Autor: Mensch (Seite 4 von 5)

Es gibt Lebewesen die man in Gruppen aufgeteilt hat, Menschen, Tiere und Planzen, wobei sich der Mensch von den Tieren abgrenzt, obwohl er nichts anderes ist.
Der Mensch besteht nur aus Arten, die Tiere bestehen aus Rassen, die wieder in Arten untergliedert sind, gleiches trifft auch für die Pflanzen zu.
Alles Lebt auch die Berge und Täler.
Nur etwas Lebt nicht, das ist alles Gedachte wie Zeit, Temperatur, Person
usw.

Der deutsche Mensch und die Spaltung Deutschlands

Deutschland wurde ab 1945 in drei Teile geteilt, in Westdeutschland, Mitteldeutschland (was man heute den Osten bzw. Ostdeutschland bezeichnet) und in Ostdeutschland (was von Polen regiert wird).

Ostdeutschland hat Polen einvernommen, wobei im Gegenzug Rußland einen Teil von Polen bekam.

Aber wer hat eigentlich dann Westdeutschland und Mitteldeutschland geteilt und die Teilung Deutschland bis Heute weiter verursacht bzw. sich weigert diese zu beenden???

Fangen wir nach 1945 an, es war die Bundesrepublik Deutschland (BRD) und nicht die Deutsche Demokratische Republik (DDR). Hier ist nicht zu vergessen ein Konrad Adenauer! Die BRD und auch Adenauer waren nicht für das deutsche Volk, sie sahen nur ihre eigenen Interessen. Wären sie für das deutsche Volk gewesen, dann hätten diese alles getan um mindestens die beiden Teile zu vereinigen.

Kommen wir zur Vergangenheit und nicht zur Geschichte:
Geschichte schreiben die Sieger, weil sie die Vergangenheit nicht ändern können.

Wer hat den zu erst die Währung geändert?
Es war die BRD mit seinem Adenauer, die eine Währungsänderung am 20. Juni 1948 durchführten und die D-Mark einführten!!! Man hätte ja bei der Reichsmark bleiben können. Die DDR führte erst am 1. August 1964 eine DDR-Mark ein.

Wer gründete zu erst eine Republik?
Es war die BRD mit seinem Adenauer am 24. Mai 1949 und gaben damit eigentlich zu gegen das deutsche Volk zu handel, sowie nicht ihre Interessen zu vertreten. Also kein Wille das deutsche Volk zusammenzuhalten. Die DDR wurde erst am 7. Oktober 1949 gegründet.

Wer hat den als erstes sich militarisiert?
Es war die BRD mit seinem Adenauer im November 1955, die sich hier gegen einem Teil des deutschen Volkes militarisierten, man hat halt kein Gewissen. Die DDR hat erst am 1. März 1956 eine Armee aufgestellt, die Nationale Volksarmee (NVA).

Wer hat den als erstes einen Nachrichten/Geheimdienst errichtet?
Es war die BRD mir seinem Adenauer. Der Gründungstag des Bundesnachrichtendienst (BND) soll zwar am 1. April 1956 sein, er existierte aber schon viel eher. Denn der BND wurde an diesem Tag nur zum Auslandsnachrichtendienst der BRD gegründet. Den BND gab es mindestens schon 1947. Am 11. Juli 1955 wurde eine Dienststelle BND errichtet. Also den BND gab es also vor seinem Gründungstag. Die DDR gründete das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) erst am 8. Februar 1950.

Man könnte hier vieles mehr anbringen, aber eins steht hier schon fest, die Spaltung hat die BRD mit seinem Adenauer verursacht und nicht die DDR mit seinem Walter Ulbricht.

Und das die BRD mit samt seiner Bundesregierung nichts für das Volk übrig hat, sondern es nur als Sklaven benutzt, zeigt die weitere Zukunft. Die Frauen mussten ihren Mann fragen ob sie arbeiten gehen dürfen, was dann später abgeschafft wurde. Es wurden mehrere Krankenkassen, Versicherungen, Schulsysteme und der Gleichen eingeführt, um hier mit abzukassieren. Die wichtigsten Elementarteile einer Nation werden verkauft bzw. privatisiert, um mit abzukassieren. Hierzu gehört die Bahn, Autobahnen, Post, Telekom, Strom, Wasser, Gas und vieles mehr. Auch die Abschaffung der DM ist ein Verlust, ein souveräner Verlust, was das vorherige auch ist. Das bürgerliche Leben wird auseinandergetrieben, das man schon gleich nach der Entstehung der BRD tat. Es ist nicht gewollt, dass das deutsche Volk zusammen friedlich ist, nein man hetzt es gegen sich auf.

Einen Fortschritt für das Deutsche Volk ist nicht gewollt, wenn es anders wäre hätte man aus der DDR und BRD etwas besseres machen können, hätte man einen Friedensvertrag gemacht, die Souveränität in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 wieder hergestellt, aber man stand über den Dingen und welcher Kapitalismus und Geldgierige wollen sich schon vom Sozialismus ablösen lassen. Die DDR-Bürger haben 1990 einen Schritt zurück gemacht und das nur wegen der Geldgier zur D-Mark. Man hat sich blenden, verkaufen und zum Sklaven machen lassen.

Und seit 1990 ging die BRD, der Bundestag, Bund inklusive Kanzler/in noch einen Schritt weiter, sie verkaufen Deutschland Stück für Stück und das deutsche Volk als Sklave dazu. Führt Krieg gegen Rußland auf Kosten des deutschen Volk und gegen des Volkeswillen, und treib das Volk in Richtung ruin. Dabei tut man als ob unsere Wirtschaft stärker und stabiler ist, wie die von Rußland. Man hat einfach Putin am 14.02.2007 zur 43. Münchner Konferenz für Sicherheitspolitik nicht zugehört. Was sagte er da?: „So ist die Summe des Bruttosozialproduktes von Indien und China in Kaufkraftparität schon größer als das der Vereinigten Staaten. Und eine Berechnung des Bruttosozialprodukts der BRIC-Ländergruppe? Brasilien, Rußland, Indien und China? übertrifft das akkumulierte Bruttosozialprodukt der EU. Nach Meinung von Experten wird in historischer Perspektive diese Kluft noch wachsen.“ Und diese Kluft ist schon riesig.
Und mit den Sanktionen (Krieg) gegen Rußland hat man das Grab des deutschen Volk noch größer gemacht. Man sieht nicht ein das Rußland einen Verteitigungskrieg macht und wer das nicht versteht, der hat auch nicht Hitler verstanden.

Welche Schäden hat die BRD, der Bundestag, Bund inklusive Kanzler/in noch dem deutschen Volk angerichtet?

Kinderarmut, Obdachlose, gesundheitliche Schäden am deutschen Volk (das ist Körperverletzung), Beraubung des deutschen Volk durch Abgaben bis 80 % und mehr (das ist Diebstahl, es gibt kein Gesetz das dies erlaubt! die BRD hat hierzu kein Hoheitsrecht!), Beformundung und Dikatatur. Schaut man sich das Internet an, dann sieht man wie die sogenannte Freiheit aussieht. Es werden Seiten gesperrt, die aber zum Beispiel aus den USA, Rußland, Österreich, China, Brasilien usw. sich ansehen lassen.
Hier eine größere Liste:
Schäden, die die BRD dem deutschen Volke angetan hat und antut

Es wird auch die Menschwürde durch die BRD, dem Bundestag, Bund inklusive Kanzler/in verletzt, denn es ist ein Leben in Angst, Unterdrückung und Zwang, Kapitalismus PUR!!!
Artikel 1 des Grundgesetz ADE und Tschüss.

Hier noch mal bemerkt:
Entsprechend einer kleinen Anfrage an die Sächsische Staatskanzlei, ist die BRD kein STAAT!!! (siehe hierzu auch: „Der Mensch, der Staat und das System“)

Hier gibt es nur einen Weg heraus:
Abschaffung des Parteiensystem auf Republikebene, Schaffung einer Regierung, bei der die Kader von den Staaten (man nennt fälschlicher Weise diese als Länder) gestellt werden und jeder Staat in wechselwirkung für 4 Jahre das Oberhaupt stellt, Schaffung einer Verfassung für Deutschland, Friedenverträge mit den Kriegsgegnern und Allierten, herstellen von Deutschland in den Grenzen vom 31. Dezember 1937, Rußland als Wirtschaftspartner gegenüber der USA bevorzugen. Verstaatlichen von Bahn, Strom, Wasser, Post, Telekom, Gas, Finanzen (eigene Währung), Kindergärten, Schulen, Straßenwesen usw., also alles was wichtig ist für die Existens der deutschen Menschen, sozusagen dem deutschen Volk.

Dem gesamten deutschen Volk könnte es so richtig gut gehen, aber das ist von der BRD, Bundestag und Bund nicht gewollt. Man schürt nur und bekämpft nur und ist nicht in der Lage die Mißstände zubeseitigen. Und Demokratie ist hierbei gleich garnicht gewollt. 

Die Vergangenheit ist die Wahrheit, nicht die Geschichte, diese steckt voller Lügen.

Einen fröhlichen Nachmittag.

Masernvirus existiert nicht!

Hier geht es um den Fehlbeschluss des Bundesverfassungsgericht zur Masern-Impfung.

Ein Bundesverfassungsgericht (BVerfG) windet sich mit seinem Beschluss, um die Masern-Impfung und Grundrechtseinschränkungen zu rechtfertigen.

Hier erstmal der Beweis, dass es keinen Masernvirus gibt.

Hier hätte sich ein BVerfG erstmal sachkundig machen sollen. Also Aussage unter Randnummer 13 ist eine Falschaussage.

Bevor weitergelesen wird, solltest Du den Beitrag
Der Mensch und die Person“ und „Der Mensch und das Gesetz“ lesen.

Es handelt sich vom BVerfG zum Imfpnachweis (Masern) um einen Beschluss und nicht um ein Urteil. Bei einem Beschluss müssen alle Beteiligten am Ende des Beschluss mit Unterschreiben, da ein Beschluss keine Rechtswirkung auf Dritte hat. Entsprechend des Beschluss haben nur die Richter, die Aufgeführt wurden entschieden, aber nicht beschlossen, es ist keine Unterschrift zu sehen und unter Randnummer 171 steht eindeutig das man entschieden hat und nichts beschlossen noch geurteilt hat.

Das ganze ist also Wertlos und hat keinerlei rechtlichen Zweck noch Rechtskraft!

Das Gericht hätte erstmal prüfen müssen, ob der Infektionsschutzgesetz gültig ist, da es keinen räumlichen Geltungsbereich hat. Das Infektionsschutzgesetz ist entsprechend Rechtsprechung des BVerfG ungültig.

Dann sind immer wieder Aussagen von Personen und Menschen enthalten. Kinder und Eltern sind Menschen und keine Personen, das Infektionsschutzgesetz bezieht sich nur auf Personen, wir sind aber Menschen.

Siehe hierzu oben angeführten Artikel „Der Mensch und die Person“.

Ein Masernschutzgesetz konnte auch nicht gefunden werden wie das BVerfG darlegt. Masernschutzgesetz bedeutet eigentlich, das man Masern schützen möchte? Man schreibt ja nicht Schutzgesetz gegen Masern.

Dann schaut Euch mal die Randnummer 53 an, dass kann doch wohl nicht wahr sein. Ein BVerfG macht aus Menschen Personen. Man schreibt hier: „trifft aber die Kinder in eigener Person.“

Was hat das BVerfG in einem Beschluss dargelegt?
Es ist zu Recht verboten die Menschen als Objekt, also als PERSON zu behandeln (Bundesverfassungsgericht Beschluss BVerfGE 63, 332/337).

Und was macht es selber???
Das ist eine Verletzung der Würde des Menschen!

Hier sieht man, dass man nur einem System dient und nicht dem Staat (Volk = Menschen).

Also kurz geschrieben, es ist eine absolute Luftnummer, die nicht brauchbar ist.

Einen fröhlichen Nachmittag.

Die Deutschen und ihre Nationalhymnen

aktualisiert: 23.08.2023

Nationalhymne, welche gilt, gilt nicht oder gelten alle?

