Kategorie: Recht, Justiz (Seite 2 von 4)

Muss eine Verwaltung ihre Schreiben unterschreiben?

Ich bekam folgende Frage zugesandt:

Gibt es zufällig in den Verwaltungsvorschriften einen Vermerk, dass die ihre Schreiben unterschreiben müssen?

Antwort:

Bei Schreiben einer Verwaltung nach außen handelt es sich immer um einen Verwaltungsakt.

Kommen wir zum Verwaltungsverfahrensgesetz

§ 35 Begriff des Verwaltungsaktes

Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.

Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft.

„die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.“

Hier geht eindeutig hervor, dass in diesem Moment man sich an die äußeren Rechtsgrundlagen halten muss, da Verwaltungsvorschriften keine Rechtswirkung nach außen haben.

Wird natürliche ein Verwaltungsakt von außen nach innen, also in die Verwaltung angestrebt, erst dann muss man sich an die Verwaltungsvorschrift halten.

Mal auf Deutsch:
Verwaltungsvorschriften, Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) usw. sind ja eigentlich nur Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Da Verwaltungsvorschriften keine Rechtswirkung nach außen haben, also der Verwaltungsakt wird von der Verwaltung nach außen ausgelöst, gelten somit §§ 125 und 126 BGB!!!

Im Rechtsverkehr ist stets das ausgeschriebene Vor (Name) – u. Zuname (Familienname) zu verwenden! Das nicht Vorhandensein einer Unterschrift des Verantwortlichen unter einem per Post zugestellten Schriftstückes verstößt gegen die Rechtsnorm, dass Entscheidungen, Anordnungen, Willenserklärungen o.ä. zur Erlangung ihrer Rechtswirksamkeit grundsätzlich einer eigenhändigen Namensunterschrift des Ausstellers bedürfen und infolge Ermangelung der durch Gesetz vorgeschriebenen Form nichtig ist (vergl. §§ 125 und 126 BGB).
Siehe hierzu auch: Was gehört zur Schriftform, das Unterschrifterfordernis und wie muss eine Unterschrift sein

§ 126 Schriftform BGB

(1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.

Mit „durch Gesetz“ ist das BGB gemeint, da es nur wenige Ausnahmen gibt, die eine Schriftform nicht vorschreibt, z. B. bei beiderseitigem Einverständnis, dass ohne Unterschrift Schriftstücke gültig sind.

(3) Die schriftliche Form kann durch die elektronische Form ersetzt werden, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.
Hiermit ist in (3) der digitale Austausch gemeint, bei der eine Signatur benötigt wird, aber nicht Briefpost, da es sich bei Briefpost um Schriftform handelt.

„bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet“

Hier geht es um einen Personenkreis und nicht um einen Menschenkreis.

Siehe hierzu: Der Mensch und die Person

Zum Widerspruchsrecht:

Tritt die Verwaltung nach außen durch einen Verwaltungsakt, so gilt hier das BGB und keine Verwaltungsvorschrift, und zwar der § 124 (3) Anfechtungsfrist.

Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn seit der Abgabe der Willenserklärung zehn Jahre verstrichen sind.

Also nichts mit 2 Wochen oder 4 Wochen, usw.!

Weiterhin zu beachten, dass Verwaltungsakte außerhalb einer Verwaltung ein Rechtsgeschäft sind, da es im BGB keine Verwaltungsakte gibt und auch nicht geben kann. Wir Menschen sind keine Verwaltung.

Was bedeutet, wenn eine Unterschrift fehlt, ist es ein Formmangel und somit tritt § 125 BGB in Kraft.

Ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, ist nichtig. Der Mangel der durch Rechtsgeschäft bestimmten Form hat im Zweifel gleichfalls Nichtigkeit zur Folge.“ (mit durch Gesetz ist das BGB gemeint)

Zu besseren Verständnis:

Wenn eine Verwaltung einer Firma einen Auftrag gibt, dann muss die Verwaltung sich an die AGB der Firma halten und nicht die Firma an Verwaltungsvorschriften, wobei es sich bei der Verwaltung mit dem Auftrag an einer Firma um einen Verwaltungsakt handelt.

Zum § 133 BGB:

„Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften.“

Also, wenn die Unterschrift, es muss Schrift erkennbar sein, fehlt dann fehlt der wirkliche Wille. Der wirkliche Wille ist zu erforschen, also es ist Pflicht des Empfängers dieses zu erforschen. Ist dieser nicht erkennbar, somit ist die Willenserklärung nichtig und § 125 BGB tritt in Kraft, denn es ermangelt an der fortgeschriebenen Form.

Erklärungsbewusstsein und Erklärungswille bilden mit dem Geschäftswillen eine Einheit. Die „Grundsatznorm“ des § 133 BGB fordert demnach nicht nur die Erforschung des Geschäftswillens, sondern automatisch auch die Erforschung desjenigen Bewusstseins, das den Erklärenden bei seiner Willenskundgabe leitet.

Nun zu den gelben Briefen, bei denen auf der Rückseite zum Einwurf in den Briefkasten Folgendes steht:

Mit der Einlegung gilt das Schriftstück als zugestellt.

Da ist nun absoluter Schwachsinn und redet man den Menschen einfach aus Bequemlichkeit ein.

Kommen wir zum § 130 (1) BGB – Wirksamwerden der Willenserklärung gegenüber Abwesenden.

Eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, wird, wenn sie in dessen Abwesenheit abgegeben wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht. Sie wird nicht wirksam, wenn dem anderen vorher oder gleichzeitig ein Widerruf zugeht.

Hier steht eindeutig „in welchem sie ihm zugeht.“ Also nicht in den Briefkasten durch Einlegen, sondern wenn diese den Empfänger erreicht.

