Aktualisiert: 29.08.2024
Auch, wenn in einer Verfassung des Freistaat Sachsen steht: „Der Freistaat Sachsen ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland.“, ist der Freistaat Sachsen noch lange kein Land der BRD und seit wann unterwirft sich ein Land einer Firma.
siehe hierzu:
Die Bundesrepublik Deutschland hat von Anfang an kein Recht zum Regieren!
Fangen wir mal beim Anfang an:
„Der Sächsische Landtag hat als verfassungsgebende Landesversammlung am 26. Mai 1992 die Verfassung des Freistaates Sachsen beschlossen. Am 27. Mai 1992 unterzeichneten der damalige Landtagspräsident Erich Iltgen sowie Prof. Dr. Kurt Biedenkopf, erster Ministerpräsident des wiedergegründeten Freistaates, die neue Landesverfassung feierlich im Haus der Kirche (Dreikönigskirche), wo das Parlament damals tagte.
Die Sächsische Verfassung bestimmt Organisation und Struktur des Freistaates und regelt das Grundverhältnis zu seinen Bürgerinnen und Bürgern. Sie kann nur mit Zweidrittelmehrheit durch das Parlament geändert werden. Dies geschah bislang einmal (2013: Neuverschuldungsverbot).“
So dargelegt auf der Internetseite des Sächsischen Landtag.
Was ist an diesen beiden Absätzen verkehrt?
Eine Verfassung ist das höchste Gesetz eines Staates, das über allen anderen Gesetzen steht und darum muss eine Verfassung vom Volk beschlossen werden und nicht von Parteien (Firmen). Die Verfassung wurde also unter Parteien (Firmen) ausgemacht. Das, was hier geschah hat weder was mit Demokratie noch mit Volksnahen zu tun, sondern mit Diktatur!
Die Verfassung des Freistaat Sachsen wurde diktatorisch dem Volk auferlegt, es hatte kein Mitspracherecht und es gab durch das Volk auch keine Zustimmung. Was man nicht ausdrücklich zustimmt, hat auch kein Rechtswirkung gegenüber dem nichtzustimmenden Menschen. Denn die Verfassung ist die Grundlage und der gemeinsame Vertrag eines Volkes, nach dem das Volk sich richtet. Demzufolge ist die Verfassung des Freistaat Sachsen rechtswidrig gegen über dem Volk des Land Sachsen.
Warum schreibe ich hier Freistaat Sachsen und Land Sachsen?
Der Befehl Nr. 180 der Sowjetischen Militär-Administration vom 21. Juli 1947 ist klargestellt, wie die einzelnen Länder der sowjetischen Besatzungszone lauten. Hier ist der Freistaat Sachsen als Land Sachsen benannt. Dieser Befehl ist bis heute nicht aufgehoben, da es immer noch um eine, heute russische Besatzungszone handelt. Es gibt keinen Friedensvertrag und Deutschland ist immer noch nicht souverän.
Auch die Bundeszentrale für politische Bildung (BPB) stellt den Wortlaut „Freistaat“ in Frage, da es auf seine Internetseite Folgendes schreibt: „Land (Freistaat) Sachsen“.
Den Freistaat Sachsen gibt es also nur auf dem Papier, genauer gesagt als Firma (siehe hierzu weiter unten). Man hätte sich die damalige Länderneuordnung sparen können, da diese entsprechend Befehl Nr. 180 und den dazugehörigen Beschlüssen alles schon festgelegt wurde und die Länderneuordnung diesen Befehl nicht außer Kraft setzen kann. Diese Länderordnung entsprechend Befehl Nr. 180 bestand während der DDR-Zeit weiterhin, auch wenn diese in Bezirke aufgeteilt wurden.
Um zu zeigen, wie fehlerhaft Verfassungen sein können, nehme ich hierzu das Beispiel die Verfassung des Freistaat Sachsen.
Die erste Lüge, was man in dieser Verfassung liest, liest man schon in der Präambel.
„…hat sich das Volk im Freistaat Sachsen dank der friedlichen Revolution des Oktober 1989 diese Verfassung gegeben.“
Im vorab, die Präambel hat keine gesetzgebende Kraft. Diese macht nur eine bestimmte Aussage, wie hier, die eine Lüge ist und Betrug am Volk.
Der Sächsische Landtag hat die Verfassung beschlossen, wie er selbst zu gibt. Wenn ein Landtag etwas beschließt, hat das Volk sich noch lange nicht etwas gegeben! Ein Volk gibt sich erst etwas, wenn es darüber abstimmt und entscheidet.
Das Volk hat also sich diese Verfassung nicht gegeben, da es nicht an der Verfassung beteiligt war. Das Volk hat hierzu keine Zustimmung gegeben. Da das Volk des Land Sachsen hier keine Zustimmung gegeben hat, ist es auch nicht an die Verfassung gebunden. Die Verfassung wurde nicht ratifiziert, sondern diktiert. Und ein Volk im Freistaat Sachsen gibt es nicht. Und außerdem wozu Freistaat? Wir sind immer noch besetz, also nicht frei, wie auch Bayern und Thüringen. Es gibt keine Souveränität sowie Friedensvertrag!