Die DDR (Volkskammer) ist nach dem Einigungsvertrag der Bundesrepublik Deutschland (Firma BRD) beigetreten und hat einen Wirtschaftsvertrag (Abkommen) gemacht. Es hat hier nichts mit einer Wiedervereinigung zu tun. Entsprechend des Einigungsvertrag, der weiterhin Gültigkeit haben soll (laut Bundesverfassungsgericht ungültig), muss auch die DDR weiter existieren und kann somit nie untergegangen sein – sonst würde hierzu ein Vertragspartner fehlen. Vertragspartner im Einigungsvertrag ist die DDR (Volkskammer) und nicht die 5 neuen Bundesländer und die BRD und nicht die Länder der BRD! Es gab zwar ein Gesetz für die neue Länderbildung (Ländereinführungsgesetz) in der DDR, aber diese wurden erst nach dem 3. Oktober 1990 gebildet. Dies ist auch aus dem Einigungsvertrag Art. 1 (1) Satz 2 zu entnehmen. 

Richtigerweise waren die sogenannten neuen Länder schon mit dem Befehlt Nr. 180 der russischen Besatzer gebildet.

Zum Grundgesetz: Die DDR ist nach Art. 23 der BRD am 3.10.1990 beigetreten, nur das zu dieser Zeit dieser Artikel nicht mehr belegt war, also war aufgehoben. Der Einigungsvertrag müsste laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ungültig sein, da ja die DDR keine Verfassungsänderung gemacht hat und hier keine Bekundung eines Beitrittes darlegte. In der Verfassung der DDR stand unter Art. 5 (3) „Zu keiner Zeit und unter keinen Umständen können andere als die verfassungsmäßig vorgesehenen Organe staatliche Macht ausüben.“ Nach diesem müsste der Einigungsvertrag ungültig sein und somit auch der Beitritt. Das Grundgesetz ist auch keine Verfassung, was das Grundgesetz selbst im Art. 146 wiedergibt: „…verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ Siehe hierzu auch GG Art. 140 „Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.“ Also, Grundgesetz keine Verfassung. Eine Verfassung hat auch einen höheren Rechtsstandpunkt, da diese nur vom Volke geändert werden darf und nicht wie ein Grundgesetz nach Lust und Laune.

BRD und Deutschland:

Im Einigungsvertrag spricht man von BRD und Deutschland. Siehe hierzu mal Art. 2 (1) Satz 1 „Hauptstadt Deutschlands ist Berlin.“ und Art. 1 (1) „…des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland …

Also BRD ist nicht gleich Deutschland und auch nicht Deutsches Reich.

Nun zum eigentlichen Thema – Hymne: 

Nach dem vorgenannten wären nun 2 Hymnen aktuell, aber warum ist das nicht so oder vielleicht doch? Im Einigungsvertrag gibt es kein einziges Wort über eine Hymne, auch nicht im Grundgesetz, noch in der Verfassung der DDR. Es konnte auch kein Gesetz gefunden werden, in dem dargelegt wird welches die Nationalhymne ist. Für Deutschland gelten alle drei Strophen des Deutschlandliedes wie bisher. Die Bundesrepublik Deutschland selbst hat sich nur die dritte Strophe des Deutschlandliedes als Nationalhymne angenommen, was nur aus einem Briefwechsel zwischen Bundespräsident R. Weizsäcker und Bundeskanzler H. Kohl hervorgeht. Die DDR-Hymne ist aber auch nicht ausser Kraft gesetzt wurden, aber auch nicht verboten und somit gilt diese weiter für die DDR, die ja bekanntlich Vertragspartner des Einigungsvertrag ist.

Und nun? 

Wir haben drei Hymnen, eine Hymne für Deutschland (Deutsches Reich), eine für die BRD und eine für die DDR. Alle dürfen sie gesungen werden, da es für die Hymnen selbst keine rechtliche Regelung gibt. Auch in der Verfassung des Deutschen Reichs gibt es keine Regelung. Welches als Nationalhymne akzeptiert wird entscheiden immer noch die deutschen Völker (Menschen), also die Nation und kein Briefwechsel noch Gesetz, da es die Hymne einer Nation, also deutscher Völker ist und nicht eines Parlamentes oder Partei. Eine Hymne legt das Ziel und den Stolz einer Nation dar, es lautet nicht um sonst Nationalhymne – also Hymne einer Nation.

Zum Inhalt des Deutschlandlieds

»Deutschland, Deutschland über alles, über alles in der Welt,«

Damit wollte Hoffmann von Fallersleben seinem Wunsch Ausdruck geben, dass eine Einigung der deutschen Einzelstaaten, also der deutschen Völker gelinge. Er strebte eine gesamtdeutsche Konstitution an, keinesfalls eine Expansion Deutschlands.

»wenn es stets zu Schutz und Trutze brüderlich zusammenhält!«

Hoffmann von Fallersleben gab damit seinem politischen Anliegen Ausdruck, dass die Jahrhunderte der deutschen »Bruderkriege«, die das Land über viele Jahre geprägt hatten, vorbei sein sollten. Nach der staatsrechtlichen Einigung würde das geeinte Deutschland dann auch unter »sicherheitspolitischen« Aspekten besser in der Lage sein, sich selbst zu schützen.

»Von der Maas bis an die Memel, von der Etsch bis an den Belt:«

Auch hier ist es kein Expansionsstreben, was den Dichter geleitet hat, sondern die Umschreibung der Grenzen des Deutschen Bundes im Norden, Süden, Westen und Osten, die vorgegeben waren durch die Gliedstaaten Dänemark, die Niederlande und Österreich. Dass man den Text heute so kritisch betrachtet, liegt nicht an seinem Dichter und dessen Motiven, sondern an der Art und Weise, wie nationalistische und aggressiv expansive Politik Deutschland.

Da die Bundesrepublik Deutschland (Firma), hier eine Minderheit, nicht bestrebt ist einen Friedensvertrag mit den Alliierten und allen kriegserklärenden Nation zu machen und somit auch die Grenzen Deutschlands in dem Zustand von 31. Dezember 1937 wiederherzustellen nicht gewillt ist zeigt das, dass die heutige Bundesrepublik Deutschland (Firma), hier eine diktatorische Minderheit, nicht gewillt ist tatsächlich dem deutschen Volk zu dienen, sondern nur ihre eigenen Interessen, da diese eine Firma ist, ist das auch verständlich, und die Interessen eines Alliierten (USA) verfolgen.

Das andere Problem ist, das die BRD als Firma ja gar keine Friedensverträge machen kann und auch nicht darf. Zu male diese von den Alliierten ein „Regierungsverbot“ seit ihrer Existenz hat und das Bundesverfassungsgericht selbst festgestellt hat, dass die BRD nicht das Deutsche Reich ist. Mit dem Regierungsverbot verhindern die drei westlichen Alliierten auch die Schaffung eines Friedensvertrages, damit diese weiter in Deutschland sich stationieren und diktieren können.
Siehe hierzu auch das Video „Die Staatssimulation der BRD“.

Die deutschen Völker, also die deutsche Nation muss sich eine Regierung wählen, die das Deutsche Reich (also Deutschland) für die deutsche Nation vertritt und es wieder Handlungsfähig macht.
Dann besteht auch die Möglichkeit das Deutsche Reich in seinen Grenzen vom 31.12.1937 wieder herzustellen und die deutschen Völker auf eine Nationalhymne abzustimmen, die dann auch Bestandteil der gesamten deutsche Nation ist.

Geht die deutsche Nation diesen Weg nicht, dann werden die deutschen Völker wie auch die Nation irgendwann nicht mehr existieren.

Einen fröhlichen Nachmittag.

Umtausch von Führerscheinen in einen EU-Führerschein und zuständige Personen

Es wird ja immer wieder berichtet, dass man seinen Führerschein entsprechend Fahrerlaubsnis-Verordnung (FeV) entsprechend seinem Alter umzutauschen hat.

  1. Wie sieht es mit dem räumlichen Geltungsbereich der FeV aus?

    Die FeV hat keinen räumlichen Geltungsbereich, somit ist diese entsprechend Bundesverfassungsgericht nichtig.

    „Gerade diese Norm bewertet erst den unmittelbaren Eingriff in die Rechte des Betroffenen, muss also rechtsstaatlich in jeder Hinsicht einwandfrei sein. Dazu gehört in erster Linie die unbedingte Klarheit und Nachprüfbarkeit ihres rechtlichen Geltungsbereiches“ (BVerfGE I C 74/61 vom 28. 11. 1963 / Bestimmtheitsgebot).

    „Jedermann muss in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen zu können, um sein Verhalten entsprechend darauf einzurichten. Ein Gesetz, das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, dass sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegend juristischem Inhalt hinreichend verstehen“ (BVerwGE 17, 192 = DVBl. 1964, 147 / Gebot der Rechtssicherheit).
  2. Besteht eine Umtauschpflicht für Führerscheine des Deutschen Reich und der Deutschen Demokratischen Republik?

    Der EU-Führerschein gehört der EU, aber die Führerscheine des Deutschen Reichs (DR) und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) gehören weder der EU noch der BRD. Diese haben kein Hoheitsrecht für diese Führerscheine.
    Da die EU noch die BRD keine Hoheitsrechte für Führerscheine des DR und der DDR haben, sind diese weiterhin gültig und können von der EU und der BRD nicht für ungültig erklärt werden.

    Es besteht für diese keine Umtauschpflicht in einen EU-Führerschein. Es wird in der FeV zu den Führerscheinen des DR und der DDR auch kein Bezug genommen, man bezieht sich hier nur auf ein entsprechendes Alter.
  3. Muss man den Führerschein bei einer Kontrolle usw. aushändigen?

    NEIN für Führerscheine des DR und der DDR.
    Denn in der FeV unter § 4 Abs. 2 wird nur dargelegt, dass man einen Führerschein mitzuführen hat und zuständigen Personen auf verlangen zur Prüfung auszuhändigen hat.

    Weder für den Führerschein des DR und der DDR gibt es eine zuständige Person, also man braucht diese niemanden auszuhändigen, auch an keinen Menschen. Weder die heutige Polizei noch sonstige Behörden haben Hoheitsrecht über diese Führerscheine.
    Für den Führerschein des DR ist das Deutsche Reich zuständig und für den Führerschein der DDR ist die DDR zuständig, aber in keinem Fall eine BRD und eine EU. Für diese beiden Führerscheinarten gibt es also auch keinen Führerscheinentzug (Fahrerlaubnisentzug).

    Aufgepasst:
    Die andere Seite ist, es muss erstmal jemanden geben der sich dann auch einen Menschen gegenüber zur Person macht, also er muss sich gegenüber einen Menschen zur Person erklären.
    Macht das einer, das er sich gegenüber einem Menschen zur Person erklärt, dann ist er objektiv und kann gegenüber einen Menschen (subjektiv) nicht handeln. Das lassen allein schon die Naturgesetze nicht zu.
    Siehe hierzu auch:
    Der Mensch und die Person und Der Mensch und das Gesetz
  4. Welchen Zweck hat denn die ganze Lüge?

    Man möchte alle Führerscheine auf 10 Jahre beschränken, also auf Handelsrecht. Ist dann jemand unbequem für das System (Abschaffung der Demokratie), dann wird einfach sein Führerschein nicht mehr verlängert. Man will hier als Minderheit ein weiteres Druckmittel auf das Volk (Staat) schaffen.
    Nicht vergessen, die Gültigkeit der Führerscheine enden nicht nach 10 Jahren, sondern einen Tag davor, wie beim Bundespersonalausweis (halt Handelsrecht).
  5. Nachtrag:

Nun gibt es aber noch die Führerscheine der alten BRD, also Führerscheine, die vor dem 18. Juli 1990 00:00 Uhr ausgestellt wurden. Die neue BRD ab 29. August 1990 ist nicht die alte BRD und hat somit kein Hoheitsrecht auf die Führerscheine der alten BRD.

Um dies zuverstehen fangen wir mal mit dem Grundgesetz, was ja so heilig sein soll, an.

In der Überschrift des Grundgesetz (GG) steht Folgendes: „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“, also nicht „der Bundesrepublik Deutschland“. Mit dem Wörtchen „für“ wird dargestellt, dass das GG durch Dritte der Bundesrepublik (BRD) auferlegt wurde und zwar durch die Allierten. Deutschland wurde in 3 Teile (Westdeutschland, Mitteldeutschland und der Teil in Polen) geteilt. Westdeutschland war die BRD, Mitteldeutschland nannte man irrtümlicherweise Ostdeutschland, die DDR, und über den besetzten Teil von Polen spricht man nicht.
Zum vergleich, bei der DDR stand „Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik“ dort.