Dies bedeutet, dass sämtliche „Förmliche Zustellungen“ keine „Förmliche Zustellungen“ sind, da diese nicht dem Empfänger direkt übergeben werden. Es gibt aus diesem Grund auch Zustellungsbeauftragte.

Also, wenn eine „Förmliche Zustellung“ im Briefkasten landet, kann man selbst entscheiden wann man diese bekommen hat oder überhaupt bekommen hat. Dies gibt der § 130 (1) BGB her.

Und für die Behörden steht im § 130 (3) BGB „Diese Vorschriften finden auch dann Anwendung, wenn die Willenserklärung einer Behörde gegenüber abzugeben ist.

Also, hier steht nicht „, wenn die Willenserklärung gegenüber einer Behörde abzugeben ist.“. Es geht hier eindeutig um die Willenserklärung einer Behörde.

Hiermit ist auch erwiesen, dass für das Handeln einer Behörde nach außen das BGB gilt.

Einen fröhlichen Nachmittag.

Bargeld kontra Bankkarte!

Mal einfach erklärt. 

Warum sollten wir überall mit Bargeld bezahlen anstatt mit Bankkarte?

Ich habe einen 50-€-Schein in der Tasche und werde ihn in ein Restaurant bringen und mein Abendessen damit bezahlen.

Der Restaurantbesitzer verwendet diese 50 €, um seine Rechnung in der Waschanlage zu bezahlen.

Der Autowaschbesitzer zahlt seinen Haarschnitt bei seinem Friseur.

Der Friseur verwendet diese 50 € für die Kasse im Supermarkt.

Nach einer unbegrenzten Zahl an Zahlungen bleibt und hat mein 50 Euroschein dieselbe Bedeutung, dass er seinen Zweck für alle erfüllt hat, die ihn als Zahlung benutzt haben. Der Wert bleibt 50 €.

Die Bank hat keine Arbeit oder Einmischung in irgendeiner Form. 

ABER WAS – WENN

ich jetzt in ein Restaurant gehe und digital mit meiner Karte bezahle, die Kosten für meine digitale Zahlung, die dem Restaurantbesitzer in Rechnung gestellt wird, inklusive Transaktionskosten in Prozent betragen durchschnittlich 2,5%, was dann auf 1,25 € für jede weitere Zahlungstransaktion hinausgeht.

Das bedeutet, dass jede nächste Zahlungstransaktion 1,25 € kostet.

  • die gleichen Kosten werden umgesetzt, wenn der Restaurantbesitzer seine Rechnung digital an der Waschstraße bezahlt,
  • die Zahlungen des Autowaschbesitzer beim Friseur,
  • die nächsten Zahlungen auch usw.

Daher bleiben nach den ersten 36 Transaktionen von diesen 50 € nur 5 € übrig und die restlichen 45 € sind Eigentum der Bank geworden…

Danke an alle digitalen Transaktionen und Gebühren!

Zudem belaufen sich die Kosten für eine Debitkarte im Schnitt auf 2,25 € pro Monat, also sind deine 50 € nach einem Monat sparen nur 47,75 € wert.

Weg ist weg, man kann es nur einmal ausgeben.

Nur Bar bezahlen erhält den Wert des Geldes.

Siehe hierzu auch das Video: Wer Bargeld abschafft hat nicht alle Latten am Zaun!

Einen fröhlichen Nachmittag.

Die unentgeltliche Schule im Freistaat Sachsen

Unentgeltlicher Unterricht,
unentgeltlicher Lernmittel,
unentgeltliche Wandertage
unentgeltliche Schulfahrten

unentgeltliche Schülerbeförderung
im Freistaat Sachsen ist durch Gesetze und Verordnungen garantiert!

Entsprechend Anfragen von Menschen zwecks unentgeltlichen Schulbesuches, Schülerbeförderung usw. habe ich hierzu eine PDF erstellt.

Auch wenn Du diese PDF nicht brauchst, aber vielleicht könnte ein Mensch diese gebrauchen, der Kinder in der Schule im Freistaat Sachsen hat, dann hilf ihm und drucke sie für ihn aus oder sende diesem einen Link der Seite zu. Er wird dir dann vielleicht dankbar sein.

Auf die Firmen, die sich Partei nennen, kann man sich nicht verlassen, die sind auch einem nicht behilflich. Kann man der PDF in einem Beispiel entnehmen.

Ach ja, das muss ich mal hier mit erwähnen.

Ich wurde mal in den Sächsischen Landtag eingeladen, wo denen auf dem Podium vorgeworfen wurde, das der Freistaat Sachsen als Schulträge der Blindenschule Chemnitz gegen das Grundgesetz und der Verfassung des Freistaat Sachsen verstößt.

Man hat mich zum Darlegen nicht zugelassen. Sondern man wirbelte mit den SGB’s herum, genauer gesagt, weder die auf den Podium noch die davor Sitzenden haben von der Lernmittelfreiheit und unentgeltlichen Schule Ahnung.
Die auf dem Podium wussten aber um was es genau geht und versuchten die Kurve zu bekommen, um Kosten zu sparen und Eltern sowie volljährige Schüler weiter abzuzocken.

Kurioserweise kamen nach dem Palaver die teilnehmenden Parteien zum mir und fragten mich, ob die da vorn recht haben.

Meine Antwort war hierzu:
„Das, was ich hier erlebt habe, ist Pleiten, Pech und Pannen mit der Muppet-Show zusammen. Ich sende euch hierzu etwas, wie es sich richtig verhält.“

So ähnlich wie die PDF hier ist, haben die Parteien bekommen. Und was hat sich geändert?

NICHTS.

Ich habe mich damals im Alleingang durchgesetzt.

Zur PDF „Unentgeltliche Schule, Lernmittelfreiheit usw.

Einen fröhlichen Nachmittag.

