Video zu Bundespersonalausweis: BPA-Video

Man hat mich folgendes gefragt:

Ich muss dich mal was fragen.
Du schreibst immer, du hast keinen Personalausweis mehr.
Ich Blödmann hatte vor 2 Jahren für den abgelaufenen einen Neuen beantragtDann wurde ich zu einem „Wissenden“ und habe das Ding nie abgeholt.Mir hat jetzt Jemand erzählt, egal ob abgeholt oder nicht, ich wäre die nächsten 10 Jahre in der Angestelltenrolle drin.
Allerdings wäre auch nicht die Nummer – Zerschneiden und abgeben – zu empfehlen, denn da würde man sofort zum Reichsbürger ernannt?

Die Antwort:

Die Gültigkeit der Bundespersonalausweise (BPA) sind nicht 10 Jahre, sondern 10 Jahre minus einen Tag. Im Ausweis steht „bis“ und nicht „einschließlich bis“. Der Grund ist hier das Handelsrecht, das der Vertrag erst gar nicht ausläuft. Genauer gesagt, dass man noch vorablauf des Handelsvertrags einen neuen beantragt und der Handelsvertrag lückenlos weiterläuft.

Mit der Beantragung geht man noch keinen Vertrag ein, erst wenn man den BPA abholt, stimmt man abschließend dem Vertrag, den man nie zu Gesicht bekommen hat, zu.

Also, solange Du diesen nicht abholst, bist Du auch in keiner angestellten Rolle drin.

Früher musste man extra noch etwas unterschreiben, was schon einige Jahre nicht mehr ist. Ich nehme mal an, dass das ab 2007 so ist, als die Alliierten alle Militärgesetze wieder in Kraft setzten. Heute beantragt man einfach, unterschreibt für den Ausweis und holt diesen später ab. Somit ist also erst mit der Abholung die Vertragsabwicklung abgeschlossen.

Warum bezahlt man für den BPA?

Es geht hier nur um eine Willensbekundung und um weiteres nichts. Also eine Beitrittsgebühr für die Firma Bundesrepublik Deutschland (BRD), na wie bei einem Verein. Es geht hier nicht um eine Willenserklärung, denn diese benötigt eine Unterschrift.

Da man aber für den Beitritt nichts weiter unterschreibt, ist der Beitritt erst vollzogen mit der Annahme des BPA.

Daraus folgt:

Wenn der Beitritt noch nicht vollzogen ist, also das Handelsabkommen vollzogen ist, kann man seine Anteile, hier die Beitrittsgebühr (nicht Ausstellungsgebühr oder Gebühr oder Auslagen wie im PAuswG, die man vortäuscht, Täuschung im Rechtsgeschäft), wieder zurückfordern. Seine Anteile kann man sich per Post zustellen lassen.

Was kann man tun:

Man kann also dem Einwohnermeldeamt mitteilen, dass man von der Antragstellung zurücktritt und die Anteile zurückerstattet sind, aber als Forderung und nicht als Bitte.

Als Begründung, dass die Vertragsbedingungen nicht vorgelegt wurden und eine Beitritt sowie Abschluss des Handelsvertrages nicht erfolgte.

Hinweisen, dass der BPA auf Handelsrecht beruht, da er sich nur auf 10 Jahre bezieht und durch Rechtstäuschung nur auf 10 Jahre minus einen Tag bezieht.

Warum Einwohnermeldeämter kein Bußgeld verlangen?

Wenn die 10 Jahre abgelaufen sind, ist man nicht mehr Mitglied dieser Firma, somit kann man nicht mehr aktiv werden, denn man ist außerhalb des Rechtsbereich der Firma BRD. Nach Handelsrecht gelten Verträge nur 10 Jahre. Auch die DDR hat nach Handelsrecht gehandelt, denn hier gab es auch nur die 10 Jahr für Personalausweis und Reisepass.

Ist der Handelsvertrag gültig, wenn man einen BPA oder Reisepass hat?

Nein!

Da dies mittels einer Rechtstäuschung gemacht wird und nicht legal ist.

Die Rechtstäuschung liegt darin, dass man sich als Staat BRD ausgibt, der man nicht ist und dass man in einem Staat BRD verpflichtet ist, einen BPA oder Reisepass zuhaben. Also auch Täuschung in einer Anwerbung.

