… egal ob EU-Wahl oder in den Staaten (Im Sprachgebrauch spricht man von Ländern, um ihre Identität und Rechte zu untergraben) von Deutschland?
Hier muss man sich erstmal die Frage stellen
über seine eigene Souveränität und wann verliert man diese.
Was viele nicht wissen, dass man seine Souveränität mit der Wahl abgibt. Und, wenn man das noch unter Handelsrecht sieht und sich fragt:
„Wie sieht denn die Allgemeine Geschäftsbedingung von Wahlen aus,
also das Wahlgesetz?
Dazu muss man kein Recht studiert haben, man kann alles selbst nachvollziehen. Es ist am Ende nur eine Verabredung, dass man zur Urne geht und ein Wahlzettel rein gibt. Also in eine Urne, also die ja eigentlich dazu dient etwas verstorbenes aufzubewahren. Es wird also der Wahlzettel beerdigt, deine Stimme ist weg, sie ist beerdigt und der Gewinnt hat das Sagen für alle, dem hat man ja zugestimmt.
Dann kommen doch Menschen auf die Idee, wenn die Gewinner etwas Schlechtes angestellt haben, und sagen: „Ich habe die doch nicht gewählt.“ Dies ist aber völlig falsch, denn mit der Wahl, hat man ja zugestimmt, der Gewinnt kann dann 4 Jahre machen, was er will, auch kriminell.
Wie sagte man: Gott lasse Hirn regnen.
Nun aber mal kurz zu Gesetzestexten.
Strafgesetzbuch § 129 Bildung krimineller Vereinigungen
„… wer eine Vereinigung gründet oder sich an einer Vereinigung als Mitglied beteiligt, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bedroht sind. Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine solche Vereinigung unterstützt oder für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt.“
Und nun der Hammer:
„… ist nicht anzuwenden,
1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat, …“
Dies sagt aus, dass Parteien kriminelle Vereinigungen bilden dürfen und dafür auch nicht belangt werden können, solange sie nicht als verfassungswidrig erklärt wurden.
Zum Beispiel:
Wenn die CDU das Sagen hat und bildet eine kriminelle Vereinigung, dann muss das Bundesverfassungsgericht die CDU erst als verfassungswidrig erklären, um diese zu belangen. Wir wollen doch nicht hier die AfD nehmen und solange diese nicht als verfassungswidrig erklärt wurde, kann sie auch nicht als verfassungswidrig eingestuft werden. Die Staatsschützer mach hier nur eine politische Meinungsäußerung.
Wie sagt man: Dessen Brot ich esse, dessen Lied muss ich singen.
Man gibt mit seiner Wahl denen auch noch das Recht
ohne Strafe kriminell zu sei.
Parteiengesetz § 37 Nichtanwendbarkeit einer Vorschrift des Bürgerlichen Gesetzbuchs
„§ 54 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird bei Parteien nicht angewandt.“
Und was steht da im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB):
§ 54 Vereine ohne Rechtspersönlichkeit
„Aus einem Rechtsgeschäft, das im Namen eines Vereins ohne Rechtspersönlichkeit einem Dritten gegenüber vorgenommen wird, haftet der Handelnde persönlich; handeln mehrere, haften sie als Gesamtschuldner.“
Man gibt mit seiner Wahl denen auch noch das Recht
nicht haften zu müssen.
Und das Besondere daran, man gibt zu,
dass Parteien keine Rechtspersönlichkeit haben.
Also auf Deutsch, Parteien haben keine Rechte und diese zählen unter Vereine, sind aber trotzdem als Firma bei der UPIK eingetragen und haben auch eine Umsatzsteuer-ID.
Zusammenfassend:
- Parteien dürfen kriminell sein und sich auch dementsprechend organisieren.
(siehe § 129 StGB.) - Parteien brauchen für ihr Handeln, auch wenn es kriminell ist, nicht dafür haften.
(siehe Parteiengesetz § 37 i.V. BGB § 54) - Parteien haben keine Rechtsfähigkeit.
(siehe Parteiengesetz § 37 i.V. BGB § 54) - Man wird von etwas nicht Rechtsfähigen regiert.
(siehe Parteiengesetz § 37 i.V. BGB § 54) - Parteien gelten als Vereine und sind als Firma in der UPIK eingetragen.
(siehe Parteiengesetz § 37 i.V. BGB § 54) - Mit der Beteilung an einer Wahl gibt man seine Souveränität auf und erlaubt vorgenanntes. Da man sich an vorgenanntes beteiligt und selbst keine Partei ist, mach man sich Strafbar, da man eine kriminelle Vereinigung unterstützt.
Parteien sind schon deswegen kriminell, da sie immer noch ein verfassungswidriges Wahlgesetz benutzen. Es ist nicht auf Grundlage einer Verfassung gemacht wurden. - Mit der Beteiligung an einer Wahl macht man sich strafbar, da man sich an einer verfassungswidrigen Handlung beteiligt.
Auch das Wahlgesetz des Freistaat Sachsen ist verfassungswidrig, denn hier werden Menschen zu Personen gemacht, was durch das Bundesverfassungsgericht verboten ist. Es gibt in dem Wahlgesetz nur Menschen mit Behinderung, von allem anderen spricht man nur von Personen. Man kann also keinen Menschen wählen, sondern nur Personen, also Luftnummern.
Einen fröhlichen Nachmittag.
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