Der deutsche Mensch und seine gültige Verfassung

Es kommt immer die Frage auf, ob das Grundgesetz (GG) gültig ist, wann eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen wurde (siehe hierzu Art. 146 GG).

Schon allein, dass das GG für die Bunderepublik Deutschland (BRD) keinen räumlichen Geltungsbereich hat, hat es somit keine Rechtskraft auf Deutschland/Deutsches Reich.

Nimmt man den Art. 146 GG, hier steht:

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Nehmen wir diesen mal auseinander:

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, …

Wurde die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet?

„NEIN“!

Also gilt das Grundgesetz seit 1990 nicht mehr oder war es überhaupt schon mal gültig?

Ebenfalls ein Gesetz ohne räumlichen Geltungsbereich hat keine Gültigkeit. Das GG ist also nur eine Allgemeine Geschäftsbedingung für die BRD. Also nicht „der BRD“, sondern „für die BRD“. Dies bedeutet auch, dass die BRD nicht für Deutschland/Deutsches Reich handelt, sondern für die USA, Frankreich, England.

Weiter im Text des Art. 146 GG:

„.. eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Die Weimarer Verfassung kann hier nicht gemeint sein, da diese von den Besatzungsmächten aus dem Ersten Weltkrieg aufgezwungen wurde und durch inneren Verrat durchgewunken wurde. Es gab also zur Weimarer Verfassung keine freie Entscheidung des deutschen Volkes.

Die einzige Verfassung, die vom deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen wurde, ist die Verfassung des Deutschen Reichs von 1871, die auch weiterhin ihre Gültigkeit besitzt. Die Verfassung des Deutschen Reichs von 1871 wurde nie vom deutschen Volke außer Kraft gesetzt und somit bleibt die Gültigkeit weiterhin bestehen.

Die Verfassung des Deutschen Reichs von 1871 ist wahrscheinliche auch die Verfassung, die ein Bundesverfassungsgericht schützt, es ist ja schließlich die einzig gültige. Was auch begründet, dass das GG für die BRD seine Gültigkeit schon am Tag des in Krafttreten außer Kraft war. Genauer gesagt, das Grundgesetz für die BRD war nie in Kraft und hatte nie Gesetzeskraft. Denn im Art. 146 stand am 23. Mai 1949 im Bundesgesetzblatt Nr. 1, Seite 19:

Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tag, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Alles andere ist Verrat durch Parteien, also Firmen, die sich Partei nennen.

Banditen Räuber Diebe

Video dazu:
Der Weimarer Dolchstoß (oder: Welche Verfassung ist in Deutschland gültig?)

Einen fröhlichen Nachmittag.

Der Mensch und der Zionismus sowie Zionist

Zionismus (von „Zion“, dem Namen des Tempelberges in Jerusalem und Bezeichnung für den Wohnsitz JHWHs [JHWHs ist der unvokalisierte Eigenname des Gottes Israels im Tanach], des Gottes der Israeliten) bezeichnet eine Nationalbewegung und nationalistische Ideologie, die auf einen jüdischen Nationalstaat in Palästina zielt, diesen bewahren und rechtfertigen will.

Der Zionismus bezeichnet also eine politisch-religiöse Bewegung mit dem Ziel, einen jüdischen Nationalstaat in Palästina zu errichten. Schaut man sich das Judentum dazu genauer an, kann man hierzu auch Nationalsozialismus mit jüdischem Glauben es nennen.

Es, ist im Prinzip, die gleiche Form, nur dass man hier die Juden meint, also am Ende was man Adolf Hitler für Deutschland nachsagte, bringt Zionismus für Juden hervor. Nur das die Juden diese Form des „Nationalsozialismus“ halt „Zionismus“ nennen.

Wenn man jemanden als Zionist bezeichnet, dann muss er die Voraussetzungen haben, dass er Jude ist, also jüdischen Glauben hat mit Interesse an Nationalsozialismus.

Das Ziel des Zionismus konnte bis heute nicht erreicht werden, da es keinen Staat noch Nationalstaat mit der Staatsangehörigkeit „Jude“ gibt, auch mit der Gründung Israel konnte dieses Ziel nicht geschaffen und nicht erreicht werden. Demnach gibt es auch kein jüdisches Volk sowie Nation, es bleibt weiterhin eine Gruppe mit jüdischem Glauben.

Eine Volkshetze oder wie man sagt „Volksverhetzung“, was das Gegenteil von Volkshetze ist, gegen Juden kann es auch somit nicht geben.

Volksverhetzung ist nun mal keine Volkshetze, es ist und bleibt das Gegenteil wie bei kaufen und verkaufen.

Einen fröhlichen Nachmittag.

Der TÜV als Versager und Mitschuldiger im Dieselskandal

Da kamen doch welche auf die Idee, einen Abgastest eines Dieselfahrzeug aus Deutschland durchzuführen und hingen dies an die große Glocke.

Der Dieselskandal hat die gesamte Autobranche erfasst. Der Vertrauensverlust vollzieht sich vor dem Hintergrund der über Jahre gewachsenen Strahlkraft des deutschen Exports, die zu einem Großteil gerade durch die Autoindustrie geprägt worden ist.

Aber kommen wir mal zum TÜV

Als Technischer Überwachungsverein (abgekürzt TÜV) werden eingetragene Vereine bezeichnet, die als technische Prüforganisation Sicherheitskontrollen durchführen. Oft handelt es sich hierbei um Sicherheitskontrollen, die durch staatliche Gesetze oder Anordnungen vorgeschrieben sind und auf privatwirtschaftlicher Basis als mittelbare Staatsverwaltung in Form von Beleihungen vollzogen werden. Deren bekannteste ist die Hauptuntersuchung für Kraftfahrzeuge, die umgangssprachlich ebenfalls „TÜV“ genannt wird.