Und dass das Volk des Land Sachsen keine Beteilung an der Verfassung hatte, geht aus der Verfassung hervor, denn hier steht: „Der Sächsische Landtag hat als verfassungsgebende Landesversammlung am 26. Mai 1992 die folgende Verfassung beschlossen:“
Erste Landtagswahl war am 14.10.1990, die Verfassung stammt vom 27.05.1992.
Der Sächsische Landtag wurde auch nicht als verfassungsgebende Landesversammlung vom Volk gewählt, da es zu dieser Zeit keine Verfassung gab, die dies erlaubte.
Eines muss hier beachtet werden, ein gesetzgebendes Organ ist noch lange kein verfassungsgebendes Organ und eine Verfassung des Freistaat Sachsen hat im Land Sachsen keine Gültigkeit, denn er ist nicht Rechtsnachfolger des Land Sachsen.
————– Korrigiert am 29.08.2024 ————–
Die letzte gültige Verfassung ist vom 4. September 1831 des Königreich Sachsen, hier spricht man von Personen. Nur in der Verfassung von 1920 wird von Menschen gesprochen. Alle nachfolgenden Verfassungen sind auch für Personen gemacht. Bei der Verfassung vom 27.05.1992 handelt es sich um eine neue Verfassung, also nicht um eine Verfassungsänderung, aber halt für den Freistaat Sachen und nicht für das Königreich Sachsen.
Kurzgefast:
Die Verfassung des Freistaat Sachsen von 1920 und die Verfassung von 1947 sind nicht in Kraft gewesen, also Rechtstäuschung. Die Verfassung von 1992 ist auch eine Rechtstäuschung, da man auch hier behauptet und auch so tut, als ob diese Rechtskraft hat, ist aber nicht so.
Keine Regierung des Freistaat Sachsen konnte je die Verfassung von 1831 außer Kraft setzen, da diese nie Hoheitsrechte hatten und haben und das Wissen diese.
Der Freistaat Sachsen ist schon immer eine Firma, da nie eine Machtübergabe des Königreichs Sachsen (Monarchie) stattfand.
Bei den Freistaat Sachsen handelt es sich immer
um eine Neugründung außerhalb des Staatsrechts.
Hinweis:
Die Staatsangehörigkeit der Sachsen ist „Königreich Sachsen“.
Das benennen des ehemaligen Ministerpräsidenten Biedenkopf als Sachsenkönig diente nur zur Ablenkung, denn er kann nie Sachsenkönig gewesen sein.
————– Ende der Korrektur ————–
Nun kommen wir mal zu ein paar Artikeln. Die ganze Verfassung auseinanderzunehmen, würde aber den Rahmen sprengen.
Artikel 1
„Der Freistaat Sachsen ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland. Er ist ein demokratischer, dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Kultur verpflichteter sozialer Rechtsstaat.“
Wie kann man sich als Staat, als Land einer Firma BRD unterwerfen?
Die BRD hat regierungsverbot von den Alliierten und die Sachsen sollen sich dann von denen regieren lassen? Lässt sich man hier sogar das Eigentum nehmen?
Das ist wie, wenn man sagt: Mein Haus ist eine Wohnung des Nachbarn.
Ich denke, dass dies die Sachsen nicht zugestimmt hätten, vor allem wenn sie die Wahrheit über die BRD im vorab gewusst hätten und mitbekommen hätten, dass Helmut Kohl, genauer gesagt ab Konrad Adenauer bis heute alles Betrüger sind, da diese sich nur am Volk durch Vorspiegelung falscher Tatsachen bereichern.
Das Volk wird immer wieder für dumm gehalten und verkauft. Das schlimme, es wacht nicht auf.
Und nun mal was ganz Kurioses.
Der Sitz des Bundeslandes Sachsen ist in Dresden und der Sitz des Freistaat Sachsen ist in Freiberg. Bei der Überprüfung in Freiberg konnten 2 zugeklebte Briefkästen festgestellt werden. Handelt es sich hier um eine Scheinadresse?
Bei beiden handelt es sich um Firmen und nicht wie dargelegt, dass Sachsen ein Bundesland ist, noch das Sachsen ein Freistaat ist.
Ein „Land Sachsen“ ist in den Firmenregistern nicht zu finden, da es ein Staat ist und keine Firma.
Und wenn man bedenkt, dass die Sächsische Staatskanzlei eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE 286927129 hat, wisse man das es sich hier um Firmen handelt. Umsätze machen Firmen. Verwaltungen, Ämter und der Gleichen machen Einnahmen und Ausgaben, aber keine Umsätze.
Parteien sind Firmen und Parteien arbeiten hier, sie machen keinen Dienst für das Volk. Sie arbeiten nur für ihre eignen Interessen.
Artikel 5 (2)
„Das Land gewährleistet und schützt das Recht nationaler und ethnischer Minderheiten deutscher Staatsangehörigkeit auf Bewahrung ihrer Identität sowie auf Pflege ihrer Sprache, Religion, Kultur und Überlieferung.“
Was soll dieser Schwachsinn in einer Verfassung?