Welche Dokumente sind tatsächlich wichtig?

Das Wichtigste an Dokumenten sind der Sozialversicherungsausweis und die Krankenkarte. Mit diesen beiden Dokumenten kann man sich überall ausweisen. Man ist nicht verpflichtet diese auszuhändigen, wie es sich auch mit dem Führerschein verhält.

Wenn man kein BPA oder Reisepass hat, ist man dann Reichsbürger?

Reichsbürger ist man erst, wenn man die Reichsangehörigkeit verliehen bekommt und dies kann nur durch das „Deutsche Reich“ geschehen.

Jeder der die Reichsangehörigkeit nicht verliehen bekommen hat, kann nie Reichsbürger sein. Verliehen kann man diese nur durch eine Urkunde.

In Sachsen bekommt man die Staatsangehörigkeit „Königreich Sachsen“, ist aber damit nicht Reichsangehöriger. Genauso ist es mit den anderen Kleinstaaten in Deutschland/Deutsches Reich.

Da die BRD-Firma (hat kein Regierungsrecht) das Reichs- und Staatsangehörigkeit Gesetz (RuStaG) nicht ändern darf, gilt dieses in der unveränderten Fassung vom 22. Juli 1913. Die geänderte Fassung der BRD ist ungültig und rechtswidrig.

Dies bedeutet, dass die Aufhebung der Staatsangehörigkeiten zwischen 30.01.1933 und 08.05.1945 aufgehoben wurde und die Staatsangehörigkeiten der einzelnen deutschen Staaten weiterhin fort gilt. Die Gerichte wissen das, geben es aber nicht zu. Man sagt immer „Staatsangehörigkeit: deutsch“ und nicht welche deutsche Staatsangehörigkeit. Damit machen die Richter den Angeklagten widerrechtlich zum Reichsbürger und benutzen ein verbotenes Nazigesetz, und zwar das RuStaG vom 05.02.1934.

In der BRD gab es bis zum 14.03.2005 die Reichsangehörigkeit „deutsch“, aber innerhalb einer Firma kann man ja das machen, seine Angestellten zu Reichsbürger. Das sind diese aber nur innerhalb der Firma. Und jeder der sich mit einen BPA oder Reisepass ausweist, weist sich als Reichsbürger aus, obwohl er es nicht ist. Darum wollen auch Richter nicht den BPA noch den Reisepass sehen. Ab dem 14.03.2005 schreibt man Staatsangehörigkeit „deutsch“ ohne Rechtsgrundlage hin, was man auch vorneweg schon tat.

Fazit, man ist nicht Reichsbürger und kann wegen der Nichthandlungsfähigkeit des Deutschen Reichs nicht zum Reichsbürger werden, da aber auch die BRD die Handlungsfähigkeit des Deutschen Reichs verhindert.

Es gibt auch juristisch gesehen keine Reichsbürgerszene, nur Reichsbürger, die entsprechend Vorgenannten nicht gibt.

Was ist, wenn man wegen nicht Besitz eines BPA oder Reisepass als Reichsbürger oder zur Reichsbürgerszene eingeordnet wird?

Als erstes den schriftlichen Nachweis vorlegen lassen, was man natürlich nicht bringen kann. Und dann Anzeige wegen Nötigung gem. § 240 Strafgesetzbuch (StGB). Denn die einen als Reichsbürger oder zur Reichsbürgerszene machen/einordnen, sind Angestellte der BRD-Firma.

Nicht vergessen, in diesem Paragrafen geht es um Menschen und nicht um Personen.

§ 240 StGB
Wer einen Menschen rechtswidrig … durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer … Duldung … nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Einen fröhlichen Nachmittag.

Mensch

Es gibt Lebewesen die man in Gruppen aufgeteilt hat, Menschen, Tiere und Planzen, wobei sich der Mensch von den Tieren abgrenzt, obwohl er nichts anderes ist. Der Mensch besteht nur aus Arten, die Tiere bestehen aus Rassen, die wieder in Arten untergliedert sind, gleiches trifft auch für die Pflanzen zu. Alles Lebt auch die Berge und Täler. Nur etwas Lebt nicht, das ist alles Gedachte wie Zeit, Temperatur, Person usw.