In der breiten Öffentlichkeit wurde „der TÜV“ vor allem über die Hauptuntersuchung bekannt. Die Bezeichnung „TÜV“ hat sich umgangssprachlich zu einem Synonym für technische Prüfungen entwickelt. Man bringt sein Auto „zum TÜV“, auch wenn mittlerweile häufig von einer anderen Organisation geprüft wird, da das frühere Monopol für diese Prüfung aufgelöst wurde. „TÜV-geprüft“ ist umgangssprachlich ein Qualitätssiegel für technische Prüfungen durch eine TÜV-Gesellschaft. Die Bezeichnung „TÜV-geprüft“ darf nur von einem Technischen Überwachungs-Verein oder einer Tochtergesellschaft verwendet werden. Alles andere wäre Irreführung der Verbraucher oder unlauterer Wettbewerb.

Da der TÜV nicht unabhängig arbeitet, was der Dieselskandal gezeigt hat, ist er manipulierbar und somit kann man diesem nicht vertrauen für Qualität.

Was folgt daraus?

  1. Wenn der TÜV nicht unabhängig mit eigener Technik arbeitet, sondern zur Prüfung Technik eines Anbieters (Firma) nimmt, woher will dann der TÜV wissen, ob alles auch tatsächlich rechtens ist bzw. auch das gemessen wird was tatsächlich ist?
  2. Wenn der TÜV den Dieselskandal nicht selbst festgestellt hat, wo ist denn hier die Qualität der Prüfung? Absolutes Versagen des TÜV’s.
  3. Inwieweit war der TÜV beim Dieselskandal mit beteiligt, er hat ja schließlich nicht unabhängig geprüft, ansonsten wäre ihm das aufgefallen?
  4. Wenn der TÜV entsprechende Abgasnormen, die nicht stimmen, in ein Dokument einträgt, eine Plakette vergibt, ist das dann Urkundenfälschung im Zusammenhang mit Betrug?
  5. Warum geht keiner den TÜV an, denn dieser hat hier den Betrug und auch die Urkundenfälschung mitgemacht? Der TÜV hat etwas bestätigt, was nicht ist.
  6. Warum geht kein Rechtsanwalt an den TÜV heran und fordert das Geld hier zurück?
    Es ist schließlich Leistungsbetrug, da die Abgasmessungen vorgetäuscht wurden und nicht richtig gemacht wurden. Abgase misst man am Ende des Austritts, also dann, wenn diese in das Freie kommen.
  7. War der TÜV zu faul am Ende des Abgasrohr zu messen?

Fazit:

Jeder Betroffene sollte Anzeige gegen den TÜV machen, da er Leistungsbetrug und Urkundenfälschung gemacht hat. Ebenfalls sollte hier das Geld für die Überprüfungen zurückgefordert werden, es war schließlich Leistungsbetrug. Auf die Jahre kommt da schon was zusammen.

Der TÜV ist Gehilfe der Autoindustrie und der nichtregierungsfähigen Bundesrepublik Deutschland und darum geht man diesen nicht an. Denn die Bereiche des TÜV sind noch viel weitreichender, wobei hier auch die Arbeit dieser Vereine man auch in Frage stellen könnte.

Einen fröhlichen Nachmittag.

Die Bundesrepublik Deutschland (BRD) und ihre Gesetze

Im vorab wird klarstellt, dass ein Gesetz ohne räumlichen Geltungsbereich keine Rechtskraft besitzt, es ist ungültig.

„Gerade diese Norm bewertet erst den unmittelbaren Eingriff in die Rechte des Betroffenen, muss also rechtsstaatlich in jeder Hinsicht einwandfrei sein. Dazu gehört in erster Linie die unbedingte Klarheit und Nachprüfbarkeit ihres rechtlichen Geltungsbereiches“ (BVerfGE I C 74/61 vom 28. 11. 1963 / Bestimmtheitsgebot).

„Jedermann muss in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen zu können, um sein Verhalten entsprechend darauf einzurichten. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“ (BVerwGE 17, 192 = DVBl. 1964, 147 / Gebot der Rechtssicherheit).

„Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, dass sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegend juristischem Inhalt hinreichend 

verstehen“ (BVerwG a.a.O.) (BVerfG 1 C 74/61 vom 28.11.1963) …

Weiterhin wird bemerkt, dass die Staaten Deutschland (fälschlicherweise Länder genannt) nicht die BRD sind. Dies ergab eine kleine Anfrage an die Staatskanzlei des Freistaat Sachsen.

Die alte BRD hatte in, sowie für, in ihren Gesetzen wie das Grundgesetz (GG), die Strafprozessordnung (StPO), Strafgesetzbuch (StGB), Zivilprozessordnung (ZPO), Ordnungswidrigkeitsgesetz (OWiG), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), usw. räumliche Geltungsbereiche. Einige räumliche Geltungsbereiche wurden in den dazu gehörigen Einführungsgesetzen dargelegt.

Die neue BRD hat dann eine Gesetzesbereinigung durchgeführt. Im Bundesgesetzblatt vom 25.04.2006 und 23.11.2007 wurden im Ersten und Zweiten Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz (1. BMJBBG und 2. BMJBBG, auch Bundesbereinigungsgesetze) die Einführungsgesetze zu Strafprozessordnung (EGStPO), der Zivilprozessordnung (EGZPO), des Gerichtsverfassungsgesetzes (EGGVG) und des Ordnungswidrigkeitengesetzes (EGOWIG) verändert, also die Geltungsbereiche der zugehörigen Gesetze (Strafprozessordnung etc.) gelöscht.

Damit aber die deutschen Menschen das Löschen der räumlichen Geltungsbereiche nicht nachvollziehen können bzw. nicht einfach so wahrnehmen können, hat der Bundesanzeiger vom „Bundesgesetzblatt Teil 1 Nummer 18 vom 24.04.2006“ die Seiten 867 bis einschließlich 893 weggelassen. Es soll also für das Volk das Nachvollziehen der Löschung nicht nachvollziehbar sein bzw. nicht wahrnehmbar sein.