Im Grundgesetz gab es einen Artikel 23, den räumlichen Geltungsbereich, da ohne räumlichen Geltungsbereich Gesetze, Verordnungen usw. keine Gültigkeit haben.
Nebenbei: Das Bundesverfassungsgericht hat einmal festgestellt, dass Urteile, die außerhalb des Geltungs​bereichs des Art. 23 GG gefällt wurden, absolut ungültig sind.
Dieser räumliche Geltungsbereich wurde durch die Allierten per 18. Juli 1990 00:01 Uhr aufgehoben und somit auch das GG nichtig gemacht sowie die alte BRD aufgelöst.

Nun gab es ja per 29. August 1990 die neue BRD, die sich das GG mit dem aufgehobenen Artikel 23 angenommen hat und gestaltete das GG neu. Sie konnten also damit auch den Artikel 23 neu besetzen und man nahm die Europäische Union in diesem Artikel auf.
Die neue BRD hat also keinen räumlichen Geltungsbereich und somit auch keine Hoheitsrechte mit ihren Mitarbeitern (Zoll, Bundespolizei usw.) in den Kleinstaaten Deutschlands. Was entsprechend einer ePost-Anfrage an einigen Staatskanzleien bestätigt wird.

Es stellt sich auch hier die Frage: Von wem stammt dieses neue GG, da wieder in der Überschrift, also Benennung, das Wörtchen „für“ steht? Es muss von einem oder mehreren Dritten gemacht wurden sein.

Nun gibt es aber noch das Rückwirkungsverbot. Es wird hier von echter und unechter Rückwirkung unterschieden.
Die echte Rückwirkung ist dann gegeben, wenn durch ein Gesetz rückwirkend bestimmte Rechtsfolgen eintreten sollen, obwohl der betreffende Sachverhalt bereits abgeschlossen ist.
Bei der unechten Rückwirkung soll ein Gesetz auf noch nicht abgeschlossene Sachverhalte angewendet werden und somit zukünftige Rechtsfolgen setzen.

Dies bedeutet, wenn man einen Führerschein hat, der unbefristet gültig ist, dann kann dieser nicht in einen befristeten Führerschein umgewandelt werden, was man aber gerne hätte.
Würde man darauf drängen den unbefristeten gültigen Führerschein in einen gültigen befristeten Führerschein umzuwandeln/tauschen, dann handelte es sich um eine echte Rückwirkung und warum?

Der Sachverhalt Ausstellung eines unbefristeten gültigen Führerschein ist bereits abgeschlossen, der mit einer bestimmten Rechtsfolge befristet werden soll.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Anforderungen für die rückwirkende Änderung von Gesetzen verschärft. Der Gesetzgeber darf demnach nicht rückwirkend in schon abgeschlossene Sachverhalte eingreifen. Eine echte Rückwirkung ist nach gängiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) grundsätzlich unzulässig.

BVerfG – 1 BVL 5/08 – Leitsatz:
„Den Inhalt geltenden Rechts kann der Gesetzgeber mit Wirkung für die Vergangenheit nur in den verfassungsrechtlichen Grenzen für eine rückwirkende Rechtsetzung feststellen oder klarstellend präzisieren.“

Also keine abgeschlossene Sachverhalte, die sich auf Recht der Vergangenheit beziehen, rückwirkend ändern.

Dies bedeutet, das alle Führerscheine, die des DR, der DDR, der alten BRD und neuen BRD, die unbefristet gültig und auch befristet gültig sind, wegen des Rückwirkungsverbotes nicht umgetauscht werden müssen, da es sich hier bereits um abgeschlossene Sachverhalte handelt. Diese Führerscheine behalten weiter ihren rechtlich gültigen Status.

Wie schon vorab dargelegt:
Man möchte alle Führerscheine auf 10 Jahre beschränken. Ist dann jemand unbequem für das System (Abschaffung der Demokratie), dann wird einfach sein Führerschein nicht mehr verlängert. Man will hier als Minderheit ein weiteres Druckmittel auf das Volk (Staat) schaffen.

Einen fröhlichen Nachmittag.

Zur Verfassungsbeschwerde des Bundesverfassungsgericht -1BvR2649/21-

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen § 20a und § 73 Abs. 1a Nr. 7e bis 17h des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG)

Im vorab sollte der Beitrag „Der Mensch und die Person“ gelesen werden, um Nachfolgendes richtig zu verstehen.

Nehmen wir erstmal den Titel des Gesetzes IFSG auseinander.

Hier geht es um Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen, also nicht am Menschen. Der Mensch hat entsprechend dem Titel selbst nichts mit der Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten zu tun.

Im § 20a geht es um den Immunitätsnachweis gegen COVID-19. Im § 73 geht es um Bußgeldvorschriften, wobei Nr. 7e bis 17h es speziell um Ordnungswidrigkeiten gegen § 20a geht.

Der § 20a fängt mit „(1) Folgende Personen müssen …“ an. Der ganze § 20a bezieht sich nur auf Personen und nicht auf den Menschen, er bezieht sich aber auch nicht beim Menschen, des Menschen und am Menschen.

Nun hat ja das Bundesverfassungsgericht schon mal über Mensch und Person geurteilt und aus diesem geht hervor, dass es Verboten ist aus einem Menschen eine Person zu machen.

Nun musste das Bundesverfassungsgericht irgend wie die Kurve kriegen, um den Klägern die Unterwerfung zum IFSG darzulegen, denn es wisse ja, dass es mit Menschen zu tun hat.

Und so machte man in der Verfassungsbeschwerde, es geht hier nicht um ein Urteil, folgende Aussage: „Die Beschwerdeführenden zu 4) bis 7), 24) bis 34), 36), 38) bis 50), 53) und 54) wenden sich als Personen, die selbst der Nachweispflicht unterliegen, gegen die hier angegriffenen Regelungen.“

Es steht erstmal hier die Frage offen, ob die Beschwerdeführer sich tatsächlich als Person ausgegeben haben. Machen wir mal “???“ (drei Fragezeichen).

Es sind nach § 20a nur Personen Nachweispflichtig, das stimmt in der Aussage.

Aber wie wäre es denn, wenn man als Mensch hätte die Verfassungsbeschwerde gemacht??? Dann hätte das Bundesverfassungsgericht ein Problem.

Eine weitere Aussage des Bundesverfassungsgericht ist „Das angegriffene Gesetz ist formell verfassungsgemäß.“

Das bedeutet aber nicht, das es inhaltlich verfassungsgemäß ist.

Eine weiter Aussage des Bundesverfassungsgericht ist „Der Gesetzgeber hat Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG als ein durch § 20a Abs. 1 bis 5 IfSG eingeschränktes Grundrecht in § 20a Abs. 8 IfSG benannt.“

Aber halt nur für Personen, nicht für den Menschen. Darum kann das Bundesverfassungsgericht auch billigen, das töten von Personen durch Impfungen. Es geht ja nicht um Menschen.

Mit der Verfassungsbeschwerde wird eindeutig dargelegt, dass nur Personen am § 20a IfSG gebunden ist und nur Personen nach § 73 IfSG belangt werden können, aber nicht der Mensch.

Wie schon dargelegt, das Bundesverfassungsgericht hat dargelegt, dass man sich als Person an das Bundesverfassungsgericht gewendet hat und nicht als Mensch.

Am besten man hat ein Schild an der Kleidung, worauf steht:
Ich bin ein Mensch und keine Person!

Und daran denken, Menschen sprechen sich mit Du an und nicht mit Sie. Wenn man jemand mit Sie anspricht macht man aus einen Menschen eine Person und das ist verboten. Aber es ist nicht verboten jeden mit Du anzureden.

Ach so, der Immunitätsnachweis. Welcher Mensch kann den das Immunsystem zeigen??? Es gibt keine Immunität, sowie es keine Uhrzeit gibt. Es ist alles nur erdachtes Zeug als Hilfsmittel und auch den Menschen zu verblöden.

Einen fröhlichen Nachmittag.

Der Mensch und die Europäische Union (EU)

Na was steht denn da Wikipedia dazu?

Die Europäische Union (EU) ist ein Staatenverbund aus 27 europäischen Staaten. Außerhalb des geographischen Europas umfasst die EU die Republik Zypern und einige Überseegebiete. Sie hat insgesamt etwa 450 Millionen Einwohner. Die EU stellt eine eigenständige Rechtspersönlichkeit dar und hat daher Einsichts- und Rederecht bei den Vereinten Nationen

Und das stimmt schon mal garnicht!!!

Die EU ist kein Staatenverbund und besteht auch nicht aus Staaten, denn allein die Bundesrepublik Deutschland ist nicht als Staat der EU Migtlied – so die Sächsische Staatskanzlei des Staates Freistaat Sachsen und weiteren Staatskanzleien der Kleinstaaten von Deutschland.

Und die EU hat auch keine 450 Millionen Einwohner, das ist eine Lüge oder wie man sonst heute sagt Fake-Doku. Müsste also auch aus dem Netz genommen werden.

Mitglied sind nur die Unterzeichner und keine Nation noch Staat und schon mal garnicht die Menschen, die der EU nicht mit Unterschrift zugestimmt haben bzw. beigetreten sind.

Die EU muss man sich das vorstellen wie ein paar Menschen, die eine Vereinigung gründet haben, mit dem Zusatz „Union“ und mehr ist es nicht.

Was ist das Schlimme daran, an der EU?

Dieser Zusammenschluß dieser Menschengruppe hat folgende Zwecke:

  • Soweit wie möglich über mehrere Nationen mit ihren Staaten von einer zentraler Stelle Eingriff zu haben und Macht auszuüben. Wenn möglich bis zu Hoheitsrechte, die die EU nicht hat.
  • Wirtschaftliche Eingriffe im Finanzbereich (Bankensysteme, Bargeld usw.), Verkehrswesen, Energieversorgung, Post- und Telekomminikationswesen, Datenverkehrswesen, Bodenschätze, usw.
  • Überwachung und Diktatur von Medien, Meinungsmache und der Gleichen.
  • Der USA besseren Spielraum zu geben für Militär (nähere Stationierung von Waffen vor Russland, einfache Militärbewegungen über die Nationsgrenzen), Überwachung, Wirtschaftslenkung, Währungswerte, Ablenkung vom eigenen Gebiet, usw.
  • Eigene Interessen zu diktieren, auch gegen die Interessen einer Nation und dabei möglich diese in ihrer Souveränität einzuschränken bis hin zur Souveränentfernung.
    Welche Nationen sind denn noch Souverän in Europa? Deutschland ist nicht Souverän, denn eine Bundesrepublik Deutschland hat hierzu sogar die Finanzhoheit abgeschafft. Und nach Scheuble ist Deutschland weder nach außen noch nach innen souverän und dies mindestens seit 1945. Schäuble hat dies ganz klar und deutlich gesagt und nicht wie eine Angelinka Merkel, die von „eigentlich“ spricht. Also sie hat keine Ahnung, wie sie sich ausgedrückt hat und sowas war Bundeskanzlerin?
  • Den Nationen ihren Nationalstolz zu nehmen bis hin zur Abschaffung der Nationen. Siehe hierzu die Einwanderungspolitik, besser beschrieben „Menschenhandel“. Austausch von Fachkräften durch Ausländer. Warum ist das römische Reich untergegangen?
  • usw.

Wie kann sich aber eine Nation gegen die EU schützen?

Ganz einfach, dieser Vereinigung zeigen und Folgendes machen: 

  • Kein Mitglieder der EU sein!
  • Abschaffung der EU, denn sie dient nicht den Nationen, sondern plündert diese aus und dienst hauptsächliche den USA.
  • Das diese keine Hoheitsrechte über eine Nation hat.
  • Machtausübung nur durch die eigene Nation.
  • Selbstbestimmung der Nation über Gesetze und Regierung.
  • Das die Nation nur ihren eigenen Gesetzen unterliegt.
  • Das die Nation kein Mitglied der EU ist, sondern nur die Unterzeichner.
  • Das gegenüber dem Mitglied der EU, das in der Nation lebt, gefordert wird: Austritt oder es wird die Nation verlassen.
  • Abschaffung der Euro-Währung in der Nation und Schaffung eigener Währung, falls diese Abgeschafft wurde wie in Deutschland.
  • Abschaffung aller stationierten militärischen Fremdkräfte in der Nation. Ist in Deutschland schlecht möglich. Aber hier zum ausgleich, Wiederstationierung Russland.
  • Schaffung eines nationalen sozialen System, nur damit kann eine Nation innen und nach außen Souverän sein. Und auch nur durch ein nationales soziales System können Kranheiten gemindert werden. Als Beispiel, bei den Indianern gab es ein nationales und soziales System, also Nationalsozialismus und war dies schlecht? Nein! Der Kapitalismus/Kapitalist verdient an kranken Menschen mit. Zum Nationalsozialismus siehe hierzu Beitrag ==> Der Mensch und der Nationalsozialismus
  • Also Schaffung der vollen Souveränität der Nation und deren Staaten.