Haben nicht alle die gleichen Rechte?
Wieso werden Minderheiten ihre Rechte besonders geschützt?
Warum werden den Minderheiten ihre Identität besonders geschützt?
Warum schützt man die Identität der Sachsen nicht? Hier geht es um eine Staatsangehörigkeit „Land Sachsen“! Den Sachsen wird ihre Identität verwehrt, denn diese bekommen nur eine Reichsangehörigkeit „DEUTSCH“ durch einen Bundespersonalausweis bzw. Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, die ein Firmenausweis sind und den die Richter nicht vorgezeigt haben wollen. Diese werden da böse (selbst erlebt).
Auf Deutsch: Die Identität der Sachsen wird nicht geschützt und sie werden ihrer Staatsangehörigkeit „Land Sachsen“ beraut.
Artikel 6
Diesen Artikel kann man komplett streichen, entweder man gehört zusammen oder nicht. Wozu bekommen Sorben in einer Verfassung besondere Rechte eingeräumt, hätte man auch gleich noch die Juden mit aufführen können. Warum hat man Juden nicht mit aufgenommen, sind doch auch in der Minderheit? Die Vogtländer sind aber auch eine Minderheit in Sachsen, da von ihnen Teile in Bayern und in Thüringen sind.
Artikel 13
„Das Land hat die Pflicht, nach seinen Kräften die in dieser Verfassung niedergelegten Staatsziele anzustreben und sein Handeln danach auszurichten.“
Anzustreben und sein Handeln danach auszurichten ist noch lange nicht „zu erfüllen“. Keine Pflicht zum Erfüllen in der Verfassung vorhanden! Den Artikel hätte man dann auch weglassen können.
Artikel 15
„Jeder Mensch hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, …“
Ein Mensch kann keine „Persönlichkeit“ haben, denn er ist keine Person, also Sache. Warum schreibt man nicht Menschlichkeit? Weil man immer wieder versucht den Menschen als Person zu verkaufen.
Artikel 17 (1)
„Die Freiheit der Person kann nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes und nur unter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen beschränkt werden. Die betroffene Person muß unverzüglich über die Gründe der Freiheitsbeschränkung unterrichtet werden.“
Wie schon erwähnt, man macht mit Artikel 15 einen Schachzug, um den Menschen vorzuspiegeln, dass er eine Person ist, um dann ihn seine Freiheit zu beschränken und dass er auch das noch mit macht.
Auf diesen Artikel beruht auch das Sächsische Polizeigesetz.
Also Schild an die Jacke mit der Aufschrift „Ich bin ein Mensch und keine Person“ und schon darf eine Beschränkung der Freiheit nicht vollzogen werden!
Siehe hierzu Beitrag: Der Mensch und die Person
Artikel 18 (1)
„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“
Hier kann man wieder genau rauslesen, den Sinn von Menschen und Person.
Mit „vor dem Gesetz“ meint man die Verfassung, nicht die anderen Gesetze, da hier nicht steht „vor den Gesetzen“.
Aber die Verfassung kann mit „dem Gesetz“ auch nicht gemeint sein, da eine Verfassung kein Gesetz ist, also ein sinnloser Absatz.
Artikel 22 (5)
„Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.“
Warum bekommen nur Mütter den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft?
Dieser Absatz widerspricht den Art. 18 (2) „Frauen und Männer sind gleichberechtigt.“.
Also doch keine Gleichberechtigung, da Väter außen vorgelassen werden.
Artikel 23 (2)
„Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.“
Großartige Aussage, wenn es bewölk ist, also der Himmel bedeckt ist, dann ist es nicht mehr unter freiem Himmel, der Himmel ist ja abgedeckt durch Wolken. Oder man nimmt einen Schirm und schon ist man nicht mehr unter freien Himmel.
Artikel 102 (4)
„Unterricht und Lernmittel an den Schulen in öffentlicher Trägerschaft sind unentgeltlich.“
Und hier wird ständig gegen die Verfassung verstoßen und die Eltern machen immer wieder mit, bezahlen, bezahlen und bezahlen.
Bildung ist Staatsaufgabe und nicht Elternaufgabe.
Siehe hierzu: Die unentgeltliche Schule im Freistaat Sachsen
Artikel 105
Hier geht es um Ethikunterricht und Religionsunterricht. Wozu brauchen die Kinder dieses zum Leben?
Man schickt die Kinder in die Kindertagesstätte, in die Schule, in die Berufsausbildung usw. und sollen sich aber im Leben an Recht und Gesetz halten. Warum nimmt man hier statt dieses Schwachsinns nicht Recht und Gesetz auf? Das ist doch viel wichtiger.
Macht man nicht, da sonst man sich entsprechend zu gut wehren kann und das ist nicht gewollt.
Unsere Kinder werden unter Stressbewältigung dumm gelehrt, vieles müssen sie lernen, was sie im Leben nicht brauchen.
Einen fröhlichen Nachmittag.
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