Im Ordnungswidrigkeitsgesetz ist im § 5 ein räumlicher Geltungsbereich dargelegt, dieser bezieht sich aber nur auf Schiffe und Luftfahrzeuge, die berechtigt sind die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen. Alle anderen räumlichen Geltungsbereiche wurden gestrichen.

Das Grundgesetz (GG) für die Bundesrepublik Deutschland hatte einen räumlichen Geltungsbereich im Artikel 23 für die sogenannten Bundesländer und weitere Beitretende, der aber vor dem 3. Oktober 1990 gestrichen wurde. Somit hatte das GG keinen räumlichen Geltungsbereich für einen Beitritt, also für die DDR zur BRD und auch keinen räumlichen Geltungsbereich für die deutschen Staaten (fälschlicherweise Länder genannt). Das GG gilt also nur für die BRD und nicht für die deutschen Staaten, denn es lautet „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“, die aber entsprechend Aussage der Sächsischen Staatskanzlei kein Staat ist.

Die Präambel des GG ist nur ein Vorwort und hat keine Rechtskraft. Davon abgesehen, der Freistaat Bayern war nachweislich nie der Bundesrepublik beigetreten.

Nun steht die Frage offen:

Warum wurden die räumlichen Geltungsbereiche, die für Gesetze notwendig sind, gestrichen?

Weil nach dem „2+4-Vertrag“ es ein vereintes Deutschland geben sollte und keine BRD oder DDR, also nur „ Vereintes Deutschland“ und dies wurde nicht erfüllt. Eine BRD regiert weiter, obwohl nach dem 2+4-Vertrag, der für die BRD von Hans-Dietrich Genscher und für die DDR von Lothar de Maizière unterzeichnet wurde, dies nicht sein dürfte (siehe hierzu weiterunten). Nach dem 2+4-Vertrag hätten die BRD und DDR keinen räumlichen Geltungsbereich mehr, was auch der Grund ist, warum Art. 23 des GG gelöscht wurde und im Nachgang auch die räumlichen Geltungsbereiche von Gesetzen.

Wegen diesem Mango schreiben die Richter auch „Richter am Amtsgericht“ und nicht „Richter im Amtsgericht“. Man muss sich das so vorstellen: „Fahrer am Auto“, also man ist vor dem Auto, und „Fahrer im Auto“, also man ist im Auto drin.

Mit dieser Schreibweise geben auch die Richter selbst zu, dass die SHAFE-Gesetze weiterhin gültig sind, und hier gibt es auch die Todesstrafe, in Deutschland.

Weiterhin wichtig ist, dass die Bundesrepublik Deutschland von Anfang an ein Regierungsverbot durch die Alliierten hat, dieses Verbot besteht weiterhin.

Daraus folgt, dass die Bundesrepublik Deutschland für Deutschland keine Gesetze, Verordnungen usw. von Anfang an erlassen durfte und nicht darf. Denn die BRD besitz keine Hoheitsrechte und ist nur eine Staatssimulation.

Siehe hierzu:

Einen fröhlichen Nachmittag.

Die Hitlertagebücher wurden nie gefälscht!

Um eine Fälschung der Hitlertagebücher nachzuweisen, benötigt man die Originale oder den Nachweis, dass es Originale gab. Da es aber bis heute keine Originale noch Nachweise gibt, sind die gemachten Hitlertagebücher von Konrad Kujau auch keine Fälschung. Er hat sie also nur erzeugt und seine Hitlertagebücher sind die Originale, und zwar so lange bis es einen Nachweis gibt das Hitler Tagebücher geschrieben hat. Der Nachweis kann nicht durch Überlieferungen erbracht werden. Überlieferungen sind kein Nachweis!

Eine Fälschung kann es nur geben, wenn ein Original vorhanden ist oder war. Gibt es von Hitler Tagebücher? Ja, und zwar von Konrad Kujau, das sind die Originale. Eine Fälschung konnte nie nachgewiesen werden.

Eine Fälschung ist zum Beispiel die Frauenkirche in Dresden, sie ist nicht das Original, da das Original zerstört wurde. Man könnte auch sagen: Die Frauenkirche in Dresden ist ein Plagiat. Und warum zieht der Zoll dann die Frauenkirche nicht ein? Hier duldet der Zoll eine Fälschung/Plagiat.

Nun steht die Frage offen: Hat Konrad Kujau die Hitlertagebücher verkauft, als ob diese von „Adolf Hitler“ sind. Also das er gesagt hat diese Bücher sind von „Adolf Hitler“, dann wäre es nur Betrug. Das sagen „die sind von Hitler“ reicht nicht für den Betrug, da es einige Menschen gibt die Hitler sich nennen. Hat er aber nicht dazu gesagt, dass diese Bücher von „Adolf Hitler“ sind, sondern nur das er Hitlertagebücher hat und evtl. diese von Hitler sind, dann wurde hier eindeutig ein Justizfehler begangen, da er sich dann nicht strafbar gemacht hat, denn man kann nur etwas fälschen, was im Original vorhanden ist oder war.

Die Justiz, also Anwälte, Gerichte und der Gleichen haben hier richtig geschlampt zum Nachteil von Konrad Kujau, denn keiner von diesen hat weder Originale gebracht noch den Nachweis das solche Bücher je existierten.

Hier stellt sich auch die Frage: Wieviel Geld ist für diese Schlamperei nebenbei geflossen?

Warum? Das kann ein Mensch leicht rausfinden.

Einen fröhlichen Nachmittag.