Einen fröhlichen Nachmittag.

Der Mensch und der Nationalsozialismus

Der Nationalsozialismus ist eine radikal antisemitische, rassistische, ultranationalistische, völkische, sozialdarwinistische, antikommunistische, antiliberale und antidemokratische Ideologie.

Solch ein Schwachsinn ist Wikipedia zu entnehmen und nur weil der Nationalsozialismus damals Adolf Hitler mit seiner Partei unter diesen Vorhalten eine Nation getäuscht hat, denn eine Vergesellschaftung der Produktionsmittel wurden abgelehnt und zum Nationalsozialismus kam es nie.

Man bringt den Nationalsozialismus mit der besonderen Ideologie von Adolf Hitler in Verbindung, so das der Anschein erweckt wird, dass Nationalsozialismus etwas böses und schlechtes ist. Es geht also in Wirklichkeit nicht gegen Adolf Hitler, sondern gegen den Nationalsozialismus, der vom Kapitalismus (also von den Kapitalisten) bekämpft wird, wie auch beim Sozialismus und Kommunismus. (Übrigens, Jesus war auch Kommunist, man muss nur mal seine Predigen lesen.)

Es sollte an dieser Stelle nicht vergessen werden, dass die Partei Zentrum, heute CDU, dem Ermächtigungsvertrag zustimmte, also auch dem Nationalsozialismus mit förderte, auch wenn es ihn dann unter Adolf Hitler nicht gab. Das es gar keinen Nationalsozialismus unter Adolf Hitler gab will man nicht zugeben, siehe oben. Die Bedingungen zum Nationalsozialismus wurden hierzu nie erfüllt.

Was sind denn die Bedingungen für den Nationalsozialismus?
Hierzu nehmen wir mal das Wort auseinander.

Nationalsozialismus enthält die Worte
„National“ und „Sozial“!!!

National:
Von hier, heimisch, regional, hiesig
Sozial:
Gut, großherzig, mildtätig, aufopfernd, wohl wollend, gutherzig, menschenfreundlich, menschenwürdig, usw.

Mal am Rande gefragt: Was ist an den „sozialen Medien“ sozial?

Somit ist die Aussage von Wikipedia widerlegt und viele andere Aussagen ebenfalls.
Der Nationalismus ist also keine radikale antisemitische, rassistische, ultranationalistische, völkische, sozialdarwinistische, antikommunistische, antiliberale und antidemokratische Ideologie, wie es auf Wikipedia geschrieben wird.

Nationalsozialismus ist also nichts böses noch schlimmes, er ist nur Feind und Nachfolger des Kapitalismus und hat auch nichts mit Juden zu tun.

Kapitalismus ist nur eine höhere Form der Sklavenhaltung und des Menschenhandels, wobei sich Menschen an anderen Menschen bereichern. Im Kapitalismus gibt es nichts soziales und demokratisches, auch wenn man dies in Gesetzen verbrieft. Man ist nur darauf bedacht, Menschenleben erhalten, eine größere Menschenmenge soweit wie möglich unwissend zu halten und diese gegenseitig auszuspielen, sowie andere Meinungen, die nicht ins Konzept passen, zu unterdrücken.

Nationalsozialismus mit Adolf Hitler, seinen Anhängern, dem NS-Regime, den Juden und dem sogenannten Holocaust zu verbinden ist nach Vorgenannten völliger Unsinn und ist nicht möglich!

Einen fröhlichen Nachmittag

Wann muss eine Gefährdungsbeurteilung gemacht werden und welchen Inhalte sollte diese haben?

Aktualisiert: 21.12.2023

Um die Frage zu beantworten, wird eine Gefährdungsbeurteilung nachfolgend als Beispiel aufgezeigt. Diese bezieht sich zum aktuellen Geschehen der diktatorischen Regel zur angeblichen Pandemie.

Die Polizeidirektion Zwickau konnte den Inhalt dieses Beitrages nicht widerlegen und es wurden Menschen als Person behandelt, was durch das Bundesverfassungsgericht verboten wurde.

Und denke dran, hier geht es um Menschen und nicht um Personen!!!

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— Örtlichkeit / Arbeitsstätte —

– Gefährdungsbeurteilung –

Inhaltsverzeichnis

Gefährdungsbeurteilung zum Tragen von Arbeitsschutzmasken, in Bezug zu Viren, in der — Örtlichkeit / Arbeitsstätte —

1. Sachverhalt

1.1 Ausgangszustand

1.2 Aufgaben des Sauerstoff

1.3 Der Gasaustausch des menschlichen Körpers

1.4 Arbeitsschutzmasken: FFP1-, FFP2- und FFP3-Masken

1.5 Arbeitsschutzmasken: chirurgische  Masken

1.6 Auftretende Beschwerden beim tragen von Arbeitsschutzmasken

1.7 Wie lange dürfen Arbeitsschutzmasken getragen werden?

1.8 Kommunikation unter Arbeitsschutzmasken

1.9 Viren, wie werden dies nachgewiesen bzw. gibt es krankmachende?

2. Würdigung

2.1 Forderung Gesetzgeber

2.2 Arbeitsmedizinische Sicht

2.3 Anweisung des Schießstandsachverständigen zu einer Maskenpflicht

3. Rechtsbewertung

3.1 Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsschutzmasken

3.2 Infektionsschutzgesetz

4. (Fach)Argumentation

4.1 Repräsentative Untersuchungen

5. Fazit

5.1 Argumentation bzw. die Verweise auf gesetzliche Normative

5.2 Unmittelbare Verantwortung

5.3 Angeordnete Maßnahmen entsprechend dem Vorgenannten

5.4 Ausschlussfähigkeit entsprechend Vorgenannten

6. Erarbeitet

Gefährdungsbeurteilung zum Tragen von Arbeitsschutzmasken,
in Bezug zu Viren, in der — Örtlichkeit / Arbeitsstätte —

1. Sachverhalt

1.1 Ausgangszustand

Vor Auswahl und Einsatz von Atemschutzgeräten ist eine Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) durchzuführen. Gefährdungsbeurteilung ist eine Kurzbezeichnung für die Ermittlung von Gefährdungen und Belastungen von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz, deren Beurteilung und die Ableitung entsprechender Maßnahmen.

Gefährdungen des menschlichen Organismus, die über die Atemwege wirksam werden, können durch Sauerstoffmangel oder durch Schadstoffe der Umgebungsatmosphäre hervorgerufen werden.

Sauerstoffmangel in der Einatemluft führt zu einem Sauerstoffmangel in den Zellen des menschlichen Körpers und blockiert wichtige Lebensfunktionen. Er wird durch die menschlichen Sinne nicht wahrgenommen.

Sauerstoffmangel kann zu Bewusstlosigkeit führen, irreversible Schädigung von Gehirnzellen und sogar den Tod bewirken. Der Umfang der Schädigung ist abhängig von der restlichen Sauerstoffkonzentration in der Einatemluft, der Einwirkdauer, dem Atemminutenvolumen und der körperlichen Verfassung.

Die Aufnahme von Schadstoffen in den Körper kann je nach spezifischer (physikalischer, chemischer oder kombinierter) Wirkungsweise des Stoffes zu Lungenerkrankungen, akuten oder chronischen Vergiftungen, Strahlenschäden, durch Bakterien oder Viren übertragbare Krankheiten sowie zu sonstigen Schäden, z. B. Sensibilisierung, Allergien oder Krebserkrankungen, führen. Im Allgemeinen ist der Umfang dieser Schädigung abhängig von der Konzentration und der Einwirkdauer des Schadstoffes, der Wirkungsweise im Körper, der Schwere der auszuführenden Arbeit sowie von der körperlichen Verfassung.

Manche Schadstoffe können durch die Haut aufgenommen werden oder die Haut schädigen. Kommen solche Stoffe in der Umgebungsatmosphäre vor, sollte der ganze Körper geschützt werden. Beispielsweise erfordern radioaktive oder ätzende Stoffe in der Umgebungsatmosphäre außer Atemschutz zusätzlich die Benutzung weiterer PSA.

Das Benutzen von Atemschutzgeräten ist immer mit einer zusätzlichen Belastung verbunden. Es gibt in der Praxis kein Atemschutzgerät, das seinen Träger vollkommen von der Umgebungsatmosphäre abschließt.

1.2 Aufgaben des Sauerstoff

Die Atmung des Menschen ist ein komplexes System. Durch das Zusammenspiel verschiedener Muskeln im Oberkörper hebt sich der Brustkorb. Das Zwerchfell als wichtigster Atemmuskel zieht sich zusammen, und das wiederum ermöglicht, dass sich die Lunge auch in den Bauchraum nach unten ausdehnen kann. Durch diese Bewegung wird die Atemluft – die unter anderem 21 % Sauerstoff und 0,03 % Kohlendioxid, vor allem aber Stickstoff enthält – über Rachen, Kehlkopf, Luftröhre und Bronchien bis in die Lunge gesogen. Hier wird ein Teil des Sauerstoffs vom Blut aufgenommen. Als „Trägermaterial“ fungiert der Blutfarbstoff Hämoglobin in den roten Blutkörperchen. Dies nennt man „äußere Atmung“.

Alle Körperzellen  – so auch unsere Organe und Muskeln – benötigen für ihre jeweiligen Funktionen Energie. Diese erhalten sie aus Zucker, Kohlenhydraten (Speicherzucker im Gewebe) und Fetten. Um die Nährstoffe optimal verwerten zu können, bedarf es einer „kontrollierten Verbrennung“ in den Zellen. Dafür ist der Sauerstoff zuständig. Mit Hilfe von Sauerstoff kann ein Vielfaches an Energie produziert werden. Bestimme Organe können nur mit Hilfe von Sauerstoff Energie bereitstellen – so vor allem das Gehirn, dann folgt das Herz.

1.3 Der Gasaustausch des menschlichen Körpers

Auf dem Weg des Blutes durch den Körper werden alle Zellen mit Sauerstoff – und anderen wichtigen Nährstoffen – versorgt. Das wird als „innere Atmung“ bezeichnet. Bis das Blut zurück zur Lunge gelangt, ändert es seine Zusammensetzung, das Blut ist sauerstoffärmer und angereichert mit Kohlendioxid, als wichtiges „Abfallprodukt“ des Stoffwechsels. Das Kohlendioxid wird beim Ausatmen aus dem Körper „entsorgt“.

Diesen Vorgang nennt man in seiner Gesamtheit Gasaustausch. Atemmechanisch entspannt sich die Atemmuskulatur bei der Ausatmung, das Volumen im Brustkorb und somit auch das Lungenvolumen wird dadurch verkleinert und die Luft wird durch die Atemwege wieder aus dem Körper hinausgedrückt. Ausgeatmete Luft enthält nur mehr 17 % Sauerstoff, dafür steigt der Kohlendioxid-Anteil auf 4 %. Dieser Teil der Atmung erfolgt passiv, bedarf also keiner aktiven muskulären Unterstützung. Beim Sprechen oder Singen kann jedoch auch die Ausatmung bewusst beeinflusst werden.

1.4 Arbeitsschutzmasken: FFP1-, FFP2- und FFP3-Masken

Aerosole und Feinstaubpartikel gehören zu den tückischsten Gesundheitsrisiken im Arbeitsumfeld, in der Atemluft sind sie nahezu unsichtbar. Bestenfalls haben Arbeiter lediglich mit unangenehmen Gerüchen zu kämpfen.

Die gefährlichsten Partikel aber können krebserregend oder radioaktiv sein, andere das Atmungssystem des Körpers über Jahrzehnte hinweg schädigen und langfristig zu schweren Erkrankungen führen. Atemschutzmasken schützen vor wässrigen und öligen Aerosolen, Rauch und Feinstaub bei der Arbeit, jedoch nicht vor Viren, Gasen und Dämpfen, – ihre Schutzfunktion ist dabei europaweit nach EN 149 normiert und in die drei Klassen FFP1, FFP2 und FFP3 unterteilt. Bezeichnet werden sie als partikelfiltrierende Halbmasken bzw. Feinstaubmasken.

