Stellen wir folgende Fragen auf:
- Hat das WPflG einen räumlichen Geltungsbereich?
- Für wem gilt das WPflG, also die Wehrpflicht, auch ohne räumlichen Geltungsbereich?
- Ist man verpflichtet eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn man die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen möchte?
- Wann befindet man sich in der Bundesrepublik Deutschland?
Zu 1.:
Das WPflG hat keinen räumlichen Geltungsbereich, somit ist es entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE I C 74/61 vom 28.11.1963 / Bestimmtheitsgebot) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 17, 192 = DVBl. 1964, 147 / Gebot der Rechtssicherheit) ungültig, also nichtig.
Zu 2.:
Es gilt nicht für Deutsche!!!
Nach § 1 (1) WPflG wehrpflichtig sind alle Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und …
Also müssen mindestens zwei Bedingungen erfüllt sein. Schon allein die erste Bedingung „Deutsche im Sinne des Grundgesetzes“ ist nicht möglich, da das Grundgesetz entsprechend Artikel 146 nicht in Kraft ist, denn eine Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands gibt es nicht. Denn entsprechend der SHAEF-Gesetze ist Deutschland nicht in den Grenzen vom 31.12.1937 hergestellt und es gibt auch keinen Friedensvertrag.
Ebenfalls fehlt der räumliche Geltungsbereich.
Auch wenn man Deutscher im Sinne eines Gesetzes ist, ist man noch lange nicht Deutscher, da man Deutscher nur durch Geburt werden kann.
Im Sinne eines Gesetzes kann man nicht Deutscher sein und auch nicht werden!!!
Man kann ja auch keine Maus im Sinne eines Gesetzes zu einem Elefanten machen.
Na gut, bei der heutigen Regierung ist alles möglich. 🤣
Demnach ist kein Deutscher wehrpflichtig!!!
Zu 3.:
Nein!!!
In § 3 (2) WPflG geht es um männliche Personen, also nicht um Menschen. Männliche Personen gibt es nicht, genauso wenig wie natürliche und juristische Personen. Wenn es diese gäbe, dann gäbe es auch eine gerade Kurve und eine krumme Kurve. Also eine Kurve ist eine Kurve und eine Person ist eine Person. Eine Person ist etwas geistig Geschaffenes, das nur in Gedanken und auf dem Papier existiert, wie Zeit, Gewichte, Geschwindigkeit usw.
Aus einem Menschen darf man auch keine Person machen, das wurde vom Bundesverfassungsgericht verboten. Es ist zu Recht verboten, die Menschen als Objekt, also als PERSON zu behandeln. (Bundesverfassungsgericht Beschluss BVerfGE 63, 332/337)
Also immer schön erklären, dass man Mensch ist und nur Nutznießer einer Person ist und für diese keine Haftung noch sonstiges übernommen wird.
Zu 4.:
Ganz einfach, wenn man das Territorium der Bundesrepublik Deutschland (BRD) betritt.
Solange man sich in einem der Kleinstaaten von Deutschland aufhält, also zum Beispiel im Freistaat Sachsen, Freistaat Bayern, Freistaat Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern usw., ist man noch lange nicht in der BRD, denn diese Kleinstaaten gehören der BRD nicht und sind auch kein Gebiet der BRD.
Gebiet der BRD ist das Gebiet, das für diese im Grundbuch steht. Also die Schilder an der Grenze Deutschlands, dass hier die Grenze der BRD ist, sind völliger Unsinn und haben keine Rechtskraft. Diese Schilder dienen nur der Rechtstäuschung.
Gebiet der BRD wäre angenommen zum Beispiel der Reichstag, falls dieser im Grundbuch für die BRD eingetragen ist. Aber die Grundbucheintragung ist nur eine Annahme, dass man Eigentümer ist. Dies bedeutet, dass die BRD hier die Beweislast hat und nachweisen muss, dass sie tatsächlich Eigentümer ist. Und das kann die BRD auf keinen Fall.
Nicht vergessen: Die BRD ist eine Firma, und wenn man das Firmengelände nicht betritt, kann man die BRD auch nicht verlassen. Außerhalb des Firmengeländes hat die BRD kein Handlungsrecht und auch kein Hoheitsrecht.
Selbst wenn man einen Firmenausweis (Personalausweis oder Reisepass) hat, hat die Firma BRD kein Handlungsrecht gegenüber einem Menschen. Die Geschäftsbedingungen gelten nur auf dem Firmengebiet der BRD und nur für Personen.
Aber genauso ist es auch mit den Kleinstaaten Deutschlands. Vor allem, wenn man deren Verfassung in der Zerre hat, dann stellt man fest, dass diese Verfassungen die vorausgegangenen Verfassungen nicht außer Kraft gesetzt haben und somit die jetzigen Verfassungen nicht gültig sind. Man sollte da mal auch in der UPIK nachschauen, was da alles so als Firma auftaucht; und die haben sogar eine Umsatzsteuer-ID-Nr., die ja nur Firmen haben.
Warum ist dies so? Weil man kein Recht hat, die vorangegangene Verfassung außer Kraft zu setzen. Selbst prüfen macht schlau.
Man bekommt einfach nicht mit, dass die Parteien Firmen sind und sich Rechte aneignen, die diese nicht haben und denen auch nicht zustehen.
Einen fröhlichen Nachmittag.
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