Der Mensch und das Impfen

Impfschäden, ihre Beschreibung und
wie kann man diese verhindern

Mein Interesse am Impfen und auftretender Nebenwirkungen stammen aus der Zeit, in der meine Kinder noch klein waren und selbst betroffen waren. Seitdem habe ich Informationen und Materialien gesammelt.

Dass nach Impfungen chronische Beschwerden auftreten können, ist in der Homöopathie seit der ersten Pockenimpfung im letzten Jahrhundert bekannt.

Bei jedem Kind sollte man sich nach der Impfungsgeschichte fragen, welchen Zusammenhang zwischen Impfung und Folgebeschwerden liegen vor.

Wenn schon die Elterngeneration Schwierigkeiten mit Impfungen hatte, oft ohne, dass dies erkannt wurde, gibt es bei den Kindern wahrscheinlich ein erhöhtes Risiko, selbst ein Impfschadensyndrom (ISS) zu bekommen. Ein Hinweis dafür ist, dass oft mehrere Kinder einer Familie während der Impfperiode krank werden.

Man sieht oft Kinder, deren bis dahin gut verlaufene körperliche, geistige und seelische Entwicklung ernsthaft stagniert. Die Gewichtskurve des Kindes sinkt dann auch deutlich sichtbar ab und die Entfaltung des Kindes verläuft von dem Moment der Impfung an problematisch. Weder die Eltern noch die konsultierten Ärzte wissen, was mit dem Kind los ist. Etwas stimmt nicht mit dem Kind und Therapien, die seine Heilung befördern sollen, erreichen das Kind nicht wirklich.

Es hat sich gezeigt, dass Impfungen viel mehr Nebenwirkungen haben als bisher angenommen. Die Impfstoffe setzen sich aus abgeschwächten, getöteten oder aufgespaltenen Krankheitserregern (richtiger Reaktionserreger) oder Giften zusammen sowie Zusätzen, die immer mit Verunreinigungen einhergehen, wie Aluminiumphosphate, Aluminiumhydroxyd, Neomycin, Thiomersal (eine Quecksilberverbindung), Formaldehyd, 2-Fenoxyethanol oder Hühnereiweiß.

Die Impfschäden, Beschreibung als Impfschadensyndrom (ISS), können zweierlei Ursachen haben. Einerseits werden viele Symptome in der Literatur als Impfschäden bezeichnet, andererseits beruhen manche Symptome auf eigenen Wahrnehmungen. Es gilt hierbei der Grundsatz: Wenn ein Symptom nach einer bestimmten Impfung entstanden ist und erst nach Verabreichung des potenzierten Impfstoffes wieder verschwindet, wurde es durch diese Impfung verursacht. Beim Impfschadensyndrom (ISS) gibt es einen akuten und einen chronischen Zustand. Zur akuten Form gehören vor allem: Fieber, Krämpfe, kurze Bewusstlosigkeit, Gehirnentzündungen und Gehirnhautentzündungen oder beides, Schwellungen an der Einstichstelle, keuchhustenartiger Husten, Bronchitis, Durchfall, übermäßiges Schlafbedürfnis, häufiges, untröstliches Weinen, durchdringendes, herzzerreißendes Kreischen (cri encéphalique), Ohnmacht bzw. Schock, Lungenentzündung, Tod, plötzlicher Kindstod.

Zu den chronischen Impfschadensyndroms gehören Erkältungen (den meine Kinder ständig unterlagen), gelblicher oder grünlicher Nasenschleim, Augenentzündungen, Verlust des Blickkontaktes, Schielen, Mittelohrentzündung, Bronchitis, röchelnde Atmung, Husten, Asthma, Ekzeme, Allergien, Gelenkentzündungen, Müdigkeit und Kraftlosigkeit, übermäßiger Durst, Diabetes, Durchfall, Verstopfung, Kopfschmerzen, Schlafstörungen mit nächtlichem Aufschrecken, Epilepsie, Überstreckung des Rückens, Muskelverkrampfungen, Gedächtnisstörungen, Konzentrationsschwierigkeiten, Erinnerungsverlust, Wachstumsstörungen, Koordinationsstörungen, Entwicklungs- und Verhaltensstörungen wie Unruhe, Aggressivität und Reizbarkeit; Stimmungsschwankungen, Unausgeglichenheit, Verwirrung, Herabsetzung der Willenskraft, geistige Stagnation, etc.

Diese Liste ist unvollständig, weil Impfschadensymptome sehr unterschiedlicher Natur sein können. Das Symptom an sich ist meistens nicht der wichtigste Hinweis für die Diagnose, sondern der Zeitpunkt des Auftretens.

Außerdem ist es nicht möglich, bestimmte Mehrfachimpfungen, wie die DKTP- oder DTP-Impfung, die MMR-Impfung oder die HIB-Impfung, verantwortlich zu machen für spezifische Symptome des Impfschadensyndroms. Man muss davon ausgehen, dass praktisch jede Impfung, die oben aufgeführten oder andere Symptome verursachen kann.
Es lässt sich auch keine eindeutige Grenze ziehen zwischen akuten und chronischen Krankheitserscheinungen (richtigerweise Reaktionserscheinungen), weil akute Symptome oft der Anfang chronischer Leiden sind.
Wenn jemand keine direkte oder akute Reaktion auf eine Impfung gezeigt hat, bedeutet das nicht, dass die Impfung nicht die Ursache von chronischen Beschwerden sein kann. Das Krankheitsbild (richtigerweise Reaktionsbild) tritt meistens erst nach ein bis zwei, manchmal sogar erst nach mehreren Wochen oder Jahren deutlich zutage. Deshalb ist die Zurückweisung der Diagnose ISS bei chronischen Krankheitserscheinungen (richtigerweise Reaktionserscheinungen) aufgrund eines zu langen Zeitraumes zwischen Impfung und Symptom von Grund auf unrichtig.