Die drei Schutzklassen werden nicht nach der Größe der gefilterten Partikel unterschieden, sondern nach deren Anzahl. FFP1 filtert mindestens 80 Prozent der Partikel, FFP2 94 Prozent und FFP3 99 Prozent. Je mehr Partikel gefiltert werden müssen, desto mehr Lagen an Filtermaterial kommen zum Einsatz – damit werden die Masken in den höheren Schutzklassen immer dichter und haben folglich auch einen größeren Atemwiderstand. Um den Atemwiderstand bei FFP2- und FFP3-Masken wieder zu verringern, hat uvex die einzigartigen High-Performance-Masken entwickelt, die neben dem geringeren Atemwiderstand auch für ein besseres Klima in der Maske sorgen: die uvex silv-Air e 7333 FFP3.

Eines der wichtigsten Komfortmerkmale bei Atemschutzmasken ist der Atemwiderstand, also der Widerstand, den der Träger beim Ein- und Ausatmen spürt – und der ihn dabei belastet. Um den Atemwiderstand gering zu halten, muss das Filtermaterial einerseits luftdurchlässig sein, andererseits aber auch die Partikel filtern. Aus diesem Grund wird das Filtermaterial mit einer elektrostatischen Ladung versehen. Diese sorgt dafür, dass Partikel, die aufgrund ihrer kleinen Größe eigentlich durch das Filtermaterial hindurch fliegen würden, am Material haftenbleiben.

1.5 Arbeitsschutzmasken: chirurgische  Masken 

  Bei der Verwendung von chirurgische  Masken, die ebenfalls Arbeitsschutzmasken sind, findet kein ungehindertes Entweichen des unter Normoventilation ausgeatmeten CO2 statt. Dadurch kann es zu einer Akkumulation/Anhäufung von CO2 unter den Operationsmasken kommen. Die mit CO2 vermehrt angereicherte Luft wird wieder eingeatmet, was einen daraus resultierenden Anstieg von CO2 im Blut zur Folge hätte. Eine Erhöhung des CO2 -Partialdruckes im Blut kann zu einer kompensatorischen Hyperventilation führen. Diese Effekte können einen Einfluss auf die Qualität des Operationsergebnisses haben.

Für eine optimale chirurgische Leistung spielen jedoch neben der Keimverhütung weitere Faktoren eine Rolle. In der Literatur wird von Effekten, wie die der persönlichen Beeinflussung des Chirurgen durch subjektive Faktoren wie Diskomfort berichtet. Weiterhin liegen Studien über objektive physiologische Veränderungen vor, welche sich durch das Tragen der Maske ergeben.

Es ist eine Tatsache, dass das Operationspersonal, vor allem bei längeren Operationen, über Müdigkeit und wiederholtes Gähnen klagt. Dies ist die Folge einer durch CO2- Rückatmung bedingten Veränderung des physiologischen Gasaustausches. 

1.6 Auftretende Beschwerden beim tragen von Arbeitsschutzmasken

Beim Tragen von Arbeitsschutzmasken ist ein Sauerstoffmangel nicht ausgeschlossen.

Die Sauerstoffsättigung des Blutes liegt im Normalbereich zwischen 94 und 98 Prozent. Bei einem geringeren Wert spricht man von Sauerstoffmangel im Blut (Hypoxämie). Das kann sich durch Schwächegefühl, Schwindel und allgemeines Unwohlsein bemerkbar machen. Je nach Dauer des Zustandes werden Atmung und Puls beschleunigt. Es kann bei den Betroffenen zu Kurzatmigkeit bereits bei geringer Belastung, Schmerzen in der Brust, Zittern, Schweißausbrüche, abwechselndem Hitze- und Kältegefühl sowie einer veränderten Wahrnehmung bis hin zu Bewusstlosigkeit kommen. Häufig sind die Symptome recht diffus und unspezifisch. Um Organschäden durch längerfristige Sauerstoff-Unterversorgung vorzubeugen, empfiehlt sich eine rasche ärztliche Abklärung der Beschwerden.

Seit Einführung der Maskentragpflicht, aufgrund einer „Pandemie“, häufen sich bei den Dermatologen Klagen über Ausschläge und Pickel – Fachbegriff «Periorale Dermatitis». Unter der Maske entsteht ein Klima, das die Ansiedlung von Bakterien begünstigt. Die dringen in die Talgdrüsen ein und führen so zu Entzündungen und Pickeln.

Wenn sich Finger, Lippen oder Schleimhäute der Betroffenen bläulich verfärben, sollte unbedingt ein Arzt verständigt werden.

1.7 Wie lange dürfen Arbeitsschutzmasken getragen werden?

Die Empfehlung der BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) zu den maximalen Tragezeiten, der Erholungsdauer und den nötigen Pausen bei der Nutzung von Arbeitsschutzmasken beruht auf der DGUV Regel 112–190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“.

Hiernach beträgt die maximale Tragezeit grundsätzlich längstens zwei Stunden bei Arbeitsschutzmasken mit Ausatemventil, mit anschließender Mindesterholungsdauer von 30 Minuten. Bei einer Arbeitsschutzmaske ohne Ausatemventil beträgt die maximale Tragezeit längstens 75 Minuten mit anschließender Mindesterholungsdauer von 30 Minuten.

1.8 Kommunikation unter Arbeitsschutzmasken

Zu unserer Kultur gehört es, aus den Gesichtszügen Zustimmung, Ärger, Freude oder Unverständnis zu lesen. Mit einem Gesichtsschutz fallen wichtige Signale für die Kommunikation weg. Mit Maske ist es schwerer zu verstehen, was der andere sagt. Missverständnisse können schnell entstehen.

Weil die Stimme gedämpft ist und die Mimik fehlt, fällt ein Teil der Informationen weg, die wir unbewusst wahrnehmen, denn einfach nur lauter reden, bringt es oft nicht. Das, was man im Gesicht wegen der Maske nicht sieht, muss man mit Händen und Füßen machen. Gerade schwerhörigen Patienten bereiten gedämpfte Stimmen und abgedeckte Lippen Probleme.

Doch wie verändert sich damit unser Sprechen bzw. die Verständlichkeit unseres Sprechens?

Insbesondere im Umgang mit Menschen, deren Hören beeinträchtigt ist, kann schon eine milde Beeinträchtigung der Sprachverständlichkeit die Kommunikation erheblich stören. Das ist gerade im Gespräch auf der Schießbahn ein großes Problem. In Deutschland sind mindestens 16% der Erwachsenen von einer Hörschwäche betroffen, mit höherer Prävalenz bei älteren Menschen. Im Alter über 60 Jahren haben mehr als 20%, bei den über 70-Jährigen mehr als 30% Hörprobleme.

Selbst eine adäquate Versorgung mit Hilfsmitteln wie Hörgeräten oder Cochlea-Implantaten kann eine Schwerhörigkeit nicht vollständig ausgleichen. Man muss also auch bei Menschen mit versorgter Schwerhörigkeit davon ausgehen, dass noch eine Beeinträchtigung des Sprachverstehens vorliegen kann.

In einer Testreihe zeigte sich schon beim Tragen einer handelsüblichen chirurgischen Maske eine Minderung der mittleren Sprachqualität von 79,4% auf 75,7%. Der Einsatz einer FFP2-Maske führte zu einer weiteren Minderung auf 75,3%, mit deutlicher Varianz. Auch wenn sich eine statistische Signifikanz aufgrund der Probandenzahl nicht prüfen lässt: Der Trend ist deutlich.

1.9 Viren, wie werden dies nachgewiesen bzw. gibt es krankmachende?

Viren sind definiert als kleine Körper, die in einer Zelle produziert werden, die Zelle und den Organismus verlassen können und wieder in eine Zelle gelangen können, in der sie wieder vermehrt werden. Die Körper, die als Viren bezeichnet werden, bestehen aus einer Hülle aus Eiweißen und beinhalten ein Stück Nukleinsäure. Die Nukleinsäure der tatsächlich existierenden Viren besteht aus doppelsträngiger, zirkulär geschlossener DNA.

Jedem Menschen, der die wissenschaftlichen, also überprüf- und nachvollziehbaren Erkenntnisse der Evolutions-Biologie und der Grundsubstanzforschung zur Kenntnis nimmt wird klar, dass es bei komplexeren Organismen, wie Menschen, Tieren und Pflanzen keine Körper geben kann, die man als Viren bezeichnen könnte. Wenn man die Existenz eines Virus behauptet, muss man die Beweise hierfür auch in einer wissenschaftlichen Publikation veröffentlichen und alle getätigten Schritte beschreiben und dokumentieren.  Nur wenn Aussagen in Form von Publikationen überprüfbar und nachvollziehbar sind, kann man von Wissenschaft sprechen. Alles andere ist keine Wissenschaft. In einer Publikation über einen Virusnachweis müssen natürlich die Fotos der isolierten Viren und der Viren, wie sie sich im Körper oder in Körperflüssigkeiten befinden enthalten sein.

Virusisolation nach wissenschaftlichen Regeln:

Die Kochschen Postulate im einzelnen komplett
1.  Der Erreger muß in allen Krankheitsfällen nachweisbar sein.
2.  Der Erreger muß sich aus dem erkrankten Organismus isolieren und in
Reinkultur züchten lassen.
3.  Dieser isolierte und in Reinkultur gezüchtete Erreger muß das gleiche
   Krankheitsbild erzeugen (Tierversuch).
4.  Dieser isolierte und in Reinkultur gezüchtete Erreger muß bei den durch ihn
     infizierten Organismennachweisbar sein (Tierversuch).

1. Das Foto des isolierten Virus:
Das Foto vom isolierten Virus ist das Einfachste an der ganzen Arbeit der Virusisolation. Es kann ungefähr 20 Minuten dauern bis man das Foto hat, nachdem das Virus isoliert wurde. Zum Foto gehört natürlich die genaue Beschreibung, wie und in welchen Schritten das Virus isoliert wurde. Dazu gehört natürlich auch, dass man ein Foto des Virus im Organismus vorweisen kann und das muss natürlich das gleiche Aussehen und die gleichen Strukturen aufweisen, wie das Virus, welches man isolierte. Natürlich gehört auch hier eine Beschreibung dazu, wie dieses Foto zustande kam. Die Beschreibungen müssen so klar und detailliert beschrieben sein, dass jeder Mensch die Schritte nachvollziehen und selbst auch durchführen kann.

Hinweis:
Es gibt in der gesamten wissenschaftlichen Literatur kein Foto eines als krankmachend behaupteten Virus, das als ein Foto eines isolierten Virus behauptet wird! Auch gibt es kein einziges Foto eines als krankmachend behaupteten Virus, das als ein Foto eines Virus behauptet wird, welches sich im Organismus, im Blut, Speichel oder einer sonstigen Körperflüssigkeit befinden soll.

2. Die Eiweiße des Virus
Das Wichtigste an der Virusisolation ist die biochemische Charakterisierung seiner Bestandteile. Wie will man sonst später behaupten können, dass ein bestimmtes Eiweiß oder eine bestimmte Nukleinsäure von einem Virus stammen? Wie soll denn später ein indirekter Test funktionieren können, wenn die Eiweiße und Nukleinsäuren nie isoliert und untersucht wurden.
Für die biochemische Charakterisierung wird das isolierte Virus in seine Bestandteile zerlegt und die Nukleinsäure von den Eiweißen getrennt.
Die Eiweiße werden in einem Verfahren, was als Gel-Elektrophorese bezeichnet wird der Länge nach aufgetrennt und dann angefärbt. Es entsteht ein Streifenmuster, welches Auskunft darüber gibt, aus wie viel unterschiedlichen Eiweißen das Virus aufgebaut ist und welche unterschiedlichen Größen sie haben.
Der Vorgang der Auftrennung der Eiweiße des Virus entsprechend ihrer Länge wird im Detail beschrieben und das Streifenmuster fotografiert und publiziert. Die Eiweiße können dann in weiteren Experimenten, sogar noch auf ihre individuelle Zusammensetzung untersucht werden.

Hinweis:
Ein Foto des Streifenmusters, der in der Gel-Elektrophorese aufgetrennten Eiweiße eines behaupteten krankmachenden Virus gibt es in keiner einzigen Publikation.
In den Publikationen, die die Existenz von krankmachenden Viren behaupten taucht nirgendwo irgendeine Dokumentation einer biochemischen Charakterisierung von Eiweißen aus einem isolierten Virus auf.

