltungsbereich, da ohne räumlichen Geltungsbereich Gesetze, Verordnungen usw. keine Gültigkeit haben.
Nebenbei: Das Bundesverfassungsgericht hat einmal festgestellt, dass Urteile, die außerhalb des Geltungs​bereichs des Art. 23 GG gefällt wurden, absolut ungültig sind.
Dieser räumliche Geltungsbereich wurde durch die Allierten per 18. Juli 1990 00:01 Uhr aufgehoben und somit auch das GG nichtig gemacht sowie die alte BRD aufgelöst.

Nun gab es ja per 29. August 1990 die neue BRD, die sich das GG mit dem aufgehobenen Artikel 23 angenommen hat und gestaltete das GG neu. Sie konnten also damit auch den Artikel 23 neu besetzen und man nahm die Europäische Union in diesem Artikel auf.
Die neue BRD hat also keinen räumlichen Geltungsbereich und somit auch keine Hoheitsrechte mit ihren Mitarbeitern (Zoll, Bundespolizei usw.) in den Kleinstaaten Deutschlands. Was entsprechend einer ePost-Anfrage an einigen Staatskanzleien bestätigt wird.

Es stellt sich auch hier die Frage: Von wem stammt dieses neue GG, da wieder in der Überschrift, also Benennung, das Wörtchen „für“ steht? Es muss von einem oder mehreren Dritten gemacht wurden sein.

Nun gibt es aber noch das Rückwirkungsverbot. Es wird hier von echter und unechter Rückwirkung unterschieden.
Die echte Rückwirkung ist dann gegeben, wenn durch ein Gesetz rückwirkend bestimmte Rechtsfolgen eintreten sollen, obwohl der betreffende Sachverhalt bereits abgeschlossen ist.
Bei der unechten Rückwirkung soll ein Gesetz auf noch nicht abgeschlossene Sachverhalte angewendet werden und somit zukünftige Rechtsfolgen setzen.

Dies bedeutet, wenn man einen Führerschein hat, der unbefristet gültig ist, dann kann dieser nicht in einen befristeten Führerschein umgewandelt werden, was man aber gerne hätte.
Würde man darauf drängen den unbefristeten gültigen Führerschein in einen gültigen befristeten Führerschein umzuwandeln/tauschen, dann handelte es sich um eine echte Rückwirkung und warum?

Der Sachverhalt Ausstellung eines unbefristeten gültigen Führerschein ist bereits abgeschlossen, der mit einer bestimmten Rechtsfolge befristet werden soll.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Anforderungen für die rückwirkende Änderung von Gesetzen verschärft. Der Gesetzgeber darf demnach nicht rückwirkend in schon abgeschlossene Sachverhalte eingreifen. Eine echte Rückwirkung ist nach gängiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) grundsätzlich unzulässig.

BVerfG – 1 BVL 5/08 – Leitsatz:
„Den Inhalt geltenden Rechts kann der Gesetzgeber mit Wirkung für die Vergangenheit nur in den verfassungsrechtlichen Grenzen für eine rückwirkende Rechtsetzung feststellen oder klarstellend präzisieren.“

Also keine abgeschlossene Sachverhalte, die sich auf Recht der Vergangenheit beziehen, rückwirkend ändern.

Dies bedeutet, das alle Führerscheine, die des DR, der DDR, der alten BRD und neuen BRD, die unbefristet gültig und auch befristet gültig sind, wegen des Rückwirkungsverbotes nicht umgetauscht werden müssen, da es sich hier bereits um abgeschlossene Sachverhalte handelt. Diese Führerscheine behalten weiter ihren rechtlich gültigen Status.

Wie schon vorab dargelegt:
Man möchte alle Führerscheine auf 10 Jahre beschränken. Ist dann jemand unbequem für das System (Abschaffung der Demokratie), dann wird einfach sein Führerschein nicht mehr verlängert. Man will hier als Minderheit ein weiteres Druckmittel auf das Volk (Staat) schaffen.

Einen fröhlichen Nachmittag.

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