Wie kommt es, dass die homöopathische Potenzierung eines Impfstoffes, der Beschwerden verursacht hat, diese wieder beseitigt?

In Wirklichkeit ist der Impfstoff der Krankheitserreger (richtigerweise Reaktionserreger), und von Anfang an werden in der Homöopathie potenzierte Krankheitserreger (richtigerweise Reaktionserreger) als Heilmittel genutzt.
Mittel wie Tuberculinum (Tuberkulose), Syphilinum (Syphilis) und Medorrhinum (Gonorrhöe) wurden schon im vorigen Jahrhundert mit Erfolg angewendet und sind bis heute viel genutzte Arzneimittel in der Homöopathie. Wenn Beschwerden einmal auf die energetische Ebene durchgedrungen sind – wir sprechen dann von chronischen Beschwerden – ist es möglich, die Störung mit dem potenzierten Krankheitserreger (dem homöopathischen Arzneimittel) wieder zu beseitigen. Solche Beschwerden können nicht nur durch Impfungen verursacht werden, sondern auch durch andere Medikamente.

Auch natürliche Krankheitserreger (richtigerweise Reaktionserreger) wie Windpocken, Grippe, Pfeiffer, Cytomegalievirus, usw. können chronische Krankheitszustände verursachen, lange, nachdem die eigentliche Krankheit (richtigerweise Reaktion) verschwunden ist.

Die Diagnosestellung des ISS stützt sich hauptsächlich auf sorgfältige Befragung des Patienten oder seiner Eltern. Wenn Beschwerden während der Zeit einer Impfung oder in dem Zeitraum danach begonnen haben, muss der Arzt die Diagnose eines Impfschadensyndroms ernsthaft in Betracht ziehen. Es sollte zunächst einmal eine Behandlung vorgenommen werden, um sich endlose Untersuchungen und Therapieversuche zu ersparen.
Bei positivem Ergebnis bestätigt sich der Verdacht auf ISS. Erst, wenn der Patient überhaupt nicht auf die vorgenommene Behandlung anspricht, muss eine andere Diagnose gestellt werden.

Wenn man von Impfschäden nur dann sprechen darf, wenn innerhalb von drei Mal 24 Stunden nach der Impfung Folgen auftreten, tut man der Tatsache des Impfschadensyndroms Gewalt an. Es ist doch schließlich so, dass innerhalb von drei Tagen lediglich von einem akuten Impfschadensyndrom die Rede sein kann und somit der größte und zugleich wichtigste Anteil des ISS, der sich in chronischen Beschwerden zeigt, außer Acht gelassen wird. Man schließt die Augen vor dem, was eigentlich zentrales Thema der Untersuchungen sein sollte. Deshalb sind alle Statistiken über die Nebenwirkungen von Impfungen völlig wertlos, besonders, wenn die für die Ausführung des Impfschemas verantwortlichen Menschen auch der Kommission für Nebenwirkungen angehören. Ein Großteil des Schadens entsteht sogar unmerklich in aller Stille und kann nur im Nachhinein rekonstruiert werden, wenn sich wochen- oder gar monate- und jahrelang nach der letzten Impfung erstmalig Beschwerden zeigen.

Doch sehen Gegner der Anerkennung des Impfschadensyndroms in diesen Fällen gerade nicht den Impfstoff als Schuldigen an, sondern erklären den Kontakt mit anderen Menschen als Übeltäter. Dabei wird ignoriert, dass anfänglich eine gute Abwehr gegeben war, und dass ein Mensch auch in Säuglings- und Kindertagesstätten sowie auf Schulen, Arbeitsstätten und an anderen Begegnungsorten, wo Austausch von Bakterien und anderen Krankheitserregern (richtigerweise Reaktionserreger) stattfindet, auf seine Widerstandskraft verlassen können sollte und nicht zwangsläufig von jeglichem ansteckenden Kontakt krank (richtigerweise reagiert)werden muss, so dass sich die Berührung mit Keimträgern lediglich als Auslöser, nicht aber als Ursache der Beschwerden erwies. Es wird nun auch verständlicher, warum weltweit wieder allerlei Infektionskrankheiten um sich greifen. Man muss sich die Frage stellen – und sorgfältige, unabhängige Forschung sollte Aufschluss darüber erteilen – ob wir nicht im Begriff sind, einen unverzichtbaren Mechanismus aus der Welt zu schaffen, der in einer Welt, in der Krankheitserreger (richtigerweise Reaktionserreger) nun einmal vorhanden sind, lebenswichtig ist. Eine Zeitlang glaubten wir tatsächlich, mittels Antibiotika das Versagen der eigenen Abwehr ausgleichen zu können, aber je weiter die Zeit fortschreitet, desto deutlicher wird, dass es in Zukunft darauf ankommt, selbst gute Abwehrkräfte zu entwickeln. Wie perfekt Medizin auf den ersten Blick auch aussehen mag, sie lässt einen auf die Dauer doch im Stich.

Welche Fragen sollten sich Eltern mal stellen?

  • Warum lasse ich mein Kind so viel impfen und ich mich nicht selbst? Hier werden Kinder als Machtinstrument genommen gegen die Eltern, um Profit zu machen und nicht um zu heilen. Und viele Eltern lassen sich hier ein schlechtes Gewissen einreden, obwohl sie beim Nichtimpfen kein schlechtes Gewissen haben müssen.
  • Warum tue ich diesen psychischen Schock des Piksens meinem Kind an, der ebenfalls Krankheiten auslösen kann?
  • Warum lasse ich mir nicht den Beipackzettel (bei Impfungen gibt es zwei, eine für den Arzt und eine für den Patienten und warum?) zeigen, wenn ich ein Medikament aus der Apotheke habe, lese ich es doch auch?
  • Warum bekomme ich vom Arzt keine richtige Aufklärung über Nebenwirkungen?
  • Warum unterschreibt mir der Arzt keine eigene Haftung für die Impfung?