3. Die Nukleinsäure des Virus
Die mittels eines einfachen Vorganges von den Eiweißen getrennte Nukleinsäure des Virus wird in einem Verfahren, was als Gel-Elektrophorese bezeichnet wird, der Länge nach aufgetrennt und dann angefärbt. Auf dem Gel wird ein Streifen sichtbar. Parallel aufgetrennte Nukleinsäure mit bekannter Länge ergeben einen ersten Hinweis auf die Länge der isolierten Nukleinsäure.
Zur weiteren Charakterisierung der Nukleinsäure des Virus, wird sie biochemisch zerschnitten und in der Gel-Elektrophorese wieder aufgetrennt. Dies ergibt ein spezifisches Streifenmuster, welches vom sog. genetischen Fingerabdruck her mittlerweile auch der Öffentlichkeit bekannt ist.
In weiteren Untersuchungen kann man die genauere Zusammensetzung der Nukleinsäure untersuchen.
Die Ergebnisse dieser Experimente werden selbstverständlich fotografiert und publiziert. Man braucht ja Beweise für seine Behauptungen, wie lange die Nukleinsäure ist, die aus dem Virus stammt und wie sie sich zusammensetzt.

Hinweis:
Es gibt in keiner Publikation eine Dokumentation einer Auftrennung einer Nukleinsäure, von der behauptet wird, dass sie aus einem Virus stammt.
Auch gibt es in keiner Publikation in denen die Existenz von krankmachenden Viren behauptet wird das typische Streifenmuster einer biochemischen Auftrennung, welches vom sog. genetischen Fingerabdruck mittlerweile auch einer breiten Öffentlichkeit bekannt geworden ist.

Mit der indirekten PCR-Nachweismethode, die heute als direkter Virusnachweis behauptet wird, kann beliebig manipuliert werden: Je nach Art der verwendeten Nukleinsäure, ob DNA oder RNA als Ausgangsquelle, kann man Menschen, wie es beim HIV-PCR-Test geschieht, beliebig „positiv“ oder „negativ“ testen.

Aus der Petition des Deutschen Bundestages (Pet 2-14-15-212-026084)
Nach Auskunft des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) ist der direkte elektronenmikroskopische Nachweis von HIV in Plasma oder Serum von Patienten nicht erfolgt. Dies hat technische Gründe, da die Darstellung von Viren am Elektronenmikroskop relativ hohe Partikelkonzentrationen voraussetzen. Im Plasma oder Serum von Patienten werden so hohe Konzentrationen höchstens in der sog. Burst-Phase der Primärinfektion oder im fortgeschrittenen AIDS-Stadium erreicht.
Ein solcher Nachweis würde daher eine enge Kooperation von aufmerksamen Kliniken und Virologen voraussetzen. Da die Fragestellung (Direktnachweis in Plasma oder Serum)  außer für den Petenten keine wissenschaftliche Relevanz hat, gibt es keine intensiven  Bemühungen in dieser Richtung.

Der HIV wurde also nie nachgewiesen.

Da nie krankmachende Viren im menschlichen Körper nachgewiesen wurden, gibt es demzufolge keine krankmachende Viren im menschlichen Körper. Schon allein aus den 5 biologischen Gesetzen, also keine Theorien oder Hypothesen, geht hervor, dass es keine krankmachende Viren gibt.

2. Würdigung

2.1 Forderung Gesetzgeber

Der Gesetzgeber macht gegenüber dem Betreiben von -betreffende Örtlichkeit / Arbeitsstätte- keine Forderungen in Bezug zu Arbeitsschutzmasken auf. Damit ist ein Tragen von Arbeits-schutzmasken in -betreffende Örtlichkeit / Arbeitsstätte- nicht vorgeschrieben.

2.2 Arbeitsmedizinische Sicht

Die meisten Atemschutzgeräte machen die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung ihres Trägers gemäß „Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge“ (ArbMedVV) und Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) erforderlich. Die Benutzung von Atemschutzgeräten bedeutet im Allgemeinen eine zusätzliche Belastung für den Träger, sodass seine Eignung durch einen Arbeitsmediziner oder einen Arzt mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ bestätigt wird. Bei der erforderlichen Erstunter-suchung und folgenden Nachuntersuchungen wird zur Beurteilung der Berufsgenossen-schaftliche Grundsatz G 26 „Atemschutzgeräte“ herangezogen . Bei der Vorsorgeunter-suchung hat der Arzt die Arbeitsplatzverhältnisse, wie Arbeitsschwere, Klima, und Tragedauer des zu verwendenden Atemschutzgerätes zu berücksichtigen. Die hierfür erforderlichen Informationen sind dem Arzt vor Beginn der Vorsorgeuntersuchung zur Verfügung zu stellen.

Nach der ArbMedVV § 4 Pflichtvorsorge Teil 4 (1) 1. ist bei Tätigkeiten, bei der das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppen 2 und 3 (z.B. FFP2- und FFP3-Masken) vorgeschrieben wird, eine Pflichtvorsorge vorgeschrieben. Die Pflichtvorsorge muss vor der Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen veranlasst werden.

Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten Angebotsvorsorge nach Maßgabe der ArbMedVV des Anhangs anzubieten. Angebotsvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen angeboten werden. Das Ausschlagen eines Angebots entbindet den Arbeitgeber nicht von der Verpflichtung, weiter regelmäßig Angebotsvorsorge anzubieten.

Die Angebotsvorsorge ist bei Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppe 1 (z.B. FFP1 und chirurgische  Masken) erfordern, anzubieten.

2.3 Anweisung des Schießstandsachverständigen zu einer Maskenpflicht

Anweisungen des Schießstandsachverständigen wird es hierzu nicht geben, da es nicht zu seinem Aufgabengebiet gehört.

3. Rechtsbewertung

3.1 Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsschutzmasken

Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) gilt für die arbeits-medizinische Vorsorge im Geltungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes. Ziel der Verordnung ist es, durch Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen und zu verhüten. Arbeits-medizinische Vorsorge soll zugleich einen Beitrag zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und zur Fortentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutzes leisten.

Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe des Anhangs der ArbMedVV Pflichtvorsorge für die Beschäftigten zu veranlassen. Pflichtvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen veranlasst werden.

Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit nur ausüben lassen, wenn der oder die Beschäftigte an der Pflichtvorsorge teilgenommen hat.

Die Pflichtvorsorge für das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppen 2 und 3 (z.B. FFP2- und FFP3-Masken) ist entsprechend ArbMedVV vorgeschrieben.

Entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ ist nach § 3 (2) eine Gefährdungsbeurteilung insbesondere dann zu überprüfen, wenn sich die betrieblichen Gegebenheiten hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz verändert haben.

§ 10 Ordnungswidrigkeiten und Straftaten nach ArbMedVV 

(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 1 des Arbeitsschutzgesetzes handelt, wer
     vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen § 4 Abs. 1 eine Pflichtvorsorge nicht oder nicht rechtzeitig veranlasst,
     2. entgegen § 4 Abs. 2 eine Tätigkeit ausüben lässt,
3. entgegen § 3 Absatz 4 Satz 1 Halbsatz 1 eine Vorsorgekartei nicht, nicht richtig
    oder nicht vollständig führt oder
4. entgegen § 5 Abs. 1 Satz 1 eine Angebotsvorsorge nicht oder nicht rechtzeitig
    anbietet.
(2) Wer durch eine in Absatz 1 bezeichnete vorsätzliche Handlung Leben oder Gesundheit eines oder einer Beschäftigten gefährdet, ist nach § 26 Nr. 2 des Arbeitsschutzgesetzes strafbar. 

3.2 Infektionsschutzgesetz

Beim Infektionsschutzgesetz (IfsG) ist zu beachten, dass das Ausfertigungsdatum 20.01.2000 ist und Änderungen in der Zukunft hat, die am 18.11.2020, 19.06.2020 und am 21.12.2020 angegeben sind.

Im IfsG wurde auch der § 28a nach dem Ausfertigungsdatum eingefügt und dies ohne eines wissenschaftlichen Nachweises des Virus COVID-19. Damit fallen auch sämtliche Schutzmaßnahmen aus.

Die Angabe des COVID-19-Virus im Infektionsschutzgesetz kann auch als Behauptung gesehen werden.

Wenn man die Existenz eines Virus behauptet, muss man die Beweise hierfür auch in einer wissenschaftlichen Publikation veröffentlichen und alle getätigten Schritte beschreiben und dokumentieren. Zum COVID-19-Virus gibt es keine wissenschaftliche Publikation, die diesen beweisen.

Das Infektionsschutzgesetz hat keinen Rechtsbestand, da es keinen räumlichen Geltungsbreich hat, noch Grundrechtseinschränkungen sind dargelegt.

4. (Fach)Argumentation

4.1 Repräsentative Untersuchungen

In einem Versuch von Dr. Klaus Pelikan wurde festgestellt, dass der CO2-Gehalt unter einer medizinischen Maske schnell ansteigt. Innerhalb von weniger als 2 min stieg der CO2-Gehalt um das 22,5-fache an, auf 3,15 Prozent.

Auch der Ing. Dr. Helmut Traindl, der Ingenieur für Technischen Umweltschutz, Technische Chemie und Erdwissenschaften, allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger ist, führte einen Kohlendioxid-Test unter einer medizinischen Maske durch.

Bei seinen Versuch war abzuklären ob und wenn „ja“, wie hoch die Kohlendioxid-Konzentration in der Atemluft unter Nase-Mund-Schutzmasken ist. Weiters war abzuklären, ob die gemessenen Konzentrationen gesundheitsschädlich sein können.

Versuchsleiter: Ing. Dr. Helmut Traindl

Versuchsaufbau: Die Testperson positionierte nach Aufsetzen der MNS-Maske

einen Schlauch unter die MNS-Maske. Danach wurde die Luft mit 0,5 l/Min. unterhalb der MNS-Maske abgesaugt, wobei
darauf geachtet wurde, dass die Absaugung im Ein-/

Ausatmungsbereich zwischen Mund (Oberlippe) und Nase 

erfolgte. 

Verwendetes Gasmessgerät: Gasanalysator BM 5000 (Geotechnical Instruments Ltd.)

Spezifikation: 

Dauer der Versuche: Jeweils ca. 5 Minuten.

Parameter Kohlendioxid Messbereich: 0-100 Vol. %
Genauigkeit: +/- 0,5 Vol %
Sensor-Typ: Infrarot-Sensor

Parameter Sauerstoff Messbereich: 0-25 Vol. %
Genauigkeit: +/- 1,0 Vol. %
Sensor-Typ: Elektrochemischer Sensor

Die ersten erhöhten Kohlendioxid-Konzentrationen waren bereits wenige Sekunden nach Beginn der Messungen festzustellen. In der Zeitspanne davor wurde die atmosphärische Luft im Messsystem, im Wesentlichen dem Absaugschlauch, abgesaugt. Die jeweils einige Minuten andauernden kontinuierlichen Messungen zeigten bei allen Versuchspersonen erhöhte Kohlendioxid-Messwerte in einem Konzentrationsbereich von ca. 3 – 5 Vol.% auf gleichbleibendem Niveau. 


Beurteilungsgrundlagen: 

Grenzwerteverordnung 2018 i.d.g.F.
Grenzwerteverordnung 2020 (aktuelle Fassung, Kundmachung 02.09.2020)

Versuchspersonen / Alter / Kohlendioxid: 

Versuchsperson 1: Valentina Brötzner, Alter: 13 J.
Kohlendioxid: 3,4 Vol. % – 5,0 Vol. %

Versuchsperson 2: Edith Brötzner, Alter: 36 J.
Kohlendioxid: 2,8 Vol. % – 3,6 Vol. % 

Versuchsperson 3: Ing. Dr. Helmut Traindl, Alter: 65 J.
Kohlendioxid: 4,2 Vol. % – 5,0 Vol. %

Beurteilung: 

Richtlinie zur Bewertung der Innenraumluft. Kohlenstoffdioxid als Lüftungsparameter. Hrsg.: Arbeitskreis Innenraumluft am Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW), 1010 Wien. 2017. 

Die gemessenen Kohlendioxid-Konzentrationen unter den MNS-Masken lagen zwischen 2,8 Vol.% und 5,0 Vol. %. Die teilweise leicht unterschiedlichen Größenordnungen könnten auf individuelle Unterschiede der Versuchspersonen oder die Art der verwendeten MNS- Masken zurückzuführen sein. 