Merksätze:

  • Es gibt keine Schutzimpfung und deshalb sollte man sich dieser nicht unterziehen, denn diese schadet nur!
  • Es gibt keine Krankheiten, der Körper zeigt nur eine Reaktion auf eine Störung des Systems.
  • Es gibt keine einzige Schutzimpfung. Ein Schutz wurde noch nie von einer Impfung nachgewiesen.
  • Die sogenannten Krankheiten werden immer nur neu und neue erfunden, um den Menschen zu schaden und Profit zu machen. Kinderkrankheiten ausleben, nur Gegenmittel und Heilbehandlungen helfen bei der Gesundung.
  • Gürtelrose wird nicht durch andere Krankheiten (richtigerweise Reaktionen) verursacht, es hilft keine Impfung dagegen, da es eine nervliche Reaktion ist. Das Einzige, was hier hilft sind Schmerzmittel, um dem Kopf zu sagen „Mich gibt es nicht.“ Und Puder gegen den Juckreiz, der Kopf darf nicht mehr wissen das es sie gibt.
  • Es gibt keine Viren!
    (siehe Artikel: ==> Wann muss eine Gefährdungsbeurteilung gemacht werden und welche Inhalte sollte diese haben?)
  • Reaktionen des Körpers entstehen nur durch schlechte oder übertriebene Hygiene, einem schlechten sozialen System und eine zu viele Zunahme von andren Arten des Menschen, die nicht zur eigenen Nation gehören.
    So wie eine Maus kein Elefant sein kann, genau so kann einer mit einer dunklen Hautfarbe nicht ein Deutscher sein. Genauer gesagt: Wenn eine Katze Junge in einem Fischladen bekommt, dann sind das noch lange keine Fische.
  • Es gibt kein Immunsystem, kein Arzt kann es einen zeigen. Der Körper reagiert nur auf eine Systemstörungen, wie zum Beispiel bei einer Schnittverletzung.
  • Lasse dein Kind und Dich selbst prinzipiell als Mensch behandeln und lehne den Status als Person immer ab. Man ist nur Nutznießer einer Person.
    (siehe hierzu: Der Mensch und die Person)

Einen fröhlichen Nachmittag.

Die Bundesrepublik Deutschland hat von Anfang an kein Recht zum Regieren!

Aktualisiert am: 08.06.2023

Entsprechend Mitteilung des Bundesministerium der Justiz/ Bundesamt für Justiz und der Alliierten (Französischen Republik, des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika), entsprechend Schreiben
Bekanntmachung des Schreibens der Drei Mächte vom 8. Juni 1990 zur Aufhebung ihrer Vorbehalte insbesondere in dem Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 in bezug auf die Direktwahl der Berliner Vertreter zum Bundestag und ihr volles Stimmrecht im Bundestag und im Bundesrat
darf die Bundesrepublik Deutschland (BRD) seit ihrer Gründung von Anfang an die Westsektoren Berlins und der Bundesrepublik Deutschland1 nicht regieren.

Aus oben genannten Schreiben geht Folgendes hervor:
Die Haltung der Alliierten, „daß die Bindungen zwischen den Westsektoren Berlins und der Bundesrepublik Deutschland1 aufrechterhalten und entwickelt werden, wobei sie berücksichtigen, daß diese Sektoren wie bisher kein Bestandteil (konstitutiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland2 sind und auch weiterhin nicht von ihr regiert werden“, bleibt unverändert.

Anmerkung:
1 – Hier sind die Sektoren der genannten Alliierten gemeint.
2 – Hier ist die Bundesrepublik Deutschland (BRD) gemeint.

Es geht also eindeutig hervor, dass die BRD seit ihrer Gründung und für die Zukunft nicht diese Sektoren regieren darf. Sie hat also von Anfang an keinerlei Hoheitsrechte.

Auch auf dem Gebiet der DDR (Mitteldeutschland) hat die BRD keinerlei Hoheitsrechte. Auch hier, wurden ihr keinerlei solche Rechte zugebilligt.

Das Gebiet Mitteldeutschland gehört auch nicht zur NATO, es ist nie der NATO beigetreten.

Warum?

Weil das „Deutsche Reich“ weiterhin existiert und es im vollem Umfang besetzt ist. Darum sprach und spricht man von zwei Verwaltungen (DDR, BRD). Aus diesem Grund gab es auch keine Botschaften, sondern nur „Ständige Vertretungen“.

Nicht um sonst hat eine BRD sämtliche räumliche Geltungsbereiche gestrichen, es fehlen die Hoheitsrechte und wer kein Hoheitsrecht hat, kann niemanden zur Verantwortung ziehen, vorausgesetzt er ordnet sich als Mensch nicht unter.

Was bedeutet das weiter???

  • Die Bundeswehr ist eine private Armee!
  • Die Bundespolizei ist eine private Polizei!
  • Der Zoll ist eine private Abgabefirma, die also Diebstahl betreibt!

Hoheitsrechtliches Handeln ist entsprechend Vorgenannten hier fehl.

Auch nicht umsonst gab die „Sächsische Staatskanzlei“ in einer Anfrage zu, dass die BRD kein Staat ist.

Siehe hierzu auch: Welche Anforderung muss ein Gesetz haben?

Auch der  Internationale Gerichtshof in Den Haag (IGH) bestätigte am 03.02.2012 die Staatssimulation der Bundesrepublik in Deutschland BRD / BRiD NGO Der Bund.
Hier geht es zum Video dazu: ==> Internationaler Gerichtshof in Den Haag (IGH)

Bei der Bundesrepublik in Deutschland BRD / BRiD NGO Der Bund handelt es sich um eine Firma, die im Auftrag der USA tätig ist.

Einen fröhlichen Nachmittag.

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