Allen Testergebnissen ist gemeinsam, dass die Kohlendioxid-Konzentration in der Atemluft unter den MNS-Masken weit über den gesetzlich vorgegebenen maximalen Arbeitsplatzkonzentrationen (MAK-Werte) von 5.000ppm, entsprechend 0,5 Vol.% (Tagesmittelwert) bzw. 10.000ppm, entsprechend 1,0 Vol. % (Kurzzeitwert) liegen. Der Vergleich mit den Grenzwerten der Grenzwerteverordnung 2020 ist allerdings nur für erwachsene, gesunde Personen zulässig (Beurteilungszeitraum: 8 Std./Tag, 40 Std./Woche). In der Grenzwerteverordnung 2020 werden als Personenkreis, für den MAK-Werte gelten „gesunde Personen im erwerbsfähigen Alter“ vorgegeben. 

Für alle anderen Personen wären die Empfehlungen des Arbeitskreises Innenraumluft zur maximalen Kohlendioxid-Konzentration in Innenräumen als Referenz gerechtfertigt. Bei diesen Empfehlungen wird als allgemeiner Richtwert für Innenräume für den dauerhaften Aufenthalt von Personen eine Kohlendioxid-Konzentration von < 1.400ppm (entsprechend 0,14 Vol.%) angegeben. Konzentrationen von > 5.000ppm sind für die Nutzung durch Personen nicht akzeptabel.

Auf Grund der massiven Überschreitungen der MAK-Grenzwerte der Grenzwerte-verordnung 2020 i.d.g.F. bzw. der für Innenräume, entsprechend der Atemluft in Innenräumen, empfohlenen maximalen Kohlendioxid-Konzentration kann die Atemluft unterhalb der MNS-Maske als gesundheitsschädlich betrachtet werden.

Quelle: Ing. Dr. Helmut Traindl

5. Fazit

5.1 Argumentation bzw. die Verweise auf gesetzliche Normative

Geführte Argumentation bzw. die Verweise auf gesetzliche Normative haben für/in der Tätigkeit unmittelbare Relevanz.

Arbeitsschutzmasken, die gegen Viren schützen, konnten nicht geortet werden.

Auch bei Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte konnte kein Hinweis zu Arbeitsschutzmasken und Nase-Mund-Masken gegen Viren gefunden werden.

Entsprechend Vorgenannten wurden keine krankmachenden Viren nachgewiesen. Auch eine Anfrage beim Robert-Koch-Institut, Ministerien, Pharmaindustrie, Landratsamt Vogtlandkreis, Ministerien zu Viren blieb erfolglos, sowie eine kleine Anfrage an die Staatskanzlei Sachsen.

Entsprechend Vorgenannten wird offensichtlich dargelegt, dass das Tragen von Nase-Mund-Masken gesundheitsschädlich ist und es bis zu Organschäden kommen kann.

Es wird auch gezeigt, das die gesetzliche Normative inhaltlich voll aktuell ist und diese auf jeden Fall zu beachten ist.

Das Tragen von Nase-Mund-Masken ist in der -betreffende Örtlichkeit / Arbeitsstätte- nicht effektiv und führt zu übermäßigen Belastungen, wie schlechte Verständigung und Schädigung der Atemsysteme. Es wird mit dem Tragen einer Nase-Mund-Maske gegen das Arbeitsschutzgesetz verstoßen, da unnötig die Gesundheit belastet wird und eine sichere Kommunikation nicht gewährleistet ist.

5.2 Unmittelbare Verantwortung

Die unmittelbare Verantwortung der -betreffende Örtlichkeit / Arbeitsstätte- liegt beim Betreiber, hier der Betreiberverantwortliche und nicht bei einer Regierung oder sonstigen Vereinigungen, wie Parteien usw.

5.3 Angeordnete Maßnahmen entsprechend dem Vorgenannten

Aufgrund des Vorgenannten, der nicht wissenschaftlich nachgewiesen krankmachenden Viren, der sicheren Kommunikation beim Umgang / Arbeiten mit ……… (Gerät), sowie die gesundheitsschädlichen Nase-Mund-Masken wird ein Verbot von Nase-Mund-Masken angeordnet.

5.4 Ausschlussfähigkeit entsprechend Vorgenannten

Die Nutzer der Anlage / Arbeitsstätte sind vom Vorgenannten nicht ausgeschlossen.

6. Erarbeitet

Betreiber der Anlage / Arbeitsstätte: (Vorname und Nachname des Menschen)  

Ort, Datum

      (Unterschrift mit Vorname und Nachname des Menschen)

Was gehört zur Schriftform, das Unterschrifterfordernis und wie muss eine Unterschrift sein

Aktualisiert am : 20.02.2024

Hierzu sollte auch der Artikel „Der Mensch und das Gesetz“ gelesen werden.

Zur Schriftform gehört grundsätzlich also die eigenhändige Unterschrift (cf. z.B. Urteil vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40.87; BVerwGE 81, 32 Beschluss vom 27. Januar 2003; BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003, 1544).

Im Rechtsverkehr ist stets der ausgeschriebene Vor (Name) – u. Zuname (Familienname) zu verwenden! Das nicht Vorhandensein einer Unterschrift der verantwortlichen Person unter einem per Post zugestellten Schriftstückes verstößt gegen die Rechtsnorm, daß Entscheidungen, Anordnungen, Willenserklärungen o.ä. zur Erlangung ihrer Rechtswirksamkeit grundsätzlich einer eigenhändigen Namensunterschrift des Ausstellers bedürfen und infolge Ermangelung der durch Gesetz vorgeschriebenen Form nichtig ist (vergl. §§ 125 und 126 BGB).

Ein Bescheid/Mahnung ist eine Urkunde die einen Willen kundtut. Man muss also feststellen können, ob der umstrittene Bescheid/Mahnung überhaupt gewollt ist. Erklärungsbewusstsein und Erklärungswille bilden mit dem Geschäftswillen eine Einheit. Die „Grundsatznorm“ des § 133 BGB fordert demnach nicht nur die Erforschung des Geschäftswillens, sondern automatisch auch die Erforschung desjenigen Bewusstseins, das den Erklärenden bei seiner Willenskundgabe leitet. Das Erklärungsbewusstsein kann durch Erklärungsboten nicht transportiert werden.
Dies bedeutet, dass ein Bescheid, der nicht vollständig wortwörtlich der Urschrift entspricht, eine Urkundenfälschung ist.

Zwar hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entschieden, daß bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze auf elektronischem Wege dem gesetzlichen Schriftformerfordernis unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne eigenhändige Unterschrift genüge getan ist (Beschluss vom 5. April 2000 GmS-OBG 1/98 Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 15; vgl. auch Bundesfinanzhof, Urteil vom 10. Juli 2002 – VII B 6/02 – BFH/NV 2002, 1597 und <juris> und von Albedyll in: Bader u.a., VwGO, 2. Aufl., § 60 Rn. 29); dies gilt aber nur in den Fällen, in denen aus technischen Gründen die Beifügung einer eigenhändigen Unterschrift unmöglich ist,— >>und nicht für die durch normale Briefpost übermittelten Schriftsätze, deren Unterzeichnung möglich und zumutbar ist. (vgl. BFH, Urteil vom 10. Juli 2002 VII B 6/02 BFH/NV 2002, 1597; Beschluss vom 27. Januar 2003 BVerwG 1 B 92.02 a.a.O.)

„Die Unterschrift unter ein Schreiben ist eine Wirksamkeitserfordernis“ BGH vom 09.12.2010 (IX ZB 60/10)

Zum Nachweis, daß eine verantwortliche Willenserklärung („Beschluß“/„Urteil“, „Bußgeld-“/„Steuerbescheid“, „Haftbefehl“, „Vollstreckungsbescheid“, „schriftliche Verwarnungen sowie Anhörungen“, Mahnungen etc.) eines „Staatsanwaltes“, „Richters“, „Gerichtsvollziehers“, „Polizisten“ oder in anderer Funktion als „Beamter“, „Angestellter“ für die Behörde Handelnden vorliegt, muß diese nach § 126 BGB, § 44 VwGO, §§ 315, 317 ZPO und § 275 StPO sowie Art. 11 I und V EGBGB immer mit der eigenhändigen, vollständigen (Vor- und Familienname) Original-Unterschrift des Handelnden versehen an den Adressaten ausgehändigt werden (s. § 129 Rn 8 ff BGH VersR S. 6, 442, Karlsr. Fam. RZ 99, 452).

Bei der Zustellung eines Schriftstückes, gleich welcher Art an die beteiligten Parteien, gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift des Verfassers. (vgl. z.B. Urteil vom 6. Dezember 1988 – BVerwG 9 C 40.87 – BVerwGE 81, 32, <33>).

Das nicht Vorhandensein einer Unterschrift unter einem Dokument verstößt gegen die Rechtsnorm, daß Entscheidungen, Anordnungen, Willenserklärungen o.ä. zur Erlangung ihrer Rechtswirksamkeit grundsätzlich einer eigenhändigen Namensunterschrift des Ausstellers bedürfen (§ 126 BGB). Verstößt etwas gegen eine Rechtsnorm, ist es nichtig (§§ 125 BGB, 44 VwVfG)! Ein Beschluß, ein Urteil wie auch Verträge jeglicher Art müssen zur Rechtskrafterlangung unterschrieben sein, weil nur die Unterschrift seine Herkunft verbürgt. (§ 129 Rn 8 ff BGH VersR S 6, 442, Karlsr. Fam . RZ 99, 452) Bei einem Verstoß, einem an BRdvD-Gerichten nicht auszurottenden Übel, liegt rechtlich nur ein Entwurf (eine Kladde) vor. (Üb 12 vor § 300, BGH NJR 80. 1167, Karlsr. Fam. RZ 99, 452) Es setzt keine Notfrist in Lauf (BGH NJW 95, 933) auch keinerlei andere Frist. Dann hilft auch kein Nichtabhilfebeschluß auf Beschwerde. (Karlsr. Fam RZ 99, 452) 

Das nicht Vorhandensein einer Unterschrift der verantwortlichen Person unter einem per Post zugestellten Schriftstückes ist infolge Ermangelung der durch Gesetz vorgeschriebenen Form nichtig (vergl. §§ 125 und 126 BGB).

Urteil Bundesgerichtshof – Beschluss vom 11. April 2013 Az. VIIZB43/12: „maschinell erstellte Schreiben ohne Unterschrift“ sind ungültig!

Nicht nur Urteile, sondern auch Beschlüsse, Anordnungen, Verfügungen, etc. stellen lediglich unverbindliche Entwürfe dar, solange der erkennende Richter oder Rechtspfleger sie nicht unterschrieben hat.

Beweis:
BVG NJW 1985, 788; BGH WM 1986, 331, 332; BGHZ 137, 49; OLG Köln NJW 1988 2805f; OLG Köln Rechtspfleger 1981, 198.

Alle postalisch versandten Schriftstücke sind ohne gültige Unterschrift rechtsunwirksam. Texte wie „Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig!“ erfüllen den Tatbestand der Rechtstäuschung.

Beweis: 
§126 BGB, §315 ZPO, §275 StPO, §117 VwGO, §37 VwVfG, §110c OWiG, §134 SGG, §119 AO usw.

Der Zusatz „i. A.“ ist nach höchstrichterlicher Feststellung ein Formfehler und damit rechtsunwirksam anzusehen.

Beweis: 
BGH-Urteil vom 19. Juni 2007 – VI ZB 81/05; BGH-Urteil vom 31. März 2002 – II ZR 192/02; BGH-Urteil vom 5. November 1987 – V ZR 139/87.

Wie muss eine Unterschrift sein?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Urteil vom 21.3.1974 (VII ZB 2/74) zu der Frage, welche Anforderungen an eine Unterschrift im Sinne des § 130 Nr. 6 Zivilprozessordnung (ZPO) zu stellen seien, ausgeführt, zwar sei nicht zu verlangen, dass die Unterschrift lesbar sei; es müsse aber ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender individueller Schriftzug sein, der einmalig sei, entsprechende charakteristische Merkmale aufweise und sich als Unterschrift eines Namens darstelle. Dazu gehöre, dass mindestens einzelne Buchstaben zu erkennen seien, weil es sonst an dem Merkmal einer Schrift überhaupt fehle. Diesen Anforderungen genüge ein Schriftzug nicht, der mit einem nach unten rechts offenen Rundhaken beginne, der in zwei auseinandergezogenen Wellen auslaufe, da dessen Anfang nicht vermuten lasse, dass dies den Buchstaben „S“(für Rechtsanwalt S) darstellen könne.

Im Urteil vom 11.2.1982 (III ZR 39/81) hat der BGH sich insbesondere zur Abgrenzung eines bloßen Handzeichens von einer Unterschrift geäußert und ausgeführt, dass jedenfalls ein Schriftzug, der durch eine „nahezu senkrecht verlaufende Linie mit feinem Aufstrich und kurzen wellenförmigen Auslauf“ geprägt sei, sich seinem Erscheinungsbild nach nicht als Unterzeichnung mit vollem Namen, sondern als Handzeichen, d.h. als erkennbar abgekürzte Form des Namens, darstelle und „allenfalls als ein Buchstabe, vielleicht mit einem kleinen Abstrich“, gedeutet werden könne, sodass von einer wirksamen Unterzeichnung der Berufungsbegründung nicht ausgegangen werden könne.

Falls jemand eine Unterschriftsverweigerung macht (z.B. in Behörden, Gerichten – hier der Richter und weitere Ämter usw.) dann solltest Du fragen ob der Verfasser die Bundesrepublik Deutschland nicht anerkennt. Wenn dazu gesagt wird, das man diese anerkennt (Im Landratsamt Vogtlandkreis weigert man sich dieser Aussage und damit steht fest, die Mitarbeiter erkennen die BRD nicht an.) und trotzdem keine Unterschrift geleistet wird, dann den Staatsschutz und den entsprechenden Leiter informieren, dass es sich hier um einen sogenannten Reichsbürger oder sogenannten Querdenker usw. handelt.

In Österreich sieht es ein bisschen anders aus.

Wenn das Gesetz oder eine Vereinbarung für den Abschluss eines Rechtsgeschäftes die Schriftform verlangt, erfordert dies die eigenhändige Unterschrift der Parteien. Schriftlichkeit bedeutet daher „Unterschriftlichkeit“. Wie der Vertragstext selbst abgefasst ist (z.B. in Handschrift, Computerausdruck), ist unerheblich.

Gebot der Schriftlichkeit // Urteile:

„Das Gebot der Schriftlichkeit bedeutet im allgemeinen „Unterschriftlichkeit“ (Krejci in Rummel ABGB § 3 KSchG Rdz 54, § 6 KSchG Rdz 66; Koziol-Welser, Grundriß I9, 151), es sei denn, das Gesetz sieht ausdrücklich eine Ausnahme vor, wie dies etwa im § 3 Abs.4 KSchG der Fall ist. Das Erfordernis der Eigenhändigkeit der Unterschrift ist zwar in Österreich nicht so deutlich im Gesetz normiert wie etwa im § 126 BGB oder Art. 14 SchwOR, doch wird es unbestrittenermaßen mit argumentum e contrario aus § 886 Satz 3 ABGB gefolgert (Rummel in FS Ostheim (1990), Telefax und Schriftform, 211; Gschnitzer in Klang2 IV/1, 269; Rummel in Rummel ABGB2 § 886 Rdz 1). Entgegen der Ansicht der Revisionswerberin ist daher die Bestimmung des § 886 ABGB über das Erfordernis der Unterschrift nicht nur auf Verträge, sondern auch auf einseitige Erklärungen anzuwenden, für welche das Gesetz, ohne eine entsprechende Einschränkung zu machen, Schriftlichkeit normiert.“
(OGH 1Ob525/93

„Das Erfordernis der Schriftform soll gewährleisten, dass aus dem Schriftstück der Inhalt der Erklärung, die abgegeben werden soll, und die Person, von der sie ausgeht, hinreichend zuverlässig entnommen werden können (1 Ob 525/93; RIS-Justiz RS0017221 ua). Die Unterzeichnung soll damit auch einen Schutz vor Fälschungen bieten (Gschnitzer aaO 268 ua); zumindest erschwert das Unterschriftserfordernis Fälschungen (Staudinger/Hertel aaO § 126 Rn 125 ua). Die Bestimmung des § 886 ABGB über das Erfordernis der Unterschrift ist nicht nur auf Verträge, sondern auch auf einseitige Erklärungen anzuwenden, für welche das Gesetz, ohne eine entsprechende Einschränkung zu machen, Schriftlichkeit normiert (RIS-Justiz RS0017216 ua).“
(OHG 9ObA96/07v)

Für die Schweiz ein „Gutachten zum Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift als Voraussetzung an den provisorischen Rechtsöffnungstitel im Zeitalter des elektronischen Rechtsverkehrs“

==> zum Gutachten

Einen fröhlichen Nachmittag.

Hetze, Desinformation, Hass, Leugner, Drohungen, Beseitigung der Demokratie usw.

Überall in den Medien wird darüber berichtet, aber nach denen ihrer Meinung und der Meinungen der herrschenden Minderheit sind das nur immer wieder Querdenker, Extremisten, sogenannte Reichsbürger, rechte Parteien und Organisationen und der Gleichen, die Hetze, Desinformationen usw. machen.

Aber da gibt es doch ein Sprichwort?

Was ich denk und was ich tu, dass trau ich anderen zu!

Da schauen wir doch mal uns die regierende Minderheit (BRD, die Staatskanzleien) und die angeblichen freien Medien an.

Was hat man bis jetzt gemacht?

Erst mal zur Hetze:
Man hat Coronaregeln diktiert, mit der man Teile des Volkes gegen andere Teile des Volkes aufhetzt, in dem man auch noch hoheitsrechtliche Befugnis eines Teil des Volkes einräumt, obwohl dies das Bundesverfassungsgericht nicht zulässt. Also man verstößt gegen geltendes Recht.

Man hat also in eine Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden gestört.

Das nennt man Volksverhetzung entsprechen § 130 Strafgesetzbuch (StGB)!

Zu Desinformation und Beseitigung der Demokratie:
Auch wird durch die Propaganda der regierenden Minderheit, wir wollen es doch nicht mehr Politik oder Politiker nennen, Desinformationen verbreitet, um Unstimmigkeiten unters Volk zu bringen, es aufzuwiegeln gegen sich selbst vorzugehen und nicht gegen die regierende Minderheit.

Auch beim Krieg zwischen Russland und Ukraine wird Desinformation und so gar die Abschaffung der Demokratie angegangen. Dies geschieht zum Beispiel durch Blockade des Senders RT-TV und anderen russischen Medien sowie Apps. Dem deutschen Volk wird verboten sich allumfassend zu informieren, es wird bevormundet!

Und warum darf man von den USA aus und anderen Nationen die russischen Medien anschauen?

Hier spiegelt sich eindeutig die Unterdrückung des deutschen Volk wieder, die durch eine parteienregierenden Minderheit gemacht wird, oder doch durch die Alliierten?
Ebenfalls versucht diese Minderheit das Volk zu desinformieren, da die Wahrheit hier verschwiegen wird, denn den Krieg zettelte die EU mit dem Mitgliedstaat BRD als Land und den USA an.
Wie war es denn bei Hitler? Wurde da eigentlich die Vergangenheit dargelegt? Nein, es wird immer nur Geschichte (Geschichten = Märchen) geschrieben und nicht die Vergangenheit, denn da müßte man ja die Wahrheit schreiben.

Auch die Sanktionen gegen Russland sind ein Pienatz, denn treffen tut es in erster Linie immer das eigene Volk und vor allem, weil die regierende Minderheit nicht für das Volk da ist, sondern nur für sich und das Volk als Sklave sieht.

Und warum trifft es das Volk so schwer?

Weil man das Wichtigste, was ein System aufrechterhält, privatisiert hat. Energieversorgung, Post, Telekommunikation, Straßenbau, Lebensmittelversorgung und vieles mehr. Auch die Abschaffung der eigenen Währung, die D-Mark, und Einführung des Euro dient dem Zusammenbruch des System. Solch ein System, das auch die eigene Währung abschafft, ist weder nach außen noch nach innen Souverän!
Damit hat Schäuble mit seiner damaligen Aussage recht. Wie sagte er sinngemäß im Fernsehen? Deutschland ist seit 1945 weder nach außen noch nach innen Souverän.
Merkel hat es nicht begriffen oder sie wollte uns die Wahrheit verschweigen, da sie von “eigentlich“ redet.

Deutsche unterdrücken Deutsche und Deutsche schädigen Deutsche, soweit sind wir schon gekommen nach 1945.

Dies ist auch Volksverhetzung nach § 130 StGB.

Die CDU, damals Zentrum genannt, hat mitgeholfen Deutschland vor 1945 zu ruinieren und wie sieht es heute aus? Braucht man nichts weiter zu sagen.

Das Dumme daran ist, das deutsche Volk wacht nicht auf, es bekriegt sich selbst in seinem Schlaf, mit Demos und Gegendemos usw.
Beschädigen Privateigentum und denken als ob sie sich gegen das System wehren. Aber falsch, die freuen sich, das bringt wieder neue Einnahmen vom schlafendem Volk.

Ach ja, hat schon mal jemand die CDU bei Demonstrationen auftreten gesehen? Ich als Mensch habe bis jetzt noch keinen von denen dabei gesehen.
Und noch eine Frage nebenbei: Warum wird denn die NPD nicht verboten?
Kann man nicht, dann müßte sich “DIE LINKE“ einen neuen Gegner suchen und das könnte die CDU dann werden.

Kommen wir mal zu den Leugner und Lügnern:

Die regierende Minderheit leugnet das es keine Viren gibt und dazu noch keine krankmachende Viren. Sie lügen uns an, indem sie kundtun das nur impfen gegen Viren hilft, obwohl es gar keine Viren gibt.

Weder das Robert-Koch-Institut, die Staatskanzleien, die Gesundheitsämter, die Ministerien, der Bundestag, die BRD, Kommunen usw. können den wissenschaftlichen Beweis von Viren nicht bringen. Auch nicht von HIV, Masern usw., alles was im Impfektionsschutzgesetz (IfSG) so steht.

Das OLG Stuttgart gibt in einem Urteil vom 16.02.2016 (12 U 63/15) Folgendes wieder:
Das IfSG, auf das in der Auslobung in diesem Zusammenhang nicht Bezug genommen wird, gibt ebenfalls keinen wissenschaftlichen Standard vor.

Also es kann jeder Mist, was man sich ausdenkt und dem Volk unterjubelt, im IfSG aufgenommen werden und das Volk damit unterdrückt werden.

Also ein Ermächtigungsgesetz.

Und wie sieht es mit der Rechtsgültigkeit des IfSG aus?

Es hat keine Gültigkeit auf die Kleinstaaten von Deutschland, da das IFSG keinen räumlichen Geltungsbereich hat.
(Bundesverfassungsgericht I C 74/61 vom 28.11.2963 / Bestimmtheitsgebot)
Dies bedeutet, das auch die Coronaregeln nichtig sind, da diese sich auf etwas beziehen, was keine rechtliche Gültigkeit hat.
Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgericht (17, 192 = DVBl. 1964, 147 / Gebot der Rechtssicherheit) ist das IfSG ungültig.
Siehe hierzu auch: Der Mensch und das Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Und nun das Kuriose, selbst die Pharmaindustrie kann keinen wissenschaftlichen Beweis von Viren bringen.

Und wie Testet die Pharmaindustrie dann ihre herausgegebenen Tests und Impfdosen auf Viren???

Garnicht, weil alles Schwindel und Lüge ist.

Wie man hier rauslesen kann, sind die Querdenker, Extremisten, sogenannte Reichsbürger, rechte Parteien und Organisationen und der Gleichen nicht die, die Hetze, Desinformationen, Leugnungen usw. verbreiten.

In einer Demokratie muss man mit allen Menschen zusammenleben und keine Trennungen zwischen Menschen machen. Wer Trennung zwischen Menschen macht, einen Teil des Volkes wegen seiner Anschauung verachtet, gegen das Auftreten und Agieren mit Macht sowie Gewalt vorgeht beseitigt das Zusammenleben und ist Verursacher für alle weitern Folgen.

Wie lautet das Sprichwort?

Der Fisch fängt am Kopf an zu stinken.

Und in einem Staat sowie Gemeinschaft ist der Kopf die Regierung. Und so ist es auch mit Krankheiten, der Körper gibt ein Signal an den Kopf, damit es was in Richtung Positiv verändert wird, um wieder eins zu werden.

Einen fröhlichen Nachmittag.

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